Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Finanztransaktionssteuer

Finanztransaktionssteuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Derzeit gibt es in Österreich noch keine Finanztransaktionssteuer
  • In Italien und Frankreich bereits implementiert
  • Der Vorschlag der EU wäre, auf Umsätze mit Aktien und Anleihen 0,1 %, Derivate auf Aktien und Anleihen 0,01 % Versteuerung, Devisengeschäfte bleiben steuerfrei
  • Laut EU jährliche Einnahmen von 60 Milliarden pro Jahr (500 Millionen in Österreich)
  • Versteht sich als Kapitalverkehrssteuer, die umsatzbezogen ist
  • Um Spekulationen am Finanzmarkt einzudämmen, zur Sicherung des Finanzsystems

In diesem Ratgeber

Was die Finanztransaktionssteuer bedeutet

Kurz vorweg, nein, es gibt sie nicht in Österreich! Und doch taucht sie immer wieder auf in diversen Medien, geistert und poltert, bis sie wieder verschwindet. Denn die Einführung dieser Steuer gestaltet durchaus schwierig, ist es doch als EU weites Projekt über alle Finanzmärkte zu verstehen, mit viel Für und Wider.

Im Detail:

Die Finanztransaktionssteuer versteht sich als Kapitalverkehrssteuer, die bei Wertpapier-Transaktionen eingehoben werden soll. Dadurch sollen kurzfristige Spekulationen unattraktiver – weil kostenintensiver – und somit eingedämmt werden. Sie gilt als umsatzbezogene Steuer, die sich unter den Verkehrssteuern einreiht und ist daher ähnlich einer Umsatzsteuer auf Finanzgeschäfte.

Wie hoch sollte sich diese Steuer nun belaufen?

Ein erster Vorstoß kam von der EU im September 2011. Auf Umsätze mit Aktien und Anleihen 0,1 %, Derivate auf Aktien und Anleihen 0,01 % Versteuerung, Devisengeschäfte bleiben steuerfrei, so die Empfehlung.

Großbritannien und Schweden konnten sich mit diesem Vorschlag jedoch nicht anfreunden, und somit war eine Einführung nicht umsetzbar. 2012 fanden auch Luxemburg und die Niederlande keinen Gefallen daran, damit einigte man sich zur „verstärkten Zusammenarbeit“ im EU-rechtlichen Rahmen von mindestens neun EU-Staaten. Mit Stand 2019 sind zehn EU-Länder beteiligt, darunter auch Deutschland, wobei es nach wie vor an signifikanten Details scheitert, wie die genaue Art und Weise der Durchführung der Steuer.

Deutschland und Frankreich versuchteni Frühjahr 2019 ein weiteres Vorankommen, so wurde vom deutschen Bundesfinanzminister Olaf Scholz verlautet, auf den Erwerb von Aktien großer Unternehmen einen Steuersatz von 0,2 % des Geschäftswertes anzuwenden, was der deutschen Staatskasse 1,5 Milliarden Euro einbringen sollte. Damit könnte die Grundrente finanziert werden, so Scholz. Mit diesem Vorschlag gingen wiederum andere Staaten nicht d’accord, unter anderem wir Österreicher.

Mit Zahlenspielen jongliert dahingehend auch die EU, so rechnet die EU mit Einnahmen von 60 Milliarden Euro pro Jahr, wobei von Österreich 500 Millionen Euro stammen.

Im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Finanzen wurde der Entwurf Deutschlands und Frankreichs geprüft, mit folgenden Erkenntnissen:

  • 99 % der Finanztransaktionssteuer sind ausgenommen aufgrund der eingeschränkten Bemessungsgrundlage
  • Befürchtet wird, dass das Ziel, übermäßige Spekulationen einzudämmen, nicht erreicht werden könne, sondern durch die Ausnahme des Intradayhandels und des gesamten Derivatehandels, Entwicklungen in andere Richtungen attraktiv werden würden
  • Transaktionen, die kurzfristig-spekulativ getätigt werden, sind steuerfrei und werden dadurch noch günstiger
  • Die Eigenkapitalkosten steigen durch die Finanztransaktionssteuer und schmälern dadurch die Realwirtschaft, und die Ausnahme vom Derivat- und Intradayhandel fördern tendenziell Spekulationsgeschäfte
  • Eine Wettbewerbsverzerrung aufgrund der nur zehn Mitgliedsstaaten. Es kommt zu Wettbewerbsnachteilen für Unternehmen und kleinere Finanzmärkte
  • Es kommt auch zu einer Erhöhung der Eigenkapitalkosten bei Unternehmen, die durch Preissteigerungen und/oder Kosteneinsparungen wiederum weitergegeben werden
  • Die Einführung und Einhebung ist mit hohen Kosten verbunden

Geschichte der Finanztransaktionssteuer

Die Finanztransaktionssteuer im Rückblick bis heute

Berühmte Ökonomen, wie zB. der Brite John Maynard Keynes, zerbrachen sich schon vor geraumer Zeit, auf Basis des Bösrsencrashs 1929, den Kopf darüber, ob denn eine Finanztransaktionssteuer sinnvoll wäre. Mit der Erkenntnis, dass eine solche zwar Spekulationen eindämmen würde, andererseits die Liquidität der Finanzmärkte beschädigt werden könnte.

In den 1970er Jahren kam es zu verstärkten internationalen Devisen-Spekulationen und zum Ende des Bretton-Woods-Systems. Die Idee der Tobin-Steuer (eine Devisen-Transaktionssteuer) wurde ins Leben gerufen, jedoch kam es nie zu deren Einführung. 

Durch den europaweiten Zusammenschluss und des Beginns der Europäischen Währungsunion, verlor diese an Fokus bis zur Jahrtausendwende aufgrund der Asienkrise und der Dotcom-Blase. In Hinblick auf die Finanzkrise 2007/2008 gewann die Diskussion nun wieder an Fahrt. 2019 wurde die Diskussion wieder entflammt, jedoch gibt es die Finanztransaktionssteuer wegen fehlendem Einvernehmen der EU-Länder bis heute nicht.

Länder mit implementierter Finanztransaktionssteuer

Die Einführung in Frankreich und Italien ist bereits gelungen.

Frankreich

Seit August 2012 auf Wertpapiertransaktionen von französischen Aktiengesellschaften bei einer Marktkapitalisierung von größer einer Milliarde Euro, Steuersatz 0,3 %

Italien

Seit März 2013, bei Wertpapiertransaktionen von italienischen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung ab 500 Millionen Euro, incl. Derivate. Steuersatz je nach Börsenplatz 0,10 % bzw. 0,20 %

EU-Kommission ohne Vorschlag, Länder ohne Einigung

Grundsätzlich will die Finanztransaktionssteuer jedes Land, doch stellen sich die unterschiedlichen Länder doch etwas anderes vor. So dümpelt die Entscheidungsfindung dahin.

Österreich ist bereit für eine „breite Finanztransaktionssteuer“ und steht so auch im Koalitionsprogramm. 

Die damals ursprüngliche Idee der Finanztransaktionssteuer war, dass „Spekulanten, die Hochrisikogeschäfte machen, die auf den Verfall von Kursen und auf den Bankrott von Staaten wetten, wie es auch bei der Finanz- und Wirtschaftskrise der Fall war“ meint der aktuelle Finanzminister Gernot Blümel. Der aktuelle Vorschlag ist genau das Gegenteil. 

Was ist Ihre Meinung zur Finanztransaktionssteuer? Reden Sie mit in den Kommentaren!

FAQ

Die Finanztransaktionssteuer ist eine Umsatzsteuer für Finanzmärkte. Sie umfasst, bzw. könnte umfassen Aktien, Anleihen, Derivate und Devisen. Bei jeder Transaktion soll ein bestimmter Umsatzanteil an Finanztransaktionssteuer erhoben werden zur Eindämmung der Hochfinanz bzw. Spekulation.

Die Idee der Finanztransaktionssteuer sollte Spekulanten, die Hochfinanz und Groß-Institutionelle treffen. Der aktuelle Entwurf der EU-Kommission würde jedoch die kleinen Investoren treffen.

  • Eindämmung von Spekulationsgeschäften
  • Gehofft wurde, dadurch zur Bankenrettung 2008 betragen zu können
  • Sicherung des Finanzsystems

  • Befürchtet werden Nachteile für die Realwirtschaft durch die Steigerung der Eigenkapitalkosten
  • Hoher Aufwand für Einführung und Einhebung der Steuer
  • Es kommt nur zu einer „Verlagerung“ der Spekulationsgeschäfte, da Derivat- und Intradayhandel derzeit ausgenommen sind
  • Die Steuer würde nur die derzeit zehn Mitgliedsstaaten treffen, dh. ein Wettbewerbsnachteil wird für Unternehmen und kleinere Finanzmärkte erwartet

Das lässt sich noch nicht sagen. Während Deutschland und Frankreich auf die Einführung hoffen und Druck machen, steigt Österreich (und auch andere Länder) auf die Bremse, da laut Prüfung durch das Bundesfinanzministeriums, die Nachteile überwiegen.

  • Frankreich: seit August 2012 auf Wertpapiertransaktionen von französischen Aktiengesellschaften bei einer Marktkapitalisierung von größer einer Milliarde Euro, Steuersatz 0,3 %
  • Italien: seit März 2013, bei Wertpapiertransaktionen von italienischen Unternehmen mit einer Marktkapitalisierung ab 500 Millionen Euro, incl. Derivate. Steuersatz je nach Börsenplatz 0,10 % bzw. 0,20 %

Aktuell gibt es in Österreich keine Finanztransaktionssteuer. Werden jedoch Aktien mit Gewinn verkauft, so gibt es eine Kursgewinnsteuer. Die Kapitalertragsteuer für Aktien-Kursgewinne beträgt 27,50 % p.a. - es gibt keinen Freibetrag oder Mindestbehaltedauer.

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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4 Kommentare
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Kann eine französische oder italienische Transaktionssteuer in der (nicht gewerblichen) öterreichischen Einkommenssteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden?

Danke für die Info. War der Meinung, es widerspricht dem Grundsatz, daß Doppelbesteuerung nicht möglich ist. Ist dann also wie Handelsgebühren zu behandeln und zu versteuern.

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