Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Erklärungswechsel: Von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung

Erklärungswechsel: Von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung

Auf einen Blick:

  • Ein Erklärungswechsel ist dann nötig, wenn statt der Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden möchte
  • Um die Beilage E1kv „Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen“ befüllen zu können, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. 
  • Einkommensteuererklärung (E1) kann erst nach Abgabe und Prüfung bzw. Freischaltung durch die Finanzbehörden abgegeben werden – Verf 24 Fragebogen bzw. FINON Erklärungswechsel

Was gibt es zu lesen?

Erklärungswechsel, warum?

Die Arbeitnehmerveranlagung  kurz auch gerne nur ANV genannt wird über das Formular L1 durchgeführt. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher machen nur eine Arbeitnehmerveranlagung, jedoch kann es früher oder später einmal passieren, dass es notwendig ist einen Erklärungswechsel durchzuführen und eine Einkommensteuererklärung (E1) durchzuführen. 

Die Gründe warum eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss sind vielfältig. Auf help.gv.at werden ein paar Beispiele genannt. 

  • Wenn zwei oder mehr Stellen Bezüge auszahlen (und hier insgesamt mehr als 11.000 bzw. 12.000 Euro ausbezahlt wurden
  • Buchführende Einkommensteuerpflichtige
  • Wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)

Beilage E1kv – Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen

Um dieses Formular geht es sehr oft. Dieses kann nur dann ausgefüllt werden, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Mit der Arbeitnehmerveranlagung steht dieses Beilage E1kv nicht zur Verfügung. Wann ist die Beilage E1kv notwendig? Gibt es nun also Zinserträge von Sparkonten im Ausland, Kryptowährungs-Gewinne, ein ausländisches Depot mit realisierten Kursgewinnen, Dividendenerträge, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge, so muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Es gibt eine marginale Freigrenze von 22,00 Euro im Jahr für endbesteuerungsfähige Kapitalerträge die einem besonderen Steuersatz besteuert werden können. Die ausländischen Institute melden über deren nationale Finanzämter an das österreichische Finanzamt (dank der Common Reporting Standards) die Depotstände, die Kapitalerträge, Verkaufserlöse etc.

Video

Anleitung

  • Wie funktioniert der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung? Diese Anleitung soll dabei helfen.

Haftungsausschluss: Diese Anleitung gibt nur einen ersten Überblick und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ebenso muss jeder für sich entscheiden bzw. noch besser gemeinsam mit einem Steuerberater, ob ein Erklärungswechsel notwendig ist. 

Tipp: Achten Sie vor einem Erklärungswechsel darauf, dass die Arbeitnehmerveranlagungen der vorangegangenen Jahre bereits abgeschlossen sind. Ansonsten müssten sie auch für diese Jahre dann Einkommensteuererklärungen durchführen!

  • Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
  • Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“ (Abschnitt Erklärungen)
  • Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel
  • Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt

Hier die 4 Schritte nochmals genauer beschrieben:

Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline

Melden Sie sich auf FinanzOnline an unter der Webadresse https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/

Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“

Oben im Menü im rechten Bereich auf den Menüpunkt „Weitere Services“ klicken. Im Menü welches sodann aufgeht auf den Menüpunkt „Erklärungswechsel“ klicken. Danach erscheint ein Formular, welches ausgefüllt werden muss.

Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel

Das Formular muss wahrheitsgetreu eingegeben werden. Mit den getätigten Angaben können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts feststellen, ob ein Erklärungswechsel auch tatsächlich stattgegeben wird und ob Einkommensteuer vorab bezahlt werden muss. 

Allgemeine Angaben zur Tätigkeit

  • Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Art: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (§27 Abs. 3 EStG 1988)
  • Genaue Bezeichnung: Hier angeben, dass z. B. ausländische Kapitalerträge zu versteuern sind
  • Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: TTMMJJJJ (lassen Sie sich hier nicht irritieren, ja es geht um die Kapitaleinkünfte auch bei diesem Datum. Im Zweifelsfall geben Sie den 1.1. des jeweiligen Jahres ein)
  • Ort der Berufsausübung: Geben Sie hier einfach Ihre private Adresse ein
  • Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte in diesem Jahr in etwa sein?
  • Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte im Folgejahr in etwa sein?

Die Höhe der Kapitaleinkünfte ist deshalb notwendig, damit das Finanzamt eine Vorschreibung erstellen kann. Dabei wird die jährliche Schätzung geviertelt und diese muss einmal im Quartal in Form der Einkommensteuer ans Finanzamt überwiesen werden (Die Berechnung könnte in etwa so aussehen: Voraussichtlicher Gewinn * 27,5 % Kapitalertragsteuer)

Formular Erklärungswechsel

Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt

Danach ist alles getan. Das Formular mit dem Button „Prüfung und Einbringen“ an das Finanzamt senden. Dieses prüft dann die Angaben und schaltet gegebenenfalls das Formular zur Einkommensteuererklärung E1 dann frei. 
Nach wenigen Tagen sollte in die Databox auf FinanzOnline eine Mittelung mit der Information „Mitteilung Vergabe einer Steuernummer“ eingehen. 
 

Mit dieser Information ist es dann möglich eine Einkommensteuererklärung abzugeben und natürlich auch die Beilage E1kv für die Einkünfte aus Kapitalvermögen auszufüllen.

Einkünfte aus Kapitalvermögen - Beilage E1kv

Die folgenden Screenshots zeigen die Möglichkeiten die die E1kv Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 bietet. Hier können die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingetragen werden. Wie das aussehen könnte im Detail für ein Wertpapierdepot im Ausland, zeigt diese Seite.

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.

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