Kapitalerträge von Auslandsdepots versteuern
15. Juni 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Wie gehe ich es an, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem ausländischen Wertpapierdepot ordungsgemäß in Österreich versteuern möchte?
- Wie versteuere ich meine Kursgewinne und -verluste?
- Wie versteuere ich meine Dividendenerträge (Österreich, Deutschland, USA, Großbritannien, …)
- Wie versteuere ich meine Kuponerträge?
- Wie versteuere ich meine Ausschüttungserträge von Fonds und ETFs
- Was passiert, wenn ich meine Kapitalerträge aus dem Ausland nicht ordnungsgemäß versteuere?
- Betroffene Broker können sein: Trade Republic, Degiro, DKB, Scalable Capital, Comdirect, Lynx, CapTrader, Banx, Interactive Brokers, eToro, …
So könnten Sie es angehen
- Genaue Aufstellungen über Gewinne, Verluste, Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge führen, über alle Depots
In diesem Ratgeber
Ein Wertpapierdepot im Ausland zu führen ist meist durch die niedrigen Gebühren sehr von Vorteil. Nachteilig ist hier, dass die lukrierten Kapitalerträge vom Auslandskunden selbst im Inland versteuert werden müssen. Gut zu wissen:
- Grundsätzlich sich bewusst werden, dass ein Auslandsdepot bedeutet, dass das österreichische Finanzamt sehr genau darüber bescheid weiß, was sich dort tut.
- Grundsätzlich sich bewusst sein, dass die niedrigeren Gebühren im Ausland höhere Aufwände gegenüberstehen. Sei es durch das machen der Steuern im Selbststudium oder durch einen Steuerberater der bezahlt werden muss.
Depot im Ausland - was tun?
Wie immer: Alle Angaben ohne Gewähr, es ist lediglich eine Idee, eine Vermutung, wie Kapitalerträge aus dem Ausland in Österreich versteuert werden – ein Steuerberater und das Finanzamt sind die einzig richtigen & verlässlichen Ansprechpartner in dieser Situation!
Wer bei einem Broker im Ausland sein Wertpapierdepot hat, der ist selbst für die ordnungsgemäße Versteuerung verantwortlich und dies für jedes Wertpapier. Gleich ob Aktie, Anleihe, Fonds, …. Ausländische Wertpapierdepots wie z. B. jene von
- eToro
- Degiro
- DKB
- Finanzen.net Zero
- Comdirect
- Banx
- Trade Republic
- Scalable Capital
- …
usw. sind in den letzten Jahren auch für uns Österreicher interessanter geworden und wurden nicht selten zum Traden und Investieren verwendet. Nachteil ist die jährliche Angabe der realisierten Kapitalerträge.
Das Bundesministerium für Finanzen führt auf seiner Website an, dass es eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gibt, wenn Einkünfte aus Kapitalvermögen bezogen worden sind, die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen und für die keine KESt abgeführt wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenKursgewinne und Kursverluste
Auf realisierte Kursgewinne müssen in Österreich 27,50 % Kapitalertragsteuer bezahlt werden. Dazu werden die Kursverluste von den Kursgewinnen abgezogen. Am besten ist es, es wird dazu eine Datei in einem Tabellenkalkulationsprogramm erstellt.
So sehen dann die Einträge aus:
In der rechten Spalte findet sich bereits die richtige Kennzahl zur Angabe in der Einkommensteuererklärung. Wie das genau aussieht und handzuhaben ist, findet sich weiter unten.
Dividendenerträge
Erliegen Sie nicht dem Irrtum, dass Sie in Österreich keine Einkommensteuererklärung machen müssen für die ausländischen Dividendenerträge, wo doch im Ausland bereits Quellensteuer abgezogen wurde. Die Dividendenerträge sind natürlich auch in Österreich zu versteuern. Wenn im Ausland bereits Quellensteuer verrechnet wurde, so kann in Österreich im Rahmen der Einkommensteuererklärung die ausländische Quellensteuer angerechnet werden. Die Finanz hat festgelegt, dass der Anrechnungsbetrag 15% der Kapitalerträge nicht übersteigen darf.
Aus dem oben angeführten Screenshot ist schön ersichtlich, dass das Institut, in diesem Fall Degiro, bereits Quellensteuer abführte. Nach Österreich, in die Schweiz, nach Deutschland und in die USA.
Gehen wir es Zeile für Zeile durch. Die erste Zeile sind die Ausschüttungen von Dividenden aus österreichischen Unternehmen wie z. B. die voestalpine oder die Österreichische Post AG. Dies ist auch sogleich ein gutes Beispiel, dass das was der Broker macht, vom Kunden ausgebügelt gehört. Die bezahlte Quellensteuer der Bruttodividende müsste doch 27,50 % sein, doch ist sie nicht. Bei beiden Ausschüttungen ist sie in unserem Praxisbeispiel einmal 26,57 % und einmal 27,06 %. Hier sind wir dem österreichischen Staat noch etwas schuldig.
In den nächstfolgenden Zeilen der Tabelle finden sich Dividendenausschüttungen aus aller Herren Länder bei denen zum Teil bereits Quellensteuer bezahlt wurde. Wie weiter oben bereits erläutert müssen 27,50 % an Steuer an den österreichischen Fiskus abgeführt werden, ist jedoch bereits Quellensteuer abgeführt worden, so können bis zu 15 % angerechnet werden. Zu verbesserten Veranschaulichung wurden dazu neben der Bruttodividende und der bezahlten Quellensteuer noch weitere Spalten hinzugefügt in denen gezeigt wird, wie hoch die bezahlte Quellensteuer bereits war und wie viel noch zu versteuern ist in Österreich. In der Schweiz und in Deutschland wurden weit über 15 % an Quellensteuer bereits abgeführt (Schweiz 35 %, Deutschland 23,34 %), doch angerechnet werden eben nur die 15 % und 12,50 % müssen so noch in Österreich abgeführt werden. Bei den Dividendenerträgen aus Großbritannien und Maxiko wurde gar keine Quellensteuer abgeführt und so sind volle 27,50 % in Österreich abzuführen. In den USA waren es genau 15 % und so sind die restlichen 12,50 % hier in Österreich an Steuer fällig.
Kuponerträge
Gibt es Erträge aus Kupons, als Zinszahlungen aus Anleihen, so sind auch diese zu versteuern. In Österreich beträgt diese 27,50 %.
Ausschüttungserträge
Anleger von Fonds und ETFs erhalten keine Dividenden sondern Ausschüttungen. Das ist ein kleiner Unterschied mit großen Auswirkungen.
Ausschüttungen
Bei ausschüttenden Fonds und ETFs gibt es im Regelfall Ausschüttungen, das soll auch so sein und wohl deshalb wurden diese angeschafft. Die Ausschüttungen werden voll mit 27,50 % versteuert.
Ausschüttungsgleiche Erträge
Die Sache mit den ausschüttungsgleichen Erträge ist so komplex und langwierig, dass ein eigener Beitrag zu diesem Thema erstellt wurde. Ausschüttungsgleiche Erträge fallen fix bei thesaurierenden Fonds und ETFs an. Zu bedenken ist, dass auch ausschüttende Fonds und ETFs sehr wohl auch ausschüttungsgleiche Erträge haben können. So ist man nicht vor diesen gefeit, wenn ein ausschüttender Fonds bzw. ETFs gekauft wird. Haben Sie sowohl Ausschüttungen und auch ausschüttungsgleiche Erträge zu versteuern, so hilft der Beitrag zum Thema „ETFs und Fonds versteuern“ vielleicht weiter.
E1kV Beilage zur Einkommensteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Um Ihre Kapitalerträge korrekt zu versteuern benötigen Sie das zusätzliche Formular E1kV zur Einkommensteuererklärung. Um zu diesem zu gelangen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Wechsel zur Einkommensteuererklärung
Sie müssen noch keine Einkommensteuererklärung durchführen, sondern machen Jahr für Jahr die Arbeitnehmerveranlagung? Damit ist nun Schluss und Sie müssen in die Einkommensteuererklärung wechseln. Das ist keine große Hexerei und gleichzeitig auch kein Damoklesschwert. Die Einkommensteuererklärung hat einzig mehr Möglichkeiten als die Arbeitnehmerveranlagung, daher ist dies notwendig. Um einen Erklärungswechsel durchzuführen steigen Sie auf FinanzOnline ein, klicken danach im Menü auf “Eingaben > Anträge > Erklärungswechsel” und wählen dort den “Wechsel zur Einkommensteuererklärung” aus. In diesem Beitrag wird der Erklärungswechsel im Detail erklärt.
Zu Beginn des Erklärungswechsels muss geklärt werden, woher die Einkünfte stammen. Dazu verwenden Sie das Dropdown und wählen “Einkünfte aus Kapitalvermögen”. Im Erklärungsfeld darunter bei “Genaue Bezeichnung” erklären Sie, woher die Einkünfte stammen werden. Je genauer, desto besser. Das freut das Finanzamt, wenn hier genaue Angaben getätigt werden und es gibt keine Rückfragen – in unserem Fall könnte das z. B. irgendwas mit „Kursgewinne bzw. -verluste und Kupon-/Dividendenerträge aus Veranlagungen in einem ausländischen Wertpapierdepot“ sein. Nach den ersten Eingaben folgt die Angabe, ab welchem Datum die “unternehmerische Tätigkeit” beginnt. In unserem Falle gar nicht, aber wir verwenden das Feld um anzugeben, ab wann das Auslandsdepot bzw. die dortige Veranlagung gestartet wurde. Hier z. B. der 1.1.2018.
Bei den weiteren Angaben geht es weiter zur verpflichtenden Eingabe des Bilanzstichtages. Dieser wird vermutlich bei allen der 31.12. des Jahres sein und die letzten beiden Angaben beziehen sich auf die voraussichtlichen Brutto-Zinseinkünfte, welche in den Feldern “Voraussichtlicher Gewinn im Eröffnungsjahr” bzw. “Voraussichtlicher Gewinn im Folgejahr” eingetragen wird. Wenn die Zinseinkünfte und die daraus resultierende Steuerzahlung einen höheren Betrag ausmachen würde, so ist es auch möglich, dass das Finanzamt eine Vorauszahlung der Einkommensteuer vorschreibt. Dies würde dann mit einer quartalsmäßigen Zahlung abgegolten werden.
Kursgewinne, Dividendenerträge, Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge in E1kv versteuern
Um die Zinserträge ordnungsgemäß zu versteuern, wählen Sie in FinanzOnline das Formular E1kv aus (E1kv Beilage zur Einkommenssteuererklärung E1 für Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Folgende Kennziffern könnten für Sie wichtig sein:
Kennziffer | Einzutragen sind |
862 | Inländische Dividendenerträge |
863 | Ausländische Dividendenerträge |
981 | Inländische Kursgewinne |
994 | Ausländische Kursgewinne |
891 | Inländische Kursverluste |
892 | Ausländische Kursverluste |
898 | Ausschüttungen (Ausland) |
937 | Ausschüttungsgleiche Erträge (Ausland) |
899 | Bereits bezahlte Kapitalertragsteuer für inländische Wertpapiere im Ausland |
998 | Bereits bezahlte Quellensteuer für ausländische Dividendenerträge |
Wie es mit ausländischen Sparzinsen aussieht, wo diese einzutragen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag auf der Schwesternseite Sparzinsen.at.
Abgabenrechtliche Nachteile
Den Staat zu bescheißen ist niemals eine gute Idee und so ist es auch hier, wenn im Ausland Kapitalerträge erzielt werden und diese nicht ordnungsgemäß in der Einkommensteuererklärung angeführt werden. Was kann passieren? Fix ist einmal, dass es zu Steuernachzahlungen kommen wird und es kann sogar zu finanzstrafrechtlichen Konsequenzen führen. Zu glauben, dass das österreichische Finanzamt nichts vom Wertpapierdepot im Ausland mitbekommt ist vermessen. Es ist so, dass dank Common-Reporting-Standards (CRS) die österreichischen Finanzbehörden sehr genau im Bilde sind, wer, was und wie viel im Ausland gebunkert hat und wie viel Steuern zu entrichten gewesen wären. Daher immer steuerehrlich sein!
Steuern nicht abzuliefern ist keineswegs ein Kavaliersdelikt! Im Jahr 2021 zeigt das BMF sehr genau auf, dass neben einer Geldstrafe bis hin zum Doppelten auch eine Freiheitstrafe verhängt werden kann (Quelle BMF.gv.at). Nehmen Sie das Thema Steuern also nicht auf die leichte Schulter. Ehrlich währt am längsten!
Steuereinfaches Wertpapierdepot zu empfehlen?
Bei all diesem Aufwand gibt es natürlich auch Gründe warum ein Wertpapierdepot im Ausland durchaus Sinn ergibt. Neben den meist kostengünstigen Gebühren im Ausland ist es bei erfolgreichen Trades durchaus auch interessant im Ausland das Wertpapierdepot zu haben, denn in diesem Fall könnte es auch ein Vorteil sein, dass die Steuern für Kapitalerträge erst zu einem späteren Zeitpunkt fällig werden. Ob sich das aber tatsächlich so bewahrheitet wie erträumt steht natürlich auf einem anderen Papier. Schließlich will auch das Finanzamt Vorauszahlungen der Einkommensteuer, wenn höhere Erträge im Ausland zu erwarten sind.
Wenn Sie nun der Überzeugung sind, nein, das tu ich mir alles nicht an, dann gibt es folgende interessante steuereinfache Broker für Sie neben Ihrer Hausbank. Diese übernehmen das Thema Steuern für Sie.
Wenn man ein Depot bei Flatex hat und die KEST von Flatex abgeführt wurde, muss man die Erklärrung abgeben und muss man die Inländischen Einkünfte noch einmal in der Steuererklärung aufführen?
Mit der KESt ist es endbesteuert, nichts mehr zu tun.
Einzig, wenn man die Gewinne bzw. Verluste noch für einen Verlustausgleich verwenden möchte.
https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/
Hallo Andreas,
ich habe einen Auslandsbroker. Nun wurde zb die Dividende 2021 von „Annaly Capital… “ jetzt in 2022 erst storniert und dann wieder mit anderem Betrag gutgeschrieben. Als steuerlichen Stichtag wurde zb 30.04.2021 angegeben.
Frage: soll ich die veränderte Dividende jetzt schon für die Steuererklärung 2021 verwenden, oder erst für 2022.
Danke, Roman.
Servus Roman,
nein, denn du behandelst in deiner Veranlagung für das Jahr 2021 nur all das, was 2021 passiert ist.
Gruß,
Andreas
Vielen Dank!
Hallo Andreas, ich habe ein Depot bei Trade Republic und eines bei Flatex. Muss bei der Steuererklärung alle Erträge angeführt werden, oder nur die vom Auslandsbroker?
Nur Ausland ist ein Muss. Für Nutzung des Verlustausgleichs über beide, aber dann natürlich beide.
Der Verlustausgleich wird aber von Flatex automatisch durchgeführt und übermittelt?
Ich habe ein Konto bei einem ausländischen Broker(Etoro) in 2021 gehabt. Es gab einige Trades mit realisierten Gewinnen und einige mit Verlusten.
Insgesamt für das Jahr waren es aber Verluste wenn man alles gegenrechnet. Alles beim selben ausländischen Depot.
Muss ich überhaupt das E1kV ausfüllen wenn ich eh nur ingsgesamt Verluste hatte und es nichts gibt wo man die gegenrechnen würde? Hatte im Inland kein Depot.
mfg
Das ist eine interessante Frage!
Hallo Andreas, vielen Dank für die nützlichen Infos. Ich habe mir ein Depot / Verrechnungskonto über Scalable (Baader Bank) in Deutschland eingerichtet. Auf der Plattform bespare ich nun seit diesem Monat einen thesaurierend ETF (Thesaurierend damit keine Ausschüttungen passieren). Ich habe die nächsten 10 Jahre nicht vor Anteile zu verkaufen. Somit habe ich die nächsten 10 Jahre keinen Gewinn und auch keinen Verlust. Fragen: (1) Somit muss ich solang eben kein Gewinn bzw. Verlust generiert wird nicht von der Arbeitnehmerveranlagung auf die Einkommenssteuererklärung wechseln ? sehe ich das richtig? (2) Natürlich muss das Konto (Verrechnungskonto) mit 0% verzinst sein, da… Weiterlesen »
Hallo Peter,
ad 1) leider falsch, die ausschüttungsgleichen Erträge hast du natürlich zu versteuern
ad 2) siehe 1, du bist schon auf E1
ad 3) das Finanzamt weiß über dein Depot bescheid, du musst nur versteuern
Danke für die Antwort 🙂 Mühsam. Dachte durch thesaurierend kann ich das umgehen. Na gut. ich glaub ich werde das wieder kündigen. Ist mir etwas zu bunt das jedes Jahr zu machen. da ergibt sich gleich folgende Frage für mich: Wenn ich wie gesagt dieses Jahr begonnen habe und dieses Jahr im November aussteige (derzeit 220,17€ veranlagt ohne Ordergebühr von 0,99€), dann muss ich nur für dieses Jahr auf E1 umsteigen. Sprich in der Steuererklärung für 2022 auf E1 umsteigen. Hier muss ich dann Kaufpreis 220,17€ weniger dem Preis zum Ausstieg hernehmen (zum Beispiel im positiven Falle 230€.) (230€ –… Weiterlesen »
Das stimmt soweit, wenn in deinem Zeitraum keine OeKB Jahresmeldung eingegangen ist. Sonst eben alles kompliziert. Hier gibt’s eh genügend Infos dazu.
eine Frage hätte ich noch, da die erste Ansparung vor kurzem durchgeführt wurde.
wo sehe ich bei einen thesaurierend ETF die Ausschüttungen? bekommt man da ein Dokument ? wie soll ich das herausfinden?
vielen Dank
lG Peter
Wie geschrieben, es ist alles hier zu finden:
https://www.broker-test.at/steuern/ausschuettungsgleiche-ertraege/#myoekbat_liefert_die_Steuerdaten_fuer_Meldefonds
https://www.broker-test.at/steuern/etf-steuern/
https://www.broker-test.at/steuern/etfs-und-fonds-versteuern/
https://www.broker-test.at/steuern/ausschuettungsgleiche-ertraege/
Hallo Andreas, ich setzte mich gerade zum ersten Mal mit dem E1kv Formular auseinander. Deine Erklärungen und Informationen hier sind echt hilfreich. Dankeschön.
Ich hab da auch nur eine kleine Frage zu dem Begriff Inländische und ausländische Kapitaleinkünfte( 981/994):
Sind die Überschüsse/Verluste hier nach dem Firmensitz der „Aktie“ einzutragen oder dem Firmensitz des Brokers/Wertpapierdepot?
realisierter Kursgewinn AT-Aktie über Degiro.de = inländisch oder ausländisch?
lg, Bernhard
Hallo Bernhard,
nach Firmensitz des Unternehmens, nicht nach dem Broker.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, Danke nochmal für diese grandiose HP und die sehr gute Informationszusammentragung. Seit Beginn des Jahres befasse ich mich schon mit dem E1kv Steuerformular und habe es zuerst auch so aufgefasst, wie du geschrieben hast, aber mich hat es gewundert warum das so aufwendig ist mit inl. und ausl. Aktien. Ich glaube es ist garnicht so aufwendig. da in den Reiter inländische Kapitaleinkünfte auch wirklich alle Kapitaleinkünfte eines inländischen Depots gehören unabhängig vom Unternehmens(Aktien)ort. Dann würde nämlich auch die Steuernummer 899, welche klar im Register (inländische Kapitaleinkünfte) ist, Sinn machen. Warum komme ich darauf: -) Liest man sich Erklärungspunkt… Weiterlesen »
Könnte gut sein, dass es so ist und „wenn eine inländische depotführende Stelle (§ 95 Abs. 2 Z 2 lit. a) oder eine inländische auszahlende Stelle (§ 95 Abs. 2 Z 2 lit. b)“ deuten darauf hin.
Am Ende ist es dem Finanzamt wichtig, dass es versteuert wird. Solange es angegeben ist, wird dir kein Strick daraus gedreht, ob das jetzt links oder rechts steht.
Hallo Andreas, ich habe folgende Situation: auf dem Inlandsdepot wurden Gewinne realisiert und entsprechend die Steuern einbehalten. Auf dem Auslandsdepot wurden Verluste realisiert, die ich nun im Formular E1kv entsprechend aufgeteilt und eingetragen haben. In der Vorberechnung wird aber keine entsprechende Gutschrift dargestellt (auch wenn ich absurde hohe Fantasiezahlen im Formular angebe). Übersehe ich hier etwas
Hallo Bernhard,
hier kann ich keine Ferndiagnose machen, weil ich natürlich nicht sehe, welche Zahlen du einträgst und welche Hakerl du gesetzt hast. Ich würde dir raten, dass du dich hier ans Finanzamt wendest.
Gruß,
Andreas
Lieber Andreas und Kollegen, ich bin dabei bei einer deutschen Bank FFB ein Depot über einen externen Berater zu eröffnen. Bei meinem Beratungsgespräch mit einem Mitarbeiter, wurde mir gesagt, dass die Bank eine Jahresabrechnung im Februar des Folgejahres verschickt, welche ich anschließend als .pdf an das Finanzamt senden könne. Ist es grundsätzlich möglich, an die Einkommensteuerklärung etwas anzuhängen? Muss trotzdem die E1kV Beilage ausgefüllt werden – mit dem gesamten Mehraufwand? Falls die Antwort ja – oder die Informationen sind für eine Antwort nicht ausreichend sein sollte … Laut Berater sind auf dieser Abrechnung Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge erfasst – somit… Weiterlesen »
Hallo Benedikt,
Belege anhängen fürs Finanzamt? Eher nicht, das holen sie sich auf Anforderung. Du musst schon das E1 und E1kv ausfüllen und das nach österreichischen Steuerrecht. Eine Abrechnung irgendeines ausländischen Brokers hilft dir hier nicht viel und soweit ich weiß, bekommst du einen deutschen Steuerreport der FFB, welche ja bekanntlich in Österreich erst letztes Jahr dicht gemacht hat. Heißt, du musst deutsches Steuerrecht auf österreichisches Steuerrecht übersetzen. Lohnt sich das? Nein würde ich sagen.
Bzgl. deiner Gründe: Warum nicht einen ESG/SRI ETF bei einem steuereinfachen Broker?
Gruß,
Andreas
Danke für deine schnelle Antwort!
Ich habe auch eine Musterjahresaufstellung bekommen, das hochladen funktioniert leider nicht, sonst würde ich sie gerne reinstellen, nach allem was ich aber bei euch gelesen habe, sind die darin enthaltenden Informationen nicht ausreichend um die Beilage auszufüllen, aber ich hätte da geben gerne einen Experten drüber schauen lassen …
Ich versuche es mal bei Telegram!
Nochmals vielen dank für eure/deine broker-tests, das Teilen von Wissen und den Aufbau dieser Community!
Liebe Grüße,
Benedikt
Hallo Benedikt,
werde dir auf Telegram ausführlicher antworten. Leider würde ich es genau so sehen wie du schreibst, das scheint nicht zu reichen 🙁
Gruß,
Andreas
Hi Benedikt, ich stehe gerade am gleichen Punkt wie du im März: ich will mein Geld langfristig investieren, um es bestmögich vor der Inflation zu schützen und in der Pension mal nicht ohne nichts dazustehen. Bin auch Anfänger was das Thema Börse bestrifft und habe mich deshalb an einen Berater gewandt, der aber in DE sitzt (Honorarberatung scheint in AT nicht so gut anzukommen warum auch immer) und eben auch mit der FFB zusammenarbeitet. Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich das wirklich machen soll – Stichwort Kosten (gibt in DE günstigere Online Broker) und Aufwand (Steuern). Wäre echt cool,… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
Ich habe bei der Hellobank einen Verlustüberhang ihv EUR 2000, ich möchte beim Depot gerne zur Dadat übertragen und das Depot bei der Hellobank schliessen. Bei der Dadat habe ich bereits ein kleines Depot. Kann ichd dann am Ende des Jahres meinen Verlustüberhang in der Est Erklärung mit EUR -2000 erfassen für mein ursprüngliches Depot und erhalte ich dann das Geld vom FA oder muss ich bei der Est erkärung dann alle Depots erfassen, obwohl das kleine Depot bei der Dadat Endbesteuert ist und mein 2tes neues Depot auch bei der Dadat, auch Endbesteuert ist…
Depotübergreifender Verlustausgleich geht nur über die Einkommensteuererklärung: https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/
Lieber Andi, vielen Dank für diese eindrückliche Darstellung des wirklich sehr komplexen Formulars kv. Ich kann hier noch eine Anmerkung für Feinspitze beitragen: Die Kennziffer 942, Pos 1.5. im Formular ist leider nicht ganz korrekt beschriftet. Richtig hiesse es „Abgeltungssteuer nach dem Steuerabkommen mit Liechtenstein UND DER SCHWEIZ“. Ich habe das gemeinsam mit meinem Finanzamt bei der letzten Steuererklärung 2020, erstmals mit Regelbesteuerungsoption, herausgefunden. Hier trage ich die schweizerische 35% Quellensteuer auf meine bei einer österreichischen Bank gehaltenen Schweizer Aktien ein; und dieser Betrag wird mir gemäss dem Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz u Liechtenstein gutgeschrieben (weil diese Quellensteuer ja an… Weiterlesen »
Salut Helga,
oh, das ist ja wirklich etwas sehr interessantes! Das habe ich so gar nicht gewusst. Habe ich das so richtig verstanden:
Du hast auf deinem österreichischen Depot eine Schweizer Aktie (z. B. Nestle) und bezahlst dort bei jeder Dividendenzahlung 35 % Quellensteuer + 12,5 % KESt. Jetzt gehst du her in deiner Einkommensteuererklärung bzw. im E1kv Formular und holst dir dort die zu viel bezahlten 20 % zurück und gehst nicht den Umweg über das Schweizer Finanzamt?
Das wäre ja ein grandioser Hinweis, wenn das so super ginge!
Lieben Gruß,
Andreas
Vielen Dank, das ist sehr hilfreich!
Heißt das, man darf die Ordergebühren bei Gewinnen/Verlusten, wo KEst anfällt, nicht berücksichtigen?
Beispiel: Kauf 1000€, Verkauf 1500€, Ordergebühren 5€ + 5€ (Kauf, Verkauf).
Ist die Bemessungsgrundlage für die KEst nun 500€ oder 490€?
LG
Ganz genau, du darfst sie nicht berücksichtigen.
Hallo Andreas,
Danke für den tollen Beitrag, der hilft mir sehr weiter!
Ich habe ein flatex.at Depot, auf diesem habe ich mein passives Portfolio (ETFs). Nun möchte ich etwas aktiver Traden und habe dafür ein Trade Republic Depot eröffnet (hier nur mit Aktien handeln für leichte Steuerberechnung). Flatex führt sämtliche Steuern für mich für das Passive ab. Muss ich in der Steuererklärung die Zahlen vom Flatexdepot dennoch mit einbeziehen oder reicht es wenn ich alle Trades vom TR-Depot tracke und später eintrage?
Vielen Dank LG
Johannes
Servus Johannes,
mit Flatex hat sich alles erledigt in Sachen Steuer. Optional könntest du realisierte Flatex Verluste gegenrechnen mit realisierten Gewinnen von einem ausländischen Broker.
Aufpassen musst du natürlich auch, dass deine „Aktien“ auch tatsächlich Aktien sind und nicht in Österreich als Fonds gelten wie z. B. REITs.
Hallo Andreas und Johannes, genau diese Frage beschäftigt mich auch. – D.h. ich muss die bereits versteuerten Inlandseinkünfte nicht angeben, richtig? Also die Felder 981 und 891 können leer bleiben? Wird dann ein Inlandsgewinn (der bereits versteuert wurde, aber nicht mehr von mir angegeben wird) trotzdem mit möglichen Verlusten aus dem Ausland gegengerechnet (weil die im Hintergrund bereits die Daten der geleisteten Steuerzahlungen haben)? – Wenn ich im Inland jedoch Verluste gemacht habe, muss/sollte ich diese angeben (weil über die Verluste hat der Fiskus wahrscheinlich keine Daten, oder?) damit diese wie du geschrieben hast mit den (möglichen) ausländischen Gewinnen gegengerechnet… Weiterlesen »
Servus Franz,
hier meine Gedanken bzw. meine Meinung zu deinen Fragen:
ad 1: genau so ist, es ist bereits endbesteuert mit der Kapitalertragsteuer
ad 2: Genau, dazu ist es dann notwendig für den Verlustausgleich über mehrere Depots
ad 3: Ja, das bist du, Kapitaleinkünfte aus dem Ausland sind ein Grund für eine Einkommensteuererklärung
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
(verspätetes) danke für deine Antwort 🙂 jetzt hätte ich trotzdem nochmal ein paar Rückfragen, da ich mir grad noch unsicher bin:
– Die bereits endbesteuerten Erträge aus meinem Inlandsdepot muss ich nicht angeben (981 & 891) – diese werden aber trotzdem mit ausländischen Verlusten gegengerechnet, oder?
– Ich muss ausländische Kursverluste (892) angeben, auch wenn keine ausländischen Kursgewinne (994) vorliegen?
Danke, LG, Franz
Kann ich bei einer deutschen Dividendenzahlung KEST und Solidaritätszuschlag (SolZ) bei Kennziffer 998 (Bereits bezahlte Quellensteuer für ausländische Dividendenerträge) eintragen? Vielen Dank, LG, Franz
Hallo Andreas, kennts du einen guten Steuerberater in Österreich, der Erfahrung mit IB hat. Vorhandene Schnittstelle wäre optimal. Lg. Wlad
Nein, kenne ich keinen 🤷🏼♂️
Und Schnittstellen? 😁 Niemals 😂
Hallo! Danke für den Bericht! Weißt du wie ausländische Vermögensverwaltung in Österreich zu versteuern ist? Ich habe einen Vermögensverwaltungsvertrag in Deutschland abgeschlossen und bin mit deren Performance sehr zufrieden. Der Vermögensverwalter kauft und verkauft laufend (mehrmals täglich) Aktien und Anleihen ohne, dass ich auf die Erträge zugreifen kann. Im Jahr 2021 sind bestimmt schon hunderte Transaktionen angefallen. Ist aus deiner Sicht jede einzelne Transaktion in Österreich zu besteuern oder erst der Gewinn der entsprechende Gewinn bei Auflösung oder Teilauszahlungen aus dem Portfolio?
Im Internet und vom Vermögensverwalter konnte ich hierzu keine Antworten finden.
Vielen Dank
Thomas
Thomas, das klingt jetzt so wie die ganzen Geschichten da draußen, die dann in der Zeitung stehen. https://www.mimikama.at/aktuelles/betruegerischer-online-anlagebetrug/
Das ist eine seriöse Vermögensverwaltung? Dann können die dir auch weiterhelfen. Auf welchen Namen alles läuft, Steuerberichte etc.
Hallo.
Zunächst einmal vielen Dank für die vielen Informationen und Antworten auf die Kommentare, ich habe viel gelernt!
Ich wollte fragen, ob du mehr oder weniger weißt, wie sich ein ausländisches Gemeinschaftsdepot von der Besteuerung einer ausländischen Depotbesteuerung unterscheidet.
Meine Vermutung wäre: alle Schritte wie bei einem ausländischen Broker erledigen, dann die 50% der Summe (Gewinne und Verluste) in meiner E1Kv-Steuererklärung und in der Steuererklärung meines Partners eintragen (50% + 50% = 100%).
Servus Michael,
ja, das würde ich grundsätzlich auch so sehen, wobei 50:50 nur dann, wenn es auch so ist. Beim Gemeinschaftsdepots im Inland passiert ja auch kein automatischer Verlustausgleich sondern muss über die persönliche Einkommensteuererklärung durchgeführt werden, WEIL (soweit ich weiß) es eben nicht bekannt ist, wie die Besitzverteilung ist. 30:70, 40:60 oder z. B. 50:50.
So würde ich das mal als Nicht-Steuerberater und Nicht-Finanzamt-Mitarbeiter sehen.
Gruß,
Andreas
Hi Andreas, danke für den tollen Artikel – echt super zusammengefasst und aufgeschlüsselt. Ich hätte eine ergänzende Frage. Die Quellensteuer wird immer nur für Dividenden-Gewinne gegengerechnet (natürlich nur bis 15%). Wie verhält es sich aber mit dem Veräußerungsgewinn im ausländischen Depot? Wird der dann nicht auch doppelt besteuert (bspw. im Fall eines deutschen Depots) und gibt’s da Möglichkeiten ebenfalls gegenzuzeichnen oder anteilig Steuern erstattet zu bekommen?
MfG,
Anton
Servus Anton,
auf realisierte Gewinne gibt es keine Quellensteuer, die fällt nur auf Dividenden, Zinsen, Ausschüttungen an. So die Regel die wir als Privatanleger uns merken können.
Gruß,
Andreas
Hallo, habe eine vermutlich ganz blöde Frage, aber ich konnte dazu bislang nichts finden.
Ich möchte mein Degiro Konto auflösen und dazu alle Position verkaufen und anschließend bei flatex.at die meisten Positionen erneut kaufen.
Das heißt ich muss meine Gewinne bei der Steuererklärung 2021 versteuern. Sagen wir das wären Hausnummer €3000.
Bekomme ich dann einen Erlagschein oder wird das von meinem Konto abgebucht oder wie läuft das dann ab?
mfg
Du bekommst dann einen Bescheid mit deiner Schuld aus Einkommensteuer und hier wird auch die Bankverbindung angeführt.
Übers österreichische Online Banking führst du dann am besten eine Finanzamts-Überweisung durch (ein eigener Punkt in deinem Banking) und gibst dort deine Steuernummer sowie Abgabentyp (Einkommensteuer) und Abgabenperiode (2021) an.
Hallo Andreas! Dank broker-test.at hab ich steuerlich alles soweit im Griff um ein Auslandsdepot bei IB-Lux zu führen. Die Gebühren sind gut und die Möglichkeiten die IB bietet überschreiten bei weiten meine Wünsche. Beschränke mich auf US-Wertpapiere. Ich hab da eine Frage an Dich bezüglich Kennziffer. Ich habe bei Währungstransaktionen zwischen Währungskonten € –> US$ –> € einen Gewinn gemacht. Mir ist nicht klar unter Welcher Ziffer ich das im E1Kv eintragen soll. Ich hab es zu erst online im Chat bei Finanzen online versucht. Da war die Antwort das sei zu komplex und ich bekam eine Telefonnummer. Ich rief… Weiterlesen »
Hallo Mary Lou,
ich würde sagen, du wirst hier fündig:
https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e100000s1&segmentId=1b7ca530-facf-4d6e-9cfc-936d01804eae
Diesen Teil würde ich mit dem Finanzamt gegenchecken, vermutlich Tarifbesteuerung afaik und hier gibt es eine Kennzahl die auf den Absatz 2 abzielt. Beim Finanzamt gibt es durchaus auch sehr kundige Menschen, du musst nur dorthin kommen! Probier es einfach noch einmal mit dem aufgeschlauten Wissen von jetzt.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, vielen Dank auch hier für deine tolle Erklärung. Ich habe ein ausländisches Konto, das in EUR geführt wird. Nun wollte ich wissen, ob du mir folgende zwei Fragen beantworten kannst: 1. Wenn der Broker bei der Transaktion schon selbst die Währung von USD in EUR umwechselt, dann kann ich diesen Devisenkurs nehmen und muss nicht auf die Referenzkurse zurückgreifen? 2. Ich kaufe in USD geführte Aktien von meinem Konto, das in EUR geführt wird. Angenommen ich habe aus dem Verkauf einer Aktie aufgrund des günstigen Währungskurses deswegen ein zusätzliches Plus gemacht. Muss ich diesen Währungsgewinn zusätzlich (also neben… Weiterlesen »
Servus Alex,
ad 1) fürs Finanzamt wirds vermutlich okay sein. In den Einkommensteuerrichtiglinien ist das sicherlich im Detail zu finden.
ad 2) es müsste doch auch in die andere Richtung genau so sein. Sprich verkaufst du, wird auch automatisch konvertiert. Das ist dann der realisierte Kursgewinn oder -verlust.
ad 1) das scheint passend zu sein: 6201c Für die Bewertung von Fremdwährungsgewinnen/-verlusten gilt Folgendes: – Wenn Einkünfte in Fremdwährungen erzielt werden (zB Zinsen, Dividenden, ausschüttungsgleiche Erträge), ist der EZB-Referenzkurs für die Bewertung heranzuziehen. Dies gilt auch, wenn eine Gewinnrealisierung ohne tatsächliche Umrechnung in Euro erfolgt (zB Veräußerung/Anschaffung eines Wertpapiers in Fremdwährung). Dabei ist es zulässig den (niedrigeren) Geldkurs anzusetzen. – Kommt es tatsächlich zu einer Konvertierung von Fremdwährungen in Euro, ist der tatsächlich im Rahmen der Konvertierung herangezogene Wechselkurs für die Bewertung der Kursgewinne/-verluste relevant, weil die Realisierung tatsächlich zu diesen Werten erfolgt. Scheint so als ob man da… Weiterlesen »
Ich bin ja kein Steuerberater, darum ist bei mir immer alles ohne Gewähr und vieles aus dem Gedächtnis – das hat aber immer größere Lücken 😉 Wir haben alle ähnliche oder die selben Probleme und schön, wenn wir uns hier ein bisschen unter Gleichgesinnten austauschen können und wir alle gescheiter werden und daraus profitieren. Ad 2) Ich habe es so in Erinnerung, dass der FX Gewinn hier an der Aktie „dranhängt“ und nicht als FX-Gewinn auszuweisen ist (Mary Lou darüber hat einen echten FX Gewinn, das fällt dann auch gleich unter die Tarifbesteuerung!). Für deinen Fall heißt es, zurücklehnen und… Weiterlesen »
Das klingt mehr als logisch. Wär ja auch sonst fast unmöglich alles nachzurechnen. Danke jedenfalls für deine schnelle Antwort!
Ich habe ein ausländischer broker und ich habe in ausland steuer betzehlt,soll ich nochmal hier in deutschland steure zahlen oder denn bescheid nachweissen reicht,
Danke.