Österreich hat nun eine neue Regierung und die Zuckerlkoalition mit ÖVP, SPÖ und NEOS fanden sich zusammen und werden Anfang nächster Woche in ihren Ämtern vereidigt. In der heutigen Pressekonferenz hat die neue Regierung auch die wichtigsten Eckpunkte ihrer zukünftigen Arbeit vorgestellt. Gezeichnet ist der Kurs von vielen nötigen Einsparungen in den nächsten Jahren. In diesem Beitrag konzentriere ich mich auf jene Aspekte im Regierungsprogramm die uns Anlegende betreffen.
Guter Tipp: Das Regierungsprogramm ist ein Programm welches man sich vornimmt. Wie die Vergangenheit bewies, kommt das Leben dazwischen und nicht alle Punkte des Regierungsprogramms werden umgesetzt. Daher die Punkte im Regierungsprogramm nicht als „Fix“ ansehen sondern erstmal zuwarten, ob es tatsächlich zu einer Umsetzung kommt. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg.
Vorweg: Nein, es finden sich kaum Themen zum Kapitalmarkt im aktuellen Regierungsprogramm für die Zusammenarbeit der drei Parteien in der Zeit von 2025 bis 2029. Vieles ist nicht möglich wegen Einsparungsmaßnahmen und viele Ideen aus dem Regierungsprogramm sind erst ab 2027 möglich bzw. immer unter Vorbehalt.
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Hier ist das Video zum Beitrag
Pensionen – Erste Säule
Ein gesetzlicher Nachhaltigkeitsmechanismus wird eingeführt, um die langfristige Finanzierbarkeit und Stabilität des Pensionssystems zu gewährleisten. Dieser Mechanismus sieht vor, dass, falls der vorgesehene Budgetpfad für Pensionsausgaben und die geplanten Kostendämpfungen – insbesondere durch eine steigende Beschäftigungsquote und ein dadurch höheres faktisches Pensionsantrittsalter – im Jahr 2030 gesamthaft nicht eingehalten werden können, verpflichtend Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Einhaltung dieses Pfades sicherzustellen. Die Bundesregierung wird die erforderlichen Versicherungsjahre für die Korridorpension ab 1.1.2035 in Halbjahresschritten erhöhen. Darüber hinaus wird sie auf eine oder einen Mix von Maßnahmen im Pensionsbereich zurückgreifen: Beitragssatz, Kontoprozentsatz, Anfallsalter, Pensionsanpassung, Anspruchsvoraussetzungen und sonstige Maßnahmen.
Anpassung bei der Korridorpension ab dem Jahr 2026:
- Korridor 40 auf 42 Versicherungsjahre (auf 3 Jahre aufgeteilt),
- Korridor 62. auf 63. Lebensjahr (auf 2 Jahre aufgeteilt).
Zweite und Dritte Säule
Zweite und dritte Säule des Pensionssystems:
- Weiterentwicklung notwendig – soll nicht Ersatz der ersten Säule werden:
- Generalpensionskassenvertrag – Öffnung der zweiten Säule für alle. Umschichtung der Abfertigung neu ermöglichen. Verbesserungen bei Pensionskassen (z.B. Herausnahmemöglichkeiten mit dem Pensionsantrittsalter, Härtefallregelung, mehr Transparenz, allg. Verwaltungskosten prüfen, Regelung der Angehörigen).
- Prüfung der Performance im internationalen Vergleichen mit dem Ziel, durch Veränderungen die Veranlagungsergebnisse zu verbessern.
Mitarbeitervorsorge:
- Freiwillige Aufstockung.
- Abfertigung neu insbesondere im Hinblick auf die Zielsetzungen evaluieren und verbessern.
Zukunftsvorsorge
Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben.
Aktuell liegt dieser bei 25 Euro im Monat bzw. 300,00 Euro im Jahr. Diese Höhe existiert seit über 20 Jahre.
Hier die Themen für den Kapitalmarkt
- Weitere Attraktivierung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen
- Evaluierung von Möglichkeiten zur Vorsorge für junge Menschen auch für Wertpapiere (zB ETF-Sparpläne).
- Zeitnahe Umsetzung der Sozialpartnereinigung zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge (insbesondere des Generalpensionskassenvertrages)
- Der jährliche Freibetrag für Zuwendungen zur privaten Vorsorge (Zukunftssicherung, Ausgaben des DG für Versicherungs- oder Vorsorgeeinrichtungen wie bspw. Prämienzahlungen für eine Lebensversicherung) wird im Rahmen der budgetären Möglichkeiten angehoben – aktuell möglich als freiwillige Sozialleistung oder als Gehaltsumwandlung
Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt
- Ein stabiler und starker Finanzmarkt ist ein Baustein eines erfolgreichen Wirtschafts- und Beschäftigungsstandorts. Die Aufgabe des Kapitalmarktes ist die effiziente Allokation von Kapital. Wichtig dabei ist, dass alle Menschen Zugang zu Finanzdienstleistungen und zum Kapitalmarkt haben. Eine faire
Regulierung, transparente Regeln und eine starke, unabhängige Finanzaufsicht sind daher unverzichtbar. - Die Bundesregierung bekennt sich zu einer Stärkung des Kapitalmarkts mit dem Ziel der verbesserten Allokation von Kapital.
- Die Bundesregierung bekennt sich dabei zu einer europaweiten Vertiefung der Kapitalmärkte (Kapitalmarktunion).
- Das Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert und im Sinne des internationalen Best-Practice-Modells weiterentwickelt, um noch weitere Anreize zu identifizieren.
- Laufender Dialog mit Wiener Börse zur Evaluierung von unnötigen Barrieren bei Börsengängen in Österreich (besonders auch für KMU)
Dachfonds
- Zur Mobilisierung von nationalem und internationalem Risikokapital für Startups, Scale-Ups und Spin-Offs (akademisch wie multinationale Ausgründungen) wird ein rot-weiß-roter Dachfonds als «Fund of Funds»- Modell eingerichtet, damit österreichische Unternehmen mittelbar leichter an Wachstumskapital kommen. Eine aktive Involvierung des EIF und anderer öffentlicher Ankerinvestoren bzw. Garantien wird angestrebt.
- Ebenso wird die Schaffung eines Venture- und Private-Equity Hubs geprüft (Etablierung von Österreich-Filialen internationaler Fonds über aws/Förderbank).
Finanz & Wirtschaftsbildung
Umfassende Finanzbildung und Stärkung der Financial Literacy insbesondere in den Bereichen Haushaltbudget, Sparen, Versicherungen, Veranlagungsinstrumente, Berücksichtigung von Konsumentenschutzaspekten, Überschuldungsprävention für alle Bevölkerungs- und Altersgruppen in zielgruppenspezifischer Kommunikation. Bündelung der bestehenden Initiativen.
Bargeldversorgung & Bankomatenversorgung
Rund 97 Prozent der Bevölkerung habe im Umkreis von 5 km einen Geldausgabeautomaten. Die Bundesregierung bekennt sich zu einer flächendeckenden Bargeldversorgung, um die letzten Lücken zu schließen und das Versorgungsnetz aufrecht zu erhalten. Sie setzt sich zum Ziel gemeinsam mit der Nationalbank und unter Einbindung der Banken eine flächendeckende Bargeldversorgung sicherzustellen.
Betrugsbekämpfung
Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, Ausweitung des Reverse Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke, effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung, effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten sowie Einrichtung einer Expertenkommission, die weitere
Vorschläge für die Betrugsbekämpfung erarbeiten soll.
Steuerfreie MA-Prämie
Einführung einer verbesserten steuerfreien MA-Prämie (bis zu EUR 1.000 – (freigestellt, nicht gesatzt), für 2025 & 2026 werden dafür je EUR 125 Mio. zur Verfügung gestellt. Für eine etwaige Verlängerung erfolgt eine Evaluierung.
Einkommensteuer
Einkommenssteuer: Verlängerung EStG-Steuersatz 55% um 4 Jahre
ImmoInvFG
Mit 01.01.2022 trat die Novelle des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (ImmoInvFG) in Kraft. Ab spätestens 01.01.2027 gelten eine Mindestbehaltedauer (12 Monate) und eine Rückgabefrist (12 Monate) für österreichische Immobilienfonds. Einführung einer „Hurdlerate“ unter der die 36 Rückgabefrist von 12 Monaten nicht anwendbar ist. Wichtig auch um Kapital für Wohnraumschaffung zu generieren!
Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung
Um die Quellensteuerrückerstattung bei grenzüberschreitenden Veranlagungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, wird die Bundesregierung die FASTER Initiative der Europäischen Union möglichst rasch in nationales Recht überführt.
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- Hier geht es zum Download des Regierungsprogramms