Depotübertrag Steuer: Die steuerliche Behandlung in Österreich
6. Dezember 2021
Das Wichtigste zusammengefasst
- Ein Depotübertrag kann heikel sein und unter bestimmten Umständen so behandelt werden, als ob alle Wertpapiere verkauft werden (Auslösung der Wertpapier-Kapitalertragsteuer)
In diesem Ratgeber
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt!
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Die hier vorfindbaren Informationen können falsch sein bzw. sich durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder auch durch Erlässe der Finanzverwaltung verändern und natürlich kann die Besteuerung der Einzelperson auch noch durch verschiedene individuelle Parameter abhängen. All diese Faktoren sind hier natürlich nicht berücksichtigt und daher ist es wohl für jeden empfohlen sich an das Finanzamt oder einen Steuerberater zu wenden, welcher über die persönliche Situation bescheid weiß und so passende Beratung erfolgen kann.
Warum relevant?
Im April 2012 wurde die Vermögenszuwachsbesteuerung in Österreich eingeführt. Dabei werden Steuern auf realisierte Wertsteigerungen von Kapitalvermögen und Einkünfte von Derivaten steuerpflichtig. Bis dahin galt eine einjährige Spekulationsfrist, wer also seine Wertpapiere länger als ein Jahr hielt, musste diese nicht versteuern. Um die Vermögenszuwachsbesteuerung durchsetzen zu können, wurden die Besteuerung von Wertpapieren in das österreichische KESt-System integriert (Kapitalertragsteuer). Sitzt die depotführende Stelle in Österreich, so kümmert sich dieser Broker um die ordnungsgemäße Abführung der Steuer. Hat der Broker seinen Sitz im Ausland und keine Niederlassung in Österreich, so hat sich der Kunde selbst um die ordnungsgemäße Versteuerung zu kümmern.
Depotübertrag
In diesem Video wird der Depotübertrag besprochen und worauf es zu achten gilt. Es werden die Themen
- Kosten
- Dauer
- Steuern
besprochen und ein paar gute Tipps gegeben.
Der Normalsterbliche sieht einzig beim Verkauf oder bei der Abschichtung von Wertpapieren bzw. eines Depots die Wertpapier-KESt auf einen zukommen, aber dem ist nicht so. Auch ein Depotübertrag muss gut überlegt sein und gesteuert, denn auch dieser könnte bei falscher Planung und Durchführung zu einer Auslösung einer Steuerpflicht durch die Wertpapier-Kapitalertragsteuer führen.
Warum? Jeder Depotübertrag zählt grundsätzlich einmal als Veräußerung der Wertpapiere und löst damit die KESt-Pflicht aus. Diese KESt-Pflicht kann jedoch auf zwei Arten unterdrückt werden:
Gleicher Inhaber beim Depotübertrag
Geschieht die Übertragung in der gleichen depotführenden Stelle, so muss nichts getan werden.
Inlandsübertragung: Geschieht jedoch eine Übertragung zu einem anderen Broker, so müssen die Anschaffungswerte der Wertpapiere vom übertragenden Broker an den übernehmenden Broker gemeldet werden (z. B. wechseln Sie von der DADAT zur Hello Bank so hat die DADAT der Hello Bank zu melden, zu welchem Preis Sie das jeweilige Wertpapier damals gekauft haben).
Auslandsübertragung: Wird der Depotübertrag zu einem Broker im Ausland transferiert, so will das Finanzamt dies natürlich wissen. Der übertragende Broker hat daher die einschlägigen Daten an das zuständige Finanzamt in Österreich zu melden.
Inhaberwechsel beim Depotübertrag
Verändert sich der Inhaber eines Depots so kann die KESt-Pflicht nur dann unterdrückt werden, wenn der Übertrag unentgeltlich geschieht. Also geschenkt. Dass es sich um ein Geschenk handelt muss nachgewiesen werden können. Das könnte z. B. durch einen Notariatsakt geschehen oder über eine Schenkungsmeldung an das Finanzamt oder im Falle einer Verlassenschaft, einen Einantwortungsbeschluss. Alternativ gibt es auch noch die Möglichkeit einer Finanzamtsmeldung, damit das Finanzamt die nötigen Informationen erhält, dass hier beim Inhaberwechsel des Depots es zu keiner KESt-Pflicht kam. Hierzu erhält der depotübertragende Broker das Einverständnis, dass das Institut vom Bank- und Datengeheimnis entbunden wird und diese dem Finanzamt die Übertragung der Wertpapiere mitteilen darf (umfangreiche Meldung von Namen, Sozialversicherungsnummer, steuerliche Anschaffungskonsten etc.).
- Eine KESt-Pflicht beim Depotübertrag zu einem anderen Depotinhaber kann nur dann unterdrückt werden, wenn der Übertrag unentgeltlich geschieht – also wenn es sich um ein Geschenk handelt. Aber dieses Geschenk muss ans Finanzamt gemeldet werden oder bei einem Notar festgehalten werden.
Altbestand
Haben Sie noch einen Altbestand? Also Wertpapiere die vor dem
1.4.2012 gekauft wurden? Dann handelt es sich um einen Altbestand und für den gibt es keine KESt-Pflicht. Wird ein Altbestand von einem inländischen Broker zum anderen inländischen Broker übertragen, so hat man sicherzustellen, dass der depotführende Broker dem neuen Broker mitteilt, dass es sich hier um einen Altbestand handelt. Es wäre steuerlich katastrophal, wenn diese Information beim Depotwechsel verloren geht!
Fazit
Wird ein Depotübertrag vollzogen, so würde das Gesetz es so vorsehen, dass dieser KESt-pflichtig ist. Durch verschiedene Maßnahmen wie der Meldung der Anschaffungswerte vom alten Broker zum neuen Broker, kann dies umgangen werden. Bei einem Übertrags zu einem Depot im Ausland muss das Finanzamt darüber informiert werden. Nur so kann die KESt-Pflicht unterdrückt werden. Wird der Inhaber des Depots beim Depotübertrag verändert, so muss dieser Übertrag unentgeltlich geschehen, damit keine KESt-Pflicht entsteht. Diese Unentgeltlichkeit muss nachgewiesen werden können bzw. ans Finanzamt gemeldet werden.
Hallo Andreas, Ich habe 2021 mein Depot der Comdirect zur Flatex nach Österreich übertragen. Alles lief reibungslos ab und ich bekam auch eine Gutschrift Anzeige der Flatex wo alles Positionen mit alles Details inkl. Anschaffungszeitpunt aufgelistet wurde. Nun meint aber mein Steurberater ich muss dies nachträglich beim Finanzamt melden. Weisst du ob das stimmt? Denn im Formular des BMF E27-9999 gibt es diese Variante gar nicht, also gleicher Depotinhaber von Ausland ins Inland. Außerdem übernimmt ja die Flatex nun alles Steuern. Wie siehst du das? Ist dies tatsächlich meldepflichtig und wenn ja wie soll man das im Formular anklicken wenn… Weiterlesen »
Hallo Richard,
ich muss die beiden Beiträge zusammen führen endlich 🫣
https://www.broker-test.at/depotuebertrag-ablauf-dauer-kosten-vorlage/
Es kommt darauf an, ob die Comdirect die Einstandswerte gemeldet hat an Flatex und diese korrekt hinterlegt sind. Wenn ja, aus meiner Sicht alles super.
Du kannst deinen Steuerberater fragen, welcher Punkt der Einkommensteuerrichtlinien auf dich denn zutreffen soll. 🤔
Wenn es keine Übertragung gab der Werte, dann hätte ich gemeint, ist es als fiktiver Verkauf zu versteuern. Bin aber keine Steuerberatung sondern nur Betroffener, darum weiß ich darüber auch ein wenig Bescheid als Laie 😬😉
Gib Bescheid, was bei dir denn Sache ist.
Hallo Andreas, Erst einmal vielen dank für deine tolle Seite und die vielen Informationen, die du hier zusammengetragen hast. Ich habe mit deiner Hilfe die Steuererklärung letztes Jahr selbst gemacht und meine ETFs, damals noch bei Scalable Capital, selbst versteuert. Dieses Jahr bin ich dann mit dem Depot zu Flatex umgezogen, um mir den Aufwand in Zukunft zu ersparen. Jetzt hab ich ein Problem und hoffe, dass du dazu vielleicht eine Idee hast. Durch meine selbstgemachte Steuererklärung für die ETFs haben sich ja Änderungen der Einstandswerte ergeben. Diese Änderungen sind natürlich von SC, da nicht steuereinfach, nicht berücksichtigt und entsprechend… Weiterlesen »
Servus Konstantin,
ja, das scheint echt ein Problem zu sein. Die Antwort von Flatex kann ich zu 100 % nachvollziehen. Sie dürfen vom Gesetz her nur jene Einstandspreise heranziehen, die vom abgebenden Broker gemeldet werden.
Denke, das ist wie ein Depotübertrag ohne Meldung und hierzu gibt es die 30-Tage-Meldefrist ans Finanzamt.
Eine Korrektur ergibt sich dann nur wieder über die Einkommensteuererklärung.
Alles sehr kompliziert. Du solltest dich von einer einschlägigen Steuerberatung beraten lassen, denn meine Ansichten sind nur die eines Laien. 🙁
Hier habe ich noch mehr zu diesem Sachverhalt geschrieben, wenn die Einstandskosten nicht/falsch (?) gemeldet werden:
https://www.broker-test.at/depotuebertrag-ablauf-dauer-kosten-vorlage/
Hallo Andreas,
ich habe mein gesamtes Depot von der Hello Bank AT auf die FlatEx AT übertragen.
Mir wurde gesagt, dass pro Position, 24Euro von der Hello Bank anfallen. Nun habe ich aber Werte, bei denen ein viel höherer Spesenwert verrechnet wurde! Ich hatte mit ca. 400Euro gerechnet, nun wurden in Summe über 3000 Euro verrechnet…geht das alles mit Rechten zu?
Auftrag habe ich bereits im Feb. 2022 erteil, Übertrag ist erst heute erfolgt!
Hallo Peter,
das mit den 24 € Kosten ist das lt. Tarifblatt. Jetzt wäre interessant, warum die tatsächlichen Kosten höher sind. Waren es Lagerstellenwechsel? Wurde es als Übertrag ins Ausland (mind. EUR 50,00, max. EUR 250,00 je Auftrag) gezählt? Da kann dir nur die easybank helfen bzw. aufklären. Frage nach einer Erklärung. 3.000 Euro, das müssten ja wirklich sehr, sehr viele Positionen gewesen sein. Die Dauer empfinde ich auch als sehr lange.
Gruß,
Andreas
Hi Andreas, danke…da ich von einem Gemeinschaftsdepot auf ein Einzeldepot gegangen bin, wurde mir glaube ich die Kest verrechnet…habe aber leider noch keine Info erhalten.
Hallo Peter,
ja, das kann bzw. wird so sein, weil sich der Eigentümer geändert hat. Das ist wie ein Verkauf.
Gruß,
Andreas
Hi Andreas, sch…, wird der Verlusttopf auf mein Einzeldepot übertragen? Kann ich da durch N
egativverkäufe wieder was reinholen?
Dir steht der Verlusttopf auch weiter zu. Du hattest einen Anteil daran auch schon beim Gemeinschaftsdepot. Wie groß der war, das könnt nur ihr sagen.
Über die Einkommensteuererklärung kannst du dir das dann ansehen. Genaueres über Finanzamt bzw. Steuerberatung abklären lassen.
Besten Dank!
Wie wird der Fall beim AT Finanzamt gehandhabt, wenn man einen Depotübertrag vom Ausland ins Inland (also nach AT) durchführt. Z.b. von Degiro zu Flatex? Muss man etwas an das AT Finanzamt melden? Gilt bei so einem Depotübertrag das man Steuern zahlen muss?
Hallo P_123,
das habe ich in diesem Beitrag abgehandelt, das fällt unter dem 2. Teilstrich in den Einkommensteuerrichtlinien zum Thema Depotübertrag:
https://www.broker-test.at/depotuebertrag-ablauf-dauer-kosten-vorlage/#2_Teilstrich_Ausland_ins_Inland_oder_Inland_zu_Inland
Gruß,
Andreas
Hallo! Degiro hat für Österreichische Kunden im Laufe des letzten Jahres einen Übertrag der Depots zu Flatex veranlasst, im Zuge der Zusammenführung von Degiro und Flatex. Dabei wurden alle Anschaffungswerte übermittelt. Flatex ist Steuereinfach, bei Degiro musste ich mich selber um die Steuer kümmern. Da der Übertrag mitten im Jahr stattfand bin ich mir nicht sicher, ob ich für das erste halbjahr 2021 (Depot bei Degiro) noch selber steuertechnisch etwas veranlassen muss, oder ob durch den Übertrag zu Flatex alle relevanten Steuern für das Jahr 2021 von Flatex am Ende des Jahres ans FA übermittelt wurden. Weisst du, wie das… Weiterlesen »
Servus,
für die Zeit bei Degiro musst du noch alles selbst machen.
Gruß,
Andreas
Hallo, ich habe bereits mehrfach Überträge auf Flatex AT gemacht, auch aus dem Ausland. Bisher wurde immer die gesamt Depothistorie mitübertragen (also jeweils Kaufzeitpunkt, Stücke und Kurs, bei mehreren Teilkäufen dann mehrere Einträge). Bei meinem letzten Übertrag von der Hellobank wurde hingegen nur die Gesamtanzahl mit Durchschnittskurs und dem Übertragstag als „Kaufdatum“ pro Titel übertragen – die Historie fehlt somit (auch wenn der steuerliche Durchschnittskurs passt). Damit bin ich nicht ganz glücklich, sollte erneut eine Spekulationsfrist eingeführt werden (mit Steuerfreiheit, wenn man die Aktien länger als x Jahre hält), wäre das für mich von Nachteil, da es ja so aussähe,… Weiterlesen »
das weiß ich leider nicht 🙁
Trotzdem Danke für die schnelle Antwort!
Hallo Andreas! Mein Vater hat ein Wertpapierdepot bei Raiffeisen und möchte mich (Tochter) als 2. Depotinhaber dazunehmen. Geht das nur über eine Schenkungsmeldung beim Finanzamt? Danke im voraus für die Antwort
Hallo Nicole,
ja, es könnte sein, dass ihr eine Melsung ans Finanzamt machen müsst.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/steuern-von-a-bis-z/schenkungsmeldung.html
Wenn Schenkung größer als 50.000 Euro ist in diesem Jahr.
Insgesamt ist eine Schenkungsmeldung keine große Sache.
Gruß,
Andreas
Kosten beim Depotüertrag? In Deutschland fallen hierfür keine Kosten mehr an: „Wenn Sie ein Depot übertragen, entstehen für diesen Service keine zusätzlichen Kosten, sofern das Depot innerhalb Deutschlands übertragen wird. Grundsätzlich dürfen Banken für einen Depotwechsel nach einem Urteil des BGH aus 2004 (Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04) keine Entgelte verlangen“
Warum ist man hier in Österreich noch nicht weiter?
Weil das nichts mit weit oder nicht weit zu tun hat, sondern mit Gesetzen. Es ist in Österreich genauso ausjudiziert und es besteht kein Zweifel an Gebühren.
Hier gibts mehr:
https://www.broker-test.at/depotuebertrag-ablauf-dauer-kosten-vorlage/#Depotuebertrag_kostenlos
Hallo Andreas,
In meinem Fall möchte ich die kest-pflicht bewust auslösen
Ich besitze eine aktie die schon lange vom handel ausgesetzt ist!
Ist das irgendwie möglich
Danke,
Thorsten
Nur durch Ausbuchung geht das, soweit ich weiß. Ein Übertrag könnte dir aber auch helfen, finde ich aber kompliziert.
Hallo Andreas,
ich finde super dass du hier deine Erfahrungen mit uns teilst! Danke dafür!
Mein Vater, Deutscher Staatsbürger mit Wertpapierdepot in Deutschland hat mir dieses nach seinem Tod vererbt.
Ich möchte nun diese Wertpapiere auf mein Depot von Flatex in Österreich transferieren.
Wie gehe ich hier deiner Meinung nach am besten vor?
Vielen Dank!
LG Klaus
Liegen diese Wertpapiere bereits auf einem Depot bei dir in Deutschland, sprich das Thema Steuern ist bereits erledigt? Das ist sicherlich ein Punkt und ich glaube, hier ists dann erledigt, wenn du die deutsche Erbschaftssteuer bezahlt hast. Frag aber hier beim Finanzamt nach. Du willst einfach nur alles richtig machen und da ist eine Fachmeinung ungemein wichtig (im Vergleich zu meinem gefährlichen Halbwissen). Ich kann dir z. B. von meinem Übertrag von Comdirect zu Flatex AT berichten und hier wurden die Anschaffungsdaten sogar übermittelt. Kenne aber auch Geschichten zur DADAT z. B. wo keine Anschaffungsdaten übermittelt wurden und erst nach… Weiterlesen »
Hi Andreas,
Ich versuche scheinbar genau das selbe zu machen, wie du es gemacht hast. Ich bin derzeit bei Comdirect und möchte stattdessen zu einem österreichischen Broker wechseln, vermutlich zu FlatexAT. Kannst du evtl. ein wenig erläutern, wie du dabei vorgegangen bist? Ist es richtig, dass ich mich bei Comdirect melden muss, und mitteilen muss, dass sie meine Anschaffungswerte an das österreichische Finanzamt mitteilt?
LG, Tamino
Servus Tamino,
an Flatex das Formular für den Depotübertrag schicken und es müsste dann alles wie von selbst laufen. Die Anschaffungswerte kontrollieren und wenn das nicht passt, dann bei der Comdirect urgieren und dran bleiben plus evtl. dafür dann bezahlen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, ich möchte von der Hello Bank zu flatex.at wechseln und mein komplettes Depot übertragen lassen. Nun hab ich das Formular hierfür von Flatex heruntergeladen (Depot ist bereits dort eröffnet) und ausgefüllt. Denkst Du dass das ausreicht, damit die Hello Bank die Anschaffungswerte automatisch übermittelt oder ist hier zusätzliche Intervention meinerseits bei der Hello Bank notwendig? Desweiteren, hast Du Infos wielange derzeit solche Übertragungen dauern bzw macht es Sinn vielleicht doch alle Positionen (ETF und ein paar Einzelwerte) bei der Hello Bank zu liquidieren und den Cash Betrag zu flatex zu transferieren und danach das Portfolio dort wieder neu… Weiterlesen »
Servus Markus, du hast dir das Formular bereits heruntergeladen und siehst auf Seite 3, dass du dort dementsprechend das ankreuzen musst, was du willst. Dementsprechend wird es dann funktionieren. Wenn es nicht funktioniert oder etwas falsch ist, dann eben Reklamation. Du wirst mit ca. 3-4 Wochen (+- 2 Wochen) rechnen müssen. Ob es Sinn ergibt? Keine Ahnung was du vorhast in nächster Zeit. Wenn du deine Positionen in paar Wochen verkaufen willst, ergibt es keinen Sinn. Diese Frage kannst aber nur du dir beantworten, insbesondere ob die Kosten pro Position für den Depotübertag vs. Verkauf und Realisierung der Steuerlast bei… Weiterlesen »
Danke Andreas für die schnelle Antwort. Ich hab mich für Übertrag entschieden. Keep up Your good work. LG Markus
Hallo Andreas, vielen Dank für deine super website. Ich lebe und arbeite momentan in Deutschland und ziehe jetzt nach Osttirol, wo ich auch arbeiten werde. Ich habe momentan ein ETF Depot bei onvista.de , ich möchte gerne ein Depot bei flatex.at eröffnen und mein deutsches Depot übertragen. Ich möchte unbedingt vermeiden, dass ich die KeSt zahlen muss, also einfach alle ETF behalten und in AT dann weiter sparen. Nach meinen Recherchen muss ich nun folgendes machen: 1. Depot bei flatex.at eröffnen 2. bei onvista einen Depot-Übertragung beantragen 3. Onvista darum bitten, dass diese eine Information über die Anschaffungswerte der Wertpapiere… Weiterlesen »
Hallo Daniel,
ich sehe keine Chance, dass du keine KESt zahlst. Wenn du in Österreich lebst, so wirst du hier auch dementsprechend Steuern zu zahlen haben.
Ebenso wäre zu prüfen, ob Deutschland deinen Wegzug nicht auch noch besteuern möchte. Das weiß ich aber nicht, wie das deutsche Steuerrecht das handhabt.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Mir gehts garnicht drum, keine KeSt zu zahlen,
sondern die Auslösung eines KeSt Abzug durch Veräusserungsfiktion zu vermeiden.
Und zwar in dem moment, wo ich das Depot übertrage. Das hatte ich vielleicht falsch ausgedrückt. Ich möchte ja die ETF nur von DE nach AT übertragen. Das sollte doch möglich sein, oder ?
beste Grüsse
Daniel
Ah okay, sorry, Daniel, das habe ich dann falsch verstanden. Hier würde ich dir empfehlen unbedingt einen wissenden, deutschen Steuerberater heranzuziehen.
Mein bescheidenes Wissen zu deutschem Steuerrecht ist sehr überschaubar, glaub jedoch, dass es möglich ist. Aber unbedingt mit einer Steuerberatung machen, denn da kann so einiges schief gehen. Einfach so mal machen, das würde ich mich nicht trauen.
Umgekehrt ist es auf jeden Fall NICHT möglich. Gehst du zurück, ist das wie ein Verkauf anzusehen (mit kleinem Spielraum, aber sehr komplex und nur Stundung möglich).
Gruß,
Andreas
hallo.. ich möchte von sparkasse zu dadat wegen der dividenden. was kostet das ca. mit 50 aktien
lg hannes
Hallo Hannes,
diese Frage kann dir nur deine Sparkasse beantworten bzw. du dir selbst. Jede Sparkasse hat ein eigenes Gebührenblatt.
Die Dadat refundiert dir von diesen Spesen bis zu 200 Euro, jede Position muss aber über 2.000 Euro sein.
Würde hier mal schauen, ob es nicht klüger und günstiger ist das Depot zu bereinigen mit weniger Positionen dann zu übertragen. Wenn du ein besonders guter Kunde mit einem hohen Depotwert bist, vielleicht refundiert dir die Dadat sogar noch höhere Spesen? Einfach fragen.
hallo andreas ok und dankeschön für die rasche antwort. die sparkasse langt bei dividenden ganz schön zu. ohh weisst zu zufällig ob ich steuervorteile hab. i bin ja össi.. aber wohne in vietnam bei meiner frau. bin i steuerberfreit?
Servus Hannes,
du bist dann Steuerausländer, das musst du dann selbst wissen, welche Steuern du zu zahlen hast, wenn du steuerlich in Vietnam zuhause bist.
Bin mir hier aber auch mehr als unsicher, ob du hier dann ein Depot bei der DADAT aufmachen kannst. Du müsstest hier nachfragen.
guten morgen andreas.. lohnt es sich aus der sicht der dividenden zu wechseln?
Das musst du dir selbst ausrechnen, wir kennen dein Anlageverhalten nicht und was du aktuell bezahlst. Wie schon anderswo geschrieben, jede Sparkasse hat so ihr eigenes Tarifblatt.
Hallo Andreas,
erst einmal vielen Dank für die Informationen! Ich hätte auch eine Frage: Aktuell wohne und arbeite ich in Österreich und habe ein Depot bei Flatex AT. Ab Mai würde ich in Deutschland arbeiten und hätte dort meinen Lebensmittelpunkt (auch wenn ich meine Wohnung in AT behalte, aber das ist wohl zweitrangig). Würdest du mir hier aufgrund den ganzen Steuergeschichten empfehlen zu Flatex DE zu wechseln oder was genau muss ich beachten?
Schon mal vielen Dank im Voraus!
Liebe Grüße
Armin
Servus Armin,
meiner Meinung nach ist ein klarer, sauberer Schnitt am besten. Depot in Österreich auflösen, etwaige Gewinne/Verluste realisieren und in Deutschland wieder bei Null anfangen.
Alternativ mit einem Steuerberater alles im Detail erörtern, einleiten und schauen, was alles zu tun ist.
Gruß,
Andreas
Servus Andreas,
vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! Das war auch meine Vermutung, das heißt du würdest mir in dem Fall empfehlen, wenn ich das richtig verstanden habe, mein komplettes Depot, bspw. zu Flatex DE, bis spätestens Ende April zu übertragen?
Übrigens ein riesen Lob für die Website und die vielen hilfreichen Tipps. Noch ein schönes Restwochenende! 🙂
Liebe Grüße
Armin
Hey Armin,
ich bin kein Anlageberater, kein Steuerberater und auch kein Rechtsanwalt. Ich kann dir nur meine Meinung sagen und die ist, dass ein klarer Schnitt der ist, dass du alles abrechnest und neu beginnst. Alternativ musst du dich steuerlich selbst darum kümmern oder Experten dafür bezahlen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, ich habe bei Raika Wien ein Wertpapierdepot mit Altbestand gehabt. Zwischen 2017 und März 2020 war ich Devisenausländer, habe das Depot aber bei Raika Wien gelassen und keine Veränderungen durchgeführt. Nun bin ich seit April 2020 wieder in AT, wieder Deviseninländer, habe Raika Wien dahingehend auch informiert und habe das Depot im Oktober 2020 zu Raika Burgenland übertragen. Im Zuge des Übertrags wurde mir gesagt, dass meine „alte“ Betreuerin das Depot nicht als Deviseninländer umgestellt hatte (obwohl ich sie informiert habe), aber unabhängig davon, durch meine Zeit im Ausland, mein Altbestand nun Neubestand mit Ersatzbemessung ist. Ist das… Weiterlesen »
Servus Florian,
das ist definitiv kniffliger, weil es da zu einem zu einer Wegzugsbesteuerung kommt (aber Altbestand) und mit dem Zuzug wieder deine Steuerpflicht beginnt. Ich würde mir einen Steuerberater nehmen, beim Finanzamt nachfragen, bei der Depotbank jemanden der es dir in Ruhe erklären kann oder du quälst dich selbst durch die Einkommensteuerrichtlinien durch auf der Suche nach den passenden Passagen.
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas. Ich besitze Aktien von CSPC WKN HK1093012172. Am 18.6.2020 erfolgte ein Split 1:1,2 (zu meinen 20.000 STK erhielt ich 4.000 STK dazu), am 15.10.2020 erfolgte abermals ein Split u.zwar 1:1,6 ( zu meinen nun 24.000 STK bekam ich weitere 14.400 dazu). Mit gleicher WKN. Auf einem weiteren Depot halte ich etwas weniger Aktien dieses Unternehmens. Ich bin fassungslos, dass mir dafür von meiner Bank AuslandsKest und Quellensteuer abgezogen wurden. Ein Split ist doch Kapitalertragssteuerneutral. Zumal am 9. 10.2020 die Dividendenausschüttung eingebucht wurde. Ich habe schon einige Splits z.B. Apple, Nvidia etc aktiv mitgemacht. Bisher waren alle KEST neutral.… Weiterlesen »
Hallo und guten Morgen, meine Gedanken und Meinung als Laie: Die Bank kann das ohne weiteres machen, dennoch würde ich eine Prüfung der Abrechnung veranlassen. Kapitalmaßnahme ist nicht gleich Kapitalmaßnahme. Am Ende kommt es darauf an, was das denn nun genau war. Vielleicht ist tatsächlich Quellensteuer und KESt fällig. Falls die Bank die Meinung und Abrechnung nicht ändert, man aber dennoch der Überzeugung auf Basis des Gesetzes ist, dass es nicht so ist, dann kann man die Rückforderung der Quellensteuer und KESt beantragen. Ob das erfolgreich ist, ist natürlich eine andere Sache. Zumindest bei der Quellensteuer kann es komplex und… Weiterlesen »
@Marianne Böhmdorfer: Hallo Marianne Böhmdorfer! Die HelloBank hat den Aktiensplit leider ebenso als Dividende verbucht! 🙁 Eine Anfrage per Mail ergab: *************************** .. vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir erhalten die Kapitalmaßnahmen durch unsere Datenlieferanten und bis dato ist nur ein Stock-Ertrag in veröffentlicht: Wenn hier eine Änderung erfolgt, erhalten wir ein Storno zum Stock-Ertrag und eine Neubuchung der Kapitalmaßnahme. Aktuell wurde hier jedoch nur der Stock-Ertrag veröffentlicht und geliefert. .. *************************** Ich habe heute um Aufklärung und Rücksprache mit den Datenlieferanten ersucht. Im IR Bereich von CSPC finden Sie unter „Circulars“ das Dokument „PROPOSAL FOR ISSUE OF BONUS SHARES… Weiterlesen »
Rückforderung der Quellensteuer beim jeweiligen Staat und KESt über die E1kv der E1.
Hallo Andreas, hoffe es geht Ihnen gut,
bin gerade am schauen, und da ist mir ihre Website eine grosse Hilfe, einen zweiten Broker zu finden. Was ich mich gerade frage ist, wie sich das verhält wenn ich auf einem depot Verluste geltend mache und auf dem Anderen Gewinne, wie da der Verlustausgleich funktioniert.
Ich vermute das sich dies schwierig gestaltet? Vielen Dank und schöne Grüße
Hans
Servus Hans,
die 7. Frage in den FAQs im Bereich Steuern liefert dir die Antwort auf deine Frage:
https://www.broker-test.at/faq/#Steuern
Geht nur über die Einkommensteuererklärung.
Gruß,
Andreas
Servus Andreas,
Ah Danke!
Wenn ich sicher wäre das ich mein Depot übertragen kann auf einen anderen Broker ohne das da steuerlich was geschieht dann würde ich es machen. Was ich da bei Dir gelesen habe muss man da vorsichtig sein. Das da also nicht irgendwas schon steuerlich geltend gemacht wird, was ich noch nicht will.
Sg
Hans
Wenn es von steuereinfach zu steuereinfach geht, würde ich ein wachsames, kontrollierendes Auge haben, dann sollte es schon funktionieren.
Danke Dir.
Hallo, danke für die Informationen!
Folgende Situation: Altes Depot mit nur mir als Inhaber. Neues Depot mit mir und meiner Lebensgefährtin als Inhaber.
Muss ich hier eine Schenkungsmeldung machen? Ich würde quasi die Hälfte meines alten Depot verschenken… – wenn ja wie?
Bin kein Steuerberater, nur Laie:
Eventuell passiert hier auch eine Verkestung, würde mit dem Broker reden. Bezüglich Schenkung gibt es natürlich auch Grenzen, das ist davon unberührt. Daher evtl. eben auch Schenkungsmeldung.
Richtige Antworten liefert das Finanzamt oder ein Steuerberater 🙂
Hast du an die Möglichkeit gedacht, vor dem Übertrag deine Lebensgefährtin als Mitinhaberin ins alte Depot zu holen?
Oder war es doch ich, der im Mai diese Frage gestellt hat? 🙂
Was würde es an der Schenkung ändern?
Es ist eben keine Schenkung mehr notwendig, da beim alten und neuen Depot die selben beiden Inhaber sind. Mein Broker hat mir den Tipp gegeben.
Also gehören beim alten Depot auf einmal x Prozent einer anderen Person. Klingt nach Schenkung 😉
Wie sieht es bei einem Depotübertrag von einem ausländischen Broker zu einem ausländischen Broker aus. Konkret möchte ich Aktien von LYNX und DeGiro zu Consors übertragen. Inhaber aller Depots bin ich. Meldet hier Consors an das österreichische Finanzamt? Muss ich das machen? Kann ich eine KEST-Zahlung vermeiden?
LG Roland
Keine Haftung, aber lies dir doch mal den § 27 Abs. 6 Z2 TS 4 EStG durch, der sollte hierbei hilfreich sein.
LG
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie sieht das bei einem Depotübertrag von einem ausländischen Broker zu einem österreichischen Broker aus?
Wird dann das gesamte Jahr seitens des neuen Steuereinfachen Broker bearbeitet oder muss ich das Jahr bis zum Übertrag selber versteuern?
Mit Dank im Voraus
lg RK
Servus und Hallo Richard,
nein, rückwirkend wird hier nichts gemacht und wäre auch bei einem inländischen Depot nicht anders. Problematisch ist besonders bei einem Wechsel vom Ausland ins Inland, dass die Einstandspreise nicht übermittelt werden. ?
Also wird das dann nie wirklich steuereinfach werden, außer man schafft es beim neuen Broker, dass er die echten und wahren Anschaffungspreise in sein System einspeist. ??♂️