Das Wichtigste zusammengefasst
- Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker dringendst vermeiden!
- Der steuereinfache Broker kümmert sich um die ordnungsgemäße Versteuerung – bei Broker im Ausland muss sich der Kunde um alles selbst kümmern (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, …)
- Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?
- Ordentliche Erträge mit 100 % KESt vs. außerordentliche Erträge mit 60:40 % KESt
- Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge – 100 % KESt Besteuerung
- Das Wichtigste:
- Ordentliche Gewinne werden sofort mit 100 % besteuert
- Außerordentliche werden sofort zu 60 % besteuert und beim Verkauf des Fonds folgen die anderen 40 %
- Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meist Dabei wird der Anschaffungswert des Fonds um diesen versteuerten Wert erhöht
- Beim Verkauf des Wertpapiers werden 27,50 % KESt auf den Gewinn aus Verkaufskurs und erhöhter Anschaffungswert verrechnet – somit sind auch die fehlenden 40 % aus den ausschüttungsgleichen Erträgen versteuert
In diesem Ratgeber
Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?
Die steuerliche Behandlung von Fonds allgemein und Exchange Traded Funds (ETFs) im speziellen ist in Österreich sehr komplex und keine einfache Sache. Daher gilt:
Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet!
Alle Ausführungen hier gelten natürlich auch für Fonds und nicht nur für ETFs. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Informationen zur Besteuerung von ETFs. Vorweg gleich einmal der Hinweis, dass es einige Parameter beim Kauf und bei der Versteuerung von ETFs gibt, welche es zu beachten gilt und es sehr wichtig ist, vor dem Kauf sich die ETFs und deren Parameter genauer anzusehen, damit es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen gibt. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert und auch der beschriebene aktuelle Stand nicht frei von Fehler sein könnte und sich dazu natürlich auch noch die steuerliche Situation jedes einzelnen unterscheidet, ist dieser Artikel lediglich als Idee bzw. Meinung zu verstehen. Einen Besuch eines einschlägigen Steuerberaters ersetzt dieser Artikel nicht.
Was ist die Idee bei der Besteuerung?
Ja, es könnte definitiv einfach und transparenter passieren, die Besteuerung der Fondserträge, aber der Gesetzgeber macht es uns Anlegern und den Banken nicht einfach. Die Idee hinter dieser komplexen Besteuerung ist die, dass wir Anteilsinhaber genau so versteuert werden, als wenn wir die Wertpapiere die der Fonds hält, direkt kaufen würden. Heißt, wenn wir z. B. all diese Aktien des Fonds selbst halten würden und dort Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,5 % Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so haben wir für den Kursgewinn 27,5 % zu bezahlen. Das nennt sich in der Fachsprache der Steuerexperten „Transparenzprinzip“.
Der steuerliche Status Quo in Österreich:
ETF | Aktuelle Regelung |
Dividenden / Ausschüttungen | 27,5 % KESt |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig! Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert.
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt! Update mit 18.4.2021.
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Video
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenMeldefonds oder Nicht-Meldefonds?
Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.
Bei der Besteuerung von ETF ist zwischen Melde-ETF und Nicht-Melde-ETF zu unterscheiden. Inländische Fonds sind stets Meldefonds, bei ausländischen Fonds kann es auch vorkommen, dass diese Nicht-Meldefonds sind.
Was ist ein Meldefonds?
Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Was es nicht heißt ist, dass der Melde-ETF auch seinen Sitz in Österreich haben muss. Der ETF kann genauso im Ausland beheimatet sein. Es geht hier darum, ob es einen steuerlichen Vertreter des ETFs in Österreich gibt. Diese Melde-ETF müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) melden. Die Ausgeber der ETFs sind als Melde-ETF dazu verpflichtet diese Meldung innerhalb von 5 bzw. 7 Monaten (je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt) nach Ende des ETF-Geschäftsjahres zu tätigen. Auf Grund dieser Meldung rechnet die depotführende Bank die 27,5 % Kapitalertragsteuer ab. Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer geschieht aber nur bei inländischen Online Brokern (wie z. B. die Bank Direkt, DADAT oder auch Flatex, da dieser als deutscher Broker eine Niederlassung in Österreich hat). Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker aus dem Ausland, muss der Brokerkunde dies selbst tun. Eine Unterstützung vom ausländischen Broker wird es hier keine geben.
Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist.
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f
Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels „Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing“ mit der ISIN IE00B3RBWM25.
Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt.
Wie hoch die ausschüttungsgleichen Erträge sind und andere, wichtige Informationen zum zugelassenen ETF können in der OeKB Datenbank unter my.oekb.at abgerufen werden.
Nicht Meldefonds – pauschale Besteuerung
Ist es ein Nicht-Melde-ETF, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende. Also mehr als kompliziert und ein Nicht-Melde-ETF sollte vermieden werden, speziell in Kombination mit einem ausländischen Broker, welcher sich nicht um die automatische Abführung der KESt kümmert.
Beispiel: Mit 1.1.2020 werden 100 Stück eines Nicht-Meldefonds (bzw. ETFs) gehalten wie dem ARK Innovation ETF (ISIN US00214Q1040). Der Marktwert dieser 100 Stück zum Zeitpunkt 1.1.2020 liegt bei (fiktiven) 20.000 Euro. Zum Ende des Jahres am 31.12.2020 liegt der Marktwert dieser 100 Stück bei (fiktiven) 22.000 Euro. Die Wertsteigerung in diesem Jahr liegt bei 2.000 Euro, 90 % davon sind 1.600 Euro. Jedoch müssen es mindestens 10 % des Rücknahmewertes angesetzt werden, was in diesem Fall 2.200 Euro (10 % von 22.000 Euro) sind. Daher beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage in diesem Beispiel 2.200 Euro.
Von diesen 2.200 müssen zum Jahreswechsel 27,50 % als „ausschüttungsgleiche Erträge“ bezahlt werden. Diese Steuerzahlung erhöht gleichzeitig auch die Beschaffungskosten und mindern im Verkaufsfall den realisierten Kursgewinn.
Meldefonds
Bei einem Meldefonds werden natürlich die Ausschüttungen und aber auch die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat man sich als Anleger darum zu kümmern.
Kursgewinnsteuer beim Verkauf des ETF
Ergibt die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs ein Plus, so ist diese Differenz mit der Kursgewinnsteuer in der Höhe von 27,5 % zu besteuern unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Die im Behaltezeitraum bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen den Kaufkurs, sodass bei der Berechnung des Kursgewinnes die bisher bereits berücksichtigten ausschüttungsgleichen Erträge ebenso hinzugerechnet werden müssen. Der Betrag von dem die Kursgewinnsteuer errechnet wird findet sich durch die Rechnung:
Zu versteuernder Gewinn =
Menge * Verkaufskurs
– bereits berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge
– Menge * Kaufkurs
==========================
= Gewinn welcher zu versteuern ist
Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit 27,5 % Kursgewinnsteuer multipliziert und dieser Betrag wird dem Finanzamt überwiesen.
Andere Kosten oder Gebühren dürfen natürlich auch beim ETF nicht dazu verwendet werden den Kaufkurs künstlich zu erhöhen bzw. den Verkaufskurs niedriger anzusetzen.
Fazit zur korrekten Versteuerung von ETFs:
Zuerst muss herausgefunden werden, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt.
Fonds/ETF | Aktuelle Regelung |
INLÄNDISCHER Fonds/ETF | |
|
|
Erträge | 27,5 % KESt |
Besteuerung der Kursgewinne | 60 % der thesaurierten Substanzgewinne, realisierte Kursgewinne mit 27,5 % |
Verlustausgleich |
|
|
|
Besteuerung der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen | 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten). Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt – es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung. |
AUSLÄNDISCHE ETF | |
Zusatzinformation |
Steuerrechtliche Kategorisierung:
|
Inländischer Fonds/ETF:
Die Erträge werden sofort mit 27,50 % KESt versteuert, Substanzgewinne werden innerhalb des Fonds jährlich sofort mit 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne versteuert. Um den Verlustausgleich im Fonds kümmert sich der inländische Fonds selbst. Der Anleger versteuert die etwaigen Kursgewinne beim Verkauf des inländischen Fonds mit 27,50 % auf den Differenzbetrag des Veräußerungserlöses – Anschaffungskosten. Die bereits besteuerten Beträge im Fonds (die erwähnten 60 %) werden dabei aber bereits berücksichtigt und so kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.
Ausländischer ETF:
Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds, so erfolgt eben keine steuerliche Meldung und es ergibt sich so eine pauschale steuerliche Belastung. Pauschal werden 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.
Handelt es sich um einen Meldefonds, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge Jahr für Jahr analog der Vorgehensweise beim inländischen Fonds zu besteuern. Gewinne aus der Substanz die nicht ausgeschüttet werden, werden Jahr für Jahr zu 60 % versteuert (außerordentliche Erträge) und Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Gewinne (ordentliche Erträge) zu 100 %.
Bei Ausschüttungen fällt mit der Ausschüttung die Steuer an, wird thesauriert, so wird dies steuerlich als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und ebenso besteuert. Es ist eine Vorabsteuer, denn gleichzeitig mit dem ausschüttungsgleichen Ertrag werden die Anschaffungskurse nach oben angepasst und so wird beim Verkauf weniger Gewinnsteuer fällig. Wird das Wertpapier verkauft, so ist das Delta aus Verkaufspreis und dem erhöhten Anschaffungsbetrag des Wertpapiers die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung mit 27,50 % der Wertpapier-Kapitalertragsteuer.
Quelle dafür ist die Investmentfondsrichtlinie 2018.
Ordentliche Erträge vs. außerordentliche Erträge
Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.
Ordentliche Erträge: 100 % KESt
Ganz gleich, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden Fonds (bzw. ETF) handelt, für ordentliche Erträge wie
- Zinsen
- Dividenden
ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. Bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at der von der OeKB betriebenen Website abrufbar.
Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt
Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B.
- realisierte Kursgewinne
- realisierte Kursverluste
- Einkünfte aus Derivate (Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus Veräußerung und aus der sonstigen Abwicklung)
Diese außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Erst beim Verkauf des Fonds werden die restlichen 40 % schlagend der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Somit kommt es bei den außerordentlichen Erträgen zu einer minimalen Steuerstundung. Der Gesetzgeber sieht in den Substanzgewinnen alle Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988.
Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, sind jedes Jahr die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu korrigieren, damit es beim Verkauf zu keiner Doppelversteuerung kommt.
Kursgewinne bzw. -verluste bei einem ETF: Klassischerweise entstehen bei einem ETF erst mit dem Verkauf ein Gewinn oder Verlust. Im Innenverhältnis des ETF kommt es aber auch zu Käufen und Verkäufen. Bei einem ETF, welcher in der Regel einen Index abbildet kommt es zu Umschichtungen (=Verkäufe und Käufe). Beispielsweise wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert oder der ETF ein Rebalancing durchführt.
Kursverluste können nicht nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden, sondern künftig in einem zweiten Schritt auch mit ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden etc.) ausgeglichen werden. Es besteht auch ein Kursverlustvortrag auf Fondsebene.
Quellen:
Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge
Ausschüttungen finden klassischerweise bei ausschüttenden Fonds statt und ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurienden Fonds.
Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.
Inländischer oder ausländischer Broker
Vergleicht man die Depotgebühren und die Orderkosten von inländischen und ausländischen Brokern so wird man schnell dazu verleitet bei einem ausländischen Broker Kunde zu werden. Das darf man auch. Aber Achtung, denn der ausländische Broker kümmert sich keineswegs um die Steuerangelegenheiten und so ist es jedem Brokerkunden selbst überlassen seine Wertpapierinvestments in seine jährliche Einkommensteuererklärung korrekt aufzunehmen. Dies ist nicht ohne und ein eventueller Vorteil bei den Kosten und Gebühren des ausländischen Brokers im Vergleich zum inländischen Broker ist mit der Beauftragung eines Steuerberaters auch schnell wieder dahin. Kümmert man sich selbst um die Steuerangelegenheiten, so muss man die Zeit aufrechnen, ob es einem das tatsächlich Wert ist.
Vergessen sollte man die Versteuerung dieser Erträge aus dem Ausland nicht, denn man hintergeht so Steuern und dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dazu kommt natürlich auch noch die Tatsache, dass das Finanzamt in Österreich durch den Common-Reporting-Standard natürlich voll im Bilde ist, wo im Ausland wir ein Depot besitzen und welche Papiere dort liegen. Vergisst man zu versteuern, wird das Finanzamt sicherlich einen bald daran erinnern, dass hier doch etwas zu versteuern wäre. In diesem Sinne: Seien Sie steuerehrlich und agieren Sie nicht am Finanzamt vorbei!
Inländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs von sich aus berücksichtigen und automatisch abführen:
- Flatex
- DADAT
- easybank
- Bank Direkt
- Erste Bank
- Börse Live
- …
Ausländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs NICHT berücksichtigen und der Kunde sich selbst um die richtige Versteuerung kümmern muss:
- Trade Republic
- Comdirect
- Consorsbank
- Scalable Capital
- Trading 212
- Onvista
- Banx Broker
- CapTrader
- Lynx
- DKB
- Interactive Brokers
- …
Wenn Sie die unterschiedlichen Broker miteinander vergleichen möchten, so werfen Sie doch einen Blick auf den Online Broker Vergleich, welcher Ihnen zeigt, wie hoch denn die Kosten für die Depotführung und für die Order von Wertpapiere sind.
SWAP ETF oder physische ETF
Es wird bei ETFs zwischen SWAP ETFs und tatsächlich replizierenden, physischen ETFs unterschieden. Ein SWAP ETF hält natürlich auch physische Wertpapiere und sichert sich in Form von Swaps mit anderen Vertragspartnern die Kursentwicklung und deren Zinsen und Dividenden. Bei SWAP ETFs wird ein Trägerportfolio gebildet und tauscht mit einer Gegenpartner (to swap = tauschen) die Performance des Fonds mit der Performance des Index des ETFs.
Bei synthetischen ETFs kann es im Laufe der Zeit zu einer Überbesteuerung kommen aufgrund des Trägerportfolios.
Wenn der ETF sein Trägerportfolio hält, so kann es hier zu einem Steuerstundungsvorteil kommen im Vergleich zu einem replizierenden ETF. Gleichzeitig kann der ETF sein Trägerportfolio aber auch verkaufen und dieser Vorteil ist sogleich dahin bzw. entsteht sogar mit einem Rumms eine Steuerschuld. Das verwundert so manchen neuen Anleger, dass auf einmal eine größere Steuerschuld entsteht, obwohl sich der ETF doch gar nicht so positiv entwickelt hat – der Grund kann im Austausch des Trägerportfolios liegen. Über die Behaltedauer von vielen Jahren sollte sich das aber wieder nivellieren. Das bedeutet, dass es keine Garantie und keine Gewissheit über diesen Steuerstundungsvorteil bei SWAP ETFs gibt.
Ein SWAP ETF hat aber auch noch weitere Vor- und Nachteile die ebenfalls unbedingt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollten. Diese finden sich hauptsächlich im Bereich der günstigeren Spesen sowie im Ausfallsrisikos eines SWAP-Partners.
Achtung: Im ersten Jahr bei Fonds!
Der Fonds hat ein Geschäftsjahr, und innerhalb von sieben Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres muss die Jahresmeldung über den steuerlichen Vertreter des Fonds bei der OeKB eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Abrechnung der ausschüttungsgleichen Erträge über den steuereinfachen Broker. Es kann vorkommen, dass man den Fonds bzw. ETF erst wenige Tage oder Wochen besitzt und dennoch die volle Anzahl an Anteilen zum Stichtag der Jahresmeldung zur Berechnung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge herangezogen wird. Das ist leider so. Gleichzeitig werden jedoch auch die Anschaffungskosten angepasst. Im Falle einer sofortigen Veräußerung würde der (hoffentlich) vorhandene Gewinn durch die angepassten Anschaffungskosten geschmälert werden, oder im Fall eines Verlustes könnte dieser im Rahmen des Verlustausgleichs bereits mit der bezahlten KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge gegengerechnet werden.
Natürlich verhält es sich im Verkaufsfall gleich. Die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge auf das letzte Geschäftsjahr trägt die Person, die später dann ihre Anteile inne hat.
Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge
Die depotführende, inländische Bank verrechnet die Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge im Laufe des Jahres und zieht diese Steuer vom Verrechnungskonto des Depotinhabers ab. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto stets mit einem passenden Betrag gefüllt sein soll, damit die Begleichung der Steuerschulden erfolgen kann, ohne dass man ins Minus rutscht und dafür Sollzinsen bezahlt. Also unbedingt darauf achten, dass genug am Verrechnungskonto vorhanden ist.
Korrekt die Steuer abführen - wer ist verantwortlich?
Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt abgeführt wird? Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig!
Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert. Oftmals übernimmt die depotführende Bank diese Aufgabe, aber prüfen Sie ob diese dies tatsächlich auch macht.
Bei nicht steuereinfachen Brokern, also Anbietern aus dem Ausland, macht der ausländische Broker nichts. Sie müssen sich daher selbst um alles kümmern.
Ausschüttungsgleiche Erträge versteuern
In einem eigenen Beitrag wird erörtert wie das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen nun genauer funktioniert. Wie kann man herausfinden, wie hoch diese sind, wann gemeldet wurde und wie die Versteuerung funktioniert. Dazu sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und einen kühlen Kopf bewahren:
Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!
Hallo liebe Leute.
Kann mir jemand plausibel erklären wie folgende ETFs in Österreich versteuert werden?
DE0005933923 und IE00B5BMR087.
Sind beide physisch und thesaurierend.
Vielen Dank.
Franz
Servus Franz,
was genau fehlt dir hier in diesem Beitrag, damit du die Antwort auf deine Frage selbst liefern kannst?
Liebe Grüße,
Andreas
Hallo, eine Frage bezüglich dem Handel mit ETFs:
Wenn man seine Gewinne/Verluste innerhalb eines Jahres realisiert,
dann wäre die Versteuerung 27.5% von Gewinne-Verluste für alle Arten von ETFs gleich,
egal ob In-/Ausländisch bzw. Melde/Nicht-Melde, richtig?
Außerdem würde mich interessieren wie es mit der Versteuerung bei Short-selling aussieht.
Ich nehme an, dass das mit der Einkommenssteuer zu versteuern ist. Ist das für alle Anlageklassen Aktien, ETFs, Bonds etc gleich?
Beste Grüße, Herbert
PS: Danke für die Infos hier!
Guten Morgen Herbert,
zu deiner ersten Frage, ja da liegst du richtig, denn es handelt sich dabei um die Kursgewinnsteuer und nicht um die Dividenden-KESt. Unterm Strich kommt es aber auf das selbe heraus, denn beides beträgt 27,5 %.
deine zweite Frage kann ich so nicht beantworten, aber ich habe hier eine ungefähre Aufstellung, wobei es aber hier noch paar Feinheiten anscheinend gibt. Alles mehr als kompliziert: https://www.broker-test.at/online-broker/besteuerung-von-wertpapiere-kest-oder-einkommensteuer/#Kapitalertragsteuer_von_25_Kapitalertragsteuer_von_2750_oder_Einkommensteuertarif
Leider 🙁
Ich bespare die angeführten 3 ETFs auf flatex es sind jeweils physisch , thesaurierende , Meldefonds .
Xtrackers Stoxx Europe 600 UCITS ETF 1C (Meldedatum ) 25.07.2017; (erste Einzahlung)02/2018
iShares Core MSCI EM IMI UCITS ETF USD (Acc) (T) / USD 12.09.2017; 03/2018
Xtrackers MSCI World UCITS ETF 1C 31.07.2017; 04/2018
Kann mir jemand erklären wann ich damit rechnen muss heuer dafür Steuern zu zahlen , mein Cashkonto ist dafür ehrlichgesagt noch nicht gerüstet da ich die Sparpläne direkt von einem Referenzkonto einziehen lasse.
Servus Manfred, geschickt ist bei konkreten Angaben immer, dass du die ISIN mitgibst, dann können wir alle sicher gehen, dass wir alle vom gleichen ETF bzw. Wertpapier reden. Ich mache mal folgenden „educated guess“ aber natürlich ohne Gewähr: LU0328475792: Juli/August 2018 (erst eine Meldung mit 25.7.2017) IE00BKM4GZ66: September/Oktober 2018 (zwei Meldungen, eine mit 12.9.17 und eine mit 27.9.16) LU0274208692: Juli/August 2018 (erst eine Meldung mit 31.7.17) Man kann es nicht prognostizieren, wann genau das Meldedatum sein wird, nur eben in etwa und gleichzeitig kann der Fonds auch das Meldedatum umstellen. Am Beispiel des IE00BKM4GZ66 sieht man, dass zwischen den beiden… Weiterlesen »
Hallo Andreas ,
das sind genau die drei ETFs die ich gemeint hab 😉
Im Normalfall wird von Flatex erst nach dem Meldedatum Geld abgebucht, oder ? und wie seh ich wann das aktuelle Meldedatum dann wirklich heuer ist ohne ständig bei Profitweb reinzusehen ? Ich bespare diese ETFs erst seit heuer , die erste Steuerzahlung ist dann aber erst heuer zu den jeweiligen Meldedaten , habe ich das richtig verstanden ?
Natürlich wird erst nach dem Meldedatum abgebucht, davor gibt es ja noch keine Beträge. Ich kennen keinen Weg herauszufinden, wann denn nun konkret gemeldet wird und ich kann es mir auch nicht vorstellen, dass dies fix ist. Das wird sicherlich nach Workload eingereicht und so gibt es nur ein Zeitfenster. z. B. war es bei Flatex bei diesem ETF LU0392494562 so, dass am 2.1.18 das Meldedatum war, Flatex am 3.1.18 abgerechnet hat.
Zu deiner letzten Frage: Ja, du darfst zum nächsten Meldestichtag brav versteuern, für den gesamten Meldezeitraum.
Hallo!
Vielen Dank zunächst für die TOP-Erklärung!!!
Meine Überlegung: Warum nicht eine fondsgebundene Lebensversicherung abschließen, und dort ETFs reinpacken?
Meine Berechnungen haben ergeben, dass man trotz knappen 4% Provision jährlich für den Vermittler deutlich besser aussteigt, weil nur 4% Versicherungssteuer anfallen, und keine KESt.
Habt Ihr das schon mal nachgerechnet? Was ist Eure Meinung dazu?
LG, Alex
Servus Alex, Es steht am Plan, dass er hier zu einem Special kommt, dauert aber. Eines ist aber gewiss, mit 4 Prozent an Verwaltungskosten kommst nicht aus ? Versicherungen sind hier wie eine Blackbox und verraten nicht viel. Aufpassen musst du bei Kest vs. Steuer. Kest nur auf Gewinne, die Steuer auf den eingezahlten Betrag. Heißt du zahlst bei der Versicherung 100 Euro, 4 euro gehen fix weg an Steuer, danach noch Verwaltungskosten der Versicherung (10 Prozent?) und die Kosten für den Fonds bzw. Etf. Und leider nicht so flexibel wie ein eigenes Depot. Es gibt schon ein paar Berechnungen… Weiterlesen »
Hallo! Lang ist es her, dass ich meine Frage zu diesem Thema gestellt habe. In der Zwischenzeit bin ich auf einen Finanzdienstleister gestossen, der eine Software verwendet, welche bis ins Detail sämtliche Kosten von Depotbanken und Versicherern in Österreich vergleicht (www.fynup.com). Die Auswertung hat ergeben, dass die Lebensversicherung auf > 20 Jahre Laufzeit das Depot IMMER um Längen schlägt, sofern die Performance im Schnitt > 4%, und die Lebensversicherung ungezilmert ist. Es gibt sogar die Möglichkeit, einen Honorartarif abzuschließen, bei dem der Vermittler gänzlich auf seine Provision verzichtet, und man mit ihm eben ein Honorar aushandelt. In diesem Fall ist… Weiterlesen »
Hallo Alex, danke für deinen Beitrag. Fynup ist mir schon öfters im Gewinn untergekommen und ich frage mich schon länger, wie die vergleichen. Es kommt mir sehr zugeschnitten auf Fondsversicherungen vor und sie sagen dazu eh immer, dass sich nur die ungezillmerten Fondsversicherungen bezahlt machen. Ab einer Performance von 4 % ist natürlich auch schon eine Vorgabe. Die Performance des MSCI World Index in den letzten 20 Jahren lag bei ca. 2,9 % wenn ich mich gerade nicht verrechnet haben. Dazu kommt, dass es eine Wette ist, dass es mit der Steuer so bleibt wie es ist. Die Flexibilität einer… Weiterlesen »
Hallo Andreas, ich habe einen unabhängigen Vermögensberater gefunden, der mit diesem tool arbeitet. fynup vertreibt selbst keine Produkte, sondern verkauft ihr Analysetool an Vermittler. Auf dem Vergleich sind sämtliche Kosten der einzelnen Anbieter detailliert über mehrere Seiten angeführt. Ich gehe davon aus, dass sowohl die Depotbanken als auch die Versicherer aufschreien und klagen würden, wenn die Zahlen nicht stimmen würden. 20 Jahre ist natürlich blöd, weil vor 19 Jahren gerade die dot.com-Blase platzte und dann noch weitere crashes folgten. Trotzdem machten z. B. der DAX und der S&P500 auch auf 20jahres-Sicht >4%. Wenn Du 25 Jahre hernimmst, sind wir beim… Weiterlesen »
Werde mal schauen, ob ich da mehr Informationen zu Fynup bekomme. Mir geht ja einfach nicht ein, wie die tatsächlich rechnen. Ich vermute ja, dass die mit der TER rechnen und nicht mit den tatsächlichen Kosten bei aktiven und passiven Fonds und hier gibts ja so ein paar Überraschungen, dazu kommt natürlich der Umstand, dass mit einem Depot die Wahlfreiheit der Wertpapiere größer ist als bei einer Versicherung. Da werden dann Birnen mit Äpfel verglichen. Am Ende ist es dann doch immer wieder eine Wette darauf, dass die steuerliche Situation so bleibt, wie sie ist. Wird, so wie immer wieder… Weiterlesen »
Ich bin bei Versicherungen von Haus aus immer so vorsichtig, weil sie für mich so undurchsichtig sind und auch arbeiten. Im Gewinn 6/19 bringt Herr Staudinger von Fynup genau die gleiche Replik und mit seinem Tool sollte es besser werden.
Ich habe gerade das Kontaktformular von Fynup in Anspruch genommen und ich hoffe, dass ich eine zweite Meinung zu meinem Sparplan bekomme. Da kriege ich dann sicherlich auch mit, wie gearbeitet wird. Bin gespannt, ob ein Blick unter die Motorhaube zugelassen wird 😉
Hallo Andreas,
gibt es schon Neuigkeiten bezüglich ETF vs. fondsgebundene Lebensversicherung? Es wäre interessant wann welche Kosten anfallen, dann könnte man ja leicht einen Vergleich durchrechnen. Ich warte noch auf ein Angebot.. Aber viele dieser Fonds sind ja aktiv gemanaged, was schon einen faden Beigeschmack hat.
Danke und LG Stefan
PS. Ich glaube der MSCI World macht 2.9 Prozent Dividendenrendite, insgesamt sollten es schon ca. 8 p.a. sein sonst würde er die Weltwirtschaft ziemlich schlecht abbilden..
Servus Stefan, nein, ich komme leider nicht dazu. Das Thema ist aber mehr als komplex. Wann welche Kosten anfallen das ist bei Depots klar & einfach, aber frag mal bei einer Versicherung nach 😉 Jede Versicherung hat andere Kosten, andere Ansätze und somit muss jeder Tarif verglichen werden. Dazu die Bindung über X Jahre (Jahrzehnte) und das Nicht-Wissen, ob die steuerliche Behandlung so bleibt, wie beim Abschluss (was sie wohl nicht tun wird). Daher bin ich hier auch so „faul“, dass ich hier nicht mehr Zeit investiere, weil vermutlich werden das 2-3 Tage werden mit dem Wissen, dass man am… Weiterlesen »
Danke für die schnelle Antwort. Ich hab jetzt schnell drüber gerechnet und sicher nur einen Bruchteil bedacht, aber so wie überall sind vermeintlich günstige Produkte auf den zweiten Blick doch nicht so günstig. Auch ohne KESt, aber mit Depotgebühren, Fondsgebühren, Ausgabeaufschlägen, Versicherungssteuer und der schlechteren Performance durch das aktive Management wird man langfristig mit einem ETF Sparplan besser aussteigen. Wenn man dann noch die Undurchsichtigkeit und die unsichere steuerliche Behandlung miteinbezieht. Nimmt man einen thesaurierenden SWAP ETF bei dem ja die Ausschüttungen nicht besteuert werden, dann gibt es denke ich nichts mehr zu überlegen. Wobei sich ja hier die steuerliche… Weiterlesen »
Es gibt mittlerweile auch bereits Versicherungslösungen mit ETFs und dass die Versicherungskosten (Abschlusskosten) nicht gleich zu Beginn voll schlagend werden, sondern über die gesamte Laufzeit, dann sehen diese Produkte auf einmal doch ganz gut aus. So mein Wissensstand und was ich bisher aus den vorhandenen Vergleichen (die aber evtl. biased sind durch die Versicherungsgesellschaften, genauso wie meine Aussagen biased sind durch meine engstirnige „ich-will-es-im-Griff-haben“ Einstellung). Ich habe es natürlich noch immer auf der Liste, aber es gibt eben gaaaaanz viel zum Reindenken und leider sind die Versicherungen ja doch sehr zurückhaltend bei den Informationen die sie hergeben.
Liebe Grüße,
Andreas
Vorsicht Banken und Lebensversicherungen LIECHTENSTEIN !!!WARNUNG!!!
Versteckte Gebühren, bis zu 10 % dreifach überhöhte Prämie
für den Ablebensschutz. Neu Steuern für Ausländer bei Wertpapierentnahme minus 0,3 %
Kapitalentnahme minus 0,15 %
Euer Geld und Gesundheit sind in LI in Gefahr !!!
XXXX gegen YYYYYY siehe auch:
Lug, Betrug, Finanzplatz Liechtenstein
Wolfgang, ich habe die beiden Parteien mit XXXX und YYYYY ersetzt. Wenn es verlässliche und belastbare Quellen gibt, dann lass es mich wissen. Lug, Betrug sind strafrechtliche Vorwürfe, da bedarf es Gerichtsurteile. Danke!
Hi! Mich würde interessieren in welchen Gesetzen (konkret, am besten bis hin zu einzelnen Pragraphen) dies geregelt ist.
Da dürfte man sich ordentlich durchwälzen müssen durch die Flut:
https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Suchworte=aussch%C3%BCttungsgleiche+ertr%C3%A4ge&x=0&y=0&Abfrage=Gesamtabfrage
– Investmentfondsgesetz
– Einkommensteuergesetz
– Fonds-Melde-VO
– FinanzOnline-Verordnung
Genaueres weiß ich nicht. Also paar Gesetze, paar Verordnungen.
hier habe ich bisschen etwas gefunden, ein mE interessanter Aufsatz: https://www.lindeverlag.at/buch/investmentfonds-aufsicht-und-besteuerung-6365/b/leseprobe/B04460.pdf
Hat man das ganze Buch, erhält man sicherlich noch darüber hinaus interessante Informationen zur Besteuerung von Investmentfonds.
Hallo!
Echt cool, dass ich endlich einen verständlichen Artikel zur Besteuerung in Ö gefunden habe! Jetzt zu meiner Frage:
Ich habe im September ein Depot bei der Comdirect in DE eröffnet mit 3 thesaurierenden und 1 ausschüttendem ETF. Alle sind Melde-ETFs. Nun würde ich gerne wissen, wie ich die thesaurierenden im Detail zu versteuern habe. Des weiteren werden 2 weitere (ETF110, ETF127) im Laufe von Q1 2018 auch ausschüttend. Wie sind die 2, für 2017 zu versteuern?
Danke schonmal und LG!
Servus Emanuel,
also jetzt bin ich leicht irritiert, denn zum einen ist der Artikel leicht verständlich, doch dann gibt es doch die Frage wie zu versteuern ist? Was genau fehlt dir denn, bzw. was ist die konkrete Frage außer „Wie geht es?“ die in dem Beitrag abgehandelt wird (es wird zumindest versucht).
Vielleicht diese Seite noch nicht gelesen?:
https://www.broker-test.at/etf/ausschuettungsgleiche-ertraege/
Genau das meinte ich! DANKE!
Hallo, soeben wurde mir von Flatex für einen thesaurierenden ETF (wurde im Dezember 17 erst gekauft) 27,5% Vermögenszuwachssteuer (1,1€) abgezogen. Die Brutto-Thesaurierung war 4,83€ aber der zu verpflichtende Steuerertrag war 4,00€ (->27,5% davon sind 1,1€) … Warum waren nur 4€ zu versteuern und warum wurde 27,5% abgezogen? oder verwechsle ich etwas?
Servus Flo,
so von der Ferne kann dein Fall nicht beurteilt werden. Vermutlich wirds schon passen. Check dir einfach mal auf Profitweb deine ISIN und dort unter Punkt 4 müsste sich der Betrag finden (evtl. noch den Punkt 3.3.2 Inlandsdividenden berücksichtigen). Oder noch einfacher: Den Flatex Support um Hilfe bitten, die sind eh auch fix 🙂
habs selber herausgefunden.. der Devisenkurs wurde noch vor der Steuer mitberechnet 🙂 aber es wurden trotzdem 27,5% Steuer abgeführt und nicht die im Artikel beschrieben 16,5% (60% von 27,5), obwohl es ein thesaurierender ETF ist
Auch bei mir:
LU0635178014
Flatex hat 27,5% der Bruttothesaurierung abgeführt.
Flo: frägst du dbgl. bei Flatex nach? Ich werde das jedenfalls mal tun…
jap gleicher ETF.. wenn du eh bei Flatex nachfragst, schreibe dann die Antwort hier als Kommentar. Wäre super nett 🙂
Servus Flo,
ich werde den Beitrag hier ein wenig überarbeiten, damit es besser herauskommt was bei thesaurierenden Fonds geschieht:
– Ausschüttungsgleiche Erträge werden voll mit 27,5 % versteuert
– Substanzgewinne (Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren) werden innerhalb der Fondsgesellschaft nur zu 60 Prozent mit der Wertpapier-KESt von 27,5 Prozent besteuert. Damit verringert sich eben die effektive Steuerbelastung auf 16,5 Prozent.
Danke für die Aufklärung. Dann hat Flatex mit den vollen 27,5 % ja leider doch korrekt versteuert.
ganz verstehe ich das noch nicht… Also die ausschüttungsgleichen Erträge (wie gestern von Flatex 27,5% abgeführt) verstehe ich. Und wenn ich dann meine Wertpapiere mit Gewinn Verkauf: fallen nochmals 16,5% an, bzw später 27,5% oder gar keine Steuern mehr weil man hat ja schon einmal welche gezahlt oder werden diese berücksichtigt?
Vielen Dank
wenn du die Wertpapiere dann verkaufst und einen Gewinn hast, so werden auf den Kursgewinn 27,50 % fällig, sofern es sich um einen ausländischen Meldefonds handelt. Bei einen inländischen Fonds wären dazwischen bereits Substanzgewinne mit 60 % der 27,50 % abeführt worden.
alles klar danke 🙂
Liege ich richtig, dass es in Österreich sowas wie einen Freibetrag nicht gibt?
LG
Ganz genau, es gibt hier keinen.
Noch eine Anmerkung aus der Praxis: Auch bei ausschüttenden Fonds kann es zu einer Steuerforderung unabhängig von der Dividenendenauszahlung kommen. Dann nämlich wenn eine Umschichtung im Index vorgenommen wird und demnach Aktien vom Fonds verkauft werden und andere gekauft werden. Dabei im Fonds realisierte Gewinne sind steuerpflichtig, genauso wie wenn man selbst diese Aktien (mit Gewinn) verkauft hätte.
Deshalb immer genügend Geld am Verrechnungskonto für solche „Überraschungen“ bereit halten!
Hallo, in obiger Formel zum zu versteuernden Gewinn hat sich m.E. ein kleiner Fehler (fehlende Klammer und Vorzeichen falsch) eingeschlichen, korrekt müsste diese m.E. lauten:
Zu versteuernder Gewinn = Menge * Verkaufskurs – Menge * (Kaufkurs + nicht berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge)
Oder
Zu versteuernder Gewinn = Menge * (Verkaufskurs – Kaufkurs – nicht berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge)
LG
Sehr aufmerksam, ich habe dies nun korrigiert bzw. auch in der Ansicht ein wenig adaptiert. Müsste nun stimmig sein 🙂
Beinahe 😉
Vor die nicht berücksichtigten ausschüttungsgleiche Erträge muss m.E. ein „-„, kein „+“. Denn sonst würden diese den zu versteuernden Gewinn und somit die KESt ja erhöhen statt zu erringern
amoi gehts nu, amoi gehts nu leicht 😉
Nächster Versuch, aber ich denke, jetzt kommts schön langsam hin und nun passts auch mit dem Text darüber 😉 sollte nun nicht mehr kehrt-ver sein.
Danke Manfred für deinen aufmerksamen und kritischen Geist!
Hallo,
dank der wirklich erstklassigen Artikel hier verstehe ich nun (glaube ich zumindest) wie Ausschüttungen bzw AgE und realisierte Kursgewinne zu versteuern sind und wie realisierte Verluste innerhalb des selben Kalenderjahres gegengerechnet werden können.
Was ich aber nocg nicht verstehe ist das Thema Quellensteuer und wann ich diese ggf wie rückfordern kann. Wäre toll, wenn das nochmal etwas deraillierter inkl Beispielen verdeutlicht werden könnte.
Vielen Dank!
Danke für die Gedankenanregung. Ich habe es bisweilen selbst noch nie gemacht, weil der Aufwand (und die Kosten) sich hierfür nicht auszahlen. Sind für mich bisher Sunk Costs, werde dafür aber mal eine eigene Seite darüber machen.
hier habe ich einmal das Thema kurz angerissen: https://www.broker-test.at/online-broker/dividenden/ „Es gibt Faustregeln, ab wann es sich ausbezahlt, die zu viel bezahlte Quellensteuer zurückzuholen. Macht man dies selbst, so zahlt es sich ab ca. 600 bis 700 Euro pro Einzelposition aus. Benötigt man einen Steuerberater dazu, zahlt es sich erst deutlich später aus, denn dieser greift hier nochmals zu und so kommen wohl nochmals zwischen 100 bis 300 Euro je Einzelposition dazu. Sie sehen, dass es sich ab einer wirklich sehr hohen Dividendenzahlung bezahlt macht, all die Mühen einzugehen.“ wird wohl nur wenigen so gehen, dass man sich die Arbeit tatsächlich… Weiterlesen »
Besten Dank!
Hallo Manfred, Soweit ich mich erinnere gibt es beim Thema (ausländischer) Quellensteuern zwei Aspekte 1) Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer im Herkunftsland. Im Fall von ETFs macht das der Fondsbetreiber. Das ist im übrigen auch der Grund wieso die meisten Fonds ihren Sitz in Luxenburg oder Irland haben. Diese Länder haben die besten internationalen Abkommen zur Quellensteuer-Rückerstattung. 2) Die Anrechnung der bereits bezahlten ausländischen Quellensteuer auf die zu bezahlende KESt. Bei einem Meldefonds stellt der Fondsbetreiber der OeKB diese Informationen auf Fondsebene zur Verfügung. Von dort holen sich die inländischen Broker diese Informationen und berechnen daraus die zu bezahlende KESt. In… Weiterlesen »
Hallo Jörg, Wenn ich einen ETF mit Fondsdomizil Deutschland kaufe (in Österreich Meldefonds, Kauf bei steuereinfachem Broker in AT) muss ich mich überhaupt nicht mehr um die Rückholung irgendwelcher Quellensteuern kümmern? Im Fall von Aktien werden diese in Deutschland komplett mit den dortigen ca. 27 % versteuert und wir ÖSterreicher können uns davon 15 % anrechnen lassen und zahlen dann hier die fehlenden 12,5 % für die öster. KEST. -> In Summe haben wir in so einem Fall aber eine Steuerlast von 27 % + 12,5 % = rund 38,5 % und müssten uns die zuviel bezahlte deutsche Steuer aus… Weiterlesen »
Servus Sandra,
ich erlaube mir, obwohl die Frage für Jörg ist, meine 2 cents zu geben:
Bei einem ETF macht das der steuerliche Vertreter für uns. Du siehst die Anrechnung der Quellensteuer in den Reports die dann auf profitweb.at (der OeKB) bei Interesse. Ansonsten einfach zurücklehnen und der steuereinfache Broker macht das für dich, dass die KESt abgezogen wird und im Hintergrund macht das bereits der steuerliche Vertreter des Fonds, dass er die Quellensteuer zurückholt bzw. anrechnet.
Grüße,
Andreas
Hallo Sandra, Ja, bei Melde-Fonds und inländischem Broker musst Du Dich um nichts mehr kümmern. Wie erwähnt ein nicht zu vernachlässigender Vorteil von Fonds im Allgemeinen und ETFs im Speziellen. Das macht der Fonds für Dich (Rückforderung von Quellensteuer im Ausland) bzw. stellt der Fonds dem Broker zur Berechnung der Steuer zur Verfügung (Anrechnung der Quellensteuer in Österreich). Letzteres – Bereitstellung von Steuerinformationen d.h. Gewinne durch Ausschüttungen, Verkäufe (bei Umschichtung ) und anrechenbare Quellensteuer – ist genau das was der Begriff „Melde-Fonds“ bedeutet. Bei einem Fonds der diese Information nicht bereitstellt („Nicht-Melde-Fonds“) wird die Steuer pauschaliert, was – wie Du… Weiterlesen »
Also ist es steuertechnisch für uns Österreicher mit einem steuereinfachen inländischen Broker hinsichtlich der Quellensteuer unerheblich ob der ETF in Irland oder in Luxemburg aufgelegt ist? Weil es öfters heißt, dass Irland das beste Abkommen mit den USA zwecks Quellensteuer hat und daher ETFs in Irland dadurch auch mehr Rendite haben.
Hallo Bernhard, Das Abkommen zur Anrechnung der Quellensteuer etc. betrifft den Punkt 1) in meinem Posting und wird „innerhalb“ des Fonds durchgeführt. Der Fondsbetreiber sieht sich an in welchem Land für die in dem Fonds enthaltenen Assets (Aktien, Anleihen, etc.) die höchste „Rückerstattungsquote“ erzielbar ist. Das kann ja unterschiedlich sein, z.B. bei hauptsächlich europäischen oder hauptsächlich US-Aktien oder hauptsächlich Schwellenländer-Aktien. Die nicht rückerstattet Quellensteuer wird dann vom Fondsbetreiber in der Steuermeldung in AT ausgewiesen und entsprechend den österreichischen Gesetzen auf die zu zahlende KESt. angerechnet. Die Konsequenz: 1) Nur Meldefonds kaufen! Alles andere ist praktisch nicht handhabbar und steuerlich suboptimal.… Weiterlesen »
Vielen dank für die sehr schnelle Antwort, Jörg!
Keine Sorge, es geht mir um einen Meldefond den ich gern ab sofort bei Flatex AT kaufen und langfristig besparen möchte. Ich bin jetzt nur noch verunsichert worden, weil ich gelesen habe, dass man wegen der Quellensteuer Verrechnung Irland als Fond Domizil bevorzugen sollte und der ETF den ich jetzt im Auge hatte (LU1861134382) und der auch kostenlos besparbar wäre bei Flatex ist aber aus Luxemburg. Alternative wäre der IE00BYX2JD69 aus Irland, aber den gibts halt nicht gratis…
Diese Geschichten gibt es, wobei auch LU hier immer positiv erwähnt wird. Mich wundert es eher, dass es so viele DBA-Experten gibt 😉
Nimm dir den, der dir eher zusagt, kannst ja auch noch einen Performance Vergleich der beiden machen, wobei sie sich inhaltlich mit ex Fossil Fuels bzw. Reduced Fossil Fuels unterscheiden.
Danke für die Antworten!
Dann wirds wohl der kostenlose ex Fossil Fuels ETF aus LUX werden, auch wenn der Reduced Fossil Fuels aus IRL vielleicht derzeit Performance mäßig ne Spur besser sein mag (kostet dafür aber auch 0,02% und 1,5 Euro im Monat mehr – zwar kaum der Rede wert, aber da ist mir dann auch das „ex“ sympathischer als das „reduced“).
Hallo,
also ich bin etwas verwirrt durch den Artikel. Meines Wissens versteuert z.B. Flatex alle meine Wertpapiere automatisch, da in Österreich ansässige Banken seit Anfang 2012 dazu verpflichtet sind (Ausnahme CFD und FX Handel). Anders sieht es natürlich bei Brokern im Ausland aus und wenn du nicht als Privatperson sondern als Unternehmen investierst.
Lieben Gruß
Servus Martina,
ja, das ist auch so wie du schreibst. Bei Flatex dauerte es ein wenig länger. Seit Dezember 2016 führt auch Flatex die Steuer bei allen ETFs ab. Bei Brokern aus dem Ausland ist selbst Hand anzulegen bei der Versteuerung.
Leider kommt es rein darauf an, ob man am Meldetag den ETF im Depot hat, das Geschäftsjahr ist dabei ganz egal. Mir wurde deshalb soeben von Flatex für den ETF (WKN: DBX0F2, Meldedatum 31.07.2017) die Steuer für die Erträge des gesamten Geschäftsjahres 2016 (01.01.-31.12.2016) verrechnet, obwohl ich den ETF erst im März 2017 gekauft habe.
Servus Angelo,
ja, das ist sehr ärgerlich, aber soweit ich weiß, ist dies bei allen Brokern der Fall. Da beißt man in den sauren Apfel und wenns blöd hergeht (je nach Kaufdatum), dann kann dies echt über einen sehr langen Zeitraum sein. Als Wermutstropfen könntest du es bereits jetzt so sehen, dass es nach dem Verkauf nicht mehr versteuert wird (auf Basis der Ausschüttungen).
Tut halt etwas weh, wenn der ETF auf Grund der Euro-Stärke bereits 7% im Minus ist und dann plötzlich zusätzlich 110€ an Steuern für vergangene, nicht von mir selbst realisierte Wertsteigerungen bezahlt werden müssen… Ich war auch überrascht von der Höhe, da es sich ja um einen Thesaurierenden Swapper (in Deutschland ohne AgE) handelt. Aber da wurde scheinbar der gesamte Kursanstieg in die Besteuerung mit reingenommen.
Hey danke für diese Infos!!! TOP
Bitte, gerne!
Danke für die tolle, informative Seite! Könnten wir einmal ein reales Szenario durchspielen? Im Dezember 2015 habe ich 100 Anteile des ETF ComStage NYSE Arca Gold BUGS UCITS ETF (ISIN LU0488317701, WKN ETF091) gekauft. Unter profitweb.at Punkt 4. Steuerpflichtige Einkünfte werden für 2016 0,2802 EUR ausgewiesen. Trage ich in meiner jährlichen Steuererklärung einfach unter ausschüttungsgleiche Erträge 27,5 – für 2016 – 100×0,2802 ein? Und was hat es mit Punkt 3.6 Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile steuerpflichtige Einkünfte gem. § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) auf sich? Danke für die Hilfe! LG… Weiterlesen »
Servus Thomas,
also im Beitrag ist eine ISIN erwähnt und anhand dieser ISIN wurde das Szenario durchgespielt. Dieses war schon sehr real, nämlich ein ETF von mir 🙂
Hi Andreas,
danke für deine Antwort! Es tut mir, wahrscheinlich bin ich blind: um welchen ETF geht es konkret, und wo finde ich die Beispielrechnung? Dann könnte ich diese für meine Anteile nachvollziehen.
Sorry für die Umstände!
Thomas
Servus Thomas,
mea culpa sage ich da nur… ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht und war wohl noch bei den anderen Kommentaren. Sieh dir doch bitte mal diesen Beitrag an, bei dem es um ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds/ETFs geht. Ich denke, das ist mehr nach deinem Geschmack 😉
https://www.broker-test.at/etf/ausschuettungsgleiche-ertraege/
lg,
Andreas
Hallo,
wie versteuere ich meine ETFs eines ausländischen Brokers, wenn ich nicht weiß, in welche ETFs investiert wurde? Ich investiere auf Scalable Capital in Deutschland, eine Gesellschaft, die über die Baader Bank in Deutschland mein Kapital in ETFs investiert und unterjährig entsprechend meiner Risikobereitschaft das Portfolio umschichtet.
Vielen Dank, Harald
Servus Harald, das ist wahrlich ein kniffliger Fall. Vor gut einem 3/4 Jahre habe ich bei Scalable Capital mal angefragt, wie es denn für uns Österreicher aussieht und ich bekam folgende Antwort: „Die in Österreich fällige Kapitalertragssteuer (“KESt”) wird in diesem Fall nicht automatisch von der deutschen Depotbank (Baader Bank AG) abgeführt. Sie sind daher selbst für die korrekte Deklarierung gegenüber dem österreichischen Finanzamt verantwortlich. Dazu erhalten Sie von der Depotbank jeweils nach Jahresende eine Steuerbescheinigung, welche Ihnen als Grundlage für die anschließende Deklaration gegenüber Ihrer Steuerbehörde dient.“ Gut, das hast du dir ja eh schon gedacht. Ich vermute mal,… Weiterlesen »
Ich habe die Damen und Herren von Scalable angeschrieben und hier gab es auch prompt eine freundliche und sachdienliche Antwort die dir sicherlich weiterhilft: Ja, Kunden von Scalable Capital erhalten zu Beginn des Jahres (um den 15. Januar) einen Bericht über die Finanzportfolioverwaltung. Dort sind alle zum Jahresende gehaltenen Wertpapiere (inkl. ISIN und Stückzahl), sowie Transaktionen aufgelistet. Zusätzlich können Kunden die Transaktionen in deren persönlichem Bereich online einsehen und die zugehörigen Abrechnungen herunterladen. Außerdem investieren wir nur „Meldefonds“. Das ist fester Teil unseres Auswahlprozesses, eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Daher einfach einloggen und die nötigen Informationen herunterladen. Mit… Weiterlesen »
Hallo! Danke für diesen ausführlichen bericht!
Ich habe eben mein erstes Depot bei der Hello bank eröffnet und suche jetzt nach Werten für ein langfristiges investment. Wenn ich das ganze richtig verstanden haben bin ich mit einem Meldefond (wie beispielsweise dem iShares TecDAX) und einem Österreichischem broker auf der sicheren Seite. Oder muss ich selbst da noch etwas extra versteuern?
Servus Marco,
es liest sich so, als ob du es dir einfach (im Sinne von steuereinfach) machst und du alles so geregelt hast, dass dein österreichischer Broker sich um alles steuerliche kümmert. Du kannst mit der Kennnummer des ETFs noch nachprüfen, ob es sich um einen ETF handelt mit einer steuerlichen Niederlassung in Österreich, aber ich glaube, man kann davon ausgehen, wenn dieser bei der Hello Bank angeboten wird.
Hallo Andreas, zuerst einmal Danke für die Übersicht und für deine tolle Seite! Auch bei thesaurierenden Fonds sofort 60% des Kursgewinns mit 27,5% versteuern zu müssen, obwohl kein Geld zugeflossen ist ist echt ein Wahnsinn. Ich müsste also, wenn ich in ein paar Jahren eine größere Summe angespart habe, unter Umständen ETF-Anteile verkaufen, um Steuern auf die Wertsteigerungen zu bezahlen. z.B. wenn ein Portfolio mit 150.000€ innerhalb eines Jahres auf 162.000€ (8% Rendite) steigt, muss ich Anteile verkaufen (wobei auf verkaufte Anteile dann die restlichen 40% der 27,5% KESt anfallen) oder selbst Mittel aufbringen, um 1.980€ (12.000 x 0,6 x… Weiterlesen »
Servus Herr Angelo, vorweg einmal, Steuerberater bin ich keiner und bin daher nur mäßig geeignet, versuche aber all mein Wissen in die Beantwortung der Frage einzubringen, vielleicht gelingt es vorzüglich 😉 Generell bei thesaurierenden Fonds: Es gibt dort ausschüttungsgleiche Erträge, welche zu 60 % versteuert werden müssen. Das sind effektiv dann 16,50 % (60 % von 27,50) an KESt die versteuert werden müssen. Was aber wird versteuert, eben die ausschüttungsgleichen Erträge. Diese setzen sich zusammen aus: – Zinsen, Dividenden – Mit Gewinn verkaufte Wertpapiere (vulgo Kursgewinnsteuer) – Minus mit Verluste verkaufte Wertpapiere (vulgo Verlustausgleich) Wenn ich mir deine Fragen ansehe,… Weiterlesen »
Vielen Dank für deine Hilfe und die gute Erklärung, aus irgendeinem Grund hab ich das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen falsch interpretiert 🙂
Freut mich, dass ich mit meinen swappenden Comstage ETFs (& db-x auf den S&P 500) bei Flatex scheinbar eine gute Wahl getroffen habe!
Hey Andreas, trotzdem muss man dann aber diese 16,5% sozusagen im Voraus zahlen? Habe ich das richtig verstanden?
Je nachdem welche Summe man investiert hat, können auch die Dividenden hoch sein, und somit auch die Vorauszahlung etwas höher.
Folgendes hast du oben genannt: „Die Senkung der effektiven Steuerlasst auf 16,5 % hat über viele Jahre jedoch eine steuerschonende Wirkung, welche man sich nicht entgehen lassen sollte.“
Wie genau wirkt sich die Steuerschonung aus? Wenn man trotzdem die restlichen 40% (von 27,5%) nachzahlen muss?
Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!
Damjan
Servus Damjan, das mit der Steuerschonung ist so gemeint, dass ich den thesaurierenden mit einem ausschüttenden Fonds vergleiche. Habe ich Dividendenerlöse aus einem ausschüttenden Fonds, so muss ich diese mit der Ausschüttung sofort mit 27,50 % versteuern. Bei einem thesaurierenden Fonds wird so getan als ausgeschüttet wird (daher eben die ausschüttungsgleichen Erträge) und diese werden zuerst mal mit 60 % von den 27,50 % versteuert und beim Verkauf des Fonds dann der Rest. Die Differenz an Steuern die hier noch nicht bezahlt werden muss, kann für weitere Investments verwendet werden und daher wird hier der Begriff der steuerschonenden Wirkung verwendet.… Weiterlesen »
Hallo!
Vielen dank für die nachträgliche Aufklärung @Andreas, und danke für die Frage @Angelo!
Dass NUR die ausschüttungsgleichen Erträge zuerst nur mit 60% und am Ende mit 40% besteuert werden geht aus dem Artikel nicht klar hervor. Dachte auch, dass der jährliche Wertzuwachs (Kurs) zu versteuern wäre.
Aber jetzt ist alles klar 😀
Vielen Dank für das Feedback. Ich habe nun versucht dieses Thema ein wenig anders zu beschreiben, sodass keine Extra-Erklärung notwendig ist. Ich habe daher den Betrag ein wenig umgeschrieben und herausgearbeitet. Mein Versuch dieses Thema passend und gut darzustellen findet sich nun hier:
https://www.broker-test.at/etf/etf-steuern/#Ausschuettender_oder_thesaurierender_ETF
Hallo!
Zuerst einmal danke für die wunderbare Übersicht!
Zu meinen Fragen:
* Wie genau sehe ich, ob es sich um einen Melde- bzw. Nichtmeldefonds handelt? Reicht unter profitweb.at eine einfache Eingabe der ISIN und falls ein Eintrag vorhanden, heißt das, dass dieser Fonds in Österreich gemeldet ist, oder muss ich da noch mehr bohren?
* Falls es sich um einen Nichtmeldefonds handelt: Ändert sich für mich (außer die etwas andere Besteuerung) etwas? Dies führt doch ohnehin der Broker (bei mir flatex) ab?
Danke schon im Voraus für die Antworten!
MfG
Vielen Dank für die Fragen. Hier die Antworten aus meiner Sicht der Dinge: Ad Frage 1: Ich würde den Check bei der FMA durchführen und nicht bei Profitweb – nachzulesen im § 140 InvFG 2011. Habe hier mehr Vertrauen zur FMA als zu Profitweb (wobei diese Daten wohl auch einwandfrei und stets aktuell sein werden). Ad Frage 2: Bei einem inländischen Broker dürfte dies alles der Broker übernehmen. Bei einem ausländischen Broker muss mans sicher selbst durchführen. Wichtig ist der Hinweis, dass man SELBST für die richtige Abführung verantwortlich ist. Zu Flatex: Flatex hat bis Ende letzten Jahres hier anscheinend… Weiterlesen »
Okay … Ich bin generell neu in der „Szene“ und auch erst seit kurzem bei flatex.at. Als Österreicher findet man im Web hinsichtlich der steuerlichen Behandlung im Inland von ETF’s kaum etwas brauchbares. Anscheinend interessiert sich keiner dafür … Danke jedenfalls für die rasche Anwort! 🙂
Leider, leider… für sachdienliche Hinweise, wie die Inhalte verbessert werden können, damit mehr Licht ins Dunkle kommt, freuen wir uns 🙂
Vielen Dank für die ausführliche Zusammenfassung zu ETF Steuerschön / Steuerhässlich für Österreicher. Also als Österreicher am Besten bei justETF folgende ETF herausfiltern: -Fondsdomizil Inland: zu selten, daher ETF mit Fondsdomizil im Ausland prüfen auf: – Melde-ETF: Ja – Check bei online FMA auf Eintrag „Ausländische OGAW“: Ja (ETF Bezeichnung bei Fondsnamen eingeben) – Thesaurierer: Besser aufgrund jährl. anfallenden Steuern (Hebeleffekt) – Ausschüttungsgleiche Erträge: Check bei OeKB Profitweb. In den Zeilen sollte am Besten 0 stehen. Das kann mE nur bei SWAP-ETFs der Fall sein. Also denke ich, dass folgende ETFs derzeit steuerlich besser sein können, oder? – ETF aus… Weiterlesen »
Servus Krtek,
ich kann Ihnen leider nicht folgen, was Sie genau meinen. Schon beim Punkt Fondsdominizil gibts bei Justetf keine Einstellung auf Inland (=Österreich). Wollten Sie mit Ihrem Beitrag Ihre Gedanken nochmals gegenchecken lassen oder wollten Sie uns etwas Neues aufzeigen?
Danke für das Feedback. Das Fondsdomizil kann in der ETF-Suche ganz unten gefiltert werden. Muss aber nicht über justETF sein. extra-funds ist mE auch ein guter Anzeiger. Domizilsuche bringt aber wirklich nicht viel, weil es anscheindend und leider keinen ETF mit Fondsdomizil „Österreich“ gibt. Die meisten scheinen über Luxemburg, Irland oder Deutschland zu laufen, womit sich wieder die Frage der Doppelbesteuerung stellt (anrechenbare Quellensteuer?). Ich wollte eigentlich auch einen Gegencheck, weil es natürlich auch interessant ist, einen steuereinfachen ETF als Sparplan zu wählen, um nicht unnötig viel Papierkram durch Doppelbesteuerungen, Rückforderungen mit Einkommenssteuererklärung auf Kapitalerträge usw. zu haben. Bin daher… Weiterlesen »
Schauen wir, ob wir uns ein wenig näher kommen 🙂 Ad Fondsdomizil: Ich sehe hier wirklich nur Deutschland, Frankreich, Irland, Jersey und Luxemburg bei einem Login auf Justetf und beim Profil hinterlegt Österreich, Privatanleger. Daher konnte ich nicht folgen, was es mit Österreich auf sich hat, hat sich aber nun geklärt. Will mans wirklich steuereinfach haben und sich verlassen können, so traue ich aktuell nur den österreichischen Banken dies zu. Leider kommen hier aber höhere Kosten auf einen zu. Möchte ich den Papierkram vermeiden, so würde ich mir einen günstigen österreichischen Broker suchen. Was ist mit den Kosten bzw. Gebühren?… Weiterlesen »
Bin auf der Suche nach Steuerinformationen auf deine tolle Zusammenfassung gestoßen (danke) und auch auf die Steuer Beschreibung bzgl KESt der Hello Bank. Hier sagt sie, dass innerhalb der EU mit 1.1.2017 die Quellensteuer wegfällt. Hiermit sollte sich doch das steuerhässlich/steuerfreundlich sofern man einen ETF aus einem EU Land nimmt erübrigen, oder? —- Das EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 sieht vor, dass mit Wirksamkeit 1.1.2017 die EU-Quellensteuer aufgehoben und damit nicht mehr eingehoben wird. Stattdessen tritt der automatische Informationsaustausch (AIA) in Kraft, den Österreich mit den EU-Mitgliedsstaaten sowie einer Reihe von Drittstaaten abgeschlossen hat. Dadurch sind österreichische Finanzinstitute dazu verpflichtet Kontodaten an das… Weiterlesen »
Servus Stefan,
ich bin mir unsicher, was du mit dem Link der Hello Bank genau sagen möchtest. Der Link behandelt das Thema KESt für ausländische Kunden der Hello Bank. Es geht bei der „BeSt-KESt“ um eine Informationen zur Steuerpflicht für ausländische Kunden. Der CRS besagt nur, dass die Banken und Broker aus dem Ausland alle brav und sehr umfangreich ans heimische Finanzamt reporten werden.
Hallo,
Vielen Dank für die nützlichen Infos.
Was meinst du mit
„Will mans wirklich steuereinfach haben und sich verlassen können, so traue ich aktuell nur den österreichischen Banken dies zu.“
Empfiehlst du, obwohl Broker wie flatex zusagen, die Steuer an das österreichische Finanzamt abzuführen, persönlich einen Steuerberater zu beauftragen, die ETFs im eigenen Depot zu prüfen?
Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass es Flatex bzw. die dahinterstehende BIW Bank bislang noch nicht erfolgreich geschafft hat und lt. deren Aussagen gegen Jahreswechsel auf 2017 die erfolgreiche Implementierung des Steuerthemas in Österreich geschafft hat. Ich selbst als Kunde habe aber bislang noch keine Abrechnung gesehen, denn diese stehen bei mir erst im Laufe des heurigen Jahres an – danach kann ich feststellen, ob es auch tatsächlich rund läuft bei Flatex. Bei österreichischen Banken wissen wir es, dass wir uns ganz gut darauf verlassen können (aber auch hier hatte ich z. B. bei Brokerjet einen Riesenabrechnungsfehler bei der… Weiterlesen »
Vorweg: Ich bin kein (Steuer)Experte. Österreichische Anleger können sich bis zu 15% der Kapitalerträge auf die ausländische Quellsteuer anrechnen lassen. Je nachdem, wie hoch die (Quell)steuer im Ausland ist, kommt’s zu einer Doppelbesteuerung: 15% DB Zum Beispiel: Im Land X herrscht eine Steuer von 25%. Da in Ö bis zu 15% abgezogen werden können, beläuft sich die ausländische Steuer nur mehr auf 10%. Zusätzlich muss man aber die heimische KESt bezahlen, also in Summe 37,5%. Jedoch kann man sich diese 10% beim ausländischen Staat (je nach Staat unterschiedlich schwierig; Formulare!) zurückholen. Das ganze Procedere dauert anscheinend einige Monate. Um dem… Weiterlesen »
Diese Steuerexperten sind leider nur zu selten finden und im Netz findet sich leider nicht DIE Quelle 😉 Zu den bisherigen Äußerungen gibts Zustimmung und ich habe eine Rückforderung aus Italien laufen. Die läuft aktuell ca. 2,5 Jahre. Laut österreichischen Finanzamt kann das schon mal 5-6 Jahre dauern. Ich bin gespannt, ob da einmal etwas zurück kommt. Zu ETF & Quellensteuer: Wenn es sich um einen in Österreich zugelassenen ETF handelt, wird dass dann nicht innerhalb des ETFs abgehandelt, da er eine steuerliche Vertretung hier hat? Im Regelfall haben ETFs ihren Sitz in Irland oder Luxemburg und damit niedrige Steuersätze.… Weiterlesen »
2,5 Jahre? Da kommt man bestimmt in’s Grübeln, ob man überhaupt noch was erhält :O
Ja das müsste – glaube ich – so sein.
LG
Bei Meldefonds (ETFs und klassische Fonds) und österreichischem Broker braucht man sich weder um Rückerstattung noch Anrechnung der Quellensteuer kümmern. Siehe mein Posting weiter oben. Wäre eine interessante Ergänzung zu dem Artikel.