Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

FMA: Verbot von Binären Optionen und starke Einschränkung bei CFDs

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) machte Nägel mit Köpfen und nun gibt es endlich ein Verbot des Vertriebs, Verkaufs und auch der Vermarktung von Binären Optionen („Binary Options“) an Endkunden hier in Österreich. Auch bei CFDs gibt es erhebliche Einschränkungen nun, denn es ist hier ab sofort auch eine massive Einschränkung gegeben, wenn es um die Vermarktung, Vertrieb und Verkauf geht.

Binäre Optionen: Glücksspiel und keine Investition!

Das Thema Binäre Optionen ist vor einigen Jahren aufgekommen und durch geschickte Vermarktungsstrategien haben diverse Anbieter (meist mit Sitz in Malta, Zypern) zahlreiche Endkunden um ihr Geld gebracht. Meist wurde über Smartphone Apps „gehandelt“. Gehandelt deshalb unter Anführungszeichen, weil der Privatkunde hier darauf setzte, ob der Kurs von X in den nächsten paar Sekunden steigen oder fallen wird. Wurde die richtige Wahl getroffen, gibt es Geld. Wurde die falsche Wahl getroffen, ist das Geld weg. Es erinnert nicht zu Unrecht an das Setzen im Roulettetisch. Reine Glückssache und so ist es nur ein guter und wichtiger Schritt, dass die FMA nun ein Verbot hier in Österreich ausgesprochen hat.

Auch CFD Anbieter mit starken Einschränkungen

Auch den CFD Anbieter geht es an den Kragen, denn diese werden für Kleinanleger stark eingeschränkt. Die Beschränkungen im Vertrieb von Differenzkontrakten (CFDs) betreffen Hebelbegrenzungen, eine zu hinterlegende Sicherheitsleistung in Verbindung mit einem Glattstellungsschutz, einen Negativsaldoschutz und das Verbot von Anreizprogrammen. Zusätzlich müssen Werbe- und Verkaufsmaterialien zu CFDs verständliche und deutliche Risikowarnungen enthalten.

Dass dies notwendig ist, zeigen die gesetzlich notwendigen Ausweisungen, wie viel Prozent der Privatanleger bei den unterschiedlichen Brokern verlieren. Hier zeigt sich der ganze Horror dieses Instruments – nichts für Kleinanleger!

Zum Stand 29.5.2019 haben die folgenden Anbieter (eine Auswahl) folgende Informationen auf Ihrer Website angeführt:

  • Hello Bank: „77% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.“
  • Plus500: „80,6% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.“
  • XTB: „79% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.“
  • Comdirect: „80 % der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.“

Schutz der Kleinanleger

Der FMA Vorstand Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller beschreiben die Notwendigkeit dieser Verordnung wie folgt:

„Diese Maßnahmen dienen dem Schutz der Kleinanleger vor für sie unberechenbaren Risiken und Verlusten. Die Anwendung dieser neuen rechtlichen Möglichkeiten hat sich bereits unter dem ESMA-Regime bewährt, wir führen den Schutz der Kleinanleger nun auf nationaler Ebene weiter.“

So die beiden Vorstände der FMA Helmut Ettl und Klaus Kumpfmüller

Gültig ist die FMA-Produktinterventionsverordnung“ (FMA-PIV) ab 30. Mai 2019. Abrufbar ist sie hier im RIS.

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