Da schau her, die öko-soziale Steuerreform hat dann doch noch etwas für uns Anleger, Trader und Finanzmenschen. Eine kleine Überraschung, wobei die Überraschung nur deshalb eine Überraschung ist, weil nur die Hälfte nun anscheinend kommt.
Bekanntlich ist es schon längst ein Thema, dass die Besteuerung der Krypto-Assets verändert werden soll. Statt der komplexen Sache mit zinstrangend/nicht zinstragend, Einkommensteuer vs. KESt, Behaltefrist von einem Jahr soll die Vereinfachung kommt mit der Kapitalertragsteuer in der Höhe von 27,50 % und einer längeren Behaltefrist. Jetzt aber ist herausgekommen, dass es nur den allgemeinen Schwenk in die 27,50 %ige KESt geben soll. Im Bereicht der Bundesregierung „Strategiebericht 2022 bis 2025“ findet sich der folgende Hinweis, was geplant ist:
Besteuerung von Kryptowährungen
Aus dem Strategiebericht 2022 bis 2025
Kryptowährungen haben eine faktische Nähe zu Kapitalvermögen entwickelt. Um
rechtliche Klarheit zu schaffen, soll im nationalen Recht eine ausdrückliche gesetzliche
Regelung zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen erfolgen. Die Bestimmung
soll in die bestehende Besteuerungssystematik eingebettet werden.
Bislang wurden Krypto Assets (wenn nicht zinstragend) gemäß § 31 EStG behandelt, nun soll der Wechsel in die verKEStung mittels einer eigenen gesetzlichen Regelung stattfinden. Wie der Gesetztesentwurf aussehen wird, dies ist noch gänzlich unbekannt.
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Behaltefrist – quo vadis?
Und wie ist das jetzt genau mit der Behaltefrist? In den bisherigen Stellungnahmen hieß es, es kommt wieder eine Behaltefrist. So ein Sommer wie damals sozusagen, aber nicht mehr gar so sonnig, sprich eine Behaltefrist die deutlich länger ist als ein Jahr. Die APA hat hier nachgefragt und aus dem Finanzministerium kam die folgende Antwort:
„Aber das Regierungsprogramm sieht grundsätzlich die Einführung einer solchen Behaltefrist für alle Derivate vor. Das stehe jetzt aber nicht im Programm für die ökosoziale Steuerreform, heißt es in einer Stellungnahme des Finanzministerium auf Anfrage der APA.“
Quelle: https://kurier.at/wirtschaft/steuerreform-kryptoassets-kuenftig-wie-aktien-besteuert/401769687
Warum hier von Derivate die Rede ist, ist unbekannt, denn im Regierungsprogramm ist die Rede von Wertpapieren und nicht von Derivaten. Aber egal.
Damit wird die Hoffnung auf eine Behaltefrist weiter genährt, doch heißt die Stellungnahme auch eindeutig, jetzt erst einmal her mit der Kapitalertragsteuer auf Krypto Assets und danach schauen wir einmal, ob eine Behaltefrist kommt. Erinnern wir uns auch noch an den Wortlaut im Regierungsprogramm, denn hier hieß es nur, Erarbeitung einer Behaltefrist. Umsetzung? Nichts da!
Erarbeitung einer Behaltefrist für die Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten
Quelle: https://www.dieneuevolkspartei.at/Download/Regierungsprogramm_2020.pdf S. 51
Wird ein Blick in die Budgetzahlen der nächsten Jahre geworfen so zeigt sich, dass die Regierung hier mit einer sprudelnden Quellen bei der Kapitalertragsteuer ab dem Jahr 2022 rechnet. Eine Steigerung von rund 50 % im Vergleich zum Jahr 2021 soll hier passieren. Sind es im Jahr 2021 noch rund 2.550 Millionen die an Kapitalertragsteuer von Privaten und Unternehmen kommen, sind es 2022 bereits 3.800 Millionen. Hier wurde nachgefragt beim BMF und diese klären auf, dass die Ist-Zahlen bis August 2021 sehr gut und deutlich über dem Budget liegen. Die Gründe darin liegen in „die rasche wirtschaftliche Erholung nach der Pandemie, auf Nachholeffekte bei Ausschüttungen im heurigen Jahr und auf hohe Zuwächse bei der Wertpapiersteuer zurückzuführen“. Daher ist bereits 2021 mit höheren Ist-Zahlen zu rechnen und die Steigerung auf 2022 ist dann auch gleich logischer und rührt nicht alleinig aus der Besteuerung von Krypto Assets.
Was könnte sich ändern?
- Anscheinend keine Behaltefrist mehr (wenn Gewinn realisiert, dann immer Steuer)
- Eventuell Möglichkeit des Verlustausgleichs mit anderen Kapitaleinkünften (z. B. mit ETF-Ausschüttungen oder realisierten Aktiengewinnen
Für Trader, also jene die nicht HODLn könnte diese steuerliche Veränderung attraktiver werden, denn statt des persönlichen Tarifs der Einkommensteuer kommt dann die pauschel Besteuerung mit der KESt. Auch ist die Handhabung deutlich einfacher als bisher und der Weg für „steuereinfache“ Kryptoanbieter ist geebnet.
Was passiert mit Alt-Vermögen aus Krypto Assets?
Muss ich jetzt meine Krypto Assets verkaufen, weil ich mit Stichtag dann auch meine Altbestände versteuern muss? Das ist noch ungewiss, doch zeigt die Vergangenheit, dass der Gesetzgeber sich hier seiner Verantwortung durchaus bewusst ist. So gibt es z. B. bei Aktien die Trennung zwischen Alt- und Neubestand und der Alt-Bestand wird nicht verKEStet. Auch könnte es eine Regelung geben eines Mischsteuersatzes oder, oder, oder. Solange kein Gesetzesentwurf bekannt ist, ist alles Spekulation.
Was sagen andere?
Niko Jilch, einer der führenden Meinungsbildner in Österreich wenn es um Krypto Assets geht:
Die Reaktionen lassen nicht lange auf sich warten:
Wir dürfen also gespannt sein wie der Gesetzesentwurf denn dann tatsächlich aussieht. Die Zeichen stehen auf Kapitalertragsteuer für alles was mit Krypto Assets zu tun hat und die Behaltefrist(en) dürfen sich die Krypto-HODLer in die Haare schmieren. Interessant wird natürlich noch die Behandlung des Alt-Bestandes.
Was sagt Krypto Steuer Experte Florian Wimmer von Blockpit dazu?
In einem Trending Topics Podcast von Jakob Steinschaden und Florian Wimmer von Blockpit gibt der Linzer Krypto Tax Experte seine aktuelle Einschätzung ab. Hörenswert!
Florian Wimmer war übrigens vor längerer Zeit auch schon einmal Gast in einem Broker-Test Video Interview:
Ist bereits bekannt, wann wir mit dem Gesetzesentwurf rechnen können? Ist ja alle äußerst kurzfristig, wenn das Gesetz bereits in zwei Monaten in Kraft treten soll, aber noch keine näheren Infos bekannt sind.
Nein, ist noch nichts bekannt, habe aber da etwas Geschichtliches im Hinterkopf, das muss ich aber noch überprüfen, ob das echt so war. Falls ja, kommt da noch was nach von mir.