Das Wichtigste zusammengefasst
- Vorabsteuer die wiederum auf die Einstandskosten angerechnet werden
- Wenn steuereinfacher Broker, so kümmert sich dieser um die ordnungsgemäße Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge – die hier vorfindbaren Informationen dienen lediglich zum Nachvollziehen
- Was sind ausschüttungsgleiche Erträge und wann fallen diese an? Wie kann ich als Privater herausfinden, warum mir mein steuereinfacher Broker ausschüttungsgleiche Erträge abgerechnet hat, ich eine Steuerzahlung habe, obwohl ich gar keine Erträge erhalten habe? Hier gibt es die Auflösung!
- Auf my.oekb.at können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge ansehen/herunterladen und selbst nachvollziehen. Ihr Broker rechnet mit diesen Daten ab. Gemeldet werden diese vom steuerlichen Vertreter des Fonds. Inklusive Erklärvideo!
- Hat man keinen steuereinfachen Broker, sprich einen Broker im Ausland, so muss die Versteuerung selbst in die Hand genommen werden. Dies ist komplex, wurde aber dank einer verbesserten Meldestruktur 2020 leichter.
In diesem Ratgeber
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Achtung: Wenn Sie einen steuereinfachen Broker haben der sich um die Abführung der Kapitalertragsteuer kümmert, so kümmert sich dieser auch um alles rund um das Thema ausschüttungsgleiche Erträge. Es ist nichts zu tun. Die hier bereitgestellten Informationen können jedoch dazu dienen, dieses Thema besser zu verstehen.
Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?
Ausschüttungsgleiche Erträge ist eine Art Vorabbesteuerung auf Erträge die im Fonds angefallen sind. Diese Vorabsteuer wird berücksichtigt, denn die Einstandspreise werden angepasst und somit beim Verkauf eine Doppelbesteuerung vermieden.
Handelt es sich um einen Meldefonds, so können bei diesem ausschüttungsgleiche Erträge entstehen. Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelt.
Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meistens bei thesaurierenden Fonds an, können aber auch bei ausschüttenden Fonds anfallen. Die ausschüttungsgleichen Erträgen setzen sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen des Fonds zusammen.
Video
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Mehr InformationenInländischer Broker oder ausländischer Broker
Mit einem ausländischen Broker haben Sie meist kostengünstigere Spesen, aber Sie haben sicherlich auch einen höheren Aufwand mit den steuerlichen Belangen. Auch wenn Broker wie Smartbroker, Trade Republic, DEGIRO damit werben, dass dort fast zum Nulltarif ETFs gekauft werden können, kann die jährliche Arbeit mit der korrekten Abführung der Steuer ein erheblicher Aufwand werden und birgt natürlich auch ein Risiko in sich. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles korrekt abgeführt wird!
Ausschütter oder thesaurierender Fonds?
Es wird in der Veranlagung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterschieden. Meist ist es so, dass ausschüttende Fonds Ausschüttungen haben und thesaurierende Fonds eben die ausschüttungsgleichen Erträge.
Es gibt jedoch keine Garantie darauf und es ist gar nicht so selten, dass auch ein Ausschütter ausschüttungsgleiche Erträge hat. Seien Sie sich dessen bewusst und später nicht erstaunt, dass es hier keine „Sortenreinheit“ gibt.
my.oekb.at liefert die Steuerdaten für Meldefonds
In diesem Video können Sie zusehen, wie Sie zu den Informationen der ausschüttungsgleichen Erträge auf Profitweb kommen und welche Zeilen im Dokumenten-Download dann für Sie wichtig sind. Alternativ gibt es auch die darunter vorfindbare Anleitung. Der im Beispiel erwähnte Fonds ist ein Fonds, welcher in US-Dollar notiert (Umrechnung zum Stichtag nicht vergessen).
Die gehen my.oekb.at und und geben dort die ISIN Ihres Fonds ein. Die Abhandlung des Beispiels erfolgt mit dem ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing welcher in US-Dollar notiert mit der ISIN „IE00B3RBWM25“. Herausgegeben wird dieser von Vanguard Funds plc.
Danach erhalten Sie das Ergebnis von my.oekb.at und Sie können hier nun die Details zum Fonds ansehen und gegebenenfalls sogar als CSV-Datei herunterladen. Wir möchten uns die Steuerdaten ansehen und sehen bereits bei der Übersicht, dass es sich hier um einen Fonds (bzw. ETF) handelt, welcher seit 22.5.2013 ein KESt-Meldefonds in Österreich ist.
Seit Dezember 2020 sind die notwendigen Informationen auf einen Blick leicht ersichtlich und das sogar rückwirkend über viele Jahre! Kein aufwendiges Suchen mehr, sondern alles schön übersichtlich auf einer Seite bzw. in einem Bereich für den Anleger.
Hier eine andere Jahresmeldung des ETF „Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I“ mit der ISIN LU0392494562. Die grün markierten Felder zeigen, dass jeweilige Meldedatum bzw. können über die Pfeile zu früheren Meldungen navigiert werden und natürlich auch heruntergeladen werden.
Genau mit diesen Daten kann die E1kv rasch und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben in der Meldung sind je Fondsanteil und je nachdem in welcher Währung der Fonds notiert, muss eventuell noch der Fondsanteil in Euro umgerechnet werden und am Ende mit der Anzahl der Fondsanteil zum Zeitpunkt der Meldung multipliziert werden. Die Währung des Fonds zeigt sich ebenso im Stammblatt des Fonds auf my.oekb.at
Den jeweils aktuellen Umrechnungskurs bei Notierung in Fremdwährung zum Meldestichtag kann am besten hier abgerufen werden: Wechselkurs der EZB am Tage der steuerlichen Meldung. Erfolgt die Meldung my.oekb.at z. B. am 3.1.2020, so suchen Sie sich den Umrechnungskurs dazu. Zum 3.1.2020 war z. B. der Umrechnungskurs des Euro zum US-Dollar bei 1,147. Nimmt man das obige Beispiel des ETFs „LU0392494562“ her, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge in der höhe von 1,1616 US-Dollar umgerechnet dann 1,0421 Euro ausschüttungsgleicher Ertrag pro Stück in Euro von dem die 27,50 %ige Kursgewinnsteuer abgeführt werden muss. Sie müssen hier nur noch herausfinden, wie viele Stück Sie denn am Meldestichtag in Ihrem Depot hatten. Es zählt hier der Zuflusszeitpunkt.
Hinweis: Damit es zu keiner Dopppelbesteuerung kommt, wird der Anschaffungswert Jahr für Jahr erhöht. Dafür gibt es bei den gemeldeten Daten der OeKB eine eigene Zeile „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“. Zum Zeitpunkt des Verkaufs des Wertpapieres wird somit der erhöhte Anschaffungswert berücksichtigt und so kommt es es zur korrekten Besteuerung. In diesem Fall ist keine Korrektur notwendig.
Drei wichtige Hinweise:
- Auch Ausschütter können in ihren Jahresmeldungen ausschüttungsgleiche Erträge haben. Oftmals kann es sogar auch so sein, dass die Ausschüttungen unter ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige AIF-Einkünfte noch gesondert erklärt werden müssen. Überprüfen Sie daher über den Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ ob ihr Fonds keine AIF-Einkünfte führt.
- Handelt es sich um einen Ausschütter der die Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet, so sind die Ausschüttungen auch noch gesondert zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Wenn Sie nun noch Fragen oder Ergänzungen zu diesem Beitrag über ausschüttungsgleiche Erträge von thesaurierenden Meldefonds und wo Sie die notwendigen Daten zur korrekten Versteuerung des Fonds finden können, so nutzen Sie die Kommentarfunktion dieses Artikels.
Steuereinfachen Broker verwenden
Die ausschüttungsgleichen Erträge selbst zu versteuern, da ein ausländischer Broker verwendet wurde, ist eine komplexe Sache, die von vielen wohl unterschätzt wurde, als man sich für einen Broker im Ausland entschied. Man spart sich dort wohl den einen oder anderen Euro, doch ist man bei der korrekten Versteuerung dann ganz auf sich selbst gestellt, denn die Informationen die man vom Broker aus dem Ausland erhält sind nur rudimentär und keine wirkliche Unterstützung. Wenn Sie die Zeit rechnen, welche Sie dafür aufwenden an die richtigen Zahlen zu kommen und diese in Ihre Einkommensteuererklärung einzusetzen, so könnte es passieren, dass sich die günstigeren Broker Preise im Ausland dann doch nicht rechnen.
Achtung: Die ausschüttungsgleichen Erträge nicht zu versteuern ist überhaupt keine gute Idee, denn die Broker aus dem EU-Ausland sind natürlich dazu verpflichtet die Depotinhaber an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden und diese wiederum melden weiter an die österreichischen Finanzbehörden. Die Meldung ist sehr umfangreich und das Finanzamt weiß also bescheid über Ihr Depot. Geregelt ist dieser Austausch mit dem Zauberwort „Common Reporting Standard“. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.
Wenn Sie sich all den Ärger und die Mühen ersparen wollen, so verwenden Sie einen steuereinfachen Broker, welcher Ihnen die Arbeit abnimmt und für Sie die Steuer abführt. Günstige Broker mit Sitz in Österreich sind Flatex, DADAT und die easybank. Online Broker wie die DADAToder auch die Bank Direkt haben sehr oft Neukundenaktionen die auch für die Gebühren für den Depotübertrag aufkommen. Auch als Bestandskunde lohnt sich eine Nachfrage beim Broker, wie es denn aussieht, wenn Sie ihre Wertpapiere, in diesem Fall Fonds bzw. ETF, zu einem anderen Broker transferieren möchten.
Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen mit ausländischen Brokern (Degiro, Onvista, Trade Republic, Smartbroker, Comdirect, Consorsbank)
Es ist alles einfacher, wenn ein steuereinfacher Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich verwendet wird, wie es bei Flatex, DADAT, Easybank, etc. der Fall wäre. Will man dennoch den schweren und harten Weg gehen, so muss man die oben beschriebenen Daten für den ETF erheben und in das Formular E1kv, welches das Finanzamt anbietet, eintragen. Wie kommt man zum Formular E1kv für das jeweilige Jahr? Sie müssen dazu die Möglichkeit haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls Sie dies bereits können, so starten Sie beim Punkt b) los, wenn Sie bislang eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, so starten Sie bei Punkt a) los – sie müssen sich zuerst in die Einkommensteuererklärung optieren.
a) Sie verwenden im Moment noch eine Arbeitnehmerveranlagung um eine Steuererklärung durchzuführen?
Wechseln Sie bitte zur Einkommensteuererklärung, denn nur dort gibt es das notwendige Formular E1kv. Um einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung durchzuführen, steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf „Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel“ und dort wählen Sie den „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel detailreich erklärt. Nach dieser Aktion erhalten Sie die Bestätigung, dass der Erklärungswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Nun können Sie bei b) fortfahren.
b) Sie machen bereits eine Einkommensteuererklärung?
Um die ausschüttungsgleiche Erträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Achtung, EURO-Beträge einfügen: Achten Sie davor unbedingt darauf, dass Sie bei Fonds in Fremdwährungen zuerst die ausschüttungsgleichen Erträge der Fremdwährung in Euro umrechnen zum Kurs am Meldesichttag.
Bei einem steuereinfachen Broker versteuert dieser die ausschüttungsgleichen Erträge, über die Kennazl 937 können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds bei einem ausländischen Broker selbst versteuern:
Kennzahl 937:
Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären
Kennzahl 998:
Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)
Weil man es nicht oft genug sagen kann, auch hier wieder der Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Die einfachste Alternative zu all diesem Steuerkram ist es natürlich, wenn Sie sich einen steuereinfachen Broker suchen oder finden Sie den Aufwand überschaubar? Nehmen Sie sich einen Steuerberater dafür, oder versuchen Sie es auf eigene Faust?
In diesem Beitrag wird das Thema Versteuerung von Fonds und ETFs nochmals genauer betrachtet und erklärt.
Fazit
Das Thema Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen ist definitiv kein einfaches Thema und erfordert so einiges an Hirnschmalz. Ob die oben gemachten Ausführungen korrekt sind, das entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sind auf jeden Fall nach besten Wissen und Gewissen erstellt und werden immer wieder aktualisiert.
Handelt es sich um einen ausländischen Meldefonds, so liefert dieser über seinen steuerlichen Vertreter die Steuerdaten über Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB), welche dieser auf der Website profitweb.at veröffentlicht. Von dort holt sich der steuereinfache Broker diese Daten und rechnet die Steuer im Namen des Kunden ab. Haben Sie keinen steuereinfachen Broker, so müssen Sie sich selbst das nötige Wissen aneignen und die Daten von Profitweb herunterladen, aufbereiten und schlussendlich über Ihre Einkommensteuer-Erklärung versteuern. Das Finanzamt und ein Steuerberater sind hier Ihre Hilfestellungen, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht.
Die ausschüttungsgleichen Erträge sind Vorabsteuern für den Staat bei einem Fonds. Damit es beim Verkauf nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden die bereits bezahlten Steuern berücksichtigt. Dazu werden die Anschaffungskosten bzw. die Einstandspreise angepasst.
Hinweis zu den Kommentaren
Andreas, muss ich jetzt bei meinem ETF mit der ISIN nun den Wert x in das Feld y meiner Einkommensteuererklärung einfügen?
Fragen wie diese sind persönliche Fragen die nur eine Steuerberatungskanzlei passend und treffend beantworten kann. Bitte um Verständnis, dass ich keine persönliche Beratung anbieten kann – daher entweder selbst die Entscheidung treffen oder die ExpertInnen der Steuerberatungskanzleien aufsuchen. Oder… noch einfacher, einen steuereinfachen Broker verwenden!
Hallo Andreas, habe einen ausländischen Fonds ISIN CH0002791769 bei einer österr. Bank im Depot. Die verrechnet – für mich nachvollziehbar- Kest auf die Ausschüttungen und zusätz.lich noch ein paar M;onate später wesentlich höhere Kest ohne ersichtliche Ausschüttungen. Ich nehme an für „ausschüttungsgleiche Erträge“. Bei der Kontrollbank ist der Fond als Meldefond gelistet- im Downloadbaren Excel dazu sind aber keinerlei Zahlen zu finden. Dazu nun 2 Fragen: – wie kann ich die „Erträge“ , die Versteuerung auslösen nachvollziehen? – wie ist das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen bei „Altbestand“? Wenn ich das richtig verstehe erhöht die Kest auf die ausschüttungsgleichen Erträge ja… Weiterlesen »
Servus Gerhard,
also so wie ich das sehe sind die beiden Dateien nicht „passend formatiert“ für aktuelle Excels, habs aber mit Google Documents aufbekommen und da steht schon etwas drinnen.
Beim Altbestand gelten die neuen Regeln meines Wissens nicht, so wie bei jedem Altbestand. Aber IANAL und auch kein Steuerberater, nur ein Interessierter, daher wie immer ohne Gewähr.
Hi Andreas, me again here. After I read a couple of books on ETFs and many blogs posts (including yours of course!) I feel I’m more prepared to start investing. But, the tax part is still a bit confusing. I’ll try to explain here my doubts: (assuming reporting funds at Flatex, so a tax-easy broker) 1 – Let’s say I have a distributing ETF (LU0392494562). If I got it right, this will be taxed every time I get dividends, at full 27.5%. And this is done by Flatex, so on my cash account, I will get the amount of money… Weiterlesen »
Hallo,
erst einmal danke für den Artikel, war sehr hilfreich bei meiner Suche nach den ausschüttungsgleichen Erträgen des ETFs IE00B4L5Y983!
Ich bin jedoch etwas stecken geblieben: Die Zahl bei Punkt 4 für das Jahr 2017/8 kam mir reichlich hoch vor (1,6997); nach einem Vergleich älterer Meldungen fiel mir auf, dass Profitweb und der Bundesanzeiger in letzten Jahren unterschiedlich hohe ausschüttungsgleiche Erträge veröffentlicht haben.
Habe ich etwas durcheinander gebracht oder wie ist das zu erklären?
Servus Kati,
es kommt darauf an, wo du steuerlich sitzt:
Profitweb = Österreich
Bundesanzeiger = Deutschland
Ich glaube das alleine erklärt es, oder?
Prinzipiell ja, aber wieso sollte dieser Ertrag je nach Land variieren? Bei einem ausschüttenden Fonds wäre die Dividende doch auch überall gleich, nur später unterschiedlich besteuert.
Prinzipiell würde ich dir hier recht geben, doch glaube ich es nicht, weil die steuerlichen Gegebenheiten doch überall anders sind und die steuerlichen Unterlagen nicht von der Fondsgesellschaft selbst, sondern von einem steuerlichen Vertreter in Österreich bzw. Deutschland, etc. erstellt werden. Profitweb ist das, was für uns zählt und wonach der Broker abrechnet.
Alles klar, danke für die schnelle Antwort!
Hallo
Gibt es eigentlich irgendwo eine Anleitung wie man seine Dividendeneinkünfte bei einer Einkommensteuer versteuert.
Also wo genau man das im Formular eintragen muss und was man eintragen muss.
Servus Thomas,
nein, diese Anleitung gibt es noch nicht, ist aber im Vergleich zu ausschüttungsgleiche Erträge ein Kinderspiel. Fast 😉
Ist eine gute Idee und werde ich auf meine Liste schreiben, für was hier noch Raum ist!
Ja das wäre toll, habe nämlich keinen Schimmer wo ich da was eintragen muss. Müsste das schon auf 2 Jahre rückwirkend machen.
Für eine Anleitung wie man Dividendeneinkünfte in der Einkommensteuer einträgt/versteuert wäre ich echt dankbar.
Servus Thomas,
ich habe mir die Arbeit angetan und das, was ich bisher weiß, in einem Beitrag zusammengefasst. Unter anderem wird hier auch das Thema der Dividenden behandelt.
Hi
Super finde ich klasse von Dir.
Werd mir das mal ansehen und bei Fragen nochmal hier was reinstellen.
Danke für das Lob.
Hallo Andreas,
bedeutet dies, dass wenn ein ETF z.B. aufgrund einer Veränderung im Grundindex eine Aktie mit Gewinn veräußert und dafür eine andere Aktie kauft, ein ausschüttungsgleicher Ertrag erzielt wird und entsprechend besteuert wird?
Wenn ich es richtig verstehe, ensteht somit eine höhere Steuerbelastung als in DE z.B., wo nur Dividenden besteuert werden?
Vielen Dank für die Info,
Armin
Servus Armin,
wie es in Deutschland ist, habe ich jetzt nicht mitverfolgt (glaube aber nicht, dass unsere deutschen Nachbarn keine Steuern auf Kursgewinne haben). Auf jeden Fall ist es so, dass Wertpapier-KESt auf Gewinne, Dividenden und Zinsen zu zahlen ist für uns Österreicher. Das ist bei einem thesaurierenden Fonds eben dann als ausschüttungsgleicher Ertrag möglich.
Grüße Andreas
Hi Andreas,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ist soweit klar.
Eine andere Frage: Auf Profitweb finde ich für meine Fonds nur Daten bis 2016?! Gab es da eine Änderung?
Danke nochmal,
Armin
Servus Armin,
nein, Profitweb führt alle Daten aktuell. Wenn Profitweb nichts führt, dann würde ich mir ansehen, wer im Report 2016 als steuerlicher Vertreter drinnen war und diesen kontaktieren, wie es denn um die 2017er Daten steht. Ich glaube das wäre eine Möglichkeit.
Liebe Grüße,
Andreas
Hallo,
ich habe seit 12/2016 mittels monatlichem Sparplan in 2 Templeton-Funds investiert:
ISIN LU0140363002 und ISIN LU0114760746 (das müßten sogar Meldefonds sein)
Ich habe bis jetzt noch nie die ausschüttungsgleichen Erträge versteuert und würde die Anteile jetzt gerne verkaufen und das Steuerproblem ein für alle mal los werden.
Jetzt habe ich bereits 2 Steuerberater befragt und keiner kann weiterhelfen – kann mir jemand sagen, wer da weiterhelfen kann? Wohin kann man sich wenden – auch bezüglich Versteuerung des Verkaufs? Steuerberater können nicht helfen…
Vielen Dank vorab für die Hilfe.
Schöne Grüße
Kathrin
Servus Kathrin, die wichtigste Frage ist wohl, wo hast du deine Fonds liegen, wo liegt dein Wertpapierdepot? Wenn es sich um einen „steuereinfachen“ Broker handelt, also einen der in Österreich auch sitzt oder eine Niederlassung hat, so kümmert sich dieser darum. Falls du deine Fonds im Ausland hast und diese weiter behalten möchtest, so kannst du die Anteile auch an einen österr. Broker übertragen. Wenn du einen ausl. Broker hast und den Hut drauf hauen willst, so solltest du einen passenden Steuerberater hinzuziehen bei höheren Beträgen bzw. könnte ich mir auch vorstellen, dass die Damen und Herren des zuständigen Finanzamts… Weiterlesen »
Hallo, ich bin gerade in der Anfangsphase in diesen MSCI World ETF IE00B4L5Y983 zu investieren und hätte da zwei Fragen. 1. Da dieser ETF über flatex angeboten wird und ein Meldefonds ist, dürfte steuertechnisch kein Aufwand für mich gegeben sein, falls ich dies richtig verstanden habe? Sowohl bei thesaurierender und ausschüttender Variante kümmert sich flatex um etwaige KEST? 2. Da ich plane einen kleinen Sparplan zu beginnen, würde mich interessieren ob es einen groben Prozentsatz des Depotvolumens gibt, der am Cashkonto von flatex liegen sollte um mögliche Steuerabzüge auszugleichen? Dies dürfte auch nur bei einem thesaurierenden ETF notwendig sein? Beste… Weiterlesen »
Servus Daniel, ad 1) das sehe ich genau so wie du, das ist ein Meldefonds und der steuerliche Vertreter in Österreich „“ kümmert sich um die Aufbereitung und Flatex führt die Steuern für dich ab. Du solltest dich um nichts mehr kümmern müssen in diesem Fall. ad 2) Nein, dazu gibt es keine allgemein gültige Aussage, denn es hängt doch davon ab, wie dein Fonds/ETF performt. Ein Anleihenfonds wird wohl nur geringe Sprünge nach oben machen und so nur wenig Steuerlast auslösen, während es bei einem Emerging-Markets Fonds sehr stark nach oben gehen kann und so eine höhere Steuerlast auslösen… Weiterlesen »
Hallo,
Dumme Frage: ETF, Meldefonds, thesaurierend (DE0005933931), inländischer Broker (Flatex).
Was passiert eigentlich mit den „ausschüttungsgleichen Erträgen“?
Mein Bestand – also die Stückzahl meiner ETF-Anteile – hat sich nach der heutigen Thesaurierung nämlich NICHT verändert.
Mit freundlichen Grüßen,
Jörg
Servus Jörg,
ich glaube du hast hier einen Knopf im Kopf. Warum sollte sich denn die Stückzahl erhöhen? Thesaurierende Fonds haben höhere Preise als ausschüttende Fonds, aber nicht mehr Anteile zur Folge. Hat auch nix mit ausschüttungsgleichen Erträgen dann am Hut, das ist ja das steuerliche Thema.
Danke! Hab’s inzwischen auch kapiert 😉 – Super Seite übrigens, v.a. da man sonst fast nur Webseiten mit Deutschland-Bezug findet!
Vielen Dank für das Lob, freut mich.
Wir Österreicher haben ja alle das ähnliche Problem und da ist es gut, wenn man sich gegenseitig hilft.
Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich ausschüttender Meldefonds bei ausländischen Brokern.
Reicht es in diesem Fall, die Ausschüttungen gemäß Dividendenabrechnung des Brokers unter Kennzahl 898 einzutragen oder muss auch hier der Ertrag mittels Profitweb ermittelt werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Christian
denke, dass das ausreichen müsste.
Auch bei ausschüttenden Meldefonds rentiert sich ein Blick ins profitweb. Es kann sein, dass nicht alles ausgeschüttet wird oder die Kest teilweise abgeführt wird. Würde empfehlen, in der Ausfüllhilfe von Franklin Templeton nachzuschauen und unter „Ausschüttungen –Kennzahl 898“ die einzelnen Fälle betrachten, im profitweb kannst du sehen was eine „Zwischenmeldung“ ist bzw. was eine Jahresmeldung.
https://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz
Vielen Dank Hubert für deinen Beitrag und deine Sicht der Dinge. Das hilft uns allen weiter. Bezüglich Finanzamt denke ich mir speziell bei Kleinbeträgen die zu versteuern sind, dass sie sich hier nicht die großartige Mühe machen und einen Kleinanleger zerlegen. Das ist ja auch für das Finanzamt ordentlich viel Arbeit und wenn es am Ende um wenige Euros geht, so werden sie nicht Stunden, Tage für uns Kleinanleger aufwenden. Wichtig ist, dass man versteuert, dass man zeigt, ja, ich habe da etwas im Ausland liegen und habe nach besten Wissen und Gewissen die Zahlen eingetragen. Es ist mehr als… Weiterlesen »
Eine Frage zur Besteuerung thesaurierender ETFs:
Kommt es im Falle eines Verkaufs des Fond/ETF zu einer Doppelbesteuerung? Werden also Die ausschüttungsgleichen Erträge doppelt besteuert? (ein erstes mal im Jahr in dem sie Anfallen, ein zweites mal bei verkauf der Anteile am Fond/ETF? ) In Deutschland ist dies meines Wissens durch aus der Fall , jedoch kann die zu viel bezahlte Steuer zurückgefordert werden. (hoher Aufwand?) Wie ist die Lage diesbezüglich in Österreich?
Beste Grüße
Wie die Lage in Deutschland ist, entzieht sich meiner Kenntnis, kann ich mir aber schwer vorstellen, dass es tatsächlich zu einer Doppelbesteuerung kommt. In Österreich geschieht dies nicht. Einzig was im Regelfall meist passiert ist, dass im ersten Jahr man mehr KESt bezahlt für die ausschüttungsgleichen Erträge, als es die Haltedauer des Fonds entspricht, da die Besteuerung für die letzten 365 Tage gilt. Beim Verkauf fällt diese KESt aber dann nicht mehr an. Im Worst Case zahlt man so im 1. Jahr für 364 Tage die KESt und beim Verkauf könnte es genau jener Tag sein an dem verkauft wird,… Weiterlesen »
Eine Frage zu den Korrekturbeträgen:
Teilweise werden unter Punkt 6.1 „negative“ Korrekturbeträge angeführt. Sind diese auch zu berücksichtigen (dh wirken diese AK-mindernd)? Oder sind diese als 0 bei der Fortrechnung zu berücksichtigen (habe ich bei einem Fonds in der Fußnote gefunden)?
Danke für eine Erklärung.
ich bin kein Steuerberater und auch sonst nicht der große Finanzzampano, würde aber vermuten ja.
Für was steht das „AK“?
AK = Anschaffungskosten
alles klar, also ich würde es so verstehen, dass ein Minusbetrag unter Punkt 6.1 den Anschaffungswert bzw. -kosten vermindert und sich so im Fall des Verkaufes das Delta zum Verkaufswert erhöht und so mehr abzuführen wäre.
Wie immer alles ohne Gewähr.
Hallo Andreas, nachdem ich den Fonds aus dem Beispiel (iShares Core EM IMI) glücklicherweise sogar in zwei verschiedenen Depots habe, kann ich das (für *diesen* Fonds für die Abrechnung 2017) „empirisch“ bestätigen, sowohl Punkt 6.1 als auch 12 werden so von den Brokern verwendet. Beim „Anschaffungswerterhöhender Betrag“ (Punkt 6.1) kommt bei easybank eine Abweichung von unter einem Euro raus (flatex gibt diesen Wert gar nicht bekannt), ich geh mal davon aus das ist ein Rundungsproblem (wundert mich aber, weil sonst stimmen die Zahlen genau). Was meinst du, könnte man wenn man das selbst versteuert einfach z.B. bei der KESt einen… Weiterlesen »
Servus Chris, vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag, welcher sehr spannend zu lesen ist und natürlich ein toller Zufall, dass du gerade diesen Fonds bei 2 verschiedenen Brokern in Österreich liegen hast. Ja, das ist tatsächlich eine sehr spannende Angelegenheit, dass ein Fonds, von 2 Brokern unterschiedlich abgerechnet wird, wo man doch annehmen muss, dass die doch mit dem gleichen Zahlenmaterial arbeiten. Man könnte beide Broker damit konfrontieren und nachfragen, welche Abrechnung denn nun stimmt… Danke für den Hinweis bzgl. USD, habe ich gerade aufgenommen und ist eine kleine Hilfestellung, denn es ist alleine schon kompliziert genug. Dein Gedankengang bzgl.… Weiterlesen »
Für den Selbstversteuerer ist IMO das „Rundungsproblem“ problematischer, weil das in dem konkreten Fall zu Ungunsten des Finanzamts ging. Hab mal nachgefragt, mal sehen was die dazu sagen.
Soweit ich’s verstehe war’s in Deutschland bis jetzt noch komplizierter als hier (für manche Fonds wurde ein Teil vom Broker vesteuert, einen Teil musste man selbst nochmal angeben), und wird ab Anfang 2018 einfacher. Was ich allerdings bis jetzt nirgends rausfinden konnte ist, ob das für in Deutschland domizilierte ETFS (mit ISIN DE…) auch Auswirkungen haben wird.
@Depotgebühr: bei flatex gibt’s eh keine zum Glück, mögen noch mehr dem Beispiel folgen 🙂
Hab von flatex noch die Info bekommen, dass der Referenzkurs der EZB am Ex-Tag für die ausschüttungsgleichen Erträge verwendet wird (den Referenzkurs gibt’s auf https://www.ecb.europa.eu/stats/policy_and_exchange_rates/euro_reference_exchange_rates/html/index.en.html)
Habe mir die Franklin Templeton Ausfüllhilfe http://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz jetzt mal genauer angesehen. Leider sehr sehr ernüchternde Ergebnisse 🙁 ================= 1) Ausschüttende Anteilsklasse: Hier wird nicht davon ausgegangen, dass erhaltene Ausschüttungen einfach mit 27,5% zu versteuern sind, sondern das ist anscheinend alles wesentlich komplizierter. Bei Ausschüttern werden nämlich 3 Fälle unterschieden: Fall 1: Unterjährige Ausschüttungen, die nicht an die OeKB gemeldet worden sind, sondern im Rahmen der Jahresmeldung als „bereits ausgezahlte, nicht gemeldete Ausschüttungen“ gemeldet wurden. (Im Fondsergebnis der Meldeperiode sind somit die ausgeschütteten Ertragsbestandteile enthalten. ) Fall 2: Ausschüttungen, die nicht gesondert an die OeKB gemeldet worden sind, sondern im Rahmen… Weiterlesen »
Für mich hat sich das Thema erledigt – definitiv zu kompliziert!
Ich wechsle zu Flatex!
LG
Ich werde mir in nächster Zeit die ausführlichen Informationen „reinziehen“ und vergleichen mit dem aktuellen Stand auf dieser Seite. Gegegenenfalls anpassen – unterm Strich ist es ein mehr als komplexes Thema und ich habe auch von einem Kunden eines „steuereinfachen Brokers“ bereits Beispiele erhalten, in denen die Abrechnung nicht korrekt war. Es ist für alle Beteiligten ein mehr als komplexes Thema. Selbst Steuerberater müssen hier schon eingelesen sein, damit sie mithalten können. Es gibt Dinge, bei denen kann man sich als Staatsbürger über den Staat und seine Behörden ärgern, wenn sie Dinge komplex werden lassen. Das Blöde an der ganzen… Weiterlesen »
Ist diese Ausfüllhilfe bekannt? Sieht sehr hilfreich aus. Für Meldefonds dürfte vmtl. der „Fall 3“ zutreffen:
http://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz
Hier wird v.a. auch gezeigt, in welche Felder der Einkommensteuererklärung welche Kennzahlen der von profitweb runtergeladenen xls eingetragen werden müssen. Muss das mal mit einem konkreten meiner ETFs vergleichen..
Habe das unten versehentlich beim falschen Post drangehängt. Hier gehörts hin…:
V.a. wird in der Ausfüllhilfe auch klar erläutert, zu welchem Stichtag Ausschüttungen steuerpflichtig sind (Tag der Ausschüttung) und zu welchem Stichtag AgE steuerpflichtig sind (Meldetag). Letzterer kann ja schon mal auch im nächsten Kalenderjahr liegen, wie in einem Bsp in der Ausfüllhilfe auch dargelegt.
Weiters werden auch einige zusätzliche Zeilen neben 6.1 und 12 der profitweb-xls erwähnt, nur ist mir noch nicht klar, ob die für uns ETF-Privatanleger relevant sind.
Hallo,
erstmal recht vielen Dank für diesen Artikel! Da ich ameine Fonds in einem ausländichem Depot habe, muss ich mich um die Besteuerung meiner Fondserträge selbst kümmern, da hat mir dieser Artikel inkl der Kommentare echt massiv geholfen – top!
Aber was mir noch nicht klar ist: wenn ich bei meinem Broker einen Fondswechsel (Switch) veranlasse, muss ich den Ausgansfonds dann als verkauft betrachten, d.h. obwohl ich den Betrag in einen anderen Fonds wechseln lasse, dennoch als realisierten Gewinn KESt-besteuern?
LG, Manfred
Servus Manfred,
dieses „Switch“ gibts nur bei Fondsversicherung/-polizzen. Hälst du selbst Fonds, so ist jede Transaktion für sich zu bewerten. Du kannst innerhalb eines Jahres Kursgewinne mit -verlusten gegenrechnen, das wars aber auch schon.
Danke für die rasche Antwort!
D.h. auch wenn der Broker so einen Fondswechsel kostenfrei durchführt, muss ich das also als Verkauf (= realisierter Gewinn/Verlust) des Ausgangsfonds versteuern und den Zielfonds als „neu gekauft“ betrachten. Dacht ich mir schon, aber danke für die Bestätigung!
Steuerberater bin ich keiner und beim Finanzamt arbeite ich auch nicht, daher immer nur my2cents:
Es ist ja kein Wechsel, sondern ein Verkauf des alten und Kauf eines neuen Fonds. Dazu Wechsel zu sagen ist legitim, aber es ist nix anderes als Verkauf und Kauf. Wenn ich mich nicht irre werben gerade Fondspolizzen mit diesem Vorteil, dass so ein Wechsel bei ihnen möglich ist, während es bei anderen Konstrukten anders ist.
Anderes Beispiel: Ich halte Voestalpine Aktien, verkaufe diese und kaufe mir stattdessen Aktien der österreichischen Post. Verkauf–>Kauf. Bei Fonds ist das nicht anders afaik. Warum auch?
Vielen Dank für das Aufbereiten deines Wissens, hab bis heute noch nicht einmal von AgEs gehört, und bin bei einem ausländischen Broker.. Wäre sehr dankbar über ein Forum, denke das würde ziemlich vielen eine riesen Hilfe sein! Echt super erklärt!
Martin
Hallo, danke für diesen sehr informativen Beitrag! Leider gibt es nur sehr wenige, die sich die Mühe machen dieses Thema aufzubereiten. Leider habe ich bisher die Erfahrung gemacht, dass das ganze nicht immer so einfach ist. Ich habe meine ETFs bei flatex und habe da öfter Diskrepanzen in den Abrechnungen und zu den Daten auf profitweb. Schreibe immer wieder auch mal meine Fragen an flatex und stoße da auf mal mehr und mal weniger hilfsbereite Mitarbeiter. Ich wurde auch schon mal schroff an meinen Steuerberater verwiesen (obwohl wie sich letztlich rausstellte, flatex einen Fehler gemacht hatte…). Ich bin ehrlich gesagt… Weiterlesen »
Vielen Dank für den Kommentar und ich habe aus Eigenantrieb heraus diese Informationen nach besten Wissen & Gewissen gesammelt, damit ich ein wenig Licht in das mehr als dunkle Schwarze erhalte. Es ist für mich so eine richtige Blackbox wie für alle anderen auch. Auch mir dünkt, dass die Abrechnungen nicht so sind, wie ich sie mir eigentlich erwarte, bzw. warte ich auf meine ETF-Steuerabrechnungen sogar noch. Die Kommentarfunktion kann hier sicherlich zum Austausch verwendet werden, alternativ kann ich auch gerne ein kleineres Forum hier anbieten. Dazu muss sich aber noch zeigen, dass tatsächlich mehrere Personen hier Interesse daran haben,… Weiterlesen »
Danke für deine Antwort. Ja, klar, dass man sehen muss, ob andere noch Interesse haben. Falls nein, können wir gerne auch per Mail Erfahrungen austauschen, wenn du das möchtest. Ich denke, es ist immer gut, was dazu zu lernen. Und mich persönlich macht es wahnsinnig, wenn ich eine Abrechnung nicht verstehe. Ich mag es nicht, mich nur darauf zu verlassen, was eine Bank/ein Broker macht.
Habe übrigens am Freitag noch flatex bzgl. zweier Abrechnungen angeschrieben und warte noch auf Info…
Herzlichen Dank für die stets verständlichen (und vor allem informativen) Posts, speziell zu den Themen ETFs, Versteuerung etc. Dazu findet man wirklich meist nicht sehr viel.
Zum Thema ausschüttungsgleiche Erträge hätte ich noch eine Frage: Wenn ich jetzt ein Depot bei Flatex habe, übernehmen die ja die Versteuerung. Aber das heisst die ziehen dann wahrscheinlich Geld vom Cashkonto ab, oder? Und eigentlich sollte man ja aufgrund der Negativzinsen Geld auf dem Cashkonto vermeiden. Haben Sie hierzu Erfahrungen bzw. sehe ich das prinzipiell richtig?
Vielen Dank, S.
Vielen Dank für die Blumen, ich tu mein Bestes, bin aber natürlich für jeden Tipp zu haben. Auch wenn irgendwo Fehler auftauchen, nur her mit den Korrekturvorschlägen 😉 Zu Ihrer Frage: Ja, das sehen Sie genau richtig und müsste so sein. Die Katze beißt sich hier schön in den Schweif, denn man sollte schauen, dass man genügend Geld am Cashkonto liegen hat, wenn die Abbuchung kommt. Hat man nichts dort liegen und Flatex bucht ab, bezahlt man Sollzinsen und die sind deutlich höher. Das heißt immer bisschen etwas rumliegen lassen und Negativzinsen bezahlen – so die Theorie. Die Praxis zeigte… Weiterlesen »
Verstehe, also wissen wir praktisch noch nicht wie das ausschaut. Abwarten und Tee trinken…. Was ich äußerst spannend fände: Persönlich Berichte zu dem Ganzen, also z.B. wo/ob man verschiedene Depots bei verschiedenen Brokers hat und wofür, bzw. wie man darum umgeht. Oder vielleicht sogar wie man sich mit seinen Steuerangelegenheiten auseinandergesetzt hat, falls man bei einem ausländischen Broker ist (zu einem Steuerberater? Was für einem? Selber ausgerechnet?…) Im übrigen bin ich mir nach ewigem Hin und Her, grübeln und winden, selber auf die Nerven gegangen, und habe jetzt ein Depot bei Flatex eröffnet. Das soll jetzt mal ein bisschen laufen,… Weiterlesen »
Ja, die persönlichen Berichte wären wirklich spannend. Ich versuche sehr vieles am eigenen Leib und versuche diese Erfahrungen hier einzubauen. Ich lade jeden Anleger auch herzlich dazu ein, einen kleinen Erfahrungsbericht zu den verschiedenen Brokern zu schreiben, damit wir alle davon profitieren (achja, dafür gibt es im Moment als kleines Dankeschön einen 20 € Amazon Gutschein… das heißt, wenn ein Erfahrungsbericht für Flatex möglich ist, Sie wissen, wo es einen Amazon Gutschein gibt 😉 ). Wenn das Depot schön übersichtlich bleibt, ist das mit der Steuern hinzubekommen, wenn man sich bisschen reinkniet. Komplexer wirds eh erst bei den ausschüttungsgleichen Erträgen.… Weiterlesen »
Ich habe Ihre Antwort wieder erst gesehen, als ich auf die Seite gesurft bin – anscheinend funktioniert die Emailverständigung nicht. Eventuell wären Casebeispiele von Ihnen oder Freiwilligen/Bekannten sehr interessant, auch als mal anderer Content für die Seite! Sowas kann man ja zu Teils bei deutschen Seiten lesen, aber die österreichische Variante ist ja wahrscheinlich ein wenig anders. Wie schon erwähnt, wäre es ja auch spannend zu sehen bei wie vielen und welchen Brokern Herr und Frau Österreicher ihre Depots haben. Z.B. wo legt man am liebsten seine US Dividenden Aktien ab? Flatex wäre ja hier die letzte Option. Leserumfrage? Danke… Weiterlesen »
Vielen Dank für den Hinweis, dass die E-Mail-Benachrichtungen anscheinend nicht mehr funktionieren. Habe jetzt ein wenig gedreht und die Benachrichtigungen sollten nun wieder gehen, vermutlich aber nur für Neuanmeldungen :-/ Die liebe Technik! Vielen Dank für den Vorschlag und ja, mir schwebt hier selbst schon etwas vor und ich habe den Broker Vergleich bereits erweitert. https://www.broker-test.at/online-broker/vergleich/#online_broker_vergleich Damit ist es möglich genauer zu filtern, was aber auch heißt, dass alles immer komplexer wird. In weiterer Folge wird es dann Spezialvergleiche geben wie hier z. B. https://www.broker-test.at/etf/etf-sparplan/ – ein Broker Vergleich für ETF-Sparpläne, ein Versuch. Feedback ist natürlich willkommen, denn Nobody is… Weiterlesen »
Ja, ich glaube da haben Sie Recht, habe jedenfalls keine Benachrichtigungen bekommen. Die liebe Technik 😉
Ich wollte nur schnell melden, dass das mit dem Aklamio Bonus anscheinend funktioniert hat – sehr erfreulich! Als ziemlicher Lurker, benütze ich Facebook für die Arbeit (wenn ich muss) und kenne auch das Geizhals Forum nicht. Aber, villeicht ist die Aktion ja für Sie und Ihre Online-Kanäle nützlich.
So jetzt gehe ich mal auf den Vergleich Link.
3 Fragen (ich habe ETFs eines ausländischen Brokers, jedoch alles Meldefonds in Österreich):
1. Welche Anzahl von Fondsanteilen muss ich für die Multiplikation mit den AgE ansetzen, wenn ich einen Sparplan für diesen ETF habe? Ist das immer die Anzahl der Fondsanteile in meinem Besitz zum Zeitpunkt des Ende des Geschäftsjahres dieses ETF?
2. Wenn ich nachversteuern muss. Woher bekomme ich die Infos für AgE eines ETF aus früheren Geschäftsjahren, die schon länger zurückliegen?
Vielen Dank, Harald
Servus Harald,
ich bin natürlich kein Steuerberater, daher alle Angaben ohne Gewähr. Das Finanzamt fragen oder einen Steuerberater, wenn man deutlich mehr Sicherheit gewinnen möchte:
Hier meine Gedanken dazu:
Ad 1) Ja, die Fondsanteile am Ende des Kalenderjahres
Ad 2) Da würde ich bei Profitweb bzw. beim steuerlichen Vertreter in Österreich des Fonds nachfragen, woher diese Daten zu bekommen sind. Profitweb selbst hat diese Informationen ja nicht, da man diese ordnungsgemäß bis 30.6. des darauf folgenden Jahres anführen muss.
Folgende Fragen: Im Detail handelt es sich um den Templeton Fund mit der ISIN US8801991048 für das Steuerjahr 2016. Dabei ergeben sich folgende Fragen, über deren Beantwortung ich mich sehr freuen würde: 1. Was bedeutet in Profitweb jeweils die Angabe „mit Option“? 2. Angenommen ich halte an diesem Fonds 1.000 Anteile. Welche Zahlen (bzw. welche genauen Positionen) aus den Meldedaten muss ich mit 1.000 multiplizieren, um diese in das Formular E1kv (Kennzahlen 898 und 937) eintragen zu können? Sie schreiben in diesem Beitrag, dass Punkt 12 „Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird“ relevant ist. In welche Kz muss ich… Weiterlesen »
Vielen Dank für die zahlreichen Fragen, jedoch ist es so, dass hier nur allgemeine Themen zu den ausschüttungsgleiche Erträge behandelt werden. Am besten wärs mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater Ihre konkreten Fragen durchzugehen, wo Sie was einzutragen haben. Was ich grundsätzlich nicht verstehe ist, dass Sie meinen ausschüttungsgleiche Erträge zu haben, während der Fonds doch ein Ausschütter ist und Sie – siehe Frage 4 – doch auch Ausschüttungen erhalten haben. Könnte es sein, dass Sie hier nochmals neu das Thema durchdenken müssen bzw. alles einfacher ist als geglaubt, einfach die Ausschüttungen mit 27,5 % versteuern? Sie haben eh keinen… Weiterlesen »
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Zum Thema Ausschütter:
Es fand zwar 2016 eine Ausschüttung statt, jedoch steht unter Position 5.5 „nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis“ 0,6035. Dies müssten ja agE sein, oder täusche ich mich?
Habe vergessen zu erwähnen, dass es sich bei der Ausschüttung um reinvestierte Dividenden handelt, falls dies von Relevanz ist.
Lg
Ich blicke nicht ganz durch, worauf Sie hinaus möchten. Eine Ausschüttung wird verkestet, gleich ob es sich um reinvestierte oder um Dividenden oder um Wertpapierverkäufe handelt.
Falls der Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat, so müssen wohl auch diese versteuert werden. Anscheinend ist es doch kein reiner Ausschütter. Wie aber bereits geschrieben, sollte sich das ein Steuerberater und/oder Finanzamt im Detail ansehen.
Und genau da setzt meine Frage an:
Inwiefern ist die Ausschüttung in den Daten von Profitweb (ausschüttungsgleiche Erträge) enthalten zwecks Vermeidung der Doppelbesteuerung?
Wenn etwas ausgeschüttet wurde, sehen Sie doch an der Ausschüttung ob hier KESt abgeführt wurde. Wenn ja, Gefahr der Doppelbesteuerung, wenn nicht, dann liegts an Ihnen zu versteuern.
Aber vielleicht verstehe ich den Sachverhalt nicht. Ein Steuerberater kann hier sicherlich Licht ins Dunkle bringen.
Hallo,
konnten Sie Ihre Fragen eigentlich schon zur Zufriedenheit klären? Wäre auch für mich und sicherlich auch andere sehr interessant und hilfreich.
Ansonsten hilft evtl. diese ESt-Erklärungshilfe von Franklin Templeton?: http://www.franklintempleton.at/downloadsServlet?docid=j6spu4yz
LG