Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Steuereinfache Krypto-Broker 2024: Bitpanda, Coinfinity, 21bitcoin und Kurant

Mitte November gab es den folgenden Beitrag der aufzeigte, dass österreichische Krypto-Dienstleister unter bestimmten Umständen die Kapitalertragsteuer abführen müssen. Seit 1.3.2022 ist es in Österreich so, dass die Besteuerung von Kryptowährungen denen der Besteuerung von Aktiengewinne angepasst wurde (siehe § 27 Abs. 4a EStG). Damit werden die Substanzgewinne, unabhängig von der Behaltedauer auch hier mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % besteuert, Ausnahme ist hier der Tausch von Kryptowährung zu Kryptowährung. Laufende Einkünfte von Kryptowährungen werden in der Regel ebenso mit 27,5 % besteuert. Ein Verlustausgleich ist möglich, auch mit anderen Kapitaleinkünften wie z. B. Anleihe-Zinsen oder realisierten Aktiengewinnen, automatisiert jedoch nur bei einem steuereinfachen Krypto-Dienstleister und hier auch nur unter Kryptowährungen.

Video

Natürlich gibt es all die Informationen des Beitrags, in komprimierter Form in einem Video zusammengefasst:

Steuereinfache Krypto-Broker 2024: Bitpanda, Coinfinity, 21bitcoin und Kurant

Fragebogen

In einem Fragebogen wurden die folgenden Anbieter gefragt, ob sie mit 2024 tatsächlich die KESt für ihre Kunden abführen, dazu wurden noch weitere Detailfragen gestellt. Befragt wurden:

Der Fragebogen erging an die folgenden österreichischen Krypto-Dienstleister und zusätzlich wurde auch Florian Wimmer, der CEO von Blockpit (einer österreichischen Krypto-Steuersoftware) dazu passende Fragen gestellt.

Werden Sie mit 1.1.2024 „steuereinfach“ sein und für inländische Steuerpflichtige die KESt als Abzugsverpflichter abführen?

AnbieterAntwort
21bitcoinJa
BitpandaJa
CoinfinityJa
Coinpanion
KurantJa
Trade RepublicNein

Von allen angeschriebenen Krypto-Dienstleistern gab es auch Antworten, bis auf Coinpanion. Hier gab es auch nach mehreren Nachfragen keine Antwort auf den Fragebogen. Nach einer Recherche ergab sich folgendes Wissen: Coinpanion schließt sich gerade mit einem südafrikanischen Unternehmen zusammen und die Krypto-Dienstleistungen wurden bislang von der estnischen Reyn Digital Assets OÜ mit bulgarischer Lizenz abgehandelt und in Zukunft soll das über eine polnische Coinpanion Crypto Services Spo.o.z. erfolgen. So findet es sich zumindest in den Bedingungen die unter dem neuen Unternehmensnahmen Altify zu finden sind. Also kein Verdacht, dass es sich um einen KESt-Abzugsverpflichteten laut § 95 Abs 2 Z 3 EStG handelt:

Als inländische Dienstleister kommen in Betracht:

  • Dienstleister mit Sitz, Wohnsitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland, welche Dienste zur Sicherung privater kryptografischer Schlüssel anbieten, um Kryptowährungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (§ 2 Z 22 lit. a FM-GwG),
  • Dienstleister mit Sitz, Wohnsitz oder Ort der Geschäftsleitung im Inland, die den Tausch von Kryptowährungen in gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel und umgekehrt anbieten (§ 2 Z 22 lit. b FM-GwG),
  • Die inländische Zweigstelle oder Betriebsstätte von ausländischen Dienstleistern im Sinne des § 2 Z 22 lit. a und b FM-GwG.

Wie ist das nun mit Trade Republic, denn das Krypto Unternehmen „Trade Republic Custody GmbH“ findet sich in der FMA Datenbank mit einer Konzession als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen und hat ihren Sitz am Kärntner-Ring in Wien. Hierzu gab es von Trade Republic den folgenden Hinweis:

„Die Trade Republic Custody GmbH ist ein Kryptodienstleister mit Sitz in Österreich, der lediglich eine Treuhandfunktion ausübt, aber keinen Kryptohandel anbietet. Folglich ist die Trade Republic Custody GmbH kein „Abzugsverpflichtetes“ Unternehmen (siehe §95 Abs 2Z3 EStG). Die Trade Republic Custody muss und wird daher auch keine „Steuereinfachheit“ anbieten.

So Trade Republic in seiner Antwort – nein, Trade Republic ist in Österreich kein zum KESt-Abzug verpflichtetes Unternehmen

Also nein, Trade Republic ist kein zum KESt-Abzug verpflichtetes Unternehmen in Österreich.

Wie funktioniert denn die KESt-Abfuhr und was hat es mit dem Datenlieferungsprozess auf sich?

In diesem Beitrag wurde dieser selbst erstellte Prozess und die nötigen Schritte im Detail erklärt, wenn es darum geht die Anschaffungsdaten an den Abzugsverpflichteten zu liefern. Wichtig ist zu verstehen, dass die Abzugsverpflichteten wie Bitpanda, 21bitcoin, Coinfinity oder Kurant einen Datenlieferungsprozess anbieten müssen, schlussendlich aber der Steuerpflichtige dafür haftet, dass die angegebenen Daten korrekt waren. Bitpanda & Co machen eine Plausibilitätsprüfung, mehr ist ihnen aber nicht aufgetragen vom Gesetzgeber. Werden falsche oder unrichtige Angaben gemacht, die KESt von Bitpanda & Co abgeführt, so entsteht dadurch nicht automatisch eine Endbesteuerungswirkung für den Steuerpflichtigen. Dieser muss über die Einkommensteuererklärung den unrichtigen KESt-Abzug korrigieren.

Ist der Transfer von externen Wallets zu Ihrem Angebot möglich?

AnbieterAntwort
21bitcoinNein, sollte 2024 möglich sein
BitpandaJa
CoinfinityJa
KurantJa
  • 21bitcoin: „Aktuell ist es nicht möglich, Bitcoin von externen Quellen zu 21bitcoin zu übertragen. Wir planen jedoch, diese Funktion im kommenden Jahr einzuführen. Allerdings gibt es derzeit noch keinen detaillierten Zeitplan für die Umsetzung. Sobald es möglich sein wird, Bitcoin von externen Adressen zu 21bitcoin zu senden, werden wir auch eine Lösung für den automatischen Abzug der Kapitalertragssteuer (KESt) anbieten.“
  • Bitpanda: Ja (aus den FAQ)
  • Coinfinity: „ja, der Transfer ist wie schon heute bei Bitcoin Verkäufen von externen Wallets möglich.“
  • Kurant: „Wie bisher auch, kann unser Kunde am Automaten die Auszahlung von beliebigen Wallets durchführen. Die Kryptos sind im Rahmen der Transaktion an die vom Automaten mitgeteilte Krypto-Adresse zu senden.“

Welche Möglichkeiten stehen dem Steuerpflichtigen zur Verfügung, wenn es um die Angaben in Hinblick auf Anschaffungsdatum, Anschaffungskosten und steuerneutraler Tausch v. Kryptowährungen geht?

  • 21bitcoin:
  • Bitpanda: „Wir bitten um die Kryptoerklärung für jede Kryptoeinzahlung. Dabei geben die Nutzer an, ob (i) sie vor dem 1. März 2021 erworben wurden (d.h. Vermögenswerte nicht mehr steuerpflichtig sind), oder (ii)ab dem 1. März 2021 erworben wurden, und geben das Erwerbsdatum und den Preis an sowie, ob ein steuerfreier Tausch erfolgt ist. Falls ein Nutzer überhaupt keine Daten angibt, greift die Pauschalbesteuerung mit einem unterstellten Gewinn in Höhe von 50% des Verkaufserlöses.“
  • Coinfinity: „Die notwendigen Angaben sind uns von der Kundin oder dem Kunden mitzuteilen. Auf Basis dessen erfolgt dann die Berechnung der KESt“
  • Kurant: „Die Daten sind uns vom Kunden mitzuteilen. Auf Basis dessen erfolgt dann die Berechnung der KESt.“

Werden dabei auch externe Dienstleister (z. B. Blockpit) erlaubt/eingebunden?

  • 21bitcoin: –
  • Bitpanda: „Blockpit kann durch österreichische Nutzer weiterhin verwendet werden, wenn sie es denn wollen. Dies macht vor allem Sinn, wenn ein Investor beispielsweise mehrere Broker verwendet und eben Anschaffungsdatum und -kosten ermitteln muss. Direkt eingebunden ist Blockpit in Bitpanda jedoch nicht.“
  • Coinfinity: „Wir haben keine Schnittstellen Integration von Blockpit oder anderen Anbietern. Unsere Kunden können natürlich jederzeit ein Tool wie Blockpit verwenden um ihre Daten zu generieren, die sie uns dann mitteilen.“
  • Kurant: „Unseren Kunden steht es natürlich frei, externe Dienstleister zu verwenden.“

Welche Prüfprozesse werden implementiert, dass die Plausibilität der Angaben des Steuerpflichtigen geprüft werden?

  • 21bitcoin: –
  • Bitpanda: „Die Plausibilität wird intern von Bitpanda geprüft.“
  • Coinfinity: „entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen werden von unserer Seite Plausibilitätsprüfungen durchgeführt.“
  • Kurant: „Entsprechend den rechtlichen Vorgaben werden Plausibilitätsprüfungen unsererseits durchgeführt.“

Wenn die Plausibilitätsprüfung fehl schlägt. Bieten Sie dem Steuerpflichtigen auch die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung an, weitere Nachweise zu bringen?

  • 21bitcoin: –
  • Bitpanda: „Nein, die Möglichkeit einer Einzelfallprüfung wird nicht angeboten. In diesem Fall wird die Pauschalbesteuerung angewendet.“
  • Coinfinity: „Als Expert Center für Bitcoin stehen wir seit Beginn bei Kundenanfragen mit Rat und Tat zur Seite. Dies betrifft auch die anstehenden Änderungen in Bezug auf die KESt.“
  • Kurant: „Grundsätzlich sind wir im Rahmen unseres bereits bestehenden Supportangebots natürlich immer bemüht, unsere Kunden bestmöglich zu unterstützen. Dies gilt selbstverständlich auch im Rahmen der bevorstehenden Änderungen zur KESt.“

Wie sieht der Datenlieferungsprozess praktisch aus?

Hier das Beispiel Bitpanda. Falls von einem externen Wallet ein Transfer in der Vergangenheit stattgefunden hat, dem wird auf der Startseite ein Hinweis mit „Daten eingeben“ eingeblendet.

Danach erscheint ein Popup und es werden all jene Transfers angezeigt, für die keine Anschaffungswerte vorliegen. Hier wird darum gebeten, die Daten einzugeben. Dabei unterscheidet Bitpanda in die 3 Optionen die sich aus der Kryptowährungs-Verordnung ergeben. Es handelt sich hier um:

  • Vor März 2021 gekauft (=Altbestand)
  • Anschaffungsdatum und -kosten bekannt
  • Datum oder Kosten unbekannt

Optisch sieht dies so aus:

Fragen an den Blockpit CEO Florian Wimmer

Welche Rolle spielt Blockpit für die in Österreich Steuerpflichtigen, wenn österreichische Krypto-Dienstleister KESt-abzugsverpflichtet sind?

„Für jeden, der nicht „Bitpanda only“ ist, weiterhin eine sehr große – sobald du nämlich andere Börsen oder auch Wallets/DeFi nutzt, wird das von der abzugsverpflichteten Stelle nicht mehr berücksichtigt. Du bist also weiterhin selbst für die Steuererklärung verantwortlich. Bitpanda-only Nutzer haben aber bislang auch Blockpit gratis genutzt, somit ist es für unser Business keine Verschlechterung. 🙂

Was sind die Einsatzszenarien von Blockpit ab 2024 für die österreichischen Steuerpflichtigen?

Wie oben gesagt für Leute die auch andere Börsen/Wallets nutzten dieselben wie zuvor. Vor allem wird es aber noch spannender für die Verrechnung von Gewinnen/Verlusten, sollte nämlich zB Bitpanda deine Steuer für Gewinne auf Bitpanda einbehalten, du aber auf Coinbase/Kraken etc. Verluste erzielt haben, müsstest du dir hier sogar proaktiv Geld von der Finanz zurückholen. Dazu brauchst du aber natürlich eine entsprechende Dokumentation.

Gut zu wissen: Aktuell gibt es einen 15 % Rabatt auf den ersten Blockpit Lizenzkauf.

Gibt es etwas, was ihr der Kryptowährungs-Community in Österreich unbedingt sagen möchte?

  • 21bitcoin: „Stay humble, stack sats! P.S. Broker-Test sollte uns für unseren Bitcoin-Fokus mit einem 6-Sterne-Rating in Bezug auf „“Angebot““ feiern, anstatt uns mit nur einem Stern abzuspeisen – wir meiden Shitcoin-Casinos wie ein Vampir Knoblauch! 😁“
  • Bitpanda:
  • Coinfinity: „Coinfinity, ansässig in Graz und registriert bei der österreichischen Finanzmarktaufsicht, ist dein Partner für die langfristige Bitcoin Strategie. Unter dem Motto “Bringing Bitcoin to the People”, liegt unser Fokus seit 2014 auf Sicherheit und der Erfüllung individueller Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden. Auf coinfinity.co oder mit der Coinfinity App kannst du Bitcoin einfach, schnell und sicher 24/7 kaufen sowie verkaufen. Außerdem kannst du in wenigen Minuten einen Bitcoin Sparplan anlegen. Im Sinne von “Buy the Dip” erfolgt die Kursfixierung bei uns unmittelbar zum Zeitpunkt deiner Bestellung, nicht erst bei Zahlungseingang. Mit der Einführung von Lightning ermöglichen wir unsere Nutzerinnen und Nutzern, Bitcoin zu extrem geringen Gebühren und sofort zu transferieren. Wir glauben, dass Bitcoin als globales Geldsystem unsere Wirtschaft und unsere Gesellschaft entscheidend verändern wird, hin zu einer integrativen und verantwortungsvollen Welt. Einer Welt, die fairer und nachhaltiger ist. Unsere Mission ist es, Bitcoin und Lightning möglichst verständlich und einfach für alle zugänglich zu machen. Wir lieben Bitcoin. Wir leben Bitcoin.“
  • Kurant: „Als europäischer Marktführer im Betrieb von Krytowährungsautomaten freut es uns natürlich, seit nunmehr 9 Jahren Teil der österreichischen Krypto-Community zu sein. Vor allem Einsteiger, aber auch fortgeschrittene Krypto-Interessierte schätzen unser verlässliches Service, um schnell, sicher und einfach Krypto-Währungen zu kaufen bzw. zu verkaufen. Wir betreiben zwischenzeitlich mehr als 110 Automaten in Österreich (u.A. bei Mediamarkt, der österreichischen Post, ARBÖ, etc.) sowie mehr als 150 Automaten in Deutschland und Spanien. Bei Interesse an neuen Automaten-Standorten freuen wir uns um kurze Rückmeldung an office@kurant.at.“
  • Blockpit: „Mit den Berichtspflichten von österreichischen Kryptobörsen wird auch die Finanz erstmals an viele neue Daten kommen, allem voran eine Information die sie bisher noch nicht hatte: Welche Personen besitzen überhaupt Krypto? Also wenn du einen Account bei Bitpanda, Coinfinity etc. hast, wird die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung definitiv höher. Umso wichtiger, eine vollständige Dokumentation zur Verfügung und natürlich auch bei der Steuer ein weißes Hemd zu haben.“

Fazit

Ab 2024 werden manche österreichischen Krypto-Dienstleister wie Bitpanda, Coinfinity, Kurant oder 21bitcoin steuereinfach. Sie müssen dann die Kapitalertragsteuer abführen und es könnte für den Steuerpflichtigen zu einer Endbesteuerung kommen. Im Unterschied zum Wertpapierdepot ist die lückenlose Feststellung der Anschaffungskosten durch den Abzugsverpflichteten in der Regel nicht möglich. Daher können die Anschaffungsdaten vom Steuerpflichtigen über mehrere Wege dem Abzugsverpflichteten bekannt gegeben werden.

Eine Einbindung von Krypto-Steuersoftware à la Blockpit scheinen die Abzugsverpflichteten im Moment noch nicht anzubieten, dabei wäre das eine mehr als einfache Möglichkeit einen Nachweis zu liefern.

Wichtig ist festzuhalten, auch wenn der Broker die Kapitalertragsteuer abführt, so führt dies nicht immer zu einer Endbesteuerung. Nämlich beispielsweise dann nicht, wenn unrichtige bzw. falsche Angaben gemacht wurden oder wenn der Zeitpunkt oder der Wert der Anschaffung nicht bekannt sind.

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