Ein Beitrag im Steuerblog von PwC lässt die Hoffnung wieder aufkommen! Die EU-Kommission scheint es tatsächlich ernst zu meinen, dass die Quellensteuer Rückerstattung innerhalb der EU viel einfacher werden soll. Viele Anlegerinnen und Anleger kennen es, wenn z. B. eine deutsche Aktie gekauft wird und hier über 26 % an Quellensteuer abgezogen wurde und nur 15 % davon vom heimischen Fiskus anerkannt werden. Das Zurückholen der 11,x % beim deutschen Fiskus ist verbunden mit Kosten und Zeitaufwand. Nur wenige Privatinvestorinnen und -investoren tun sich diese Arbeit an!
Einführung einer digitalen EU-Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC), die innerhalb eines Arbeitstages verfügbar sein soll und mindestens ein Jahr lang gültig ist.- Implementierung von Schnellverfahren für die „Entlastung an der Quelle“ und ein „Schnell-Erstattungssystem“, bei denen entweder der Steuersatz nach den geltenden Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens zum Zeitpunkt der Zahlung angewendet wird oder eine Erstattung innerhalb von 50 Tagen nach der Zahlung erfolgt, unter Berücksichtigung des lokalen Quellensteuersatzes des Mitgliedstaates, in dem die Dividenden oder Zinsen gezahlt werden.
Die Europäische Kommission hat am 19. Juni 2023 einen ersten Vorschlag zur Vereinfachung der Verfahren im Zusammenhang mit der Quellensteuer auf Zinsen und Dividenden veröffentlicht. Dieser Vorschlag, bekannt als „FASTER“, enthält derzeit folgende wesentliche Elemente:
Digitale EU-Ansässigkeitsbescheinigung (eTRC): In Zukunft soll eine einheitliche digitale Ansässigkeitsbescheinigung in der gesamten EU gültig sein. Diese Bescheinigung soll innerhalb eines Arbeitstages ausgestellt werden und mindestens ein Jahr lang gültig sein.
Schnellverfahren für „Entlastung an der Quelle“ und ein „Schnell-Erstattungssystem“: Die Mitgliedstaaten sollen zumindest ein Schnellverfahren umsetzen, können aber auch eine Kombination wählen. Beim Entlastungsverfahren an der Quelle richtet sich der zum Zeitpunkt der Zahlung angewandte Steuersatz direkt nach den geltenden Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens. Beim Schnell-Erstattungsverfahren erfolgt die erste Zahlung unter Berücksichtigung des lokalen Quellensteuersatzes des Mitgliedstaates, in dem die Dividenden oder Zinsen gezahlt werden. Eine Erstattung zu viel gezahlter Steuern soll innerhalb von 50 Tagen nach der Zahlung erfolgen.
Standardisierte Meldepflicht: Zukünftig sollen zertifizierte Finanzintermediäre die Zahlung von Dividenden oder Zinsen an die zuständige Steuerverwaltung melden. Insbesondere große EU-Finanzintermediäre sollen verpflichtet werden, sich in ein nationales Register zertifizierter Finanzintermediäre einzutragen und die standardisierten Meldungen durchzuführen.
Ausblick: Die Kommission plant derzeit, dass diese Maßnahmen ab dem 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der genaue Umsetzungsprozess bleibt abzuwarten, während diesen Sommer eine öffentliche Konsultation stattfindet.
Interessant ist auch die Auswirkungsanalyse der Kommission: Derzeit verzichten etwa 70% der Kleinanleger auf einen Erstattungsantrag, und 30% der Kleinanleger verkaufen ausländische Anteile aufgrund der Komplexität der Erstattung. Im Rahmen der Umsetzung wird geschätzt, dass den Mitgliedstaaten ein Mindereinkommen von etwa 2,2 Milliarden Euro entsteht.