Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Gewinnfreibetrag 2024: Welche Wertpapiere und welcher Broker?

Gewinnfreibetrag 2024: Welche Wertpapiere und welcher Broker?

Das Wichtigste zusammengefasst

  • Gewinnfreibetrag von bis zu 15 % für Unternehmer möglich
    • Gewinne bis zu 33.000 Euro: 15 %
    • die nächsten 145.000 Euro: 13 %
    • die nächsten 175.000 Euro: 7 %
    • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 %
  • Mit dem Gewinnfreibetrag können Unternehmer, die natürliche Personen sind, ihre Steuerlast verringern.
    • Grundfreibetrag von 4.950 Euro wird automatisch in der Steuererklärung berücksichtigt (33.000 * 15 % = 4.950 Euro).
    • Investitionsbedingter Freibetrag: Über diese 33.000 Euro hinaus, muss investiert werden, darunter fallen auch bestimmte Wertpapiere oder auch Bundesschatz. Es gibt hier eine Behaltefrist von mindestens 4 Jahre.
  • Hier gibt es eine Liste von über 100+ Wertpapieren die für den Gewinnfreibetrag geeignet sind.
  • Der Inhalt dient ausschließlich zur allgemeinen Information und ersetzt nicht die Beratung im Einzelfall durch eine Steuerberatung. Für persönliche, genauere und weiterführende Auskünfte daher bitte unbedingt mit einer Steuerberatung Kontakt aufnehmen.

In diesem Ratgeber

Wer hat Anspruch auf den Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag ist im Einkommensteuergesetz im § 10 geregelt und ist für die folgenden Personengruppen interessant:

Natürliche Personen

  • Betriebliche Einkünfte (§ 2 EStG.)
    • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
    • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
    • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Unternehmer
    • Einzelunternehmen
    • Personengesellschaften
    • Freiberufler

Gesellschafter einer GmbH

  • Beteiligung von mehr als 25 %
  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit

Dabei ist es egal, ob die natürliche Person den Gewinn mittels Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder doppelter Buchhaltung (Bilanzierung) ermittelt.

Gewinnfreibetrag Höhe

Die Höhe des Gewinnfreibetrags hängt vom Gewinn des Unternehmens ab und ist bis zu einer Gewinnhöhe von 583.000 gestaffelt. Die Staffelung des Gewinnfreibetrags sieht so aus:

  • 15,0 % für die ersten 33.000 Euro Gewinn
  • 13,0 % für die nächsten 145.000 Euro Gewinn
  • 7,0 % für die nächsten 175.000 Euro Gewinn
  • 4,5 % für die nächsten 230.000 Euro Gewinn

Der maximale Gewinnfreibetrag beträgt bei einem Gewinn von 583.000 Euro also 46.400 Euro. Die daraus resultierende maximale Steuerersparnis liegt bei 23.200 Euro. 

Grundfreibetrag

Grundfreibetrag für die ersten 33.000 Euro Gewinn

Der Grundfreibetrag steht für die ersten 33.000 Euro der Bemessungsgrundlage zu in der Höhe von 15 %. Das sind aktuell (2024) 4.950 Euro. Hier benötigt es keine Investition.

Investitionsbedingter Freibetrag

 

Investitionsbedingter Freibetrag

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag kann im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung begünstigter Wirtschaftsgüter (Abs. 3) beansprucht werden. Er ist auf die Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beschränkt. Die Absetzung für Abnutzung bleibt davon unberührt.

Was ist nach § 10 als Investition zu verstehen? 

Aufgrund eines sachdienlichen Hinweises von Dr. Alex aus der Broker Test Community findet sich in § 124b Z 252 der entscheidende Hinweis, was denn alles für den investitionsbedingten Freibetrag herangezogen werden darf. Neben tatsächlichen Investitionen in nicht gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter sowie anderen Ausnahmen, kann auch in Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 investiert werden. Darunter fallen z. B. Bundesschatz oder bestimmte Investmentfonds. Hier der damalige und nun auch aktuelle Gesetzestext aus dem § 10 EStG:

Nicht unter Abs. 4 fallende abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die inländischen Betrieben oder inländischen Betriebsstätten zuzurechnen sind, wenn der Betrieb oder die Betriebsstätte der Erzielung von Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 dient. Dabei gelten Wirtschaftsgüter, die auf Grund einer entgeltlichen Überlassung überwiegend außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes eingesetzt werden, nicht einem inländischen Betrieb oder einer inländischen Betriebsstätte als zugerechnet.
Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4, die dem Anlagevermögen eines inländischen Betriebes oder einer inländischen Betriebsstätte ab dem Anschaffungszeitpunkt mindestens vier Jahre gewidmet werden, vorbehaltlich Abs. 5 Z 2 und Z 3.
Für folgende Wirtschaftsgüter kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag nicht gewinnmindernd geltend gemacht werden:
Personen- und Kombinationskraftfahrzeuge, ausgenommen Fahrschulkraftfahrzeuge sowie Kraftfahrzeuge, die zu mindestens 80 % der gewerblichen Personenbeförderung dienen.
Luftfahrzeuge.
Geringwertige Wirtschaftgüter, die gemäß § 13 abgesetzt werden.
Gebrauchte Wirtschaftsgüter.
Wirtschaftsgüter, die von einem Unternehmen erworben werden, das unter beherrschendem Einfluss des Steuerpflichtigen steht.
Wirtschaftsgüter, für die eine Forschungsprämie gemäß § 108c in Anspruch genommen wird.

Achtung Ausnahme: Wenn der Gewinn nach § 17 oder einer darauf basierenden Pauschalierungsverordnung ermittelt wird, steht lediglich der Grundfreibetrag gemäß Z 3 zu. Ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag kann in diesem Fall nicht in Anspruch genommen werden.

Gewinnfreibetrag Beispiele

Im nächsten Kapitel findet sich der Link zu einem Gewinnfreibetrag Rechner der kostenlos nutzbar ist. Hier zuerst zwei Beispiele:

Beispiel 1: Gewinn von 70.000 Euro, Gewinnfreibetrag von maximal 9.760 Euro

Gewinn: 70.000 Euro

Grundfreibetrag: 4.950,00 Euro (15 % der ersten 33.000 Euro)

Investitionsbedingter Freibetrag: 4.810,00 Euro (13 % der restlichen 17.000 Euro)

= 9.760,00 Euro Gewinnfreibetrag

Der Gewinn des Unternehmens beträgt 70.000 Euro. Die Rechnung zur Ermittlung des Gewinnfreibetrags setzt sich aus dem Grundfreibeitrag  (15 % von 33.000 Euro = 4.950 Euro) und dem investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (13 % der restlichen 37.000 Euro = 4.810 Euro) zusammen. Der Grundfreibetrag ergibt 4.950 Euro und steht dem Unternehmer automatisch zu und für diesen Betrag müssen auch keine Investitionen getätigt werden. Für die restlichen 4.810 Euro müssen Investitionen getätigt werden, damit auch der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen werden kann. In Summe beträgt in diesem Beispiel der Gewinnfreibetrag 9.760 Euro (4.950 + 4.810 Euro).

Beispiel 2: Gewinn von 180.000 Euro, Gewinnfreibetrag von maximal 23.940 Euro

Gewinn: 180.000 Euro

Grundfreibetrag: 4.950,00 Euro (15 % der ersten 33.000 Euro)

Investitionsbedingter Freibetrag: 4.810,00 Euro (13 % von 142.000 bzw. 7 % von 2.000 Euro)

= 23.940,00 Euro Gewinnfreibetrag

Der Gewinn des Unternehmens beträgt 180.000 Euro und auch hier soll der Gewinnfreibetrag maximal genutzt werden. Der Grundfreibetrag von 4.950 Euro steht genauso zur Verfügung wie beim vorigen Beispiel. Der investitionsbedingte Freibetrag beträgt 23.700 Euro (4.950 Euro Grundfreibetrag plus 13 % von 33.000 bis 175.000 Euro und 7 % von 2.000 Euro = 18.990 Euro). In Summe beträgt in diesem Beispiel der Gewinnfreibetrag 23.940 Euro (4.950 + 18.990 Euro)

Gewinnfreibetrag berechnen: Online Rechner

Dieser Rechner in Google Spreadsheet hilft einem bei der Berechnung wie viel Steuern man sich persönlich sparen kann. Im gelb hinterlegten Eingabefeld ist der Gewinn vor Steuern anzugeben. Auf Basis dieser Eingabe wird der Grundfreibetrag als auch der potentielle investitionsbedingte Freibetrag errechnet. Ebenso zeigt sich auch der finanzielle Vorteil des Gewinnfreibetrags nach Tarifbesteuertung mit diesem Rechner.

Mit dem Gewinnfreibetrag-Rechner kann die eigene Steuerersparnis errechnet werden

Wertpapiere: Liste mit 100+ Fonds

Welche Wertpapiere können nun gekauft werden für den Gewinnfreibetrag?

Der Bundesschatz der Republik Österreich ist eine der vielen Möglichkeiten für die Nutzung des investitionsbedingten Freibetrags, wer neben der Steuerersparnis auch noch gerne die Chance auf eine Rendite haben möchte, der kann sich verschiedene Fonds ansehen. Aufzupassen ist hier, dass einer der speziellen Fonds im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 Einkommensteuergesetz gewählt wird und dass man sich bewusst ist, in was investiert wird. Ebenso über die Kostenkomponente. Die Einstiegskosten als auch die laufenden Kosten können die Rendite schnell mal anknabbern. Wer gerne die Chance auf eine höhere Rendite wahrnehmen muss sich auch bewusst sein, dass damit auch das Risiko einer niedrigeren Rendite einher geht. 

Hier ein paar konkrete Tipps, welche Fonds geeignet sein könnten (Achtung, alle Angaben ohne Gewähr! Bitte überprüfen Sie jeden Titel auf ein Wertpapier im Sinne des § 14 Abs 7 Z 4 Einkommensteuergesetz). Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Garantie oder Indiz für die zukünftige Wertentwicklung.

Erklärung der Tabelle (Stand 14.10.2024):

  • ISIN: Die ISIN ist die Internationale Wertpapierkennnummer und dient dazu, ein Wertpapier in der Suche des Online Brokers zu finden.
  • Name: Der Name des Wertpapiers dient dazu um sicher zu gehen, dass die ISIN mit dem Namen übereinstimmt, denn Nobody is perfect und Fehler können passieren. Mit der Kontrolle des Namens müsste es dann klappen. Das (A) und (T) am Ende des Namens steht dafür, ob es sich beim genannten Fonds um einen Ausschütter oder Thesaurierer handelt. Ausschütter bedeutet, dass dieser Fonds einmal im Jahr seine Erträge aus Zinsen, Dividenden, etc. an den Inhaber des Fonds ausschüttet. Der Thesaurierer hingegen investiert diese Wertpapiere wieder und so entsteht der Zinseszinseffekt. Wenn Sie nicht gerne Jahr für Jahr Ausschüttungen hätten, so wählen Sie vorzugsweise den Thesaurierer.
  • AGA: Der AgA ist der Ausgabeaufschlag, welchen die Kapitalgesellschaften (kurz KAG bzw. auch gerne Fondsgesellschaft genannt) beim Kauf eines Fonds verlangen. Dieser kommt dem Broker zu Gute und soll die Kosten decken.
  • Laufende Kosten lt. KIID: Die laufenden Kosten sind jene Kosten die bei der KAG anfallen für die Verwaltung des Fonds. Hier sind die meisten Kosten des Fonds genannt. Je höher dieser Wert ist, desto mehr drückt dieser auf die Rendite des Fonds. Meist verhält es sich so, dass je höher der Aktienanteil des Fonds ist, desto höher auch die laufenden Kosten. KIID steht für „Key Investor Information Document“ und ist ein gesetzlich vorgegebenes Produktinformationsblatt. Es enthält die wesentlichsten Informationen für die Anleger und ist quasi eine Art Beipackzettel für den Investor. Dieser bietet einen guten Überblick.
  • Danach folgt die Wertentwicklung des Fonds in den letzten 3 bzw. 5 Jahren. Achtung, diese Daten sind nicht pro annum (pro Jahr).

Die Daten aus der genannten Tabelle wurden z. T. über den Angaben aus den Websites der KAGs gewonnen bzw. zum Teil über Fondsweb.at

Daneben können Sie natürlich auch wieder in Wohnbauanleihen investieren. Fonds mit einem Aktienanteil haben die Chance, dass sie über die 4 Jahre bzw. darüber hinaus auch eine Performance entwickeln. Chance bedeutet aber natürlich auch Risiko und so kann aus dem investieren Betrag auch weniger Geld werden. Wägen Sie es für sich selbst ab, was Sie bereit sind zu riskieren. Wirft man einen genaueren Blick auf den Fonds „Raiffeisen-§14-Mix (T)“ so sieht man folgende Struktur des Fonds:

Quelle: Screenshot Fondsweb.at

Es handelt sich dabei um einen Dachfonds, welcher wiederum in andere Fonds investiert. Rund 47 % sind im Bereich von Aktienfonds zu finden (Aktien + Investmentfonds addiert). Dieser Teil des Fonds bringt ein wenig Schwung in den Fonds, auf der anderen Seite aber auch ein Risiko, denn die Aktienmärkte sind nun mal volatil. Je größer der Anteil der Aktien ist, desto risikoreicher sind Sie unterwegs. Auf der anderen Seite ist es durch die aktuelle Zinspolitik so, dass mit Rentenfonds (Anleihenfonds) kaum etwas zu verdienen ist, wie Sie bei den Wohnbauanleihen in den letzten Jahren gemerkt haben. Sie müssen hier schon froh sein, wenn Sie nach Abzug der Gebühren eine schwarze Null vorfinden.

Online Broker für den Gewinnfreibetrag

Online Broker bieten die Möglichkeit diese Wertpapiere günstig zu kaufen und zu halten. Durch die Mindesthaltedauer von 4 Jahren, können sich schon höhere Kosten ergeben, welche wiederum auf die Rendite bzw. den Ertrag sich negativ auswirken. Neben den Spesen für den Kauf entstehen noch weitere Kosten. So gibt es eine Depotgebühr und auch das Verrechnungskonto (ist nötig für den Kauf und Verkauf von Wertpapieren) kostet im Regelfall etwas.

Folgende sechs Möglichkeiten stehen unter anderem zur Verfügung. Die ersten vier Möglichkeiten sind klassische Online Broker für Selbstentscheider:innen, die Orderaufgabe und Verwaltung der Wertpapiere muss hier selbst getätigt werden. Die letzten beiden Möglichkeiten Sunrise Capital als auch Froots sind steuereinfache Möglichkeiten möglichst einfach in § 14 Fonds zu investieren – diese beiden Anbieter haben ein spezielles Angebot für die Unternehmer:innen.

Anbieter Depotgebühr Verrechnungskonto Auswahl Fondskauf-Kosten Produktkosten
Bank Direkt 0,12 % p.a. 0,00 € ab 10.000€ Depotvolumen viele §14 Fonds zwischen 15 und 60 % Rabatt auf Ausgabeaufschlag je nach Fonds
DADAT Bank 0,09 % p.a. – keine Depotgebühr auf Fonds 11,64 € p.a. viele §14 Fonds 1,95 € + 90 % Rabatt auf Ausgabeaufschlag je nach Fonds
easybank 0,12 % p.a. – keine Depotgebühr auf Fonds 18,00 € p.a. viele §14 Fonds zwischen 50 und 80 % Rabatt auf Ausgabeaufschlag je nach Fonds
Flatex 0,00 % p.a. 0,00 € p.a. wenige §14 Fonds Ausgabeaufschlag je nach Fonds
Froots 0,18 % p.a. 0,00 € p.a. 1 §14 Fonds 5,00 Euro 1,50 % p.a.
Sunrise Capital 0,00 % p.a. 1 §14 Fonds 0€ max. 1 % p.a.

Bei der DADAT Bank als auch bei der easybank ist es so, dass für Fonds keine Depotgebühr bezahlt werden muss. Dazu gibt es auch auf viele Fonds einen Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Bei Flatex ist es so, dass nur wenige § 14 Fonds dort auffindbar sind und die Suche nach einem passenden Fonds sich als aufwendig heraus stellt. 

Froots, eine digitale Vermögensverwaltung, hat einen eigenen § 14 Fonds im Angebot. 

  • Depotgebühr: 0,18 % p.a.
  • Kaufgebühr: 5,00 Euro einmalig, kein Ausgabeaufschlag
  • Managementfee Fonds: 1,5 % p.a.

Der Kauf des Fonds kostet pauschal einmalig 5,00 Euro und die laufenden Produktkosten belaufen sich auf rund 1,5 % so die Eigenangaben. Depotgebühren gibt es hier nicht noch extra. Der thesaurierende Fonds heißt „froots Multi Asset §14 Fonds“ mit der ISIN AT0000A35XQ9. Mehr zum Froots Angebot für Selbstständige gibt es hier zu erfahren. Der Fonds ist natürlich auch bei allen anderen Brokern, sofern verfügbar, ebenso zu kaufen.

Bei Sunrise Capital gibt es einen eigenen ausschüttenden § 14 Fonds. Der „Sunrise Dividends and Interest Fonds“ mit der ISIN AT0000A3EAW0.

  • Depotgebühr: 0,00 % p.a.
  • Kaufgebühr: kein Ausgabeaufschlag, keine extra Kosten
  • Managementfee Fonds: maximal 1 % p.a.

Die laufenden Kosten liegen laut Sunrise bei maximal 1 %, im Basisinformationsblatt liest man von 0,3 % jährlichen Verwaltungskosten und 0,2 % jährlichen Transaktionskosten. Die Kostenwahrheit wird vermutlich zwischen 0,5 und maximal 1,0 % p.a. liegen. Ausgabeaufschlag gibt es bei Sunrise keinen. Mehr über das Sunrise Angebot und wie man 10 € kostenlose Fondsanteile als Neukund:in erhält, gibt es in diesem Beitrag.

Natürlich bieten auch andere Banken ein passenden Angebot, diese sind im Regelfall jedoch teurer. Fragen Sie bei Ihrer Hausbank nach, wie die Kosten sind. Beachten Sie dabei folgende Parameter:

  • Depotgebühren (Mindestgebühren?)
  • Gebühren für das Verrechnungskonto (oder kann das Firmenkonto als Verrechnungskonto verwendet werden?)
  • Spesen für Wertpapierkauf bzw. Höhe des Rabatts auf dem Ausgabeaufschlag
  • Spesen für Wertpapierverkauf

Die beiden oben genannten Broker sind sicherlich eine gute und willkommene Depotvariante, wenn nicht die günstigste Variante Wertpapiere für Ihren persönlichen Gewinnfreibetrag zu sichern und diese Wertpapiere mindestens die nächsten 4 Jahre zu halten.

Online Broker Tipp:

Bei der easybank und DADAT ist die Führung des Depots kostenlos für Fonds (außer ETF). Dazu gibt es eine schöne Rabattierung auf den Ausgabeaufschlag und natürlich die diversen Vorteile für Neukunden:

  • DADAT AgA Rabatt auf Fonds: 
    • 1,95 Euro Grundgebühr plus 90 % Rabatt auf Ausgabeaufschlag
  • easybank Rabatt-Ausgabeaufschlag auf Fonds:
    • 50 % bis 24.999 €
    • 60 % bis 49.999 €
    • 70 % bis 74.999 €
    • 80 % ab 75.000 €

Steuererklärung Geltendmachung Gewinnfreibetrag

Wie bzw. wo kann der Investitionsfreibetrag geltend gemacht werden? In der jeweiligen Beilage zur Einkommensteuererklärung. Im Fall von Einzelunternehmer:innen ist es beispielsweise das Formular E1a und hier sind die Kennzahlen 9227 bzw. 9229 für die Geldendmachung des investitionsbedingten Freibetrags wichtig. Der Grundfreibetrag wird automatisch bei der Berechnung der Steuerlast berücksichtigt.

Betriebsaufgabe

Wurde in den vorangegangenen Jahren ein Gewinnfreibetrag durch Kauf von Wertpapieren genützt und wird der Betrieb geschlossen, so ist der damals geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern. Einzig wenn die Betriebsaufgabe durch höhere Gewalt (z. B. Tod) oder durch behördlichen Eingriff geschieht, dann ist hier nichts nachzuversteuern. Andernfalls gehen die Steuerbehörden davon aus, dass die Wirtschaftsgüter vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen übergehen und dieser Übergang löst die Nachversteuerung aus.

Dokumentation

Abschreibbare Wirtschaftsgüter und Wertpapiere, die zur Absicherung eines investitionsbedingten Gewinnfreibetrags dienen, müssen im Anlageverzeichnis (oder einer separaten Aufstellung) erfasst werden. Dabei ist für jedes Unternehmen anzugeben, in welchem Umfang die Anschaffungs- oder Herstellungskosten zur Abdeckung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrags verwendet werden. Diese Verzeichnisse sind der Steuerbehörde auf Anfrage vorzulegen.

Fazit

Der Gewinnfreibetrag ist für Unternehmer die natürliche Personen sind, eine tolle Sache ihren Gewinn bzw. die Steuer darauf zu verringern. Für den Gewinnfreibetrag muss keine Steuer bezahlt werden und ist gültig in einer Staffelform bis maximal 583.000 Euro:

  • Gewinne bis zu 33.000 Euro: 15 %
  • die nächsten 145.000 Euro: 13 %
  • die nächsten 175.000 Euro: 7 %
  • die nächsten 230.000 Euro: 4,5 %
Jeder Unternehmer hat einen Grundfreibetrag von 4.950 Euro und steht diesem automatisch zu. Will der Unternehmer darüber hinaus den Gewinnfreibetrag in Anspruch nehmen, so hat dieser das Geld zu investieren. Es muss in körperliche, abnutzbare Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren investiert werden, oder eben in bestimmte Wertpapiere. Dies ist für manche Unternehmer die einfachere Möglichkeit den Gewinnfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Das Wertpapierdepot kann z. B. bei der DADAT oder der easybank eröffnet werden, dort gibt es zahlreiche passende Wertpapiere für den Gewinnfreibetrag, es winken günstige Ordergebühren für Fonds und speziell für Neukunden und es wird für Fonds (ausgenommen ETFs) auch keine Depotgebühr verlangt.
 
Noch Fragen zum Gewinnfreibetrag? Nach dem aufmerksamen Lesen des Beitrags könnte vielleicht die eine oder andere Frage auftauchen. Hier im Kommentarbereich gibt es die Möglichkeit diese Frage zu stellen.
Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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38 Kommentare
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Lohnt sich eine firma zu gründen hierfür?

Hallo ! Darf ich fragen ob ich jetzt als Unternehmer trotzdem die §14 Fonds auch bei Flatex kaufen kann und sich diese auch steuerlich absetzen lassen? oder ist das nicht möglich, das hab ich nicht ganz verstanden, ich habe nämlich (als Privatperson) schon seit jahren ein Flatex Konto

Hallo Andreas, erstmal tolle Webseite / Blog. Da ich mich heuer selbständig gemacht habe und ich nun erstmalig in den Genuss eines Gewinnfreibetrages komme würde ich gerne deine Meinung zum Thema Depot hören. Wo würdest du stand heute ein Depot für einen 5 stelligen Einmalerlag eröffnen? 🙂

Danke für die Antwort. Ich finde leider keine Mailadresse auf der Website. Kann man mit dir irgendwie in Kontakt treten?

Hallo,
vielen Dank für die hilfreichen Informationen. Ich habe noch eine Frage dazu: Können die Anschaffungskosten für die entsprechenden Fonds so wie die restlichen AFA-Posten über 4 Jahre abgeschrieben werden?

Hallo! Gilt für den Gewinnfreibetrag der Kaufkurs des Fonds, oder der Deckungsbeitrag?

Auf der WKO Seite für mich schwer verständlich beschrieben : „https://www.wko.at/service/steuern/Wertpapiere_fuer_den_Gewinnfreibetrag_bzw._zur_Wertpapierd.html“, daher meine Frage :).

Sorry, ich meine Deckungsausmaß: Bei manchen Fonds, z.B. diesem hier „https://www.kepler.at/de/fonds/fonds-finden/alle-fonds/kepler-vorsorge-mixfonds–t-.html“ wird von einem „Das Deckungsausmaß für die Pensionsrückstellung beträgt 72,67 Euro je Anteil.“ gesprochen.

Ok, danke für deine Hilfe!

P.S: Danke für deine schnelle Anwort!

Hallo Andreas, warum ist Flatex keine geeignete Wahl um den Gewinnfreibetrag zu investieren? Danke!

Danke für deine rasche Antwort. Wenn man den Gewinnfreibetrag aber beispielsweise als Gesellschafter einer OG im Rahmen einer Gewinnausschüttung oder als Selbständiger wie Jurist, Arzt etc… veranlagt wäre Flatex eine Option?

Ich hatte diesbezüglich heute schon ein Gespräch mit einer Mitarbeiterin von Flatex. Sie meinte, dass ich als Selbständiger ein Depot eröffnen und § 14 Wertpapiere erwerben könnte. Habe auch explizit das Thema Gewinnfreibetrag angesprochen – hier kam es dann aber zu offensichtlichen Missverständnissen sodass ich (ob der Kompetenz verunsichert) bei dir nachgefragt habe. Auch mit dem Steuerberater habe ich das Thema heute schon diskutiert – letztlich leider auch mit noch offen gebliebenen Fragen. Es geht mit auch gar nicht darum unbedingt ein Flatex Depot haben zu wollen. Vielmehr will ich als vollkommener Neuling in diesem Thema (bislang hab ich bei… Weiterlesen »

Da ich die heute erhaltenen Informationen an der Hotline von Flatex durch meine vorangegangene Recherge angezweifelt habe (es gab definitiv Grund für Zweifel), habe ich mir erlaubt bei dir nochmal nachzufragen. Nocheinmal: Ich bin Neuling und an Lösungen / Antworten auf meine Fragen interessiert und dankbar für Hilfe ohne jemanden verschaukeln zu wollen! Jedenfalls habe ich noch eine schriftliche Anfrage an Flatex gestellt, die Antwort lasse ich dir gerne zukommen.

Zuletzt bearbeitet 3 Jahre her von Hubert

Hallo Hubert, hat Dir flatex schon eine hilfreiche Antwort zukommen lassen? Liebe Grüße, Petra

Zuletzt bearbeitet 3 Jahre her von Petra

Hallo Petra, leider nicht! Bislang erhielt ich keine ANtwort von Flatex. Ich habe nun ein Depot für den Gewinnfreibetrag bei der Dadat und bin – soweit ich das jetzt schon sagen kann (Eröffnung Konto, Abwicklung WP Kauf, Webdesign) – zufrieden. Liebe Grüße, Hubert

Ich bin Steuerberaterin und kann dir sagen, du kannst als Einzelunternehmer auch ein Flatex – Depot haben und musst nicht ein eigenes betriebliches Depot einrichten.

Entschuldige, meine Antwort war auf Depot für Wertpapiere wegen Investitionsfreibetrag bezogen. Diesen Freibetrag gibt es nur für Einnahmen-Ausgaben-Rechner und da wird Kapitalvermögen besteuert wie bei einem „Privatanleger“

Als Einnahmen-Ausgaben-Rechner kann
man eigentlich keine betrieblichen Wertpapiere haben, da diese kein notwendiges Betriebsvermögen sind. Die Wertpapiere für den Investitionsfreibetrag sind da sozusagen eine Ausnahme.
Bei natürlichen Personen gelten grundsätzlich die Regeln der KESt-Endbesteuerung. Und wenn es doch möglich ist die Wertpapiere im Betriebsvermögen zu halten, sind bei natürlichen Personen die KESt-Regeln anwendbar.

es ist eine veranlagung im betriebsvermögen, allerdings handelt es sich bei den begünstigten wertpapieren ausschließlich um meldefonds (mit hoffentlich inländischen depot) und hier sind laut rz 288 ff investmentfondsrichtlinien die gleichen regeln wie bei einem privatanleger anzuwenden.
falls eine einnahme mit kest nicht endbesteuert ist, muss dies in der steuererklärung nachgeholt werden. es hat also nichts mit der art des depots bei der depotführenden bank zu tun, die bank führt die kest immer gleich ab.

Hallo an Alle, Wahrscheinlich liest das hier keiner/keine mehr, aber auch für mich werden gewinnmindernde Fonds nun interessant und ich habe mich hier und beim Blog von „Kapital Meister“ nun informiert. Das mit Flatex wäre schön und ich habe nachgefragt und folgende Antwort bekommen: „Guten Morgen Herr Huber, vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Firmenkontoeröffnungen bieten wir leider nicht an. Gerne kann ein Privatkonto über uns eröffnet werden. https://www.flatex.at/konto-eroeffnen/ Herr Huber, wir hoffen, dass diese Informationen Ihnen weitergeholfen haben und stehen bei Fragen gerne jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen… Weiterlesen »

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr her von Roman

Auch mein Steuerberater sieht bei Einzelunternehmen (EMU) kein Problem darin die Fonds über Flatex zu kaufen. Ist sowieso alles mir und meinem Namen zuzuordnen, egal ob Privat/Geschäftlich. Und daher so what. Bei GMBH wäe es etwas anders

Hallo Andreas, danke für den super Überblick. Ich investiere ja am liebsten in ETFs. Nur geht das ja mit dem Gewinnfreibetrag leider nicht zusammen. Da ist man als Selbständiger wohl oder übel an die genannten §14-Fonds gebunden. Wie siehst Du den das Potential bei den Mischfonds in der aktuellen Situation (Pandemie) für die nächsten Jahre? Ich habe gehört, dass Anleihen aktuell keine so gute Wahl sind. Und viele dieser Fonds sind ja eben auch da investiert. Wie siehst Du das? Ausblick eher gut oder schlecht? Danke!

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