Das Losungswort-Sparbuch wird nicht mehr angeboten, so zumindest ein Lokalaugenschein bei verschiedenen Banken in Linz. Allgemein gesprochen gibt es zwei verschiedene Sparbücher, das Losungswortsparbuch und das Namenssparbuch.
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Was ist ein Losungswortsparbuch?
Ein Losungswortsparbuch kann nur für Beträge unter 15.000 Euro eröffnet werden und muss auf einen Begriff oder auf eine Nummer lauten. Geschützt wird es durch ein Losungswort. Die Person, die das Sparbuch vorlegt und das Losungswort nennt, kann das Geld beheben. Eine Identifikation durch einen amtlichen Lichtbildausweis ist natürlich auch dabei nötig. Eine Weitergabe des Losungswort-Sparbuchs an Dritte ist ohne weiteres möglich.
Was ist ein Namenssparbuch?
Beim Namenssparbuch kann nur die legitimierte Sparbuchinhaberin/der legitimierte Sparbuchinhaber gegen Unterschrift Geld abheben.
Warum gibt es kein Losungswortsparbuch mehr?
Es gab große Probleme bei Verlassenschaften und durch ein Gerichtsurteil des OGH, müssen auch Losungswortsparbücher in die Verlassenschaft gemeldet werden. Nun war es aber so, dass das Sparbuch zu Lebzeiten bereits an andere Personen weitergegeben wurde und es nicht bekannt ist, wer denn nun der Inhaber dieses Sparbuchs ist – und es ist dennoch in der Verlassenschaft.
Der Raiffeisen Verband Salzburg zieht alle Losungswort Sparbücher ein? Der Konsumentenschutz der AK versteht es nicht: https://salzburg.orf.at/stories/3160407/
Schwargeldfund bei einem Après Ski Wirt mit ~ 200 Losungswort-Sparbücher: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2021/juni/steuerfahndung-schwarzgeldfund.html