Anfang Dezember gab es eine Aussendung von flatexDEGIRO. In der erfuhren wir, dass die BaFin, die deutsche Aufsicht, Probleme bei flatexDEGIRO sieht. Mehr Eigenkapital für die Bank und eine neue, verbesserte Organisation sei notwendig.
Heute, am 24.2.2023, also fast 3 Monate später, gab es nun auch die korrespondierende Aussendung der BaFin.
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Auswirkungen auf die Kunden
Welche unmittelbaren Auswirkungen hat es für die Kunden? Keine, außer dass in den letzten Wochen häufiger Mittelherkunftsnachweise von den Kunden angefordert werden. Das Unternehmen verdient prächtig und steht auf stabilen Beinen.
BaFin Sonderbeauftragter für flatexDEGIRO
Die flatexDEGIRO Bank AG muss nun insbesondere schwerwiegende Mängel im internen Kontrollsystem, im aufsichtlichen Meldewesen und in der Geldwäscheprävention beseitigen. Ein von der BaFin bestellter Sonderbeauftragter überwacht die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen.
Sorgsamer Umgang – Mittelherkunftsnachweise
Eine Bank muss natürlich sehr sorgsam arbeiten und typisch ist die Abfrage nach Mittelherkünften beim Antrag sowie in weiteren regelmäßigen Abständen. Manches Mal fordert die Bank auch einen auf Beweise für die Angaben zu liefern. Dies sieht im Falle von Flatex aktuell wie folgt aus:
„Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 6 FM-GwG) sind wir verpflichtet Mittelherkünfte zu erfragen und diese zu dokumentieren. Dieses betrifft die Differenz Ihrer Geldeingänge abzgl. der ausgehenden Überweisungen und somit einen Betrag von X Euro. Wir bitten Sie daher um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns zu den Geldern entsprechende Nachweise zu. Das können z. B. Lohnsteuerbescheide, Einkommensnachweise, Jahresabschlüsse, Schenkungs-/Erbnachweise oder ähnliches sein.“
Aufforderung zum Nachweis über die Mittelherkünfte
Auf Hinweis von flatexDEGIRO handelt es sich hier um einen Standardprozess, unabhängig von der BaFin Prüfung. Sowohl bei der Depoteröffnung als auch in regelmäßigen Abständen bei unseren Bestandskunden wird diese Nachweisabfrage durchgeführt.
Bußgeld von 1.050.000 Euro
Für die Verstöße verhängte die BaFin gegenüber der flatexDEGIRO Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 7. Februar 2023 ein Bußgeld in der Höhe von 1.050.000 Euro. Der Grund? Verstoß gegen bankaufsichtsrechtliche Bestimmungen.
Mehr Eigenkapital für die Bank
Das ist altbekannt und nichts Neues. Die Aufsicht hat gegenüber der flatexDEGIRO Bank AG und der flatexDEGIRO AG als übergeordnetem Unternehmen der flatexDEGIRO AG Finanzholdinggruppe am 8. September 2022 zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet. Die Bank hat seitdem auch mehr Eigenkapital.
Aktienkurs von flatexDEGIRO
Der Kurs der Aktie brach mit der Meldung Anfang Dezember ordentlich ein und jetzt? Jetzt schon wieder, obwohl großartig Neues jetzt nicht bekannt wurde. Das Bußgeld über die 1 Million Euro ist neu. Dass es einen Sonderbeauftragten gibt, ist auch neu.
Quelle: flatexDEGIRO Aktienkurs
Sogleich am selben Tag der BaFin Meldung gab es auch gleiche eine Analystenmeldung von Jefferies (Analyst Martin Comtesse). Diese sehen flatexDEGIRO auf einem guten Weg mit Kursziel 13 Euro. Schauen wir einmal, ob das tatsächlich passiert (Quelle Finanzen.at)
Finanzkalender
Ab dem 27.02.2023 geht es bei flatexDEGIRO weiter mit der Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses des Jahres 2022. Man darf davon ausgehen, dass die Erwartungen vom 3.12.2022, nämlich rund 380 Millionen an Umsatzerlösen und einer adj. EBITDA Marge von 37 %. Das Unternehmen sprach vom höchsten Jahresüberschuss aller Zeiten.
Fazit
Keine guten Nachrichten von der BaFin für flatexDEGIRO, doch sind es jetzt keine großartigen Neuigkeiten, denn der Hammer kam bereits Anfang Dezember als das Unternehmen selbst bekannt gab, dass die BaFin das Unternehmen prüfte und schwerwiegende Mängel in der Organisation feststellte. flatexDEGIRO reagierte u.a. mit neuen Vorständen und einem neuen Chief Risk Officer. Auch mehr Eigenkapital gab es für die flatexDEGIRO Bank.
In den nächsten Wochen und Monaten muss das Unternehmen liefern, damit der Sonderbeauftragte und die BaFin zufrieden ist und das Unternehmen wieder in ruhigere Fahrgewässer kommt.
- Quelle: Aussendung BaFin
Hallo Andreas, perfektes Timing, muss mich auch gerade mit dem Thema auseinandersetzen. Hab auch die Aufforderung bekommen und meinen letzten Einkommensteuerbescheid übermittelt. Leider war ihnen das zu wenig, es werden noch weitere Nachweise für die Geldmittelherkunft z.B. einen Kontoauszug mit den Ersparnissen, Depotauszug einer Fremdbank, Schenkungsnachweis, Erbschaft, Veräußerungen, etc. benötigt. Ich habe ihnen zurückgeschrieben, dass die Einzahlungen aus meinem Humankapital über die letzten Jahrzehnte erfolgt sind, und als Anlage habe ich meine Einkommensteuerbescheide ab 2009 (ältere kann man von FinanzOnline nicht mehr herunterladen) übermittelt, seit dem habe ich noch keine Rückmeldung erhalten, ist jetzt nicht ganz zwei Wochen her. Wie… Weiterlesen »
Servus Helmut,
ich habe Bescheide vom Finanzamt übermittelt und die Antwort war, dass diese an die Fachabteilung übermittelt wurde. Das ist jetzt schon über einem Monat aus. Ich gehe davon aus, dass alles seine Richtigkeit hat und erledigt ist. Ansonsten würde sich die Bank ja eh wieder melden.
Gruß,
Andreas