Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Regulator identifiziert „Mängel“ in Bondoras Kreditbewertungssystem

  • Die Estnische Finanzaufsichtsbehörde (EFSA) hat Mängel in Bondoras internen Regulierungen zur Beurteilung der Bonität von Verbrauchern und zur Vergabe von Verbraucherkrediten festgestellt. Bondora hat zugesagt, die notwendigen Anpassungen bis zum 9. August 2023 vorzunehmen.
  • Die Mängel sind technischer Natur und deuten nicht auf hochriskante oder illegale Aktivitäten hin. Bondora plant, sein Kreditbewertungsverfahren zu erweitern und seine internen Regulierungen mit detaillierteren Prozessbeschreibungen zu versehen.
  • Die verstärkte Kontrolle der internen Prozesse der Kreditgeber durch die Regulierungsbehörde erfolgt aufgrund einer Überprüfung durch das National Audit Office, welches eine unzureichende Aufsicht über Nichtbank-Kreditanbieter festgestellt hat. Bondora betont, stets gesetzeskonform gearbeitet zu haben und Kredite mit der gebotenen Sorgfalt vergeben zu haben.

Bondora, eine estnische Peer-to-Peer-Kreditplattform, wurde von der lokalen Aufsichtsbehörde darüber in Kenntnis gesetzt, dass in ihrem Kreditbeurteilungsverfahren Verbesserungsbedarf besteht. Die vorgeschriebenen Anpassungen sollen bis zum 9. August umgesetzt werden.

Die Estnische Finanzaufsichtsbehörde (EFSA) hatte Anfang des Monats Mängel in Bondoras internen Regulierungen zur Beurteilung der Bonität von Verbrauchern und zur Vergabe von Verbraucherkrediten festgestellt.

Ähnliche Anweisungen wurden auch an andere estnische Kreditinstitute, wie Coop Pank, LHV Finance, Swedbank Liising, Luminor Liising, Holm Bank und BB Finance, herausgegeben.

Bondora gab bekannt, dass es „alle notwendigen Korrekturen aktiv umsetzt“ und bereit ist, „die Regeln des verantwortungsvollen Kreditgebens gemeinsam mit dem gesamten Markt weiter zu verbessern und alle geforderten Änderungen bis zum 9. August 2023 durchzuführen.“

In einem Blogbeitrag erklärte Bondora: „Die EFSA hat ihre Interpretation der Umsetzung von verantwortungsvollen Kreditprinzipien erweitert oder modifiziert. Diese Verbesserungen wurden uns zuvor nicht kommuniziert, aber jetzt, da wir davon wissen, werden wir sie umsetzen. Wir haben keine Einwände gegen die EFSA.

„Die von der EFSA aufgezeigten Mängel sind technischer Natur und deuten in keiner Weise auf hochriskante oder illegale Aktivitäten unsererseits hin. Zum Beispiel müssen wir nun die Kreditakte um eine klare Berechnung der Kreditwürdigkeit erweitern und unsere internen Regulierungen mit noch detaillierteren Prozessbeschreibungen versehen.“

Bondora betonte gegenüber den Anlegern, dass es stets gesetzeskonform gearbeitet und nie Kredite ohne ordnungsgemäße und gründliche Prüfungen vergeben habe.

Das Unternehmen erklärte, es erwartet keine Störungen bei der Kreditvergabe, da es seine Geschäfte wie gewohnt und ohne erhöhte Risiken weiterführen wird. Nach Umsetzung der geforderten Änderungen soll das Risikoprofil sogar noch attraktiver werden.

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