Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern
15. Juni 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Wie gehe ich es an, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem ausländischen Wertpapierdepot ordungsgemäß in Österreich versteuern möchte?
- Wie versteuere ich meine Kursgewinne und -verluste?
- Wie versteuere ich meine Dividendenerträge (Österreich, Deutschland, USA, Großbritannien, …)
- Wie versteuere ich meine Kuponerträge?
- Wie versteuere ich meine Ausschüttungserträge von Fonds und ETFs
- Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem Ausland nicht ordnungsgemäß versteuere?
- Betroffene Broker können sein: Trade Republic, Degiro, DKB, Scalable Capital, Comdirect, Lynx, CapTrader, Banx, Interactive Brokers, eToro, …
So könnten Sie es angehen
- Genaue Aufstellungen über Gewinne, Verluste, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge führen, über alle Depots
In diesem Ratgeber
Ein Wertpapierdepot im Ausland zu führen ist meist durch die niedrigen Gebühren sehr von Vorteil. Nachteilig ist hier, dass die lukrierten Kapitalerträge vom Auslandskunden selbst im Inland versteuert werden müssen. Gut zu wissen:
- Grundsätzlich sich bewusst werden, dass ein Auslandsdepot bedeutet, dass das österreichische Finanzamt sehr genau darüber bescheid weiß, was sich dort tut.
- Grundsätzlich sich bewusst sein, dass die niedrigeren Gebühren im Ausland höhere Aufwände gegenüberstehen. Sei es durch das machen der Steuern im Selbststudium oder durch einen Steuerberater der bezahlt werden muss.
Depot im Ausland - was tun?
Wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr, es ist lediglich eine Idee, eine Vermutung, wie Kapitalerträge aus dem Ausland in Österreich versteuert werden – ein Steuerberater und das Finanzamt sind die einzig richtigen & verlässlichen Ansprechpartner in dieser Situation!
Wer bei einem Broker im Ausland sein Wertpapierdepot hat, der ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich und dies für jedes Wertpapier. Gleich ob Aktie, Anleihe, Fonds, …. Ausländische Wertpapierdepots wie z. B. jene von
- eToro
- Degiro
- DKB
- Finanzen.net Zero
- Comdirect
- Banx
- Trade Republic
- Scalable Capital
- …
usw. sind in den letzten Jahren auch für uns Österreicher interessanter geworden und wurden nicht selten zum Traden und Investieren verwendet. Nachteil ist die jährliche Angabe der realisierten Kapitalerträge.
Das Bundesministerium für Finanzen führt auf seiner Website an, dass es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gibt, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen und für die keine KESt abgeführt wurde.
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Mehr InformationenKursgewinne und Kursverluste
Auf realisierte Kursgewinne müssen in Österreich 27,50 % Kapitalertragsteuer bezahlt werden. Dazu werden die Kursverluste von den Kursgewinnen abgezogen. Am besten ist es, es wird dazu eine Datei in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellt.
So sehen dann die Einträge aus:
In der rechten Spalte findet sich bereits die richtige Kennzahl zur Angabe in der Einkommensteuererklärung. Wie das genau aussieht und handzuhaben ist, findet sich weiter unten.
Dividendenerträge
Erliegen Sie nicht dem Irrtum, dass Sie in Österreich keine Einkommensteuererklärung machen müssen für die ausländischen Dividendenerträge, wo doch im Ausland bereits Quellensteuer abgezogen wurde. Die Dividendenerträge sind natürlich auch in Österreich zu versteuern. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer verrechnet wurde, so kann in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung die ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Die Finanz hat festgelegt, dass der Anrechnungsbetrag 15% der Kapitalerträge nicht übersteigen darf.
Aus dem oben angeführten Screenshot ist schön ersichtlich, dass das Institut, in diesem Fall Degiro, bereits Quellensteuer abführte. Nach Österreich, in die Schweiz, nach Deutschland und in die USA.
Gehen wir es Zeile für Zeile durch. Die erste Zeile sind die Ausschüttungen von Dividenden aus österreichischen Unternehmen wie z. B. die voestalpine oder die Österreichische Post AG. Dies ist auch sogleich ein gutes Beispiel, dass das was der Broker macht, vom Kunden ausgebügelt gehört. Die bezahlte Quellensteuer der Bruttodividende müsste doch 27,50 % sein, doch ist sie nicht. Bei beiden Ausschüttungen ist sie in unserem Praxisbeispiel einmal 26,57 % und einmal 27,06 %. Hier sind wir dem österreichischen Staat noch etwas schuldig.
In den nächstfolgenden Zeilen der Tabelle finden sich Dividendenausschüttungen aus aller Herren Länder bei denen zum Teil bereits Quellensteuer bezahlt wurde. Wie weiter oben bereits erläutert müssen 27,50 % an Steuer an den österreichischen Fiskus abgeführt werden, ist jedoch bereits Quellensteuer abgeführt worden, so können bis zu 15 % angerechnet werden. Zu verbesserten Veranschaulichung wurden dazu neben der Bruttodividende und der bezahlten Quellensteuer noch weitere Spalten hinzugefügt in denen gezeigt wird, wie hoch die bezahlte Quellensteuer bereits war und wie viel noch zu versteuern ist in Österreich. In der Schweiz und in Deutschland wurden weit über 15 % an Quellensteuer bereits abgeführt (Schweiz 35 %, Deutschland 23,34 %), doch angerechnet werden eben nur die 15 % und 12,50 % müssen so noch in Österreich abgeführt werden. Bei den Dividendenerträgen aus Großbritannien und Maxiko wurde gar keine Quellensteuer abgeführt und so sind volle 27,50 % in Österreich abzuführen. In den USA waren es genau 15 % und so sind die restlichen 12,50 % hier in Österreich an Steuer fällig.
Kuponerträge
Gibt es Erträge aus Kupons, als Zinszahlungen aus Anleihen, so sind auch diese zu versteuern. In Österreich beträgt diese 27,50 %.
Ausschüttungserträge
Anleger von Fonds und ETFs erhalten keine Dividenden sondern Ausschüttungen. Das ist ein kleiner Unterschied mit großen Auswirkungen.
Ausschüttungen
Bei ausschüttenden Fonds und ETFs gibt es im Regelfall Ausschüttungen, das soll auch so sein und wohl deshalb wurden diese angeschafft. Die Ausschüttungen werden voll mit 27,50 % versteuert.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Die Sache mit den ausschüttungsgleichen Erträge ist so komplex und langwierig, dass ein eigener Beitrag zu diesem Thema erstellt wurde. Ausschüttungsgleiche Erträge fallen fix bei thesaurierenden Fonds und ETFs an. Zu bedenken ist, dass auch ausschüttende Fonds und ETFs sehr wohl auch ausschüttungsgleiche Erträge haben können. So ist man nicht vor diesen gefeit, wenn ein ausschüttender Fonds bzw. ETFs gekauft wird. Haben Sie sowohl Ausschüttungen und auch ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern, so hilft der Beitrag zum Thema „ETFs und Fonds versteuern“ vielleicht weiter.
E1kV Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Um Ihre Kapitalerträge korrekt zu versteuern benötigen Sie das zusätzliche Formular E1kV zur Einkommensteuererklärung. Um zu diesem zu gelangen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wechsel zur Einkommensteuererklärung
Sie müssen noch keine Einkommensteuererklärung durchführen, sondern machen Jahr für Jahr die Arbeitnehmerveranlagung? Damit ist nun Schluss und Sie müssen in die Einkommensteuererklärung wechseln. Das ist keine große Hexerei und gleichzeitig auch kein Damoklesschwert. Die Einkommensteuererklärung hat einzig mehr Möglichkeiten als die Arbeitnehmerveranlagung, daher ist dies notwendig. Um einen Erklärungswechsel durchzuführen steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf “Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel” und wählen dort den “Wechsel zur Einkommensteuererklärung” aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel im Detail erklärt.
Zu Beginn des Erklärungswechsels muss geklärt werden, woher die Einkünfte stammen. Dazu verwenden Sie das Dropdown und wählen “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. Im Erklärungsfeld darunter bei “Genaue Bezeichnung” erklären Sie, woher die Einkünfte stammen werden. Je genauer, desto besser. Das freut das Finanzamt, wenn hier genaue Angaben getätigt werden und es gibt keine Rückfragen – in unserem Fall könnte das z. B. irgendwas mit „Kursgewinne bzw. -verluste und Kupon-/Dividendenerträge aus Veranlagungen in einem ausländischen Wertpapierdepot“ sein. Nach den ersten Eingaben folgt die Angabe, ab welchem Datum die “unternehmerische Tätigkeit” beginnt. In unserem Falle gar nicht, aber wir verwenden das Feld um anzugeben, ab wann das Auslandsdepot bzw. die dortige Veranlagung gestartet wurde. Hier z. B. der 1.1.2018.
Bei den weiteren Angaben geht es weiter zur verpflichtenden Eingabe des Bilanzstichtages. Dieser wird vermutlich bei allen der 31.12. des Jahres sein und die letzten beiden Angaben beziehen sich auf die voraussichtlichen Brutto-Zinseinkünfte, welche in den Feldern “Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr” bzw. “Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr” eingetragen wird. Wenn die Zinseinkünfte und die daraus resultierende Steuerzahlung einen höheren Betrag ausmachen würde, so ist es auch möglich, dass das Finanzamt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer vorschreibt. Dies würde dann mit einer quartalsmäßigen Zahlung abgegolten werden.
Kursgewinne, Dividendenerträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge in E1kv versteuern
Um die Zinserträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Folgende Kennziffern könnten für Sie wichtig sein:
Kennziffer | Einzutragen sind |
862 | Inländische Dividendenerträge |
863 | Ausländische Dividendenerträge |
981 | Inländische Kursgewinne |
994 | Ausländische Kursgewinne |
891 | Inländische Kursverluste |
892 | Ausländische Kursverluste |
898 | Ausschüttungen (Ausland) |
937 | Ausschüttungsgleiche Erträge (Ausland) |
899 | Bereits bezahlte Kapitalertragsteuer für inländische Wertpapiere im Ausland |
998 | Bereits bezahlte Quellensteuer für ausländische Dividendenerträge |
Wie es mit ausländischen Sparzinsen aussieht, wo diese einzutragen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag auf der Schwesternseite Sparzinsen.at.
Abgabenrechtliche Nachteile
Den Staat zu bescheißen ist niemals eine gute Idee und so ist es auch hier, wenn im Ausland Kapitalerträge erzielt werden und diese nicht ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angeführt werden. Was kann passieren? Fix ist einmal, dass es zu Steuernachzahlungen kommen wird und es kann sogar zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu glauben, dass das österreichische Finanzamt nichts vom Wertpapierdepot im Ausland mitbekommt ist vermessen. Es ist so, dass dank Common-Reporting-Standards (CRS) die österreichischen Finanzbehörden sehr genau im Bilde sind, wer, was und wie viel im Ausland gebunkert hat und wie viel Steuern zu entrichten gewesen wären. Daher immer steuerehrlich sein!
Steuern nicht abzuliefern ist keineswegs ein Kavaliersdelikt! Im Jahr 2021 zeigt das BMF sehr genau auf, dass neben einer Geldstrafe bis hin zum Doppelten auch eine Freiheitstrafe verhängt werden kann (Quelle BMF.gv.at). Nehmen Sie das Thema Steuern also nicht auf die leichte Schulter. Ehrlich währt am längsten!
Steuereinfaches Wertpapierdepot zu empfehlen?
Bei all diesem Aufwand gibt es natürlich auch Gründe warum ein Wertpapierdepot im Ausland durchaus Sinn ergibt. Neben den meist kostengünstigen Gebühren im Ausland ist es bei erfolgreichen Trades durchaus auch interessant im Ausland das Wertpapierdepot zu haben, denn in diesem Fall könnte es auch ein Vorteil sein, dass die Steuern für Kapitalerträge erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Ob sich das aber tatsächlich so bewahrheitet wie erträumt steht natürlich auf einem anderen Papier. Schließlich will auch das Finanzamt Vorauszahlungen der Einkommensteuer, wenn höhere Erträge im Ausland zu erwarten sind.
Wenn Sie nun der Überzeugung sind, nein, das tu ich mir alles nicht an, dann gibt es folgende interessante steuereinfache Broker für Sie neben Ihrer Hausbank. Diese übernehmen das Thema Steuern für Sie.
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine ausführlichen und informativen Beiträge.
Ich hätte jetzt noch eine Frage, wenn ich ein steuereinfaches Depot für ETFs habe und ein nicht steuereinfaches Depot bei einem anderen Broker für Aktien, muss ich dann nur die Werte für das nicht steuereinfache Depot bei der Einkommenssteuererklärung angeben oder für beide Depots? Und wenn ich heuer damit anfange muss ich direkt bei Eröffnung des ausländischen Depots auf die Einkommenssteuererklärung wechseln oder würde das bis Ende des Jahres ausreichen?
Vielen Dank im Voraus!
Frage 1) Nur wenn ein KESt-Verlustausgleich gemacht werden möchte.
Frage 2) Das weiß ich nicht, würde vermuten eher nein. –> https://www.broker-test.at/faq/faq-steuern/#elementor-toc__heading-anchor-8 „Die Einkommensteuererklärung ist bis 30. April des Folgejahres bzw. bei elektronischer Übermittlung über FinanzOnline bis 30. Juni des Folgejahres einzureichen (§ 134 Abs 1 BAO).“
Hallo Andreas, ich schätze deine großartigen Erklärungen und deine transparente Herangehensweise sehr – das ist extrem hilfreich! Nach langen Überlegungen habe ich mich dazu entschlossen ein ausländisches Broker-Konto bei Freedom 24 zu eröffnen. Der Broker ist vermutlich deutlich riskanter als andere. Ist doch sein Mutterunternehmen in Russland lokalisiert. Der Anreiz liegt für mich darin, als einzigen EU Broker Zugriff zu US IPOs zu erhalten. Insbesondere die Wertentwicklung von Tech-Unternehmen wie AirBnb, Lemonade oder Snowflake wecken mein Interesse. Gerne möchte ich den Broker und die IPO Teilnahme mit meinem Risikokapital „testen“. Wenn du daran Interesse hast, dies mitzuverfolgen und darüber zu… Weiterlesen »
Hallo Paul, so klein ist die Welt 🙂 Irrsinnig gerne! Ich hatte die App schon länger am Smartphone, habe aber dann wegen der Russland-Beteiligung gezögert. Freedom24 und 2 weitere stehen aber auf meiner Liste und bin ich nun auch angegangen. Dennoch ist es immer wichtig auch immer andere Sichtweisen in die Broker Berichte aufzunehmen, denn mein eigener Saft hat halt einen ordentlichen Stallgeruch. Ich komme nicht aus meiner Haut heraus. Daher sehr gerne, bin jetzt auch selbst dabei mir u.a. Freedom24 näher anzusehen. Bin selbst sehr gespannt ob das Werbeversprechen in Hinblick auf IPOs auch tatsächlich gehalten werden kann (oder… Weiterlesen »
Muss ich etwas beim Steuerausgleich angeben, wenn ich Flatex verwende oder übermittelt das Flatex dem Finanzamt automatisch?
Flatex führt die Kapitalertragsteuer als Abgeltungssteuer an das Finanzamt automatisch ab. Also nein, Flatex Österreich ist ein steuereinfacher Broker für seine Anwender, genauso wie easybank, Hello Bank, bankdirekt oder z. B. die DADAT.
PS… oder sind die 370,97 Euro, die noch in AT zu versteuern sind nirgendwo anzuführen und das Finanzamt errechnet diesen Differenzbetrag selbständig?
Danke!
Genau so ist es. Man gibt die Bruttodividenden an z. B. unter 863 die ausländischen Dividendenerträge.
Vielen Dank, Andreas!
Lieber Andreas,
vielen herzlichen Dank für deine Unterstützung bei den Steuerfragen. Das hier ist eine Schatzkiste von unschätzbarem Wert. Super! 🙂
Bitte mach weiter so!
Eine Frage habe ich auch:
In deiner Excel-Tabelle oben zum Thema „Auslandsdepot Steuern: Dividenden“ errechnest du rechts unten die Summe von 370,97, die noch „in AT zu versteuern“ ist.
Frage: in welchem Feld muss ich diesen Betrag auf dem Steuerformular anführen?
Liebe Grüße
Felix
Du hast bereits in einem Kommentar erwähnt, dass die Transaktionsgebühren nicht gegengerechnet werden kann – wie sieht es bei bereits bezahlten Zinsen aus? (Trading 212 CFD > Berichte > Zinsen)
Gibt man im „E1kv 857“ die Summe aus realisierten Gewinnen, Verlusten und bezahlten Zinsen aus CFD an, ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus! LG, Kai
Das gilt meines Wissens nur bei endbesteuerten Kapitalerträgen, dass Werbungskosten etc. nicht geltend gemacht werden dürfen. CFDs sind bekanntlich nicht endbesteuert und nach Tarif zu versteuern, weil ich hätte diese in § 27. Abs. 2 bei Punkt 7 „Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten“ gesehen. Du ja auch nach deinem Hinweis auf die Kennzahl 857? Eine Handlungsanleitung wie etwas korrekt zu versteuern ist gibt einzig die Steuerberatungskanzlei deiner Wahl, die sind dazu befugt und haben auch die nötige Expertise und die dazugehörige Erfahrung. Alternativ kannst du es mit einer konkreten, geschlossenen Frage auch beim Finanzamt probieren. Handlungsanleitungen gibt es aber auch… Weiterlesen »
Können die 54,22€ Transaktionskosten aus obigem Beispiel auch angerechnet werden? Ich finde in der E1kV dazu leider kein Feld zum Eintragen. Wäre super wenn das im Artikel auch erklärt wird wie die Transaktionskosten zu handhaben sind.
Nein, das ist nicht möglich und nicht erlaubt.
Hallo Andreas, hier eine kurze Frage ( natürlich nur als unverbindliche Auskunft) – wenn ich einen Aktiensparplan habe … ich zahle laufen ein und hebe nur einmal nach 3 Jahren alles ab ..ist die Versteurung nur in dem Jahr ..wo ich alles abhebe oder ? lg Rudi
Servus Rudi,
also mit einer Abhebung hat das nichts zu tun. Ich denke du meinst, wenn du deine Aktien realisierst, sprichst verkaufst. Die Überweisung des Geldes ist nicht das Steuerevent.
Dann wäre es so, wie du es dir vorstellst. Wichtig ist halt, dass es auch tatsächlich in Österreich als Aktie eingestuft wird das Wertpapier und es zu keinen anderen Kapitaltransaktionen gekommen ist (z. B. Dividende).
Hallo Andreas,
ich habe meine realisierten Gewinne (privat) im Ausland im Feld 994 angegeben. Wenn ich aber die Steuern berechne, berechnet Finanzonline für meine Gewinne aus Aktien und Dividende 48% Steuersatz. Wie kann ich dies zu 27,5% korrigieren? Ich habe versucht, meine Gewinne in verschiedene Felder einzugeben, aber es wird immer noch mit 48% Steuersatz berechnet.
Vielen Dank für deine Unterstützung.
Das kann ich nicht nachvollziehen, ich glaube du täuscht dich. Du meinst, dass deine Gesamtsteuerbelastung bei 48 % liegt. Du siehst ja selbst, dass das Feld 994 für Einkünfte aus real. Wertsteigerungen aus Kapitalvermögen im Ausland ist.
Ansonsten ist das Finanzamt da für dich, wenn es um die Vorberechnung und deren Erklärung geht bzw. um deinen Bescheid. Ich kann dir nur sagen, bitte prüfe das ganz genau, denn ich bin mir sehr sicher, dass die Systeme des Finanzamts alles korrekt berechnen 😉
Hallo Andreas,
danke für deine schnelle Antwort. Nein, hier habe ich mich nicht getäuscht. Ich meinte, dass die Steuern nur für die Aktiengewinne (Veräußerungsgewinne) mit 48% berechnet werden und nicht mein üblicher Einkommensteuersatz, von dem ich weiß, dass er höher ist.
Wenn ich die automatische Vorberechnung in Finanzonline benutze, beträgt die Kapitalertragssteuer für meine Gewinne statt der 27,5% immer 48%, egal in welchem Feld ich meinen Gewinn eingebe.
Danke nochmals.
LG
Devaraj
Du kannst mir einen Screencast dazu schicken (Email im Impressum) ich bin mir aber sehr sicher, dass die Veranlagung passen wird. Du kannst ja, falls der Bescheid wirklich nicht stimmen sollte, diesen beeinspruchen.
Danke Andreas. Ich habe zu dir ein Email mit Screenshots geschickt.
Hallo Andreas,
ist noch bekannt, was dabei rausgekommen ist und was der Grund war? Ich habe nämlich dasselbe Problem, dass ich nicht auf die 27,5% komme. Dabei gebe ich den gesamten „Gewinn“ an und nicht nur den prozentuellen Betrag von 27,5%, d.h. Wenn der Gewinn 100€ beträgt, trage ich in 994 auch 100€ ein und nicht 27,5€ . Das müsste mMn korrekt sein und trotzdem erhalte ich bei der Vorberechnung eine ungefähr doppelt so hohe Nachzahlung (trotz eingetragenen Kursverlusten)
LG
NoUser 🙂
Lieber Andreas,
eine sehr informativer Beitrag.
Und doch bitte einen Rat: Ist man verpflichtet, bei einem Gesamtverlust bei den Kapitaleinkünften (z.B. Gewinn im Ausland ist kleiner als Verlust im Inland) eine E1kv abzugeben? Passieren kann einem ja nichts oder?
glg
Ja, man ist dazu verpflichtet:
„Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht für unbeschränkt Steuerpflichtige grundsätzlich auch dann, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 Prozent, aber nicht der KESt unterliegen (insbesondere ausländische Kapitaleinkünfte) sowie … “
Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html#:~:text=Grunds%C3%A4tzlich%20sind%20Sie%20verpflichtet%2C%20eine,Sie%20eine%20Einkommensteuererkl%C3%A4rung%20zugesendet%20bekommen.
Danke für die Infos. Meine Frage: Falls man unter den 22 Euro ist, muss man dem Finanzamt trotzdem melden, dass man ein ausländisches Depot hat (bzw. ein Erklärungswechsel machen)
….Und ich bin derzeit noch Geringverdiener, somit Negativsteuer-Empfänger. Ich könnte die ausländischen Kapitaerträge (sobald sie 22Euro übersteigen) dem normalen Einkommenssteuersatz unterwerfen und somit keine Steuern für die Kapitalerträge zahlen oder?
Vielen Dank schon mal für deine Antwort! LG Paul
EStG:
§ 39. (1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraumes) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat. Hat der Steuerpflichtige lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen, so erfolgt eine Veranlagung nur, wenn die Voraussetzungen des § 41 vorliegen. Sind im Einkommen Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, so bleiben Überschüsse aus dieser Einkunftsart außer Ansatz, wenn sie 22 Euro nicht übersteigen.
Danke für die vielen Infos. Meine Frage: zahlt der Broker im Inland auch Quellensteuern? und dann zusätzlich 27,5% KeSt.? Oder passt er die KeSt. an, wie in deinem Beispiel Schweiz und US? Oder muss man bei einem inländischen Broker keine Quellensteuer zahlen?!
… und dann noch eine Frage: du hast einen Fehler bei der Abgabe deines ausländischen Brokers entdeckt.. weil du klarerweise nachrechnest.. aber rechnest du auch die Abgabe von inländischen Anbietern nach?
Danke schon vorab für deine Antwort. LG Sophie
Quellensteuer fällt am Sitz des Unternehmens an und muss bezahlt werden, das macht der Broker immer. Egal ob steuereinfach oder nicht steuereinfach. Manche Länder haben höhere Quellensteuer, manche eine niedrigere. Der österreichische Staat will von uns 27,50 % Kapitalertragsteuer, dank DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) wird jedoch ein Teil der Quellensteuer angerechnet. Angerechnet werden kann maximal 15 % der Quellensteuer. Jetzt hängt es eben davon ab, wie viel der andere Staat an Quellensteuer will. Manche Geschichten rechne ich nach, besonders gerne ausschüttungsgleiche Erträge bzw. Sichtkontrollen ob das zusammenpasst. Aber alles nur in Stichprobenform. Habe ich bereits Fehler entdeckt? Ja. Die waren aber offensichtlich.… Weiterlesen »
Danke 🙂
Hallo! Hat jemand auch so eine Tabelle für die Besteuerung auf rein US Aktien? Also wo ich jeden Trade statt Dividende eingebe. Weitere Frage: Ich habe das W8-ben bei meinem Broker in USA ausgefüllt und abgegeben. In den USA werden ja 30% auf Aktiengewinne verrechnet. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich werden vom Broker in den USA jedoch nur 15% auf Gewinne einbehalten und abgeführt. Welchen Steuersatz muss ich dann in Österreich bei der Einkommensteuer angeben? Die Differenz auf 27,5% mit 12,5% oder die gesamten 27,5%. Ich bin zwar schon sehr sicher das es die 12,5% sind, aber ich möchte es… Weiterlesen »
Hallo allerseits, ich hätte eine Frage bezüglich er Tabelle bei der Versteuerung der Dividendenerträge. Ich habe mir selber ein Excel zusammengestellt und testweise die Daten der hier angeführten Beispieltabelle eingegeben und komme beim in AT zu versteuernden Betrag leider auf etwas andere Ergebnisse? Ich berechne so: (Bruttodividende – anzurechnende Quellensteuer) * verbleibender Steuersatz Im US Beispiel wäre das: (1920,75 – 288,11) * 0,125 = 204,08125€ In der Tabelle findet man den Wert 240,09€? Mache ich etwas falsch? Selbiges passiert bei den Beispielen CH und DE. Bin außerdem draufgekommen, dass mein Betrag immer ~85% von dem in der Tabelle sind. US:… Weiterlesen »
Ich hätte auch einfach unten nachlesen können und sehen, dass dieselbe Frage schon einmal gestellt wurde. 😀
Steuern von der Bruttodividende berechnen, alles klar.
Alles klar 🙂
Hat sich also geklärt.
Hallo Zusammen,
eine Frage – wenn ich ein Depot bei flatex.at habe und eines beim ausländischen Broker muss ich dann bei der Einkommenssteuererklärung nur jene Daten des ausländischen Broker angeben oder auch die des inländischen (obwohl ich da ja schon die Steuer bezahlt habe). Danke im voraus für Eure Hilfe.
lg
bernhard
Über eine Pflicht ist mir nichts bekannt, du kannst bzw. sollst sie aber anführen, denn es kann durchaus interessant sein in Hinblick auf einen Verlustausgleich. z. B. hast du bei Flatex KESt bezahlt und beim Auslandsdepot Verluste realisiert. Diese kannst du gegenrechnen.
Wenn es dir zu viel Arbeit ist nachzusehen was bei Flatex im Bericht steht, so wird dir das FA sicherlich keinen Strick drehen, denn du hast – wie du selbst schreibst – dort bereits die KESt bezahlt.
Spannend wird es aber, wenn man tatsächlich Verluste aus dem Ausland mit Gewinnen von Flatex gegenrechnen möchte, oder? Wo genau trage ich dann die Flatex-Gewinne ein, damit das FA später nicht denkt, ich hätte die Kest auf diese Inlandsgewinne noch nicht bezahlt, und bei +100€ Gewinn Flatex und -100€€ Verlust im Ausland dann 0 Kest übrig bleibt und die 27.5€ Kest, die Flatex bereits abgeführt hat, beim FA versickert?
In das richtige Feld musst du es eintragen, je nachdem um was es geht. Eigentlich habe ich mir wirklich viel Mühe gegeben mit der obigen Anleitung und es empfiehlt sich diese wirklich gut durchzulesen. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich, weil das E1kv Formular es genauer wissen will.
Um sicher zu gehen, dass auch alles wirklich stimmt, ist ein Besuch beim Steuerberater die beste Wahl!
Hi Andreas, danke mal wieder für die rasche Antwort! Bin mir nicht sicher ob ich mich richtig ausgedrückt habe. Wo was einzutragen ist macht dein Post sehr klar. Aber wie weiß das FA, dass ich X€ (im Beispiel von oben 27.5€) bereits über Flatex abgeführt habe? Das Feld 899 kommt noch am ehesten hin, aber ich verstehe das Feld eher so, dass man angibt, wieviel Kest im Inland fällig ist, und nicht, ob diese fällige Inlands-Kest bereits bezahlt wurde oder nicht?
Wie das Finanzamt das weiß? In dem du den passenden Wert einträgst – das Finanzamt wird bei dir gegebenenfalls nach den Belegen fragen?
So ist das Feld 899 auch beschrieben von mir, siehe oben. Deiner Einschätzung kann ich nicht folgen, lese es so, dass es eine Vermutung deinerseits ist und keine Ableitung aus der E1kv Erklärung. Richtig?
Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich Brokerwechsel von einem ausländischen zu einem inländischen, steuereinfachen Broker.
Ich habe seit etwa einem halben Jahr ein Depot bei der onvista Bank, stelle aber immer mehr fest, dass die etwas niedrigeren Kosten kaum den Zeit- und Nervenaufwand für die selbstständige Versteuerung wert sein können. Daher die Frage: Wenn ich jetzt den Broker wechsle (zB zu flatex oder DADAT), muss ich mich dann für das Kalenderjahr 2020 trotzdem noch selbst um die Steuererklärung kümmern oder übernimmt das dann bereits alles der österreichische Broker?
Vielen Dank!
Das kommt darauf an, was du im Depot hast bzw. hattest. Dein neuer Broker wird sich dann mit Übernahme um alles kümmern. Fraglich ist natürlich, ob dein neuer Broker die Einstandskosten vom alten Broker erhält.
Hallo Andreas,
weißt du ab welcher Summe muss ich meine Steuern deklarieren?
Hab gehört, dass ich das machen muss erst, wenn mein Einkommen mehr als 700 Euro pro Jahr ist. Stimmt das?
Danke im Voraus!
Artiom
Mein Halbwissen als NICHT-Steuerberater oder sonstwie Gebildeter, also lediglich meine Meinung:
Das ist nicht so pauschal zu sagen. Von welchen Steuern sprichst du? Kapitalsteuer ab 22 Euro brutto, Tarifbesteuerung gibt es einige Vorgaben, ab wann Pflichtveranlagung nötig ist. Ist man NUR unselbstständig tätig und hat Nebeneinkünfte, so gibt es einen Freibetrag von 730 Euro bzw. eine dazugehörige Einschleifregelung. Eine Meldung ist hier jedoch nötig (siehe auch). Davon unbetroffen sind aber die Regeln in Hinblick auf Sozialversicherung, Gewerberecht und etwaige andere Geschichten.
Du siehst, da muss man gehörig aufpassen bei Pauschalisierungen.
Hallo, hätte gern eine Frage bzgl der Tabelle mit den Dividenden stellen. Zb. Bruttodividende in der Schweiz sind 177.51, die Summe wird versteuert und ich bekomme im Endeffekt 115,37. In Österreich zu versteuern sind noch 27.5%. Die Frage ist, wieso werden diese 27.5% von der Bruttodividende abgezogen und nicht von der Nettodividende. Danke!
Weil die Steuern vom Bruttobetrag abgezogen werden. Eine Schweizer Steuer vom Brutto Betrag und die österreichische Steuer vom Netto Betrag? Das ergibt keinen Sinn. Also immer von der Bruttozahlung der Dividende werden die Steuern berechnet.
Danke für deine schnellen Antworten! Ich dachte, weil der Nettobetrag auf mein Konto überwiesen wird, muss ich Steuer von dieser Summe schon zahlen.
Hallo, falls ich nur Aktien kaufe/verkaufen bzw. dividende bekomme, muss ich sowohl E1, als auch E1kv ausfüllen oder nur E1kv? Danke!
Es keine keine E1kv ohne E1 – also beides.
Wie der Erklärungswechsel funktioniert habe ich hier erklärt: https://www.broker-test.at/steuern/erklaerungswechsel/
Hallo Andreas,
weißt du wie die Versteuerung bei Auslandsbrokern die nicht steuereinfach sind funktioniert, wenn man in einem Jahr viele Trades (also Gewinne und Verluste) durchführt? Wenn ich beispielsweise 1000€ Gewinn und 500€ Verlust in einem Jahr mit 50 Trades gemacht habe, muss ich eine Auflistung bei der Steuererklärung angeben und zahle dann auf die Differenz die 27.5 KeSt? Und zahle ich die auch, wenn das Geld wieder reinvestiert wurde oder noch in meinem Brokerage-Account liegt, oder erst wenn’s zurück auf mein Konto kommt?
Alles mal abgesehen von der Quellensteuer.
Danke dir für die Mühe,
Michael
Bei der E1kv und auch sonst sind immer nur die Summen gefragt. Wenn das Finanzamt nachfragt, dann benötigt es die gesamte Liste, wie man auf die Summen gekommen ist.
Es gilt das Zuflussprinzip. Das heißt, die Steuer ist zu zahlen, wenn der Gewinn realisiert wurde und nicht, wenn du es gerne hättest und du dir das Geld dann überweist 😉
Grüße,
Andreas