Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Erklärungswechsel: Von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung

Erklärungswechsel: Von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung

Auf einen Blick:

  • Ein Erklärungswechsel ist dann nötig, wenn statt der Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden möchte
  • Um die Beilage E1kv „Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen“ befüllen zu können, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. 
  • Einkommensteuererklärung (E1) kann erst nach Abgabe und Prüfung bzw. Freischaltung durch die Finanzbehörden abgegeben werden – Verf 24 Fragebogen bzw. FINON Erklärungswechsel

Was gibt es zu lesen?

Erklärungswechsel, warum?

Die Arbeitnehmerveranlagung  kurz auch gerne nur ANV genannt wird über das Formular L1 durchgeführt. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher machen nur eine Arbeitnehmerveranlagung, jedoch kann es früher oder später einmal passieren, dass es notwendig ist einen Erklärungswechsel durchzuführen und eine Einkommensteuererklärung (E1) durchzuführen. 

Die Gründe warum eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss sind vielfältig. Auf help.gv.at werden ein paar Beispiele genannt. 

  • Wenn zwei oder mehr Stellen Bezüge auszahlen (und hier insgesamt mehr als 11.000 bzw. 12.000 Euro ausbezahlt wurden
  • Buchführende Einkommensteuerpflichtige
  • Wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)

Beilage E1kv – Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen

Um dieses Formular geht es sehr oft. Dieses kann nur dann ausgefüllt werden, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Mit der Arbeitnehmerveranlagung steht dieses Beilage E1kv nicht zur Verfügung. Wann ist die Beilage E1kv notwendig? Gibt es nun also Zinserträge von Sparkonten im Ausland, Kryptowährungs-Gewinne, ein ausländisches Depot mit realisierten Kursgewinnen, Dividendenerträge, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge, so muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Es gibt eine marginale Freigrenze von 22,00 Euro im Jahr für endbesteuerungsfähige Kapitalerträge die einem besonderen Steuersatz besteuert werden können. Die ausländischen Institute melden über deren nationale Finanzämter an das österreichische Finanzamt (dank der Common Reporting Standards) die Depotstände, die Kapitalerträge, Verkaufserlöse etc.

Video

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Anleitung

  • Wie funktioniert der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung? Diese Anleitung soll dabei helfen.

Haftungsausschluss: Diese Anleitung gibt nur einen ersten Überblick und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ebenso muss jeder für sich entscheiden bzw. noch besser gemeinsam mit einem Steuerberater, ob ein Erklärungswechsel notwendig ist. 

Tipp: Achten Sie vor einem Erklärungswechsel darauf, dass die Arbeitnehmerveranlagungen der vorangegangenen Jahre bereits abgeschlossen sind. Ansonsten müssten sie auch für diese Jahre dann Einkommensteuererklärungen durchführen!

  • Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
  • Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“ (Abschnitt Erklärungen)
  • Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel
  • Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt

Hier die 4 Schritte nochmals genauer beschrieben:

Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline

Melden Sie sich auf FinanzOnline an unter der Webadresse https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“

Oben im Menü im rechten Bereich auf den Menüpunkt „Weitere Services“ klicken. Im Menü welches sodann aufgeht auf den Menüpunkt „Erklärungswechsel“ klicken. Danach erscheint ein Formular, welches ausgefüllt werden muss.

Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel

Das Formular muss wahrheitsgetreu eingegeben werden. Mit den getätigten Angaben können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts feststellen, ob ein Erklärungswechsel auch tatsächlich stattgegeben wird und ob Einkommensteuer vorab bezahlt werden muss. 

Allgemeine Angaben zur Tätigkeit

  • Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Art: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (§27 Abs. 3 EStG 1988)
  • Genaue Bezeichnung: Hier angeben, dass z. B. ausländische Kapitalerträge zu versteuern sind
  • Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: TTMMJJJJ (lassen Sie sich hier nicht irritieren, ja es geht um die Kapitaleinkünfte auch bei diesem Datum. Im Zweifelsfall geben Sie den 1.1. des jeweiligen Jahres ein)
  • Ort der Berufsausübung: Geben Sie hier einfach Ihre private Adresse ein
  • Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte in diesem Jahr in etwa sein?
  • Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte im Folgejahr in etwa sein?

Die Höhe der Kapitaleinkünfte ist deshalb notwendig, damit das Finanzamt eine Vorschreibung erstellen kann. Dabei wird die jährliche Schätzung geviertelt und diese muss einmal im Quartal in Form der Einkommensteuer ans Finanzamt überwiesen werden (Die Berechnung könnte in etwa so aussehen: Voraussichtlicher Gewinn * 27,5 % Kapitalertragsteuer)

Formular Erklärungswechsel

Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt

Danach ist alles getan. Das Formular mit dem Button „Prüfung und Einbringen“ an das Finanzamt senden.

Nach dem Absenden der Eingabe erscheint eine Bildschirmmeldung, die anzeigt, ob der Antrag erfolgreich übermittelt wurde. Erfolgreich übermittelte Anträge werden von einer zuständigen Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter des Finanzamts geprüft. Eine Rückmeldung zum Ergebnis der Bearbeitung erfolgt nicht.

Bis zur endgültigen Bearbeitung bleibt die Eingabe ohne Bearbeitungsmöglichkeit sichtbar, d. h., die Daten können nicht mehr geändert werden. Ein erneuter Antrag auf einen Erklärungswechsel kann erst gestellt werden, nachdem die Finanzverwaltung den ursprünglichen Antrag bearbeitet hat.

Einkünfte aus Kapitalvermögen - Beilage E1kv

Die folgenden Screenshots zeigen die Möglichkeiten die die E1kv Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 bietet. Hier können die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingetragen werden. Wie das aussehen könnte im Detail für ein Wertpapierdepot im Ausland, zeigt diese Seite.

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.

Fragen & Kommentare

Es gibt noch etwas, was nicht klar ist? Es gibt einen Fehler im Text oder eine kleine Ergänzung? Dann nicht zögern und hier und sofort einen Beitrag schreiben.

Das Häkchen setzen, dann gibt es auch eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, wenn ein neues Kommentar bzw. eine Antwort geschrieben wurde.

Abonniere
Benachrichtige mich zu:

120 Kommentare
Alle Kommentare anzeigen

Vielen Dank, nochmals, Andreas!

Dabei eine Frage hätte ich noch (klingt vielleicht blöd, aber…):
realisierte (Ausland)Gewinne werden in Pos. 994 eingetragen, aber was: der Gewinn selbst, oder der Gewinn mal den 27,5% ?
Danke!

Vielen Dank, Andreas!

Guten Tag,

ich hätte folgende Frage: wann wird die klassische ANV (aus unselbstständiger Arbeit) durchgeführt, vor dem „Umstieg“ auf E1, oder werden diese „ursprünglichen“ Daten, NACH dem Umstieg eingegeben?
Schließlich bin ich ja sowohl Lohn- als auch Einkommensteuerpflichtig (letzteres durch ausländische Kapitalanlage).
würde mich freuen, wenn mir hier jemand einen Tipp geben könnte.

LG Christoph

Hi!
Ich bin selbstständig und habe somit bereits einen Erklärungswechsel gemacht. Allerdings kann ich so das E1kv noch nicht ausfüllen, bzw. kann es in der Steuererklärung nicht finden. Weißt du, wie ich dieses zusätzlich machen kann? Reicht hier ein weiterer Erklärungswechsel oder läuft das anders ab? Danke

Ok, hat sich erübrigt, ich habe das Formular gefunden!

Hallo,

Wie kann ich den wechsel von Einkommensteuererklärung zur Arbeiternehmerveranlagerung machen?

×
0
Hinterlasse einen Kommentarx

Advertorial: Interessante Online Broker

  • Advertorial 
  • Steuereinfacher Broker, 0 € Depotgebühr* dauerhaft
  • über 1.500 ETFs für Sparpläne, 514 ohne Ausführungsgebühr*
  • 100 € Tradingguthaben für Neukunden
  • * zzgl. marktüblicher Spreads, Zuwendungen, Produktkosten und Fremdkosten und exkl. Verwahrgebühr für Xetra-Gold, ADR, GDR
Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Advertorial: Interessante Online Broker

  • Advertorial
  • Steuereinfacher Broker
  • 0 € Depotgebühr *dauerhaft
  • über 1.500 ETFs für Sparpläne, 514 ohne Ausführungsgebühr*
  • Für ETF-Sparpläne, Wachstumsaktien und Dividenden-Aktien aus AT und DE
  • * zzgl. marktüblicher Spreads, Zuwendungen, Produktkosten und Fremdkosten
    und exkl. Verwahrgebühr für Xetra-Gold, ADR, GDR
Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.