Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Trade Republic AGB Vergleich

Wer Lust hat die 2,00 % Zinsen auf Guthaben bei Trade Republic zu erhalten, der muss die neuen Bedingungen akzeptieren. Viele akzeptieren die neuen Bedingungen blind. Dann gibt es im Netz Menschen, die sofort Böses erahnen mit den neuen Bedingungen. Ein Blick in die neuen Bedingungen? Ein Blick in die alte Bedingungen und vergleichen? Das tun nur die wenigsten – Trade Republic bot diesen Vergleich meines Erachtens auch nicht an.

Hier ein Versuch die beiden Versionen der Kundenvereinbarung 02.01 AT-de und 03.01 AT-de miteinander zu vergleichen und was sich geändert hat. Es handelt sich um die Bedingungen für Österreich. Ganz unten findet sich der Download des Vergleichs der neuesten Kundenvereinbarung aus Deutschland mit jener aus Österreich. Auch hier gibt es keine größeren Abweichungen und Besonderheiten.

Common Reporting Standard: Trade Republic erfüllt natürlich auch das Gesetz und meldet Depot und Konto ans Finanzamt

Keine große Überraschung, weil eben gesetzlich vorgeschrieben: Auch Trade Republic als Auslandsbroker meldet über das deutsche Finanzamt an das heimische Finanzamt, dass der Kunde ein Depot und ein Konto bei Trade Republic hat. Inklusive Stände. CRS erfordert dies. Damit weiß das Finanzamt, dass Kunde X ein Depot im Ausland hat und erwartet sehnsüchtig die Versteuerung der Dividenden, Gewinne etc.

Auf Grund des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes (im Folgenden “FKAustG”) muss Trade Republic Kundendaten, die vom FKAustG erfasst werden und dem Zweck dienen, im Rahmen des zwischenstaatlichen Austausches von Finanzkonten-Information an die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten übermittelt zu werden, an die Finanzbehörden melden (sog. Common Reporting Standard – “CRS”). Der Kunde ist dazu verpflichtet, Trade Republic alle Steueransässigkeiten, die auf den Kunden zutreffen, mitzuteilen. Der Kunde bestätigt, dass alle Erklärungen im Rahmen der Kontoeröffnung richtig und vollständig sind. Der Kunde verpflichtet sich dazu, (a) Trade Republic unverzüglich über Änderungen von Umständen zu informieren, die bewirken, dass die im Rahmen der Kontoeröffnung übermittelten Informationen nicht mehr richtig sind, und (b) Trade Republic innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Änderung eine entsprechende Mitteilung an Trade Republic zu übermitteln. Dazu gehört insbesondere eine Änderung oder Erweiterung der Steueranässigkeiten des Kunden.

So Trade Republic in der Kundenvereinbarung – PUnkt 2.11

Depot bei der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG wird zu Depot

Kleines Detail, das aber interessant ist. Unter dem Punkt 2.15 wird das namentlich genannte Depot von Trade Republic bei der HSBC nicht mehr als HSBC Depot benannt sondern einfach nur als Depot. Somit kann das Depot überall liegen. Ist das ein Vorbote, dass vielleicht Trade Republic einen anderen Partner sucht? Oder gar ein eigenes Depot anbietet? Oder sich einfach nur die Möglichkeiten offen lässt und dies in den Bedingungen nicht unnötigerweise einzementiert?

Trade Republic haftet nicht für Schäden aus ADR

Im Punkt 7.3. gibt es einen neuen Punkt, der aufgrund neuer Umstände eingefügt wurde. Wir wissen alle noch, Russland griff die Ukraine an und es gab sogleich ordentliche Sanktionen. Betrifft natürlich auch die Börse und die Unternehmen. Direktinvestitionen waren selten in Russland, aber über den Umweg ADR sehr wohl möglich. Diese wurden in der Regel auch beendet und wer schaut durch die leeren Hände? Die Anlegerinnen und Anleger. Dass diese nicht auf die Idee kommen, sich bei Trade Republic schadlos zu halten, dass wurde nun aufgenommen in die Bedingungen.

… die aufgrund der Beendigung von sogenannten American Depositary Receipt (ADR)-Programmen russischer Unternehmen entstehen, soweit diese Beendigung mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den im Februar 2022 begonnenen Ukraine-Krieg zurückzuführen ist. Entsprechendes gilt für Aktien, die aus anderen Gründen Sanktionen unterworfen werden.

So Trade Republic im Punkt 7.3 der neuen Kundenvereinbarung

Was passiert, wenn ein Wertpapier nicht mehr bei Trade Republic handelbar ist?

Das kann passieren und dafür hat Trade Republic nun auch vorgesorgt mit der folgenden Passage:

„Für Finanzinstrumente, die (a) nicht mehr zum Handelsuniversum der Börsen gehören, an die Trade Republic angeschlossen ist, oder (b) mit denen der Handel ausgesetzt ist, und die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung noch im Depot des Kunden verwahrt werden, gilt: Der Kunde muss Trade Republic beauftragen, die Finanzinstrumente (1) entweder auf ein von ihm zu benennendes anderes Wertpapierdepot zu übertragen, (2) oder gegenwertlos auszubuchen. Dafür hat der Kunde nach Wirksamwerden der Kündigung drei Monate Zeit. Erfolgt kein Auftrag, wird Trade Republic den Kunden zur Erteilung eines Auftrags auffordern und ihm dabei das Formular “Auftrag zur gegenwertlosen Ausbuchung von Wertpapieren” zur Verfügung stellen. Hat der Kunde einen Monat nach Zugang der Aufforderung noch immer keinen Auftrag an Trade Republic erteilt, ist Trade Republic berechtigt, die Finanzinstrumente gegenwertlos auszubuchen, wenn ihr Gesamtwert EUR 10.000 nicht übersteigt. Der Kunde hat in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegen Trade Republic.“

Zinsen sind ab sofort erlaubt

Das ist bekanntlich der große, neue Deal. 2,00 % p.a. täglich fällige Zinsen auf Guthaben am Verrechnungskonto. Bislang stand in der Kundenvereinbarung der folgende Satz:

Ein Anspruch auf Verzinsung des Guthabens besteht nicht

Die alte Kundenvereinbarung sagte was Sache ist. Guthabenzinsen gibt es keine.

In den neuen Bedingungen wird gleich alles gemacht, damit Kunden auch Zinsen auf ihr Guthaben erhalten können.

„Der Kunde ist damit einverstanden, dass Trade Republic Zinsen für Guthaben auf dem Treuhandsammelkonto, die Trade Republic von der jeweiligen Treuhandbank erhält, entgegen §§ 675, 667 BGB, 384 HGB – die Anwendbarkeit des Rechts der Geschäftsbesorgung unterstellt – nicht entsprechend dem Anteil des Kundenguthabens am gesamten Guthaben in vollem Umfang an den Kunden auskehrt. Der Kunde ist damit einverstanden, Trade Republic den Umfang und weitere Modalitäten der Auskehr nach billigem Ermessen, § 315 BGB, individuell bestimmen zu lassen. Trade Republic wird Umfang und weitere Modalitäten der Auskehr in der Applikation oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bekanntgeben. Soweit keine Bekanntgabe erfolgt, wird kein Betrag ausgekehrt. Trade Republic behält sich zudem vor, dem Kunden den durch sog. Negativzinsen (Verwahrentgelt) entstehenden Aufwand nach billigem Ermessen, § 315 BGB, ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen. Dieser wird jeweils rechtzeitig im Voraus in der Applikation oder im Preis- und Leistungsverzeichnis bekanntgegeben.“

Anlage 1.1. Vorvertragliche Informationen – Im Punkt 3.4. ist dieser Hinweis nun zu finden. Sehr ausführlich und auch der Hinweis, dass Trade Republic nicht alles hergeben muss von jenen Zinsen, die sie selbst erhalten würden. Auch ist ein Negativzins möglich in der Zukunft. Schau ma, was noch so kommt.

Trade Republic kann die Kundenorder erfüllen, ohne Wenn & Aber

Bislang hieß es, dass Trade Republic die Order erfüllen kann, wenn es mit dem Market Maker nicht klappen sollte

  • Soweit Aufträge in Wertpapiergeschäfte zwischen Trade Republic und dem Kunden vollständig oder teilweise nicht durch Kauf- oder Verkaufsgeschäft mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenpartei erfüllbar sind, kann Trade Republic nach eigenem Ermessen die betreffenden Wertpapieren teilweise oder vollständig selbst liefern oder übernehmen.
Anlage 2.2. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen: 1.2. Ausführung mittels Selbsteintritts von Trade Republic

Nun ist Trade Republic bestimmter und erfüllt die Order sogleich, wenn es passt:

Trade Republic kann nach eigenem Ermessen die betreffenden Wertpapiere teilweise oder vollständig selbst liefern oder übernehmen. Dies gilt insbesondere, soweit Aufträge in Wertpapiergeschäfte zwischen Trade Republic und dem Kunden vollständig oder teilweise nicht durch Kauf- oder Verkaufsgeschäft mit einem anderen Marktteilnehmer oder einer zentralen Gegenpartei erfüllbar sind.

Anlage 2.2. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen: 1.2. Ausführung mittels Selbsteintritts von Trade Republic

Trade Republic kann ungenutztes Guthaben nach 30 Tagen zurückzahlen

Ein Punkt der bislang bereits bestand ist, dass Trade Republic berechtigt ist dem Kunden ein etwaiges Guthaben, welches nicht für Geschäfte in Finanzinstrumente, aufs Referenzkonto zurückzahlen kann. Trade Republic hat die Option, aber keine Pflicht und hat dies bisher nicht gemacht, zumindest gibt es hierzu keine öffentlichen Hinweise.

„3.6. Trade Republic ist berechtigt – aber nicht verpflichtet – den Kunden ein etwaiges, über mehr als 30 Tage nicht für Geschäfte in Finanzinstrumenten verwendetes Kundenguthaben durch Zahlung zugunsten des angegebenen Referenzkontos zurückzuzahlen. Trade Republic wird den Kunden über die bevorstehende Auszahlung per E-Mail und Nachricht in der Postbox (Timeline) informieren. Verwendet der Kunde das Kundenguthaben anschließend innerhalb von zwei Wochen nach dieser Mitteilung nicht für Geschäfte in Finanzinstrumenten oder veranlasst er nicht die vorzeitige Auszahlung zugunsten des Referenzkontos, wird Trade Republic die Überweisung des ungenutzten Kundenguthabens zugunsten des hinterlegten Referenzkontos veranlassen.“

Im Punkt 3.6. der Kundenvereinbarung findet sich dieser Punkt.

Fazit

Sind die neuen Bedingungen wirklich so schlimm? Nein, so zumindest diese kurze Analyse des 50 Seiten Dokuments. Wer selbst Hand anlegen möchte und die beiden Dokumente miteinander vergleichen möchte, der hat hier die Chance dazu:

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