Erklärungswechsel: Von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung
20. Januar 2025
Auf einen Blick:
- Ein Erklärungswechsel ist dann nötig, wenn statt der Arbeitnehmerveranlagung eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden möchte
- Um die Beilage E1kv „Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen“ befüllen zu können, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden.
- Einkommensteuererklärung (E1) kann erst nach Abgabe und Prüfung bzw. Freischaltung durch die Finanzbehörden abgegeben werden – Verf 24 Fragebogen bzw. FINON Erklärungswechsel
Was gibt es zu lesen?
Erklärungswechsel, warum?
Die Arbeitnehmerveranlagung kurz auch gerne nur ANV genannt wird über das Formular L1 durchgeführt. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher machen nur eine Arbeitnehmerveranlagung, jedoch kann es früher oder später einmal passieren, dass es notwendig ist einen Erklärungswechsel durchzuführen und eine Einkommensteuererklärung (E1) durchzuführen.
Die Gründe warum eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss sind vielfältig. Auf help.gv.at werden ein paar Beispiele genannt.
- Wenn zwei oder mehr Stellen Bezüge auszahlen (und hier insgesamt mehr als 11.000 bzw. 12.000 Euro ausbezahlt wurden
- Buchführende Einkommensteuerpflichtige
- Wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt (Kapitalertragsteuer) unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte)
Beilage E1kv – Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünftige aus Kapitalvermögen
Um dieses Formular geht es sehr oft. Dieses kann nur dann ausgefüllt werden, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird. Mit der Arbeitnehmerveranlagung steht dieses Beilage E1kv nicht zur Verfügung. Wann ist die Beilage E1kv notwendig? Gibt es nun also Zinserträge von Sparkonten im Ausland, Kryptowährungs-Gewinne, ein ausländisches Depot mit realisierten Kursgewinnen, Dividendenerträge, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleichen Erträge, so muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Es gibt eine marginale Freigrenze von 22,00 Euro im Jahr für endbesteuerungsfähige Kapitalerträge die einem besonderen Steuersatz besteuert werden können. Die ausländischen Institute melden über deren nationale Finanzämter an das österreichische Finanzamt (dank der Common Reporting Standards) die Depotstände, die Kapitalerträge, Verkaufserlöse etc.
Video
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenAnleitung
- Wie funktioniert der Erklärungswechsel von der Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung? Diese Anleitung soll dabei helfen.
Haftungsausschluss: Diese Anleitung gibt nur einen ersten Überblick und erhebt keinerlei Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Ebenso muss jeder für sich entscheiden bzw. noch besser gemeinsam mit einem Steuerberater, ob ein Erklärungswechsel notwendig ist.
Tipp: Achten Sie vor einem Erklärungswechsel darauf, dass die Arbeitnehmerveranlagungen der vorangegangenen Jahre bereits abgeschlossen sind. Ansonsten müssten sie auch für diese Jahre dann Einkommensteuererklärungen durchführen!
- Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
- Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“ (Abschnitt Erklärungen)
- Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel
- Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt
Hier die 4 Schritte nochmals genauer beschrieben:
Schritt 1: Anmelden auf FinanzOnline
Melden Sie sich auf FinanzOnline an unter der Webadresse https://finanzonline.bmf.gv.at/fon/
Schritt 2: „Weitere Services“ -> „Erklärungswechsel“
Schritt 3: Ausfüllen des Formulars zum Erklärungswechsel
Allgemeine Angaben zur Tätigkeit
- Einkünfte: Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Art: Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen (§27 Abs. 3 EStG 1988)
- Genaue Bezeichnung: Hier angeben, dass z. B. ausländische Kapitalerträge zu versteuern sind
- Beginn der unternehmerischen Tätigkeit: TTMMJJJJ (lassen Sie sich hier nicht irritieren, ja es geht um die Kapitaleinkünfte auch bei diesem Datum. Im Zweifelsfall geben Sie den 1.1. des jeweiligen Jahres ein)
- Ort der Berufsausübung: Geben Sie hier einfach Ihre private Adresse ein
- Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte in diesem Jahr in etwa sein?
- Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr: Wie hoch werden die Kapitaleinkünfte im Folgejahr in etwa sein?
Die Höhe der Kapitaleinkünfte ist deshalb notwendig, damit das Finanzamt eine Vorschreibung erstellen kann. Dabei wird die jährliche Schätzung geviertelt und diese muss einmal im Quartal in Form der Einkommensteuer ans Finanzamt überwiesen werden (Die Berechnung könnte in etwa so aussehen: Voraussichtlicher Gewinn * 27,5 % Kapitalertragsteuer)
Schritt 4: Formular abschicken und warten, bis das Finanzamt dem Erklärungswechsel zustimmt
Nach dem Absenden der Eingabe erscheint eine Bildschirmmeldung, die anzeigt, ob der Antrag erfolgreich übermittelt wurde. Erfolgreich übermittelte Anträge werden von einer zuständigen Sachbearbeiterin oder einem Sachbearbeiter des Finanzamts geprüft. Eine Rückmeldung zum Ergebnis der Bearbeitung erfolgt nicht.
Bis zur endgültigen Bearbeitung bleibt die Eingabe ohne Bearbeitungsmöglichkeit sichtbar, d. h., die Daten können nicht mehr geändert werden. Ein erneuter Antrag auf einen Erklärungswechsel kann erst gestellt werden, nachdem die Finanzverwaltung den ursprünglichen Antrag bearbeitet hat.
Einkünfte aus Kapitalvermögen - Beilage E1kv
Die folgenden Screenshots zeigen die Möglichkeiten die die E1kv Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 bietet. Hier können die Einkünfte aus Kapitalvermögen eingetragen werden. Wie das aussehen könnte im Detail für ein Wertpapierdepot im Ausland, zeigt diese Seite.
Andreas von Broker-Test.at
Fragen & Kommentare
Es gibt noch etwas, was nicht klar ist? Es gibt einen Fehler im Text oder eine kleine Ergänzung? Dann nicht zögern und hier und sofort einen Beitrag schreiben.
Das Häkchen setzen, dann gibt es auch eine automatische Benachrichtigung per E-Mail, wenn ein neues Kommentar bzw. eine Antwort geschrieben wurde.
Hallo! Ich spende monatlich zu Kindernothilfe und finanzamt hat bis jetzt meine Spenden automatisch berücksichtigt. Die haben es immer automatisch gemacht. Wenn ich jetzt die Einkommensteuererklärung mache, wird das weiterhin passieren? Oder muss ich jetzt meine Spenden selber irgendwo auch eintragen? Vielen Dank
Hallo,
die Arbeitnehmerveranlagung ist nur eine kleinere Form der Einkommensteuererklärung. Bei der Einkommensteuererklärung ist ebenso alles vorhanden wie schon bei der Arbeitnehmerveranlagung mit nur noch mehr Möglichkeiten.
Gruß,
Andreas
Hallo! Eine Frage! Muss für jedes Jahr das Formular E1kv beantragt werden oder wenn es einmal beantragt wurde ist es bei der Steuererklärung dabei? Vielen Dank
Servus,
wenn du einmal angibst eine Einkommensteuererklärung zu machen, dann bist du bis auf weiteres in dieser Pflichterklärung.
Gruß,
Andreas
Vielen Dank!
Lieber Andreas,
Angenommen ich lass mir also einen Bausparvertrag auszahlen bei einer österreichischen Bank, realisiere Kryptogewinne bei Bitpanda und realisiere Etf Gewinne bei gemeldeten Fonds bei Flatex und überall wird automatisch die Kest abgeführt. Wenn ich jetzt normal angestellt bin reicht dann trotzdem am Jahresende der Lohnsteuerausgleich oder müsste ich diese Gewinne irgendwo gesondert angeben?
Glg
Hallo Ella,
hier wird in deinen Beispielen überall die Kapitalertragsteuer abgezogen vom Abzugsverpflichtenden (Bausparkasse, Kryptowährungsdienstleister und Broker) und somit entfalten sich hier (in der Regel) endbesteuerungswirksamkeit. Damit wäre alles für dich erledigt.
PS: Kleine Ausnahme beim Kryptowährungsdienstleister. Dieser zieht KESt ab, durch falsche Angaben jedoch aber falsche… hier wäre dann keine Endbesteuerungswirkung vorhanden.
Okay danke für die Antwort und deine tolle Arbeit. Hab schon viel gelernt von dir..
.Hallo Andreas,
Wenn ich den Erklärungswechsel gemacht habe und die Kapitalerträge eingegeben habe, wie kann ich meine Kosten, die ich für die monatliche Software ausgegeben habe, z.B. Trading-View etc. Von meinem Gewinn abziehen, dass ich nicht zu viel Steuern zahlen muss.
Als Privater, abseits der Kosten für die Steuerberatung, gar nicht.
Danke für die schnelle Information.
Hallo. Geben Sie für das Formular E1kv in Zeile 861 für ausländische Zinserträge einfach die Gesamtsumme ein oder müssen Sie sie irgendwo mit 25 % multiplizieren? Ich bin verwirrt, ob das Finanzamt den Gesamtbetrag für mich berechnet und eine Rechnung schickt, oder muss ich das nachrechnen? Und muss irgendetwas von diesem Formular auf das ursprüngliche E1-Formular übertragen werden? Schließlich kann ich jetzt in Deutschland sagen, dass jemand, der unter der Steuergrenze verdient, verlangen kann, dass die ausländischen Zinsen nicht mit 25 %, sondern mit seiner Steuerklasse besteuert werden. Ich bin mir nicht sicher, ob das in Österreich der Fall ist.… Weiterlesen »
Hallo! Der WP-Verlustausgleich funktioniert ja nur bei Einzeldepots automatisch. Wenn ich jetzt einen Verlust eines Einzeldepots mit einem Gewinn eines Gemeinschaftsdepot über den „Jahresausgleich“ gegenrechnen möchte, muss ich dann den Erklärungswechsel zur Einkommenssteuererklärung durchführen, oder? Liebe Grüße
Servus Martin,
genau so ist, denn die Beilage E1kv für die Kapitalerträge gibt es nur in der Einkommensteuererklärung.
Gruß,
Andreas
Vielen Dank!
hallo…wie funktioniert der wechsel zurück? also von einkommenssteuererklärung auf arbeitnehmerveranlagung…danke für die hilfe…lg
Wende dich dazu mit einem formlosen Schreiben ans Finanzamt, du kannst das auch über finanzonline ans Amt senden.
Formular E1kv
Hi Andreas
Ich habe bei Trade Republic ein paar thesaurierende ETFs und muss jetzt das ganze Theater mit Erklärungswechsel etc. machen.
Ist es denn notwendig für diese kleine Summen einen Firmenbucheintrag zu haben? Ich glaube bei mir werden es für 2023 wohl paar hundert Euro ausschüttungsgleiche Erträge.
Würde sich ja nie auszahlen, eine EPU für solche Mini-Beträge, die auch nichtmal ausgeschüttet werden zu gründen…
Danke dir!
Markus
Einen Firmenbucheintrag? Um Gottes Willen, nein, du musst kein Unternehmen gründen und diese ins Firmenbuch eintragen lassen! Alles was du zu tun hast ist ein Erklärungswechsel, damit du eine Einkommensteuererklärung abgeben kannst. Das machst du als Privatperson. Private Kapitalerträge, das hat nichts mit einem betrieblichen Ertrag zu tun.
Gruß,
Andreas
genial! danke dir!!!
Hallo,
habe gestern für 2023 eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt.
Kann ich ein Erklärungswechsel zum E1kv bis zum Halbjahr 2024 noch durchführen und die ausländischen Sparzinsen von 2023 nachmelden ? oder geht das nicht für 2023
Nein, das geht nicht. Die Arbeitnehmerveranlagung ist nur eine „kleinere Einkommensteuererklärung“. Du musst also zurückziehen bzw. den Bescheid beanspruchen. Ruf am besten beim Finanzamt an, die sagen dir, was der klügste & einfachste Weg nun ist.
Vielen Dank
Hallo, kurze Frage.
Wenn ich nicht mehr selbstständig bin, muss ich dann wieder zur Arbeitnehmerveranlagung zurück wechseln oder kann ich weiterhin die Einkommenssteuererklärung nutzen?
Danke und schöne Grüße
Du kannst weiterhin die Einkommensteuererklärung machen, wenn du möchtest. Die ANV ist nur eine Kurzform der E1.
Hallo zusammen. Möchte meine Verlust von zwei unterschiedlichen Brokern beim Steuerausgleich gegenrechnen. Derzeit habe ich noch die Arbeitnehmerveranlagung von welcher ich ja auf die Einkommenssteuererklärung wechseln muss. Da die Verluste bereits im Jahr 2022 waren bin ich mir jetzt wegen der Frist nicht ganz sicher. Verpflichtende Einkommenssteuererklärung müssen ja bis ca. Mitte des Folgejahres erfolgen. Arbeitnehmerveranlagungen welche nicht verpflichtend sind haben 5 Jahre Frist. Da ich noch nicht auf Einkommenssteuererklärung umgestellt habe möchte ich jetzt noch herausfinden ob die Frist nicht schon vorbei ist und die Umstellung nichts mehr bringt. In meinem Fall würde ich sozusagen eine freiwillige Einkommenssteuererklärung machen.… Weiterlesen »
Servus Michael,
ich glaube es so zu verstanden haben, dass du einen Bankübergreifenden Verlustausgleich für das Kalenderjahr 2022 JETZT noch durchführen möchtest. Ich würde meinen, dass du es einfach versuchst. Gegebenenfalls kannst du auch beim FA anrufen. Die sind nett und hilfsbereit. Im schlimmsten Fall geht es eben nicht durch.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
gibt es eine Frist bis wann man die Einkommenssteuererklärung machen muss?
Es wurde 2022 ein Gewinn auf einem nicht steuerinfachem brooker gemacht. Bis jetzt aber keine Einkommenssteuererklärung gemacht.
LG
Christian
Guten Morgen Chris,
wenn es um das Kalenderjahr 2022 geht, dann ist die Einkommensteuererklärung bis 30.4.2023 zu machen, außer es wird über Finanzonline gemacht, so hatte man bis zum 30.6.2023 Zeit.
„Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO ).“ heißt es auf der Website des BMF: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html#:~:text=Die%20Einkommensteuererkl%C3%A4rung%20ist%20bis%2030,%C2%A7%20134%20Abs%201%20BAO%20).
Gruß,
Andreas
Hallo, Ich habe letztes Jahr leider nur ca. 7.000 Euro aus nichtselbständiger Arbeit verdient dabei wurde natürlich die Lohnsteuer abgezogen die ich mir zurückholen möchte, auf meine Anfrage hin sagte mir das Finanzamt ich müsste eine Einkommenssteuererklärung abgeben, da ich mir auch die Kest von Sparformen holen möchte. Ich habe mir jetzt die Einkommensteuererklärung und das E1 Formular ausgedruckt. Meine Fragen dazu wären, beim Onlinesparen müsste beim E1 das Feld 860 auszufüllen sein oder? Sind da dann nur die bezahlte Kest einzutragen oder der Gesamtzinsertrag inklusive Kest. Bei Dividenden ist das Feld 862 auszufüllen und bei Aktienverkäufen das Feld 981?… Weiterlesen »
Servus Erich, wie immer, meine Antworten sind alle ohne Gewähr und ein Anruf beim Finanzamt kann dir Sicherheit bieten. Hier meine Ideen, wie es sein könnte: 860 Zinserträge vom inländischen Sparkonto – genau 862 Dividendenerträge des Inlandsbrokers – genau 981 Aktiengewinne realisiert – genau Immer den Bruttowert einfügen. Ich würde auch meinen, dass du die bereits bezahlte KESt in das Feld 899 „Kapitalertragsteuer, soweit sie auf die inländischen Kapitaleinkünfte entfällt“ anführen müsstest. Dazu ist noch das Hakerl zu setzen für die Regelbesteuerungsoption. Ein Anruf bzw. eine Abklärung mit dem Finanzamt bringt dir die nötige Klarheit, damit auch wirklich nichts schief… Weiterlesen »
Wenn ich mit einem Tagesgeldkonto im Ausland ohne automatischem KEST Abzug weniger als 730€ Kapitalerträge einnehme, kann ich dann die Arbeitnehmerveranlagung machen oder muss ich auch auf die Einkommensstuererklärung wechslen?
mfg,
Martin
Servus Martin,
es gibt nur einen Freibetrag von 22 Euro bei Kapitalerträgen.
Andreas
Danke Andreas, kannst du mir noch sagen bei welcher Ziffer ich die Einkünfte aus Sparzinsen angeben muss bzw. in welcher Ziffer mein Bruttogehalt reingehört? lg, Martin
Hier habe ich eine Erklärung geschrieben: https://www.sparzinsen.at/auslaendische-zinsertraege-richtig-versteuern/
Sieh dir mal die Ziffer 861 in der E1kv an.
Ad Gehalt? Das wird doch vom Arbeitgeber übermittelt. Dieser hat meines Wissens nach, bis Ende Februar dafür Zeit.
Hallo Andreas! Möglich, dass es seit 2024 in der Einkommensteuererklärung keine Ziffer 861 mehr gibt? Ebenso Ziffer 859 und 935. Scheint so, als würde das Finanzamt nichtmehr unterscheiden zwischen inländischen und ausländischen Einkünften, denn die Ziffern 860, 858 und 934 gibts bei mir beim E1 noch. Habe meine Zinserträge von ausländischen Tagesgeldkonten bei Ziffer 860 eingetragen. Müsste passen, denke ich. Was meinst Du/ihr?
Hallo Zinshopper, ich kenne leider niemanden, der die Ziffern auswendig kann und daher ist es für uns alle hier immer gut, wenn du dazu schreibst, was sich hinter den Ziffern verbirgt. So müssen wir alle die E1kv aufmachen und nachschauen, was du meinst. Wenn du dir auf der Website des BMF das PDF Formular ansiehst, dann merkst du, dass sehr wohl unterschieden wird in inländische und ausländische Kapitaleinkünfte und dass das Finanzamt diese Angaben auch zwingend benötigt. Was ergibt es für einen Sinn, wenn Sparzinserträge im Inland doch grundsätzlich endbesteuert sind mit der KESt und du nun hier die ausländischen… Weiterlesen »
Hallo, vielen Dank für die Erklärung!
Allerdings stellt sich mir folgende Frage: Wenn ich von einer Arbeitnehmerveranlagung zu einer Einkommenssteuererklärung wechsle. Wie genau kann ich dann weiterhin meine anderen Punkte wie Sonderausgaben, Pendlerpauschale, und co. geltend machen?
Vielen Dank und Grüße
Servus MaNe,
das ist kein Problem, die Einkommensteuererklärung ist nur eine vergrößerte Arbeitnehmerveranlagung, bzw. die Arbeitnehmerveranlagung eine verkürzte Einkommensteuererklärung. Du hast hier natürlich die selben Möglichkeiten und natürlich mehr.
Lieben Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, ich hätte mich da lieber vorher einlösen sollen hätte mir viel Mühe gespart. Hab für meinen Vater (Pensionist) der sein Leben lang bisher nur die Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat einen kleinen ETF Sparplan bei Scalable Capital (50€/Monat) angelegt mit denen er seine Begräbniskosten begleichen will. Hab erst jetzt gemerkt welchen Aufwand das für so eine kleine Summe bedeutet. Falls ich die ca. 250€ die dort liegen mit Verlust verkaufe und das Depot schließen lasse, kann ich mir den ganzen Aufwand ersparen oder muss ich dennoch für ihn auf die Einkommenssteuererklärung umstellen und es ist bereits zu spät? Vielen Dank… Weiterlesen »
Das BMF sagt, dass es GRUNDSÄTZLICH zur Abgabe verpflichtet, wenn Kapitalerträge im Ausland angefallen sind – vermutlich wird es ausschüttungsgleiche Erträge bereits gegeben haben bei diesem ETF:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html
Gruß,
Andreas
Werd das schon mit ihm zusammen hinbekommen. Bei den kleinen Beträgen rentiert sich ein Steuerberater auch nicht. Dann lieber lieber ein bisschen zu viel als zu wenig ans Finanzamt überweisen, dann sollte es auch keine Probleme geben. Danke Andreas, deine Seite ist wirklich hochinformativ!! Wenn ich wieder Infos für meine Erspartes brauch weiß ich jetzt wo ich hinschauen muss.
Hallo Andreas, auch hier großen DANK an deine Mühe! Wie immer habe ich aber eine kleine Frage 🙂 Ich habe erst 2022 mit Degiro angefangen und will nun auf Einkommenssteuernachweis umstellen. Jetzt soll ich einen voraussichtlichen Gewinn eingeben. Da ich aber keinen gemacht habe weis ich nun nicht was ich für 2022 und das folgende Jahr annehmen soll? Gibt es hier einen Tipp aus der Praxis?
Danke und LG
Das ist nur dazu da, dass dir das Finanzamt gegebenenfalls Vorschreibungen schicken kann – gib 0 oder etwas Niedriges an, sprich unter 400 € denn ansonsten würdest du jedes Quartal vorab diese Schuld begleichen und in Wirklichkeit kommt aber ein Minus heraus.f
Hallo Andreas,
eine Frage: ist 400€ die ,,magische Grenze“, ab der eine quartalsmäßige Vorschreibung vom Finanzamt gefordert wird? Ich hab woanders einmal 300€ gelesen. Gibt es dazu etwas offizielles vom Finanzamt, weißt du da vielleicht etwas dazu?
Danke und liebe Grüße
Thomas
ERWISCHT Thomas! Habs aus dem Gedächtnis geschrieben und es sind natürlich 300 Euro!
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=c6517111-98be-450c-ba53-dcac96862051
Vielen Dank für die Quelle und deine Mühe. Mitunter dank dir hab ich den ganzen Erklärungswechsel über die Bühne gebracht. (Wenn auch mit bisher unbekannten Hürden :D)
Liebe Grüße
Danke Andreas. Hab mal 0 eingegeben. Was du ein deiner Anleitung vll ergänzen kannst ist, man muss im Feld „Genaue Bezeichnung“ zwingend einen Text (max. 500 Zeichen) eingeben. Sonst kommt man nicht weiter. LG
Danke, habs ergänzt.
Hallo Andreas,
ich habe aus dem CFD Handel (Forex Handel, gehebelte CFDs auf Rohstoffe) im Ausland 2022 Verluste gemacht. Ich wollte diese bei Spalte 857 (sonstige steuerpflichtige Einkommen) als Minusposition eintragen. Das System nimmt jedoch keine Minusposition an. Muss ich die Gewinne und Verluste gesondert eintragen? Wo mache ich das? Oder kann ich die Verluste nicht geltend machen? Trage ich dann in der Spalte 857 eine 0 ein.
Kann ich die Verluste vielleicht über die Regelbesteuerungsoption oder über einen Verlustvortrag geltend machen?
Servus Peter,
mir fehlt aktuell die Fantasie, warum hier eine Minusposition möglich sein sollte. Ein Verlustausgleich ist nur mit anderen Äpfeln (also was ebenso § 27a Abs. 2 unterliegt) zu machen. Entweder ist die Position positiv und zu versteuern oder eben 0 – so wäre meine Sichtweise als Laie.
Das Finanzamt kann dir hier aber sicherlich genauere Auskünfte geben und ich weiß von der Ferne leider nicht, was du genau vorhattest, ich kenne deinen spezifischen Fall nicht. Eine Steuerberatung kann dir hier als Expertin ebenso helfen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
unter „Erkärungswechsel, warum“ steht hier unter anderem das Beispiel “ Wenn zwei oder mehr Stellen Bezüge auszahlen….“
Laut meinen Informationen ist man in diesem Fall nur verpflichtet, eine Arbeitnehmerveranlagung (Pflichtveranlagung) abzugeben, also das Formular L1, und man muss keinen Erklärungswechsel auf E1 durchführen?
siehe:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/steuern_und_finanzen/arbeitnehmerveranlagung/Seite.340000.html#:~:text=Wer%20neben%20lohnsteuerpflichtigen%20Eink%C3%BCnften%20andere,muss%20ebenfalls%20eine%20Steuererkl%C3%A4rung%20abgeben.
beste Grüße
Johann