Unser Finanzminister Magnus Brunner probiert es erneut mit seinem Lieblingsthema durchzukommen. Dem Magazin TrendingTopics gab Brunner ein dazu passendes Interview „Wertpapier-KESt soll mit 10 Jahren Behaltefrist kommen, Ausnahmen für Vorsorge“. Jetzt also ein neuer Vorschlag für den Koalitionspartner, den Grünen, nachdem Brunner seit rund 1,5 Jahre regelmäßig beim Koalitionspartner abblitzt und hier sich nach außen hin nichts bewegt.
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Im Regierungsprogramm gab es dazu die folgenden beiden Vorschläge die realisiert werden sollten (Papier ist bekanntlich geduldig):
Letzer Vorschlag der ÖVP, veröffentlicht von Brunner im Interview mit Trending Topics
Jüngst hat die ÖVP durch ihren Sprecher Brunner in einem Interview mit Trending Topics einen neuen Vorschlag ins Spiel gebracht. Hierbei geht es um eine Behaltefrist von 10 Jahren, nach deren Ablauf keine Kapitalertragsteuer mehr fällig wäre. Es könnten auch kürzere Behaltefristen ermöglicht werden, beispielsweise bei Pensionsantritt oder beim Kauf einer Vorsorgewohnung. Wichtig ist dabei allerdings, dass der Nachweis der Vorsorge über die Bank erfolgt. Allerdings würde eine monatliche bzw. jährliche maximale Grenze eingeführt und Kryptowährungen wären von dieser Regelung ausgenommen.
Wie dies konkret ausgestaltet werden soll ist natürlich mehr als fraglich. Magnus Brunner lässt auch gerne den Begriff „Vorsorgedepot“ fallen. Handelt es sich dabei um eine Sonderlösung und einen Kniefall vor Österreichs Banken mit einem Spezial-Depot mit Spezial-Gebühren?
Keine Begeisterung bei den Grünen, SPÖ/AK/ÖGB dagegen, NEOS dafür
Die Grünen und andere Gegner dieses Vorschlags haben allerdings Bedenken geäußert, da ihrer Meinung nach eine solche Regelung die Reichen bevorzugen könnte. Zudem gab es ideologische Kritik von Seiten der SPÖ, der Gewerkschaft und der Arbeiterkammer. Diese Kritikpunkte stehen in einem Spannungsfeld zur grünen Transformation und den Möglichkeiten, diese durch steuerliche Anreize zu unterstützen.
NEOS Chefin Meinl-Reisinger forderte hingegen erst vor kurzem einen 1.000 € KESt-Freibetrag und Befreiung von der KESt auf Wertpapiergewinne in der ORF Pressestunde.
Potenzial und Wünsche der Anleger
Das Potenzial für eine solche Veränderung ist durchaus gegeben, wie eine Umfrage des Wiener Hayek-Instituts zeigt: Rund 1,9 Millionen Österreicherinnen und Österreicher besitzen bereits Wertpapiere und weitere 1,1 Millionen Menschen haben Interesse daran geäußert. Eine steuerliche Entlastung könnte dabei helfen, die private Altersvorsorge zu stärken und die grüne Transformation voranzutreiben.
Kapitalertragsteuer in Österreich
Die Kapitalertragsteuer in Österreich beträgt derzeit 27,5 Prozent und wird unabhängig von der Haltedauer der Wertpapiere erhoben auf realisierte Kursgewinne. Dies war aber nicht immer so, denn erst 2011 wurde für realisierte Kapitalerträge bei Wertpapieren der besondere Steuersatz von 25 % bzw. später dann 27,5 % eingeführt. Bis dahin gab es eine Behaltefrist von 12 Monaten, wenn innerhalb dieser mit Gewinn verkauft wurde, so unterlag dieser Gewinn der Tarifbesteuerung. Seit ihrer Einführung im Jahr 2011 hat diese Steuererhebung auf Erträge aus Wertpapieren viel Kritik erfahren, vor allem weil sie kaum Anreize für langfristige Investments schafft.
Drängen des Finanzministers
Der Finanzminister drängt auf Fortschritte bei der Einführung einer Behaltefrist tut sich aber sehr schwer gegenüber dem Koalitionspartner, dieser sieht andere wichtige Dinge speziell im Kampf gegen die Teuerung.
Trotzdem bleibt Brunner hier dran und hat seit rund 1,5 Jahren das Konzept eines „Vorsorgedepots“ ins Gespräch gebracht, bei dem die Steuerpflicht nach einer festgelegten Behaltefrist entfallen würde. Aktueller Vorschlag: 10 Jahre Behaltefrist, danach steuerfrei und auch noch monatliche bzw. jährliche maximale Beträge. Allerdings sieht das Ministerium auch Verfassungshürden und Fragen zur Umsetzbarkeit, die noch geklärt werden müssen. Es bleibt also abzuwarten, wie diese Debatte sich weiter entwickeln wird.
Quellen:
Find die Idee eines Vorsorgedepots sehr gut. Natürlich kommt es dann darauf an wie das im Detail geregelt wäre.
Anstatt eine Behaltfrist festzulegen (10 Jahre ist schon sehr lange) könnte man sagen, das Geld im Vorsorgedepot muß im Depot bleiben und man darf soviel handeln wie man will. Ob man dann eine Aktie nach einem Monat, drei Jahren oder zehn Jahren wieder verkauft soll meine Entscheidung sein. Ich kann auch eine Aktie nur einen Monat halten und trotzdem kein „Spekulant“ sein.
Die Kritik von SPÖ/AK/ÖGB ist überflüssig. Die sollen selber mal einen vernünftigen Vorschlag machen.
Servus Christian,
die 10 Jahre kommen nicht von irgendwo her, sondern leiten sich meines Wissens nach aus einem Gesetz im Verfassungsrang ab. Man kennt es von Versicherungen, diese sind deshalb KESt-frei, weil 10+ Jahre.
Der FM bekommt aber sicherlich keine Mehrheit für eine Gesetzesänderung im Verfassungsrang, daher versucht er es nun so. Aber ohne Mehrheit bleibt es halt weiterhin nur ein Vorschlag 😉
Gruß,
Andreas