Wie FinanceFWD berichtet, hat Trade Republic nun 2 weitere Lizenzen, nämlich jene für Eigengeschäft und jene für Eigenhandel. Ein Blick in die Unternehmensdatenbank der BaFin zeigt dies auch. Bewilligt wurden diese beiden Lizenzen mit 23.8.2022
Für was sind diese Lizenzen? Die BaFin erklärt dies hier in diesem Merkblatt. Die Kollegen von FinanceFWD sehen hier die Möglichkeit von Trade Republic, dass diese nun auch eigene Produkte anbieten können und selbst in den Handel mit den Kunden eintreten können. Dies ist aber eine komplexe und sehr risikoreiche Facette im Wertpapiergeschäft. Einfacher und kundennäher wäre das Angebot von Fractional Shares, also Teilaktien. Dies ist bislang nur in Sparplänen bei Trade Republic möglich, mit dieser neuen Lizenz wäre es auch im regulären Handel möglich.
Wird die Idee und die Möglichkeiten der neuen Lizenz weiter gesponnen, so ergibt sich sogar die Möglichkeit daraus selbst Market Maker zu werden wie FinanceFWD berichtet. Die Orders werden zum aktuellen Zeitpunkt alle an den Market Maker Lang & Schwarz weiter geroutet. Mit den neuen Lizenzen könnte Trade Republic selbst alle Kundenorders übernehmen und selbst entscheiden, was sie mit dem Order Flow machen – sofern Payment-for-Order-Flow nicht gänzlich verboten wird (PFOF). Dieses Verlangen gibt es bekanntlich von der ESMA, der europäischen Wertpapieraufsicht, welche hier eine gröbliche Benachteiligung der Kundeninteressen sieht. Siehe Beitrag vom 23.9.2021.