Die DADAT senkt die Übertragsspesen ab dem 01.08.2018 von ursprünglich 400 EUR auf 250 EUR. Zusätzlich sagt die DADAT. Bei Positionen unter 2.000 EUR erfolgt keine Vergütung der Übertragungsspesen. Die DADAT verlangt zur Refundierung der Übertragungsspesen die Vorlage der Spesenbelastung der Fremdbank.
Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.