Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern
15. Juni 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Wie gehe ich es an, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem ausländischen Wertpapierdepot ordungsgemäß in Österreich versteuern möchte?
- Wie versteuere ich meine Kursgewinne und -verluste?
- Wie versteuere ich meine Dividendenerträge (Österreich, Deutschland, USA, Großbritannien, …)
- Wie versteuere ich meine Kuponerträge?
- Wie versteuere ich meine Ausschüttungserträge von Fonds und ETFs
- Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem Ausland nicht ordnungsgemäß versteuere?
- Betroffene Broker können sein: Trade Republic, Degiro, DKB, Scalable Capital, Comdirect, Lynx, CapTrader, Banx, Interactive Brokers, eToro, …
So könnten Sie es angehen
- Genaue Aufstellungen über Gewinne, Verluste, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge führen, über alle Depots
In diesem Ratgeber
Ein Wertpapierdepot im Ausland zu führen ist meist durch die niedrigen Gebühren sehr von Vorteil. Nachteilig ist hier, dass die lukrierten Kapitalerträge vom Auslandskunden selbst im Inland versteuert werden müssen. Gut zu wissen:
- Grundsätzlich sich bewusst werden, dass ein Auslandsdepot bedeutet, dass das österreichische Finanzamt sehr genau darüber bescheid weiß, was sich dort tut.
- Grundsätzlich sich bewusst sein, dass die niedrigeren Gebühren im Ausland höhere Aufwände gegenüberstehen. Sei es durch das machen der Steuern im Selbststudium oder durch einen Steuerberater der bezahlt werden muss.
Depot im Ausland - was tun?
Wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr, es ist lediglich eine Idee, eine Vermutung, wie Kapitalerträge aus dem Ausland in Österreich versteuert werden – ein Steuerberater und das Finanzamt sind die einzig richtigen & verlässlichen Ansprechpartner in dieser Situation!
Wer bei einem Broker im Ausland sein Wertpapierdepot hat, der ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich und dies für jedes Wertpapier. Gleich ob Aktie, Anleihe, Fonds, …. Ausländische Wertpapierdepots wie z. B. jene von
- eToro
- Degiro
- DKB
- Finanzen.net Zero
- Comdirect
- Banx
- Trade Republic
- Scalable Capital
- …
usw. sind in den letzten Jahren auch für uns Österreicher interessanter geworden und wurden nicht selten zum Traden und Investieren verwendet. Nachteil ist die jährliche Angabe der realisierten Kapitalerträge.
Das Bundesministerium für Finanzen führt auf seiner Website an, dass es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gibt, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen und für die keine KESt abgeführt wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenKursgewinne und Kursverluste
Auf realisierte Kursgewinne müssen in Österreich 27,50 % Kapitalertragsteuer bezahlt werden. Dazu werden die Kursverluste von den Kursgewinnen abgezogen. Am besten ist es, es wird dazu eine Datei in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellt.
So sehen dann die Einträge aus:
In der rechten Spalte findet sich bereits die richtige Kennzahl zur Angabe in der Einkommensteuererklärung. Wie das genau aussieht und handzuhaben ist, findet sich weiter unten.
Dividendenerträge
Erliegen Sie nicht dem Irrtum, dass Sie in Österreich keine Einkommensteuererklärung machen müssen für die ausländischen Dividendenerträge, wo doch im Ausland bereits Quellensteuer abgezogen wurde. Die Dividendenerträge sind natürlich auch in Österreich zu versteuern. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer verrechnet wurde, so kann in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung die ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Die Finanz hat festgelegt, dass der Anrechnungsbetrag 15% der Kapitalerträge nicht übersteigen darf.
Aus dem oben angeführten Screenshot ist schön ersichtlich, dass das Institut, in diesem Fall Degiro, bereits Quellensteuer abführte. Nach Österreich, in die Schweiz, nach Deutschland und in die USA.
Gehen wir es Zeile für Zeile durch. Die erste Zeile sind die Ausschüttungen von Dividenden aus österreichischen Unternehmen wie z. B. die voestalpine oder die Österreichische Post AG. Dies ist auch sogleich ein gutes Beispiel, dass das was der Broker macht, vom Kunden ausgebügelt gehört. Die bezahlte Quellensteuer der Bruttodividende müsste doch 27,50 % sein, doch ist sie nicht. Bei beiden Ausschüttungen ist sie in unserem Praxisbeispiel einmal 26,57 % und einmal 27,06 %. Hier sind wir dem österreichischen Staat noch etwas schuldig.
In den nächstfolgenden Zeilen der Tabelle finden sich Dividendenausschüttungen aus aller Herren Länder bei denen zum Teil bereits Quellensteuer bezahlt wurde. Wie weiter oben bereits erläutert müssen 27,50 % an Steuer an den österreichischen Fiskus abgeführt werden, ist jedoch bereits Quellensteuer abgeführt worden, so können bis zu 15 % angerechnet werden. Zu verbesserten Veranschaulichung wurden dazu neben der Bruttodividende und der bezahlten Quellensteuer noch weitere Spalten hinzugefügt in denen gezeigt wird, wie hoch die bezahlte Quellensteuer bereits war und wie viel noch zu versteuern ist in Österreich. In der Schweiz und in Deutschland wurden weit über 15 % an Quellensteuer bereits abgeführt (Schweiz 35 %, Deutschland 23,34 %), doch angerechnet werden eben nur die 15 % und 12,50 % müssen so noch in Österreich abgeführt werden. Bei den Dividendenerträgen aus Großbritannien und Maxiko wurde gar keine Quellensteuer abgeführt und so sind volle 27,50 % in Österreich abzuführen. In den USA waren es genau 15 % und so sind die restlichen 12,50 % hier in Österreich an Steuer fällig.
Kuponerträge
Gibt es Erträge aus Kupons, als Zinszahlungen aus Anleihen, so sind auch diese zu versteuern. In Österreich beträgt diese 27,50 %.
Ausschüttungserträge
Anleger von Fonds und ETFs erhalten keine Dividenden sondern Ausschüttungen. Das ist ein kleiner Unterschied mit großen Auswirkungen.
Ausschüttungen
Bei ausschüttenden Fonds und ETFs gibt es im Regelfall Ausschüttungen, das soll auch so sein und wohl deshalb wurden diese angeschafft. Die Ausschüttungen werden voll mit 27,50 % versteuert.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Die Sache mit den ausschüttungsgleichen Erträge ist so komplex und langwierig, dass ein eigener Beitrag zu diesem Thema erstellt wurde. Ausschüttungsgleiche Erträge fallen fix bei thesaurierenden Fonds und ETFs an. Zu bedenken ist, dass auch ausschüttende Fonds und ETFs sehr wohl auch ausschüttungsgleiche Erträge haben können. So ist man nicht vor diesen gefeit, wenn ein ausschüttender Fonds bzw. ETFs gekauft wird. Haben Sie sowohl Ausschüttungen und auch ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern, so hilft der Beitrag zum Thema „ETFs und Fonds versteuern“ vielleicht weiter.
E1kV Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Um Ihre Kapitalerträge korrekt zu versteuern benötigen Sie das zusätzliche Formular E1kV zur Einkommensteuererklärung. Um zu diesem zu gelangen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wechsel zur Einkommensteuererklärung
Sie müssen noch keine Einkommensteuererklärung durchführen, sondern machen Jahr für Jahr die Arbeitnehmerveranlagung? Damit ist nun Schluss und Sie müssen in die Einkommensteuererklärung wechseln. Das ist keine große Hexerei und gleichzeitig auch kein Damoklesschwert. Die Einkommensteuererklärung hat einzig mehr Möglichkeiten als die Arbeitnehmerveranlagung, daher ist dies notwendig. Um einen Erklärungswechsel durchzuführen steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf “Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel” und wählen dort den “Wechsel zur Einkommensteuererklärung” aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel im Detail erklärt.
Zu Beginn des Erklärungswechsels muss geklärt werden, woher die Einkünfte stammen. Dazu verwenden Sie das Dropdown und wählen “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. Im Erklärungsfeld darunter bei “Genaue Bezeichnung” erklären Sie, woher die Einkünfte stammen werden. Je genauer, desto besser. Das freut das Finanzamt, wenn hier genaue Angaben getätigt werden und es gibt keine Rückfragen – in unserem Fall könnte das z. B. irgendwas mit „Kursgewinne bzw. -verluste und Kupon-/Dividendenerträge aus Veranlagungen in einem ausländischen Wertpapierdepot“ sein. Nach den ersten Eingaben folgt die Angabe, ab welchem Datum die “unternehmerische Tätigkeit” beginnt. In unserem Falle gar nicht, aber wir verwenden das Feld um anzugeben, ab wann das Auslandsdepot bzw. die dortige Veranlagung gestartet wurde. Hier z. B. der 1.1.2018.
Bei den weiteren Angaben geht es weiter zur verpflichtenden Eingabe des Bilanzstichtages. Dieser wird vermutlich bei allen der 31.12. des Jahres sein und die letzten beiden Angaben beziehen sich auf die voraussichtlichen Brutto-Zinseinkünfte, welche in den Feldern “Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr” bzw. “Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr” eingetragen wird. Wenn die Zinseinkünfte und die daraus resultierende Steuerzahlung einen höheren Betrag ausmachen würde, so ist es auch möglich, dass das Finanzamt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer vorschreibt. Dies würde dann mit einer quartalsmäßigen Zahlung abgegolten werden.
Kursgewinne, Dividendenerträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge in E1kv versteuern
Um die Zinserträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Folgende Kennziffern könnten für Sie wichtig sein:
Kennziffer | Einzutragen sind |
862 | Inländische Dividendenerträge |
863 | Ausländische Dividendenerträge |
981 | Inländische Kursgewinne |
994 | Ausländische Kursgewinne |
891 | Inländische Kursverluste |
892 | Ausländische Kursverluste |
898 | Ausschüttungen (Ausland) |
937 | Ausschüttungsgleiche Erträge (Ausland) |
899 | Bereits bezahlte Kapitalertragsteuer für inländische Wertpapiere im Ausland |
998 | Bereits bezahlte Quellensteuer für ausländische Dividendenerträge |
Wie es mit ausländischen Sparzinsen aussieht, wo diese einzutragen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag auf der Schwesternseite Sparzinsen.at.
Abgabenrechtliche Nachteile
Den Staat zu bescheißen ist niemals eine gute Idee und so ist es auch hier, wenn im Ausland Kapitalerträge erzielt werden und diese nicht ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angeführt werden. Was kann passieren? Fix ist einmal, dass es zu Steuernachzahlungen kommen wird und es kann sogar zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu glauben, dass das österreichische Finanzamt nichts vom Wertpapierdepot im Ausland mitbekommt ist vermessen. Es ist so, dass dank Common-Reporting-Standards (CRS) die österreichischen Finanzbehörden sehr genau im Bilde sind, wer, was und wie viel im Ausland gebunkert hat und wie viel Steuern zu entrichten gewesen wären. Daher immer steuerehrlich sein!
Steuern nicht abzuliefern ist keineswegs ein Kavaliersdelikt! Im Jahr 2021 zeigt das BMF sehr genau auf, dass neben einer Geldstrafe bis hin zum Doppelten auch eine Freiheitstrafe verhängt werden kann (Quelle BMF.gv.at). Nehmen Sie das Thema Steuern also nicht auf die leichte Schulter. Ehrlich währt am längsten!
Steuereinfaches Wertpapierdepot zu empfehlen?
Bei all diesem Aufwand gibt es natürlich auch Gründe warum ein Wertpapierdepot im Ausland durchaus Sinn ergibt. Neben den meist kostengünstigen Gebühren im Ausland ist es bei erfolgreichen Trades durchaus auch interessant im Ausland das Wertpapierdepot zu haben, denn in diesem Fall könnte es auch ein Vorteil sein, dass die Steuern für Kapitalerträge erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Ob sich das aber tatsächlich so bewahrheitet wie erträumt steht natürlich auf einem anderen Papier. Schließlich will auch das Finanzamt Vorauszahlungen der Einkommensteuer, wenn höhere Erträge im Ausland zu erwarten sind.
Wenn Sie nun der Überzeugung sind, nein, das tu ich mir alles nicht an, dann gibt es folgende interessante steuereinfache Broker für Sie neben Ihrer Hausbank. Diese übernehmen das Thema Steuern für Sie.
Wenn ich wegen einem ausländischen Wertpapierdepot eine Einkommenssteuererklärung machen muss, wie läuft das dann mit meinem Einkommen aus meinem Job ab? Muss ich dass dann auch miteinbeziehen oder gar bei meinem Arbeitgeber melden?
Danke LG
Diese Einkünfte werden wie bisher automatisch geliefert und sind in der Einkommensteuererklärung bereits gelistet. Überprüfen muss man sie dennoch. Afaik hat der Arbeitgeber Zeit diese bis Ende Februar des Jahres zu melden.
Habe ein Depot bei Flatex und habe mir eine Steuerauskunft zusenden lassen. Muss ich diese bei meiner Steuererklärung mit abgeben oder erledigt das Flatex für mich?
Flatex Österreich ist ein steuereinfacher Broker auf einem Inlandsdepot, außer du handelst auch CFDs. Wie du auf all deinen Abrechnungen sicherlich bereits gesehen hast und auch bei den diversen Steuerreports hat Flatex hier bereits die Kapitalertragsteuer abgeführt.
Einfach zu merken: KESt = Abgeltungsteuer = nix mehr zu machen https://www.youtube.com/watch?v=2vVFjVIUdzs
Hallo Andreas, ich bin seit letztem Jahr bei IB (€ als Basiswährung gewählt) und habe zuerst GBP gekauft, und dann etwas später mit einem Teil dieser GBP einen GBP denominated ETF. In meiner Kontoübersicht für 2020 habe ich unter Forex nun für diesen ETF-Kauf in GBP einen realisierten Forex-Verlust von ein paar € ausgewiesen bekommen (wegen Kursänderung zwischen Ankauf GBP und Ankauf des ETF in GBP). Ist dies als normaler Kursverlust gegenrechenbar mit den Kursgewinnen aus div. Aktienverkäufen, d.h. unter §27 As. 3 zu sehen?
LG
Julia
Hallo Julia,
da bin ich nicht versiert. Währungsspekulation ist eine andere Baustelle (Tarifbesteuerung) als Aktien/ETFs die pauschal mit KESt besteuert werden. Da habe ich also wenig Hoffnung, dass hier etwas möglich ist.
Hallo Andreas, ich habe ein Depot bei Scalable Capital und vor einigen Tagen meine Steuerbescheinigung für 2020 erhalten. Diese setzt sich folgendermaßen zusammen (Deutsche Gesetzesgrundlage): 1) Investmenterträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 1 und 2 InvStG 2018 (vor Berücksichtigung einer etwaigen Teilfreistellung nach § 20 InvStG 2018) 2) Investmenterträge im Sinne des § 16 Abs. 1 Nr. 3 InvStG 2018 (vor Berücksichtigung einer etwaigen Teilfreistellung nach § 20 InvStG 2018) Nach einer kurzen Recherche habe ich im deutschen Gesetz die folgende Erläuterung dazu gefunden: § 16 Abs. 1 Nr. 1) Ausschüttungen des Investmentfonds nach § 2 Absatz… Weiterlesen »
Auf dieser Basis wirst du wohl nicht arbeiten können. Du hast mein Video dazu noch nicht gesehen 😉
https://youtu.be/kpEXFk4LjIo
Sorry, dass ich dir damit Arbeit mache 🤷🏼♂️
Hallo Andreas, ich mache gerade meinen Steuerausgleich und habe ein paar Fragen dazu. Ich habe Flatex und Degiro. Die Eingabe von Degiro war sehr einfach, da dies mein „Zockerkonto“ ist und ich nur Gewinne/Verluste aus realisierten Wertsteigerungen habe. Bei Flatex, welche die Steuern schon für mich abgeführt hat, ist die Eingabe in die finanzonline Maske schwieriger, da die Aufschlüsselung komplizierter ist Ich habe bei flatex beim Jahresabschluss folgendes stehen –> siehe Foto Bei allen geschwärzten Punkten steht ein Wert Meine Frage ist jetzt, wo trage ich jetzt diese Werte ein? Muss ich meine Flatex Bescheinigung überhaupt in den Steuerausgleich reingeben?… Weiterlesen »
Die KESt ist eine Abgeltungsteuer: https://youtu.be/2vVFjVIUdzs
Steuereinfach heißt steuereinfach.
PS: den Degiro Report immer auf Richtigkeit prüfen!
Hallo Andreas, ich habe das Video angesehen und kann die Frage von Daniel (und nun auch mir) immer noch nicht beantworten. Ich verstehe, dass man nichts mehr in die Steuererklärung aufnehmen muss, wenn man bei einem steuereinfachem Broker ist. ABER, wenn man zB bei einem weiteren *nicht* steuereinfachen Broker nun zB. Verluste gemacht hat, möchte man ja die zuviel abgegoltene KEst vom steuereinfachen Broker wieder zurück bekommen, da dieser vom Verlust woanders ja nichts wissen konnte. Trägt man nun, neben den Gewinnen/Verlusten des nicht steuereinfachen Brokers AUCH die Gewinne, Verluste und bereits abgegoltene KEst des steuereinfachen Brokers in die Steuererklärung… Weiterlesen »
Hallo Christoph,
du hast aber auch eine andere Frage als Daniel 😉
Du darfst nur jene bezahlte KESt in der E1kv anführen, die mit den Verlusten gegenrechenbar ist. Hast du 5.000 an Gewinn zu versteuern und -3.000 an Verlusten im Ausland, so sind natürlich nur 3.000 Euro an Gewinnen angebbar.
Hallo Andreas,
Ich habe letztes Jahr bei einer Firma gearbeitet, bei der ich RSU’s auf mein Gehalt im Lohnzettel normal wie Gehalt bzw. wie Bonus versteuert ausbezahlt bekommen habe. Nun stellt sich mir die Frage ob das so ok ist? Denn KESt ist ja dennoch zu zahlen oder? Leider antwortet mir das Unternehmen nicht auf meine Frage dazu. Die RSU’s liegen auf Etrade, also auf einem Depot im Ausland.
Vielleicht kannst du mir hierzu was raten?
Danke im Voraus!
Servus PatoPato,
nein, dazu kann ich dir gar nichts sagen. Dazu müsste sich ein Steuerberater deinen Fall im Detail ansehen, der dir dann auch die richtigen Fragen stellt. Wo liegt was, wie sieht das „RSU“ denn tatsächlich aus?
Grundsätzlich kann ich deinem Ansatz einer Doppelversteuerung nichts abgewinnen. Warum sollte das passieren bzw. erlaubt sein?
Hallo Andreas,
Ich habe meine inländischen und ausländischen Kapitalgewinne bzw. Verluste wie im Artikel beschrieben beim Finanzamt angegeben. Nun habe ich ein Ergänzungsersuchen vom Finanzamt bekommen.
Darin wird neben Ertragsaufstellungen und Kaufbelegen auch ein Vermögensverzeichnis verlangt.
Kannst du mir vielleicht sagen wie das Vermögensverzeichnis zu erstellen ist bzw. bekomme ich das von den depotführenden Banken?
Vielen Dank im Voraus!
LG
Servus Stefan,
das wird vermutlich ein Depot Auszug sein.
Ansonsten: Man kann auch beim Finanzamt anrufen, die sind auch sehr höflich, nett und helfen einem hier weiter. Die wissen auch ganz genau, was sie wollen und brauchen, viel besser als ich 😉
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
habe ich das richtig verstanden?
Wenn ich eine (1x) Aktie gewinnbringend bei TradeRepuplic verkauft habe muss ich in der Einkommenststeuererklärung nur im Feld „994 Ausländische Kursgewinne“ den Wert eintragen und das Thema ist erledigt?
Vielen Dank schon mal! 🙂
LG
Genau, wenn es eine Aktie und es keine Dividenden dazu gab, dann ist der realisierte Kursgewinn dort anzugeben.
Hallo, sind inländische Kaptialeinkünfte wenn die Aktien einer Österreichischen Firma verkauft wurden? Oder ist das immer Ausland wenn der Broker im Ausland ist? (Im Falle 1 müsste man ja alle Transaktionen durchgehen)
Hallo, auch ich danke für die Seite, hat mir bisher sehr geholfen.
Ich handle ausschließlich Aktien weshalb ich keine Erfahrung mit der Versteuerung von Fonds, Derivaten und ETF’s habe. Da anscheinend viele hier Aktien bei DEGIRO handeln, werden doch einige die Versteuerung des Geldmarkfond vorzunehmen haben. Mich würde interessieren, unter welcher Kennziffer ich „Gewinne/Verluste aus der Veräußerung von anderen Wertpapieren“ einzugeben habe?
Liebe Grüße
Martin
Servus Martin,
je nachdem um was es sich dann handelt, musst du eines der Felder aus dem Punkt 1.3 der E1kv wählen. „Andere Wertpapiere“ ist ein Begriff der so nicht im E1kv Formular vorkommt.
Hallo Andreas,
Top Artikel, danke dafür. Bin Student, und habe keine Einkünfte, müsste also keine Einkommenssteuererklärung machen. Habe einen Account bei Degiro, auf dem ich in 2020 gesamt einen Verlust gemacht habe. Kann ich mir die Einkommenssteuererklärung dann sparen? Hätte ja sowieso keine Steuern zu zahlen… LG
Das dürfte so nicht klappen:
Quelle: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/fuer-unternehmen/einkommensteuer/einkommensteuererklaerungspflicht.html
Hallo,
ich hab die Einkommensteuererklärung jetzt gemacht, zuvor hab ich immer nur die „normale“ Arbeitnehmerveranlagung gemacht, da bekommt man ja Geld vom Finanzamt retour. Wie ist das jetzt in dem Fall jetzt muss ich ja noch Steuern abgeben, bekomm ich da dann sobald mein Antrag abgearbeitet ist eine Nachricht wieviel ich wohin überweisen muss oder wie kann ich mir das Vorstellen?
Und vielen Dank für den super zusammengefassten Artikel. 🙂
Da müsste ein Bescheid eintrudeln.
Hallo Andreas, vielen Dank für den informativen Beitrag.
Ich würde gerne meine Gewinne vom Auslandsdepot (Lynx) mit meinen Verlusten vom Inlandsdepot (PSK) ausgleichen. Habe ich das richtig verstanden, dass ich meine Gewinne und Verluste vom PSK-Depot in den Feldern 981 & 891 eingeben muss, oder weiß das Finanzamt beim inländischen Broker automatisch, dass ein Verlust vorhanden ist?
Und Feld 899: Muss hier die beim inländischen Broker bereits bezahlte KeSt angeben werden, oder geht es hier um die KeST von österreichische Wertpapieren bei ausländischen Brokern?
Vielen Dank & LG
Hallo Thomas,
nein, das Finanzamt weiß nichts von deiner bezahlten Kapitalertragsteuer, es ist ja eine Abgeltungssteuer die der Broker für dich abgeführt hat und ist somit für dich erledigt. Du kannst sie nur noch mal ins Spiel bekommen, wenn du Verluste depotübergreifend gegenrechnen willst. Dann darfst du diese über das Feld 899 geltend machen. Im Erklärungstext zu 899 gibt es noch diesen wichtigen Hinweis:
„Bei Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden.“
Hallo Andreas, vielen Dank für die echt Hilfreiche Aufschlüsselung. Dachte eigentlich, dass ich gut gewappnet bin, nun stellt sich aber ein Problem bei mir dar. Hab alles so wie von dir beschrieben berechnet und entsprechend in den Feldern bei der E1kv eingetragen. Sobald ich die Vorberechnung oder die Erklärung prüfen und senden möchte, kommt folgender Fehler: Unzulässiger Wert im gekennzeichneten Feld: Verl. Aktien, Ford.WP. Inl. KZ891 Unzulässiger Wert im gekennzeichneten Feld: Verl. Aktien, Ford.WP. Ausl. KZ892 Hast du da zufällig einen Rat? Habe das Bild mal angehängt, geht eh um keine großen Beträge, von dem her ist es egal, wenn… Weiterlesen »
Servus Sascha,
da bin ich selbst keine Experte.
Über Try & Error über die Vorberechnungen würde ich schauen ob die Angabe eines Minus notwendig ist (was ich vermute). Mit der Vorberechnung siehst du, ob das rauskommt, was du meinst, was rauskommen soll.
Vielen Dank, schande über mich, das Minus war echt das Problem …
Hätte da noch eine Frage:
Wenn ich über einen inländischen Broker Verluste gemacht habe und dieser dies bereits korrekt Versteuert hat, muss (soll) ich diese Verluste dann nochmals eintragen oder prüft das Finanzamt das dann automatisch?
Besten Dank.
Diese Kapitalerträge sind endbesteuert beim steuereinfachen Broker – das Finanzamt weiß von nichts. Willst du diese geltend machen, musst du diese angeben.
Hallo Andreas, zu Beginn vielen Dank für deine ausführlichen Artikel. Ich bin Kunde bei einem ausländischen Broker und habe ausschließlich ausländische Aktien in USD gehandelt. Ich habe bereits ähnliche Fragen im Forum bzw. unter Videos gesehen, deshalb würde ich sie dir gerne mit einem fiktiven Beispiel stellen. Angenommen, ich kaufe eine Aktie X um 1000 USD (EUR/USD Kurs ist bei 1,10 -> d.h. 909,10 EUR Anschaffungskosten). Wenn ich die Aktie später um 1025 USD verkaufe, habe ich einen Gewinn von 25 USD realiziert. Der Wechselkurs EUR/USD ist aber nun auf 1,20, d.h. mein Verkaufspreis in Euro wäre 854,17 EUR, also… Weiterlesen »
Guten Morgen Tobias, jetzt aber! Zu deiner ersten Annahme, ja, das sehe ich genauso wie du, dass du effektiv einen Verlust realisiert hast. Zu deiner zweiten Frage, ja, da hast du dich gut aufgeschlaut und so wie ich es kenne ist es auch so, dass wenn es sich um reine FX-Geschichte handelt, dass es sich dann um Tarifbesteuerung handelt. Verluste sind allgemein nicht der Steuererklärung anzugeben, wenn sie nicht mit Gewinnen gegengerechnet werden können. Ob das Finanzamt jetzt nur den EZB Kurs akzeptiert, das glaube ich nicht, wenn du den FX-Kurs des Brokers nachweisen kannst und dieser nicht total weit… Weiterlesen »
Hallo Andreas, vielen Dank für deine Antwort. Bezüglich Punkt 2 habe ich ebenfalls die gleiche Quelle aus dem EStR herangezogen. Das heißt (siehe deine Aussage „Verluste sind allgemein nicht der Steuererklärung anzugeben, wenn sie nicht mit Gewinnen gegengerechnet werden können.“), dass ich in diesem Fall meine Forex Verluste nicht in der Steuererkläung angeben muss bzw. gar nicht kann, da ich keine Forex Gewinne realisiert habe (logisch, kein Verlustausgleich möglich), und Forex Verluste alleine nicht dazu verwendet werden können, die (progressive) Steuerbelastung zu senken, richtig? Dadurch, dass ich ebenfalls in Euro umgerechnet (Punkt 1) einen Verlust beim Wertpapierhandel realisiert habe (in… Weiterlesen »
Du kannst immer eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wichtig ist, dass du alles dokumentierst und nachweisen kannst, wenn das Finanzamt nachfragt.
Hallo Andreas, vielen herzlichen Dank für deine Recherchen und Video-/Blog-Beiträge. Ich handle v.a. ETFs über ausländische Broker (degiro und smartbroker) und bin sehr zufrieden damit. Die Auswahl meiner ETFs habe ich auf Basis der Steuermeldungen auf der OEKB-Site ausgewählt. Aus diesem Grund habe ich einige ausschüttende ETFs von UBS, da diese „saubere“ Ausschüttungsmeldungen veröffentlichen und auch das Verfahren mit den agE — sowohl bei Ausschüttern als auch bei Thesaurieren — ist mir klar und bewusst. Ich behaupte, dass ich mich mit den Steuerdaten der OEKB sowie der Anwendung in der Einkommenssteuererklärung gut auskenne. Allerdings ist meine nun folgende Frage so… Weiterlesen »
Hallo Ben, ich bin kein Steuerberater und auch nicht das Finanzamt und kann dir daher nicht sagen, dass du das SO eingeben musst unter dieser Kennzahl. Was ich dir empfehlen kann ist folgendes: Tipp 1: Prüfe nochmals die Zahlen wo du etwas eingeben möchtest. Entweder verhaust du dich gerade total oder hast hier in deinem Beitrag zweimal eine falsche Kennzahl angegeben. Ich verstehe die Kennzahl 895 für die inländischen Verluste aus Zertifikate und Optionsscheine nicht. Tipp 2: Probiere dich im PDF Formular des E1kv aus und du siehst dort, wie gerechnet wird: https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2019/E1kv.pdf Ich denke mit meinen beiden Tipps kommst… Weiterlesen »
Hallo Andreas, super Infos, vielen Dank. Schön kompakt genau das, wonach ich gesucht habe.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich die Transaktionsgebühren noch von den Gewinnen abziehen kann?
Außerdem würde mich interessieren was in der Degiro Übersicht „Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien bzw. Gewinn ohne Gewinne… bedeutet.
Vielen Dank
Michaela deine Annahme ist nicht richtig, nein, das darfst du nicht in Österreich.
Was das bedeutet? Naja, es sind eben die Gewinne und Verluste aus anderen Wertpapiergattungen die eben danach angeführt werden. Aus ETFs, Anleihen, etc.
Danke für die rasche Rückmeldung. Interessant, hatte letzte Woche bei der Finanzamt-Hotline angerufen, da meinte die Dame das kann man machen ;(
Ah ok, danke alles klar.
LG Michaela
Ich glaube das hast du falsch verstanden bei der Auskunft oder ihr habt nicht über jene Fälle gesprochen die dem besonderen Steuersatz von 25 bzw. 27,5 % abgegolten werden.
Im EStG findest du im § 27 Abs. 3 den Hinweis:
Keine Depotgebühren, keine Orderkosten etc. werden hier erwähnt.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
zuerstmal danke für die ausführliche Erklärungen. Meine (wahrscheinlich viel zu blöde) Frage lautet:
Wenn ich Aktien aus Deutschland über Degiro gewinnbringend verkauft habe, muss ich sie als inländische oder ausländische Kapitaleinkünfte eintragen? (wohne in Wien und habe eine österreichische SteuerID) Der Grund für die Frage ist dass wenn ich sie als inländische Einkünfte eintrage, zahl ich laut Vorberechnung 27,5% aber wenn sie als ausländische Einkünfte eingetragen sind ist der Steuersatz um die 42% (Ich dache der Kest sei 27,5%)
Vielen Dank
Hast du in der E1 bei Punkt 8 etwas angekreuzt?
8. Regelbesteuerungsoption bei Kapitalerträgen… ?
Du bist ein Genie! Hast recht gehabt und jetzt passt es
Vielen lieben Dank dafür!
„Wir“ hatten das Problem vor einigen Monaten schon einmal hier und derjenige hat beim Finanzamt angerufen und die wussten auch gleich, um was es geht 😉
Mittlerweile weiß ich diesen häufigen Fehler ebenso bereits schon 🙂
Hi ! Ich habe genau das gleiche Problem und habe die Anwort leider nicht ganz durchschaut 😉 (diesen Punkt 8 sehe ich soweit nicht) und gehört das jetzt im Reiter in- oder ausl. erfasst ? besten Dank und beste Grüße !
Doch, doch, den siehst du. Nur bist du in der Anlage E1kv und wir sprechen von der E1. Sieh dir deine Angaben dort nochmals an.
Bin mir nicht sicher ob das schon gefragt wurde, aber wie soll ich den Anschaffungswert einer Aktie zur Gewinnberechnung ermitteln? Ist das bei mehreren Käufen der gewichtete Durchschnitt der Anschaffungspreise?
In Österreich gilt hier das gleitende Durchschnittspreisverfahren – dieses muss angewendet werden.
kann ich nun die Depot-Gebühren berücksichtigen, indem ich sie auf die Verlustseite dazunehme?
Nein, das geht nicht bei der 27,5 %igen KESt.
Wie sieht das ganze aus, wenn man im Depot USD hat? Wie rechne ich das richtig um und mit welchem Wechselkurs?
Kommt darauf an, was der Sinn der USD war und ist. Könnte nämlich Richtung Forex gehen (https://www.broker-test.at/steuern/). Pauschale Antworten ohne den Sachverhalt dahinter zu kennen sind hier daher nicht möglich – die Profis aus den Steuerberatungskanzleien helfen hier heraus und stellen die richtigen Fragen, damit das richtige Ergebnis heraus kommt.
Das würde mich auch genauer interessieren. Ich trade mit „eToro“ und hier ist die Kontowährung USD. Der Sinn ist also nicht das Traden von EURUSD an sich (da einfach die Kontowährung so ist). Sämtliche Gewinne werden dementsprechend auch in USD angegeben. Jetzt stellt sich die Frage mit was für einen Wechselkurs die Gewinne versteuert werden müssen?
von dem Tag an dem du die Position realisiert, glattgestellt hast.
Danke für die schnelle Antwort! Das ist dann gar nicht so ohne bei jeden einzelnen geschlossenen Trade vom gesamten Jahr nachzusehen welcher Kurs gerade an diesem Tag und Uhrzeit war…
Es genügt der Tageswert laut EZB.