Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

N26 Depot: Nicht steuereinfach, 0,12 % Depotgebühr, 0,90 € Ordergebühr

Dieser Beitrag wurde am 8.2.2024 aktualisiert und die neue Information zur Streichung der Depotgebühr hinzugefügt. Siehe auch Beitrag vom 8.2.2024.

Jetzt ist es endlich soweit, das Wertpapier-Service von der deutschen Neobank N26 startet. Jahrelang war N26 in Österreich für das attraktive Angebot Konto + Karte bekannt. In der zweiten Jahreshälfte startete N26 mit Krypto und nun auch mit Wertpapieren, aber bitte nicht zu schnell! Alles geht hier mal langsam voran und wir hier in Österreich sind anscheinend die Ersten, bei denen das Wertpapierangebot getestet wird. Gestartet wird mit einem überschaubaren Angebot an wenigen ETFs, später kommen Aktien hinzu.

Die wichtigsten Fragen aus österreichischer Sicht sind:

  • Steuereinfach?
  • Depotgebühr?
  • Ordergebühr?

Die Antworten?

  1. Steuereinfach: Nein
  2. Depotgebühr: Ja, 0,12 % (wie oft?) Wurde gestrichen, Update im Beitrag vom 8.2.2024
  3. Ordergebühr: 0,90 Euro je übermittelter Order an Tradegate – Payment for Orderflow

Fraglich ob mit diesem Angebot tatsächlich etwas zu reißen ist im österreichischen Brokermarkt.

Start mit rund 100 ETFs, später folgen Aktien

Der Start erfolgt in Österreich mit rund 100 ETFs und N26 verspricht, dass neben weiteren ETFs natürlich auch noch Aktien folgen werden. Insgesamt werden es ca. 1.000 verschiedene Assets sein, die angeboten werden. N26 gibt in seiner App an, dass in beliebte Aktien aus Europa und den USA investiert werden kann.

Im Moment finden sich ETFs von vielen namhaften Emittenten im Angebot. So ist das iShares (45 ETFs), Vanguard (9 ETFs), Amundi (15 ETFs), Xtrackers (17 ETFs), Deka (3 ETFs), HSBC (1 ETF), Vaneck (3 ETFs), SPDR (5 ETFs), BNP Paribas (2 ETFs), Invesco (1 ETF) oder auch von UBS (2 ETFs).

N26 und Upvest als Brokerpartner

N26 erbringt nicht selbst das Wertpapierservice sondern schleust die Orders der Kunden durch an den Brokerpartner Upvest. Upvest bietet die notwendigen Konzessionen für den Wertpapierhandel und die nötigen Schnittstellen, dass N26 die Orders an Upvest schickt und Upvest mit einem Partner die Depotführung abwickelt.

Der N26 Kunde geht eine direkte vertragliche Beziehung mit Upvest ein. Upvest erbringt dabei ihre
Dienstleistungen für die N26 Kunden im Rahmen des Finanzkommissionsgeschäfts, des
Eigenhandels und des Depotgeschäfts, d.h. der Verwahrung und Verwaltung von
Finanzinstrumenten.

Ausführung der Orders bei Tradegate bzw. Börse Düsseldorf

Alle Orders der N26/Upvest Kunden werden am Handelsplatz Tradegate durchgeführt. Als Backup Handelsplatz hat Upvest die Börse Düsseldorf in petto. Ist der elektronische Handelsplatz Tradegate nicht erreichbar oder gibt es andere Probleme, so wird die Order an die Börse Düsseldorf geroutet und dort ausgeführt, so N26 in seinen Bedingungen.

Nicht steuereinfach – Steuern aber noch mit ein paar Fragezeichen

Wer ist für die korrekte Abfuhr der lieben Steuern verantwortlich? Wir, die N26 Kunden. Im Dokument von u.a. Upvest erfahren wir es, denn hier heißt es, dass die Kunden die zu zahlenden Steuern und Kosten zu tragen haben.

„Bei der Auszahlung von Erträgen oder Veräußerungserlösen können für den Kunden Kapitalertrags- und/oder sonstige Steuern anfallen, die nicht durch Upvest für den Kunden, sondern von dem Kunden selbst an die jeweilige Steuerbehörde abgeführt werden müssen. Weitere Informationen muss der Kunde bei der für ihn zuständigen Steuerbehörde oder seinem steuerlichen Berater erfragen.“

Punkt 5 der Upvest Vereinbarungen geben Einblick zum Thema Steuern.

Es darf angenommen werden, dass die anfallenden ausländischen Quellensteuern jedoch automatisch abgezogen werden. Diese Vermutung nährt die Bedingungen von N26 auf der Seite 7 wo es heißt „Insofern für Upvest eine Pflicht besteht die, Kapitalertragssteuer und/oder sonstige Steuern unmittelbar einzuziehen und an die zuständigen Finanz-/Steuerbehörden abzuführen, so erfolgt dies durch Upvest“. Typischerweise fallen Quellensteuern bei Dividenzahlungen an, wie z. B. bei der Dividende einer deutschen Siemens Aktie oder einer us-amerikanischen Coca Cola Aktie.

N26 sagt selbst, dass der N26 Kunde selbst verantwortlich ist eine individuelle Steuererklärung einzureichen und alle Einnahmen anzugeben. Weder auf Seiten von N26 noch auf Seiten von Upvest wird eine Quellensteuer eingehalten oder abgezogen. N26 sagt aber auch, dass eine jährliche Steuererklärung geschickt wird, die zwischen März und April erstellt wird und das vorige Kalenderjahr betrifft. Vermutlich ist mit „Steuererklärung“ eine Erträgnisaufstellung gemeint.

Ordergebühr 0,90 Euro

Die Ordergebühr ist pauschal 0,90 Euro. Pro Order werden daher 0,90 Euro an Ordergebühr fällig. Im Preis- und Leistungsverzeichnis heißt es hier pro Übermittlung einer Order. Was ist, wenn die Order nicht erfüllt wird? Fallen hier auch die 0,90 Euro an? Es scheint so. Orderarten wie Limit oder ähnliches werden zum aktuellen Zeitpunkt umsonst gesucht. Die Order wird momentan bestens aufgegeben.

Bis die Order auch tatsächlich abgerechnet wird, vergehen 2 Arbeitstage. Eine aufgegebene Order kann nicht wieder storniert werden.

Die Ordergebühr wird vom N26 Girokonto abgebucht und ist nicht Teil des Handelspreises.

Gibt es Payment for Orderflow? Zeig mir den Ex Ante Kostenausweis!

Die Bedingungen von N26 nähren den Verdacht, dass es PFOF gibt, also Payment for Orderflow. Es wird in den Bedingungen von „Zuwendungen“ gesprochen. Bekannt ist dies natürlich von so ziemlich allen anderen Brokern genauso, speziell den typischen PFOF Brokern wie Scalable Broker, Finanzen.net Zero oder Trade Republic. Diesen schwimmen bekanntlich die Felle davon, wegen des EU-Verbots von PFOF.

Wenn N26 bzw. Upvest die Orders an Tradegate weiterreicht, gibt es hier anscheinend Zuwendungen. Ein Blick in den verpflichtenden Kostenausweis bringt hier im Normalfall die Transparenz. Im Praxistest zeigt sich beim Blick in die N26 „Kosteninformation“ ein Blick ins Schwarze. Ins Schwarze mit weißer Fehlermeldung-Schrift. Somit ist nicht klar ersichtlich, welche Kosten anfallen und welche Zuwendungen es denn tatsächlich gibt. Der ex Ante Kostenausweis ist ein gesetzlich vorgeschriebener Kostenausweis der angezeigt werden muss, bevor eine Wertpapierorder platziert wird. Der Screenshot wurde am 18.1.2024 um 19:15 Uhr bei der Testaufgabe einer Order erstellt:

Depotgebühr: 0,12 % (Asset Servicing Fee)

Die Depotgebühr wurde beim Konditionenupdate vom 6.2.2024 mittlerweile gestrichen. „Asset Servicing Fee“ klingt für unsere Ohren unbekannt, doch versteckt sich ein für uns hier in Österreich geflügeltes Wort dahinter. Es ist die Depotgebühr. N26 verrechnet eine Asset Servicing Fee in der Höhe von 0,12 % vom Depotwert in Euro erfahren wir aus dem PLV. 0,12 %? Und wie oft? Pro Sekunde? Pro Tag? Pro Jahr? Diese doch sehr wichtige Info ist bei der Erstellung des Preis- und Leistungsverzeichnis (kurz PLV) leider verloren gegangen. Vermutlich wird es wie üblich p.a. sein – also pro Jahr. Auch wenn es hier nicht extra dabei steht im Preis- und Leistungsverzeichnis von N26, alle Preisangaben sind inklusive der deutschen Mehrwertsteuer. Im Kundendokument von Upvest heißt es „Der Kunde kann das jeweils gültige Preis- und Leistungsverzeichnis auf der Plattform von N26 einsehen.“

Gibt es sonst noch Kosten und Nebenkosten? Aus den N26 Bedingungen findet sich noch die Information, dass weitere Gebühren oder Steuern entstehen könnten.

Neben den im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführten Kosten (Brokerservice Fee und Asset Servicing Fee) können im Zusammenhang mit der Vornahme oder Durchführung bestimmter Maßnahmen im Rahmen der Wahrnehmung der Interessen des Nutzers in Zusammenhang mit seinen Wertpapieren weitere von dritter Seite berechnete Gebühren oder Steuern entstehen. Dies betrifft insbesondere Gebühren bezogen auf Kapitalmaßnahmen oder der Wahrnehmung der Rechte aus Aktien, wie der Teilnahme an Hauptversammlungen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des Nutzers ab und kann künftigen Änderungen unterliegen.

Eröffnung

Nicht jeder österreichische N26 kann investieren. Dazu ist es notwendig, die neueste Version der N26 Smartphone App zu installieren. Hier unten auf „Finanzen“ zu klicken und auf der „Finanzen“ Seite weiter nach unten zu scrollen zum Punkt „Investitionen“. Dort findet sich bereits Krypto und der Hinweis auf „ETFs“. Hier ist es nötig den angezeigten Prozess zur Eröffnung des Depots Schritt für Schritt durchzugehen.

Diese Screenshots von der Eröffnung des Depots bei N26 zeigen den sehr gut geführten Prozess:

Die Depotfunktion steht jedoch (noch) nicht allen österreichischen N26 Kunden zur Verfügung. Hier informiert N26 wie folgt:

„Während Aktien & ETFs Privatkund:innen zur Verfügung steht, sind aufgrund von Faktoren wie Nationalität, Steuerwohnsitz und Sicherheitskriterien möglicherweise nicht alle Kund:innen zum Zugriff auf das Produkt berechtigt.“

Order Aufgabe

Wie eine Order platziert wird, zeigen die folgenden Screenshots in der Bildergalerie.

Trading über Smartphone App ja, Trading über Web nein

Während in der Smartphone App das Trading von N26 möglich ist, findet sich in der Browseranwendung von N26 leider keine Möglichkeit Wertpapiere zu kaufen. So war es schon bislang bei der Krypto-Integration des österreichischen Partners Bitpanda in der N26 Welt, so ist es nun auch anscheinend bei N26 und der Integration des Upvest Wertpapier-Services. Mobile first, ob Web auch kommt und wann, ist bislang unbekannt. In den Allgemeinen Bedingungen des N26 Brokerservices finden sich jedoch Hinweise darauf, dass es auch einmal ein Webinterface für das N26 Wertpapierservice geben könnte.

Verwahrung über BNP Paribas, Depotübertrag und Bruchstücke bei Upvest

Wer glaubt, dass Upvest selbst die Depotführung übernimmt, der findet in den Bedingungen den entscheidenden Hinweis. Unter Punkt 8 der Upvest Bedingungen zeigt sich, dass Upvest sich wiederum der französischen Großbank BNP Paribas bedient für die Girosammelverwahrung bei der Clearstream Banking AG.

Etwaige Bruchstücke werden von Upvest als Eigenbestand gehalten und mit einer entsprechenden Depotbuchführung dem N26 Kunden zugeordnet. Auch hier ist es so, dass Bruchteile nicht übertragen werden können, sondern nur verkauft. Ganze Stücke können bei N26 bzw. Upvest an eine andere depotführende Stelle übertragen werden.

Sparpläne ohne Ausführungsgebühr folgen später

Im Moment ist nur der manuelle Kauf möglich bei N26. Wie das Unternehmen jedoch wissen lässt, es wird auch die Möglichkeit eines Sparplans geben. Diese Sparpläne werden ohne Ausführungsgebühr sein. Wann diese Funktion eingeführt wird? Unbekannt.

Fazit

N26 startet endlich, nach vielen Jahren, auch endlich mit einem Brokerage Angebot. Das Angebot selbst enttäuscht jedoch. Speziell für Deutschland, aber auch für Österreich. Nicht steuereinfach und eine Depotgebühr von 0,12 % (vermutlich pro Jahr) sind enttäuschend, selbst wenn die Ordergebühr nur bei 0,90 Euro je aufgegebener Order liegt.

Das Angebot sieht im ersten Schritt sehr einfach und rudimentär aus. Es wird in den nächsten Monaten noch eine gehörige Kraftanstrengung von Seiten N26 und Upvest benötigen, wenn die deutsche Neobank sich tatsächlich behaupten möchte im Kampf um Marktanteile im Brokerage Markt bzw. gegen den Einstieg von Trade Republic in die Welt von Konto & Karte, so zumindest die deutsche Sicht. Aus der Sicht Österreichs heraus, fehlt beiden Angebote das wichtige Kriterium des automatischen Abzugs der Kapitalertragsteuer, gemeinhin unter dem Schlagwort „steuereinfach“ bekannt.

Ist das der große Wurf von N26? Wohl kaum. Nachdem die Übernahme des niederländischen Neobrokers Bux nicht klappte, ist nun das Schnittstellen Brokerage Service von Upvest eine Alternative. Es ginge jedoch sicherlich noch besser. Die Zukunft wird es weisen, ob N26 hier tatsächlich Fuß fassen wird mit dem neuen Wertpapierservice.

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