ETF Steuern
29. August 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Tipp: Nicht-Meldefonds und nicht steuereinfache Broker dringendst vermeiden!
- Der steuereinfache Broker kümmert sich um die ordnungsgemäße Versteuerung – bei Broker im Ausland muss sich der Kunde um alles selbst kümmern (z. B. Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, …)
- Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?
- Ordentliche Erträge mit 100 % KESt vs. außerordentliche Erträge mit 60:40 % KESt
- Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge – 100 % KESt Besteuerung
- Das Wichtigste:
- Ordentliche Gewinne werden sofort mit 100 % besteuert
- Außerordentliche werden sofort zu 60 % besteuert und beim Verkauf des Fonds folgen die anderen 40 %
- Ausschüttungsgleiche Erträge fallen meist Dabei wird der Anschaffungswert des Fonds um diesen versteuerten Wert erhöht
- Beim Verkauf des Wertpapiers werden 27,50 % KESt auf den Gewinn aus Verkaufskurs und erhöhter Anschaffungswert verrechnet – somit sind auch die fehlenden 40 % aus den ausschüttungsgleichen Erträgen versteuert
In diesem Ratgeber
Wie wird ein ETF in Österreich besteuert?
Die steuerliche Behandlung von Fonds allgemein und Exchange Traded Funds (ETFs) im speziellen ist in Österreich sehr komplex und keine einfache Sache. Daher gilt:
Alle Ausführungen sind nach bestem Wissen & Gewissen erstellt, ersetzen jedoch nicht den Gang zu einem Steuerberater bzw. Steuerberaterin. Dies sind die wahren Experten in diesem Gebiet!
Alle Ausführungen hier gelten natürlich auch für Fonds und nicht nur für ETFs. In diesem Artikel finden Sie die wichtigsten Grundsätze und Informationen zur Besteuerung von ETFs. Vorweg gleich einmal der Hinweis, dass es einige Parameter beim Kauf und bei der Versteuerung von ETFs gibt, welche es zu beachten gilt und es sehr wichtig ist, vor dem Kauf sich die ETFs und deren Parameter genauer anzusehen, damit es zu einem späteren Zeitpunkt kein böses Erwachen gibt. Da sich die Gesetzgebung regelmäßig ändert und auch der beschriebene aktuelle Stand nicht frei von Fehler sein könnte und sich dazu natürlich auch noch die steuerliche Situation jedes einzelnen unterscheidet, ist dieser Artikel lediglich als Idee bzw. Meinung zu verstehen. Einen Besuch eines einschlägigen Steuerberaters ersetzt dieser Artikel nicht.
Was ist die Idee bei der Besteuerung?
Ja, es könnte definitiv einfach und transparenter passieren, die Besteuerung der Fondserträge, aber der Gesetzgeber macht es uns Anlegern und den Banken nicht einfach. Die Idee hinter dieser komplexen Besteuerung ist die, dass wir Anteilsinhaber genau so versteuert werden, als wenn wir die Wertpapiere die der Fonds hält, direkt kaufen würden. Heißt, wenn wir z. B. all diese Aktien des Fonds selbst halten würden und dort Dividenden kassieren, so haben wir diese mit 27,5 % Kursgewinnsteuer zu versteuern, verkaufen wir die Aktien, so haben wir für den Kursgewinn 27,5 % zu bezahlen. Das nennt sich in der Fachsprache der Steuerexperten „Transparenzprinzip“.
Der steuerliche Status Quo in Österreich:
ETF | Aktuelle Regelung |
Dividenden / Ausschüttungen | 27,5 % KESt |
Realisierte Kursgewinne | 27,5 % KESt |
Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig! Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert.
Alle Angaben ohne Gewähr und nach besten Wissen und Gewissen erstellt! Update mit 18.4.2021.
Die hier dargestellten Informationen wurden nach besten Wissen und Gewissen erstellt, dennoch kann sich ein Fehler eingeschlichen haben oder sich die Sachlage ändern. Nutzen Sie doch die Kommentarfunktion am Ende der Seite, um auf etwaige Fehler aufmerksam zu machen.
Video
Meldefonds oder Nicht-Meldefonds?
Zu Beginn muss geklärt werden, ob es sich um einen Meldefonds oder Nicht-Meldefonds handelt.
Bei der Besteuerung von ETF ist zwischen Melde-ETF und Nicht-Melde-ETF zu unterscheiden. Inländische Fonds sind stets Meldefonds, bei ausländischen Fonds kann es auch vorkommen, dass diese Nicht-Meldefonds sind.
Was ist ein Meldefonds?
Ein Meldefonds hat einen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt. Was es nicht heißt ist, dass der Melde-ETF auch seinen Sitz in Österreich haben muss. Der ETF kann genauso im Ausland beheimatet sein. Es geht hier darum, ob es einen steuerlichen Vertreter des ETFs in Österreich gibt. Diese Melde-ETF müssen die Kapitalertragsteuer (KESt) auf Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge an die Österreichische Kontrollbank (OeKB) melden. Die Ausgeber der ETFs sind als Melde-ETF dazu verpflichtet diese Meldung innerhalb von 5 bzw. 7 Monaten (je nachdem ob es sich um einen inländischen oder ausländischen ETF handelt) nach Ende des ETF-Geschäftsjahres zu tätigen. Auf Grund dieser Meldung rechnet die depotführende Bank die 27,5 % Kapitalertragsteuer ab. Diese automatische Abrechnung der Kapitalertragsteuer geschieht aber nur bei inländischen Online Brokern (wie z. B. die Bank Direkt, DADAT oder auch Flatex, da dieser als deutscher Broker eine Niederlassung in Österreich hat). Handelt es sich um einen nicht steuereinfachen Broker aus dem Ausland, muss der Brokerkunde dies selbst tun. Eine Unterstützung vom ausländischen Broker wird es hier keine geben.
Ob ein Fonds bzw. ETF in Österreich zugelassen ist können Sie über die Website der der Österreichischen Kontrollbank (OeKB) überprüfen, die früher unter Profitweb.at erreichbar war und nun unter my.oekb.at zu finden ist.
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f
Im Ergebnis können Sie dann sehen, um welche Fondsart dass es sich handelt, welche Zahlstelle in Österreich es gibt und wer der steuerliche Vertreter in Österreich ist und seit wann der Vertrieb in Österreich zugelassen ist. So könnte ein Ergebnis aussehen, hier anhand des Beispiels „Vanguard FTSE All-World UCITS ETF (USD) Distributing“ mit der ISIN IE00B3RBWM25.
Gibt es keine Antwort auf Ihre Abfrage so wird es wohl so sein, dass der ETF in Österreich nicht zugelassen ist und es sich so um keinen Meldefonds handelt.
Wie hoch die ausschüttungsgleichen Erträge sind und andere, wichtige Informationen zum zugelassenen ETF können in der OeKB Datenbank unter my.oekb.at abgerufen werden.
Nicht Meldefonds – pauschale Besteuerung
Ist es ein Nicht-Melde-ETF, so kommt es zu einer pauschalen Besteuerung zum Jahreswechsel. So werden pauschal 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns fällig, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Werts am Jahresende. Also mehr als kompliziert und ein Nicht-Melde-ETF sollte vermieden werden, speziell in Kombination mit einem ausländischen Broker, welcher sich nicht um die automatische Abführung der KESt kümmert.
Beispiel: Mit 1.1.2020 werden 100 Stück eines Nicht-Meldefonds (bzw. ETFs) gehalten wie dem ARK Innovation ETF (ISIN US00214Q1040). Der Marktwert dieser 100 Stück zum Zeitpunkt 1.1.2020 liegt bei (fiktiven) 20.000 Euro. Zum Ende des Jahres am 31.12.2020 liegt der Marktwert dieser 100 Stück bei (fiktiven) 22.000 Euro. Die Wertsteigerung in diesem Jahr liegt bei 2.000 Euro, 90 % davon sind 1.600 Euro. Jedoch müssen es mindestens 10 % des Rücknahmewertes angesetzt werden, was in diesem Fall 2.200 Euro (10 % von 22.000 Euro) sind. Daher beträgt die steuerliche Bemessungsgrundlage in diesem Beispiel 2.200 Euro.
Von diesen 2.200 müssen zum Jahreswechsel 27,50 % als „ausschüttungsgleiche Erträge“ bezahlt werden. Diese Steuerzahlung erhöht gleichzeitig auch die Beschaffungskosten und mindern im Verkaufsfall den realisierten Kursgewinn.
Meldefonds
Bei einem Meldefonds werden natürlich die Ausschüttungen und aber auch die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert. Dies erfolgt bei einem steuereinfachen Broker mit Sitz oder Niederlassung in Österreich vom Broker selbst, bei einem nicht steuereinfachen Broker hat man sich als Anleger darum zu kümmern.
Kursgewinnsteuer beim Verkauf des ETF
Ergibt die Differenz zwischen Verkaufskurs und Kaufkurs ein Plus, so ist diese Differenz mit der Kursgewinnsteuer in der Höhe von 27,5 % zu besteuern unabhängig davon, ob es sich um einen ausschüttenden oder thesaurierenden ETF handelt. Die im Behaltezeitraum bereits versteuerten ausschüttungsgleichen Erträge erhöhen den Kaufkurs, sodass bei der Berechnung des Kursgewinnes die bisher bereits berücksichtigten ausschüttungsgleichen Erträge ebenso hinzugerechnet werden müssen. Der Betrag von dem die Kursgewinnsteuer errechnet wird findet sich durch die Rechnung:
Zu versteuernder Gewinn =
Menge * Verkaufskurs
– bereits berücksichtigte ausschüttungsgleiche Erträge
– Menge * Kaufkurs
==========================
= Gewinn welcher zu versteuern ist
Dieser zu versteuernde Gewinn wird mit 27,5 % Kursgewinnsteuer multipliziert und dieser Betrag wird dem Finanzamt überwiesen.
Andere Kosten oder Gebühren dürfen natürlich auch beim ETF nicht dazu verwendet werden den Kaufkurs künstlich zu erhöhen bzw. den Verkaufskurs niedriger anzusetzen.
Fazit zur korrekten Versteuerung von ETFs:
Zuerst muss herausgefunden werden, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Fonds handelt.
Fonds/ETF | Aktuelle Regelung |
INLÄNDISCHER Fonds/ETF | |
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Erträge | 27,5 % KESt |
Besteuerung der Kursgewinne | 60 % der thesaurierten Substanzgewinne, realisierte Kursgewinne mit 27,5 % |
Verlustausgleich |
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Besteuerung der Veräußerungsgewinne beim Verkauf von ETF-Anteilen | 27,5 % KESt auf den Differenzbetrag Veräußerungserlös und Anschaffungskosten (ohne Anschaffungsnebenkosten). Bereits besteuerte Erträge im Fonds werden bei Verkauf im Rahmen der Anschaffungskosten berücksichtigt – es kommt deshalb zu KEINER Doppelbesteuerung. |
AUSLÄNDISCHE ETF | |
Zusatzinformation |
Steuerrechtliche Kategorisierung:
|
Inländischer Fonds/ETF:
Die Erträge werden sofort mit 27,50 % KESt versteuert, Substanzgewinne werden innerhalb des Fonds jährlich sofort mit 60 % der thesaurierten, realisierten Kursgewinne versteuert. Um den Verlustausgleich im Fonds kümmert sich der inländische Fonds selbst. Der Anleger versteuert die etwaigen Kursgewinne beim Verkauf des inländischen Fonds mit 27,50 % auf den Differenzbetrag des Veräußerungserlöses – Anschaffungskosten. Die bereits besteuerten Beträge im Fonds (die erwähnten 60 %) werden dabei aber bereits berücksichtigt und so kommt es zu keiner Doppelbesteuerung.
Ausländischer ETF:
Handelt es sich um einen Nicht-Meldefonds, so erfolgt eben keine steuerliche Meldung und es ergibt sich so eine pauschale steuerliche Belastung. Pauschal werden 27,5 % KESt auf 90 % des jährlichen Kursgewinns, mindestens aber 27,5 % KESt auf 10 % des ETF-Wertes am Jahresende, belastet.
Handelt es sich um einen Meldefonds, so sind die ausschüttungsgleichen Erträge Jahr für Jahr analog der Vorgehensweise beim inländischen Fonds zu besteuern. Gewinne aus der Substanz die nicht ausgeschüttet werden, werden Jahr für Jahr zu 60 % versteuert (außerordentliche Erträge) und Zinsen, Dividenden und ausgeschüttete Gewinne (ordentliche Erträge) zu 100 %.
Bei Ausschüttungen fällt mit der Ausschüttung die Steuer an, wird thesauriert, so wird dies steuerlich als ausschüttungsgleiche Erträge behandelt und ebenso besteuert. Es ist eine Vorabsteuer, denn gleichzeitig mit dem ausschüttungsgleichen Ertrag werden die Anschaffungskurse nach oben angepasst und so wird beim Verkauf weniger Gewinnsteuer fällig. Wird das Wertpapier verkauft, so ist das Delta aus Verkaufspreis und dem erhöhten Anschaffungsbetrag des Wertpapiers die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung mit 27,50 % der Wertpapier-Kapitalertragsteuer.
Quelle dafür ist die Investmentfondsrichtlinie 2018.
Ordentliche Erträge vs. außerordentliche Erträge
Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge von Fonds setzen sich aus den ordentlichen als auch außerordentlichen Erträgen zusammen.
Ordentliche Erträge: 100 % KESt
Ganz gleich, ob es sich um einen ausschüttenden oder um einen thesaurierenden Fonds (bzw. ETF) handelt, für ordentliche Erträge wie
- Zinsen
- Dividenden
ist die volle Kapitalertragsteuer von 27,50 % fällig. Bei ausschüttenden Fonds zum Zeitpunkt der Ausschüttung bei thesaurierenden Fonds zum Meldestichtag des steuerlichen Vertreters des Fonds. Der Meldestichtag ist auf der Website my.oekb.at der von der OeKB betriebenen Website abrufbar.
Außerordentliche Erträge: 60:40 Regel bei der KESt
Bei einem Fonds sind außerordentliche Erträge z. B.
- realisierte Kursgewinne
- realisierte Kursverluste
- Einkünfte aus Derivate (Differenzausgleich, Stillhalterprämie, Einkünfte aus Veräußerung und aus der sonstigen Abwicklung)
Diese außerordentlichen Erträge werden bei Thesaurierung mit 60 % der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer sofort besteuert in Form der ausschüttungsgleichen Erträge. Erst beim Verkauf des Fonds werden die restlichen 40 % schlagend der 27,50 %igen Kapitalertragsteuer. Somit kommt es bei den außerordentlichen Erträgen zu einer minimalen Steuerstundung. Der Gesetzgeber sieht in den Substanzgewinnen alle Einkünfte im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988.
Damit es zu keiner Doppelbesteuerung kommt, sind jedes Jahr die Anschaffungskosten des Fondsanteils zu korrigieren, damit es beim Verkauf zu keiner Doppelversteuerung kommt.
Kursgewinne bzw. -verluste bei einem ETF: Klassischerweise entstehen bei einem ETF erst mit dem Verkauf ein Gewinn oder Verlust. Im Innenverhältnis des ETF kommt es aber auch zu Käufen und Verkäufen. Bei einem ETF, welcher in der Regel einen Index abbildet kommt es zu Umschichtungen (=Verkäufe und Käufe). Beispielsweise wenn sich die Zusammensetzung des Index ändert oder der ETF ein Rebalancing durchführt.
Kursverluste können nicht nur mit Kursgewinnen aus anderen Wertpapiergeschäften verrechnet werden, sondern künftig in einem zweiten Schritt auch mit ordentlichen Erträgen des Fonds (Zinsen, Dividenden etc.) ausgeglichen werden. Es besteht auch ein Kursverlustvortrag auf Fondsebene.
Quellen:
Ausschüttungen vs. ausschüttungsgleiche Erträge
Ausschüttungen finden klassischerweise bei ausschüttenden Fonds statt und ausschüttungsgleiche Erträge bei thesaurienden Fonds.
Soweit, so gut. Doch es gibt darüber hinaus auch noch mehr, denn es kann auch passieren, dass ein Ausschütter auch ausschüttungsgleiche Erträge hat und umgekehrt, dass ein thesaurierender Fonds auch einmal eine Ausschüttung hat. Es gibt hier keine 100 %ige Sortenreinheit.
Inländischer oder ausländischer Broker
Vergleicht man die Depotgebühren und die Orderkosten von inländischen und ausländischen Brokern so wird man schnell dazu verleitet bei einem ausländischen Broker Kunde zu werden. Das darf man auch. Aber Achtung, denn der ausländische Broker kümmert sich keineswegs um die Steuerangelegenheiten und so ist es jedem Brokerkunden selbst überlassen seine Wertpapierinvestments in seine jährliche Einkommensteuererklärung korrekt aufzunehmen. Dies ist nicht ohne und ein eventueller Vorteil bei den Kosten und Gebühren des ausländischen Brokers im Vergleich zum inländischen Broker ist mit der Beauftragung eines Steuerberaters auch schnell wieder dahin. Kümmert man sich selbst um die Steuerangelegenheiten, so muss man die Zeit aufrechnen, ob es einem das tatsächlich Wert ist.
Vergessen sollte man die Versteuerung dieser Erträge aus dem Ausland nicht, denn man hintergeht so Steuern und dies ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Dazu kommt natürlich auch noch die Tatsache, dass das Finanzamt in Österreich durch den Common-Reporting-Standard natürlich voll im Bilde ist, wo im Ausland wir ein Depot besitzen und welche Papiere dort liegen. Vergisst man zu versteuern, wird das Finanzamt sicherlich einen bald daran erinnern, dass hier doch etwas zu versteuern wäre. In diesem Sinne: Seien Sie steuerehrlich und agieren Sie nicht am Finanzamt vorbei!
Inländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs von sich aus berücksichtigen und automatisch abführen:
- Flatex
- DADAT
- easybank
- Bank Direkt
- Erste Bank
- Börse Live
- …
Ausländische Broker die die KESt und Kursgewinnsteuer bei Melde-ETFs NICHT berücksichtigen und der Kunde sich selbst um die richtige Versteuerung kümmern muss:
- Trade Republic
- Comdirect
- Consorsbank
- Scalable Capital
- Trading 212
- Onvista
- Banx Broker
- CapTrader
- Lynx
- DKB
- Interactive Brokers
- …
Wenn Sie die unterschiedlichen Broker miteinander vergleichen möchten, so werfen Sie doch einen Blick auf den Online Broker Vergleich, welcher Ihnen zeigt, wie hoch denn die Kosten für die Depotführung und für die Order von Wertpapiere sind.
SWAP ETF oder physische ETF
Es wird bei ETFs zwischen SWAP ETFs und tatsächlich replizierenden, physischen ETFs unterschieden. Ein SWAP ETF hält natürlich auch physische Wertpapiere und sichert sich in Form von Swaps mit anderen Vertragspartnern die Kursentwicklung und deren Zinsen und Dividenden. Bei SWAP ETFs wird ein Trägerportfolio gebildet und tauscht mit einer Gegenpartner (to swap = tauschen) die Performance des Fonds mit der Performance des Index des ETFs.
Bei synthetischen ETFs kann es im Laufe der Zeit zu einer Überbesteuerung kommen aufgrund des Trägerportfolios.
Wenn der ETF sein Trägerportfolio hält, so kann es hier zu einem Steuerstundungsvorteil kommen im Vergleich zu einem replizierenden ETF. Gleichzeitig kann der ETF sein Trägerportfolio aber auch verkaufen und dieser Vorteil ist sogleich dahin bzw. entsteht sogar mit einem Rumms eine Steuerschuld. Das verwundert so manchen neuen Anleger, dass auf einmal eine größere Steuerschuld entsteht, obwohl sich der ETF doch gar nicht so positiv entwickelt hat – der Grund kann im Austausch des Trägerportfolios liegen. Über die Behaltedauer von vielen Jahren sollte sich das aber wieder nivellieren. Das bedeutet, dass es keine Garantie und keine Gewissheit über diesen Steuerstundungsvorteil bei SWAP ETFs gibt.
Ein SWAP ETF hat aber auch noch weitere Vor- und Nachteile die ebenfalls unbedingt in die Entscheidungsfindung miteinbezogen werden sollten. Diese finden sich hauptsächlich im Bereich der günstigeren Spesen sowie im Ausfallsrisikos eines SWAP-Partners.
Achtung: Im ersten Jahr bei Fonds!
Der Fonds hat ein Geschäftsjahr, und innerhalb von sieben Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres muss die Jahresmeldung über den steuerlichen Vertreter des Fonds bei der OeKB eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Abrechnung der ausschüttungsgleichen Erträge über den steuereinfachen Broker. Es kann vorkommen, dass man den Fonds bzw. ETF erst wenige Tage oder Wochen besitzt und dennoch die volle Anzahl an Anteilen zum Stichtag der Jahresmeldung zur Berechnung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge herangezogen wird. Das ist leider so. Gleichzeitig werden jedoch auch die Anschaffungskosten angepasst. Im Falle einer sofortigen Veräußerung würde der (hoffentlich) vorhandene Gewinn durch die angepassten Anschaffungskosten geschmälert werden, oder im Fall eines Verlustes könnte dieser im Rahmen des Verlustausgleichs bereits mit der bezahlten KESt auf die ausschüttungsgleichen Erträge gegengerechnet werden.
Natürlich verhält es sich im Verkaufsfall gleich. Die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge auf das letzte Geschäftsjahr trägt die Person, die später dann ihre Anteile inne hat.
Geld am Verrechnungskonto stehen lassen zur Begleichung der Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge
Die depotführende, inländische Bank verrechnet die Steuer für die ausschüttungsgleichen Erträge im Laufe des Jahres und zieht diese Steuer vom Verrechnungskonto des Depotinhabers ab. Das bedeutet, dass das Verrechnungskonto stets mit einem passenden Betrag gefüllt sein soll, damit die Begleichung der Steuerschulden erfolgen kann, ohne dass man ins Minus rutscht und dafür Sollzinsen bezahlt. Also unbedingt darauf achten, dass genug am Verrechnungskonto vorhanden ist.
Korrekt die Steuer abführen - wer ist verantwortlich?
Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Steuern korrekt abgeführt wird? Wer ist das Steuersubjekt? Der Anteilsinhaber, also der Käufer des ETFs und somit ist dieser steuerpflichtig!
Nicht der Ausgeber des ETF ist steuerpflichtig, sondern wir, die Käufer des ETFs. Es wird hier vom Transparenzprinzip gesprochen, was bedeutet, dass wenn jemand sein Geld in einen ETF anlegt, er genau so besteuert werden soll, als ob er direkt in die selben Wertpapiere investiert. Oftmals übernimmt die depotführende Bank diese Aufgabe, aber prüfen Sie ob diese dies tatsächlich auch macht.
Bei nicht steuereinfachen Brokern, also Anbietern aus dem Ausland, macht der ausländische Broker nichts. Sie müssen sich daher selbst um alles kümmern.
Ausschüttungsgleiche Erträge versteuern
In einem eigenen Beitrag wird erörtert wie das mit den ausschüttungsgleichen Erträgen nun genauer funktioniert. Wie kann man herausfinden, wie hoch diese sind, wann gemeldet wurde und wie die Versteuerung funktioniert. Dazu sollte man sich ein wenig Zeit nehmen und einen kühlen Kopf bewahren:
Fehlt etwas? Gibt es Ergänzungen? Gibt es Fragen? Nutzen Sie die Kommentarfunktion dieser Seite und kommen wir ins Gespräch!
Hallo, ich lese mich erst in diese Thematik ein, doch eine Einsteigerfrage drängt sich mir auf: Müssen Erträge aus einem nicht steuereinfachen Meldefonds (DKB), die unter € 801.- Jahresbertrag ausfallen, überhaupt gemeldet werden?
Hallo Alex,
Da ist der Wurm drinnen. Wir hier betrachten es aus den Augen die hier in Österreich Steuer zahlen müssen.
Du meinst mit dem Betrag 801 Euro wohl den Sparerpauschbetrag aus Deutschland 🤔
In Österreich sind es 22 Euro an Kapitalerträge die man nicht angeben muss.
Gruß
Hallo, Was ist der Unterschied bei OeKB zwischen Ja und Nein bei Fonds unterliegt KESt auf Zinsen gem. § 98 EStG 1988 ? Habe bei den meisten gesehen das N vermerkt ist, jedoch will ich einen Etf besparen wo J vermerkt ist. Hoffe du kannst mir helfen. Danke. lg
Servus Ingemar,
ich kann dir auch nur sagen, dass der eine eben den Paragraph 98 EStG berücksichtigen muss und der andere eben nicht 🤷🏼♂️
Gruß,
Andreas
Okay, danke trotzdem.
Schlussendlich musst du in die Fondsbeschreibung schauen, was ihn zutreffend macht auf den 98er Paragraph.
Lieber Andreas, danke für diesen fantastischen Artikel. Das ist wirklich toll aufbereitete Information! Zwei Fragen habe ich noch:
1) Bedeutet dass, dass ich mir für meinen ETF bei DeGiro für jedes Jahr die Anpassung des Anschhaffungswerts merken muss, damit ich diese dann in 20 Jahren zusammenrechnen kann wenn ich den ETF verkaufe?
2) Und wo werden die 60% schlagend? Nehme ich dann einfach 60% der Ausschüttungsgleichen Erträge, die ich auf oekb.at nachgelesen und dann mit der Anzahl meiner Anteile multipliziert habe?
Danke für Deine Mühe!
lg Clemens
PS: Cooles Interview mit Lisa Oberndorfer!
Servus Clemens,
Ad 1) Ja, genau, das ist deine Aufgabe
Ad 2) das macht der steuerliche Vertreter – wir Privatanleger haben damit nichts am Hut, wir nehmen die Zahlen die dieser über die OeKB veröffentlicht.
Gruß,
Andreas
Danke vielmals, dass Du so schnell geantwortet hast!
Eine Frage habe ich noch: mein MSCI World ETF hat auf OeKB bei Ausschüttungen 0,00 stehen – tatsächlich habe ich aber natürlich Dividenden bekommen. Bedeutet die Anmerkung „Achtung: allfällige AIF-Einkünfte sind gesondert zu erklären“, dass ich diese Dividenden ganz normal bei 863 Ausländische Dividendenerträge angebe? Mich wundert nur, weil die Dividenden ja auf’s ganze Jahr 2020 gerechnet sind, die Meldungen aber immer irgendeinen Stichtag haben – das passt ja gar nicht zusammen.
lg Clemens
Nachdem ich mittlerweile selbst draufgekommen bin wollte ich für die Nachwelt festhalten:
1) bei allen Informationen die von OeKB.at abgerufen werden geht es immer darum, den Substanzgewinn korrekt zu versteuern. Nichts davon hat mit erhaltenen Dividenden, realisierten Kursgewinnen durch Verkauf etc. zu tun.
2) Das bedeutet, dass Dividenden und Kursgewinne die Ihr durch ETFs erwirtschaftet sonst ganz normal wie bei Aktien auch besteuert werden.
Also ich kann dir hier nicht ganz folgen Clemens 🙁
Bei Fonds sind das Ausschüttungen und da ist mehr drinnen als nur Dividenden.
Ich vermute einmal, dass der steuerliche Vertreter des ETFs eine Jahresmeldung macht und hier alles in die ausschüttungsgleichen Erträge reinpackt und sich den Zinnober mit den Ausschüttungsmeldungen spart. Kommt häufig vor.
Hallo Andreas,
Nachdem die Bitcoin-Zertifikate von Vontobel nicht mehr wirklich gekauft werden können, hätte ich eine Frage zum Bitcoin ETC (DE000A27Z304, A27Z30). Ich finde hier keine Informationen (oekb) dazu ob Gewinne wie bei einem Meldefonds bei flatex.at automatisch versteuert werden. Bei ExtraETF steht hier „Non-Tax Reporting Fund“. Muss ich mich dann tatsächlich selber um die Steuer kümmern, auch wenn ich das über flatex.at kaufe?
Oder wird dies anders gehandhabt wie ein ETF und es wird ganz normal steuereinfach versteuert auch wenn es nicht als Meldefonds aufscheint.
Vielen Dank
Guten Morgen Martin,
in einer Woche gibt es ein Video zu diesem Thema. Es ist ein Zertifikat und das wird bei einem realisierten Kursgewinn mit der KESt besteuert – es ist kein Fonds, daher keine ausschüttungsgleichen Erträge, etc.
Vielen Dank für die Bemühungen und die zahlreichen Infos in deinen Videos!!
Hallo
Ich stelle mir die Frage wie das läuft wenn ein ETC gekauft wird. Wie erfolgt da die Besteuerung?
Ich würde nämlich gerne in Rohstoffe investieren und dies ist über ETF eigentlich nicht möglich.
Jedoch finde ich z.B. keinen ETC als Meldefond auf OEKB um in Gold oder Silber zu investieren.
Grüße,
Christian
Hallo Christian,
so wie ich es bisher gesehen und verstanden habe ist das ein Zertifikat und wird demenetsprechend versteuert. Gibt es beim Verkauf einen realisierten Gewinn, so fällt hier die Kapitalertragsteuer von 27,5 % an.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, ich habe deine YouTube Videos & diese Seite vor kurzem entdeckt – vielen Dank! In einem deiner Videos hast du erwähnt, dass Flatex bei einem ausschüttungsgleichen Ertrag eines thesaurierenden ETFs den steuerpflichtigen Betrag von meinem Cashkonto direkt abbucht. Dies war mir nicht bewusst & habe bisher nur thesaurierende ETFs gekauft. Könntest du mir bitte erkären wie das genau funktioniert? Übermittelt mir Flatex im Vorhinein den steuerpflichtigen Bertrag oder wird der einfach direkt abgebucht? Wenn ich den Zinseszinseffekt wahrnehmen möchte, sind ausschüttende ETFs (mit der Möglichkeit ab einem Betrag von 25€ zu reinvestieren) eine Möglichkeit? Liebe Grüße und vielen… Weiterlesen »
Das funktioniert wie bei jeder anderen Buchung: Sie wird von deinem Konto abgebucht und du hast einen Belegt dafür im Posteingang. Eine Vorab-Meldung wäre zwar nett, aber passiert nicht. Der steuerliche Vertreter meldet an die OeKB und zack, der Broker bucht sofort ab. Das heißt du hast hierfür ein Guthaben am Konto stehen zu lassen. Einen Zinseszinseffekt wirst du bei einem ETF nie bekommen – gibt ja dort keine Zinsen 😉 Ich weiß aber, dass der Begriff oftmals verwendet wird. Aber ja, das exponentielle Wachstum (im Sinne der Mathematik und damit sind wir treffsicher) gelingt gleich viel besser, wenn reinvestiert… Weiterlesen »
Hallo,
vielen Dank für die
tolle Seite. Leider ists für mich ein wenig kompliziert:
kurze Frage:
Vorausgesetzt ich will meine Investments möglichst einfach gestalten:
Ich nehme einen steuereinfachen Broker im Inland und einen meldepflichtigen, thesaurierenden ETF Fonds.
Die jährliche Dividenden und Ertragsbesteuerung macht dann der Broker automatisch. Ich muss allerdings dafür sorgen dass die KEST abgeführt wird? (bzw. mein Verrechnungskonto gedeckt ist)
Beim Verkauf errechnet der Broker die KESTpflichtigen Gewinne oder muss das ich machen??
Danke,
lg
roland
Hallo Roland,
alles was du zu machen hast ist für die ausreichende Deckung zu sorgen für die Steuerbuchungen deines steuereinfachen Brokers. Den Rest macht alles dein Broker – du musst immer nur die Kohle bereit stellen. Die Kohle für den Kauf und die Kohle für die Steuer.
Die Berechnungen und Abrechnungen, das macht alles für dich dein steuereinfache Broker deiner Wahl.
Grüße,
Andreas
Danke für die super prompte Antwort! 😉
Also auch beim Verkauf des ETF-Fonds.
– Sprich das Excel-Sheet bleibt in dem Fall eine Fleiß- oder Kontrollaufgabe! 😉
Noch eine Nachfrage zur Sicherheit:
Wenn die Fond-Gewinne, -Erträge und -Kursgewinn mit der KEST im steuereinfachen Broker versteuert werden.
Dann kann ich die bei meiner Einkommenssteuer unberücksichtigt lassen. (verhält sich wie die KEST beim Bausparer oder Sparbuch) Ist dann alles erledigt, oder?
Wie ganz oben im Beitrag gleich zu Beginn geklärt:
Das gilt natürlich auch für den Verkauf.
Die Kapitalertragsteuer ist eine Abgeltungsteuer – mit der Abführung der KESt ist der Kapitalertrag abschließend besteuert.
Danke! 😉
Hallo,
bei meinen Meldefonds steht immer AIF Einkünfte sind gesondert zu erklären. Was bedeutet das? Ich bin bei einem inländischen Broker der für mich die KEST abführt und das verwirrte mich jetzt ein wenig auf oekb……
LG
Das betrifft nur diejenigen, die das selbst machen. Der steuereinfache Broker macht das für dich.
Wenn du selbst veranlagen musst, dann darfst du die Übersichtszahlen auf my.oekb.at nicht für alleinige bare Münze nehmen, sondern musst ins Detail gehen und die dort vorhanden AIF-Einkünfte ebenso in die Berechnungen für die Steuererklärung miteinschließen.
Im Video oben kommt dieses Thema auch vor.
Hallo Andreas,
zuerst einmal möchte ich dir ein großes Lob aussprechen und mich herzlich bei dir für die fachgerechte Aufbereitung dieser Informationen bedanken.
Nun zu meiner Frage:
Ich besitze seit kurzem folgenden ETF: IE00B2NPKV68
Dies ist ein Meldefonds und ich besitze einen steuereinfachen Broker. Nun ist es aber so, dass bei den monatlichen Ausschüttungen nie Kapitalertragssteuer anfällt, was mich überrascht. Wenn man dies mit den Daten auf der Website (oekb) kontrolliert, dann scheint dies aber korrekt zu sein.
Weißt du zufälligerweise, weshalb dies der Fall ist? Oder: Muss ich hier selbst tätig werden?
Schöne Grüße
Zurücklehnen, cool bleiben. Wie du selbst schreibst, du hast einen Meldefonds und einen steuereinfachen Broker. Der macht das für dich. In deinem Fall wird es im März oder April soweit sein, dass es die Jahresmeldung gibt. Wenn es die Meldung 2021 gibt, wird dir dann die Steuer für ausschüttungsgleiche Erträge abgezogen… sozusagen alles in einem Aufwisch und nicht Monat für Monat und klein-klein.
Grüße,
Andreas
Hi Andreas,
Steuerfrage zu Dividenden:
Habe 22,69 € Dividenden am 31.12.2020 erhalten, gestern, am 19.01.2021 wurde mir 344,08 € Dividendensteuer abgebucht mit dem Kommentar, dass der Emittent es wieder veranlagt hat? Es handelt sich hier um 2 ETFs aus der USA.
Ich versuche es zu verstehen, wovon sich so eine Große Summe gebildet hat?
Würde mich auf eine Antwort freuen
LG,
Marko
Hallo Marko,
ich kann dir dazu natürlich nicht viel sagen, weil nur du und dein Broker mehr darüber wissen. Mehr über das Wertpapier, mehr was genau abgebucht wurde mit welchem Titel und was die gesetzliche Basis ist.
Meine Vermutung ist: Du hast dir einen Nicht-Meldefonds zugelegt und diese werden über den Jahreswechsel pauschal besteuert, weil es keinen steuerlichen Vertreter in Österreich gibt, wie es bei einem Meldefonds der Fall wäre. Die Besteuerung ist eine Art Vorab-Besteuerung und die Einstandskosten werden dementsprechend angehoben und im Verkaufsfall berücksichtigt.
Gruß,
Andreas
Hi Andreas,
Danke dir vielmals für deine Antwort, es handelt sich hier um ARKK ETF (ISIN: US00214Q1040.
Fallen dann die Steuergebühren in dem Fall einmal im Jahr?
Ja, die ganzen ARKs sind Nicht-Meldefonds, pauschale Besteuerung zum Jahreswechsel.
Hi Andreas,
ich nehme mal an, dass die Pauschale 10% beträgt (auf die Position in dem Portfolio?) Mein ganzes Wert an der Position ist nicht 3440,8 € deswegen wundert es mich wie sie auf 344,08 € gekommen sind…
Hallo Marko,
das beschreibe ich oben im Text, wie die pauschale Besteuerung beim Nicht-Meldefonds funktioniert:
Hi Andreas, ich habe diese Antwort von meinem Broker bekommen.
„Hierbei handelt es sich verhält es sich gleich wie bei einem ausschüttungsgleichen Ertrag.
Die Erträge im ETF/FONDS wurden somit gleich wieder veranlagt.
Ihr steuerlicher Anschaffungswert hat sich durch den ausschüttungsgleichen Erträge/die Steuerdividende erhöht, wodurch Sie dann bei einem eventuellen Verkauf Ihrer Anteile weniger Steuern zahlen müssen“
Ja, kann man so gut vergleichen. Eine Vorabsteuer auf die Entwicklung des Fonds. Am Ende ist es nicht verloren sondern wird eben dementsprechend angerechnet.
Nachteilig ist halt, dass es pauschal ermittelt wird und nicht wie bei einem Meldefonds über tatsächliche Werte die der steuerliche Vertreter des Fonds ermittelt und meldet.
Hi Andreas,
danke dir vielmals für deine Hilfe. Ich hätte noch eine Frage bezüglich „Wash sale rule in der USA“, gilt das gleiche in Österreich? Wenn ich eine Aktie für Minus verkaufe und gleich danach billiger einkaufe?
Grüße,
Marko
Gilt das US-Steuerrecht in Österreich? Nein 😉
Aufzupassen hast du hier aber in Hinblick auf Crossing https://www.fma.gv.at/glossar/crossing/
bzgl. letzter Eintrag in den FAQs: https://www.broker-test.at/faq/#elementor-toc__heading-anchor-27
Hi Andreas!
Steuerfrage zu Dividenden:
Ich erhalte z.B. im Jahr 2021 Dividenden in der Höhe von 2 x 50,- = 100,-€, und möchte diese 100,- im gleichen Jahr wieder in den gleichen ETF reinvestieren. Muss ich dann keine KESt zahlen? (Depot: flatex)
Oder muss ich 27,5% zahlen und eigentlich alle Ausschüttungen immer versteuern… Ich glaub in US gibt es diese Möglichkeit. In D gibts ja zumindest den Freibetrag von 801,-€…
Suche nach einer sinnvollen Möglichkeit, doch in ausschüttende ETF zu investieren.
Beste ETF-Seite in AT 😉
Danke & LG, F
Servus Franc,
da muss ich dich leider enttäuschen, es gibt in Österreich keine steuerliche Begünstigung. Das heißt du bezahlst bei Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen immer deine 27,5 % KESt, einen Freibetrag gibt es keinen.
Im Koalitionsübereinkommen der aktuellen Regierung steht, dass sie in diesem Bereich etwas möchten für Langfristanleger. Selbiges stand auch schon im Übereinkommen der Vorgängerregierung. Also es könnte etwas kommen, aber vielleicht auch nicht und wann? Gleich nach dem St. Nimmerleinstag 😉 Warte zumindest nicht darauf.
Gruß,
Andreas
Hi Andreas,
ich habe vor Anteile an einem Investment Fond domiciled In den Cayman Islands zu kaufen. Es ist kein ISIN Nummer vorhanden. Es handelt sich hier sicher um ein Nicht- Meldefonds oder könnte ein solches Investment eine andere Rechtsform haben und somit eine andere Steuerreglung unterliegen? Danke! T
Servus Tenzien,
es könnte sich um einen Nicht-Meldefonds handeln, aber auch um etwas anderes. Bei Cayman Islands würden bei mir alle Alarmglocken aufschreien. 😅
Hallo Andreas, Danke für deine Erklärungen! Irgendwie finde ich das Problem der Besteuerung thesaurierenden ETFs weiterhin verwirrend. Ich will den ETF ein paar Jahre lang behalten und nicht verhalten (also die eventuellen Substanzgewinne werden in diesem Jahr nicht realisiert). Es handelt sich um einen Meldefonds durch einen ausländischen Broker. Mir ist erstens nicht klar was als ausschüttungsleiche Erträge gilt: Die Dividenden, die thesauriert werden (worauf ich 27,5% Steuern zahlen muss) oder auch die Kursgewinne, die mein Vermögen erhöhen. Als Beispiel: Der Anschaffungswert beträgt 100 (Anfang des Jahres) und dafür werden 4% thesauriert. Bis zum Ende des Jahres erhöht sich der… Weiterlesen »
Christian, du findest die Erklärungen weiter oben im Text in diesem Bereich als Antworten auf deine Fragen: https://www.broker-test.at/steuern/etf-steuern/#Ordentliche_Ertraege_vs_ausserordentliche_Ertraege
Dein Beispiel ist nicht passend und hat nichts mit den Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen gemein. Bitte lies dir den Beitrag oben durch. Ich weiß er ist lange und es bedarf vielleicht 2-3 Schleifen um es zu verstehen. Ich brauchte Jahre bis ich mir alles mühsam erarbeitet habe und glaube aktuell, dass ich es zu 80 % verstanden habe.
Grüße,
Andreas
Danke, Andreas! Ich habe natürlicherweise deinen Artikel mehrmals gelesen, ich hoffe ich habe es jetzt richtig verstanden. In dem Fall, dass ich regelmäßig einen thesaurierenden ausländischen ETF (Meldefond) kaufe muss ich jedes Jahr die ausschüttungsgleiche Erträge (automatisch reinvestierten Dividenden) mit 27,5% besteuern. Im Moment wo ich beginne, einzelne Stücks meines Fonds zu verkaufen muss ich dann auf die Kursunterschiede schauen und die Differenz als realisiertes Kursgewinn besteuern (mit Einbeziehung der ausschüttungsgleichen Erträge). Bis zum Verkaufspunkt muss ich aber nur die ordentlichen Erträge besteuern. Ich würde mich um eine kurze Bestätigung freuen, ob ich das jetzt gut verstanden habe. Danke nochmals!… Weiterlesen »
Hallo Christian, der erste Teil ist richtig, ab hier ist es dann aus meiner Sicht falsch: „Im Moment wo ich beginne, einzelne Stücks meines Fonds zu verkaufen muss ich dann auf die Kursunterschiede schauen und die Differenz als realisiertes Kursgewinn besteuern (mit Einbeziehung der ausschüttungsgleichen Erträge). Bis zum Verkaufspunkt muss ich aber nur die ordentlichen Erträge besteuern.“ Die Erhöhung der Anschaffungskosten erfolgt nicht über die ausschüttungsgleichen Erträge sondern über jenen Betrag den der steuerliche Vertreter als „Die Anschaffungskosten des Fondsanteils sind zu korrigieren um“ meldet. Dieser Betrag unterscheidet sich von den „Ausschüttungsgleiche Erträge 27,5% (Kennzahlen 936 oder 937)“ Ebenso ist… Weiterlesen »
Hallo Andreas! Danke für die letzten Hinweise, langsam wird die Situation schon klarer. Ich finde es auch im Fall eines nicht-steuereinfachen Brokers ganz ok, wenn man die Beträge vom Profitweb einfach in die Steuererklärung übernehmen muss. Ich hätte noch 2 kleine Unklarheiten: – Wie kann man sich genau die steuerpflichtigen Erträge nach dem Verkauf berechnen? Reicht es einfach die Differenz zwischen dem Verkaufskurs und dem Anschaffungskurs (korrigiert durch den Betrag 16.4) auszurechnen? Das dann möglicherweise jedes Jahr erneut, wenn man den ETF langfristig gehalten wird. Oder fehlt mir in diesem Fall irgendetwas im Verkaufspunkt bezüglich der 60:40 Regel? -Falls die… Weiterlesen »
Hallo Cristian,
du weißt, dass es keine Garantie auf meine Meinung gibt, dass es so funktioniert. Das heißt möchtest du eine, brauchst du einen Steuerberater, der deinen speziellen Fall prüft. Es kann immer etwas geben, warum etwas ein wenig anders ist.
Ad 1) genau, so würde ich es auch sehen. Die 60:40 Regel geht uns nichts an, das macht der steuerliche Vertreter.
Ad 2) so sehe ich es auch.
Gruß,
Andreas
Natürlich, vielen Dank! 🙂
Hallo Andreas,
kann man sich als Privalanleger „OeKB“ registrieren? Das Registrierungsformular der OeKB ist so ausgelegt als würden nur Firmen angesprochen.
Danke!
LG, Ziad
Hi Andreas, kann es tatsächlich sein, dass kein einziger Silber oder Gold-ETC/ETF in Österreich als Meldefond registriert ist? habe alle der bekannten (wisdomtree, xetra, ishares, Euwax) bei der Oekb probiert, keiner wurde dort gefunden. Das gibts doch nicht, dass man als Ösi kein xetra Gold oder xetra silber kaufen darf !?! Und dann noch zum Verständnis: Relevant ist das nur, wenn man den ETC über den Jahreswechsel behält oder? Wenn man den im Jahr des Kaufs wieder verkauft, wird einfach regulär 27,5% Kest verrechnet (jetzt bei inländischen Brokern) Danke! Alex
Servus Alex,
ja, das kann schon sein und ja, so würde ich es auch sehen.
Mach aber auch gerade ein Experiment, wie die unterschiedlichen Broker einen Gold ETC über den Jahreswechsel behandeln.
Grüße,
Andreas
na dann werden wir beide experimentieren. Hab meinen Silber-etc beim spike vor paar Tagen verkauft aber der Gold (Euwax II) ist noch im minus, da werde ich wohl auch Anfang 2021 sehen, ob mir da Steuern abgezogen wurden …
Und gibt es hier bereits Erfahrungen? Dieses Thema würde mich nämlich auch interessieren.
habe dir gerade deine Frage beantwort – mE ein Zertifikat und daher Kursgewinnsteuer, wenn realisiert wurde.
Hallo Andreas, erstmal danke für die vielen Infos! FRAGE: Habe mich bemüht, nach Deiner Angabe (analog übrigens: VKI, „der Konsument“ von 2014) herauszufinden, ob bestimmte ETFs zu den „Meldefonds“ gehören. Leider ist diese Info der OEKB nur für deren Geschäftspartner oder Kunden zugänglich, eine Möglichkeit, sich als Privatanleger oder Konsument dieser Info zu nähern, habe ich nicht gefunden. Oder liegt’s an meiner Firewall oder Werbeblockern? Jedenfalls ist zum Abruf dieser Info ein Login erforderlich, den ich nicht zusammenbringe. Gibt’s vielleicht eine Alternative? Ich interessiere mich für ETFs auf „World MSCI“ und „Health MSCI“. Sind die vielleicht eh alle „Meldefonds“? Danke… Weiterlesen »
Da machst du eindeutig etwas falsch. Das Problem liegt daher auf deiner Seite:
https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f
Analog VKI 2014? Nein, dann bist du wirklich falsch unterwegs, denn ich habe die letzten 2 Tage diese Informationen aktualisiert. Jeder Beitrag ist veraltet, wenn dieser nicht in den letzten 14 Tagen erstellt wurde.
Hallo Andreas, meine Frage : wenn ich ein ETF kaufe, das ich dann bis zum Tod halte und nie verkaufe, zahle ich dann jedes Jahr Steuern auf ausschuttungsgleiche Erträge, wie ein Depp, obwohl ich nie Gewinne realisiert habe. Anderes Beispiel: ich kaufe ein ETF. die nächsten 2 Jahre steigt sein Wert ( ich zahle Steuern auf ausschüttungsgleiche Erträge, obwohl ich keine Gewinne realisiert habe). Weitere 5 Jahre aber sinkt der Wert des ETF bis auf Null. Mein Investment endet mit einem Totalverlust. Also habe ich im Endeffekt negative Rendite erwirtschaftet, auf die ich noch obendrein Steuern zahlen musste…das ist doch… Weiterlesen »
Servus Iman,
also wenns bis zum Tod ist, dann ist es dir dann eh egal 😉 Der eigene Tod geht einem bekanntlich nichts mehr an.
Aber nun sachlich zum Thema: Ja, das ist so. Der Staat will da vorab schon einmal etwas sehen. Dein Beispiel ist auch richtig, wobei aber sehr unwahrscheinlich, weil ein ETF eine breite Streuung hat und wir doch alle davon ausgehen, dass es sich langfristig rechnet.
Alles klar, danke fúr deine Antwort. Eine Frage hätte ich noch. In deinem Beispiel fur agE nimmst du den „LU0635178014“ ETF . Dessen Geschäftsjahr fängt am 1,7,16 an und endet am 1,7, 17.
Meine Steuererklärung mache ich aber fur den Zeitraum 1,1.-31,12, …fur welches Steuerjahr ist die in deinem Beispiel genommene Jahresmeldung jetzt relevant? 2016? oder 2017?
Ich hoffe, du versehst was ich meine. Welche Jahresmeldung nimmt man jetzt fur welches Steuerjahr.
Danke und entschuldige die Interpunktion, meine Tastatur ist kaputt. LG Iman
Die Frage wird doch gleich darunter beantwortet
https://www.broker-test.at/steuern/etf-steuern/comment-page-4/#comment-2037
Ist die Jahresmeldung am 12.11.2020 so zählt die Anzahl der Anteile an diesem Stichtag und muss in die Einkommensteuererklärung 2020 gepackt werden.
Aha,jetzt wo du es sagst,sehe ich es auch. Danke Andreas und ein Lob an dich und deine Geduld. Alles Gute.
Danke Andreas fur deine Antwort.
hallo, frage zur versteuerung im 1. jahr (bzw. zur vermeidung dieser): sollte der fonds / etf bestenfalls unmittelbar nach beginn seines neuen geschäftsjahres gekauft werden oder 5 bis 7 monate danach, wenn die meldung seitens ausgeber an die ökb erfolgt sein müsste? sprich: wann ist der stichtag, der den käufer zum steuerschuldner macht? danke und lg.
Stichtag ist Meldedatum des steuerlichen Vertreters an die OeKB/Profitweb.
Hallo Andreas, vielen Dank für die großartigen Videos, Artikel und allgemein die guten Ratschläge. Schön, dass jemand die „Marktlücke“ Österreich entdeckt hat und diese so gut füllt. Ich habe eine Frage zur Quellensteuer in ETFs: Aus diversen Kommentaren habe ich erfahren, dass der Fonds die Quellensteuerabwicklung übernimmt. Das ist ein kleienr Lichtblick am Horizont des Quellensteuerdschungels. Was ist damit jedoch konkret gemeint? Bekommt der Fonds die zuviel bezahlte QuSt zurück oder wird erst gar nicht zuviel Steuer fällig? Es müssste doch bspw. bei einem rein Schweizer Aktienfonds einen Unterschied in Abh. vom Fondsdomizil geben. Beim Fondsdomizil Schweiz würde ich mir… Weiterlesen »
Servus Oliver,
knapp gesagt kümmert sich der Fonds um die Rückerstattung der zuviel bezahlten Quellensteuer. Ob es das Maximum ist, weiß ich nicht, ich bin mir aber sicher, besser als das was einem Privatanleger möglich ist und kostengünstiger.
Grüße,
Andreas
Vielen Dank Andreas. Ich wünsche dir weiterhin viel Erfolg mit deinem Web-Auftritt – mach weiter so!
Hallo Andreas! Vorweg einmal ganz herzlichen Dank für Deine tolle und vor allem äußerst umfangreiche Homepage – wirklich gelungen!!! Ein kurze Frage zur Steuer bei Nicht-Meldefonds bitte: Wäre es da eine (einfache) Möglichkeit, das gesamte Portfolio (mit Nicht-Meldefonds) am 31.12. vollständig zu verkaufen, und am 1. Tag des neuen Jahres den ursprünglichen Bestand wieder zu kaufen – dann ließe sich mit einer einfachen Einnnahmen/Ausgabenrechnung ganz leicht der jährliche (steuerpflichtige) Gewinn ermitteln – und somit vielleicht die (häßliche) Pauschalbesteuerung vermeiden? (etwaige Gebühren/Spesen-Überlegungen jetzt mal außen vor gelassen…) Hast Du da Erfahrung/Wissen in diese Richtung? Danke im voraus für Deine Antwort, liebe… Weiterlesen »
Servus Mario,
ich selbst habe keine Erfahrung damit, doch habe ich es von anderen bereits gehört, dass sie das so machen. Das heißt vor Jahresende verkaufen und in den ersten Tagen des neuen Jahres wieder kaufen. So bleiben die Transaktionskosten an Kosten übrig und auf der anderen Seiten müssen nur die Ausschüttungen versteuert werden. Ist alles einfacher.
Was nicht möglich ist, dass du es am 31.12 verkaufst und am 1.1. des neuen Jahres wieder kaufst 😉 An beiden Tagen sind die Börsen geschlossen 😉