BaFin Eigenmittelanforderungen bleiben gleich
Vor rund einem Jahr veröffentliche flatexDEGIRO, dass die BaFin auch bei flatexDEGIRO eine Sonderprüfung durchführte und ein Ergebnis war, dass das Unternehmen seine Eigenmittel erhöhen muss. Mehr Eigenmittel bedeutet mehr Sicherheitspuffer. Nun nach einem Jahr wurde evaluiert, ob die Eigenkapitalanforderungen ausreichend sind, gesenkt werden können oder sogar erhöht werden müssen. Jetzt gibt es die Entscheidung. Es bleibt alles wie gehabt.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat flatexDEGIRO darüber informiert, dass sie die bankenspezifischen Eigenmittelanforderungen für die flatexDEGIRO-Gruppe, wie sie im regulären Aufsichtsreview und der Evaluationsprozess (SREP) festgelegt sind, unverändert bei 4,25 Prozent belässt, basierend auf den relevanten Spezifikationen der Berechnungsmethodik. Die Eigenmittelanforderungen im Rahmen des SREP für flatexDEGIRO Bank AG bleiben unverändert bei 2,25 Prozent.
Erstmals Vorständin bei flatexDEGIRO
Bereits vor einem Jahr angekündigt, ist es nun soweit. Christiane Strubel, seit 2016 für das Personalwesen bei flatexDEGIRO verantwortlich, ist nun in den Vorstand des Unternehmens eingezogen. Sie hat nun alle regulatorischen Voraussetzungen erfüllt und ist nun „fit&proper“ wie es in Österreich heißt, wenn Schlüsselpersonen von der Aufsicht als geeignet angesehen werden.
Dividendenstrategie wird geprüft, Kauf eigener Aktien
Im Dezember hat das börsennotierte Unternehmen flatexDEGIRO ausgesandt, dass sie planen eigene Aktien zurückzukaufen und überlegen auch eine Dividendenstrategie. Alle Pläne müssen jedoch erst in der Hauptversammlung beschlossen werden und unterliegt auch der Genehmigung der BaFin.
- Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigen, der ordentlichen Hauptversammlung 2024 vorzuschlagen, dass das Unternehmen für einen Zeitraum von fünf Jahren ermächtigt wird, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals von flatexDEGIRO AG zurückzukaufen (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz).
- Der Vorstand und der Aufsichtsrat beabsichtigen, der ordentlichen Hauptversammlung die Zahlung einer regelmäßigen jährlichen Dividende vorzuschlagen, die anfänglich 4 Cent pro Aktie betragen soll, gemäß der gesetzlichen Mindestdividende von 4 Prozent des Grundkapitals.
- Die Hauptversammlung entscheidet über die jeweilige Dividende. Der Erwerb eigener Aktien unterliegt zusätzlich der Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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