Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Faster: EU beschleunigt Quellensteuerverfahren!

Einführung der neuen Regelungen zur Quellensteuer

Am 14. Mai 2024 hat der Rat der Europäischen Union neue Regelungen zu Quellensteuerverfahren verabschiedet. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans, das steuerliche Umfeld innerhalb der EU zu modernisieren und zu vereinfachen, insbesondere im Hinblick auf grenzüberschreitende Investitionen. Wir kennen es alle, die Dividende von Siemens wird ausbezahlt und die Gesamt-Steuerbelastung beträgt 38,875 % durch alle Steuern.

  • 26,375 % deutsche Quellensteuer
  • 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
  • = 38,875 % steuerliche Gesamtbelastung

Die Rückforderung der zu viel bezahlten Quellensteuer in der Höhe von 11,375 % beim deutschen Staat zeigt sich bislang als sehr mühselig und langwierig. Das will die EU nun ändern, zuerst hieß es bis 2027, jetzt heißt es ab 2030.

Das Programm heißt FASTER, eine Richtlinie für die Quellensteuerentlastung.

Ziele der Reform

Die Reform zielt darauf ab, Doppelbesteuerung zu vermeiden und die Verfahren zur Rückerstattung der Quellensteuer effizienter zu gestalten. Insbesondere soll durch ein standardisiertes und digitales Verfahren das bisherige, oft als bürokratisch empfundene System abgelöst werden. Dies erleichtert nicht nur Unternehmen und Investoren die Rückforderung von Steuern, sondern fördert auch die Attraktivität des europäischen Marktes. Nicht selten hieß es, kein Investment in diese oder jene Aktie, weil die Quellensteuer bei der Dividende zuschlägt.

Vereinheitlichung und Digitalisierung

Ein Kernaspekt der neuen Regelungen ist die Einführung eines europaweit einheitlichen, digitalen Verfahrens für Quellensteueranträge. Dieses System soll den Informationsaustausch zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten verbessern und somit die Prozesse beschleunigen. Unternehmen und Investoren profitieren von kürzeren Bearbeitungszeiten und einer höheren Transparenz.

Zukünftig soll eine digitale EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC) in einem Mitgliedstaat eingeführt werden. Diese Bescheinigung ermöglicht es sowohl natürlichen als auch juristischen Personen, zwei neue Schnellverfahren zur Entlastung von der Quellensteuer zu nutzen. Die Ausstellung der eTRC-Bescheinigung soll innerhalb von 14 Kalendertagen nach Antragstellung erfolgen. Ursprünglich hatte die Kommission sogar eine Ausstellung innerhalb eines Tages vorgesehen.

Das erste Schnellverfahren, das „Freistellungsverfahren“, gewährt eine Steuererleichterung an der Quelle, bei der zum Zeitpunkt der Ausschüttung von Zinsen oder Dividenden ein ermäßigter Steuersatz gemäß den Doppelbesteuerungsabkommen angewendet wird. Alternativ gibt es ein „Schnellerstattungsverfahren“, bei dem Anleger zunächst die Steuern zahlen, diese jedoch innerhalb von 60 Tagen nach der Zahlung erstattet bekommen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie eines oder beide dieser Verfahren anbieten möchten. Wir dürfen gespannt sein, wie denn die unterschiedlichen Staaten, vor allem jene aus Deutschland oder Frankreich hier sich entscheiden. Das sind wohl jene Länder die interessante Dividendentitel haben und die Quellensteuer schlagend wird.

Bekämpfung von Steuerbetrug

Neben der Vereinfachung der Verfahren ist auch die Bekämpfung von Steuerbetrug ein zentrales Anliegen der Reform. Durch die verstärkte Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und den verbesserten Informationsaustausch sollen betrügerische Praktiken effizienter erkannt und bekämpft werden.Das Risiko von Steuermissbrauch (zB Cum-Cum- oder Cum-Ex-Geschäfte) soll hier verringert werden. Nicht nur Deutschland hatte hier ein Problem, auch Österreich. Hier ein passender Beitrag aus dem Profil mit dem Namen „Österreich und die Steuertricks – wie die große Abzocke gelaufen ist“

Ausblick

Mit diesen neuen Regelungen setzt die EU ein klares Zeichen für ein modernes, gerechtes und effizientes Steuersystem. Die Reformen könnten die Attraktivität des europäischen Wirtschaftsraums erhöhen und gleichzeitig für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Bis Ende 2028 haben die EU-Nationalstaaten nun Zeit die EU-Richtlinie in nationales Recht umzuwandeln. Ab 2030 soll das System dann laufen und die Aktionärinnen und Aktionäre Dividenden erhalten ohne sich über zu viel bezahlter Quellensteuer ärgern zu müssen – oder sich diese zumindest rasch & unkompliziert wieder zurückholen zu können.

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1 Kommentar
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FASTER –> 2030 (???) Es wäre zweifelsohne am einfachsten gewesen, wenn sich Quell- und Zielstaat die Steuern teilen würden – wie es übrigens mit den meisten Staaten in den jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart wäre. Z.B. heißt es im Abkommen mit Deutschland: []die Steuer darf aber, wenn der Nutzungsberechtigte der Dividenden eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person ist, nicht übersteigen: a) 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden, wenn der Nutzungsberechtigte eine Gesellschaft (jedoch keine Personengesellschaft) ist, die unmittelbar über mindestens 10 vom Hundert des Kapitals der die Dividenden zahlenden Gesellschaft verfügt; b) 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Dividenden in… Weiterlesen »

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