ETF Steuern
29. August 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker dringendst vermeiden!
- Der steuereinfache Broker kümmert sich um die ordnungsgemäße Versteuerung – bei Broker im Ausland muss sich der Kunde um alles selbst kümmern (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, …)
- Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?
- Ordentliche Erträge mit 100 % KESt vs. außerordentliche Erträge mit 60:40 % KESt
- Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge – 100 % KESt Besteuerung
- Das Wichtigste:
- Ordentliche Gewinne werden sofort mit 100 % besteuert
- Außerordentliche werden sofort zu 60 % besteuert und beim Verkauf des Fonds folgen die anderen 40 %
- Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meist Dabei wird der Anschaffungswert des Fonds um diesen versteuerten Wert erhöht
- Beim Verkauf des Wertpapiers werden 27,50 % KESt auf den Gewinn aus Verkaufskurs und erhöhter Anschaffungswert verrechnet – somit sind auch die fehlenden 40 % aus den ausschüttungsgleichen Erträgen versteuert
In diesem Ratgeber
Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?
Die steuerliche Behandlung von Fonds allgemein und Exchange Traded Funds (ETFs) im speziellen ist in Österreich sehr komplex und keine einfache Sache. Daher gilt:
Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet!
Alle Ausführungen hier gelten natürlich auch für Fonds und nicht nur für ETFs. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Informationen zur Besteuerung von ETFs. Vorweg gleich einmal der Hinweis, dass es einige Parameter beim Kauf und bei der Versteuerung von ETFs gibt, welche es zu beachten gilt und es sehr wichtig ist, vor dem Kauf sich die ETFs und deren Parameter genauer anzusehen, damit es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen gibt. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert und auch der beschriebene aktuelle Stand nicht frei von Fehler sein könnte und sich dazu natürlich auch noch die steuerliche Situation jedes einzelnen unterscheidet, ist dieser Artikel lediglich als Idee bzw. Meinung zu verstehen. Einen Besuch eines einschlägigen Steuerberaters ersetzt dieser Artikel nicht.
Was ist die Idee bei der Besteuerung?
Ja, es könnte definitiv einfach und transparenter passieren, die Besteuerung der Fondserträge, aber der Gesetzgeber macht es uns Anlegern und den Banken nicht einfach. Die Idee hinter dieser komplexen Besteuerung ist die, dass wir Anteilsinhaber genau so versteuert werden, als wenn wir die Wertpapiere die der Fonds hält, direkt kaufen würden. Heißt, wenn wir z. B. all diese Aktien des Fonds selbst halten würden und dort Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,5 % Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so haben wir für den Kursgewinn 27,5 % zu bezahlen. Das nennt sich in der Fachsprache der Steuerexperten „Transparenzprinzip“.
Der steuerliche Status Quo in Österreich:
ETF | Aktuelle Regelung |
Dividenden / Ausschüttungen | 27,5 % KESt |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig! Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert.
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt! Update mit 18.4.2021.
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Video
Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?
Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.
Bei der Besteuerung von ETF ist zwischen Melde-ETF und Nicht-Melde-ETF zu unterscheiden. Inländische Fonds sind stets Meldefonds, bei ausländischen Fonds kann es auch vorkommen, dass diese Nicht-Meldefonds sind.
Was ist ein Meldefonds?
Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Was es nicht heißt ist, dass der Melde-ETF auch seinen Sitz in Österreich haben muss. Der ETF kann genauso im Ausland beheimatet sein. Es geht hier darum, ob es einen steuerlichen Vertreter des ETFs in Österreich gibt. Diese Melde-ETF müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) melden. Die Ausgeber der ETFs sind als Melde-ETF dazu verpflichtet diese Meldung innerhalb von 5 bzw. 7 Monaten (je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt) nach Ende des ETF-Geschäftsjahres zu tätigen. Auf Grund dieser Meldung rechnet die depotführende Bank die 27,5 % Kapitalertragsteuer ab. Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer geschieht aber nur bei inländischen Online Brokern (wie z. B. die Bank Direkt, DADAT oder auch Flatex, da dieser als deutscher Broker eine Niederlassung in Österreich hat). Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker aus dem Ausland, muss der Brokerkunde dies selbst tun. Eine Unterstützung vom ausländischen Broker wird es hier keine geben.
Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist.
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f
Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels „Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing“ mit der ISIN IE00B3RBWM25.
Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt.
Wie hoch die ausschüttungsgleichen Erträge sind und andere, wichtige Informationen zum zugelassenen ETF können in der OeKB Datenbank unter my.oekb.at abgerufen werden.
Nicht Meldefonds – pauschale Besteuerung
Ist es ein Nicht-Melde-ETF, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende. Also mehr als kompliziert und ein Nicht-Melde-ETF sollte vermieden werden, speziell in Kombination mit einem ausländischen Broker, welcher sich nicht um die automatische Abführung der KESt kümmert.
Beispiel: Mit 1.1.2020 werden 100 Stück eines Nicht-Meldefonds (bzw. ETFs) gehalten wie dem ARK Innovation ETF (ISIN US00214Q1040). Der Marktwert dieser 100 Stück zum Zeitpunkt 1.1.2020 liegt bei (fiktiven) 20.000 Euro. Zum Ende des Jahres am 31.12.2020 liegt der Marktwert dieser 100 Stück bei (fiktiven) 22.000 Euro. Die Wertsteigerung in diesem Jahr liegt bei 2.000 Euro, 90 % davon sind 1.600 Euro. Jedoch müssen es mindestens 10 % des Rücknahmewertes angesetzt werden, was in diesem Fall 2.200 Euro (10 % von 22.000 Euro) sind. Daher beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage in diesem Beispiel 2.200 Euro.
Von diesen 2.200 müssen zum Jahreswechsel 27,50 % als „ausschüttungsgleiche Erträge“ bezahlt werden. Diese Steuerzahlung erhöht gleichzeitig auch die Beschaffungskosten und mindern im Verkaufsfall den realisierten Kursgewinn.
Meldefonds
Bei einem Meldefonds werden natürlich die Ausschüttungen und aber auch die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat man sich als Anleger darum zu kümmern.
Kursgewinnsteuer beim Verkauf des ETF
Ergibt die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs ein Plus, so ist diese Differenz mit der Kursgewinnsteuer in der Höhe von 27,5 % zu besteuern unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Die im Behaltezeitraum bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen den Kaufkurs, sodass bei der Berechnung des Kursgewinnes die bisher bereits berücksichtigten ausschüttungsgleichen Erträge ebenso hinzugerechnet werden müssen. Der Betrag von dem die Kursgewinnsteuer errechnet wird findet sich durch die Rechnung:
Zu versteuernder Gewinn =
Menge * Verkaufskurs
– bereits berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge
– Menge * Kaufkurs
==========================
= Gewinn welcher zu versteuern ist
Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit 27,5 % Kursgewinnsteuer multipliziert und dieser Betrag wird dem Finanzamt überwiesen.
Andere Kosten oder Gebühren dürfen natürlich auch beim ETF nicht dazu verwendet werden den Kaufkurs künstlich zu erhöhen bzw. den Verkaufskurs niedriger anzusetzen.
Fazit zur korrekten Versteuerung von ETFs:
Zuerst muss herausgefunden werden, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt.
Fonds/ETF | Aktuelle Regelung |
INLÄNDISCHER Fonds/ETF | |
|
|
Erträge | 27,5 % KESt |
Besteuerung der Kursgewinne | 60 % der thesaurierten Substanzgewinne, realisierte Kursgewinne mit 27,5 % |
Verlustausgleich |
|
|
|
Besteuerung der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen | 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten). Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt – es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung. |
AUSLÄNDISCHE ETF | |
Zusatzinformation |
Steuerrechtliche Kategorisierung:
|
Inländischer Fonds/ETF:
Die Erträge werden sofort mit 27,50 % KESt versteuert, Substanzgewinne werden innerhalb des Fonds jährlich sofort mit 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne versteuert. Um den Verlustausgleich im Fonds kümmert sich der inländische Fonds selbst. Der Anleger versteuert die etwaigen Kursgewinne beim Verkauf des inländischen Fonds mit 27,50 % auf den Differenzbetrag des Veräußerungserlöses – Anschaffungskosten. Die bereits besteuerten Beträge im Fonds (die erwähnten 60 %) werden dabei aber bereits berücksichtigt und so kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.
Ausländischer ETF:
Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds, so erfolgt eben keine steuerliche Meldung und es ergibt sich so eine pauschale steuerliche Belastung. Pauschal werden 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.
Handelt es sich um einen Meldefonds, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge Jahr für Jahr analog der Vorgehensweise beim inländischen Fonds zu besteuern. Gewinne aus der Substanz die nicht ausgeschüttet werden, werden Jahr für Jahr zu 60 % versteuert (außerordentliche Erträge) und Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Gewinne (ordentliche Erträge) zu 100 %.
Bei Ausschüttungen fällt mit der Ausschüttung die Steuer an, wird thesauriert, so wird dies steuerlich als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und ebenso besteuert. Es ist eine Vorabsteuer, denn gleichzeitig mit dem ausschüttungsgleichen Ertrag werden die Anschaffungskurse nach oben angepasst und so wird beim Verkauf weniger Gewinnsteuer fällig. Wird das Wertpapier verkauft, so ist das Delta aus Verkaufspreis und dem erhöhten Anschaffungsbetrag des Wertpapiers die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung mit 27,50 % der Wertpapier-Kapitalertragsteuer.
Quelle dafür ist die Investmentfondsrichtlinie 2018.
Ordentliche Erträge vs. außerordentliche Erträge
Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.
Ordentliche Erträge: 100 % KESt
Ganz gleich, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden Fonds (bzw. ETF) handelt, für ordentliche Erträge wie
- Zinsen
- Dividenden
ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. Bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at der von der OeKB betriebenen Website abrufbar.
Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt
Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B.
- realisierte Kursgewinne
- realisierte Kursverluste
- Einkünfte aus Derivate (Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus Veräußerung und aus der sonstigen Abwicklung)
Diese außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Erst beim Verkauf des Fonds werden die restlichen 40 % schlagend der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Somit kommt es bei den außerordentlichen Erträgen zu einer minimalen Steuerstundung. Der Gesetzgeber sieht in den Substanzgewinnen alle Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988.
Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, sind jedes Jahr die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu korrigieren, damit es beim Verkauf zu keiner Doppelversteuerung kommt.
Kursgewinne bzw. -verluste bei einem ETF: Klassischerweise entstehen bei einem ETF erst mit dem Verkauf ein Gewinn oder Verlust. Im Innenverhältnis des ETF kommt es aber auch zu Käufen und Verkäufen. Bei einem ETF, welcher in der Regel einen Index abbildet kommt es zu Umschichtungen (=Verkäufe und Käufe). Beispielsweise wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert oder der ETF ein Rebalancing durchführt.
Kursverluste können nicht nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden, sondern künftig in einem zweiten Schritt auch mit ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden etc.) ausgeglichen werden. Es besteht auch ein Kursverlustvortrag auf Fondsebene.
Quellen:
Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge
Ausschüttungen finden klassischerweise bei ausschüttenden Fonds statt und ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurienden Fonds.
Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.
Inländischer oder ausländischer Broker
Vergleicht man die Depotgebühren und die Orderkosten von inländischen und ausländischen Brokern so wird man schnell dazu verleitet bei einem ausländischen Broker Kunde zu werden. Das darf man auch. Aber Achtung, denn der ausländische Broker kümmert sich keineswegs um die Steuerangelegenheiten und so ist es jedem Brokerkunden selbst überlassen seine Wertpapierinvestments in seine jährliche Einkommensteuererklärung korrekt aufzunehmen. Dies ist nicht ohne und ein eventueller Vorteil bei den Kosten und Gebühren des ausländischen Brokers im Vergleich zum inländischen Broker ist mit der Beauftragung eines Steuerberaters auch schnell wieder dahin. Kümmert man sich selbst um die Steuerangelegenheiten, so muss man die Zeit aufrechnen, ob es einem das tatsächlich Wert ist.
Vergessen sollte man die Versteuerung dieser Erträge aus dem Ausland nicht, denn man hintergeht so Steuern und dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dazu kommt natürlich auch noch die Tatsache, dass das Finanzamt in Österreich durch den Common-Reporting-Standard natürlich voll im Bilde ist, wo im Ausland wir ein Depot besitzen und welche Papiere dort liegen. Vergisst man zu versteuern, wird das Finanzamt sicherlich einen bald daran erinnern, dass hier doch etwas zu versteuern wäre. In diesem Sinne: Seien Sie steuerehrlich und agieren Sie nicht am Finanzamt vorbei!
Inländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs von sich aus berücksichtigen und automatisch abführen:
- Flatex
- DADAT
- easybank
- Bank Direkt
- Erste Bank
- Börse Live
- …
Ausländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs NICHT berücksichtigen und der Kunde sich selbst um die richtige Versteuerung kümmern muss:
- Trade Republic
- Comdirect
- Consorsbank
- Scalable Capital
- Trading 212
- Onvista
- Banx Broker
- CapTrader
- Lynx
- DKB
- Interactive Brokers
- …
Wenn Sie die unterschiedlichen Broker miteinander vergleichen möchten, so werfen Sie doch einen Blick auf den Online Broker Vergleich, welcher Ihnen zeigt, wie hoch denn die Kosten für die Depotführung und für die Order von Wertpapiere sind.
SWAP ETF oder physische ETF
Es wird bei ETFs zwischen SWAP ETFs und tatsächlich replizierenden, physischen ETFs unterschieden. Ein SWAP ETF hält natürlich auch physische Wertpapiere und sichert sich in Form von Swaps mit anderen Vertragspartnern die Kursentwicklung und deren Zinsen und Dividenden. Bei SWAP ETFs wird ein Trägerportfolio gebildet und tauscht mit einer Gegenpartner (to swap = tauschen) die Performance des Fonds mit der Performance des Index des ETFs.
Bei synthetischen ETFs kann es im Laufe der Zeit zu einer Überbesteuerung kommen aufgrund des Trägerportfolios.
Wenn der ETF sein Trägerportfolio hält, so kann es hier zu einem Steuerstundungsvorteil kommen im Vergleich zu einem replizierenden ETF. Gleichzeitig kann der ETF sein Trägerportfolio aber auch verkaufen und dieser Vorteil ist sogleich dahin bzw. entsteht sogar mit einem Rumms eine Steuerschuld. Das verwundert so manchen neuen Anleger, dass auf einmal eine größere Steuerschuld entsteht, obwohl sich der ETF doch gar nicht so positiv entwickelt hat – der Grund kann im Austausch des Trägerportfolios liegen. Über die Behaltedauer von vielen Jahren sollte sich das aber wieder nivellieren. Das bedeutet, dass es keine Garantie und keine Gewissheit über diesen Steuerstundungsvorteil bei SWAP ETFs gibt.
Ein SWAP ETF hat aber auch noch weitere Vor- und Nachteile die ebenfalls unbedingt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollten. Diese finden sich hauptsächlich im Bereich der günstigeren Spesen sowie im Ausfallsrisikos eines SWAP-Partners.
Achtung: Im ersten Jahr bei Fonds!
Der Fonds hat ein Geschäftsjahr, und innerhalb von sieben Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres muss die Jahresmeldung über den steuerlichen Vertreter des Fonds bei der OeKB eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Abrechnung der ausschüttungsgleichen Erträge über den steuereinfachen Broker. Es kann vorkommen, dass man den Fonds bzw. ETF erst wenige Tage oder Wochen besitzt und dennoch die volle Anzahl an Anteilen zum Stichtag der Jahresmeldung zur Berechnung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge herangezogen wird. Das ist leider so. Gleichzeitig werden jedoch auch die Anschaffungskosten angepasst. Im Falle einer sofortigen Veräußerung würde der (hoffentlich) vorhandene Gewinn durch die angepassten Anschaffungskosten geschmälert werden, oder im Fall eines Verlustes könnte dieser im Rahmen des Verlustausgleichs bereits mit der bezahlten KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge gegengerechnet werden.
Natürlich verhält es sich im Verkaufsfall gleich. Die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge auf das letzte Geschäftsjahr trägt die Person, die später dann ihre Anteile inne hat.
Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge
Die depotführende, inländische Bank verrechnet die Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge im Laufe des Jahres und zieht diese Steuer vom Verrechnungskonto des Depotinhabers ab. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto stets mit einem passenden Betrag gefüllt sein soll, damit die Begleichung der Steuerschulden erfolgen kann, ohne dass man ins Minus rutscht und dafür Sollzinsen bezahlt. Also unbedingt darauf achten, dass genug am Verrechnungskonto vorhanden ist.
Korrekt die Steuer abführen - wer ist verantwortlich?
Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt abgeführt wird? Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig!
Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert. Oftmals übernimmt die depotführende Bank diese Aufgabe, aber prüfen Sie ob diese dies tatsächlich auch macht.
Bei nicht steuereinfachen Brokern, also Anbietern aus dem Ausland, macht der ausländische Broker nichts. Sie müssen sich daher selbst um alles kümmern.
Ausschüttungsgleiche Erträge versteuern
In einem eigenen Beitrag wird erörtert wie das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen nun genauer funktioniert. Wie kann man herausfinden, wie hoch diese sind, wann gemeldet wurde und wie die Versteuerung funktioniert. Dazu sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und einen kühlen Kopf bewahren:
Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!
Lieber Andreas, ist es richtig, dass es besser/einfacher ist einen günstigen Dividenden-(world oder EU)-melde-ETF sich ins Depot zu legen, so dass bei Flatex od dadat automatisch die Ausschütung abgeführt wird und ich nicht den stress mit quellensteuer hin u her (mit zB Deutschlad, US, Kanda, Schweiz, Schweden, Finnland- Dividendenaktien) habe, danke für die Info, LG Heinz
Einfacher definitiv, besser? Das musst du für dich entscheiden, was du haben willst und was du machen willst 🙋♂️
Lieber Andreas, noch ein Nachtrag. Damit ich das recht verstehe, bei (ausländischen) Aktien (mit od. ohne Dividende) wird an der Börse wo diese notiert sind (beim Verkauf) entsprechend besteuert, … und in Österreich dann nochmal (detto zu den Prozensätzen wie du es für Dividendenaktien beschrieben hast)? Wie ist das mit Aktien chinesicher Unternehmen die auf den KY notieren? Gerade aufgrund des Handelsstreits zw. Us-China, kann es Sinn machen besser in KY als in Us zu kaufen (zB Alibaba?) , … ( ich weiss beides hat Unsicherheiten, ..aber was meinst DU zu pro/contra) …. sorry die Frage hat sich nun etwas… Weiterlesen »
Die Quellensteuer hat nichts mit dem Handelsplatz zu tun, sondern wo das Unternehmen daheim ist. Kaufst du Coca Cola in Wien, ist dennoch US-Quellensteuer fällig.
ok, danke für die info, wie ist das bei chinesichen Aktien? (steuersatz) Wieso dann KY Notierung?
0-20 Prozent ist die Quellensteuer in China, je nachdem wo der Unternehmenssitz dann ist. Einfach dein Unternehmen hernehmen und recherchieren.
Du kannst in China keine Aktien kaufen, auch nicht in Russland 🤷🏼♂️
Hallo Andreas!
Auch ich möchte mich zuerst für deine umfangreichen und informativen Beiträge bedanken!
Zu meiner Frage: Ich habe nun seit einigen Monaten ein Depot bei flatex und bespare darin monatlich 2 ETF`s. Mich würde interessieren, ob aus deiner Sicht etwas dagegen spricht (steuerlich, rechtlich) auch für mehrere Familienmitglieder Aktien-Anteile über dieses Depot zu kaufen? Man würde so natürlich an Depotgebühren sparen und könnte das Depot aufgrund der höheren monatlichen Sparrate auch weiter diversiviezieren.
Liebe Grüße und nochmals Danke!
Dominik
Wenn deine Familie dir das Geld schenkt, warum nicht 🥳 Die Depotgebühr ist doch null, da kam man sich also nichts sparen 🤷🏼♂️ die Streuung? Die ist doch bei Etfs eh schon so groß. Dann eventuell andere ETFs wählen, wenn es noch nicht reicht. Für mich klingt das nach einer Schnapsidee. Du würdest auf Vermögensverwalter machen (Lizenz!), es müsste Verträge dazu geben. Ohne schriftliches könntest du mit dem Geld abhauen, bzw. wäre es in der Erbmasse, wenn dir etwas passiert. Eine womöglich niedrigere Ordergebühr ist das einzige was was mir einfällt und was greift, aber das ist ein Futzivorteil im… Weiterlesen »
Hallo Andreas, vorab einmal vielen Dank für deine zahlreichen Beiträge welche sehr informativ und interessant sind! Bislang habe ich bei meiner Hausbank Fondssparpläne (€ 400, + pro Monat) und bei der deutschen Consorsbank diverse Aktiensparpläne (€ 800,- pro Monat auf Einzeltitel) bespart. Durch das Depot bei der Consorsbank bin ich bereits mit der Einkommenssteuererklärung vertraut. Nun wollte ich zusätzlich noch 5 verschiedene ETFs besparen. Diese würden mein Portfolio gut ergänzen bzw. ausgleichen. Bei der Bisherigen Einkommenssteuererklärung war es immer recht einfach, denn ich musste immer nur die erhaltenen Dividenden versteuern da es keine Verkäufe gab. Die Fonds wurden ebenfalls direkt… Weiterlesen »
Servus Manuel, danke für deinen doch seeeeeeeeeehr langen Beitrag & Kommentar. Ich bin ja kein Anlageberater und kann dir keine Tipps geben hinsichtlich deiner Anlageentscheidung. In der Literatur die ich kenne sind die Autoren oftmals der Meinung, dass 1 bzw. 2 ETFs reichen. Vielleicht überlegst du dir, ob du wirklich so viele ETFs benötigst 😉 Ad 1) Ja, das wäre für 2019 anzugeben. Der zweite Zeitraum ist nicht relevant, weil hier vermutlich keine Meldung an Profitweb erfolgte. Für dich zählt das Meldedatum und wie viele Anteile du an diesem Tag im Besitz hattest Ad 2) Es gilt für dich nur… Weiterlesen »
Hallo Andreas!
Ich hab mir in den Kopf gesetzt monatlich 70-100 Euro in diesen Gold-ETC DE000A1E0HR8 anzulegen. Die hiesigen Anbieter (z.B. Flatex wo ich seit Jahren Kunden bin) haben GoldETC’s nicht im Sortiment. Habe daher ein Depot bei Smartbroker aufgemacht. Dort wird nur der monatliche Sparplan laufen. Wie komme ich meiner Steuerpflicht nach? Geht das nur ueber die Einkommensteuererklaerung? Herzliche Gruesse, Werner
Genau, geht nur über die Einkommensteuererklärung. Das heißt, du nimmst dir nun einen Steuerberater deiner Wahl oder quälst dich selbst durch das Steuermonster.
Hallo Lieber Andreas!
Herzlichen Dank für die wirklich hilfreiche Webseite!
I habe eine Frage bezüglich der Öffnung eines zweiten Depots. Ich habe bereit ein Depot bei Flatex.at und habe gesehen, dass es ziemlich einfach ist ein zweites zu öffnen.
Würde die Öffnung eines zweiten Depots die Versteuerung schwieriger machen? Mir is es wichtig mich so wenig wie möglich um die Verteuerung meiner Wertpapierdepots zu kümmern.
Liebe Grüße,
Ac
Servus Anis,
das ist egal, denn Flatex macht den Verlustausgleich über alle Depots die du unter dieser Verfügernummer laufen hast.
Hättest du ein Depot jedoch bei der DADAT, Easybank, etc. so müsstest du selbst den Verlustausgleich über deine Einkommensteuererklärung machen.
Nichtmeldefonds auf Auslandsdepot Hallo Andreas! sehe ich es richtig, dass es nicht nötig ist, den obskuren „ausschüttungsgleichen“ pauschalbetrag zu berechnen, wenn der etf im jahr der anschaffung wieder verkauft wird? (da der berechnete betrag ja beim verkauf zum anschaffungspreis zugeschlagen wird und so den realisierte gewinn vermindert bzw den verlust um den gleichen betrag erhöht). siehe zb hier https://findok.bmf.gv.at/findok?segmentId=9eff179e-2b3b-47b9-8800-61eb61773d18 „…Damit kommt es bei dessen späterer Veräußerung zu einem geringeren Veräußerungsgewinn, wodurch eine allenfalls zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer korrigiert wird…“ unfair ist das ganze vor allem dann, wenn man kurz vor jahresende gekauft hat, den „ausschüttungsgleichen“ pauschalbetrag versteuert hat und dann… Weiterlesen »
Ich finde den zitierten Satz nicht.
vielleicht hab ich den falschen link erwischt. hier unter 220 https://findok.bmf.gv.at/findok?segmentId=4775eab3-88ae-424f-82dc-e4bff52758d4
Ganz sicher war das der falsche Link von dir 😉
Der Kniff des Nicht-Meldefonds wird zum 31.12. durchgeführt. Verkaufst du davor im Jahr der Anschaffung, ist die pauschale Versteuerung meiner bescheidenen Nicht-Steuerberater-Meinung nach nicht nötig.
Das aber lese ich nicht aus 220 heraus. Hier geht es mE um andere Dinge. Pauschale Besteuerung, Erhöhung Anschaffungspreis bzw. Möglichkeit des Selbstnachweises sind hier die Themen.
ja, eigentlich geht es bei dem absatz um was anderes, aber der zitierte satz fällt dort und der bezieht sich schon auf das, was ich oben gemeint habe. (ausführlicher steht es woanders, aber hier ist es für mich verständlich auf den punkt gebracht.)
du bist zwar kein steuerberater, aber bis jetzt bist du für mich der top-experte auf dem gebiet. du kennst dich jedenfalls um welten besser aus als die 2 steuerberater, bei denen ich bis letzte woche war. wertpapiersteuerwissen: du>…>ich>…>steuerberater
Hallo. Ich habe mich nun einige Stunden mit der Abrechnung von flatex auseinandergesetzt und verstehe Berechnungen nun. Ich halte einzelne ETFs schon seit 2016. Bei einer Abrechnung vor kurzem ist mir jedoch eine Steuerzahlung negativ aufgefallen. Dabei hatte ich ganze 4 Prozent vom Kurs als Steuern nachzahlen müssen. Das ist schon sehr sehr viel. Bei einer Suche nach dem Grund bin ich nun auf Hinweise gestoßen das dies eventuell daran liegen kann das der betroffen ETF ein Swapper ist und diese in Österreich bei der Berechnung nachteilig behandelt werden gegenüber physischen. Hat dazu schon jemand Erfahrungen gemacht? Wenn dem so… Weiterlesen »
Hi Andreas! Weisst du wie das bei Ginmon mit der Steuereinfachheit ist? Danke und LG Lotte
Bei Ginmon sollte es eine Bescheinigung für die Steuererklärung für dich geben. Heißt du musst eine Einkommensteuererklärung dann machen (-> Erklärungswechsel ist angesagt für die meisten https://www.broker-test.at/steuern/erklaerungswechsel/).
So mein Wissensstand. Wie umfangreich und gut diese Bescheinigung ist, das weiß ich jedoch nicht.
Gruß,
Andreas
Vielen Dank für die rasche Antwort!
Hallo Andreas! Ich würde gerne mal auch in ETCs investieren, hier käme z. B. der Ishares Physical Silver/Gold in Frage oder auch der Amundi Physical Gold, beide sind in Österreich zum Vertrieb zugelassen nur bei der Abfrage beider ETCs kam ich bei Profitweb.at auf kein Ergebnis. Wie schaut das steuerlich bei den ETCs aus, beim Silber ETF ist es klar das die KESt anfällt, obwohl es auf Profitweb nicht zu fnden war, aber beim Gold ETC? Gold ist ja nach einer Behaltefrist von 1 Jahr steuerfrei, ist dann der ETC auf physiches Gold auch steuerfrei??? Es verwirrt mich ein wenig,… Weiterlesen »
Hi, das würde auch mich interessieren. Silber ETF sind alle „nicht Meldefonds“. Deswegen ist mir der ETC Sprott Phys Silv TU Aktie (WKN: A1C711) ins Auge gefallen. Gibt es einen steuerlichen Vertreter in Österreich für diesen ETC? Vielen lieben Dank für deine Mühe, mir haben deine Videos extrem weiter geholfen!
Ich denke, das kannst du auch gut alleine herausfinden, es ist wahrlich keine Hexerei: https://www.youtube.com/watch?v=hpfi3tp21e0
Finde ich leider nicht … Unter ISIN CA85207K1075 findet die Suchmaschine leider nichts… :,( Und hab geschaut, dass kein Leerzeichen zu viel war.
Dann hast du auch schon die Antwort. Kein Meldefonds.
Hi ich habe da eine Frage: Ich habe Ende 2018 drei Tranchen des ARERO-Fonds (ein thesaurierender Meldefonds der in Luxemburg aufgelegt ist) bei Interactive Brokers in England gekauft. Jetzt habe ich heuer ein Konto bei Flatex eröffnet und einen Depotübertrag gemacht und die Anschaffungsdaten übertragen lassen. Der Steuerstichtag war Mitte Juni 2019. Da IB die Steuer nicht selber abführt, habe ich für den Fondsertrag 2019 eine Steuerschuld beim Finanzamt. Jetzt ist aber meine Frage, wie das mit der Besteuerung und der Erhöhung des Anschaffungswerts in diesem Fall genau aussieht. Der Logik nach müsste Flatex nach Bezahlung der Steuer Flatex die… Weiterlesen »
Servus Johnny, habe ja erst vor wenigen Tagen ein Video zum Thema Depotübertrag gemacht: https://www.youtube.com/watch?v=BO9USL4b3zw – du bist leider in der Rue de la Gack und Flatex wird dich leider nicht rausreißen. Grundsätzlich ist es in der Regel so, dass wenn du ein Depot im Ausland hast und dort Fonds hast, wird das nicht mehr „steuereinfach“. Flatex (oder ein anderer steuereinfacher Broker) muss hier auf Nummer sicher gehen und kann nicht auf Zuruf etwas ändern. Die Regeln sind hier sehr streng. Was du tun kannst? Über eine Einkommensteuererklärung die zuviel bezahlte Steuer dann wieder zurückholen. Das Finanzamt wird hier dann… Weiterlesen »
Danke dir für deine Antwort, habe mir auch gleich das sehr informative Video angeschaut!
Ich werde es noch kurz bei IB probieren, vielleicht lassen die sich drauf ein, die erhöhten Anschaffungswerte an Flatex zu schicken. Sonst verkauf ich eben meine Anteile und gehe wohl oder übel den Weg über die Einkommenssteuererklärung.
Danke nochmal für deine Hilfe und liebe Grüße
Johnny
Hallo,
vorab mal Danke für die hilfreichen Informationen.
Eine Frage zu thesaurierend und ausschüttend bei folgender Ausgangslage. Ich spare langfristig mit einem ETF-Sparplan auf den MSCI-World und habe die Auswahl zwischen einer thesaurierenden und ausschüttenden Variante. Und ich würde die Dividendenerträge bei der ausschüttenden Variante in der Ansparphase wieder in den ETF einzahlen. Hätte ich dann einen Steuernachteil gegenüber der thesaurierenden Variante oder werden auch bei diesem die Dividendenerträge mit der KEST besteuert?
Danke
Die Antwort ist komplizierter und länger (u.a. hier nachzulesen https://www.broker-test.at/steuern/ausschuettungsgleiche-ertraege/). Kürzen wir es ab und sagen hier eher nur einen kleinen bis keinen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
woher weiß man denn, ob der thesaurierende Fonds Substanzgewinne gemacht hat? Wenn ich es richtig verstanden habe sind damit Kursgewinne/-verluste gemeint die der Fonds durch den Wertpapierhandel erzielt hat. Wenn ich den Fonds 10 Jahre halte und er sagen wir mal 1000 Euro Substanzgewinne machte muss ich zum Zeitpunkt des Verkaufs nach 10 Jahren quasi die Kest für 400 Euro (=40% ) nachzahlen?
Ausschüttungsgleiche Erträge hingegen sind nur die Dividenden die der Fonds für die Wertpapiere erhalten hat nehme ich an.
Lg
Ich muss mal die Beiträge überarbeiten und das ein wenig besser formulieren.
So wie ich es bisher verstanden habe:
Bei der 60:40 Regel sind außerordentliche Erträge gemeint. Diese außerordentlichen Erträge die die Substanz betreffen wären z. B.:
realisierte Kursgewinne
realisierte Kursverluste
Erträge aus Wertpapierleihe
Swap-Erträge
Ordentliche Erträge die sofort zu 100 % zu versteuern sind:
Zinsen
Dividenden
Mit deinem Beispiel hast du vollkommen recht, meiner bescheidenen Meinung nach 🙂
Was ist die Idee bei der Besteuerung?
… Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,% Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so …
hier steht 27,
Sollte hier etwa 27,5 stehen?
Schöne Grüße,
Christian
Danke für den Hinweis des Tippfehlers.
Hallo, ich habe eine Frage bezueglich Flatex. Was passiert damit wenn ich zB iin meine Heimat(bin Auslaenderin)? -Sagen wir mal ich habe ein Konto und kaufe ETFs, der Flatex zahlt ja weiter die Steuer an den Oesterreichischen Staat. Darf ich danach weiterhin das Konto behalten und weiter Fonds kaufen auch wenn ich nicht mehr in Oesterreich wohne? Danke im Voraus fuer die Antwort…
Wo du dann steuerlich daheim bist, dieser Staat will sicherlich Steuern sehen für deine Wertpapiere. Das heißt, du müsstest das melden. Ebenso beim Wegzug dem österreichischen Finanzamt, da gibt es eine Art „Wegzugsbesteuerung“. Soweit meine Gedanken, ich bin aber kein Steuerberater.
Hallo Andreas, Danke Dir für Deine Mühen, diese Seite ist wirklich unschlagbar. Ich bin noch dabei, mich in das Thema einzulesen. Aber es gibt 2 Fragen, die sich mir stellen, zu denen ich bislang leider noch keine Antwort finden konnte. Sollte es dazu eine Antwort geben, verzeih mir bitte die naive Frage. 1) Wie genau funktioniert das mit der Quellensteuer? Ein Beispiel: Ein Meldefonds ETF, der S&P500 abbildet und in Europa registriert ist (z.B. IE00B5BMR087), bekommt Dividenden von den amerikanischen Unternehmen, an denen er beteiligt ist. Ich versteuere über meine KESt wiederum die ausschüttungsgleichen Erträge. Theoretisch besitze ja ich jetzt… Weiterlesen »
Hi Andreas – kurze Ergänzung zu 2): mir ist klar, dass die steuerliche Regelung für den Nicht-Meldefonds nachteilig ist. Das ist mir angesichts des kleinen Betrages egal. Ich will nur die Problematik mit der Versteuerung beseitigen. Problem ist auch, dieser ETF ist auf den deutschen Handelsplätzen nicht liquide, und ich wüsste gar nicht, wie ich die Position jetzt am besten auflöse…
Servus und Hallo Martin, also deine Frage finde ich schon „advanced“ und ich versuche Sie mit meinem bescheidenen Wissen zu beantworten und hoffe, dass ich in etwa alles korrekt treffe. Ad 1) Darum kümmert sich der Fonds bzw. der ETF. Wenn ich das richtig interpretiere ist das die Fondshülle die in einem bestimmten Land sitzt, bei ETFs meist in Irland (IE….), Luxemburg (LU…) oder Deutschland (DE…..), der Punkt wie das mit den Steuern bzw. Doppelbesteuerung abgewickelt wird. Das heißt, der Fonds kümmert sich um die korrekte Abrechnung. Dann kommt der steuerliche Vertreter ins Spiel, welcher die steuerlichen Daten dann für… Weiterlesen »
Servus Andreas! Danke Dir für deine ausführliche, einfach erklärte und hilfreiche Antwort! Punkt 1) ist mir nun klar, und ich mache mir keine Sorgen mehr deswegen. Wegen Punkt 2) – ich habe wenig Erfahrung mit der Steuer, und will mich hier nicht wegen dieses dummen Experiments in die Bredouille bringen. Könntest Du mir nochmal kurz sagen, was Du mit Aufrollung meinst? Der Lagerort ist bereits in den USA.
Mit Aufrollung meine ich, dass der Anbieter zu einem späteren Zeitpunkt seinen Fehler sieht und dir eine korrigierte Abrechnung schickt.
Ad Lagerstelle: Kannst du das Wertpapier dann nicht an einer Börse verkaufen, wo mehr verkauft wird?
Danke – das macht Sinn. Ich habe jetzt meinen Order gestrichen, um es an einer flüssigeren Börse (in dem Fall ist das AMEX) zu probieren. Ich stehe jetzt aber vor dem Problem, dass im Order Buch bei „aktive Orders“ steht „gestrichen“; aber ich kann nicht erneut einen Verkauf einstellen, da dann kommt „Der Depotbestand (ggf. abzgl. offener Verkauforders) ist zu gering. (HA_9900015)“. Weißt Du, wie lange es normalerweise, dass ich nach Streichung wieder handeln kann?
Danke!!
Nö, da habe ich keine Ahnung, wie lange das dann dauert. Wird aber sicher bald „freigegeben“
Hallo,
wenn ich einen thesaurierenden ETF bei Flatex bespare (Meldefonds), dann wird die KEST von Flatex direkt an den lieben Staat abgeführt. Muss ich dann noch zusätzlich diese KEST bei der Einkommenssteuererklärung angeben? Wenn ja, warum? Flatex führt diese ja schon automatisch ab.
LG
Servus Andreas,
du gibst dir die Antwort bereits selbst, warum solltest du es doppelt machen? Daher ist dein Gedanke schon richtig. Das ist ja auch der Vorteil der „steuereinfachen“ Broker, dass diese das für dich machen im Vergleich zu den Angeboten aus dem Ausland ohne Sitz/Niederlassung in Österreich.
Liebe Grüße,
vom anderen Andreas
Danke für die Info. Diese wird von Flatex leider nicht klar beantwortet.
Ich weiß nicht, was sie dir geantwortet haben, aber es gibt natürlich immer Feinheiten, wie z. B. mehrere Depots (und wie funktioniert hier der Verlustausgleich) oder wie es bei Gemeinschaftsdepots ist. Aber grundsätzlich ists eben für dich eine Lösung bei der du dir keine Steuer-Gedanken machen musst.
Ja, danke. Deshalb habe ich auch Flatex als Broker gewählt.
Bei Aktienkäufen und Verkäufen wird die KEST ebenfalls von Flatex abgeführt, sodass ich mir hier keine Gedanken machen muss?! Danke für Dein Informationsportal!!
Ja, klar!
Unklar ist ist mir bei der steuerlichen Darstellung die Verlustsituation. Ich bin österreichischer Privatanleger und führe mein Depot bei einer österreichischen Bank – nehmen wir beispielhaft die Hellobank. Ich hatte bisher noch nie ETFs, allerdings relativ schlechte Erfahrungen mit Fonds bei denen Jahr für Jahr Steuern angefallen sind, und als ich sie dann mit Verlust verkauft habe, das Endresultat war – einen glatten Verlust realisiert und zusätzlich Gewinnsteuern über viele Jahre abgeführt. Seither halte ich mich von solchen Dingen fern. Allerdings wünsche ich mir schon einen Ertrag ohne dass der Ertrag letztendlich von Steuern aufgefressen wird. Ein Steuerberater, der mir… Weiterlesen »
Servus und Hallo Johann, hier ist ein bisschen der Knopf drinnen, du siehst den Wald vor lauter Bäumen nicht – ich versuche hier ein bisschen den Durchblick zu verschaffen und hoffe, dass es mir gelingt. Vorweg aber, ich bin kein Steuerberater oder sonst irgendein Wissender, sondern nur ein Kleinanleger der seinen aktuellen Wissenstand weitergibt, ohne Gewähr auf Richtigkeit: Kursverluste den Kursgewinnen gegenverrechnen: Geht nur im gleichen Jahr, keine Verlustvorträge möglich und Sparzinsen und Wertpapier-KESt können auch nicht gegengerechnet werden (also nur jene Wertpapiere die den 27,5 % unterliegen). hier habe ich mal mehr darüber geschrieben: https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/ Besteuerung von ausschüttungsgleichen Erträgen:… Weiterlesen »
Hallo Andreas, Danke für deinen informativen Beitrag! Ich habe jedoch eine Sonderfrage, und zwar habe ich einen Nicht-Meldefond bei einem ausländischen Broker. d.h. ich muss pauschal 90% vom Gewinn bzw. min. 10% vom Wert jährlich mit 27,5% versteuern. Meine Frage: gelten diese pauschal Abgaben als berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge? Bsp.: Kauf: 1 Stk mit 1000€ Preis nach 1 Jahr: 1200€ theoretischer Gewinn: 200€ x 0,9 = 180€ x 0,275 = 49,5€ Steuerabgabe Preis nach dem 2. Jahr: 1300€ (verkauft) 1300€ – 180€ – 1000€ = 120€ x 0,275 = 33€ Steuerabgabe Ist diese Annahme richtig, hoffe du kannst mir weiterhelfen. Liebe… Weiterlesen »
Servus Christopher,
ich hätte das so auch gesehen, aber wie schon oft betont, bin ich kein Steuerberater sondern auch nur ein Privatanleger wie wir alle es hier sind. Wenn du sicher gehen willst, beim Finanzamt nachfragen oder bei einem Steuerberater.
Liebe Grüße,
Andreas
Definitiv ein sehr hilfreicher Artikel! Mittlerweile fange ich an, meine Meinung über SWAP-ETFs etwas zu überdenken, da diese ja doch einen steuerlichen Vorteil zu haben scheinen, der sich dann im Laufe der Jahre sicherlich im Zinseszins sehen lässt. Andererseits besteht natürlich das Risiko mit dem SWAP-Partner, aber ich denke mir, falls dieser eine angemessene Größe hat, sollte dies kein Problem darstellen… Wie ist denn deine Meinung dazu? Ich bin da aktuell etwas unschlüssig – mein Plan ist es, zwei ETFs mindestens 20 Jahre zu besparen (bzw. davor einmal einen für mich größeren Betrag zu investieren).
Servus Stefan,
was weiß ich schon. Im Fall des Falles ist wohl vieles Schall und Rauch und wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, so ist ein physischer ETF welcher keine Wertpapierleihe macht sicherlich die gescheitere Lösung. Für uns sterbliche Anleger ist diese Risikoeinschätzung wohl nicht möglich, weil es für uns schlussendlich dann eine Blackbox ist, wie uns damals Lehmann & Co zeigten.
Wir müssen darauf vertrauen, dass die Verantwortlichen einen guten Job machen.
Bzgl. Steueroptimierung bin ich stets gerne bissl zurückhaltender, denn die steuerliche Gesetzgebung kann sich jederzeit ändern und dann?
Hallo Andreas, vorab mal vielen Dank für die sehr hilfreichen und tollen Beiträge! Ich habe allerdings noch eine Verständnisfrage zu einem konkreten Fall. Ich habe eine Depot bei OnVista eröffnet und bespare dort den ETF DE000A0F5UF5 (iShares Nasdaq 100). Nun bin ich bei OnVista als Steuerausländer von der KapESt in DE befreit. Laut der Investmentsteuerreform 2018 wird die ausl. Quellensteuer nicht mehr mit der dt. KapEst gegenverrechnet, sondern anstelle dessen eine „gleichwertige“ Teilfreistellung gewährt. Diese soll eigentlich nur den Steueraufwand für Privatanleger minimieren. Nun weist z.B. meine Erträgnisgutschrift die „Teilfreistellung von 30%“ aus. Sehe ich es richtig, dass aufgrund meiner… Weiterlesen »
Servus Alexander,
meiner bescheidenen Meinung nach solltest du dort gar keine Kapitalertragsteuer bezahlen, weil du doch in Österreich steuerpflichtig bist. Frag dazu doch bei Onvista nach. Falls nicht, dann würde ich sagen, hast du echt ein schiarches Problem, weil du musst deine Kapitalerträge auch noch in Österreich versteuern und kannst dir aufgrund des DBA die in DE bereits bezahlten Steuern hier z.T. anrechnen lassen bzw. bei zu viel bezahlten Steuern, aus Deutschland wieder zurückholen. Unterm Strich aber eine Mordsaufgabe, ein Mordsaufwand!
Hallo Andreas, vielen Dank für die rasche Antwort! Die Auskunft diesbezüglich seitens onVista ist sehr beschränkt – Hinweis auf „keine Beratungsleistung“ etc.. Allerdings erhielt ich die Information, dass onVista KEINE Steuern einbehält und ich mich selbst um das abführen kümmern muss. Soweit so gut – ausgenommen soll rein die Quellensteuer sein, die aber bei Auftreten gesondert auf der Erträgnisgutschrift gekennzeichnet werden muss (lt. onVista). Da dies bei mir nicht gekennzeichnet wurde, gehe ich davon aus, dass bei dem oben genannten ETF keine Quellensteuer anfällt. (Vielleicht da Domizil DE?) Laut ProfitWeb unter der letzten Meldung vom 13.09.2019 bei Position 5.6 Ausschüttung… Weiterlesen »
Servus Alexander, ich bin ja kein Steuerberater und daher sind meine Aussagen sicher nicht von der Qualität die du benötigst. Was ich mir bei deinem ETF ansehen würde ist, wie die Quartalsmeldungen mit der Jahresmeldung übereinstimmt. Der von dir zitierte Zeitpunkt ist ja nur eine Quartalsmeldung gewesen. Abchecken würde ich neben dem Verhältnis Quartals- & Jahresmeldung auch ob es neben den erhaltenen Ausschüttungen auch noch ausschüttungsgleiche Erträge gegeben hat, die du versteuern musst. Falls du gerne einmal einen Erfahrungsbericht zu Onvista verfassen möchtest, damit auch andere von deinen Erfahrungen profitieren können, freue ich mich, wenn du die Gelegenheit hier am… Weiterlesen »