Am 1. August 2024 gab die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) bekannt, dass sie eine Sanktion gegen die flatexDEGIRO Bank AG verhängt hat. Diese Sanktion wurde im Rahmen der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Absatz 2b des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes (FMABG) ausgesprochen. Die flatexDEGIRO Bank AG wurde aufgrund von Verstößen gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 sanktioniert. Konkret wurden die Anforderungen an eindeutige und nicht irreführende Informationen hinsichtlich des Internetauftritts und der Marketingmitteilungen in Zusammenhang mit Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumenten verletzt.
Die FMA verhängte eine Zusatzstrafe in Höhe von 22.480 Euro gegen die flatexDEGIRO Bank AG. Diese Strafe wurde durch ein Straferkenntnis rechtskräftig bestätigt.
Diese Maßnahme unterstreicht die Bedeutung klarer und wahrheitsgetreuer Informationen im Finanzsektor. Die Einhaltung dieser Standards ist wesentlich, um das Vertrauen der AnlegerInnen zu sichern und faire Marktbedingungen zu gewährleisten. Die Sanktion zeigt, dass Verstöße gegen diese Vorschriften ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen und dass die FMA wachsam bleibt, um den Schutz der Anleger zu gewährleisten und die Integrität des Finanzmarktes zu bewahren. Im November 2022 wurde bekannt, dass die DADAT Bank bzw. die Schelhammer Capital ebenso eine Geldstrafe zahlen musste. Damals waren es sogar 60.000 Euro.
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- https://www.fma.gv.at/bekanntmachung-fma-verhaengt-sanktion-gegen-die-flatexdegiro-bank-ag-wegen-verletzung-von-anforderungen-an-eindeutige-und-nicht-irrefuehrende-informationen-im-rahmen-ihres-marktauftritts
- https://www.fma.gv.at/bekanntmachung-fma-verhaengt-sanktion-gegen-die-schelhammer-capital-bank-ag-wegen-verletzung-von-anforderungen-an-redliche-eindeutige-und-nicht-irrefuehrende-informationen-im-rahmen-ihres-marktauftr