Mit dem 30. Dezember 2024 wird die Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR) vollumfänglich in der EU anwendbar. Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) übernimmt dabei eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Regulierung des Krypto-Markts in Österreich. Mit diesem Schritt wird ein bislang teils undurchsichtiger Markt in ein klares und strukturiertes rechtliches Umfeld überführt.
„Wir sind überzeugt davon, dass die Einhaltung sämtlicher aufsichtsrechtlicher Vorgaben ein zentrales Erfolgskriterium für Anbieterinnen und Anbieter ist. Compliance ist kein Nebenschauplatz, sondern die Basis für nachhaltiges Vertrauen und langfristige Marktstabilität.“
… so die beiden FMA-Vorstände Ettl und Müller.
Was bedeutet MiCAR?
Die MiCAR (Markets in Crypto-Assets Regulation) ist ein harmonisierter Rechtsrahmen der Europäischen Union, der Kryptowerte und deren Dienstleistungen regelt. Ziel ist es, Transparenz, Verbraucherschutz und Stabilität in den Krypto-Markt zu bringen. Dabei sind Emittenten und Dienstleister verpflichtet, klare Standards in Bezug auf Compliance, Risikomanagement und Kundeninformationen einzuhalten.
FMA: Neue Anforderungen an Krypto-Dienstleister
Die FMA wird in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde strikte Anforderungen an Kryptodienstleister stellen. Zu den zentralen Punkten gehören:
- Strenge Zulassungskriterien: Unternehmen müssen ausreichende Eigenmittel, ein starkes Risikomanagement und transparente Geschäftsmodelle vorweisen.
- Whitepaper-Pflicht: Anbieter von Kryptowerten sind verpflichtet, klare und verständliche Informationen über ihre Produkte bereitzustellen.
- Fit-&-Proper-Standards: Die Geschäftsleiter und Schlüsselpersonen müssen nachweislich qualifiziert sein.
Regulierung von Stablecoins (ART & EMT)
Die MiCAR legt besonderen Fokus auf sogenannte Asset-Referenced Tokens (ART) und E-Money-Tokens (EMT), die in ihrer Wertentwicklung an Vermögenswerte wie Fiat-Währungen gekoppelt sind. Diese „Stablecoins“ unterliegen strengen Vorgaben in Bezug auf Kapitalausstattung, Rücktauschrechte und Transparenz.
Sanktionen gegen unerlaubte Anbieter
Unerlaubte Kryptodienstleistungen und betrügerische Anbieter stehen künftig unter schärferer Kontrolle. Die FMA plant, mit strengeren Maßnahmen und Sanktionen den Markt transparenter und sicherer zu gestalten. Welche Unternehmen aktuelle eine heimische Krypto-Lizenz haben, zeigt sich in einer Abfrage der Unternehmensdatenbank auf der Website der FMA. Aktuell sind es 13 Unternehmen aus dem In- und Ausland.
Österreichische Unternehmen mit Krypto-Lizenz
Im Rahmen der neuen Regulierung sind folgende 13 Unternehmen in Österreich lizenziert:
- Assetera Digital Assets GmbH (Wien)
- Becfin GmbH (Wien)
- bitbuy GmbH (Wien)
- Bitpanda GmbH (Wien)
- Coinfinity GmbH (Graz)
- FIOR Digital GmbH (Salzburg)
- Kurant GmbH (Wien)
- Trade Republic Custody GmbH (Wien)
Zudem gibt es lizensierte internationale Unternehmen wie:
- Bitvavo B.V. (Niederlande)
- BTC Direct Europe B.V. (Niederlande)
- Phoenix Payments B.V. (Niederlande)
- EUWAX Aktiengesellschaft (Deutschland)
- Trade Republic Bank GmbH (Deutschland)
Technische Resilienz durch DORA
Ab Januar 2025 tritt parallel zur MiCAR auch die Verordnung zur digitalen Resilienz (DORA) in Kraft. Damit werden Unternehmen verpflichtet, ihre IT-Sicherheit zu stärken, regelmäßige Stresstests durchzuführen und Notfallpläne vorzulegen.
Fazit: Sicherheit und Stabilität für den Krypto-Markt
Mit der vollständigen Anwendbarkeit der MiCAR und der FMA als Aufsichtsorgan steht der österreichische Krypto-Markt vor einer neuen Ära. Verbraucher können künftig auf mehr Sicherheit und Transparenz vertrauen, während Unternehmen mit klaren Standards arbeiten müssen. Die FMA sieht Compliance als Grundpfeiler für das Vertrauen und die Stabilität des Marktes.
Mehr
- umfassende Informationen zu MiCAR finden Sie auf der FMA-Website
- Unternehmensdatenbank der FMA
- Verordnung (EU) 2023/1114 Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster., die in Österreich mit dem MiCA-Verordnung-Vollzugsgesetz Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster. umgesetzt wurde.
- Verordnung (EU) 2022/2554