Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

ETF Steuern

ETF Steuern

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker dringendst vermeiden!
  • Der steuereinfache Broker kümmert sich um die ordnungsgemäße Versteuerung – bei Broker im Ausland  muss sich der Kunde um alles selbst kümmern (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, …)
  • Meldefonds oder Nicht-Meldefonds? 
  • Ordentliche Erträge mit 100 % KESt vs. außerordentliche Erträge mit 60:40 % KESt
  • Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge – 100 % KESt Besteuerung
  • Das Wichtigste:
    • Ordentliche Gewinne werden sofort mit 100 % besteuert
    • Außerordentliche werden sofort zu 60 % besteuert und beim Verkauf des Fonds folgen die anderen 40 %
    • Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meist Dabei wird der Anschaffungswert des Fonds um diesen versteuerten Wert erhöht
    • Beim Verkauf des Wertpapiers werden 27,50 % KESt auf den Gewinn aus Verkaufskurs und erhöhter Anschaffungswert verrechnet – somit sind auch die fehlenden 40 % aus den ausschüttungsgleichen Erträgen versteuert

In diesem Ratgeber

Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?

Die steuerliche Behandlung von Fonds allgemein und Exchange Traded Funds (ETFs) im speziellen ist in Österreich sehr komplex und keine einfache Sache. Daher gilt:

Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet!

Alle Ausführungen hier gelten natürlich auch für Fonds und nicht nur für ETFs. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Informationen zur Besteuerung von ETFs. Vorweg gleich einmal der Hinweis, dass es einige Parameter beim Kauf und bei der Versteuerung von ETFs gibt, welche es zu beachten gilt und es sehr wichtig ist, vor dem Kauf sich die ETFs und deren Parameter genauer anzusehen, damit es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen gibt. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert und auch der beschriebene aktuelle Stand nicht frei von Fehler sein könnte und sich dazu natürlich auch noch die steuerliche Situation jedes einzelnen unterscheidet, ist dieser Artikel lediglich als Idee bzw. Meinung zu verstehen. Einen Besuch eines einschlägigen Steuerberaters ersetzt dieser Artikel nicht.

Was ist die Idee bei der Besteuerung?

Ja, es könnte definitiv einfach und transparenter passieren, die Besteuerung der Fondserträge, aber der Gesetzgeber macht es uns Anlegern und den Banken nicht einfach. Die Idee hinter dieser komplexen Besteuerung ist die, dass wir Anteilsinhaber genau so versteuert werden, als wenn wir die Wertpapiere die der Fonds hält, direkt kaufen würden. Heißt, wenn wir z. B. all diese Aktien des Fonds selbst halten würden und dort Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,5 % Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so haben wir für den Kursgewinn 27,5 % zu bezahlen. Das nennt sich in der Fachsprache der Steuerexperten „Transparenzprinzip“.

Der steuerliche Status Quo in Österreich:

ETFAktuelle Regelung
Dividenden / Ausschüttungen27,5 % KESt
Realisierte Kursgewinne27,5 % KESt

Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig! Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert.

Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt! Update mit 18.4.2021.

Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.

Video

Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?

Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.

Bei der Besteuerung von ETF ist zwischen Melde-ETF und Nicht-Melde-ETF zu unterscheiden. Inländische Fonds sind stets Meldefonds, bei ausländischen Fonds kann es auch vorkommen, dass diese Nicht-Meldefonds sind. 

Was ist ein Meldefonds?

Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Was es nicht heißt ist, dass der Melde-ETF auch seinen Sitz in Österreich haben muss. Der ETF kann genauso im Ausland beheimatet sein. Es geht hier darum, ob es einen steuerlichen Vertreter des ETFs in Österreich gibt. Diese Melde-ETF müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) melden. Die Ausgeber der ETFs sind als Melde-ETF dazu verpflichtet diese Meldung innerhalb von 5 bzw. 7 Monaten (je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt) nach Ende des ETF-Geschäftsjahres zu tätigen. Auf Grund dieser Meldung rechnet die depotführende Bank die 27,5 % Kapitalertragsteuer ab. Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer geschieht aber nur bei inländischen Online Brokern (wie z. B. die Bank Direkt, DADAT oder auch Flatex, da dieser als deutscher Broker eine Niederlassung in Österreich hat). Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker aus dem Ausland, muss der Brokerkunde dies selbst tun. Eine Unterstützung vom ausländischen Broker wird es hier keine geben.

Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist. 

https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f

Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels „Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing“ mit der ISIN IE00B3RBWM25.

Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt. 

Wie hoch die ausschüttungsgleichen Erträge sind und andere, wichtige Informationen zum zugelassenen ETF können in der OeKB Datenbank unter my.oekb.at abgerufen werden. 

Nicht Meldefonds – pauschale Besteuerung

Ist es ein Nicht-Melde-ETF, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende. Also mehr als kompliziert und ein Nicht-Melde-ETF sollte vermieden werden, speziell in Kombination mit einem ausländischen Broker, welcher sich nicht um die automatische Abführung der KESt kümmert.

Beispiel: Mit 1.1.2020 werden 100 Stück eines Nicht-Meldefonds (bzw. ETFs) gehalten wie dem ARK Innovation ETF (ISIN US00214Q1040). Der Marktwert dieser 100 Stück zum Zeitpunkt 1.1.2020 liegt bei (fiktiven) 20.000 Euro. Zum Ende des Jahres am 31.12.2020 liegt der Marktwert dieser 100 Stück bei (fiktiven) 22.000 Euro. Die Wertsteigerung in diesem Jahr liegt bei 2.000 Euro, 90 % davon sind 1.600 Euro. Jedoch müssen es mindestens 10 % des Rücknahmewertes angesetzt werden, was in diesem Fall 2.200 Euro (10 % von 22.000 Euro) sind. Daher beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage in diesem Beispiel 2.200 Euro.

Von diesen 2.200 müssen zum Jahreswechsel 27,50 % als „ausschüttungsgleiche Erträge“ bezahlt werden. Diese Steuerzahlung erhöht gleichzeitig auch die Beschaffungskosten und mindern im Verkaufsfall den realisierten Kursgewinn.

Meldefonds

Bei einem Meldefonds werden natürlich die Ausschüttungen und aber auch die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat man sich als Anleger darum zu kümmern.

Kursgewinnsteuer beim Verkauf des ETF

Ergibt die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs ein Plus, so ist diese Differenz mit der Kursgewinnsteuer in der Höhe von 27,5 % zu besteuern unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Die im Behaltezeitraum bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen den Kaufkurs, sodass bei der Berechnung des Kursgewinnes die bisher bereits berücksichtigten ausschüttungsgleichen Erträge ebenso hinzugerechnet werden müssen. Der Betrag von dem die Kursgewinnsteuer errechnet wird findet sich durch die Rechnung:

Zu versteuernder Gewinn =

Menge * Verkaufskurs 

– bereits berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge

– Menge * Kaufkurs 

==========================

= Gewinn welcher zu versteuern ist

Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit 27,5 % Kursgewinnsteuer multipliziert und dieser Betrag wird dem Finanzamt überwiesen.

Andere Kosten oder Gebühren dürfen natürlich auch beim ETF nicht dazu verwendet werden den Kaufkurs künstlich zu erhöhen bzw. den Verkaufskurs niedriger anzusetzen. 

Fazit zur korrekten Versteuerung von ETFs:

Zuerst muss herausgefunden werden, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt.

Fonds/ETF Aktuelle Regelung
INLÄNDISCHER Fonds/ETF
  • IM Fonds/ETF selbst
Erträge 27,5 % KESt
Besteuerung der Kursgewinne 60 % der thesaurierten Substanzgewinne, realisierte Kursgewinne mit 27,5 %
Verlustausgleich
  • Automatischer Verlustausgleich im ETF: Gewinne und Verluste werden innerhalb des ETF automatisch ausgeglichen.
  • Unbeschränkter Verlustvortrag: Realisierte Verluste können zur späteren Gegenverrechnung in folgende Geschäftsjahre vorgetragen werden.
  • Gegenrechnung von Kosten: Im ETF anfallende Kosten können den Erträgen gegengerechnet werden und verringern damit die KESt-Berechnungsbasis.
  • ANLEGER
Besteuerung der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten).
Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt – es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung.
AUSLÄNDISCHE ETF
Zusatzinformation

Steuerrechtliche Kategorisierung:

  • KESt-Melde-ETF (Meldung ausschüttungsgleiche Erträge, Besteuerung wie inländische Fonds) –>
    Substanzgewinne: 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne mit 27,50 %
  • KESt-Nicht-Melde-ETF (keine Meldung von ausschüttungsgleiche Erträge, pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.)

Inländischer Fonds/ETF:

Die Erträge werden sofort mit 27,50 % KESt versteuert, Substanzgewinne werden innerhalb des Fonds jährlich sofort mit 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne versteuert. Um den Verlustausgleich im Fonds kümmert sich der inländische Fonds selbst. Der Anleger versteuert die etwaigen Kursgewinne beim Verkauf des inländischen Fonds mit 27,50 % auf den Differenzbetrag des Veräußerungserlöses – Anschaffungskosten. Die bereits besteuerten Beträge im Fonds (die erwähnten 60 %) werden dabei aber bereits berücksichtigt und so kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.

Ausländischer ETF:

Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds, so erfolgt eben keine steuerliche Meldung und es ergibt sich so eine pauschale steuerliche Belastung. Pauschal werden 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.

Handelt es sich um einen Meldefonds, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge Jahr für Jahr analog der Vorgehensweise beim inländischen Fonds zu besteuern. Gewinne aus der Substanz die nicht ausgeschüttet werden,  werden Jahr für Jahr zu 60 % versteuert (außerordentliche Erträge) und Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Gewinne (ordentliche Erträge) zu 100 %. 

Bei Ausschüttungen fällt mit der Ausschüttung die Steuer an, wird thesauriert, so wird dies steuerlich als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und ebenso besteuert. Es ist eine Vorabsteuer, denn gleichzeitig mit dem ausschüttungsgleichen Ertrag werden die Anschaffungskurse nach oben angepasst und so wird beim Verkauf weniger Gewinnsteuer fällig. Wird das Wertpapier verkauft, so ist das Delta aus Verkaufspreis und dem erhöhten Anschaffungsbetrag des Wertpapiers die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung mit 27,50 % der Wertpapier-Kapitalertragsteuer.

Quelle dafür ist die Investmentfondsrichtlinie 2018.

Noch ein kleiner Gedankenanstoß für die Auswahl des „richtigen“ ETFs:

Ordentliche Erträge vs. außerordentliche Erträge

Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.

Ordentliche Erträge: 100 % KESt

Ganz gleich, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden Fonds (bzw. ETF) handelt, für ordentliche Erträge wie 

  • Zinsen
  • Dividenden

ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. Bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at der von der OeKB betriebenen Website abrufbar.

Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt

Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B. 

  • realisierte Kursgewinne
  • realisierte Kursverluste
  • Einkünfte aus Derivate (Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus Veräußerung und aus der sonstigen Abwicklung)

Diese außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Erst beim Verkauf des Fonds werden die restlichen 40 % schlagend der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Somit kommt es bei den außerordentlichen Erträgen zu einer minimalen Steuerstundung. Der Gesetzgeber sieht in den Substanzgewinnen alle Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988.

Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, sind jedes Jahr die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu korrigieren, damit es beim Verkauf zu keiner Doppelversteuerung kommt.

Kursgewinne bzw. -verluste bei einem ETF: Klassischerweise entstehen bei einem ETF erst mit dem Verkauf ein Gewinn oder Verlust. Im Innenverhältnis des ETF kommt es aber auch zu Käufen und Verkäufen. Bei einem ETF, welcher in der Regel einen Index abbildet kommt es zu Umschichtungen (=Verkäufe und Käufe). Beispielsweise wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert oder der ETF ein Rebalancing durchführt. 

Kursverluste können nicht nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden, sondern künftig in einem zweiten Schritt auch mit ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden etc.) ausgeglichen werden. Es besteht auch ein Kursverlustvortrag auf Fondsebene.   

Quellen:

Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge

Ausschüttungen finden klassischerweise bei ausschüttenden Fonds statt und ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurienden Fonds. 

Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.

Inländischer oder ausländischer Broker

Vergleicht man die Depotgebühren und die Orderkosten von inländischen und ausländischen Brokern so wird man schnell dazu verleitet bei einem ausländischen Broker Kunde zu werden. Das darf man auch. Aber Achtung, denn der ausländische Broker kümmert sich keineswegs um die Steuerangelegenheiten und so ist es jedem Brokerkunden selbst überlassen seine Wertpapierinvestments in seine jährliche Einkommensteuererklärung korrekt aufzunehmen. Dies ist nicht ohne und ein eventueller Vorteil bei den Kosten und Gebühren des ausländischen Brokers im Vergleich zum inländischen Broker ist mit der Beauftragung eines Steuerberaters auch schnell wieder dahin. Kümmert man sich selbst um die Steuerangelegenheiten, so muss man die Zeit aufrechnen, ob es einem das tatsächlich Wert ist.

Vergessen sollte man die Versteuerung dieser Erträge aus dem Ausland nicht, denn man hintergeht so Steuern und dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dazu kommt natürlich auch noch die Tatsache, dass das Finanzamt in Österreich durch den Common-Reporting-Standard natürlich voll im Bilde ist, wo im Ausland wir ein Depot besitzen und welche Papiere dort liegen. Vergisst man zu versteuern, wird das Finanzamt sicherlich einen bald daran erinnern, dass hier doch etwas zu versteuern wäre. In diesem Sinne: Seien Sie steuerehrlich und agieren Sie nicht am Finanzamt vorbei!

Inländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs von sich aus berücksichtigen und automatisch abführen:

Ausländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs NICHT berücksichtigen und der Kunde sich selbst um die richtige Versteuerung kümmern muss:

Wenn Sie die unterschiedlichen Broker miteinander vergleichen möchten, so werfen Sie doch einen Blick auf den Online Broker Vergleich, welcher Ihnen zeigt, wie hoch denn die Kosten für die Depotführung und für die Order von Wertpapiere sind.

SWAP ETF oder physische ETF

Es wird bei ETFs zwischen SWAP ETFs und tatsächlich replizierenden, physischen ETFs unterschieden. Ein SWAP ETF hält natürlich auch physische Wertpapiere und sichert sich in Form von Swaps mit anderen Vertragspartnern die Kursentwicklung und deren Zinsen und Dividenden. Bei SWAP ETFs wird ein Trägerportfolio gebildet und tauscht mit einer Gegenpartner (to swap = tauschen)  die Performance des Fonds mit der Performance des Index des ETFs. 

Bei synthetischen ETFs kann es im Laufe der Zeit zu einer Überbesteuerung kommen aufgrund des Trägerportfolios. 

Wenn der ETF sein Trägerportfolio hält, so kann es hier zu einem Steuerstundungsvorteil kommen im Vergleich zu einem replizierenden ETF. Gleichzeitig kann der ETF sein Trägerportfolio aber auch verkaufen und dieser Vorteil ist sogleich dahin bzw. entsteht sogar mit einem Rumms eine Steuerschuld. Das verwundert so manchen neuen Anleger, dass auf einmal eine größere Steuerschuld entsteht, obwohl sich der ETF doch gar nicht so positiv entwickelt hat – der Grund kann im Austausch des Trägerportfolios liegen. Über die Behaltedauer von vielen Jahren sollte sich das aber wieder nivellieren. Das bedeutet, dass es keine Garantie und keine Gewissheit über diesen Steuerstundungsvorteil bei SWAP ETFs gibt.

Ein SWAP ETF hat aber auch noch weitere Vor- und Nachteile die ebenfalls unbedingt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollten. Diese finden sich hauptsächlich im Bereich der günstigeren Spesen sowie im Ausfallsrisikos eines SWAP-Partners.

Achtung: Im ersten Jahr bei Fonds!

Der Fonds hat ein Geschäftsjahr, und innerhalb von sieben Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres muss die Jahresmeldung über den steuerlichen Vertreter des Fonds bei der OeKB eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Abrechnung der ausschüttungsgleichen Erträge über den steuereinfachen Broker. Es kann vorkommen, dass man den Fonds bzw. ETF erst wenige Tage oder Wochen besitzt und dennoch die volle Anzahl an Anteilen zum Stichtag der Jahresmeldung zur Berechnung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge herangezogen wird. Das ist leider so. Gleichzeitig werden jedoch auch die Anschaffungskosten angepasst. Im Falle einer sofortigen Veräußerung würde der (hoffentlich) vorhandene Gewinn durch die angepassten Anschaffungskosten geschmälert werden, oder im Fall eines Verlustes könnte dieser im Rahmen des Verlustausgleichs bereits mit der bezahlten KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge gegengerechnet werden.

Natürlich verhält es sich im Verkaufsfall gleich. Die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge auf das letzte Geschäftsjahr trägt die Person, die später dann ihre Anteile inne hat.

Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge

Die depotführende, inländische Bank verrechnet die Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge im Laufe des Jahres und zieht diese Steuer vom Verrechnungskonto des Depotinhabers ab. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto stets mit einem passenden Betrag gefüllt sein soll, damit die Begleichung der Steuerschulden erfolgen kann, ohne dass man ins Minus rutscht und dafür Sollzinsen bezahlt. Also unbedingt darauf achten, dass genug am Verrechnungskonto vorhanden ist.

Korrekt die Steuer abführen - wer ist verantwortlich?

Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt abgeführt wird? Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig!

Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert. Oftmals übernimmt die depotführende Bank diese Aufgabe, aber prüfen Sie ob diese dies tatsächlich auch macht.

Bei nicht steuereinfachen Brokern, also Anbietern aus dem Ausland, macht der ausländische Broker nichts. Sie müssen sich daher selbst um alles kümmern.

Ausschüttungsgleiche Erträge versteuern

In einem eigenen Beitrag wird erörtert wie das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen nun genauer funktioniert. Wie kann man herausfinden, wie hoch diese sind, wann gemeldet wurde und wie die Versteuerung funktioniert. Dazu sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und einen kühlen Kopf bewahren:

Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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461 Kommentare
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Hallo Andreas, ich hätte ein Frage zur Versteuerung von ETF-REITS in Österreich. Bin im Thema REITs noch neu, lese zwar gerade ein Buch darüber werde aber leider nicht ganz schlau was die Versteuerung betrifft (speziell in Österreich). Bei reinen ausländischen REITS dürfte die Versteuerung etwas komplizierter sein (Quellensteuer usw.). Wenn ich stattdessen einen REIT ETF nehme z.b IE00B8GF1M35 der gem. Profitweb bzw. JustEtf in Österreich ein Meldefonds ist, muss ich dann irgendetwas noch bei der Steuererklärung berücksichtigen oder wird alles automatisch erledigt ähnlich wie bei anderen steuereinfachen ETFs? Mein Broker ist Flatex Österreich Danke für deine Hilfe und deine super… Weiterlesen »

Hallo Andreas Ich habe ein Konto bei Flatex eröffnet und werde bald mit meinem ETF-Sparplan beginnen, dank Ihrer großartigen Website! Es gibt eine Sache, die ich nicht sicher bin. Es geht darum zu vermeiden, Steuern für die Zeit zu zahlen, in der ich keinen ETF hatte. Ich habe in Profitweb nach dem ETF gesucht: IE00B4L5Y983. Das Geschäftsjahr endete am 30.06.2018. Bisher wurde es der OeKB jedoch nicht gemeldet, da es dort nicht aufgeführt ist. Ein weiteres Beispiel ist der EM ETF: IE00BKM4GZ66: Das Geschäftsjahr endete laut Profitweb am 28.02.2018, es gibt jedoch kein Meldedatum. Kannst du es vielleicht ein bisschen… Weiterlesen »

Ich glaube ich verstehe jetzt. Das „Meldedatum“ ist das Datum, an dem ich anfange zu investieren, um Steuern für das letzte Jahr zu vermeiden, richtig? Ich dachte irgendwie, dass das „Geschäftsjahr Ende“ das Datum war, das ich verwenden sollte. Meiner Meinung nach wäre ich also „sicher“, wenn ich im Juli für den 1. ETF beginne, da jedes Jahr das Geschäftsjahr auf den 30. Juni fällt. Ich schätze, ich muss es schlucken und bezahlen, da es zu viel ist, bis zum nächsten Januar zu warten. Wahrscheinlich wird es sowieso nicht viel. Ebenfalls Danke! Natürlich hatte ich Hilfe von Google Translate haha!… Weiterlesen »

Okay, jetzt bin ich wieder verwirrt! : D Lassen Sie es mich umformulieren: Nehmen wir den ETF IE00B4L5Y983 (iShares MSCI World Acc) Für 2017 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2017 Geschäftsjahr Ende: 30.06.2018 Meldedatum: 03.12.2018 Das Geschäftsjahr 2017 endete am 30.06.2018 und wurde am 03.12.2018, höchstens jedoch 6 Monate später, gemeldet. Alles klar. Dann gehe ich davon aus, dass das nächste Geschäftsjahr für 2018 (wenn wir uns die Vorjahre ansehen) am 01.07.2018 begonnen hat und am 30.06.2019 enden wird. Es wird dann entweder im Dezember oder im Januar gemeldet, wie wir aus früheren Jahren vorhersagen können, wie Sie bereits erwähnt haben. Nun beginnt das… Weiterlesen »

Verstanden. Ich denke, du hast Recht. Fangen Sie besser bald an als nie zuvor! Danke für die Tipps, Andreas!

Hallo Andreas,
vielleicht kannst Du mir bei Meinen Fall helfen bzw. Aufklären.

Besitze ETF DE000A0F5UH1 75 Stk. Flatex-Depot (Ausschüttung Ziffer 5 = Euro 0,1747)
Ertragsmitteilung Flatex 13,10 auf Konto überwiesen 12,05
Bemessungsgrundlage Steuer: 3,82 Steuer: 1,05
(Berechnung ist lt. Punkt 12 der Meldung an OEKB vom 16.01.2019 auch richtig „zahlende KEST“Euro 1,05 )

Wie komme ich zur Bemessungsgrundlage????
(Welche Positionen werden abgezogen)

Hallo, Mein Deutsch ist leider nicht so gut, deswegen frage ob ich richtige es verstanden habe. Ich habe Sparplänne für Steuereinfache ETFs bei flatex Österreich. Meine frage muss ich irgendwas bei der Einkommenssteuererklärung angeben wegen Steuern?

Besitzt ein thesaurierender ETF denn noch einen Steuervorteil gegenüber einem ausschüttenden oder ist das mittlerweile (2019) vollständig gleichgestellt worden?

Soweit ich das richtig verstanden habe, war ja der einzige Unterschied, dass bei thesaurierenden Fonds im Unterschied zu ausschüttenden nur 60% der Substanzgewinne sofort besteuert werden und die restlichen 40% erst beim Verkaufszeitpunkt des ETFs fällig werden? Somit hätte man eine Steuerstundung und kann das noch nicht versteuerte Geld (von den 40%) im Sinne des Zinseszinseffekt für sich arbeiten lassen.

Ist das korrekt und gilt das weiterhin?

Schöne Grüße
Johann

Hallo Andreas,

Im Bekanntenkreis wurde gemeint, dass es keine Steuerunterschiede mehr gibt. Deswegen meine Nachfrage, ob das tatsächlich stimmt?

Ist es denn somit sinnvoller bei einem langfristigen ETF in einen thesaurierenden oder ausschüttenden zu investieren?

Hallo Andreas, erstmals vielen Dank für deine hilfreichen Beiträge zum Thema ETF. Diese haben mich bei meiner ETF Auswahl sehr unterstützt. Folgende Frage zur Besteuerung: Ich bespare seit September 2018 folgenden ETF IE00BGHQ0G80 Xtrackers MSCI AC World Index UCITS ETF Es handelt sich hierbei um einen Meldefond, welcher ich beim Steuereinfachen Broker Flatex (ich bin Österreicher) bespare. Soweit ich deinen Beitrag verstanden habe, muss ich mich um nichts kümmern, da Flatex die anfälligen Steuern von meinem Cashkonto an das Finanzamt abführt. Das Geschäftsjahr 2018 endete bei meinem ETF am 31.12.2018 Nun wird in den nächsten Monaten die Steuer fällig, gibt… Weiterlesen »

Ich habe dein Video zu den Ausschüttungsgleichen Erträgen angeschaut, aber bei meinem ETF finde ich das Steuerdaten Excelfile auf Profiweb nicht.

Hallo,

habe seit Dezember 2018 bei Degiro folgenden etf: IE0031442068. Leider bin ich etwas überfordert, was die Versteuerung betrifft. Wie sollte ich mit der Versteuerung vorgehen.

LG

Man verliert bei Nichtmeldefonds also pro Jahr mindestens 2.75% an Kapital?! Das hat der Staat aber fein eingerichtet. (Die Kursdifferenzmethode wuerde ich mir ja einreden lassen…)

Es steht im Gesetz zwar auch etwas von Selbstnachweis gegen dessen Erbringung ggf. zu hohe Kest rueckerstattet wird, aber welche Unterlagen da genau erforderlich sind, wie dieser Nachweis erbracht werden kann und wie lange die Bearbeitungszeit ist – dazu fand ich nirgends eine verstaendliche Zusammenfassung.

Hallo zusammen, eine kurze Frage zu ETF/ETC. Verhalten sich ETCs bezüglich Steuern genau so wie ETFs? Also auch die Regelung bezüglich Melde und Nicht-Meldefonds? Würde gerne meinen Depot auch einen kleinen Teil an ETCs hinzufügen nur finde ich keine ETCs die auch bei der OekB als Meldefond eingetragen sind… Habe dazu leider auch keine näheren Information gefunden. Nicht-Meldefonds für eine langfristige Orientierung hätte ja was von Kühe melken… >| so werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende Oder verstehe ich da etwas komplett… Weiterlesen »

Hallo Andreas, danke für die rasche Antwort. Wollte hierzu noch ein Beispiel anführen. Habe dazu willkürliche ISIN genommen. 1) DE000A0Q8NC8 / etc… Hier handelt sich es mMn. nach einen normalen ETF da hier nur Unternehmen zusammengefasst sind die mit den Rohstoffen handeln/erzeugen/abbauen. Daher wird der Verlauf auch sehr stark mit dem Rohstoff selbst korrelieren. Hier kommen auch mMn. die im Artikel beschriebenen Versteuerungen zu tragen. 2)IE00B4ND3602 / DE000A0N62F2 / etc… Bin hier nicht ganz sicher ob es sich um keinen Fonds handelt und ob hier nur die „normale“ KESt zu tragen kommt?? Ich finde zu den diversen ETCs bei den… Weiterlesen »

Also, irgendwie blicke ich bei ETFs, Flatex und Steuern gar nimmer durch. Ich habe den ETF IE00BK1PV551 (der überall als Ausschütter angegeben wird, aber 2018 kein einziges Mal ausgeschüttet, sondern nur thesauriert hat). Da wurde bei der Thesaurierung von Flatex brav KESt abgeführt. Und jetzt steht im Steuerreport von Flatex, dass ich noch steuerpflichtige Erträge habe! Muss ich diese von Flatex ausgewiesenen steuerpflichtigen Erträge jetzt NOCHMAL bei meiner Einkommensteuererklärung angeben? Obwohl doch eh schon die KESt bei der Thesaurierung abgegeben wurde? Mein 2. Problem ist IE00B0M63177, der vierteljährlich ausschüttet – da wurde aber bisher nichts von Flatex als KESt angegeben… Weiterlesen »

Hallo Andreas, vielen Dank für die schnelle Antwort! beim IE00BK1PV551 hab ich einen Fehler gemacht, ich hatte ihn erst am 2.5., und hab so natürlich die Ausschüttung im April verpasst. Flatex hat auf meine Anfrage zu ihrem Steuerreport das geantwortet: „Im Steuerreport werden die steuerlich relevanten Buchungen der vergangenen drei Monate angezeigt. Da auch bei einer Thesaurierung eine steuerlich relevante Buchung entsteht und KESt einbehalten wird, taucht diese automatisch in Ihrem Steuerreport auf. Eine doppelte Besteuerung ergibt sich hieraus nicht, da der Steuerreport eine rein informative Abrechnung darstellt in welchem Sie die erfolgten Steuerbuchungen überprüfen können. “ Was IE00B0M63177 angeht,… Weiterlesen »

Spooky triffts! Ich werde mich nun an den steuerlichen Vertreter Ernst&Young wenden, vielleicht antworten die ja…

Ernst&Young haben sich gemeldet!
„Die nötigen Meldungen sind fristgerecht erfolgt und führen zu keiner Steuerpflicht, aufgrund von im Fonds vorhandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Daher ist die Buchung Ihrer Bank korrekt und können Sie diese Ausschüttungen steuerfrei vereinnahmen.

Sobald die steuerlichen Verlustvorträge verbraucht sind kann es wieder zu steuerpflichtigen Ausschüttungen kommen, die wiederum durch uns gemeldet und von Ihrer Bank entsprechend berücksichtigt werden.“

Hallo! Bei der Suche auf justetf.com stoße ich immer auf den Eintrag EU-Zinsbesteuerung, mit den Optionen „In Scope – Tax“, „In Scope – No Tax“ und „Out of scope“. Ich versuche herauszufinden ob das in die ETF-Auswahl einfließen soll, konnte über Google aber nicht eruieren was as bedeuet.

Danke Andreas! Ok, soweit ich das verstehe geht es hier also um die Frage, wessen Steuersatz bei der Zinsabschlagsteuer anzuwenden ist. Kann man pauschal sagen ob eine der Varianten steuerlich günstiger ist? Ich schätze außerdem, dass das nur bei Anleihenfonds oä, wo Zinseinkünfte anfallen, überhaupt relevant sein wird, bei einem typischen Aktienindex-ETF wohl eher nicht (?).

Hi hätte mal wieder eine Frage, ich besitze folgenden ETF IE00BGHQ0G80 (MSCI All Country World ETF) nun stell ich mir die frage wann bei meinem ETF genau die Steuern fällig werden. Hat jemand Erfahrungen mit Flatex und wiviel Tage davor legt ihr euch dort Geld für die Steuern beiseite? Lg Daniel und vielen Dank im Voraus

Danke für deine schnelle Antwort! Ich möchte noch herausfinden wann die Steuer ca anfällt, da müsste es doch über meinen ETF Informationen geben. Ich habe auf Profiweb.at schon nachgeschaut konnte aber nichts herausfinden, eventuell habe ich was falsch gemacht 🙂

Mit dem Wissen aus diesem Beitrag https://www.broker-test.at/etf/ausschuettungsgleiche-ertraege/ findest du alles raus, was du wissen möchtest, sofern Daten dazu aufliegen.

Hallo,

ich habe derzeit einen steuerfreundlichen Broker in Österreich und möchte auf Degiro bzw. einen deutschen Broker umsteigen. Welche Depotprogramme bzw. Excel-Vorlagen werden von Euch verwendet um die Kaufs- bzw. Verkaufs.csv Dateien (oder Excel-Dateien) vom Broker für das Finanzamt am Jahresende aufbereiten zu können (Eintrag österr. Steuererklärung)

Eine handschriftliche Aufzeichnung bei sehr wenigen Buchungen ist ja noch vorstellbar aber eine Unterstützung mit Excel bzw. einen anderen Programm sollte die Arbeit erheblich vermindern können.

Vielen Dank für die Information

Hallo,

ich habe einen ausschüttenden Fonds (DE000A0D8Q07) im Juli gekauft (bei easybank) und habe im September und Oktober Ausschüttungen bekommen, die aber wieder storniert wurden? (bei der Oktober-Ausschüttung würde der Ertrag mit dem Ausschüttungen, die auf justetf für September stehen übereinstimmen). Hat jemand schon mal eine ähnliche Erfahrung gehabt/weiß, was hier passiert?

Vielen Dank für die Hilfe

Hallo,

mein Anleihen-ETF (FR0011146315) wird mit dem Anleihen-ETF LU1829219556 verschmolzen. Der ursprüngliche Titel war eine Meldefond und über den „neuen“ Titel finde ich auf profitweb.at leider noch keine Meldung.
Wird bei einer derartigen Verschmelzung die Meldung automatisch übertragen oder komme ich ggf. über einen Verkauf nicht umhin?

Vielen Dank für die Hilfe!

Hallo Andreas, ich hab eine Frage. Mir ist was ganz verrücktes passiert und die Bank lässt mich grad echt in der Luft hängen. Ich habe mir einen ausschüttenden ETF gekauft (IE0031442068 – iShares S&P 500 UCITS ETF Inc), ein ausländischer Fonds, aber Meldefonds in AT gemäß Profitweb. Vierteljährlich hab ich seit dem Kauf von 2 Tranchen meine Ausschüttungen bekommen und KESt wurde von der DADAT als depotführende Bank einbehalten. Nun nach Geschäftsjahresabschluss wird mir unter dem Titel Ausschüttung ein Betrag abgebucht, der wesentlich höher ist als meine Ausschüttungserträge. Auf Nachfrage bei der Bank wurde mir erklärt, die Abrechnung stimmt so,… Weiterlesen »

Die Versteuerung bei ETF-Papieren ist keine leichte Angelegenheit (bei ausländischen Depot). Es ist schon richtig, dass als Bemessungsgrundlage (Verkaufserlös minus Kaufwert) gilt. Man sollte jedoch die Bewertung des Kaufwertes bei mehrmaligen Erwerb (z.B. Sparplan) mit den „durchschnittlichen Wert “ des Wertpapiers nicht vergessen. Den Korrekturbetrag gemäß Wertpapiermeldung anrechnen und die Besteuerung für den Verkauf sollt funktionieren.

Eine gute Information über die Besteuerung und Praxisbeispiele sind die
InvFR2018 (Investmentfondrichtlinien 2018) vom österr. Finanzamt
zu finden unter https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

Hallo Andreas, Erstmal vielen Dank für den Überblick. Werde das erste Steuerjahr (Ja ich hab gerade erst angegangen zu investieren) trotzdem einen Steuerberater anstellen mir die Steuererklärung zu machen, da ich bei einen ausländischen Broker bin. Später mach ich es vielleicht selbst, mal schaun. Hab mir bereits bevor ich es wusste einige Nichtmeldefonds ins Depot geholt und diese alle gestern wieder verkauft und durch Meldefonds ersetzt. Was mich einen Haufen an Nerven kostete war das Prüfen auf Profitweb.at, ob es sich bei ein paar ETFs um Meldefonds handelt. Ich habe nämlich auf Profitweb.at zuerst immer nur die ISIN in das… Weiterlesen »

Hallo, vorab tolle Seite! Ich habe eine Frage zu folgendem ETF (Xtrackers MSCI World Index UCITS ETF 1D – IE00BK1PV551) Ich bin österreichischer Kunde und bespare diesen ETF bei Flatex in der ausschüttenden Variante, weil dann die Steuern für mich automatisch bei der Ausschüttung an den österreichischen Fiskus abgeführt werden (ist ja ein KEST Meldefonds lt. Oesterreichische Kontrollbank Aktiengesellschaft – https://www.profitweb.at/) und ich daher kein Geld am Cashkonto für eine etwaige Steuer einer Thesaurierung vorhalten muss, und alles somit transparent und klar ist. Dies hat auch im April 2018 funktioniert, und die Steuer wurde entsprechend der Ausschüttung abgeführt. Nun wurde… Weiterlesen »

Hallo Clemens,
Bist du sicher, dass es sich bei IE00BK1PV551 um einen Nicht Meldefond handelt. Ich finde ihn nämlich auf Profitweb.at! Gib Ihn mal mit der Hand ein und nicht durch Kopieren/Einfügen. Hat mich am Anfang auch einen Haufen Nerven gekostet. Aber wenn man es weiß.

Deine Frage zur Doppelbesteuerung kann ich jedoch nicht beantworten. Sorry

Liebe Grüße und gutes Investieren

Max

Hallo Andreas,
vielen Dank für deine Antwort. Diese hat mir sehr geholfen.
Das heißt wenn ich es richtig verstehe: Flatex und österreichischer Meldefonds ist die sichere Seite, denn dann sollte alles soweit erledigt werden.

@Maximilian: ja, ist ein Meldefonds.

Liebe Grüße
Clemens

Hey Clemens, würde an deiner Stelle immer im Bundesanzeiger nachschauen (bei justetf klickbar) – da sieht man viel besser, ob reiner Ausschütter oder mit Thesaurierungen!

Hallo liebe Community,
Ich würde gerne den Lyxor MSCI All Country World UCITS ETF C-EUR monatlich besparen jedoch hat dieser ETF das Fondsdomizil in FRANKREICH und genau deswegen traue Ich mich nicht in diesen ETF zu investieren weil es für einen Österreichischen Anleger dann nach 30 Jahren beim versteuern extrem nachteilig ist weil Frankreich mit höherer Kest besteuert als Österreich.
Denn dann müsste Ich mich mit Papier Kram beim Finanzamt herum Schlagen um die zuviel abgezogene Steuer von Frankreich zurück zu Holen!
Oder sehe Ich das alles komplett falsch !?
Bitte um Hilfe

Danke im Voraus 🙂

Hallo Andreas,
Ich beziehe mich auf dieses Video von „rio“ auf YouTube !
Hier der Link für das Video > https://www.youtube.com/watch?v=fR9-U_ZuOeo !

Ich bin jetzt schon auf deine Antwort gespannt. 🙂

Danke im Voruas

Lg
Johann

Hallo Andreas,

Als Schluss Resümee kann man sagen das für einen Österreichischen Anleger es am „angenehmsten“ ist Ausschüttenden ETF´s zu nehmen weil man bei den Ausschüttenden ETF´s keine ausschüttungsgleichen Erträge zahlen muss sondern nach jeder Ausschüttung lediglich die 27,5% zu zahlen hat, hingegen bei Thesaurierenden ETF´s man immer achten muss genügend Cash im Depot liegen zu haben sobald der Broker Automatisch die Kest abzieht.
Bitte korrigiere mich wenn dir ein Fehler auffällt.

Danke im Voraus

LG Johann

Wie finde ich denn eigentlich heraus, ob ein ausschüttender ETF nun ausschüttungsgleiche Erträge hat oder nicht?
Ich dachte nach eingehender Lektüre zB das IE00BK1PV551 ein reiner Ausschütter ist, aber heute hat mir Flatex überraschenderweise Steuer für „Bruttothesaurierung“ eingehoben…ziemlich zach!

Ja und nein … sobald der Fonds nicht nach dem östr. Steuerrecht aufgelegt ist, passiert entweder bei thes. Trranchen, daß die Bank die KESt. einhebt und ans Finanzamt abführt; bei östr. Fonds ist dies im Fondskurs bereits enthalten; und bei aussch. Fonds zahlst Du nicht nur die KESt. sondern meist auch eine Gebühr plus USt davon bei der Bank, dafür, daß sie Dir die Ausschüttung „zustellen“ ein Unterschied in der Besteuerung besteht nicht; im Gegenteil: kommt es zur Abfuhr von KESt. durch die Bank oder ist dies bereits im Kurs eingerechnet, wird auch der Steuerliche Anschaffungswert nach oben korrigiert; bei… Weiterlesen »

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