Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Merger des Amundi MSCI World ETF (LU1781541179) mit dem Amundi MSCI World UCITS ETF (IE000BI8OT95) – die steuerliche Behandlung

Wenn zwei Helden zusammenkommen, dann ergibt sich ein Tohuwabohu.

Held 1 ist Amundi: Wer Amundi als ETF Emittentin die letzten Monate verfolgt weiß, dass diese sehr gerne die zahlreichen ETFs fusioniert und somit aus der Vielzahl der Amundi ETFs nun nach und nach weniger werden. Bei österreichischen, steuereinfachen Brokern auch kein großes Problem, das passiert alles automatisch unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Steuergesetze und der gemeldeten Daten an die OeKB.

Wenn zwei Helden aufeinandertreffen, entsteht schnell ein Tohuwabohu. Wer Amundi als ETF-Emittentin in den letzten Monaten beobachtet hat, weiß, dass das Unternehmen verstärkt ETFs fusioniert. Dadurch reduziert sich die Vielzahl der Amundi-ETFs nach und nach. Für Anlegende bei österreichischen, steuereinfachen Brokern stellt dies in der Regel kein großes Problem dar, da die Fusionen automatisch und unter Berücksichtigung der korrekten Anwendung der Steuergesetze sowie der gemeldeten Daten an die OeKB abgewickelt werden. Erst im November gab es eine Verschmelzung des Amundi Prime Global ETFs.

Held 2 ist Trade Republic: Anders ist es hingegen, wenn ein nicht steuereinfacher Broker wie Trade Republic die Kund:innen darüber informiert, dass eine Verschmelzung stattfindet. Hier bricht Nervosität aus. So gibt es im Moment in der Broker-Test.at Community ein wenig Aufregung darüber, dass Trade Republic die Kundschaften darüber informiert, dass diese ETF-Zusammenlegung folgendes bedeutet:

„Dies ist ein steuerpflichtiges Ereignis, auf das Trade Republic keinen Einfluss hat. Du musst Steuern auf nicht realisierte Gewinne, die du mit diesem ETF erzielt hast, zahlen.“

So der deutsche Neobroker in einer Info an ihre Kundschaften, was die steuerliche Implikation der Zusammenlegung ist.

Korrekt ist, dass der Broker hier keinen Einfluss hat. Korrekt ist auch, dass Steuern auf nicht realisierte Gewinne zu zielen sind, aber nur für in Deutschland Steuerpflichtige. Der Sachverhalt in Österreich ist ein anderer und wurde schon mehrmals in der Broker-Test.at Community behandelt (siehe 1, 2).

Tipp: Steuereinfachen Broker verwenden

Immer und immer wieder die alte und die selbe Leier. Durch die Verwendung eines steuereinfachen Brokers wird sichergestellt, dass der Broker die steuerlichen Ereignisse korrekt abbildet und dabei die anfallende Steuer korrekt ermittelt und diese als Kapitalertragsteuer abführt. Bei einem nicht steuereinfachen Broker ist man selbst dafür verantwortlich die korrekte Steuerschuld zu ermitteln und diese über die Einkommensteuererklärung abzuführen. Die teilweise vom Auslandsbroker zur Verfügung gestellten Steuerreports sind bekanntlich ohne Gewähr und aus der Vergangenheit ist bekannt, dass in diesen Reports durchaus Fehler vorkommen. Der Broker Vergleich für steuereinfache Broker zeigt verschiedene Möglichkeiten auf.

Was ist steuerlich hier in Österreich zu erwarten?

In Bezug auf die Amundi World ETF-Verschmelzung sind die steuerlichen Implikationen der wichtigste Punkt. Hier sind die wesentlichen Überlegungen und Optionen auf Basis der bisherigen Diskussionen in der Broker-Test.at-Community.

Steuerliche Auswirkungen prüfen

  • Verschmelzungsart: Es muss sichergestellt sein, dass die Verschmelzung mit den Vorschriften des § 114 InvFG vergleichbar ist. Ansonsten wird die Verschmelzung als Tausch gewertet und damit wie ein Verkauf behandelt, was zu einer sofortigen Steuerbelastung führen kann. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Profis von Amundi dies bei der Verschmelzung berücksichtigen.
  • Meldung an die OeKB: Ist eine Meldung vorhanden, erfolgt die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (agE) gemäß den gemeldeten Beträgen. Fehlt die Meldung, kommt die Liquidationsfiktion zum Tragen, die zu einer pauschalen Besteuerung führt (90 % der Differenz des Rücknahmepreises oder 10 % des letzten Rücknahmepreises vor der Verschmelzung). Bis die Meldungen bei der OeKB einlangen, dauert es natürlich noch. Bis dahin, ruhig Blut und zurücklehnen. Wer einen Auslandsbroker besitzt, sollte sich die Meldungen auf der OeKB Website im Detail ansehen, wenn sie eingehen. Für den LU1781541179 Amundi MSCI World V UCITS ETF Acc sind diese hier abzurufen.

Handlungsmöglichkeiten

  • Behalten: Der übereilige Verkauf ist meist nicht ratsam, da die Steuerbelastung bei einem Verkauf höher sein kann als bei der Besteuerung im Rahmen der Verschmelzung. Das wäre auch das, was der Neobroker Trade Republic seinen Kundschaften mitteilte. Das gilt wie oben bereits ausgeführt aber nur für Deutschland, hier in Österreich kann und wird es voraussichtlich anders ablaufen. Nur wenn der übernehmende Fonds nicht den eigenen Anlagezielen entspricht, könnte ein Verkauf in Betracht gezogen werden. Was im Fall des IE000BI8OT95 Amundi MSCI World UCITS ETF UCITS ETF Acc wohl nicht der Fall ist, zweimal ein World ETF. Dieser ist bereits ein KESt-Meldefonds, Meldungen sind bislang jedoch noch keine eingegangen.
  • Liquidität einplanen: Da die Besteuerung der agE früher erfolgt, sollte sichergestellt sein, dass genügend Liquidität zur Begleichung der Steuerzahlungen vorhanden ist.

Wichtige Punkte für Anlegende

  • Verlustvorträge: Diese gehen durch die Verschmelzung unter. Das ist jedoch primär für steuerliche Vertreter und nicht direkt für den Anleger relevant.
  • Barauszahlungen: Wenn Barauszahlungen im Zuge der Verschmelzung erfolgen, gelten diese als realisierte Wertsteigerungen und sind steuerpflichtig.
  • Steuerberater einbeziehen: Aufgrund der Komplexität der steuerlichen Regelungen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um die Auswirkungen der Verschmelzung im Detail zu prüfen.

Fazit

  • Die Verschmelzung des Amundi World ETFs ist steuerlich komplex, aber der Verkauf ist in den meisten Fällen nicht die bessere Alternative.
  • Anleger sollten die OeKB-Meldung abwarten und sicherstellen, dass die steuerlichen Implikationen klar dokumentiert sind.
  • Aktives Eingreifen ist nur bedingt möglich, der Fokus sollte auf der Steueroptimierung (z. B. Verlustausgleich) und einer guten Dokumentation liegen.

Wenn ein ETF aufhört zu existieren, ist das nie eine feine Sache. Es wird der ETF ausgewählt und in diesen investiert in vollstem Vertrauen, dass dies über einen längeren Zeitraum passiert, dann erfolgt eine Zusammenlegung mit einem anderen ETF. Niemals schön, ist aber so. Was also tun? In den meisten Fällen ist es jedoch nicht ratsam, den ETF zu verkaufen, da dies steuerlich nachteiliger sein könnte als die Besteuerung im Rahmen der Verschmelzung.

Für Anlegende ist es entscheidend, auf die Meldung der Verschmelzung an die OeKB zu warten. Diese Meldung liefert wichtige Informationen zur steuerlichen Behandlung der ausschüttungsgleichen Erträge und gibt Aufschluss darüber, ob die Liquidationsfiktion greift oder nicht. Eine klare Dokumentation der steuerlichen Implikationen ist in diesem Zusammenhang unerlässlich, wenn man einen Auslandsbroker hat. Bei einem Inlandsbroker ist alles steuereinfach und der Broker kümmert sich um die korrekte Abhandlung der Zusammenlegung.

Da direkte Eingriffe in den Ablauf der Verschmelzung kaum möglich sind, sollten Anlegende ihren Fokus auf die Optimierung der Steuerlast legen. Dazu gehört beispielsweise der gezielte Verlustausgleich, um mögliche Steuerbelastungen zu minimieren. Insgesamt ist es wichtig, die Situation mit einer guten Planung und einer fundierten Dokumentation zu begleiten, um die steuerlichen Folgen bestmöglich zu managen sofern man noch immer auf das Abenteuer Auslandsbroker setzt.

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9 Kommentare
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vielen Dank für die Info.
Versteh ich das richtig, dass wenn ich bei flatex mit diesem etf angenommen 100.000 im plus bin, ich dann bspw die 27.500 liquide sein muss?

Danke für die Info, Andreas.
Bespare auch diesen ETF bei Flatex, schauma mal, wie das weitergeht.

Und wenn man dann in zukunft seinen ETF verkauft muss man nochmal steuern auf den gewinn bezahlen? Also doppelt? Bin selbst mit einem höheren Betrag betroffen.. Flatex User

Hallo,
Aufgrund der Zusammenlegung beider Etfs stellt sich mir nun die Frage wie ich vorgehen soll. Ist es die bessere Variante zu verkaufen oder einfach die Anlage ruhen zu lassen. Ich befinde mich nicht zu tief in der Materie deshalb bitte ich um Ratschläge. Auch aufgrund des Steuerfreibetrags den ich noch nicht genutzt habe.

LG

Also ich habe den ETF in der oekb Datenbank mit Absichtserklärung vom 02.01.2024 gefunden.
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE000BI8OT95

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