Speziell die Neobroker haben das Thema Aktien-Bruchstücke eingeführt. ETFs, Aktien & Co gibt es selbstverständlich nur in ganzen Stücken, doch werden mit besonderen Kniffen auch Bruchstücke von den Brokern angeboten. Oftmals ist es so, dass der Broker das ganze Stück hält und über eine interne Buchhaltung dieses ganze Stück als Bruchstück auf die verschiedenen Kundschaften aufteilt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten und Umsetzungen bei den verschiedenen Brokern, wie z. B. über unverbriefte Derivate.
Nachdem laut der Europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) der Handel mit Bruchstücken bereits über 10 % des EU-Börsenhandels in den beobachteten Jahren 2023 und 2024 ausmacht, schreibt die ESMA an die EU-Kommission, dass diese unbedingt einen rechtlichen Rahmen zu diesen Bruchstücken erstellen soll, der Vorschlag der ESMA ist es, dass die Fractional Shares, wie die Aktien-Bruchstücke auch genannt werden, im Rahmen von MiFID II geregelt werden.
Das Dokument ist ein offizielles Schreiben der European Securities and Markets Authority (ESMA) an die Europäische Kommission vom 4. April 2025. Es geht darin um die Einstufung von Bruchstückaktien (fractional shares) im Rahmen der MiFID II/MiFIR-Regelungen, also des europäischen Finanzmarktrechts.
Worum geht es im Kern?
- Wachsende Bedeutung von Bruchstückaktien:
- Immer mehr Kleinanlegende investieren über Sparpläne oder Apps in Bruchstücke von teuren Aktien.
- Im Jahr 2023–2024 machten solche Transaktionen bereits über 10 % aller gemeldeten Börsengeschäfte aus.
- Regulatorische Unsicherheit:
- Es gibt keine einheitliche Definition oder Regelung für Bruchstückaktien auf EU-Ebene.
- Unterschiedliche Mitgliedstaaten behandeln diese Instrumente unterschiedlich (z. B. als Aktie vs. Derivat).
- Dies führt zu Unsicherheiten beim Anlegerschutz, bei der Transparenz und bei der Meldung von Handelsdaten.
- Handel über OTC und unterschiedliche Geschäftsmodelle:
- Fractional Shares werden häufig außerbörslich (OTC) zwischen Broker und Anlegende gehandelt.
- Der rechtliche Charakter dieser Verträge variiert stark, was regulatorische Gleichbehandlung erschwert.
- Forderung der ESMA:
- Die EU-Kommission soll Klarheit schaffen und eine einheitliche Definition von Bruchstückaktien entwickeln.
- Insbesondere sollen Bruchstückaktien, die sich wie echte Aktien verhalten, auch als solche reguliert werden.
- Ziel: Mehr Marktkohärenz, Anlegerschutz und Förderung der Kleinanlegerbeteiligung am Kapitalmarkt.
Fazit
Die ESMA fordert klare gesetzliche Regeln auf EU-Ebene für den Umgang mit Fractional Shares, da die aktuelle Rechtslage uneinheitlich, verwirrend und potenziell missbrauchsanfällig ist. Dazu gab es nun ein Schreiben von der ESMA an die EU-Kommission, dass diese sich darum kümmern soll.
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Schreiben der ESMA an die EU-Kommission – Qualification of fractional shares under MiFID II