Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Vorsorgedepot mit KESt-Behaltefrist: Steuerliche Entlastung oder Ungleichheit?

Unser Finanzminister Magnus Brunner will es noch immer wissen und hat noch nicht aufgegeben. Es geht um die Idee seines Vorsorgedepots. Darin können Wertpapiere gehalten werden und nach Ablauf einer bestimmten Behaltefrist, ist der Verkauf KESt-frei möglich.

Jetzt hat Magnus Brunner in einem aktuellen Beitrag des Ö1 Mittagjournals nochmals nachgelegt.

Behaltefrist für steuerfreie Vorsorgegelder: Der Vorschlag, ein Vorsorgedepot mit einer Behaltefrist von zehn Jahren einzuführen, könnte eine steuerliche Entlastung für langfristige Vorsorgegelder bedeuten. Innerhalb dieses Zeitraums wäre es möglich, das Geld unter bestimmten Bedingungen KESt-befreit zu entnehmen, beispielsweise beim Pensionsantritt oder dem Kauf einer Vorsorgewohnung. Die Umsetzung dieser Regelung könnte bereits im Jahr 2025 in Kraft treten, wenn es nach dem Finanzminister Magnus Brunner ginge.

Optimistische Perspektive trotz Koalitionspartner-Absage: Der Vorschlag stieß jedoch auf Widerstand vom Koalitionspartner, insbesondere von der Grünen Finanzsprecherin Nina Tomaselli. Sie argumentierte, dass Kapitalgewinne bereits steuerlich privilegiert seien und eine Behaltefrist zu einer weiteren Ungleichheit führen würde. Trotz der Absage zeigt sich der Finanzminister optimistisch, da die Regelung im Regierungsprogramm vereinbart sei und für den Kapitalmarkt als sinnvoll und kostenneutral erachtet werde.

Debatte um steuerliche Privilegien und soziale Auswirkungen: Die Ablehnung des Vorschlags wirft die Frage auf, ob bestehende steuerliche Privilegien für Kapitalgewinne bereits ausreichend sind oder ob eine weitere Entlastung zu Ungleichheiten führen würde. Die Debatte zwischen steuerlicher Gerechtigkeit und der Förderung langfristiger Vorsorge wird fortgesetzt, während die politischen Parteien unterschiedliche Ansichten zu den sozialen Auswirkungen einer möglichen KESt-Reduktion vertreten.

Nachdem die nächsten Nationalratswahlen irgendwann zwischen Mai und Oktober 2024 stattfinden wird, wird es nun wohl sehr eng werden mit der Umsetzung des Vorsorgedepots.

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7 Kommentare
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Danke, dass du uns hier am laufenden hältst, allerdings muss ich dir widersprechen: Kapitalgewinne haben keine steuerlichen Privilegien, da Unternehmensgewinne bereits auf Unternehmensebene besteuert sind und man somit auf eine Steuerquote von >50% kommt.
Lg Markus

Da bin ich aber froh 😅.
Aber du schreibst im letzten Absatz „von bestehenden steuerlichen Priviligien“ —> deshalb mein Einwand.

Deshalb ist ja eine Behaltedauer sehr sinnvoll, denn auf Dauer wird es keine Kursgewinne ohne Unternehmensgewinne geben und dann gilt mein Argument für beides. Ich möchte keine politische Diskussion, aber du setzt dich extrem toll für die Aktienkultur in Österreich ein. Ich versuche das auch immer wieder im kleinen Rahmen in meinem Bekanntenkreis und hier muss man klar sagen, dass aktuell Kapitalerträge steuerlich nicht privilegiert sind. Außer man ist tatsächlich Trader, und dem könnte man einen Riegel vorschieben durch eine Behaltefrist. – Ich würde hier sogar theoretisch 15 Jahre bzw bis zur Pension vorschlagen, denn historisch gibt es keinen 15jährigen… Weiterlesen »

Na ja langfristig denke ich schon dass Gewinne und Kurse korrespondieren. Kurzfristig sind die Kurse natürlich komplett random.
Damit hast du natürlich recht, aber das wird das österreichische Steuerrecht nicht für jedes einzelne Land feinabstimmen können. Mit der beschlossen globalen Mindeststeuer von 15% ist man aber immerhin auch zumindest bei 42,5% 🤷

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