Der deutsche Neobroker unterliegt natürlich weiterhin der Aufsicht der deutschen BaFin, doch benötigt es auch einen Eintrag hierzulande bei der heimischen Aufsicht, dass eine Zweigniederlassung gegründet. Dieser Eintrag ist nun passiert, wie der nachfolgende Screenshot beweist.
Video
Hier das dazu passende Video zum aktuellen Indiz, dass Trade Republic hierzulande steuereinfach wird:
FMA Eintrag der Zweigniederlassung in Österreich
Bisher gab es nur zwei Einträge von Trader Republic im Unternehmensverzeichnis von der heimischen Finanzmarktaufsicht. Die Trade Republic Bank GmbH mit der Dienstleistungsfreiheit und die Trade Republic Custody GmbH für die Kryptowährungen. Neu ist nun die Trade Republic Bank GmbH, Branch Austria. Die Zweigniederlassung der Bank nun in Österreich.
Hier der Screenshot von der Ergebnisliste bei der FMA:
Firmenbucheintrag bereits mit 4.7.2024
Dass Trade Republic eine Zweigniederlassung in Österreich gründete ist bereits ein alter Hut, wie das Video vom August 2024 aufzeigt. Damals berichtete ich bereits darüber, dass mit 4. Juli 2024 der deutsche Neobroker hierzulande laut Firmenbucheintrag eine Zweigniederlassung gründete. Jetzt über ein halbes Jahr später dann auch der Eintrag bei der Finanzmarktaufsicht. Ein konkretes Indiz dafür, dass die Steuereinfachheit kurz bevor steht? Vermutlich bzw. sehr vermutlich.
Hier der Screenshot aus dem Firmenbuch:
Wie ist das nun aber im Detail mit der Abfuhr der Kapitalertragsteuer? Ab wann ist eine Bank bzw. Wertpapierhändler dafür verantwortlich die Kapitalertragsteuer zu berechnen und an das Finanzamt abzuführen, was umgangssprachlich als „steuereinfach“ bezeichnet wird? Hier kommt der § 93 des Einkommensteuergesetztes ins Spiel:
§ 93 EStG: Wer ist für die Abfuhr der KESt verantwortlich?
Bei steuereinfachen Banken und Brokern übernimmt das jeweilige Institut die Abführung der Kapitalertragsteuer (KESt). Sie sind somit die steuerlich abzugspflichtigen Stellen und haften sowohl für die korrekte Berechnung als auch für die fristgerechte Abfuhr der Steuer. Für Kund:innen bedeutet das, dass die Steuerlast in der Regel direkt abgegolten ist und keine weitere Veranlagung erforderlich wird. Anders verhält es sich bei Auslandsbrokern oder -banken, wo diese automatische Abfuhr entfällt.
Der § 93 des Einkommensteuergesetzes (EStG) legt die Voraussetzungen fest, unter denen die KESt abgeführt werden muss. Besonders relevant ist hierbei Absatz 2, der je nach Art der Kapitalerträge unterscheidet:
- Zinseinkünfte: Hier ist eine inländische Zweigstelle eines ausländischen Kreditinstituts erforderlich.
- Wertpapiere: Es muss eine inländische auszahlende Stelle vorhanden sein.
- Kryptowährungen: Die Steuerpflicht greift, wenn ein inländischer Schuldner oder ein inländischer Dienstleister involviert ist. Ob das bei Trade Republic der Fall ist? Das zeigt der nächste Absatz auf.
Ein farblich markierter Screenshot des Gesetzestextes zeigt die entsprechenden Passagen im Detail.
Auch Kryptowährungen bei Trade Republic steuereinfach?
Werden auch Kryptowährungen bei Trade Republic steuereinfach? Das ist noch unbekannt. Eine Anfrage im November 2023 an den Neobroker ergab, dass die heimische Custody GmbH lediglich eine Treuhandfunktion wahrnimmt und kein Kryptowährungshandel darüber läuft.
„Die Trade Republic Custody GmbH ist ein Kryptodienstleister mit Sitz in Österreich, der lediglich eine Treuhandfunktion ausübt, aber keinen Kryptohandel anbietet. Folglich ist die Trade Republic Custody GmbH kein „Abzugsverpflichtetes“ Unternehmen (siehe §95 Abs 2Z3 EStG). Die Trade Republic Custody muss und wird daher auch keine „Steuereinfachheit“ anbieten.“
Antwort von Trade Republic, ob sie nicht auch steuereinfachen Kryptowährungshandel ab 2024 anbieten müssen, wie Bitpanda, Coinfinity & Co.
Es ist nichts darüber bekannt, dass Trade Republic hier Veränderungen vorgenommen hat. Demnach gibt es keine konkreten Anzeichen, dass auch der Kryptowährungshandel steuereinfach werden wird in Österreich.
Neobroker wollen steuereinfach werden: Trade Republic vs. Scalable Capital vs. Smartbroker+
Erst vor kurzem gab es den folgenden Beitrag zum Thema, welche Neobroker aus Deutschland hierzulande steuereinfach werden möchten:
Insgesamt drei verschiedene Neobroker aus Deutschland wollen in Österreich steuereinfach werden. Trade Republic, Scalable Capital und Smartbroker+ haben es vor, manche früher, manche später. Es wird auf jeden Fall ernst. In diesem Video zeige ich auf, ab wann man damit rechnen kann.
Der aktuelle Stand ist der, dass diese drei Broker steuereinfach werden wollen und Trade Republic als auch Scalable Capital einen Steuerreport für die österreichischen Kundschaften anbieten. Bei Trade Republic erhalten jedoch nicht alle Kund:innen diesen Report.
Broker | Trade Republic | Scalable Capital | Smartbroker+ |
Steuereinfach | Geplant | Geplant | Geplant |
Steuerreport AT | Ja (nicht für alle) | Ja | Nein |
Fazit
Mit dem Eintrag der Trade Republic Bank GmbH, Branch Austria in die Datenbank der Finanzmarktaufsicht (FMA) nimmt der deutsche Neobroker einen entscheidenden Schritt in Richtung Steuereinfachheit für österreichische Kund:innen. Während die formale Gründung der Zweigniederlassung bereits im Juli 2024 erfolgte, bestätigt der aktuelle FMA-Eintrag nun auch regulatorisch die Präsenz in Österreich.
Was bedeutet das für Kund:innen?
Der Status als steuereinfacher Broker ist für viele Anleger:innen von großer Bedeutung, da die Abfuhr der Kapitalertragsteuer (KESt) dann direkt über Trade Republic erfolgt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür sind im § 93 EStG klar geregelt: Eine inländische Zweigstelle oder eine inländische auszahlende Stelle ist erforderlich – beides scheint mit dem aktuellen Eintrag nun erfüllt.
Offene Fragen: Kryptowährungen und Umsetzung
Noch unklar bleibt, ob auch der Handel mit Kryptowährungen steuereinfach wird. Die Trade Republic Custody GmbH übernimmt in Österreich aktuell nur eine Treuhandfunktion, weshalb es bisher keine Steuerabfuhr für Kryptogewinne gibt – im Gegensatz zu Anbietern wie Bitpanda oder Coinfinity. Eine Änderung in diesem Bereich ist derzeit nicht erkennbar.
Konkurrenz unter den Neobrokern
Neben Trade Republic wollen auch Scalable Capital und Smartbroker+ in Österreich steuereinfach werden. Während Trade Republic und Scalable Capital bereits einen Steuerreport für österreichische Kund:innen anbieten (wenn auch nicht flächendeckend bei Trade Republic), fehlt ein solcher Report bei Smartbroker+ noch vollständig.
Ausblick
Mit dem aktuellen FMA-Eintrag scheint der nächste Schritt in Richtung steuereinfacher Handel bei Trade Republic nur noch eine Frage der Zeit zu sein. Wann genau die finale Umsetzung erfolgt, bleibt abzuwarten – aber die Entwicklung ist ein klares Signal an österreichische Anleger:innen, dass sich der Markt für steuereinfaches Investieren bei Neobrokern weiter öffnet.
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Das wären ja mal wirklich gute Nachrichten! Gerade für österreichische Kunden, da damit auch bestehende (Neo)Broker ihre Konditionen entsprechend anpassen müssten, um konkurrenzfähig zu bleiben. Das aktuelle Angebot hierzulande ist ja nicht vergleichbar mit Deutschland.