Revolut hat eine Änderung seiner Krypto-Handelsgebühren angekündigt. Diese Anpassungen betreffen den Handel mit Kryptowährungen in der Revolut App, jedoch nicht die separate Krypto-Börsen-App Revolut X.
Änderungen im Überblick
Die neue Gebührenstruktur umfasst zwei wesentliche Anpassungen:
1. Staffelrabatte für Trades oberhalb bestimmter Schwellenwerte
Ab dem 20. Februar 2025 profitieren Nutzer von gestaffelten Gebührenrabatten, wenn sie Handelsvolumina über einem definierten Schwellenwert tätigen. Das bedeutet, dass für den überschreitenden Betrag eine geringere Gebühr berechnet wird.
Beispiel:
- Vor der Anpassung: Ein Handel über 20.000 € unterliegt einer einheitlichen Gebühr von 0,49 %.
- Nach der Anpassung: Bei einem Handel über 20.000 € wird für die ersten 10.000 € eine Gebühr von 1,49 % und für die verbleibenden 10.000 € eine reduzierte Gebühr von 1,29 % berechnet.
Die spezifischen Schwellenwerte sind in der Revolut-Gebührenübersicht einsehbar.
2. Anpassung der Mindestgebühr-Struktur
Zum 24. März 2025 entfällt das bisherige Mindesthandelslimit. Nutzer können dann Trades unterhalb von 1,49 € durchführen.
Zudem wird die Mindestgebühr nicht mehr als fixer Betrag berechnet, sondern kann entweder eine prozentuale oder eine feste Gebühr sein, abhängig vom Handelswert. Diese Regelung gilt für Kauf- und Verkaufsaufträge in der Haupt-App von Revolut.
Transparenz der Gebühren
Revolut zeigt weiterhin vor jeder Order die anfallenden Gebühren in der App an. Nutzer können sich über die aktuellen Gebühren und deren Berechnungsgrundlage in der offiziellen Krypto-Gebührenübersicht informieren.
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