Das Wichtigste zusammengefasst
- Wie gehe ich es an, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem ausländischen Wertpapierdepot ordungsgemäß in Österreich versteuern möchte?
- Wie versteuere ich meine Kursgewinne und -verluste?
- Wie versteuere ich meine Dividendenerträge (Österreich, Deutschland, USA, Großbritannien, …)
- Wie versteuere ich meine Kuponerträge?
- Wie versteuere ich meine Ausschüttungserträge von Fonds und ETFs
- Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem Ausland nicht ordnungsgemäß versteuere?
- Betroffene Broker können sein: Trade Republic, Degiro, DKB, Scalable Capital, Comdirect, Lynx, CapTrader, Banx, Interactive Brokers, eToro, …
So könnten Sie es angehen
- Genaue Aufstellungen über Gewinne, Verluste, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge führen, über alle Depots
In diesem Ratgeber
Ein Wertpapierdepot im Ausland zu führen ist meist durch die niedrigen Gebühren sehr von Vorteil. Nachteilig ist hier, dass die lukrierten Kapitalerträge vom Auslandskunden selbst im Inland versteuert werden müssen. Gut zu wissen:
- Grundsätzlich sich bewusst werden, dass ein Auslandsdepot bedeutet, dass das österreichische Finanzamt sehr genau darüber bescheid weiß, was sich dort tut.
- Grundsätzlich sich bewusst sein, dass die niedrigeren Gebühren im Ausland höhere Aufwände gegenüberstehen. Sei es durch das machen der Steuern im Selbststudium oder durch einen Steuerberater der bezahlt werden muss.
Depot im Ausland - was tun?
Wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr, es ist lediglich eine Idee, eine Vermutung, wie Kapitalerträge aus dem Ausland in Österreich versteuert werden – ein Steuerberater und das Finanzamt sind die einzig richtigen & verlässlichen Ansprechpartner in dieser Situation!
Wer bei einem Broker im Ausland sein Wertpapierdepot hat, der ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich und dies für jedes Wertpapier. Gleich ob Aktie, Anleihe, Fonds, …. Ausländische Wertpapierdepots wie z. B. jene von
- eToro
- Degiro
- DKB
- Finanzen.net Zero
- Comdirect
- Banx
- Trade Republic
- Scalable Capital
- …
usw. sind in den letzten Jahren auch für uns Österreicher interessanter geworden und wurden nicht selten zum Traden und Investieren verwendet. Nachteil ist die jährliche Angabe der realisierten Kapitalerträge.
Das Bundesministerium für Finanzen führt auf seiner Website an, dass es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gibt, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen und für die keine KESt abgeführt wurde.
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Mehr InformationenKursgewinne und Kursverluste
Auf realisierte Kursgewinne müssen in Österreich 27,50 % Kapitalertragsteuer bezahlt werden. Dazu werden die Kursverluste von den Kursgewinnen abgezogen. Am besten ist es, es wird dazu eine Datei in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellt.
So sehen dann die Einträge aus:
In der rechten Spalte findet sich bereits die richtige Kennzahl zur Angabe in der Einkommensteuererklärung. Wie das genau aussieht und handzuhaben ist, findet sich weiter unten.
Dividendenerträge
Erliegen Sie nicht dem Irrtum, dass Sie in Österreich keine Einkommensteuererklärung machen müssen für die ausländischen Dividendenerträge, wo doch im Ausland bereits Quellensteuer abgezogen wurde. Die Dividendenerträge sind natürlich auch in Österreich zu versteuern. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer verrechnet wurde, so kann in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung die ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Die Finanz hat festgelegt, dass der Anrechnungsbetrag 15% der Kapitalerträge nicht übersteigen darf.
Aus dem oben angeführten Screenshot ist schön ersichtlich, dass das Institut, in diesem Fall Degiro, bereits Quellensteuer abführte. Nach Österreich, in die Schweiz, nach Deutschland und in die USA.
Gehen wir es Zeile für Zeile durch. Die erste Zeile sind die Ausschüttungen von Dividenden aus österreichischen Unternehmen wie z. B. die voestalpine oder die Österreichische Post AG. Dies ist auch sogleich ein gutes Beispiel, dass das was der Broker macht, vom Kunden ausgebügelt gehört. Die bezahlte Quellensteuer der Bruttodividende müsste doch 27,50 % sein, doch ist sie nicht. Bei beiden Ausschüttungen ist sie in unserem Praxisbeispiel einmal 26,57 % und einmal 27,06 %. Hier sind wir dem österreichischen Staat noch etwas schuldig.
In den nächstfolgenden Zeilen der Tabelle finden sich Dividendenausschüttungen aus aller Herren Länder bei denen zum Teil bereits Quellensteuer bezahlt wurde. Wie weiter oben bereits erläutert müssen 27,50 % an Steuer an den österreichischen Fiskus abgeführt werden, ist jedoch bereits Quellensteuer abgeführt worden, so können bis zu 15 % angerechnet werden. Zu verbesserten Veranschaulichung wurden dazu neben der Bruttodividende und der bezahlten Quellensteuer noch weitere Spalten hinzugefügt in denen gezeigt wird, wie hoch die bezahlte Quellensteuer bereits war und wie viel noch zu versteuern ist in Österreich. In der Schweiz und in Deutschland wurden weit über 15 % an Quellensteuer bereits abgeführt (Schweiz 35 %, Deutschland 23,34 %), doch angerechnet werden eben nur die 15 % und 12,50 % müssen so noch in Österreich abgeführt werden. Bei den Dividendenerträgen aus Großbritannien und Maxiko wurde gar keine Quellensteuer abgeführt und so sind volle 27,50 % in Österreich abzuführen. In den USA waren es genau 15 % und so sind die restlichen 12,50 % hier in Österreich an Steuer fällig.
Für die ganz aufmerksamen Leser, die bemerkt haben, dass in der Aufstellung von DEGIRO noch 355,38 Euro angegeben sind, während im Spreadsheet darunter lediglich 218,88 Euro an Bruttodividende aus Deutschland ausgewiesen werden: Die Bruttodividende wurde reduziert, da ein Teil der erhaltenen Dividende aus einer Einlagenrückzahlung stammt und nicht aus dem Gewinn ausgeschüttet wurde. Diese Einlagenrückzahlung senkt die Anschaffungskosten und wird erst beim Verkauf des Wertpapiers steuerlich relevant. Aus diesem Grund wird für die Kennzahl 863 die reduzierte Bruttodividende berücksichtigt.
Kuponerträge
Gibt es Erträge aus Kupons, als Zinszahlungen aus Anleihen, so sind auch diese zu versteuern. In Österreich beträgt diese 27,50 %.
Ausschüttungserträge
Anleger von Fonds und ETFs erhalten keine Dividenden sondern Ausschüttungen. Das ist ein kleiner Unterschied mit großen Auswirkungen.
Ausschüttungen
Bei ausschüttenden Fonds und ETFs gibt es im Regelfall Ausschüttungen, das soll auch so sein und wohl deshalb wurden diese angeschafft. Die Ausschüttungen werden voll mit 27,50 % versteuert.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Die Sache mit den ausschüttungsgleichen Erträge ist so komplex und langwierig, dass ein eigener Beitrag zu diesem Thema erstellt wurde. Ausschüttungsgleiche Erträge fallen fix bei thesaurierenden Fonds und ETFs an. Zu bedenken ist, dass auch ausschüttende Fonds und ETFs sehr wohl auch ausschüttungsgleiche Erträge haben können. So ist man nicht vor diesen gefeit, wenn ein ausschüttender Fonds bzw. ETFs gekauft wird. Haben Sie sowohl Ausschüttungen und auch ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern, so hilft der Beitrag zum Thema „ETFs und Fonds versteuern“ vielleicht weiter.
E1kV Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Um Ihre Kapitalerträge korrekt zu versteuern benötigen Sie das zusätzliche Formular E1kV zur Einkommensteuererklärung. Um zu diesem zu gelangen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wechsel zur Einkommensteuererklärung
Sie müssen noch keine Einkommensteuererklärung durchführen, sondern machen Jahr für Jahr die Arbeitnehmerveranlagung? Damit ist nun Schluss und Sie müssen in die Einkommensteuererklärung wechseln. Das ist keine große Hexerei und gleichzeitig auch kein Damoklesschwert. Die Einkommensteuererklärung hat einzig mehr Möglichkeiten als die Arbeitnehmerveranlagung, daher ist dies notwendig. Um einen Erklärungswechsel durchzuführen steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf “Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel” und wählen dort den “Wechsel zur Einkommensteuererklärung” aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel im Detail erklärt.
Zu Beginn des Erklärungswechsels muss geklärt werden, woher die Einkünfte stammen. Dazu verwenden Sie das Dropdown und wählen “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. Im Erklärungsfeld darunter bei “Genaue Bezeichnung” erklären Sie, woher die Einkünfte stammen werden. Je genauer, desto besser. Das freut das Finanzamt, wenn hier genaue Angaben getätigt werden und es gibt keine Rückfragen – in unserem Fall könnte das z. B. irgendwas mit „Kursgewinne bzw. -verluste und Kupon-/Dividendenerträge aus Veranlagungen in einem ausländischen Wertpapierdepot“ sein. Nach den ersten Eingaben folgt die Angabe, ab welchem Datum die “unternehmerische Tätigkeit” beginnt. In unserem Falle gar nicht, aber wir verwenden das Feld um anzugeben, ab wann das Auslandsdepot bzw. die dortige Veranlagung gestartet wurde. Hier z. B. der 1.1.2018.
Bei den weiteren Angaben geht es weiter zur verpflichtenden Eingabe des Bilanzstichtages. Dieser wird vermutlich bei allen der 31.12. des Jahres sein und die letzten beiden Angaben beziehen sich auf die voraussichtlichen Brutto-Zinseinkünfte, welche in den Feldern “Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr” bzw. “Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr” eingetragen wird. Wenn die Zinseinkünfte und die daraus resultierende Steuerzahlung einen höheren Betrag ausmachen würde, so ist es auch möglich, dass das Finanzamt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer vorschreibt. Dies würde dann mit einer quartalsmäßigen Zahlung abgegolten werden.
Kursgewinne, Dividendenerträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge in E1kv versteuern
Um die Zinserträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Folgende Kennziffern könnten für Sie wichtig sein:
Kennziffer | Einzutragen sind |
862 | Inländische Dividendenerträge |
863 | Ausländische Dividendenerträge |
981 | Inländische Kursgewinne |
994 | Ausländische Kursgewinne |
891 | Inländische Kursverluste |
892 | Ausländische Kursverluste |
898 | Ausschüttungen (Ausland) |
937 | Ausschüttungsgleiche Erträge (Ausland) |
899 | Bereits bezahlte Kapitalertragsteuer für inländische Wertpapiere im Ausland |
998 | Bereits bezahlte Quellensteuer für ausländische Dividendenerträge |
Wie es mit ausländischen Sparzinsen aussieht, wo diese einzutragen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag auf der Schwesternseite Sparzinsen.at.
Abgabenrechtliche Nachteile
Den Staat zu bescheißen ist niemals eine gute Idee und so ist es auch hier, wenn im Ausland Kapitalerträge erzielt werden und diese nicht ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angeführt werden. Was kann passieren? Fix ist einmal, dass es zu Steuernachzahlungen kommen wird und es kann sogar zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu glauben, dass das österreichische Finanzamt nichts vom Wertpapierdepot im Ausland mitbekommt ist vermessen. Es ist so, dass dank Common-Reporting-Standards (CRS) die österreichischen Finanzbehörden sehr genau im Bilde sind, wer, was und wie viel im Ausland gebunkert hat und wie viel Steuern zu entrichten gewesen wären. Daher immer steuerehrlich sein!
Steuern nicht abzuliefern ist keineswegs ein Kavaliersdelikt! Im Jahr 2021 zeigt das BMF sehr genau auf, dass neben einer Geldstrafe bis hin zum Doppelten auch eine Freiheitstrafe verhängt werden kann (Quelle BMF.gv.at). Nehmen Sie das Thema Steuern also nicht auf die leichte Schulter. Ehrlich währt am längsten!
Steuereinfaches Wertpapierdepot zu empfehlen?
Bei all diesem Aufwand gibt es natürlich auch Gründe warum ein Wertpapierdepot im Ausland durchaus Sinn ergibt. Neben den meist kostengünstigen Gebühren im Ausland ist es bei erfolgreichen Trades durchaus auch interessant im Ausland das Wertpapierdepot zu haben, denn in diesem Fall könnte es auch ein Vorteil sein, dass die Steuern für Kapitalerträge erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Ob sich das aber tatsächlich so bewahrheitet wie erträumt steht natürlich auf einem anderen Papier. Schließlich will auch das Finanzamt Vorauszahlungen der Einkommensteuer, wenn höhere Erträge im Ausland zu erwarten sind.
Wenn Sie nun der Überzeugung sind, nein, das tu ich mir alles nicht an, dann gibt es folgende interessante steuereinfache Broker für Sie neben Ihrer Hausbank. Diese übernehmen das Thema Steuern für Sie.
Lieber Andreas, vielen Dank für deinen informativen Beitrag. Ich wohne seit August in Wien und bin dort nun steuerlich ansässig. Ich habe aber bei der Comdirect Bank noch ein Aktien Depot. Dieses könnte ich dann behalten und meine ETF und Aktiengewinne/verluste ab August in der Steuererklärung angeben. Ich handle zudem noch mit Cfd’s. Hier verechnet mir die deutsche Bank immer sofort die Steuern auf Verluste und Gewinne. Kann ich auch den Handel mit CFD’s weiter verfolgen. Weisst du wie ich das dann angeben muss, dass es nicht doppelt versteuert wird. Oder empfielst du in diesem Fall einen Wechsel? Desweiteren suche… Weiterlesen »
Servus Verena, ich vermute mal, dass die Comdirect bzw. deren CFD-Partner noch nicht weiß, dass du nun steuerlich in AT zuhause bist, darum wird hier sofort etwas abgezogen. Ansonsten müsstest du dort schon als Steuerausländer gelten. Vor kurzem gab es hier einen Kommentar von einer Frau die bei einer der großen Steuerkanzleien in Österreich arbeitet und mich darin bestätigt, dass alles sehr aufwendig ist: https://www.youtube.com/watch?v=pCcL6APopFM Es bedarf einer Einzelfallprüfung, was für jemanden gescheit ist. Bist du nicht steuerkundig, hast nicht das große Geld für einen Steuerberater, dann solltest du wohl einen Schnitt machen und wechseln. Gehst du wieder nach DE… Weiterlesen »
Servus Andreas,
ich bin Student und habe derzeit keine zu versteuernden Einkünfte. Gesetzt den Fall, ich würde im Jahr weniger als 11.000 EUR mit dem Handeln verdienen, sprich mich innerhalb der Steuerfreigrenze bewegen, muss ich dann trotzdem eine Einkommenssteuererklärung durchführen?
Danke im Voraus für die Antwort!
Liebe Grüße,
Paul
Bin kein Steuerberater und sags jetzt nur aus dem Gefühl:
Ja, muss man, weil du vermutlich unter KESt fällst. Je nachdem was du machst/handelst, könnte es sich anders gestalten.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html
Klingt nach einem Fall für den Steuerberater bzw. Finanzamt.
Hallo Andreas, endlich habe ich ein wenig Durchblick bekommen. Du hast es geschafft mir diese Materie ein bischen verständlicher zu machen. Ich habe da noch eine Frage zu ausländischen Dividenden. Ich habe anfangs dieses Jahres von meinen Broker im Ausland die Bestätigung über DIvidendenausschüttungen bekommen. Da steht: Dividenden Details Ex-Datum: 31. Jan 2020 Zahlungsdatum: 4. Feb 2020 Brutto Ausschüttung ….xxxx Bruttoausschüttung pro Stück ….xxxxx … Bedeutet dies, dass ich diese Dividende in der Steuererklärung 2019 erklären muss, oder in der des Jahres 2020? Die Dividenden sind ja eigendlich für das Jahr 2019 ausgezahlt worden aber ich bekomme sie erst 2020.… Weiterlesen »
Super Artikel, danke Andreas. Ich habe als Östereicher meine ETF, Dividen-aktien usw. bei der Consors. Jetzt muss ich ja „händisch“in meiner Einkommensteuererklärung meine Dividendenerträge angeben. Kann es nun sein das ich (durch das ausländische Depot) in eine höhere Einkommensstufe z.B bis 35% kommen ? Oder ist sind auch bei Auslandsbroker die Dividenerträge mit 27,5% gedeckelt ?
Kapitalerträge sind pauschal besteuert, einfach die E1kv und E1 ausfüllen.
Wobei einfach… viel „Spaß“ beim ETF. 🙁
Danke für die schnelle Antwort, ja das mit dem ETF wird spannend. Mein Steuerberater meinte das wenn ich ein Auslandsdepot habe, sind die Kapitalerträge (Dividen…) auch gemäß Einkommensteuertabelle (18.000 bis 25.000 35% ; über 25.000 bis 31.000 35% ;über 31.000 bis 60.000 42%) abrechnen muß. Oder ist das nur bei Beteiligungen, Reits usw.
ich glaube du hast hier deinen Steuerberater missverstanden. 😬
Falls nicht, hole dir bitte eine zweite Meinung ein!
Hi Andreas,
danke für den super Beitrag. Habe ich das richtig verstanden, dass bei einem steuereinfachen Broker, wie zum Beispiel Flatex, kein zusätzlicher Aufwand bei der Steuererklärung nötig ist, weil Flatex die zu versteuerten Erträge selbst an das Finanzamt meldet?
Liebe Grüße,
Martin
Genau, bei einem Einzeldepot und wenn du nur ein Depot hast, kannst du dich bei einem steuereinfachen Broker einfach zurücklehnen.
Hallo Andreas,
Vielen Dank für eine sehr schöne und gute Artikel. Du hast es alles sehr einfach und klar dargestellt, was eignetlich oft für mich kompliziert schaut.
Ich hätte eine Frage.
Du hast in obigen Kommentar gesagt, dass falls man nur einen stereinfachen (inlandischen) Depot hat, braucht man keine zusätzliche Aufwand für Steuererklärung bei Finanzamt.
Falls ich zwei inlandischen Depots habe (zB. Erste Bank + Flatrex), habe ich dann kompliziertet Versteuerung im gegen zu nur ein Depot? Geht es nicht mehr automatisch von Broker? Muss ich dann zusätlich irgendwas beim Finanzamt melden?
Mit freundlichen Grüßen
Dusan
Servus Dusan,
diese Frage wurde schon sehr oft gestellt in den verschiedensten Paarungen der Broker. Die Antwort(en) finden sich in den FAQs:
https://www.broker-test.at/faq/#Steuern
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
Herzlichen Dank für sehr schnellen Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dusan
kann jemand einen steuerberater (vorzugsweise in linz oder wien) empfehlen, der sich mit der besteuerung von kapitalerträgen von auslandsdepots auskennt?
erfahrung mit interactive brokers wäre optimal.
alternativ: hat jemand selbst erfahrung mit steuer und ib und weiß, wie man mit den währungsgewinnen umgehen muss?
eine frage zu den werbungskosten bei der „regelbesteuerungs“-variante: ist das sicher, dass man die transaktionskosten hier abschreiben kann? und hat jemand schon erfolgreich finanzierungskosten als werbungskosten abschreiben können?
das müsste gehen soweit es mir bekannt ist.
ist das deine persönliche rechtsauffassung oder kommt die info von einem steuerberater? (ich fände es übrigens absolut logisch und gerechtfertigt, bin aber trotzdem skeptisch, weil ich die info online nirgends finde. weder zu transaktionskosten noch finanzierungskosten.)
danke jedenfalls für deine ausführlichen steuerrecherchen!
Wie immer ist das meine persönliche Auffassung und wie ihr alle wisst, bin ich weder ein Steuerberater noch das Finanzamt. Willst du belastbare steuerliche Informationen, so wendest du dich bitte nicht an das Internet sondern studierst die dementsprechenden Passagen des EStG selbst, wendest dich an einen Steuerberater oder an das Finanzamt 😉
ok, danke, ich habe mich soeben an das finanzamt gewendet. (aber es hätte ja sein können, dass du das schon gemacht hast)
Habe hier eine Entscheidung die dich sicherlich interessieren wird:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=7887f0a2-4c92-4c17-a8b1-b6418916e197
Anscheinend geht das nicht, wenn optiert wird.
danke. ich hatte es befürchtet. (antwort vom fa habe ich übrigens auch schon, natürlich auch negativ.)
inhaltlich sehr schwache begründung seitens des gerichts, finde ich übrigens (zum beispiel wie der vergleich mit vermietung abgetan wird). das gesetz ist wirklich super unfair in dieser form.
Das Urteil finde ich auch nicht sehr berauschend.
Du hast an einer anderen Stelle auch noch kommentiert, wo aber eine andere Aussage getätigt wurde. Kannst du bitte klarstellen, was du tatsächlich gefragt hast bzw. wie denn die Antwort des Finanzamts war (insbesondere auch auf welchem Weg und ob mit Disclaimer des Finanzamts)?
Wie siehst es mit der Versteuerung von Aktienoptionen einer privaten ausländischen Firma (Delaware, USA) aus: Zwischen 2010-2017 habe ich „share-options“ bekommen (strike-price war immer zu hoch um Gewinne zu realisieren). Nun wird die Firma veräussert und ich würde eine einmalige Zahlung von $25,000.00 beziehen.
Das ist ein einmaliges Event, und ich bin weiterhin Angesteller – muss ich nun von Arbeitnehmerveranlagung wechseln oder wie soll dies nun aufgeführt werden? Werden die gesamten $25,000.00 dann als Ertrag/Gewinn ausgewiesen?
Das ist ein Thema für den Steuerberater oder Offenlegung gegenüber dem Finanzamt. Hier kommt es vermutlich auf die konkrete Gestaltung der Verträge an.
Im Worst Case wohl ESt und natürlich ESt-Erklärung notwendig.
Hallo Andreas, ich habe gelesen, dass man die zuviel bezahlte Steuer (alles über insgesamt 27,5%), vom ausländischen Finanzamt zurückfordern kann.
https://www.trend.at/branchen/steuern/dividenden-steuern-so-geld-staat-7511825
Macht das der steuereinfache Broker für mich?
Die Höchstanrechnungsgrenze in Österreich hast du mit 15% angegeben, im Artikel steht, dass dies von dem Abkommen mit dem jeweiligen Land abhängt. Davon hängt in Folge ab, wie viel meiner Steuer im Ausland bleibt.
Kannst du da Mal recherchieren und das in den Artikel aufnehmen!? Bitte und Danke für die gelungene Seite.
hier findest du mehr https://www.broker-test.at/dividenden/#Aktiendividenden_-_Quellensteuer_im_Ausland
und es kommt mal ein Video in den nächsten 2 Wochen dazu 🙂
Also Geduld!
Die Antwort auf deine Frage lautet aber gleich mal: Nein, das ist dein Bier!
Super! Danke!
Hallo Andreas, ich hätte eine kurze Frage. Wie handhabst du Dividenden, die in Dollar bezahlt werden und dann vom Broker (netto) in Euro umgerechnet wurden. Denn dann hast du Brutto Dividende, Quellensteuer und Netto Dividende in USD und die Netto Dividende noch einmal in Euro. Machst du dir dann noch die Mühe, alle Brutto Dividenden in USD umzurechnen?
Danke für die baldige Rückmeldung!
Liebe Grüße
Tobias
Servus Tobias,
sorry, ich verstehe deine Frage nicht. N was ist der Hintergrund deiner Frage? Aktuell ergibt das für mich leider noch keinen Sinn ??♂️
Naja, also ich bekomme die Dividende von US Unternehmen in USD. Anschließend wird von diesem USD Betrag die Quellensteuer von 15% auch in USD automatisch abgezogen. Dann wird zu einem tagesgültigen Devisenkurs der Differenzbetrag (Brutto – Quellensteuer) in Euro von der Comdirect umgerechnet. Das heißt ich habe dann einen Euro netto Betrag ausgeweisen. Nun muss ich aber bei dem E1kv Formular sowohl die brutto Dividende, als auch die Quellensteuer in Euro angeben. Daher stellt sich mir die Frage, ob ich bei jeder Dividende (sowohl brutto, als auch die Quellensteuer) selbst (zum Divisenkurs, der an dem Tag gültig ist) Berechnen soll,… Weiterlesen »
Ja, jetzt ist sie klarer und du weißt eigentlich auch schon die Antwort. Ja, du bist dafür verantwortlich, dass alles richtig eingetragen ist und so gemeldet wird. Wie du deine notwendigen Zahlen bekommst, dass ist dein Bier.
Ja, es ist mit Arbeit verbunden ??♂️
Puuh, das klingt hart. Naja, jetzt gibt es eh kein zurück mehr! Danke auf jeden Fall für die Antwort 🙂
Bestenfalls bietet der Broker noch passende Berichte an. Ansonsten empfehle ich zum Starten stets einen steuereinfachen Broker, denn sonst läuft hier viel Zeit rein.
Hallo Andreas, danke nochmal für deine Inputs. Bin jetzt nochmal zu dem Thema zurückgekommen und werde nun auch ein Feedback zum Broker onVista abgeben. Ich bespare dort seit 2019 2 ETF’s – dort klarerweise steuerbefreit. Es handelt sich dabei um Meldefonds, die mir unterschiedlich über das Jahr geringe Wertpapierertäge liefern (Ausschüttungen). Nun bin ich mir nicht sicher, dass es „zu einfach“ um richtig zu sein ist, aber im Endeffekt muss ich ja in der Einkommenssteuererklärung nur bei Kennziffer 898 (ausländische Erträge durch Ausschüttungen) die Summe aller Ausschüttungen vom Jahr z.B. 2019 angeben. Habe diesbezüglich auch kurz mit dem Finanzamt Rücksprache… Weiterlesen »
Servus Alexander, eine mündliche Auskunft vom Finanzamt ist immer gut, schriftlich aber deutlich besser 😉 Ich bin nicht das Finanzamt und auch kein Steuerberater, daher kann ich dir nur meine Meinung schreiben. Die kann natürlich falsch sein. Also keine Handlungsempfehlung 🙂 Ich sehe es nicht als so einfach an. Vermutlich geht es nur um kleine Beträge und da schießt das Finanzamt nicht mit Kanonen auf uns Spatzen. ABER ich würde es so sehen, dass du auch prüfen musst, ob es ausschüttungsgleiche Erträge gegeben hat bei deinem Fonds (meine alte Leier: Ausschütter können auch ausschüttungsgleiche Erträge haben und Thesaurier können Ausschüttungen… Weiterlesen »
Servus Andreas,
genau, sind Mini-Beträge – die sich dann später mal anhäufen sollen 😉
Bezüglich ausschüttungsgleiche Erträge werde ich mich noch einmal mehr darüber informieren. Auf dem Wertpapierertragszettel steht zwar oben „Ausschüttung“, aber wie gesagt zu 100% sicher sein kann man sich da auch nicht.
Ok, das müsste ich dann doch überprüfen lassen, wenn dann sollte es gleich von Anfang an passen, ansonsten kann es hinten raus unschön werden.
Danke u. Lg
Servus Andreas, kurzes Update – hatte Rücksprache mit einem Steuerberater, welcher meinte es sei völlig ausreichend bzw. „richtig“ rein die Ausschüttungen in der ESt-Erklärung für das jeweilige Jahr anzugeben. Gesagt, getan. Nun steht dieselbe Prozedur bald für das Jahr 2020 an, aus Neugierde hab ich mal wieder auf profitweb nachgeforscht bzw. bin ich auf die my.oekb Seite weitergeleitet worden, die mir etwas benutzerfreundlicher erscheint. (z.B. schnelle Anzeige der relevanten Kennzahlen) nun zu meinem Beispiel bzw. zu der Frage: Meldung IE00B1TXK627 24.11.20: Ausschüttung vor Abzug KESt = 0,3757 Werte lt. my.oekb: 898 0,2323 (Ausschüttungen 27,5%) 937 0,000 (ausschüttungsgleiche Erträge 27,5%) –… Weiterlesen »
Servus Alexander, konkrete Tipps und Empfehlungen darf nur Steuerberater geben und der hat dir bereits einen Tipp gegeben (der mich selbst überrascht – gibt es hier eine tiefergehende Erläuterung, warum du die Jahresmeldung nicht berücksichtigen musst?). Wenn du bei 5 weiter liest bzw. dir die Unterpunkte ansiehst, so siehst du dort, dass es in der Ausschüttung bereits Beträge gegeben hat, die zuvor versteuert wurden. Dein Punkt 5 lautet vollumfänglich: „Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen“ Der steuerliche Vertreter hat errechnet, dass von den Einkünften lediglich 0,2323 in dieser Ausschüttungsmeldung steuerpflichtig sind. Bezüglich rechtens… Weiterlesen »
Hallo Andreas, vielen Dank für dein schnelles Feedback. Nein, eine tiefergehende Erklärung hierzu gab es nicht. Sowie du das sagst und ich das auch mittlerweile sehe, sollten die Ausschüttungsmeldungen UND die Jahresmeldung berücksichtigt werden. Nur bei den Jahresmeldungen sind auch Daten für ausschüttungsgleiche Erträge (936/937) vorhanden, dafür keine Ausschüttungen (die sind bei den unterjährigen Meldungen). Ich denke es müssen hier die Werte der Jahresmeldung und die Werte der unterjährigen Ausschüttungen hinzugezogen werden und am Ende des Jahres habe ich dann die Summe für E1kV? D.h. ich passe auch bei den unterjährigen Ausschüttungsmeldungen klarerweise die Ziffern 898, 937 – 0€ bei… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
muss dich bestimmt schon nerven, wenn die gleichen Fragen immer wieder gestellt werden… Habe bei sämtlichen Beitragen die Kommentare durchgesehen und eigentlich schon die „Antworten“ bekommen.
Jahresmeldung beinhaltet bereits die Ausschüttungen -> d.h. Jahresmeldung heranziehen.
Meldedatum ist dann auch der Stichtag, d.h. bei meine 2 ETF’s einmal 24.03. und einmal 11.11. Werde dann denke ich am besten immer im April die EKSt -Erklärung machen, damit beide für das vorherige Jahr abgebildet sind.
Bei einem Sparplan kann ich immer die Anschaffungskosten um entsprechenden Wert aus my.oekb korrigieren, um bei späteren Verkauf den richtigen Wert für Kursgewinn/verlust zu bekommen.
Lg
Hallo Andreas,
Danke für deine Artikel,sind wahnsinnig hilfreich.
Habe ich das richtig verstanden, wenn ich jetzt z.B bei Degiro Dividenden von österr. Firmen erhalten würde, müsste ich steuerlich nichts mehr tun?
Da müsstest du einen Steuerberater bzw. das Finanzamt fragen. Ich für mich glaube, dass man es sehr wohl angeben muss, aber schlussendlich dann eine 0 rauskommt, weil ja schon KESt bezahlt, oder?
Hallo Andreas, vielen Dank auch von meiner Seite für deine Ausführungen zu dieser Materie. Ich bin seit 1,5 Jahren Börsianer und habe ein Auslands-, sowie ein Inlandsdepot. Mir ist bekannt, dass das Inlandsdepot alle Steuern abführt und es deshalb nicht in die Steuererklärung aufzunehmen ist. Mein Auslandsdepot für 2019 hat mit einem Verlust, mein Inlandsdepot mit einem Gewinn abgeschlossen. Meine Wertpapiere derzeit sind ausschließchlich Aktien und gegebenenfalls Dividenden. Meine konkrete Frage nun: Wird beim Finanzamt von Amts wegen(ohne dass das Inlandsdepot in der Steuererklärung, aufscheint, bzw. dass ich die Erklärung des Inlandsbrokers übermittle) ein Verlustausgleich vorgenommen? Für eine Antwort von… Weiterlesen »
Nein, passiert nicht. Weder bei Inlands- als auch bei Auslandsdepots.
Hallo Andreas,
danke für die Antwort.
Mir ist nicht klar wie ich den Ausgleich depotübergreifend vornehme.
Ich habe vor kurzem den Steuerreport des inländischen Depots erhalten, indem auch der Verlustausgleich(innerhalb des Depots) ersichtlich ist.
Logisch wäre für mich den positiven Saldo, der sich in dem Fall aus Dividenden ergibt, in der KZ 981einzutragen.
Ist das auch deine Sicht?
mfg
Gerhard
Also ich würde das so nicht sehen. Ich bin aber bekanntlich auch kein Steuerberater, arbeite auch nicht am Finanzamt und kann mich auch irren. Daher würde ich vorschlagen wende dich an einen geeigneten Steuerberater bzw. ans Finanzamt, damit du deine Steuern auch wirklich korrekt abführst.
Danke für den Tipp, werde ic hbeherzigen,
grüße
gerhard
Hallo Andreas, vielen Dank für diesen Artikel. Ich habe noch eine Frage an dich. Ein Beispiel: In einen Jahr verkaufe ich einen ETF oder eine Aktie mit 100euro VERLUST. Das heißt ich kann 27,5 euro Steuer absetzen bzw. reduzieren falls ich ein Gewinn realisiere. In den selben Jahr bekomme ich eine Dividende von ausländischen ETF aus Deutschalnd z.B 100euro. Davon muss ich dem österreichischen Fiananzamt noch 12,5% Steuer zahlen, also noch 12,5euro. Jetzt die Frage. Kann ich den Steuer von der Dividende also die 12,5euro mit dem Verlust aus dem verkauf einer Aktie bzw. ETF reduzieren? In dem Fall auf… Weiterlesen »
Also das ist nicht so wie du es schilderst, weil die beiden ETFs, sofern Meldefonds, einen steuerlichen Vertreter haben und die Steuerdaten nach Österreich melden. Damit bezahlst du bei beiden 27,5 Prozent.
Ok, also muss ich trotzem den restlichen Steuer bezahlen :/
Danke für so eine schnelle Antwort.
Hallo Andreas, danke für die vielen Infos! Hast du eine Ahnung, ob die Gewinne aus Währungskursunterschieden, die beim Kauf- und Verkauf von ausländischen Wertpapieren entstehen in österreich versteuert werden müssen? Ich bin seit einiger zeit bei einem amerikanischen Broker mit Zweigtstelle in London (Interactivebrokers) und dieser weist im jahresbericht zusätzlich zu den Kursgewinnen bzw. verlusten von gehandelten Wertpapieren auch die betreffenden Gewinne bzw. Verluste aus, die dabei aus den Währungskursunterschieden resultierten. Also wenn ich z.B. Aktien, die in USD notieren kaufe, werden EUR in USD konvertiert um die Aktien zu kaufen und beim Verkauf umgekehrt. Die EUR-Differenz entspricht dann dem… Weiterlesen »
Servus Richard,
ich bin ja kein Steuerberater oder Wissender, also nur ein Laie und daher immer alles ohne Gewähr:
Soweit mir bekannt ist, passt das schon. Heißt das Finanzamt interessiert sich dann für FX Geschäfte, wenn diese im Mittelpunkt gestanden sind. z. B. du holst dir Extra-US-Dollar und hast beim Verkauf ein Gewinn. Dann ist das für die steuerbar. Wenn du nun US-Aktien kaufst in USD, dann stehen die Aktien hier im Mittelpunkt. Auf den Kursgewinn bezahlst du ja sowieso Steuern.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
danke für deine Einschätzung! Sehe ich mittlerweile eigentlich ebenso. Ich habe ja beim Kauf von US Aktien USD gekauft und später beim Verkauf der Aktien USD wieder verkauft. D.h. es läuft gleichzeitig eine Devisengeschäft ab. Was mich allerdings etwas verwirt ist, dass z.B. Degiro diese Währungskursgewinne/-verluste nicht angibt. Scheint dann irgendwie von Broker zu Broker verschieden zu sein.
Beste Grüße
Richard
Klaro ist es von Broker zu Broker unterschiedlich, ist ja nicht deren Bier, richtig zu versteuern. Jedes Land auch seine eigenen Steuergesetze und IB ist eben international orientiert und splittet so alles genau auf. So denke ich es mir eben. DEGIRO schrieb mir mal, dass deren Bericht eine Art Vorschlag ist. Ob richtig oder sonstwas, pffffff… und sie haben ja auch recht mit deren Vorgehensweise.
ich habe das gleiche problem. ich vermute, der „währungsgewinn“ ist teil des wertpapierkursgewinns und muss also dazugerechnet werden und die summe versteuert.
bist du mittlerweile draufgekommen, wie es genau ist?
Hallo,
Ich hätte eine Frage und zwar ich trade schon seit 5 Monaten bei einem ausländischen Broker und würde gerne wissen ab wann soll ich meine Gewinne versteuern bzw. ich möchte das Geld wieder investieren und nicht auf mein Bankkonto überweisen,soll ich auch in dem Fall Steuer zahlen ?
Es ist keine Frage des Willens sondern des Müssens. Alles was letztes Jahr angefallen ist, muss bis 30.6. spätestens digital gemeldet werden. In Papierform bis 30.4.
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fristen-verfahren/fristen-faelligkeiten.html
Hallo
Ich hätte eine Frage kann es sein das sich ein Fehler eingeschlichen hat bei den deutschen Dividenden weil oben steht mal brutto Dividende 355,38 €und bei der unteren Tabelle bei DE 218,88€ ?
Lg Rene
Sehr aufmerksam Rene! Da hast du vollkommen recht. Die beiden Spalten daneben zeigen ja auch, dass ich mit den 355,38 € gerechnet habe. Die 218,88 € sind daher ein Blödsinn.
Danke für deine schnelle Antwort
Da hätte ich noch eine Frage
Wie kommst du auf 23,34 % Quellensteuern?
304,30:100×23,34 %Quellensteuern = 71 €
Lg Rene
Das ergibt sich aus der Rechnung 51,08/218,88 = 23,34 %
Das hängt damit zusammen, das ich Dividendenerträge von der Deutschen Post erhalten habe, die sind steuerfrei zum Zeitpunkt der Dividendenzahlung afaik und wie es Degiro gemacht hat. Die wurde daher abgezogen.
Ok jetzt verstehe ich das
Vielen Dank für deine tolle Arbeit
Hoffe du machst weiter so
Lg René
Ich bemühe mich zumindest 🙂
Hallo,
muss ich für Kursgewinne aus z.B amerikanischen Aktien in Amerika keine Steuer (z.B. Kest) bezahlen, oder reicht es die Kursgewinne nur in Österreich zu versteuern?
Lg Martin
Nein, musst du nicht.
Hallo Andreas, danke für die super Erklärungen welchen ich sehr gut folgen kann was ich von der Hilfe durch die FA Hotline nicht behaupten kann. Ich fülle das Formular E1 kv jetzt das erstemal aus und dein Beitrag hilft mir dabei enorm, wie auch die Kommentare und die weitere Diskussion darüber. Ich möchte das korrekt und richtig machen. Ich habe noch eine Unklarheit bzgl. des Ausfüllens des Formulars E1 kv! In meinem Fall habe ich drei Depots ( Raika, Flatex, Degiro), also zwei inländische (Raika, Flatex) und ein ausländisches(Degiro). Aktuelle Situation: Raika -> Gewinne und KEST Abfuhr durch die Bank… Weiterlesen »
Servus Wolfgang,
du weißt ja, ich bin ja auch kein Sehender, sondern auch nur ein Einäugiger und auch genauso gefordert. Jemand vom Finanzamt oder ein Steuerberater sind hier definitiv besser geeignet.
Hier meine Meinung:
Das klingt schon ganz gut. Ich würde alle 3 Depots nehmen, weil du doch über alle 3 Depots die Gewinne (Dividenden nicht vergessen) und Verluste ausgleichen möchtest. Daher eben alle 3 rein und sagen, was du bereits bezahlt hast.
Grüße und gutes Gelingen,
Andreas
Hallo Andreas, danke für deine Antwort! Ich denke dein Vorschlag ist richtig und so gedenke ich es auch zu tun. Unterstrichen wird dies, so meine ich, auch von der Erklärung Punkt 15 des Formularblattes E1 kv. Da steht bzgl. eines negativen Saldos: „Ist der Gesamtsaldo negativ, erfolgt hinsichtlich des negativen Saldos kein Verlustausgleich mit anderen nicht von Punkt 1.3 erfassten Einkünften (§27 Abs. 8 Z 4).“ Die bereits abgeführte KEST welche in KZ 899 angegeben wird befindet sich in Punkt 1.4 und würde somit laut dieser Erklärung, aus meiner Wahrnehmung, nicht für einen Verlustausgleich herangezogen. Wollte diesen Gedanken, hier einfach… Weiterlesen »
Servus Wolfgang, da hast du recht, aber lies bitte weiter und ich denke es müsste sich über das Formblatt dann automatisch gegenrechnen. Es gibt jedoch im Punkt 15 der Erklärung noch den Hinweis – wenn ich es richtig interpretiere – dass du hier auch das inländische Depot mithinzunehmen kannst. Beachten Sie bitte, dass in den Verlustausgleich grundsätzlich nur Substanzgewinne/-verluste einbezogen werden dürfen, bei denen nicht schon bei der depotführenden Stelle (Kreditinstitut) ein Verlustausgleich vorgenommen worden ist. In diesem Fall ist das KI verpflichtet, eine Bestätigung über den durchgeführten Verlustausgleich auszustellen Danach bei Punkt 16: „… Bei Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur… Weiterlesen »
Hallo Andreas, noch eine Frage zu den anrechenbaren Quellensteuern zB aus DE bei Degiro. angenommen man erhält EUR 150 Dividende aus einer Aktie wovon schon EUR 39,50 (26,3%) abgeführt wurde. Dann erhält man weitere EUR 100 aus einem DE ETF wovon aber keine Quellensteuer abgezogen wird. Durch das DBA kann man sich ja 15% anrechnen lassen, gilt das jetzt A) in obigen Beispiel NUR für die Aktie wo man bereits Quellensteuer abgeführt hat (also max 15% von EUR 150 -> EUR 22,50) oder B) für max 15% von DE GESAMT (EUR 37,50 von den gesamten EUR 250 Bruttoausschüttungen) in Fall… Weiterlesen »
Servus Martin, die Sache ist bissl komplexer. Du musst Aktie und Etf mal trennen. Bei der Aktie bzw. deren Dividende kannst du dir 15 Prozent anrechnen lassen. Sprich die restlichen 12,5 Prozent sind dann zu versteuern. Du bleibst dann auf einen Teil sitzen, den du theoretisch mit Aufwand in DE beim Finanzamt zurückholen kannst. Ich probiere das gerade und werde, wenn ich in vielen Monaten mehr weiß, darüber berichten. ? Zum Etf: hier musst du über Profitweb die Daten ziehen und diese verwenden. Das läuft eben anders als Dividenden und Kursgewinne von Aktien. Im Menü findest du unter Wissen und… Weiterlesen »