Das Wichtigste zusammengefasst
- Vorabsteuer die wiederum auf die Einstandskosten angerechnet werden
- Wenn steuereinfacher Broker, so kümmert sich dieser um die ordnungsgemäße Versteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge – die hier vorfindbaren Informationen dienen lediglich zum Nachvollziehen
- Was sind ausschüttungsgleiche Erträge und wann fallen diese an? Wie kann ich als Privater herausfinden, warum mir mein steuereinfacher Broker ausschüttungsgleiche Erträge abgerechnet hat, ich eine Steuerzahlung habe, obwohl ich gar keine Erträge erhalten habe? Hier gibt es die Auflösung!
- Auf my.oekb.at können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge ansehen/herunterladen und selbst nachvollziehen. Ihr Broker rechnet mit diesen Daten ab. Gemeldet werden diese vom steuerlichen Vertreter des Fonds. Inklusive Erklärvideo!
- Hat man keinen steuereinfachen Broker, sprich einen Broker im Ausland, so muss die Versteuerung selbst in die Hand genommen werden. Dies ist komplex, wurde aber dank einer verbesserten Meldestruktur 2020 leichter.
In diesem Ratgeber
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Achtung: Wenn Sie einen steuereinfachen Broker haben der sich um die Abführung der Kapitalertragsteuer kümmert, so kümmert sich dieser auch um alles rund um das Thema ausschüttungsgleiche Erträge. Es ist nichts zu tun. Die hier bereitgestellten Informationen können jedoch dazu dienen, dieses Thema besser zu verstehen.
Was sind ausschüttungsgleiche Erträge?
Ausschüttungsgleiche Erträge ist eine Art Vorabbesteuerung auf Erträge die im Fonds angefallen sind. Diese Vorabsteuer wird berücksichtigt, denn die Einstandspreise werden angepasst und somit beim Verkauf eine Doppelbesteuerung vermieden.
Handelt es sich um einen Meldefonds, so können bei diesem ausschüttungsgleiche Erträge entstehen. Der ausschüttungsgleiche Ertrag wird gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelt.
Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meistens bei thesaurierenden Fonds an, können aber auch bei ausschüttenden Fonds anfallen. Die ausschüttungsgleichen Erträgen setzen sich aus den ordentlichen und außerordentlichen Erträgen des Fonds zusammen.
Video
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Mehr InformationenInländischer Broker oder ausländischer Broker
Mit einem ausländischen Broker haben Sie meist kostengünstigere Spesen, aber Sie haben sicherlich auch einen höheren Aufwand mit den steuerlichen Belangen. Auch wenn Broker wie Smartbroker, Trade Republic, DEGIRO damit werben, dass dort fast zum Nulltarif ETFs gekauft werden können, kann die jährliche Arbeit mit der korrekten Abführung der Steuer ein erheblicher Aufwand werden und birgt natürlich auch ein Risiko in sich. Sie sind dafür verantwortlich, dass alles korrekt abgeführt wird!
Ausschütter oder thesaurierender Fonds?
Es wird in der Veranlagung zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds unterschieden. Meist ist es so, dass ausschüttende Fonds Ausschüttungen haben und thesaurierende Fonds eben die ausschüttungsgleichen Erträge.
Es gibt jedoch keine Garantie darauf und es ist gar nicht so selten, dass auch ein Ausschütter ausschüttungsgleiche Erträge hat. Seien Sie sich dessen bewusst und später nicht erstaunt, dass es hier keine „Sortenreinheit“ gibt.
my.oekb.at liefert die Steuerdaten für Meldefonds
In diesem Video können Sie zusehen, wie Sie zu den Informationen der ausschüttungsgleichen Erträge auf Profitweb kommen und welche Zeilen im Dokumenten-Download dann für Sie wichtig sind. Alternativ gibt es auch die darunter vorfindbare Anleitung. Der im Beispiel erwähnte Fonds ist ein Fonds, welcher in US-Dollar notiert (Umrechnung zum Stichtag nicht vergessen).
Die gehen my.oekb.at und und geben dort die ISIN Ihres Fonds ein. Die Abhandlung des Beispiels erfolgt mit dem ETF Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing welcher in US-Dollar notiert mit der ISIN „IE00B3RBWM25“. Herausgegeben wird dieser von Vanguard Funds plc.
Danach erhalten Sie das Ergebnis von my.oekb.at und Sie können hier nun die Details zum Fonds ansehen und gegebenenfalls sogar als CSV-Datei herunterladen. Wir möchten uns die Steuerdaten ansehen und sehen bereits bei der Übersicht, dass es sich hier um einen Fonds (bzw. ETF) handelt, welcher seit 22.5.2013 ein KESt-Meldefonds in Österreich ist.
Seit Dezember 2020 sind die notwendigen Informationen auf einen Blick leicht ersichtlich und das sogar rückwirkend über viele Jahre! Kein aufwendiges Suchen mehr, sondern alles schön übersichtlich auf einer Seite bzw. in einem Bereich für den Anleger.
Hier eine andere Jahresmeldung des ETF „Lyxor MSCI World (LUX) UCITS ETF I“ mit der ISIN LU0392494562. Die grün markierten Felder zeigen, dass jeweilige Meldedatum bzw. können über die Pfeile zu früheren Meldungen navigiert werden und natürlich auch heruntergeladen werden.
Genau mit diesen Daten kann die E1kv rasch und korrekt ausgefüllt werden. Die Angaben in der Meldung sind je Fondsanteil und je nachdem in welcher Währung der Fonds notiert, muss eventuell noch der Fondsanteil in Euro umgerechnet werden und am Ende mit der Anzahl der Fondsanteil zum Zeitpunkt der Meldung multipliziert werden. Die Währung des Fonds zeigt sich ebenso im Stammblatt des Fonds auf my.oekb.at
Den jeweils aktuellen Umrechnungskurs bei Notierung in Fremdwährung zum Meldestichtag kann am besten hier abgerufen werden: Wechselkurs der EZB am Tage der steuerlichen Meldung. Erfolgt die Meldung my.oekb.at z. B. am 3.1.2020, so suchen Sie sich den Umrechnungskurs dazu. Zum 3.1.2020 war z. B. der Umrechnungskurs des Euro zum US-Dollar bei 1,147. Nimmt man das obige Beispiel des ETFs „LU0392494562“ her, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge in der höhe von 1,1616 US-Dollar umgerechnet dann 1,0421 Euro ausschüttungsgleicher Ertrag pro Stück in Euro von dem die 27,50 %ige Kursgewinnsteuer abgeführt werden muss. Sie müssen hier nur noch herausfinden, wie viele Stück Sie denn am Meldestichtag in Ihrem Depot hatten. Es zählt hier der Zuflusszeitpunkt.
Hinweis: Damit es zu keiner Dopppelbesteuerung kommt, wird der Anschaffungswert Jahr für Jahr erhöht. Dafür gibt es bei den gemeldeten Daten der OeKB eine eigene Zeile „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“. Zum Zeitpunkt des Verkaufs des Wertpapieres wird somit der erhöhte Anschaffungswert berücksichtigt und so kommt es es zur korrekten Besteuerung. In diesem Fall ist keine Korrektur notwendig.
Drei wichtige Hinweise:
- Auch Ausschütter können in ihren Jahresmeldungen ausschüttungsgleiche Erträge haben. Oftmals kann es sogar auch so sein, dass die Ausschüttungen unter ausschüttungsgleiche Erträge gemeldet werden.
- Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige AIF-Einkünfte noch gesondert erklärt werden müssen. Überprüfen Sie daher über den Reiter „Ertragssteuerliche Behandlung“ ob ihr Fonds keine AIF-Einkünfte führt.
- Handelt es sich um einen Ausschütter der die Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet, so sind die Ausschüttungen auch noch gesondert zu versteuern und in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Wenn Sie nun noch Fragen oder Ergänzungen zu diesem Beitrag über ausschüttungsgleiche Erträge von thesaurierenden Meldefonds und wo Sie die notwendigen Daten zur korrekten Versteuerung des Fonds finden können, so nutzen Sie die Kommentarfunktion dieses Artikels.
Steuereinfachen Broker verwenden
Die ausschüttungsgleichen Erträge selbst zu versteuern, da ein ausländischer Broker verwendet wurde, ist eine komplexe Sache, die von vielen wohl unterschätzt wurde, als man sich für einen Broker im Ausland entschied. Man spart sich dort wohl den einen oder anderen Euro, doch ist man bei der korrekten Versteuerung dann ganz auf sich selbst gestellt, denn die Informationen die man vom Broker aus dem Ausland erhält sind nur rudimentär und keine wirkliche Unterstützung. Wenn Sie die Zeit rechnen, welche Sie dafür aufwenden an die richtigen Zahlen zu kommen und diese in Ihre Einkommensteuererklärung einzusetzen, so könnte es passieren, dass sich die günstigeren Broker Preise im Ausland dann doch nicht rechnen.
Achtung: Die ausschüttungsgleichen Erträge nicht zu versteuern ist überhaupt keine gute Idee, denn die Broker aus dem EU-Ausland sind natürlich dazu verpflichtet die Depotinhaber an ihre nationalen Steuerbehörden zu melden und diese wiederum melden weiter an die österreichischen Finanzbehörden. Die Meldung ist sehr umfangreich und das Finanzamt weiß also bescheid über Ihr Depot. Geregelt ist dieser Austausch mit dem Zauberwort „Common Reporting Standard“. Einen eigenen Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier.
Wenn Sie sich all den Ärger und die Mühen ersparen wollen, so verwenden Sie einen steuereinfachen Broker, welcher Ihnen die Arbeit abnimmt und für Sie die Steuer abführt. Günstige Broker mit Sitz in Österreich sind Flatex, DADAT und die easybank. Online Broker wie die DADAToder auch die Bank Direkt haben sehr oft Neukundenaktionen die auch für die Gebühren für den Depotübertrag aufkommen. Auch als Bestandskunde lohnt sich eine Nachfrage beim Broker, wie es denn aussieht, wenn Sie ihre Wertpapiere, in diesem Fall Fonds bzw. ETF, zu einem anderen Broker transferieren möchten.
Besteuerung von ausschüttungsgleiche Erträgen mit ausländischen Brokern (Degiro, Onvista, Trade Republic, Smartbroker, Comdirect, Consorsbank)
Es ist alles einfacher, wenn ein steuereinfacher Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich verwendet wird, wie es bei Flatex, DADAT, Easybank, etc. der Fall wäre. Will man dennoch den schweren und harten Weg gehen, so muss man die oben beschriebenen Daten für den ETF erheben und in das Formular E1kv, welches das Finanzamt anbietet, eintragen. Wie kommt man zum Formular E1kv für das jeweilige Jahr? Sie müssen dazu die Möglichkeit haben, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Falls Sie dies bereits können, so starten Sie beim Punkt b) los, wenn Sie bislang eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht haben, so starten Sie bei Punkt a) los – sie müssen sich zuerst in die Einkommensteuererklärung optieren.
a) Sie verwenden im Moment noch eine Arbeitnehmerveranlagung um eine Steuererklärung durchzuführen?
Wechseln Sie bitte zur Einkommensteuererklärung, denn nur dort gibt es das notwendige Formular E1kv. Um einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung auf Einkommensteuererklärung durchzuführen, steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf „Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel“ und dort wählen Sie den „Wechsel zur Einkommensteuererklärung“ aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel detailreich erklärt. Nach dieser Aktion erhalten Sie die Bestätigung, dass der Erklärungswechsel erfolgreich durchgeführt wurde. Nun können Sie bei b) fortfahren.
b) Sie machen bereits eine Einkommensteuererklärung?
Um die ausschüttungsgleiche Erträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Achtung, EURO-Beträge einfügen: Achten Sie davor unbedingt darauf, dass Sie bei Fonds in Fremdwährungen zuerst die ausschüttungsgleichen Erträge der Fremdwährung in Euro umrechnen zum Kurs am Meldesichttag.
Bei einem steuereinfachen Broker versteuert dieser die ausschüttungsgleichen Erträge, über die Kennazl 937 können Sie die ausschüttungsgleichen Erträge von Fonds bei einem ausländischen Broker selbst versteuern:
Kennzahl 937:
Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937) Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären
Kennzahl 998:
Anzurechnende ausländische (Quellen)Steuer auf Einkünfte, die dem besonderen Steuersatz von 27,5% unterliegen (Kennzahl 984 oder 998)
Weil man es nicht oft genug sagen kann, auch hier wieder der Hinweis:
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Die einfachste Alternative zu all diesem Steuerkram ist es natürlich, wenn Sie sich einen steuereinfachen Broker suchen oder finden Sie den Aufwand überschaubar? Nehmen Sie sich einen Steuerberater dafür, oder versuchen Sie es auf eigene Faust?
In diesem Beitrag wird das Thema Versteuerung von Fonds und ETFs nochmals genauer betrachtet und erklärt.
Fazit
Das Thema Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen ist definitiv kein einfaches Thema und erfordert so einiges an Hirnschmalz. Ob die oben gemachten Ausführungen korrekt sind, das entzieht sich meiner Kenntnis. Sie sind auf jeden Fall nach besten Wissen und Gewissen erstellt und werden immer wieder aktualisiert.
Handelt es sich um einen ausländischen Meldefonds, so liefert dieser über seinen steuerlichen Vertreter die Steuerdaten über Meldungen an die Österreichische Kontrollbank (OeKB), welche dieser auf der Website profitweb.at veröffentlicht. Von dort holt sich der steuereinfache Broker diese Daten und rechnet die Steuer im Namen des Kunden ab. Haben Sie keinen steuereinfachen Broker, so müssen Sie sich selbst das nötige Wissen aneignen und die Daten von Profitweb herunterladen, aufbereiten und schlussendlich über Ihre Einkommensteuer-Erklärung versteuern. Das Finanzamt und ein Steuerberater sind hier Ihre Hilfestellungen, damit auch alles mit rechten Dingen zugeht.
Die ausschüttungsgleichen Erträge sind Vorabsteuern für den Staat bei einem Fonds. Damit es beim Verkauf nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, werden die bereits bezahlten Steuern berücksichtigt. Dazu werden die Anschaffungskosten bzw. die Einstandspreise angepasst.
Hinweis zu den Kommentaren
Andreas, muss ich jetzt bei meinem ETF mit der ISIN nun den Wert x in das Feld y meiner Einkommensteuererklärung einfügen?
Fragen wie diese sind persönliche Fragen die nur eine Steuerberatungskanzlei passend und treffend beantworten kann. Bitte um Verständnis, dass ich keine persönliche Beratung anbieten kann – daher entweder selbst die Entscheidung treffen oder die ExpertInnen der Steuerberatungskanzleien aufsuchen. Oder… noch einfacher, einen steuereinfachen Broker verwenden!
sorry ich meinte natürlich Andreas, sorry
Hallo Michael, Erstmal ein großes LOB und Anerkennung dass Du Dein Wissen bezüglich der Steuern so weitergibst. Eine Frage zur Erhöhung der Anschaffungskosten im Verkaufsfall: Beispiel (ausländischer Broker): Kauf 50 Fondsanteile: Juni 2020 Verkauf der Anteile: Juni 2022 Lt OeKB Bericht 2022 ist der Anschaffungswert um 7 USD zu erhöhen (Stichtag 31.05) Lt OeKB Bericht 2021 ist der Anschaffungswert um 2 USD zu erhöhen (Stichtag 31.05) Nachdem die Haltedauer 2 Jahre war ist der Anschaffungswert beim Verkauf nur für das Jahr 2022 (= Jahr des Verkaufs) mit 7 USD oder ist auch das Jahr 2021 mit 2 USD also Gesamterhöhung… Weiterlesen »
Hallo Norbert,
ich kann dir hier keine Antwort geben, weil ich nicht weiß, was du unter „Stichtag“ verstehst. Verwende doch bitte die Wörter aus einer typischen Ausschüttungsmeldung, damit wir diese besser nachvollziehen können. Ansonsten gibt es Interpretationasspielraum.
Gruß,
Andreas
Hallo! Wie finde ich heraus ob ein Ausschütter auch auschüttungsleiche Erträge hat? Danke. lg
Mit der Abrechnung weißt du es, dass diese angefallen sind 😅
Das ist eine Steuersache und kein ETF Feature. 😉
Kann bei jedem Fonds anfallen.
Ein Beispiel und Frage: 1.1.: Ich kaufe ein Stück eines ETF für 10€. 2.1.: Meldung bei ÖKB wird abgegeben. Ein ausschüttungsgleicher Ertrag von 0,50€/Stück wurde festgesetzt. 3.1.: Flatex führt die KESt auf meinen AgE ab und korrigiert meinen Anschaffungspreis von 10€ auf 10,50€. 4.1.: Variante 1: Der Kurs steht nunmehr auf 10,50€ und ich verkaufe mein Stück mit dem korrigierten Anschaffungspreis von 10,50€. Ich erziele bei diesem Schritt keinen Gewinn und es sind keine Steuern zu zahlen. Im Endergebnis habe ich rechnerisch: – für 10€ gekauft, – für 10,50€ verkauft, und – im Zuge der Vorabsteuern KESt auf meinen Gewinn… Weiterlesen »
Poah ist das komplex aufbereitet. 😆
Wenn du einen Verlust realisierst, kannst du diesen mit realisierten Gewinnen, Dividenden, Ausschüttungen etc. gegenrechnen INNERHALB eines Kalenderjahres. Das ist der Verlustausgleich. Dein steuereinfacher Broker macht das für dich:
https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/
Gruß,
Andreas
Hi, vielen Dank für die rasche Rückmeldung!
Bedeutet das im Umkehrschluss, dass wenn ich:
– den betreffenden ETF 30 Jahre lang halte,
– dann wie in Variante 3 beschrieben bei demselben Kurs, wie ich vor 30 Jahren gekauft hatte, verkaufe,
– dadurch durch die jahrelange Vorabsteuer Geld verloren habe, und
– in dem Jahr des Verkaufs keine anderen Positionen für einen Verlustausgleich habe,
ich dann tatsächlich 30 Jahre lang Vorabsteuern gezahlt habe, die ich nicht retour bekomme, obwohl ich vor 30 Jahren zum selben Kurs gekauft habe, wie ich nun verkaufe?
Danke und lG
Ja, das bedeutet es. Wenn du diese Sorge hast, dann empfehle ich dir sehr dringend von Wertpapierinvestments ab. Warum solltest du in Wertpapiere investieren, wenn du nicht davon ausgehst, dass der Kurs in 30 Jahren höher steht? Bitte gehe in dich, ob Wertpapiere tatsächlich für dich passend sind oder das Risiko für dich zu hoch ist und andere Anlageformen für dich passender sind. Du musst dich dabei wohl fühlen.
Danke sehr!
Hallo,
ich hätte ein kurze Frage bzgl der Versteuerung meines ETFs. Wie auf dem Foto zu sehen, gab es eine thesaurierung bei meinem Fond. Also der Wert hat sich geändert. Von meinem Verrechnungskonto wurde aber nichts abgebucht (also die Steuer der thesaurierung). Kann mir jemand erklären wieso?
Servus Martin, also bei irgendwelchen Buchungen ist der 1. Weg immer der Weg zum Broker, denn die sehen alles was in deinem Depot los ist. Ich und die anderen wissen ja nicht einmal, was du uns hier zeigst, ich vermute aber einmal, dass es die Ein- und Ausbuchung bei einer spezifischen Position ist lt. https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE00B5377D42 Dazu müsste im Posteingang noch ein dementsprechender Beleg vorhanden sein und da du vielleicht schon Verluste realisiert hast in diesem Jahr, siehst du nichts am Verrechnungskonto. Oder, oder, oder… es gibt so viele Möglichkeiten, da wir aber nur einen kleinen Ausschnitt sehen und der nicht… Weiterlesen »
Hallo Andreas, ich habe für meinen steuereinfachen Broker nun aus Interesse die Anhebung der Einstiegskurse selbst nachgerechnet. Meine Berechnung stimmt nun auch soweit für alle meine ETFs – bis auf eine einzige Ausnahme in einem Jahr: Für IE00B6YX5D40 wurde ihm Jahr 2021 der Einstiegskurs nicht um den Wert angehoben, der bei OeKB zu finden ist (0,5042 USD, https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE00B6YX5D40&stmId=327326) Hast du eine Idee, warum das in dem Jahr nicht passiert ist? Liegt das vielleicht daran, dass auf OeKB im Tab „Ertragssteuerliche Behandlung“ unter Punkt 12 „Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird“ der Wert negativ ist und somit keine KESt angefallen… Weiterlesen »
Hallo Michael,
da bin ich überfragt, warum dies der Broker nicht getan hat. Mir würde jetzt als Laie nichts einfallen, warum die Einstandswerte nicht angepasst werden sollten. Frage am besten beim Broker direkt nach – womöglich ist hier ein Fehler passiert bzw. bekommst du so eine Aufklärung.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich mal beim Broker nachfragen. 🙂
Liebe Grüße
Michael
Hallo Andreas,
woher weiß ich, ob ein Ausschütter seine Ausschüttungen nicht über den steuerlichen Vertreter an die OeKB meldet und ich daher die Ausschüttungen noch gesondert versteuern muss?
Würde man in diesem Fall die Auszahlungen lt. Depot heranziehen und diese mit 27,5% versteuern?
Es geht um folgenden ETF: NL0009690239. Ausschüttungs-Meldungen finde ich nicht bei der OEKB, allerdings sind die Beträge zu ausschüttungsgleichen Beträgen recht hoch (weshalb ich vermute, dass hier Ausschüttung auch enthalten sind).
Danke und liebe Grüße
Stefan
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=NL0009690239
Hier steht klar bei der Übersicht der erfolgten Meldungen, dass es keine Ausschüttungsmeldungen („Nein“) gibt bei diesem Wertpapier.
Hallo Andreas,
weißt du wie thesaurierende ETFs innerhalb von einer GmbH zu versteuern sind?
Gibt es hier auch ausschuettungsgleiche Eträge die versteuert werden müssen?
Servus Stefan,
genaueres weiß ich nicht, das ist bei juristischen Personen ein komplexes Thema. Dass es auch hier ausschüttungsgleiche Erträge gibt, weiß ich aber. Die sind aber anders zu besteuern, das sieht man z. B. schon mal ganz gut an dieser Meldung:
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE00BNG8L278
Hier ist bei der Ertragsteuerlichen Behandlung der Wert der BV jur. Person gleich ein anderer als bei der Privatperson. Auch die Einkommensteuerrichtlinien klären hier auf.
Die versierte Steuerberatung hilft dir hier zu diesem Thema.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
heisst das, dass auch ausschüttende ETFs, KESt auf die auszuschüttende Dividenden (1) UND auch auf ausschüttungsgleiche Erträge (2) zugleich haben können? Oder ist nur (1) ODER (2) möglich?
Ist mir in den Texten nicht ganz klar geworden.
Danke dir im Voraus!
Servus Marcus,
beides ist immer und jederzeit möglich. Es gibt keine Garantie auf „Sortenreinheit“ -> Ausschütter vs. Thesaurierend.
Ok, danke dir Andreas! Ich hab ein ausschüttender ETF, wobei ich KESt auf die Dividende und auf die „ausschüttungsgleiche Erträge“ zahlen muss! Frisst schon eine Menge Gewinne auf! Alles sehr kompliziert! Daher vielen Dank für den Durchblick!
Die ausschüttungsgleichen Erträge sind „nur“ Vorabsteuern. Beim Verkauf werden diese bereits gezahlten Steuern angerechnet.
Hallo Andreas,
Sind die Anschaffungskosten des Fondsanteils jedes Jahr korrigiert? Oder nur im ersten Jahr?
Vielen Dank für deinen Beitrag
Beste Grüße
David
Servus David,
die werden immer angepasst, wenn es die ausschüttungsgleiche Meldung nötig macht. In der Regel ist das jedes Jahr.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, Ich habe eine Frage zu den Ausschüttungsgleichen Erträgen: Ich habe den 14 Stück LYXOR Nasdaq 100 Anteile (LU2197908721) (Wert ca. 1900€) Im OeKB ist bei Ausschüttungsgleiche Erträge 23,5375 USD angegeben. Dadurch dürfte ich bei meinem Broker Flatex eine Steuer in Höhe von 89,17 EUR zahlen obwohl die eigentliche Dividende nur 11,76 USD betrug. 1. Frage: wie kommt ein so hoher Ausschüttungsgleicher Ertrag zustande? Der ETF hat doch auf Jahressicht deutliche Verluste einstecken müssen. 2. Frage: Flatex hat mir meinen Einstandskurs nicht korrigiert – muss ich mich hier bei Flatex melden? 3. Frage: Angenommen ich verkaufe nun meine Anteile… Weiterlesen »
Servus Jürgen, ad 1) das weiß nur der steuerliche Vertreter. Nachdems ein Swaper ist, sprich synthetisch, wird wohl ein Trägerportfolio vieles verursacht haben. ad 2) bist du dir hier sicher und hast es mit dieser Anleitung bereits geprüft? https://www.broker-test.at/steuern/fondsthesaurierung/ – falls das so ist, dann bei Flatex urgieren. Wenn diese nicht korrigieren, kannst du es noch immer über die Einkommensteuererklärung korrigieren beim Verkauf. Ad 3) Wenn du im heurigen Jahr bereits Erträge bzw. realisierte Gewinne hast, ja. Siehe Verlustausgleich: https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/ Ad 4) Das wird nicht jedes Jahr passieren, weil synthetisch und Trägerportfolio. Die Frage selbst ist nicht ganz rund und… Weiterlesen »
lieber andreas.in meinem kest status bericht (steuereinfacher broker/dadat)sind unter steuer bezahlt 1.082,99 € angeführt.(steuern auf ausschüttungsgleiche erträge von thesaurierenden etfs) dank der info eines mitarbeiters des brokers weiß ich, daß ich mir diese steuer über den verlustausgleich zurückholen kann(indem ich eine position mit verlust verkaufe). meine frage an dich: gibt es auch eine andere methode, sich diese bezahlte steuer von 1.082,99 € „zurückzuholen“ z.B. über den lonsteuerausgleich oder den einkommenssteuerausgleich, oder ist die einzige möglichkeit, das über einen realisierten verlust zu machen? was ich auch nicht verstehe: wenn ich nun eine position mit verlust verkaufe und das quasi gegenrechne, dann… Weiterlesen »
Hallo Katharina,
nein, das ist leider nicht möglich, denn du darfst den Verlustausgleich nur mit bestimmten Geschäften gegenrechnen. Ich habe hier einen Beitrag dazu geschrieben.
Wichtig ist, dass auch beim anrechenbaren Verlust nur 27,5 % angerechnet werden. Am Ende ist es eine Möglichkeit die Steuer nach hinten zu verschieben und von diesem Steuerstundungseffekt so eben profitieren zu können. Es gibt jedoch bisschen etwas zu beachten:
https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/
Gruß,
Andreas
vielen dank für deine antwort und liebe grüße!
warum ist in dem beispiel keine erhoehung des anschaffungskurses notwendig?
Servus Andreas, vielen lieben Dank für deine ganze Mühe hier auf broker-test.at und die auch ausführliche Darstellung auf Youtube. Dafür sind dir bestimmt viele Leute dankbar. Trotz alledem hätte ich ein paar Fragen und hoffe auf eine Antwort von dir. Damit dieser Kommentar evtl. auch anderen hilfreich ist will ich die Fragestellung in zwei Szenarien einteilen: Szenario 1: Ich investiere in ETFs mittels steuereinfachem Broker in Österreich. Dieser führt auch brav die Kapitalertragssteuer bei einer Thesaurierung am Ende des Jahres an das Finanzamt ab. Da es sonst keine zusätzlichen Kapitaleinkünfte gibt wird die Steuererklärung mittels Arbeitnehmerveranlagung (L1) durchgeführt. Ist es… Weiterlesen »
Hallo Martin,
ad 1: steuereinfacher Broker heißt, Broker führt die Steuer für dich ab in Form der KESt, das ist dann endbesteuert. Für dich erledigt.
ad 2: genau, wie schon bei Szenario 1, die Steuer ist endbesteuert, alles grundsätzlich geregelt. Einziges Thema könnte sein, dass du dies selbst aufschnüren möchtest, weil du einen Verlustausgleich machen willst. Das ist seit 1.3. bzw. auf Antrag 1.1 zwischen Krypto und Wertpapiere auch möglich. https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
wow mit so einer schnellen und spezifischen Antwort habe ich wirklich nicht gerechnet. Vielen Dank dafür! Wünsche noch ein erholsames Wochenende. Danke!
Danke, Andreas, für den Sehr nütlichen Beitrag. Ich habe ein Paar Fragen zu den Ausschüttungsreichen Erträgen. (1) Bei manchen Fonds gibt es zwei oder mehr jahresmeldungen. Z.B. Siehe LU0323578657 fuer 2018 https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=LU0323578657&stmId=134160 gibt es eine am 14.12.2018 und am 19.2.2018 . Welche muss man verwenden? Eventuell die Summe? Gleiches fuer die Korrektur der Anschaffungskosten? (2) Damit verbunden ist folgenede Frage. Die „Jahresmeldung“ bezieht sich auf die Ertraege von welchem Jahr? Also eine Jahresmeldung am 19.2.2018 ist fuer die Steuererklaerung fuer 2018 oder fuer 2017 relevant? Und was ist mit „Jahresmeldungen“ die z.B. im Juni erfolgen(habe ich auch gefunden) (3) Ich… Weiterlesen »
Servus Enrico,
also es ist so, dass du alle Meldungen gesamtheitlich berücksichtigen musst und nichts weglassen kannst. Das betrifft die negativen Korrekturen als auch wenn zwei Jahresmeldungen vorhanden sind.
Wenn eine oder mehrere Jahresmeldungen im Jahr 2018 erfolgt, ist die natürlich für die Erklärung 2018 relevant.
Gruß,
Andreas
SUper, danke Andreas für die schnelle Antwor! Gruesse Enrico
Hallo Andreas,
was genau wird mit: „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um …“ gemeint? Soll ich den Betrag von den Ausschüttungsgleiche Erträge abziehen oder muss ich das seperat angeben?
Damit ist gemeint, dass die Anschaffungskosten des Fondsanteils um diesen Betrag zu korrigieren sind. Im Verkaufsfall sind das dann die neuen Anschaffungskosten und auf dieser Basis wird der realisierte Gewinn/Verlust errechnet -> darauf folgt die Steuer im Falle eines Gewinns (und sonst Verlustausgleich).
Verstehe, muss man dies dann nur beim verkauf der Anteile korrigieren oder jedes Jahr?
– relevant ist es erst beim Verkauf
– Anpassungen passieren bei jeder Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge
– verhindert Doppelbesteuerung
Ich bespare seit 2019 bei Flatex einen thesaurierenden MSCI World (IE00BJ0KDQ92) Heute habe ich das Dokument „Ertragsmitteilung – thesaurierender transparenter Fonds“ erhalten und habe es mir ehrlicherweise zum ersten Mal richtig angeschaut. Nun ist es so, dass ich bis JETZT immer davon ausgegangen bin, dass bei einem Thesaurierer um die Dividenden (in meinem Fall 958,38 USD) sofort wieder neue Stk des ETF gekauft werden. Ich hätte meiner Meinung nach also ungefähr 10 bis 11 neue Stück (nach Abzug der Steuer) des ETF erhalten sollen. Dem scheint aber offenbar nicht so zu sein. Es sind gleich viele Stück des ETF im… Weiterlesen »
Der Wert des Thesauriers liegt nicht in mehr Stückzahl sondern im höheren Kurs. Die Gewinne des Fonds werden laufend reinvestiert, was sich im höheren Kurs manifestiert.
Die Erhöhung der Einstandskosten ist eine andere Baustelle. Das ist eine steuerliche Geschichte, du bezahlst eine Vorabsteuer für deine ordentlichen und außerordentliche Gewinne im Fonds und damit du sie im Verkaufsfall nicht nochmals bezahlst, werden die Einstandskosten dementsprechend erhöht.
Hallo Andreas,
´
danke für die rasche Antwort. Da hab ich dann wohl 2 Dinge vermischt. Das bedeutet, beim heutigen Dokument geht es rein nur um die Steuer. Das versteh ich dann soweit.
*Der Wert des Thesauriers liegt nicht in mehr Stückzahl sondern im höheren Kurs. Die Gewinne des Fonds werden laufend reinvestiert, was sich im höheren Kurs manifestiert.*
Wie kann ich das nachvollziehen wann und in welcher Höhe die Dividenden den Kurs erhöht haben? Weißt du was ich meine?
Gar nicht kannst du das auf persönlicher Einzelfallebene nachvollziehen. Du kaufst einen Fonds und nicht Einzelinvestments.
Was im Fonds selbst passiert und ob dies korrekt ist, das ist Sache des Wirtschaftsprüfers. Kumuliert gibt es die Halbjahres- und Jahresberichte des Emittenten die du dir ansehen kannst.
Okay danke, dann verlass ich mich einfach, dass das passt.
Noch was anderes: ich habe auch noch einen Emerging Markets ETF (IE00BTJRMP35). Auch bei diesem ETF habe ich jährlich das Dokument „Ertragsmitteilung – thesaurierender transparenter Fonds“ erhalten (immer im Juli). Außer 2021, da hab ich das Dokument nicht erhalten. Auf Nachfrage bei Flatex hieß es ich soll mich an den Emittenten wenden. Aber auch dort habe ich keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Hast du eine Ahnung warum das so ist?
Danke nochmal für deine Antworten. Finde echt mega, was du da aufgebaut hatst!
Hab dich schon oft weiterempfohlen 🙂
Ja, weil der steuerliche Vertreter eine 0 Meldung an ausschüttungsgleichen Erträgen abgegeben hat. Die Anschaffungskosten hätten gesenkt werden müssen bzw. wurden auch (check übern Broker).
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=IE00BTJRMP35&stmId=293629
Details siehe Beitrag oben, wo ich die Meldungen an die OeKB en detail erklärt habe.
Hallo! Ich bin Neuling in Sachen ETF und bin seit September 2021 in den AMUNDI MSCI WORLD UCITS ETF via Sparplan und Einzelinvestitionen investiert. Der ETF hat mit 21.4. thesauriert und es sind Ausschüttungsgleiche Erträge in Höhe von 42,25€ Pro Stück angefallen. Ich war etwas schockiert über das plötzliche Minus in meinem Depot und die hohen angepassten Einstandskurse. Auch die entsprechend hohe angefallene Steuer verwundert mich etwas. Ich bin bei einem steuereinfachen Broker und hatte bis jetzt einen guten Überblick über meine Anschaffungswerte, sowie die (aktuell recht holprige) Depotentwicklung. Meine Fragen: Wie kommt es, dass der AMUNDI im Vergleich zu… Weiterlesen »
F1: Amundi bzw. den steuerlichen Vertreter fragen und danach mit den anderen ETFs vergleichen. Pauschale Aussagen sind nicht möglich
F2: Portfolio Performance
F3: Verstehe die Frage nicht. Ausschüttungsgleiche Erträge sind eine Vorabsteuer, damit es im Verkaufsfalle zu keiner doppelten Steuerbelastung kommt, werden die Anschaffungskurse erhöht
Vielen Dank für die Antwort! Zu F1 und 2, Verständlich. Die Ausschüttungsgleichen Erträge hängen ja auch von der Größe der Fondsanteile ab, daran dachte ich nicht. Ich denke F3 verstehe ich langsam auch.
LG
Hallo, ich habe letztes Jahr (2021) angefangen in einen ETF zu investieren, leider mich nicht genügend informiert un stehe jetzt vor dem Problem der Steuererklärung. Es handelt sich um den ETF: AMUNDI MSCI WORLD CLIMATE PARIS ALIGNED PAB UCITS ETF DR (C) ISIN: LU2182388400 Auf OeKB liegt ist die letzte Jahresdatenmeldung vom 30.03.2021 somit für mich zu jetzigem Zeitpunkt uninteressant. Folgende Käufe hab ich getätigt: Datum stk €/stk kaufpreis 10.09.2021 87 57,00 € 4.959,00 € 04.10.2021 17,953 55,70 € 999,98 € 01.11.2021 16,697 59,89 € 999,98 € 01.12.2021 16,474 60,70 € 999,97 € summe 138,124 7958,94 € Einkaufs mittelwert somit… Weiterlesen »
Hallo Christoph,
nein, das ist nicht richtig. Es ist ein Meldefonds, ohne Ausschüttungen der thesauriert und es gab in der Zeitphase wo du Anteile gehalten hast, noch keine Meldung an die OeKB.
Gruß,
Andreas
Vielen vielen dank für die rasche rückmeldung. zwei weitere fragen
a) somit muss bei einer heutigen steuererklärung. diese position nicht berücksichtigt werden und ich kann das feld 973 einfach freilassen?
b) sollte die meldung vorliegen einfach die werte des Meldfonds (siehe bild) mit den Anteil multiplizieren (natürlich in Euro) und fertig?
Hallo Christoph,
ad a) so würde ich das als Laie sehen. Für ein „Go“ musst du eine Steuerberatungskanzlei fragen.
ad b) Nein, nicht die Werte (?) sondern die Anteile mit dem gültigen Wechselkurs.
Gruß,
Andreas
ein herzliches dankeschön, nicht nur für deine schnelle antwort jetzt, auch generell für dein angagemant mit den artikeln viedeos versuchen usw.
ich mache auch immer stark werbung bei bekannten für dich.
lg Christoph
Dankeschön 🙏
Hallo, Danke für den Artikel!
Sind ausschüttungsgleiche Erträge auch ein Thema bei den unverbriefte Derivaten (auf Aktien/ETFs) von Bitpanda Stocks?
Nein, das sehe ich dort kein Thema.