Ausschüttungsgleiche Erträge: Besteuerung und How-To mit ausländische Broker
3. Juni 2022
Das Wichtigste zusammengefasst
- Vorabsteuer die wiederum auf die Einstandskosten angerechnet werden
- Wenn steuereinfacher Broker, so kümmert sich dieser um die ordnungsgemäße Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge – die hier vorfindbaren Informationen dienen lediglich zum Nachvollziehen
- Was sind ausschüttungsgleiche Erträge und wann fallen diese an? Wie kann ich als Privater herausfinden, warum mir mein steuereinfacher Broker ausschüttungsgleiche Erträge abgerechnet hat, ich eine Steuerzahlung habe, obwohl ich gar keine Erträge erhalten habe? Hier gibt es die Auflösung!
- Auf my.oekb.at können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge ansehen/herunterladen und selbst nachvollziehen. Ihr Broker rechnet mit diesen Daten ab. Gemeldet werden diese vom steuerlichen Vertreter des Fonds. Inklusive Erklärvideo!
- Hat man keinen steuereinfachen Broker, sprich einen Broker im Ausland, so muss die Versteuerung selbst in die Hand genommen werden. Dies ist komplex, wurde aber dank einer verbesserten Meldestruktur 2020 leichter.
In diesem Ratgeber
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Achtung: Wenn Sie einen steuereinfachen Broker haben der sich um die Abführung der Kapitalertragsteuer kümmert, so kümmert sich dieser auch um alles rund um das Thema ausschüttungsgleiche Erträge. Es ist nichts zu tun. Die hier bereitgestellten Informationen können jedoch dazu dienen, dieses Thema besser zu verstehen.
Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?
Ausschüttungsgleiche Erträge ist eine Art Vorabbesteuerung auf Erträge die im Fonds angefallen sind. Diese Vorabsteuer wird berücksichtigt, denn die Einstandspreise werden angepasst und somit beim Verkauf eine Doppelbesteuerung vermieden.
Handelt es sich um einen Meldefonds, so können bei diesem ausschüttungsgleiche Erträge entstehen. Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelt.
Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meistens bei thesaurierenden Fonds an, können aber auch bei ausschüttenden Fonds anfallen. Die ausschüttungsgleichen Erträgen setzen sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen des Fonds zusammen.
Video
Inländischer Broker oder ausländischer Broker
Mit einem ausländischen Broker haben Sie meist kostengünstigere Spesen, aber Sie haben sicherlich auch einen höheren Aufwand mit den steuerlichen Belangen. Auch wenn Broker wie Smartbroker, Trade Republic, DEGIRO damit werben, dass dort fast zum Nulltarif ETFs gekauft werden können, kann die jährliche Arbeit mit der korrekten Abführung der Steuer ein erheblicher Aufwand werden und birgt natürlich auch ein Risiko in sich. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles korrekt abgeführt wird!
Ausschütter oder thesaurierender Fonds?
Es wird in der Veranlagung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterschieden. Meist ist es so, dass ausschüttende Fonds Ausschüttungen haben und thesaurierende Fonds eben die ausschüttungsgleichen Erträge.
Es gibt jedoch keine Garantie darauf und es ist gar nicht so selten, dass auch ein Ausschütter ausschüttungsgleiche Erträge hat. Seien Sie sich dessen bewusst und später nicht erstaunt, dass es hier keine „Sortenreinheit“ gibt.
my.oekb.at liefert die Steuerdaten für Meldefonds
In diesem Video können Sie zusehen, wie Sie zu den Informationen der ausschüttungsgleichen Erträge auf Profitweb kommen und welche Zeilen im Dokumenten-Download dann für Sie wichtig sind. Alternativ gibt es auch die darunter vorfindbare Anleitung. Der im Beispiel erwähnte Fonds ist ein Fonds, welcher in US-Dollar notiert (Umrechnung zum Stichtag nicht vergessen).
Die gehen my.oekb.at und und geben dort die ISIN Ihres Fonds ein. Die Abhandlung des Beispiels erfolgt mit dem ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing welcher in US-Dollar notiert mit der ISIN „IE00B3RBWM25“. Herausgegeben wird dieser von Vanguard Funds plc.
Danach erhalten Sie das Ergebnis von my.oekb.at und Sie können hier nun die Details zum Fonds ansehen und gegebenenfalls sogar als CSV-Datei herunterladen. Wir möchten uns die Steuerdaten ansehen und sehen bereits bei der Übersicht, dass es sich hier um einen Fonds (bzw. ETF) handelt, welcher seit 22.5.2013 ein KESt-Meldefonds in Österreich ist.
Seit Dezember 2020 sind die notwendigen Informationen auf einen Blick leicht ersichtlich und das sogar rückwirkend über viele Jahre! Kein aufwendiges Suchen mehr, sondern alles schön übersichtlich auf einer Seite bzw. in einem Bereich für den Anleger.
Hier eine andere Jahresmeldung des ETF „Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I“ mit der ISIN LU0392494562. Die grün markierten Felder zeigen, dass jeweilige Meldedatum bzw. können über die Pfeile zu früheren Meldungen navigiert werden und natürlich auch heruntergeladen werden.
Genau mit diesen Daten kann die E1kv rasch und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben in der Meldung sind je Fondsanteil und je nachdem in welcher Währung der Fonds notiert, muss eventuell noch der Fondsanteil in Euro umgerechnet werden und am Ende mit der Anzahl der Fondsanteil zum Zeitpunkt der Meldung multipliziert werden. Die Währung des Fonds zeigt sich ebenso im Stammblatt des Fonds auf my.oekb.at
Den jeweils aktuellen Umrechnungskurs bei Notierung in Fremdwährung zum Meldestichtag kann am besten hier abgerufen werden: Wechselkurs der EZB am Tage der steuerlichen Meldung. Erfolgt die Meldung my.oekb.at z. B. am 3.1.2020, so suchen Sie sich den Umrechnungskurs dazu. Zum 3.1.2020 war z. B. der Umrechnungskurs des Euro zum US-Dollar bei 1,147. Nimmt man das obige Beispiel des ETFs „LU0392494562“ her, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge in der höhe von 1,1616 US-Dollar umgerechnet dann 1,0421 Euro ausschüttungsgleicher Ertrag pro Stück in Euro von dem die 27,50 %ige Kursgewinnsteuer abgeführt werden muss. Sie müssen hier nur noch herausfinden, wie viele Stück Sie denn am Meldestichtag in Ihrem Depot hatten. Es zählt hier der Zuflusszeitpunkt.
Hinweis: Damit es zu keiner Dopppelbesteuerung kommt, wird der Anschaffungswert Jahr für Jahr erhöht. Dafür gibt es bei den gemeldeten Daten der OeKB eine eigene Zeile „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“. Zum Zeitpunkt des Verkaufs des Wertpapieres wird somit der erhöhte Anschaffungswert berücksichtigt und so kommt es es zur korrekten Besteuerung. In diesem Fall ist keine Korrektur notwendig.
Drei wichtige Hinweise:
- Auch Ausschütter können in ihren Jahresmeldungen ausschüttungsgleiche Erträge haben. Oftmals kann es sogar auch so sein, dass die Ausschüttungen unter ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige AIF-Einkünfte noch gesondert erklärt werden müssen. Überprüfen Sie daher über den Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ ob ihr Fonds keine AIF-Einkünfte führt.
- Handelt es sich um einen Ausschütter der die Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet, so sind die Ausschüttungen auch noch gesondert zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Wenn Sie nun noch Fragen oder Ergänzungen zu diesem Beitrag über ausschüttungsgleiche Erträge von thesaurierenden Meldefonds und wo Sie die notwendigen Daten zur korrekten Versteuerung des Fonds finden können, so nutzen Sie die Kommentarfunktion dieses Artikels.
Steuereinfachen Broker verwenden
Die ausschüttungsgleichen Erträge selbst zu versteuern, da ein ausländischer Broker verwendet wurde, ist eine komplexe Sache, die von vielen wohl unterschätzt wurde, als man sich für einen Broker im Ausland entschied. Man spart sich dort wohl den einen oder anderen Euro, doch ist man bei der korrekten Versteuerung dann ganz auf sich selbst gestellt, denn die Informationen die man vom Broker aus dem Ausland erhält sind nur rudimentär und keine wirkliche Unterstützung. Wenn Sie die Zeit rechnen, welche Sie dafür aufwenden an die richtigen Zahlen zu kommen und diese in Ihre Einkommensteuererklärung einzusetzen, so könnte es passieren, dass sich die günstigeren Broker Preise im Ausland dann doch nicht rechnen.
Achtung: Die ausschüttungsgleichen Erträge nicht zu versteuern ist überhaupt keine gute Idee, denn die Broker aus dem EU-Ausland sind natürlich dazu verpflichtet die Depotinhaber an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden und diese wiederum melden weiter an die österreichischen Finanzbehörden. Die Meldung ist sehr umfangreich und das Finanzamt weiß also bescheid über Ihr Depot. Geregelt ist dieser Austausch mit dem Zauberwort „Common Reporting Standard“. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.
Wenn Sie sich all den Ärger und die Mühen ersparen wollen, so verwenden Sie einen steuereinfachen Broker, welcher Ihnen die Arbeit abnimmt und für Sie die Steuer abführt. Günstige Broker mit Sitz in Österreich sind Flatex, DADAT und die easybank. Online Broker wie die DADAToder auch die Bank Direkt haben sehr oft Neukundenaktionen die auch für die Gebühren für den Depotübertrag aufkommen. Auch als Bestandskunde lohnt sich eine Nachfrage beim Broker, wie es denn aussieht, wenn Sie ihre Wertpapiere, in diesem Fall Fonds bzw. ETF, zu einem anderen Broker transferieren möchten.
Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen mit ausländischen Brokern (Degiro, Onvista, Trade Republic, Smartbroker, Comdirect, Consorsbank)
Es ist alles einfacher, wenn ein steuereinfacher Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich verwendet wird, wie es bei Flatex, DADAT, Easybank, etc. der Fall wäre. Will man dennoch den schweren und harten Weg gehen, so muss man die oben beschriebenen Daten für den ETF erheben und in das Formular E1kv, welches das Finanzamt anbietet, eintragen. Wie kommt man zum Formular E1kv für das jeweilige Jahr? Sie müssen dazu die Möglichkeit haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls Sie dies bereits können, so starten Sie beim Punkt b) los, wenn Sie bislang eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, so starten Sie bei Punkt a) los – sie müssen sich zuerst in die Einkommensteuererklärung optieren.
a) Sie verwenden im Moment noch eine Arbeitnehmerveranlagung um eine Steuererklärung durchzuführen?
Wechseln Sie bitte zur Einkommensteuererklärung, denn nur dort gibt es das notwendige Formular E1kv. Um einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung durchzuführen, steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf „Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel“ und dort wählen Sie den „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel detailreich erklärt. Nach dieser Aktion erhalten Sie die Bestätigung, dass der Erklärungswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Nun können Sie bei b) fortfahren.
b) Sie machen bereits eine Einkommensteuererklärung?
Um die ausschüttungsgleiche Erträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Achtung, EURO-Beträge einfügen: Achten Sie davor unbedingt darauf, dass Sie bei Fonds in Fremdwährungen zuerst die ausschüttungsgleichen Erträge der Fremdwährung in Euro umrechnen zum Kurs am Meldesichttag.
Bei einem steuereinfachen Broker versteuert dieser die ausschüttungsgleichen Erträge, über die Kennazl 937 können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds bei einem ausländischen Broker selbst versteuern:
Kennzahl 937:
Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären
Kennzahl 998:
Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)
Weil man es nicht oft genug sagen kann, auch hier wieder der Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Die einfachste Alternative zu all diesem Steuerkram ist es natürlich, wenn Sie sich einen steuereinfachen Broker suchen oder finden Sie den Aufwand überschaubar? Nehmen Sie sich einen Steuerberater dafür, oder versuchen Sie es auf eigene Faust?
In diesem Beitrag wird das Thema Versteuerung von Fonds und ETFs nochmals genauer betrachtet und erklärt.
Fazit
Das Thema Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen ist definitiv kein einfaches Thema und erfordert so einiges an Hirnschmalz. Ob die oben gemachten Ausführungen korrekt sind, das entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sind auf jeden Fall nach besten Wissen und Gewissen erstellt und werden immer wieder aktualisiert.
Handelt es sich um einen ausländischen Meldefonds, so liefert dieser über seinen steuerlichen Vertreter die Steuerdaten über Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB), welche dieser auf der Website profitweb.at veröffentlicht. Von dort holt sich der steuereinfache Broker diese Daten und rechnet die Steuer im Namen des Kunden ab. Haben Sie keinen steuereinfachen Broker, so müssen Sie sich selbst das nötige Wissen aneignen und die Daten von Profitweb herunterladen, aufbereiten und schlussendlich über Ihre Einkommensteuer-Erklärung versteuern. Das Finanzamt und ein Steuerberater sind hier Ihre Hilfestellungen, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht.
Die ausschüttungsgleichen Erträge sind Vorabsteuern für den Staat bei einem Fonds. Damit es beim Verkauf nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden die bereits bezahlten Steuern berücksichtigt. Dazu werden die Anschaffungskosten bzw. die Einstandspreise angepasst.
Hinweis zu den Kommentaren
Andreas, muss ich jetzt bei meinem ETF mit der ISIN nun den Wert x in das Feld y meiner Einkommensteuererklärung einfügen?
Fragen wie diese sind persönliche Fragen die nur eine Steuerberatungskanzlei passend und treffend beantworten kann. Bitte um Verständnis, dass ich keine persönliche Beratung anbieten kann – daher entweder selbst die Entscheidung treffen oder die ExpertInnen der Steuerberatungskanzleien aufsuchen. Oder… noch einfacher, einen steuereinfachen Broker verwenden!
Hallo Andreas, ich finde es wirklich gut, dass sich jemand mit dem Thema beschäftigt und einem Privatanleger dadurch ermöglicht auch ausländische Broker zu wählen. Herzlichen Dank vorab für dieses Engagement! Ich besitze einen ETF-Sparplan mit einem thesaurierenden ETF bei einem ausländischen Broker und einem steuerlichen Vertreter in Österreich (Meldefonds). Die Steuererklärung wird nicht durch einen Steuerberater durchgeführt. Ich kaufe an jedem 15. im Monat ETF-Anteile. Wenn ich mir hier alles durchlese, bin ich aber doch etwas verwirrt. Um etwas Klarheit zu verschaffen, schreibe ich hier eine Nachricht und hoffe auf klare Antworten (natürlich ohne Gewähr). Wann muss die Steuererklärung durchgeführt… Weiterlesen »
Hallo Hans,
Frage 1: 30.4. bzw. digital 30.6 wie du es dir selbst beantwortet hast
Frage 2: Anzahl der Anteile zum 25.10.2019, diese waren dann bis spätestens 30.6.2020 in der E1 bzw. E1kv zu versteuern. Bestimmte Ausnahmen gibts bei Ausschüttungen, wenn die nicht gemeldet werden.
Nicht-Frage 3: Da liegst du falsch, denn das Finanzamt will natürlich Vorauszahlungen der Einkommensteuer, wenn diese einen bestimmten Jahresbetrag übersteigen (glaube das sind 400 Euro im Jahr).
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
ich denke manche Anleger, inkl. ich, haben eventuell ein wenig Schwierigkeiten mit der Zuordnung der Jahr der Steuererklärung.
„Jahresdatenmeldung vom 12.07.2019“ = Steuererklärung 2019
„Jahresdatenmeldung vom 25.07.2020“ = Steuererklärung 2020
Kauf von 10 Fondsanteile am 02.05.2019 -> 10 Fondsanteile in Steuererklärung 2019 aufnehmen
Kauf von 5 Fondsanteile am 10.08.2019 -> 15 Fondsanteile in Steuererklärung 2020 ?
weil ich ja 5 Fondsanteile erst nach Jahresmeldung 2019 im Depot habe.
weil ich immer nachsehen muss, wieviele anteile ich zum zeitpunkt der Meldung inne habe.
stimmt das?
LG
Richard
Hallo Richard, ja, die Frage kommt immer wieder, doch glaube ich, dass für die Fragenden es schon klar ist, doch man möchte ja nichts falsch machen. Daher liest man, fragt nochmals und versucht sich nochmals irgendwo anders abzusichern. Wer es ganz sicher haben möchte, der muss sich einen steuereinfachen Broker suchen oder einen Steuerberater, der einen hier durchmanövriert. Auf Zuruf im Internet ist kein Verlass. Deine Überlegungen sehe ich als richtig an. Auf dieser Seite findest du die Schlüsselpunkte https://www.broker-test.at/steuern/etf-steuern/ – Realisierte Gewinne werden bei Anfallen mit 27,50 % besteuert – Substanzgewinne (ausschüttungsgleiche Erträge) werden Jahr für Jahr mit 60… Weiterlesen »
Was passiert eigentlich, wenn sich ein ETF über Jahre positiv verändert, die Steuern (steuereinfach) abgeführt werden und der ETF plötzlich ins negative dreht und verkauft wird? Wird diese Vorabsteuer dann wieder refundiert? Es wäre dann ja ein Verlust realisiert worden und eine Steuer bezahlt worden. Ich weiß, nicht sehr realistisch, aber bei einigen Branchen ETF´s könnte dies durchaus der Fall sein.
Es gibt nur die Option des Verlustausgleichs, sonst nix.
Hallo Andreas, ich habe eine Frage anhand des Beispiels IE00B3RBWM25. Früher (bis 2016) gibt es bei OeKB Meldung drei Positionen, die für Privat Anleger interessant sind: 1. „Im Privatvermögen steuerpflichtige Substanzgewinne je Anteil“ und 2. „Als ausgeschüttet zu behandelnde laufende ordentliche Erträge je Anteil“ 3. „Korrekturbetrag Anschaffungskosten (AG Erträge) für Privatanleger (für KESt Zwecke relevant)“ Punkt 2 ist mMn ident mit jetziger Meldung „Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) “ Punkt 3 ist mMn ident mit jetziger Meldung „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“ ist es korrekt? Punkt 1 finde ich jetzt nicht mehr. Denn früher muss… Weiterlesen »
Hallo Richard,
du findest das in der Detailauswertung im Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ wie viel in der Ausschüttung Substanz war lt. steuerlichen Vertreter des Emittenten.
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE00B3RBWM25
Danke Andreas für die rasche Rückmeldung. Jedoch habe ich vergeblich im Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ nach Substanzgewinn gesucht und nicht gefunden. 🙁
weiteres interessiere ich mich für die Jahresmeldung vom 17.01.2022.
1. als Anleger muss ich mich dann die Daten aus Position 5 im Reiter „Ertragsteuerliche Behandlung“ bei der Steuererklärung miteinbeziehen. Schließlich handelt es sich um Ausschüttungen, die vom Fondanbieter nicht gemeldet wurde. Ist es korrekt?
2. Was bedeutet genau „Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)“.
Liebe Grüße
Richard
Hallo Richard,
im Punkt 5.4 heißt es „In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung“
Ad 1) Ich bin kein Steuerberater und kann dir daher keine Empfehlung oder Auskunft darüber geben, was du machen darfst und sollst um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Ad 2) das ist die anrechenbare Quellensteuer auf die Einkünfte. Viel mehr gibt es hier nicht zu sagen.
Hallo, wie kann es sein dass die Anschaffungskosten um ca. 12% korrigiert werden müssen?
(LU0392494562) Da es sich hier um einen Ausschüttenden MSCI World ETF handelt verstehe ich wirklich nicht warum das so ist, vor allem wenn man die zu korrigierenden Beträge der letzten Jahre anschaut.
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=LU0392494562
Wenn du es definitiv wissen möchtest, den steuerlichen Vertreter fragen.
Was bekannt ist, dass synthetische ETFs gerne mal nach oben und unten ausschlagen bei den lieben Steuern. Könnte mir also vorstellen, dass dies auch hier der Fall ist.
Danke für die rasche Antwort!
Das werde ich machen!
Muss ehrlich sagen, dass ich mir dieser Situation nicht bewusst und sehr verwirrt war, als mein Cash Konto bei Flatex mehrere Hundert Euro im Minus war.
Hallo Andreas, zuerst möchte ich mich bei Dir über die ausführliche Darstellung der agErträge bedanken. Auch ich habe Fonds auf USD Basis im Depot. Ich habe versucht das ganze zu Verstehen und habe dazu noch paar Fragen und hoffe auf zahlreiche Hilfestellung. 1. Im Beispiel Fond IE00B3RBWM25 (USD) wurde am Meldestichtag 6.12.2019 gemeldet. Ich habe dann Wechselkurs auf EZB gesucht und anderer Wert bekommen als im Beispiel angegeben wurde. 1,1094 statt 1,2114. 2. Wenn ich ein Fond mehrere Jahre halte, wie wird dann der Anschaffungskosten zum Verkaufszeitpunkt berechnet? Anhand Beispielfond IE00B3RBWM25 : Erwerb zum Zeitpunkt April 2018 (Kurs 100) und… Weiterlesen »
Hallo Richard,
ad 1: da liegst du richtig, da haben sich von irgendwo alte Zahlen ergeben. Ich habe das Beispiel überarbeitet, weil sich der Vanguard ETF auch nicht sonderlich gut eignet aufgrund der Nicht-Meldung: https://www.broker-test.at/steuern/steuernachteil-ausschuettender-fonds/
ad 2: Das wäre so schon richtig, Problem ist, siehe Link darüber, dass die Ausschüttungen hier mit drinnen sind, weil der steuerliche Vertreter keine Meldungen macht. So einen ETF würde ich definitiv nicht beim Auslandsbroker führen wollen, weil zu viele Erklärungen und Annahmen. Ansonsten das Schema ist schon richtig so wie ich es verstehe. Ohne Gewähr.
Gruß,
Andreas
Hallo
Wie kann es sein, dass der steuerrelevante Anschaffungswert höher ist als jemals der Kurs war.
Konkret: IE00BF0M2Z96 L&G Battery Value-Chain UCITS ETF
Laut meinen Broker habe ich jetzt einen Anschaffungswert von 18,05 pro Stück, und der Kurs war aber historisch nie über 17,20 auch nicht die letzten Tage,Monate oder Jahre
D.h. ich habe bereits Steuer bezahlt für Gewinn die es nicht mal am Papier gibt, es kann mir also passieren wenn ich jetzt aussteige das ich Steuern zahle ohne Gewinn.
Entweder macht mein Broker einen Fehler oder ich verstehe etwas nicht.
LG
Gerald
Wegen der ausschüttungsgleichen Erträge die der Fonds erwirtschaftet hat und für die du die Steuern bezahlt hast.
Da gibt es keinen direkten Zusammenhang mit dem Kurs, es dient zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Also, meiner Meinung nach werden die Ausschüttungsgleichen Erträgen auf Flatex falsch errechnet. Auch wird nicht expliziert angegeben, um welchen Betrag die Anschffungskosten korrigiert werden. Nicht nachvollziehbar, dass die Finanz das akzeptiert. Was sagt ihr?
Hallo Andreas! Ich bin nun seit Juni 2021 Kunde bei Scalable. Ich hab mich eine Zeit lang im Vorhinein informiert und war mir sicher, dass ich ein ausländisches Depot aufgrund der Konditionen attraktiver finde als ein inländisches. Des Weiteren wollte ich mich in dieses Steuerthema reinfuchsen und nichts dem Zufall überlassen. Meinen ersten und bisher einzigen ETF (Vanguard FTSE All World) bespare ich nun seit 28.07.2021 mit monatlichen Beträgen. Nun zu meiner Frage: Es wurde nun auf myoekb.at am 17.01.2022 die Jahresmeldung veröffentlicht (diese gilt für den Zeitraum von 01.07.2020 – 30.06.2021), welche ich für meine Steuererklärung benötige. Da ich… Weiterlesen »
Genau Benjamin, relevant ist der Meldestichtag und wie viele Anteile du hier gehalten hast. Die gerade stattgefundene Meldung ist die für dich erstmals relevante Meldung (wenn es so ist wie du es beschrieben hast).
Die nötigen Informationen findest du hier auf der Website unter den jeweiligen Beiträgen wie z.B. hier: https://www.broker-test.at/steuern/etfs-und-fonds-versteuern/
Du meinst also die nun am 17.01.2022 veröffentlichte Meldung für das Geschäftsjahr von 01.07.2020 bis zum 30.06.2021 hat für mich Gültigkeit obwohl ich erst am 28.07.2021 meine ersten Anteile gekauft habe, da ich zum Meldezeitpunkt (17.01.2022) nun Anteile besitze?
Ja
Danke! Das war eine der Fragen, die mir weder die Website des Finanzministeriums noch das Durchstöbern des InvFG beantworten konnte. Werde mich aber noch mit meinem Steuerberater in Verbindung setzen und alle übrigen Fragen klären, damit ich dann die Steuerdaten für meinen Meldefond auch richtig in meine Einkommenssteuererklärung eintrage und alles relevante beachte.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Hallo Andreas, vielen Dank für die sehr informative Darstellung! Was mir noch unklar ist: angenommen ich habe als Österreicher in Deutschland ein Fondsdepot mit deutschen Fonds im Bestand – werden die Ausschüttungen dann in Deutschland versteuert? Und wenn ja, kann ich diese deutschen Steuern (zumindest bis zum Satz von 15%) zusätzlich zu den im my.OeKB gelisteten Quellensteuern im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich in Abzug bringen? Bei Dividenden auf deutschen Depots läuft es so: alles was nicht von deutschen Unternehmen kommt, wird mit der Quellensteuer belegt, deutsche Titel werden aber komplett in Deutschland (inkl. Soli) versteuert. In AT bekommt man… Weiterlesen »
Servus Hapef,
bei deinem deutschen Fondsdepot wurden dir bislang keine Quellensteuern abgezogen, wie es bei deinen Aktien der Fall war. Gleich ob 15 % US-Quellensteuer, 26,xx deutsche Quellensteuer oder 27,5 % österreichische Quellensteuer.
Bei deinen Fonds/ETFs hast du das also selbst zu tun. Meldefonds/Nicht-Meldefonds, etc.
Hallo Andreas! Was ich nicht verstehe, wo sind die Erträge geblieben? Ich habe dafür Steuer bezahlt aber keine Erträge ausgezahlt bekommen. Habe ich außer den Vorauszahlungseffekt der Steuer eigentlich gar keine Erträge bekommen? Oder werden die beim Verkauf ausgezahlt? Danke!
Die Erträge sind im Kurs enthalten und daher hast du eine Wertsteigerung bei deinen Anteilen.
Die Anteile sind jetzt zwar im ganzen wertvoller, aber da die Anzahl nicht geändert und der Einstandskurs erhöht wurde, wenn ich diese Anteile jetzt verkaufe, habe ich jetzt doch weniger Gewinn als vorher? Werden die Thesaurierungsbeträge beim Verkauf der Anteile ausgezahlt? Ich werde einfach nicht schlau… wenn die Anzahl erhöht wäre, hätte ich verstanden….
Lena, durch den Wertzuwachs ist der Kurs statt 100 nun 105. Das ist dein Wertzuwachs. Die Anzahl der Anteile bleibt gleich. Hast du 10 Anteile sind diese bei 100 € zuerst 1.000 € Wert und mit dem Wertzuwachs aber 1050 €.
Aber 100 oder 105 ist doch mein Einstandkurs und der Marktkurs hat sich nicht verändert? Zum Beispiel liegt der bei 107, dann hätte ich beim Verkauf jetzt pro Anteil 2 Euro Gewinn anstelle 7, oder? So dass ich jetzt weniger in die Tasche bekomme als vorher?
Der Marktkurs verändert sich dauernd und die reinvestierten Erträge werden nicht per Stichtag gutgebucht sondern permanent. Du merkst das nicht.
Schau:
du hast nur 2 Stellschrauben, entweder mehr Anteile oder ein höherer Kurs. Es ist eben der höhere Kurs und nicht mehr Anteile.
Ich hab jetzt erst bemerkt das ich einen ausschuettenden ETF mit ausschuettungsleichen ertrag habe (LU1812092168) jetzt folgendene annahme: Es kann ja gut sein, das sich irgendwann mein steuerlicher einstandswert dem derzeitigen marktwert entspricht oder diesen uebersteigt. Wenn der einstandswert den marktwert uebersteigt, muesste ich ja dann beim verkauf eine steuergutschrift erhalten, aber ja auch nur dann wenn ich in dem gleichen steuerjahr schon KEST gezahlt habe. Dh. im bloedesten fall wenn mein ETF marktwert so einbricht, das ich in dem jahr wo ich ihn dann verkaufen wuerde, keine steuergutschrift(oder nicht die komplette) eralten wuerde? Was wiederrum heissen wuerde, man sollte… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
„Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“: Diesen Satz verstehe ich nicht ganz. Muss ich da bei der Steuererklärung etwas abziehen oder dazurechnen? Oder ist das nur eine Information?
Wenn du nichts verkauft hast, dann nicht. Das ist relevant für den Verkaufsfall, denn so erhöhst du die Anschaffungskosten und musst nicht mehr gar so viel versteuern. Das sind ja Vorabsteuern, die ausschüttungsgleichen Erträge und wenn du das nicht machen würdest, dann wäre das doppelt versteuert. Gut für uns als Staat, schlecht für dich als Einzelperson 😉
Nehmen wir mal an ich würde ein ETF verkaufen. Wo wird dieser Wert dann abgezogen?
Verkaufswert – Einstandswert = Bemessungsgrundlage für KESt
Der Einstandswert muss/kann halt angepasst werden.
Danke für die Infos. Ist der Einstandswert „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“? Dann muss ich quasi vom Verkaufswert den Wert von den Anschaffungskosten abziehen? Beispiel:
Lyxor MSCI All Country World UCITS ETF – Acc (EUR) ISIN: LU1829220216
Ich verkaufe ein Teil von diesem ETF. Dann müsste ich vom Verkaufswert die 18,6428 abziehen?
Nein, der Einstandswert ist der Wert, um den du gekauft hast. Danach kommt erst die Korrektur. Es gibt hier im Bereich Steuern alle Informationen dazu. Lies dich dazu einfach ein. Es werden viele Stunden werden, aber das muss es einem dann wert sein. Alternative steuereinfaches Broker und zurücklehnen.
Hi,
hast du da zufällig einen Link wo die Anpassung der Anschaffungskosten erklärt wird?
Auswendig weiß ich das nicht, Abrechnungen werden immer wieder mal eingeblendet wie z. B. hier:
Einfach den Wert in Euro hinzuaddieren bzw. subtrahieren. Wenn die Anschaffung 10 Euro war, der zu erhöhende Wert 1 Euro ist, dann ist der neue Anschaffungspreis 11 Euro.
Hallo Andreas,
danke für die tolle Zusammenfassung. Das ist echt sehr gelungen.
Vielleicht kannst du mir noch einen Tip geben:
Wie verhält sich das mit Sparplänen bei der Berechnung der ausschüttungsgleichen Erträge?
Also folgendes Szenario:
Wir sind bei einem nicht steuereinfachen Broker und kaufen jedes Monat für x € Anteile von einem meldepflichtigen ETF.
Berechnet man da im ersten Jahr anhand der Haltedauer die ausschüttungsgleichen Erträge?
Sprich:
Anzahl Tage gehalten /365 * Anzahl gekauft * Ausschüttungsgleiche Beträge laut ÖKB ?
oder gibts dazu eine andere Regelung?
Es kommt darauf an wie viele Anteile du am Tag der Meldung gehalten hast. Der Rest ist die eigene Berechnung dann durchzuführen.
Hallo Andreas, danke für deine Arbeit! Eines ist mir noch nicht ganz klar: sind AgE jedes Jahr zu besteuern oder erst wenn ich den Kursgewinne realisiert habe – sprich, muss ich meine AgE aus 2021 nächstes Jahr versteuern, auch wenn ich meine Etfs nicht verkauft habe?
Jahr für Jahr, das ist eine Vorabsteuer, beim Verkauf wird der angepasste Einstandskurs berücksichtigt.
Hallo,
verstehe ich das richtig, dass die Anschaffungskosten jedes Jahr um den Betrag in „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“ zu erhöhen ist? Kaufe ich also z.B. Anfang 2005 um 100, von 2005 bis 2008 stehen unter dem Punkt jeweils 3 EUR und ich verkaufe Ende 2008, dann ist mein neuer korrigierter Anschaffungswert 112=100+4*3? Bei einem Verkauf zu 120 wären dann 8 als Kursgewinn zu versteuern?
ganz genau.
Hallo Andreas, ich finde sehr viel Erklärungen sehr super – danke!
Kämpfe selbst mit der Steuererklärung und die Meldefonds…
Kannst Du mir zwei Fragen beantworten: „Jahresdatenmeldung vom 12.07.2020“ (bei OeKB) ist gleich „Meldestichtag“, bzw DER Stichtag für AgE´s/Anzahl Anteile usw??
Eine Jahresdatenmeldung/Meldestichtag im Sommmer 2020 gilt für das Geschäftsjahr 2019 des Fonds – und für meine Steuererklärung 2019 oder doch 2020???
Bei Nicht-Meldefonds ist es doch irgendwie um noch ein Jahr verschoben – oder habe ich es falsch verstanden?
SEEEHR dankbar für eine schnelle Antwort! 🙂
Hallo Catharina,
ich bin mir unsicher, ob ich deine Fragen tatsächlich verstanden habe, ich probiers aber mit einer Antwort:
ad 1: genau
ad 2: für 2020
ad 3: Nicht-Meldefonds haben keine Meldungen, hier gibt es nur eine pauschale Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge, Ausschüttungen werden im Ausschüttungsjahr veranlagt.
Gruß Andreas
Vielen Dank, Andreas!
Die Antworten der zwei ersten Fragen machen Sinn und passen sehr gut für mich 🙂 – danke!
Die dritte Frage hätte eigentlich nicht „Nicht-Melde-Fonds“ sein, sondern „Nichtmelde-Fonds MIT SELBSTNACHWEIS“… – da wird doch alles um noch ein Jahr vorwärts geschoben, oder?
„Ausschüttungen werden im Ausschüttungsjahr veranlagt“ heißt, dass die Ausschüttungen 2020 in der Steuererklärung für 2020 bearbeitet werden, habe ich es richtig verstanden?
Tue mir mit den Redewendungen in der Fachsprache doch manchmal schwer… 😉
Hallo @Andreas, kannst du mir sagen wie es sein kann, dass bei einem ETF die Anschaffungskosten um einen negativen Wert zu erhöhen sind (also zu verringern), wie es zB. beim FTSE All-World und auch deinem Beispiel-Screenshot der Fall ist?
Damit steigt ja jährlich die Steuerlast, da die Differenz vom aktuellen Kurs immer größer wird?
In der Theorie würden so die AK ja auch irgendwann Richtung 0 gehen bzw. sogar negativ, wie kann das sein?
Danke dir!
Hallo „testaccount“, ja das ist ein großen Problem, konkret bei allen ausschüttenden (!) Fonds / ETFs, bei denen der steuerliche Vertreter KEINE Ausschüttungsmeldungen sondern lediglich eine Jahresmeldung erstellt. Der Vanguard FTSE All World unterscheidet sich in den Steuerdaten der OeKB auch massiv in der ausschüttenden und in der thesaurierenden Variante. Da eben keine Ausschüttungsmeldungen vorliegen müsstest du die erhaltenden Dividenden versteuern und noch dazu die AgE sowie die (negative) Korrektur der Jahresmeldung. Das ist für mich einerseits nich nachvollziehbar und andererseits liegt m.E. eine Doppelbesteuerung vor, allerdings möchte ich persönlich nicht mit dem Finanzamt diskutieren müssen, da die publizierten Steuerdaten… Weiterlesen »
Danke für deine Antwort. Irgendwas kann hier wirklich nicht stimmen, sehe auch eine Doppelbesteuerung wie du. Alternativ wäre es wohl möglich den ETF zu einem steuereinfachen Broker zu übertragen? Oder gibt’s da dann erst recht wieder dasselbe Problem, nämlich dass dann halt der Broker den Anschaffungskurs jährlich entsprechend nach unten korrigiert weil die sich ja genauso an dieselben Daten wie wir halten?
LG
Hallo,
die „steuereinfachen“ Broker der Wahl in Österreich haben zwar (aber eben auch nur diesen) einen Vorteil und man erkauft sich dies mit z.T. unverhältnismässig und im internationalen Vergleich sehr sehr hohen Kosten. Das ist es mir nicht Wert.
Ich selbst bin bei einem kosenfreien deutschen Broker und führe als buy&hold relativ viele Transaktionen im Jahr durch und wie oben erwähnt ist mein Ausweg aus diesem Dilemma die Verwendung von thesaurierenden (Vanguard-) ETFs bzw. bei ausschüttenden ETFs jene auszusuchen, die für jede Dividendenzahlung auch eine Ausschüttungsmeldung vornehmen.
BG
Sorry, aber das ist falsch. Du musst die Ausschüttungen beim Vanguard FTSE All-World nicht doppelt versteuern, sie sind bereits in den AgE enthalten:
https://www.broker-test.at/steuern/etfs-und-fonds-versteuern/#myoekbat_vormals_Profitweb_Steuerdaten_erheben
„Praxis Tipp: Oft ist es so, wie z. B. im obigen Beispiel auch gleich ersichtlich, dass ein ausschüttender Fonds im Zuge der Jahresmeldung seine Ausschüttungen erst meldet. Hier ist es ein einfaches, genau so wie oben beschrieben vorgehen wie bei einem thesaurierenden Fonds, denn die ausgeschütteten Erträge werden nicht gesondert angeführt sondern in einem, in den ausschüttungsgleichen Erträgen.“
und darunter folgt:
„Erklärung von nichtgemeldeten Ausschüttungen
Hat der Meldefonds ausgeschüttet und ist diese Ausschüttung aber noch nicht gemeldet, so handelt es sich um eine nichtgemeldete Ausschüttung. Hier erklärt das Bundesministerium für Finanzen unter dem Punkt 266, dass diese Ausschüttungen ebenso erfasst werden müssen. Alle Ausschüttungen die einem in einem Kalenderjahr zugeflossen sind, müssen versteuert werden, auch wenn die Jahresmeldung für diesen Fonds erst im nächsten Kalenderjahr veröffentlicht wird.“
😉
Ich werde das noch klarer schreiben.
Kann ich nur bestätigen und wurde mir von einer Mitarbeiterin eines der BIG-4 Unternehmen und steuerliche Vertreter eines namhaften Fonds auch bestätigt. Ein Ausschütter mit keinen Meldungen der Ausschüttungen sollte nicht genommen werden. Der ist steuerlich nachteilig.
Ich bin dabei einen Beitrag zu diesem Thema zu verfassen, damit das Thema bei uns hier in Österreich sich rumspricht und so vielleicht endlich die lieben Fonds auch die Ausschüttungen melden.
Das Schwierige ist, das Ganze greifbar zu machen (wie nachteilig ist es tatsächlich).
Hi Andreas, ich habe eine Frage, und zwar habe ich mehrere ETFs bei der ING Deutschland, wohne aber in Österreich. Bei den meisten konnte ich die ausschüttungsgleichen Beträge auch gut ermitteln, dann bin ich aber auf den xtrackers s&p 500 gestossen. Bei Ausschüttungsgleichen Erträgen steht dort 10,99, wenn ich jetzt 200 stück besitze wären das ja 2100$ ungefähr. Die Kursgewinne für zB 2020 liegen aber nur bei knapp 900€. Wie kann das sein, dass die Ausschüttungsgleichen Erträge höher sind als die Kursgewinne? Oder verstehe ich das total falsch? Noch eine Frage wäre, was die verschiedenen Meldedaten bedeuten, gibt es für… Weiterlesen »
Ja, natürlich gibt es Jahr für Jahr unterschiedliche ausschüttungsgleiche Erträge, die werden Jahr für Jahr neu ermittelt auf Basis dessen, was sich im Fonds so tut. Das macht der steuerliche Vertreter des Fonds.
Die ausschüttungsgleichen Erträge haben nur beschränkt etwas mit Kursgewinnen zu tun.
Wie Erträge in einem Fonds zustande kommen, hängt von vielen Faktoren ab:
https://www.broker-test.at/steuern/etf-steuern/#Ordentliche_Ertraege_vs_ausserordentliche_Ertraege
Bei synthetischen natürlich auch noch aufs Trägerportfolio, dieses könnte auch bei dir noch eine Rolle gespielt haben.
Gruß,
Andreas
vielen dank schonmal, das verstehe ich soweit.
also müsste ich für diesen ETF für das jähr 2020 10,99*200=2200$ versteuern?
und das mache ich dann für jeden ETF in meinem Portfolio so nehme ich an.
kannst du mir sagen, warum grade bei diesem ETF die ausschüttungsgleichen Erträge so hoch sind, bei meinen anderen ETFs sind sie deutlich geringer?
Grüße
Wie gesagt, das Trägerportfolio ist meine Vermutung, der Rest erklärt der steuerliche Vertreter.
Konkrete Anleitungen für die persönliche Besteuerung macht der Steuerberater der Wahl, der hat die Erlaubnis und Befähigung dafür.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, ich habe noch eine Verständnisfrage zu „die Anschaffungskosten sind zu korrigieren um“. Ich interpretiere das wie folgt… Ist der veröffentlichte Wert negativ, so sinkt der Einstandskurs, mein Kursgewinn steigt und ich muss bei Verkauf des ETF mehr KESt zahlen. Ist der veröffentlichte Wert positiv, so steigt der Einstandskurs, mein Kursgewinn sinkt und ich muss bei Verkauf des ETF weniger KESt zahlen. Verstehst du das genauso? Wie machst du das in der Praxis? Bei jeder Meldung mitnotieren, um wie viel der Einstandskurs fiktiv zu korrigieren ist bzw. das auf myOeKB nachschauen, wenn es zum Verkauf kommt? Ein ETF wird… Weiterlesen »
Servus und guten Morgen Nik, das sehe ich genauso wie du. Der Einstandspreis kann nach oben oder auch nach unten korrigiert werden. Ich habe alle ETF Abenteuer, außer kleine Experimente für diese Seite, eingestellt im Ausland, weil es mir einfach zu mühsam ist. Das soll ein Broker in Österreich für mich machen und fertig und das ist auch meine Empfehlung. Ja, ich glaube zu erkennen, dass auch diese nicht steueroptimal umsetzen, aber mir ist das bei Buy and Hold einfach zu viel Aufwand und Stress. Dann kommt mal eine Gesetzesänderung und ich muss mich wieder neu reindenken. Hab jetzt schon… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
das Thema ist wirklich höchst intransparent. Danke für deine Einschätzung und dass du deine Erfahrungen teilst – finde ich super.
Gruß
Nik
Hey Andreas, eine Sache ist für mich und viele andere noch immer unklar. Wäre interessant zu wissen, wie du das handhabst. Ein Beispiel: – Wir kaufen im Februar 2020 den Ausschüttenden Vanguard FTSE All-World auf einem Auslandsdepot und bekommen 2020 3x Ausschüttungen ausbezahlt. – Im Jänner 2021 kommt die Jahresmeldung raus, die wir zwecks Besteuerung herannehmen und die Beträge in die 2021er ESt-Erklärung eintragen. – Da die Jahresmeldung auch alle Ausschüttungen unter den agE summiert, führen wir auf die erhaltenen Ausschüttungen nicht zusätzlich 27,5% KESt in der 2020er ESt-Erklärung ab, da wir sonst doppelt Steuern auf die selben Ausschüttungen zahlen… Weiterlesen »
Deine Frage ist hier beantwortet:
https://www.broker-test.at/steuern/etfs-und-fonds-versteuern/#myoekbat_vormals_Profitweb_Steuerdaten_erheben
Du hast recht, den Teil hab ich scheinbar übersehen! 🙂
„Oft ist es so, wie z. B. im obigen Beispiel auch gleich ersichtlich, dass ein ausschüttender Fonds im Zuge der Jahresmeldung seine Ausschüttungen erst meldet. Hier ist es ein einfaches, genau so wie oben beschrieben vorgehen wie bei einem thesaurierenden Fonds, denn die ausgeschütteten Erträge werden nicht gesondert angeführt sondern in einem, in den ausschüttungsgleichen Erträgen. “
Danke Andreas! Freut mich, dass ich mit meiner Annahme richtig lag.