Wenn zwei Helden zusammenkommen, dann ergibt sich ein Tohuwabohu. Nachdem Lyxor ab 2019 die ComStage ETFs übernahm und ab 2022 dann Amundi wiederum Lyxor übernahm, kommt es in den letzten Jahren zu vielen Zusammenschlüssen bestehender ETFs. Das gefällt Investierenden natürlich nicht, denn die jeweiligen ETFs wurden mit Bedacht gewählt und diese lösen sich nun in Luft auf und lösen mitunter eine extra Steuerzahlung aus. Das war nicht im Sinne des Erfinders.
Update vom 18. Februar 2025 – die nächste Meldung für den Zeitraum 1.10.2024 bis 21.2.2025
Jetzt ist sie da, die „Schlussrechnung“ für den Amundi MSCI World V (ISIN LU1781541179) anlässlich der Fusion mit dem MSCI World UCITS ETF (IE000BI8OT95). Der steuerliche Vertreter hat die OeKB über die Zahlen informiert und die steuereinfachen Broker rechnen nun die Steuerschuld ab. Es ergibt sich eine Steuerschuld in der Höhe von ca. 4 % zum aktuellen Kurswert.
Hier die wichtigsten Details:
- 0,8179 USD je Anteil an KESt wird fällig
- Anpassung der Anschaffungskosten um 2,9901 US-Dollar
Alle Details zur aktuellen Meldung der OeKB gibt es in diesem Beitrag.
Update vom 11. Februar 2025 – die erste Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge ist da!
Mit der ersten Steuermeldung für den Amundi MSCI World V UCITS ETF Acc (LU1781541179) ist nun der steuerliche Startschuss für den bevorstehenden Merge am 21. Februar 2025 gefallen. Die KPMG hat für steuereinfache Broker eine KESt von 0,0485 USD je Anteil gemeldet, die basierend auf dem aktuellen Wechselkurs bei etwa 0,04698 EUR liegt. Gleichzeitig werden die Anschaffungskosten um 0,2290 USD (ca. 0,22181 EUR) je Anteil erhöht.
Für Anleger mit einem ausländischen Broker sind die Steuerkennzahlen abweichend. Hier beträgt der ausschüttungsgleiche Ertrag 0,2736 USD, abzüglich einer anrechenbaren Quellensteuer von 0,0256 USD, sodass 0,0682 USD pro Anteil steuerpflichtig bleiben. Die Anpassung der Anschaffungskosten bleibt jedoch identisch.
Da weitere Meldungen bis zum Merge am 21. Februar nicht ausgeschlossen sind, sollten Anleger die steuerlichen Updates im Auge behalten, um eine vollständige und korrekte Erfassung in ihrer Steuererklärung sicherzustellen.
- Mehr gibt es hier nachzulesen
In dieser Geschichte gibt es im Moment zwei Helden die für Unsicherheit sorgten:
Held 1 ist Amundi: Wer Amundi als ETF Emittentin die letzten Monate verfolgt weiß, dass diese sehr gerne die zahlreichen ETFs fusioniert und somit aus der Vielzahl der Amundi ETFs nun nach und nach weniger werden. Bei österreichischen, steuereinfachen Brokern auch kein großes Problem, das passiert alles automatisch unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Steuergesetze und der gemeldeten Daten an die OeKB.
Wenn zwei Helden aufeinandertreffen, entsteht schnell ein Tohuwabohu. Wer Amundi als ETF-Emittentin in den letzten Monaten beobachtet hat, weiß, dass das Unternehmen verstärkt ETFs fusioniert. Dadurch reduziert sich die Vielzahl der Amundi-ETFs nach und nach. Für Anlegende bei österreichischen, steuereinfachen Brokern stellt dies in der Regel kein großes Problem dar, da die Fusionen automatisch und unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Steuergesetze sowie der gemeldeten Daten an die OeKB abgewickelt werden. Erst im November gab es eine Verschmelzung des Amundi Prime Global ETFs.
Held 2 ist Trade Republic: Anders ist es hingegen, wenn ein nicht steuereinfacher Broker wie Trade Republic die Kund:innen darüber informiert, dass eine Verschmelzung stattfindet. Hier bricht Nervosität aus. So gibt es im Moment in der Broker-Test.at Community ein wenig Aufregung darüber, dass Trade Republic die Kundschaften darüber informiert, dass diese ETF-Zusammenlegung folgendes bedeutet:
„Dies ist ein steuerpflichtiges Ereignis, auf das Trade Republic keinen Einfluss hat. Du musst Steuern auf nicht realisierte Gewinne, die du mit diesem ETF erzielt hast, zahlen.“
So der deutsche Neobroker in einer Info an ihre Kundschaften, was die steuerliche Implikation der Zusammenlegung ist.
Korrekt ist, dass der Broker hier keinen Einfluss hat. Korrekt ist auch, dass Steuern auf nicht realisierte Gewinne zu zielen sind, aber nur für in Deutschland Steuerpflichtige. Der Sachverhalt in Österreich ist ein anderer und wurde schon mehrmals in der Broker-Test.at Community behandelt (siehe 1, 2).
Tipp: Steuereinfachen Broker verwenden
Immer und immer wieder die alte und die selbe Leier. Durch die Verwendung eines steuereinfachen Brokers wird sichergestellt, dass der Broker die steuerlichen Ereignisse korrekt abbildet und dabei die anfallende Steuer korrekt ermittelt und diese als Kapitalertragsteuer abführt. Bei einem nicht steuereinfachen Broker ist man selbst dafür verantwortlich die korrekte Steuerschuld zu ermitteln und diese über die Einkommensteuererklärung abzuführen. Die teilweise vom Auslandsbroker zur Verfügung gestellten Steuerreports sind bekanntlich ohne Gewähr und aus der Vergangenheit ist bekannt, dass in diesen Reports durchaus Fehler vorkommen. Der Broker Vergleich für steuereinfache Broker zeigt verschiedene Möglichkeiten auf.
Was ist steuerlich hier in Österreich zu erwarten?
In Bezug auf die Amundi World ETF-Verschmelzung sind die steuerlichen Implikationen der wichtigste Punkt. Hier sind die wesentlichen Überlegungen und Optionen auf Basis der bisherigen Diskussionen in der Broker-Test.at-Community.
In den Kommentaren am Ende des Beitrags finden sich E-Mail Anfragen an Amundi bzw. deren Antworten. Es macht den Anschein, als ob Amundi bereits weiß, welche Steuerlast hier bei uns in Österreich entstehen wird und zeigt Handlungsalternativen auf. Diese sind aber natürlich ohne Gewähr.
Je nach Höhe Ihres individuellen Anteilsscheingewinnes ergibt sich aus der einheitlichen Besteuerung auf Fondsebene eine Steuerbelastung zwischen 60% und 100 % Ihres nicht realisierten Anteilsscheingewinnes.
Bei Anlegern, die erst 2024 eingestiegen sind (speziell Anleger mit einem Anteilscheingewinn < 14%) kann ein Umstieg in den aufnehmenden Fonds über einen Anteilsverkauf und anschließenden Anteilskauf steuerlich vorteilhafter sein.
Nähere Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation kann Ihnen nur Ihre depotführende Stelle geben, da Amundi keinerlei Informationen zu Ihrem Depot vorliegen.
Der erste Absatz ist schwer nachzuvollziehen, warum auch 100 %. Eine Vermutung könnte hier sein, dass womöglich hier Depots im Betriebsvermögen gemeint wurden.
Der zweite Absatz gibt einen Hinweis auf die Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge. Amundi scheint damit auszudrücken, dass diese Erträge so hoch sind, dass es zu einer negativen steuerlichen Rendite kommt, sofern die nicht realisierten Kursgewinne unter 14 % liegen und die Anschaffungskosten entsprechend angepasst werden.
Allgemeines zu den steuerlichen Erwartungen:
Steuerliche Auswirkungen prüfen
- Verschmelzungsart: Es muss sichergestellt sein, dass die Verschmelzung mit den Vorschriften des § 114 InvFG vergleichbar ist. Ansonsten wird die Verschmelzung als Tausch gewertet und damit wie ein Verkauf behandelt, was zu einer sofortigen Steuerbelastung führen kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Profis von Amundi dies bei der Verschmelzung berücksichtigen.
- Meldung an die OeKB: Ist eine Meldung vorhanden, erfolgt die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (agE) gemäß den gemeldeten Beträgen. Fehlt die Meldung, kommt die Liquidationsfiktion zum Tragen, die zu einer pauschalen Besteuerung führt (90 % der Differenz des Rücknahmepreises oder 10 % des letzten Rücknahmepreises vor der Verschmelzung). Bis die Meldungen bei der OeKB einlangen, dauert es natürlich noch. Bis dahin, ruhig Blut und zurücklehnen. Wer einen Auslandsbroker besitzt, sollte sich die Meldungen auf der OeKB Website im Detail ansehen, wenn sie eingehen. Für den LU1781541179 Amundi MSCI World V UCITS ETF Acc sind diese hier abzurufen.
Handlungsmöglichkeiten
- Behalten: Der übereilige Verkauf ist meist nicht ratsam, da die Steuerbelastung bei einem Verkauf höher sein kann als bei der Besteuerung im Rahmen der Verschmelzung. Das wäre auch das, was der Neobroker Trade Republic seinen Kundschaften mitteilte. Das gilt wie oben bereits ausgeführt aber nur für Deutschland, hier in Österreich kann und wird es voraussichtlich anders ablaufen. Nur wenn der übernehmende Fonds nicht den eigenen Anlagezielen entspricht, könnte ein Verkauf in Betracht gezogen werden. Was im Fall des IE000BI8OT95 Amundi MSCI World UCITS ETF UCITS ETF Acc wohl nicht der Fall ist, zweimal ein World ETF. Dieser ist bereits ein KESt-Meldefonds, Meldungen sind bislang jedoch noch keine eingegangen.
- Liquidität einplanen: Da die Besteuerung der agE früher erfolgt, sollte sichergestellt sein, dass genügend Liquidität zur Begleichung der Steuerzahlungen vorhanden ist.
Wichtige Punkte für Anlegende
- Verlustvorträge: Diese gehen durch die Verschmelzung unter. Das ist jedoch primär für steuerliche Vertreter und nicht direkt für den Anleger relevant.
- Barauszahlungen: Wenn Barauszahlungen im Zuge der Verschmelzung erfolgen, gelten diese als realisierte Wertsteigerungen und sind steuerpflichtig.
- Steuerberater einbeziehen: Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Regelungen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die Auswirkungen der Verschmelzung im Detail zu prüfen.
Fazit
- Die Verschmelzung des Amundi World ETFs ist steuerlich komplex, aber der Verkauf ist in den meisten Fällen nicht die bessere Alternative.
- Anleger sollten die OeKB-Meldung abwarten und sicherstellen, dass die steuerlichen Implikationen klar dokumentiert sind.
- Aktives Eingreifen ist nur bedingt möglich, der Fokus sollte auf der Steueroptimierung (z. B. Verlustausgleich) und einer guten Dokumentation liegen.
Wenn ein ETF aufhört zu existieren, ist das nie eine feine Sache. Es wird der ETF ausgewählt und in diesen investiert in vollstem Vertrauen, dass dies über einen längeren Zeitraum passiert, dann erfolgt eine Zusammenlegung mit einem anderen ETF. Niemals schön, ist aber so. Was also tun? In den meisten Fällen ist es jedoch nicht ratsam, den ETF zu verkaufen, da dies steuerlich nachteiliger sein könnte als die Besteuerung im Rahmen der Verschmelzung.
Für Anlegende ist es entscheidend, auf die Meldung der Verschmelzung an die OeKB zu warten. Diese Meldung liefert wichtige Informationen zur steuerlichen Behandlung der ausschüttungsgleichen Erträge und gibt Aufschluss darüber, ob die Liquidationsfiktion greift oder nicht. Eine klare Dokumentation der steuerlichen Implikationen ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, wenn man einen Auslandsbroker hat. Bei einem Inlandsbroker ist alles steuereinfach und der Broker kümmert sich um die korrekte Abhandlung der Zusammenlegung.
Da direkte Eingriffe in den Ablauf der Verschmelzung kaum möglich sind, sollten Anlegende ihren Fokus auf die Optimierung der Steuerlast legen. Dazu gehört beispielsweise der gezielte Verlustausgleich, um mögliche Steuerbelastungen zu minimieren. Insgesamt ist es wichtig, die Situation mit einer guten Planung und einer fundierten Dokumentation zu begleiten, um die steuerlichen Folgen bestmöglich zu managen sofern man noch immer auf das Abenteuer Auslandsbroker setzt.
Gerade schon die Buchung von Flatex eingetroffen.. kann nun jemand aufklären, wie der Betrag zustande kommt uns was das jetzt bedeutet?
Alois, das kannst du hier nachlesen:
https://www.broker-test.at/news/rund-4-steuerlast-durch-fusion-steuer-auf-lu1781541179-amundi-msci-world-v-anlaesslich-der-fusion-mit-msci-world-ucits-etf-ie000bi8ot95/
Ich bekam das gleiche Schreiben wie Christian und Robin bei Flatex. Habe den ETF auch bei easybank. Da hab ich noch nichts bekommen.
Macht es Sinn auf das Verrechnungskonto 27,5% vom aktuellen Gewinn zu überweisen?
Dann sollte man da Safe sein, oder? oder reichen 60% von den 27,5%
Gruß, Greg
Servus Greg,
wenn du safe gehen willst, dann bunkere lieber mehr als weniger. Insgesamt ist es aber kein größeres Malheur, wenn du ein etwaiges Minus zeitnah ausgleichst. Sicherer gehst du aber wenn du es zeitnah, also jetzt dann, genügend auf deinem Verrechnungskonto liegen hast.
Ich z. B. habe auch mehr überwiesen und warte jetzt die nächsten 14 Tage ab, was sich tun wird.
Gruß,
Andreas
Bei der Easybank habe ich zwar keine Nachricht bekommen. Vom Verrechnungskonto wurden mir aber 0,7769€ pro Stück abgezogen. Das Ganze wird als Transaktion Ausschüttung auf den MUL Amundi MSCI World V UCITS ETF Inh.Anteile Acc ISIN: LU1781541179 verbucht. Valutadatum der Buchung ist der 19.02.2025 – also morgen, auch interessant. Der Umtausch findet ja erst am 21. statt. Stellt sich mir die die Frage, ob das schon alles ist.
Das müsste dann die Meldung von heute sein:
https://www.broker-test.at/news/rund-4-steuerlast-durch-fusion-steuer-auf-lu1781541179-amundi-msci-world-v-anlaesslich-der-fusion-mit-msci-world-ucits-etf-ie000bi8ot95/
Ich habe heute auch die selbe Nachricht wie Robin erhalten. So ganz kann ich das noch nicht glauben…..
Was mir noch unklar ist: Was bedeutet die Umstellung hinsichtlich des Tracking Errors?
Beim LU1781541179 steht als Anlageziel: „Unter normalen Marktbedingungen
sollte die erwartete Höhe des Tracking Error bis zu 0,50 % betragen.“
Beim IE000BI8OT95 steht als Anlageziel: „Unter normalen Marktbedingungen wird davon ausgegangen, dass der übernehmende Teilfonds die Performance des Index mit einem
Tracking Error von bis zu 1 % nachbilden wird.“
Das heist doch, dass beim übernehmenden ETF von einem höheren Tracking Error ausgegangen wird, was eher negativ ist, oder?
Der Tracking Error kann in beide Richtungen gehen, daher würde ich hier jetzt nicht per se etwas Negatives sehen. Allgemein ist es natürlich wünschenswert, dass dieser ident mit dem Index ist.
Grundsätzlich würde ich mir hier aber wenig Gedanken machen, weil ich vermute, dass sie sich das einfach offen lassen möchten und sich mehr Spielraum geben.
Heute kam folgende Mitteilung von Flatex, also doch steuerneutral?!
„Am 21. Februar 2025 werden Ihre Anteile des LU1781541179 Amundi MSCI World V UCITS ETF Acc (Ihr aktueller ETF) in den IE000BI8OT95 Amundi MSCI World UCITS ETF Acc (Ihr zukünftiger ETF) aufgenommen.
Was bedeutet das für Sie? • Ihre bestehenden Anteile werden automatisch, steuerneutral in den neuen ETF übertragen. • Eventuell bestehende Sparpläne werden automatisch auf den neuen ETF umgestellt.“
Ich vermute einmal, dass hier die Anlegerebene gemeint ist, was auf Fondsebene passiert ist hier vermutlich nicht mitgemeint. Ich bin gespannt!
Habe gerade eben mit dem FlatexAT Support telefoniert und nach längerem internen Nachfragen, hat mir die Dame am Telefon versichert, dass die Übertragung nicht wie ein Verkauf gewertet wird und damit keine Kapitalertragsteuer anfällt.
Kann das so wahr sein?
Dass es nicht als Verkauf steuerlich gewertet wird: Ja und das daraus keine Kursgewinnsteuer dann anfällt, ja auch.
Was aber nicht berücksichtigt wurde sind die Besteuerungsvorgänge im Fonds selbst. Rechne mit ausschüttungsgleichen Erträge. In der Broker Test Community hat die Steuerexpertin folgendes dazu gesagt: https://t.me/broker_test/13365/84528
Gruß,
Andreas
Alles klar. Vielen Dank!
Ist bekannt bis wann wir konkret erfahren wieviel wir auf dem Verrechnungskonto bereithalten müssen? Die Fusion findet ja schon in 10 Tagen statt.
LG
Du wirst das zeitnah nach der Meldung an die OeKB erfahren. Hier benötigen die Broker 0 bis ca. 2-3 Arbeitstage um die OeKB Meldung zu verarbeiten. Heißt, du erfährst es NICHT davor, sondern erst wenn die Steuerschuld bereits abgerechnet wird.
Ein Gerücht besagt, dass es rund 70 Cent pro Anteil sein wird. Aber schauen wir mal.
Gruß,
Andreas
Ich habe gerade nachgesehen. Noch hat der Fonds immer noch den Status „Absichtserklärung“ beim Feld Meldefonds
Den wird er wohl noch paar Monate haben bis zur ersten Meldung.
Auf reddit hat noch jemand seine Antwort von Amundi gepostet und da ist die rede von 60%-100% Besteuerung und das Leute die relativ neu dabei sind womöglich steuerlich besser aussteigen, wenn sie verkaufen und neu kaufen. Kann das jemand erklären? Sehr geehrter Herr XXX, vielen Dank für Ihre Frage! Bezugnehmend auf Ihre E-Mail erlauben wir uns wie folgt zu antworten: Kursgewinne aus Investmentfondsanlagen werden für in Österreich steuerpflichtige Investoren sowohl während der Behaltedauer („Besteuerung auf Fondsebene“) als auch nach Veräußerung der Fondsanteile („Besteuerung auf Anteilscheinebene“) besteuert. Die Realisation von Kursgewinnen erfolgt auf Fondsebene durch Verkäufe von Fondsanlagen durch den Fondsmanager… Weiterlesen »
ich habe hier versucht die Antwort von Amundi zu verstehen:
https://www.broker-test.at/news/merger-des-amundi-msci-world-etf-lu1781541179-mit-dem-amundi-msci-world-ucits-etf-ie000bi80t95-die-steuerliche-behandlung/#Was_ist_steuerlich_hier_in_Oesterreich_zu_erwarten
AUFLÖSUNG: S.G. Herr L… unsere Erläuterungen zum genannten Fallbeispiel lauten wie folgt: EUR 100.000,- im Plus bedeutet, dass die unrealisierten und im laufenden Rechnungsjahr realisierten Kursgewinne des ETF insgesamt abzüglich darauf entfallender Aufwendungen EUR 100.000- betragen. Es wären dann davon EUR 60.000,- steuerpflichtig, sodass eine KESt in Höhe von 27,5% auf den mit EUR 60.000,- angenommenen ausschüttungsgleichen Ertrag dem Verrechnungskonto angelastet würde. Die KESt Belastung wäre also EUR 16.500,- Der Anschaffungspreis auf den betreffenden Fondsbestand würde um EUR 60.000,- erhöht, sodass bei Veräußerung des Anteilsscheinvermögens nur ein positiver Differenzbetrag zum nachträglich erhöhten Anschaffungspreis der Besteuerung unterliegt. Mit freundlichen Grüßen Amundi — AUFLÖSUNG:… Weiterlesen »
Dankeschön Ludwig für das Kopieren deiner Zeilen.
Selbiges ist in der Broker-Test-Community bereits vermutet worden, hier der Beitrag https://t.me/broker_test/13365/83057
Gruß,
Andreas
Bedeuted das jetzt für mich, dass bei der nächsten ÖeKB Meldeung diese (gehen wir von deinem Beispiel aus) 60.000€ als ausschüttungsgleiche Erträge auf den LU1781541179 anfallen? Der neue „buy in“ des IE000BI8OT95 ist dann um die 60.000€ plus die Erhöhungen der ganzen Jahre davor (bespaare auf Trade Republic) zu erhöhen?
Ja, das wäre so. Die Anschaffungskosten sind zu erhöhen lt. Meldung an die OeKB „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“
Aufzupassen ist, dass Trade Republic in seinem Steuerreport aber die falschen Zahlen aus dem OeKB Report verwendete. Vermutlich wird es auch dieses Mal so sein.
Daher immer selbst die Steuer berechnen und die korrekte Steuern abführen.
Hab an Amundi gschrieben, die Antwort: realisierte Kursgewinne aus Investmentfondsanlagen werden für in Österreich steuerpflichtige Investoren sowohl während der Behaltedauer („Besteuerung auf Fondsebene“) als auch nach Veräußerung der Fondsanteile („Besteuerung auf Anteilscheinebene“) besteuert. Die Realisation von Kursgewinnen erfolgt auf Fondsebene durch Verkäufe von Fondsanlagen durch den Fondsmanager und auf Anteilscheinebene durch Veräußerung des Anteilscheines. Um eine Doppelbesteuerung auf Anteilscheinebene zu vermeiden, wird der steuerliche Anschaffungspreis um die bereits in der Behalteperiode versteuerten Erträge erhöht. Verschmelzungsfolgen auf Anteilinhaberebene Auf Anteilinhaberebene (Anteilscheinebene) kommt es auch durch die länderübergreifende Fondsverschmelzung nicht zu einer Realisierung der Anteilscheingewinne. Stattdessen sind die bisherigen steuerlichen Anschaffungskosten der Anteilscheine am übertragenden Fonds auf die Anteilscheine des übernehmenden Fonds zu übertragen (§… Weiterlesen »
Hi, ist jemand von euch so lieb und schreibt hier sobald bekannt ist ob für Österreicher mit österreichischer Depotbank das ganze steuerneutral über die Bühne geht oder ob wir wie in Deutschland Steuern aufn Gewinn zahlen müssen? Letzteres würde mich massiv ärgern zerstört den ganzen Zinseszinseffekt… 🙁
Weil wenn wir Steuern zahlen kann ich gleich verkaufen und nie wieder einen Cent der Amundi geben…
LG
Steuerneutral wird dieser nicht sein und vermutlich aber auch nicht so versteuert werden als ob es sich um einen Verkauf handeln würde. Die Wahrheit wird irgendwo in der Mitte liegen.
vielen Dank für die Info.
Versteh ich das richtig, dass wenn ich bei flatex mit diesem etf angenommen 100.000 im plus bin, ich dann bspw die 27.500 liquide sein muss?
Das wäre das Maximum nach AT Steuerrecht.
Danke für die Info, Andreas.
Bespare auch diesen ETF bei Flatex, schauma mal, wie das weitergeht.
Und wenn man dann in zukunft seinen ETF verkauft muss man nochmal steuern auf den gewinn bezahlen? Also doppelt? Bin selbst mit einem höheren Betrag betroffen.. Flatex User
Im Normalfall werden auch die Anschaffungskosten nach oben angepasst und somit keine Doppelbesteuerung.
Nachdem es aber keine Meldungen bislang bei der OeKB eingelangt sind, kann man nur vermuten.
Hallo,
Aufgrund der Zusammenlegung beider Etfs stellt sich mir nun die Frage wie ich vorgehen soll. Ist es die bessere Variante zu verkaufen oder einfach die Anlage ruhen zu lassen. Ich befinde mich nicht zu tief in der Materie deshalb bitte ich um Ratschläge. Auch aufgrund des Steuerfreibetrags den ich noch nicht genutzt habe.
LG
Hallo Marius,
diese Website bezieht sich auf die Situation in Österreich. Für Deutschland gibt es so viele andere Informationsquellen, ich würde dich bitten, dass du dich an diese wendest. Das deutsche und österreichische Steuerrecht unterscheiden sich und das hat Auswirkungen wie mit diesem Merger umgegangen werden soll.
Gruß,
Andreas
Also ich habe den ETF in der oekb Datenbank mit Absichtserklärung vom 02.01.2024 gefunden.
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE000BI8OT95
Danke Harry für den Hinweis. Ich habe den ETF mit der ISIN IE000BI80T95 und nicht mit der ISIN IE000BI8OT95 überprüft. Der Unterschied? Die vermeintliche Null (0) war in Wirklichkeit ein O. Rätsel geklärt, danke dir für den Hinweis.
Aber woher willst du wissen ob er ein meldefond ist? Bisher wurde noch keine Meldung gemacht so wie es bei anderen Meldefonds der fall ist.
Weil dieser als Meldefonds seit 2.1.2024 gemeldet ist, so die Info auf der Website der OeKB.