Das Wichtigste in Kürze
- Quellensteuer fällt an der Quelle an. Eine Steuer die im Land der Aktie zu zahlen ist.
- Unbedingt VOR dem Erwerb von Aktien sich über die Quellensteuer im jeweiligen Land informieren! Deutschland, Schweiz und andere Länder kommen uns hier in Österreich sehr teuer oder kompliziert (Rückerstattung)
- Quellensteuer fällt bei Dividendenzahlungen an – selten bei Zinsen oder bei realisierten Kursgewinnen
- Quellensteuer erhebt der Staat in dem das Aktienunternehmen seinen Sitz hat
- Rückholung zu viel bezahlter Quellensteuer ist stets ein Fall für den österreichischen Investor, das macht kein österreichischer Broker, außer Aufstellung von Tax-Voucher/Erträgnisaufstellung
- Dank Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Staat im Ausland und Österreich, kann es zu einer Reduktion bzw. zu einer (teilweisen) Anrechnung der Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer kommen
- Liste mit der Quellensteuer nach Land – von 0 bis 35 % Quellensteuer
- In einem Fonds (und ETF) kümmert sich der steuerliche Vertreter (sofern Meldefonds) um die Anrechnung und Optimierung der Quellensteuer
In diesem Ratgeber
Hinweis: Alle hier bereitgestellten Informationen wurden ausführlich und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Eine Haftung auf Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Fragen Sie für Ihren Detailfall Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.
Was ist die Quellensteuer?
Hat ein Unternehmen seinen Sitz im Ausland, so ist auch der Quellstaat berechtigt, an der Quelle zu besteuern. Diese Steuern werden Quellensteuern genannt. Zusätzlich hat natürlich auch auch noch der österreichische Staat sein Recht darauf Kapitalerträge zu besteuern, in Österreich in Form von der Kapitalertragsteuer.
Der Anleger mit seinen Sitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich unterliegt mit seinem gesamten Einkommen aus dem Inland und Ausland der Besteuerung in Österreich.
Investiert ein österreichischer Anleger in die deutsche Siemens Aktie, so würde auf die Dividendenzahlung der Siemens AG zuerst der deutsche Staat mit der Quellensteuer zugreifen und danach der österreichische Staat mit der Kapitalertragsteuer. Im konkreten Fall gehen an 26,375 % Quellsteuer (25 % deutscher Abgeltungssteuer plus davon 5,5 % Solidaritätszuschlag) an den deutschen Staat und der österreichische Staat rechnet hier maximal 15 % an für die Kapitalertragsteuer. Damit kommen auf die Dividendenzahlung der Siemens AG nochmals 12,50 % restliche Kapitalertragsteuer auf 27,50 % weg. Damit ergibt sich folgende Gesamtbelastung bei einer Dividendenzahlung einer deutschen Aktie:
- 26,375 % deutsche Quellensteuer
- 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
- = 38,875 % steuerliche Gesamtbelastung
Bei einer Dividendenzahlung einer US-Aktie fällt im Regelfall die von 30 auf 15 % reduzierte Quellensteuer an. Hier ist es dann genauso, dass maximal 15 % ausländische Quellensteuer auf die österreichische KESt von 27,50 % angerechnet werden. Somit kommen nochmals weitere 12,50 % an KESt hinzu. Gesamt bleibt hier jedoch die Gesamtbelastung bei 27,50 % bei der Dividendenzahlung einer US-Aktie
- 15,00 % reduzierte US Quellensteuer
- 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
- = 27,50 % steuerliche Gesamtbelastung
Video
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Mehr InformationenWas ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten in dem die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten verteilt werden. Wenn eine Person in einem Staat Einkünfte erwirtschaftet, diese Person jedoch in einem anderen Staat ansässig ist, wäre in beiden Ländern Steuer zu zahlen. Genau diese doppelte Besteuerung soll das DBA verhindern bzw. zumindest einschränken. Der Staat Österreich hat diese DBA mit vielen Ländern der Welt geschlossen, mitnichten jedoch mit allen Ländern. Eine vollständige und aktuelle Liste gibt es auf der Website des Ministeriums für Finanzen.
Quellensteuer in Fonds? Quellensteuer auch auf realisierte Gewinne?
Fällt die Quellensteuer auch bei Fonds (und ETFs) an? Ja, auch dort fallen Quellensteuern an, doch das ist bei einem Meldefonds nicht die Sorge des Investors aus Österreich, sondern das Thema Quellensteuern erledigt der steuerliche Vertreter des Fonds bzw. die Fondsgesellschaft selbst. Somit gibt es in diesem ein professionelles Service.
Quellensteuer auch auf realisierte Kursgewinne?
Nein, es gibt im Regelfall auf realisierte Kursgewinne keine Quellensteuer. In der Regel fällt die Quellensteuer wirklich nur auf Dividendenzahlungen an und teilweise auch auf Zinserträge.
Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer
Vor dem Erwerb von ausländischen Finanzprodukten sollte sich der Investor bereits ausführlich über die Quellensteuer im jeweiligen Land und die etwaige Rückhol-Modalitäten informieren. Der Aufwand zur Rückholung von zu viel bezahlter Quellensteuer kann teuer (kostenpflichtiger Nachweis), aufwendig (Lauferei zum Finanzamt, …) und langwierig (mehrere Jahre bis eine Rückerstattung geschieht – wenn überhaupt etwas refundiert wird).
Das Finanzministerium hat eine aktuelle Liste von Quellensteuerformularen auf dieser Website veröffentlicht:
Lohnt sich eine Rückerstattung der Quellensteuer?
Es gibt Länder wie die Schweiz aber auch Deutschland mit höheren Quellensteuersätzen. Der Investor kann sich von den Finanzbehörden dort die zu viel bezahlen Quellensteuer auf Antrag wieder zurückholen bzw. -fordern. Dies ist jedoch ein Aufwand der nicht zu unterschätzen ist. In manchen Ländern müssen auch kostenpflichtige Bestätigungen von der depotführenden Bank angefordert werden. Ebenso gibt es Länder wie beispielsweise Italien, bei denen eine Rückerstattung bestenfalls viele Jahre dauert – oder der Antrag wird gar nicht bearbeitet.
Je höher die Quellensteuer ist im jeweiligen Land und je höher die Dividendenzahlung, desto eher könnte sich eine Rückerstattung bezahlt machen. Für Kleinanleger mit einer Bruttodividende einer deutschen Aktiengesellschaft von z. B. 100 Euro ist es der Aufwand wohl nicht wert. Denn es geht hier um die Rückersattung von 12,375 % von 100 % – 12,375 Euro. Dieses Video zeigt, wie aufwendig die Rückholung der deutschen Quellsteuer ist – man könnte natürlich bis zu 3 Jahre hier zusammenkommen lassen, damit Arbeit/Rückerstattung in einem besseren Verhältnis ist.
Hinweis 2021: Aufgrund der CUM-Ex Affären dürften die deutschen Finanzbehörden nun strikter gegen Quellsteuer Forderungen vorgehen. Berichten zur Folge ist es nun unbedingt notwendig eine (kostenpflichtige) Bestätigung vom Broker einzuholen, um eine Rückerstattung erst möglich zu machen. Da je Wertpapier eine Bestätigung notwendig ist, werden die Kosten für diese Bestätigung sogleich höher und eine Antragsstellung unattraktiver.
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Mehr InformationenSo funktioniert die Rückerstattung
Schritt 1 – ausländisches Quellensteuer Formular ausfüllen
Gibt es Länder in denen mehr als 15 % Quellensteuer abgeführt wurden, so ist es dort möglich über die Formulare des Finanzministeriums möglich, die restliche Quellensteuer dort zurückzufordern. Der österreichische Investor muss hier selbst tätig werden, der Broker macht hier nichts.
Das jeweilige Formular muss vom lokalen Finanzamt noch bestätigt werden. Es wird bestätigt, dass eine uneingeschränkte Steuerpflicht hier in Österreich besteht. Das Finanzamt wird sich von Ihrem Antrag auch noch eine Kopie machen und im Akt ablegen.
Schritt 2 – Bestätigungen der Dividendenzahlungen
Es müssen gegebenenfalls Unterlagen bzw. Bestätigungen zu den Dividendenzahlungen und der Quellensteuer nachgewiesen werden. Diese Bestätigungen sind kostenpflichtig und kosten je nach Broker gerne einmal bis zu ca. 45 Euro je Bestätigung (je Wertpapier).
Hier ein paar Beispiele:
- Flatex 5,90 Euro bzw. 15,90 Euro (je Tax Voucher bzw. Erträgnisaufstellung)
- easybank 18,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 Euro je Tax Voucher/Steuerbescheinigung
- DADAT Bank 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 je Euro Tax Voucher/Steuerbescheinigung plus fremde Spesen
- Bank Direkt 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und sonstige Bestätigungen für das Wertpapierdepot
Schritt 3: Anträge bei der nationalen Finanzbehörde einbringen
Der Dividendeninvestor kann einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer selbst einbringen in der Regel. Für manche Länder sind Bestätigungen notwendig, die Kosten hierfür sind beispielsweise im vorigen Punkt angeführt. Es kann sich durchaus lohnen, die Rückerstattung für mehrere Jahre zugleich zu machen.
Rückforderung zu viel bezahlter Quellensteuer aus Deutschland - Tutorial
Dankenswerterweise stellt Klaus sein Wissen und seine praktischen Erfahrungen aus der aktuellen Rückforderung seiner zu viel bezahlten Quellensteuer zur Verfügung. Er holte sich von den deutschen Steuerbehörden die zu viel bezahlte Quellensteuer zurück und beschrieb die nötigen Schritte wie folgt. Klaus ist auf X (vormals Twitter) zu finden. Vielen Dank an dieser Stelle an Klaus, der sich die Mühe machte seine Dokumentation mit allen Interessierten zu teilen. Danke dir!
Das ist die Dokumentation bzw. das Tutorial:
Seit dem Jahr 2024 ist für die Kapitalertragssteuerentlastung keine postalische Übermittlung der Dokumente mehr vorgesehen, dafür gibt es nun ein elektronisches Antragsverfahren. Diese Umstellung bedingt für die erstmalige Antragsstellung einen deutlich erhöhten Aufwand. Bei einem Antrag können Dividendenerträge von bis zu drei Jahren zusammengefasst werden. Im Jahr 2024 sind Rückforderungen für die Jahre 2023, 2022 und 2021 möglich. Um ein Onlinekonto beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erhalten gibt es unterschiedliche Varianten. Ich musste mich für einen Weg entscheiden, den ich unten stehend beschrieben habe. Im Folgenden sind eine Vielzahl an Links angegeben. Diese waren im Frühjahr 2024, als das Konto von mir erstellt und die Daten eingegeben wurden, gültig. Allgemeine Informationen zum elektronischen Antragsverfahren sind auf folgender Internetseite verfügbar:
1. Benötigte Unterlagen/Voraussetzungen
Die hier angeführten Unterlagen bzw. Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Antragsstellung durchführen zu können.
1.1 Depotführende Bank/Broker
Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht für die Rückforderungs-Jahre
Bescheinigungen über die erhaltenen Dividendenerträge
1.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich
Ansässigkeitsbestätigung/-bescheinigung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und D
1.3 Bundeszentralamt für Steuern, Deutschland
Kopie des Passes
BOP-Konto (BOP: BZSt Online Portal), dafür benötigt man eine BZSt-Nummer und eine Zertifikatsdatei
2. Vorbereitungen für die Antragstellung
2.1 Einholung der Unterlagen bei der depotführenden Bank/Broker
Die Rückforderungsanträge stelle ich schon seit einigen Jahren für das jeweilige vorangegangene Jahr. Im Februar/März starte ich mit der Kontaktaufnahme mit meinem „steuereinfachen“ Broker und ersuche um Übermittlung der Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht. Dabei liste ich alle Unternehmen auf, für die ich Dividendenerträge erhalten habe mit der ISIN, dem
Unternehmensnamen, dem Tag des Zuflusses, dem Bruttozufluss, der gesamten, abgeführten Quellensteuer (Kapitalertragssteuer) und der rückforderbaren Dividende. Diese Informationen benötigt man danach bei der Eingabe des Formulars. Parallel dazu speichere ich mir alle Dividendenbescheinigungen meines Brokers als PDF ab.
2.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich
Vom österreichischen Finanzamt wird eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigt. Dieses Dokument kann vom Bundesministerium für Finanzen heruntergeladen werden, wobei ich diesmal das Dokument zum Ausdruck genommen habe. Es gibt hier aber auch ein Onlineformular.
Im Feld „Formularsuche“ beim unten stehenden Link ZS-AD eingeben:
Das Formular habe ich an mein zuständiges Finanzamt übermittelt und unterschrieben retourniert erhalten. Anschließend habe ich dieses als PDF gespeichert. Die Verwendung des Onlineformulars wäre hier wahrscheinlich sinnvoller gewesen.
2.3 BOP-Konto
Um ein BOP-Konto zu erhalten benötigt man einige Zeit. Allgemeine Informationen zum BZSt Online Portal (BOP) sind zu finden unter:
https://www.bzst.de/DE/Service/Portalinformation/portalinformation_node.html
2.3.1 Beantragung der BZSt-Nummer
Zunächst benötigt man eine BZSt-Nummer, die über das unten stehende OnlineFormular beantragt werden muss. https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Kapitalertraege/BELEK_Registri erung/kontakt_node.html
Hier gab es mehrere Male das Problem, dass nach dem Absenden des Formulars die
Antwortzeit des BZSt-Rechners lange dauerte und ich statt der Meldung, dass das
Formular gesendet wurde, eine Timeout-Meldung erhielt. Damit war nicht klar, ob das Formular überhaupt angekommen war. Ich habe es einfach sooft gemacht, bis es geklappt hat.
Parallel dazu ist eine Pass- /Ausweiskopie sowie ggf. einen Handelsregisterauszug zusätzlich zum abgesendeten Onlineformular an kapitalertragsteuer@bzst.bund.de zu senden. Im Mail soll jedenfalls angeführt sein, an welchem Tag das Online-Formular ausgefüllt wurde.
Via Mail erhält man einen Geheimniswert.
Per Post wird die BZSt-Nummer übermittelt.
2.3.2 Registrierung zum Erhalt einer Zertifikatsdatei
Es gibt unterschiedliche Varianten, um in das BZSt-Portal zu gelangen. Empfohlen wird
der Einstieg mittels Zertifikatsdatei. Hier der Link zur Registrierung mit den Auswahlmöglichkeiten:
Als Registrierungsoption wählte ich die Zertifikatsdatei. Im Online-Formular sind neben den eigenen Daten die per Post erhaltene BZSt-Nummer und der BZSt-Geheimniswert des BZSt-Geheimnisses einzutragen. Nach dem Absenden des Online-Formulars ist die eingegebene Mailadresse zu bestätigen.
Via Mail erhält man dann eine Aktivierungs-ID für die Aktivierung des Benutzerkontos. Per Post wird später der Aktivierungscode übermittelt.
2.3.3 Aktivierung des BOP-Kontos und laden der Zertifikatsdatei
Ist der Brief mit dem Aktivierungs-Code eingelangt, dann einfach dem im Mail angeführten Link folgen:
Aktivierungs-ID und Aktivierungscode eingeben, Passwort wählen und die
Zertifikatsdatei herunterladen. Diese Zertifikatsdatei an einem Ort speichern, wo man diese wiederfindet, man benötigt sie bei jedem erneuten Einstieg.
2.3.4 Erstmaliger Login – BOP-Konto
Mit unten stehendem Link erfolgt der Ersteinstieg:
Die Zertifikatsdatei ist auszuwählen und das Passwort ist einzugeben. Danach sind persönliche Daten einzugeben.
Nun verfügt man über ein BOP-Konto, mit dem die Daten für die Rückforderung eingegeben werden können. Der Einstieg ins BOP-Konto erfolgt über:
Auf der Einstiegsseite sieht man auch andere Einstiegsvarianten wie jene mit einen NFCfähigen Personalausweis oder der ElsterSecure App.
3. Antragstellung
Der Antrag für die Rückforderung von Dividendenerträgen ist auf den Internetseiten des
Bundeszentralamts zu finden. Mit dem Webbrowser den angeführten Link anklicken und den Antrag auf Erstattung oder Freistellung von der deutsche Steuer auf Kapitalerträge auswählen:
- https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/Sonderkonstellation/Erstattungsverfahren_50c/erstattungsverfahren_50c_node.html#js–toc–entry4
Nach der Eingabe von Zertifikatsdatei und des Passwortes gelangt man direkt zur Eingabeseite. Nun erfolgt die Eingabe von persönlichen Daten und der in Punkt 2.1 angesprochenen Informationen zu Unternehmen und abgeführten Steuern.
Hochzuladen sind:
- Ansässigkeitsbescheinigung
- Einzelsteuernachweis nach deutschem Recht
- Bescheinigungen des Broker/Bank über die Dividendeneinkünfte mit den dazugehörigen Steuerdaten
Danke an dieser Stelle nochmals an Klaus: Klaus ist auf X (vormals Twitter) zu finden.D
Quellensteuer Frankreich und Italien - Probleme
Schon einmal probiert aus Frankreich oder Italien die Quellensteuer zurückzuholen? Das ist ein Unterfangen welches nicht oder nur kaum möglich ist.
Beide Länder lassen eine Rückerstattung anscheinend nur über einen Intermediär wie der Depotbank oder einem Steuerberater zu. Das wird dann noch teurer und komplexer. Lohnt sich das?
Bislang ist nur das Depot der DKB bekannt, welche eine Vorab-Reduktion der französischen Quellensteuer ermöglichen. Statt 30 % Quellensteuer sind es dann nur noch 12,80 %. In diesem Video wird gezeigt, was hier bei der DKB nötig ist.
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Mehr InformationenUSA Quellensteuer von 30 auf 15 % - W8-BEN
Die US-Quellensteuer liegt normalerweise bei 30 %. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sofern die Dividende ins Ausland bezahlt wird, dass die Quellensteuer auf 15 % reduziert wird. Dafür ist das Formular W8-BEN nötig. Mittels des US-Steuerformulars W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding) kann ein Österreicher die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen. So wird die Quellensteuer auf 15 % reduziert.
Aber es geht noch besser, denn oftmals ist dieses Ausfüllen des W8-BEN Formulars gar nicht notwendig beim steuereinfachen Broker. Steuereinfache Broker wie Flatex, DADAT, Hello Bank, easybank, bankdirekt, etc. sind dazu ermächtigt, dass sie die reduzierte Quellensteuer für in Österreich ausschließlich steuerpflichtige Investoren berücksichtigen. Auch viele deutsche Broker machen das automatisch. Ist man jedoch bei einem Broker wie DEGIRO oder Interactive Brokers, so ist dort dieses Formular sehr wohl auszufüllen.
Länder ohne Quellensteuer
Es gibt Länder in denen für Ausländer wie uns Österreicher keine Quellensteuer anfallen. Doch Achtung, nicht jedes Land in dem die Quellensteuer 0 % sein soll, verlangt auch keine Quellensteuer. Oftmals verbinden die Nationalstaaten hohe Hürden wie zum Beispiel in Irland, wo eine Namensoffenlegung der Depotbanken passieren müsste gegenüber dem irischen Staaten. Dies passiert jedoch in der Regel nicht und so verrechnet Irland weiterhin die Quellensteuer.
Hier nun eine Liste mit Ländern die 0 % Quellensteuer verrechnen:
- Brasilien
- Großbritannien
- Hong Kong
- Liechtenstein
- Singapur
Länder mit höchstens 15 % Quellensteuer
Neben den oben genannten Ländern mit 0 % Quellensteuer kommen noch folgende Länder hinzu die einen maximalen Quellensteuer Satz von bis zu 15 % haben – und somit bei der Berechnung der österreichische Kapitalertragsteuer das Maximum von 15 % Quellsteuer berücksichtigt werden kann.
- Slowakei 7 %
- Argentinien 10 %
- Ungarn 10 %
- Thailand 10 %
- Mexiko 10 %
- Japan 15 %
- Russland 15 %
- Niederlande 15 %
- Luxemburg 15 %
- Tschechien 15 %
Quellensteuer Liste
Quellenstaat | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
Brasilien | 0 |
Vereinigtes Königreich | 0 |
Hong Kong | 0 |
Slowakei | 7 |
Argentinien | 7 |
Ungarn | 10 |
China | 10 |
Thailand | 10 |
Mexiko | 10 |
Japan | 15 |
Russland | 15 |
Niederlande | 15 |
Luxemburg | 15 |
Tschechien | 15 |
Spanien | 19 |
Polen | 19 |
Irland | 20 |
Südafrika | 20 |
Indien | 20 |
Südkorea | 20 |
Taiwan | 21 |
Kanada | 25 |
Portugal | 25 |
Norwegen | 25 |
Italien | 26 |
Dänemark | 27 |
Australien | 30 |
Belgien | 30 |
Frankreich | bis 30 |
Schweden | 30 |
USA | bis 30 |
Philipinnen | bis 30 |
Schweiz | 35 |
Hier eine Liste mit ausgewählten Ländern mit dem jeweiligen Prozentsatz der Quellensteuer laut Angaben von PWC.
FAQ
Wie lange kann Quellensteuer zurückgefordert werden?
Das hängt vom jeweiligen Land ab. So sind es in Frankreich nur 2 Jahre, in der Schweiz 3 Jahre und in Deutschland sogar 4 Jahre. Seien Sie daher sorgfältig und erkundigen Sie sich wie es beim jeweiligen Land aussieht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?
Die Quellensteuer beträgt in Deutschland 26,375 % für uns Österreicher. Sie setzt sich aus 25,00 % Abgeltungssteuer und davon 5,5 % Solidaritätszuschlag zusammen. Das sind dann insgesamt die erwähnten 26,375 %. Mit 2021 soll der Solidaritätszuschlag wegfallen und damit müsste die Quellensteuer für Deutschland bei 25 % liegen.
Wie hoch ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Die Quellensteuer ist in der Schweiz 35 %.
Wie holt man sich ausländische Quellensteuer zurück?
Mit einem Antrag bei den Finanzbehörden im jeweiligen Land. Dazu finden Sie auf der Website des österreichischen Finanzministeriums die passenden Unterlagen.
Wie lange dauert die Rückerstattung der Quellensteuer aus der Schweiz?
Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).
Wie lange dauert die Rückerstattung der Quellensteuer aus Deutschland?
Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).
Hallo Andi, ich finde deine Videos super, genau richtig für einen Einsteiger wie mich. Ich hätte eine Frage zur den Dividenden von einem ausländischen Fonds. Ich habe vor paar Monaten Omega Health (ISIN: US6819361006) gekauft. Zu meinem Entsetzen habe ich festgestellt, dass die ErsteBank 42,5% (15%Quellensteuer + 27,5%KESt) von der Dividende abgezogen hat. Ich kann nur vermuten, dass die Omega Health als Fonds anders versteuert wird als eine Aktie. Kann man sich hier es auch irgendwie zurückholen?
Hallo Jujo,
ui, du hast dir hier einen REIT gekauft. Ich habe hier dazu etwas geschrieben: https://www.broker-test.at/steuern/aktiensteuer/#:~:text=Viele%20Broker%20in%20%C3%96sterreich%20trauen,Quellensteuer%20auf%20die%20Kapitalertragsteuer%20anzurechnen.&text=Bei%20einem%20US%2DREIT%20w%C3%A4re,Anleger%20von%2042%2C5%20%25.
Du wirst zum Jahreswechsel nochmals pauschal besteuert in Form von ausschüttungsgleichen Erträgen. Insgesamt verursacht dir dieser US-REIT, kein Meldefonds, oft & viel Steuern, die z. T. angerechnet werden. Mir wurde gesagt, damals bei meinem Experiment mit einem US-REIT, dass ich mir für die Ausschüttungen die zu viel bezahlte KESt über die Veranlagung wieder zurückholen kann. https://www.broker-test.at/steuern/aktiensteuer/#:~:text=Viele%20Broker%20in%20%C3%96sterreich%20trauen,Quellensteuer%20auf%20die%20Kapitalertragsteuer%20anzurechnen.&text=Bei%20einem%20US%2DREIT%20w%C3%A4re,Anleger%20von%2042%2C5%20%25.
Es ist halt alles ein Aufwand und Kopfweh. Lohnt sich das wirklich bei diesem Papier?
Gruß,
Andreas
Gruß,
Andreas
Tut mir leid. die wertpapiere und % war in eine schöne tabelle, aber es kommt nicht so durch in mein Kommentare
Nach eine pause bin ich wieder seit Sommer in Aktion kauf fleißig dabei, und habe etliche ETF’s gekauft. Die Steuerabzug ist ganz unterschiedlich von 0 bis zu 42% Wertpapir Steuer % etwa DE000A0H0744 ishares DJ APS Div 30 (de) UCITS ETF 0 IE00B0M62S72 i shares euro dividend ucits 3 DE0002635281 ishares EUROSTOXX Dividend 30 UCITS ETF 5 DE000A0F5UH1 ishares STOXX Gl S Div 100(de) UCITS ETF 10 IE00B5M1WJ87 SPDR S&P Euro Div Aristocrats UCITS ETF 27 IE00B6S2Z822 SPDR S&P UK Div Aristocrats UCITS ETF 27 IE00B6YX5D40 SPDR S&P US Div Aristocrats UCITS ETF 27 US78464A7634 SPDR Series Trust S&P Dividend… Weiterlesen »
Hallo Michael,
das ist für Außenstehende schwer nachzuvollziehen, was du mit dieser Liste und der Steuer genau meinst. Ist das die von dir errechnete Steuer auf Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und/oder realisierte Kursgewinne?
Die letzten beiden Wertpapiere sind anscheinend Nicht-Meldefonds die du dir hier gewählt hast.
Erstattet bekommst du nichts mehr, außer über den Verlustausgleich, falls dieser möglich ist. Evtl. beim Nicht-Meldefonds, dass du selbst über die Einkommensteuererklärung etwas machen kannst, aber das muss im Einzelfall geprüft werden.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
Die oben angennate nummern sind die % Steuer abgezogen von meine Dividenden bei DADAT.
Ich muss mit meinen Steuerberater reden ob es Sinn macht ein teil des USA Steuer zurück zu fördern.
Ich finde es komisch(?) das von den ersten 4, Kein bis wenig Steuer abgezogen ist. Warum ist das bitte?
deutsche Dividendenaktien zu kaufen ist also für uns Österreicher nicht zu empfehlen…
Genau
Hallo, Andi, vielen Dank, spannender Überblick. Technischer Hinweis: der Link des Finanzamtes für die Rückforderungsformulare für ausländische Quellensteuer ist nicht gültig. Lg H
Danke Helga, der Link wurde soeben aktualisiert!
Hallo, wo kann mann den Quellenstaat einer Aktie erfahren und überprüfen?
Z.B. RDS-A (Niederland) versus RDS-B (GB), gibt es eine Info z.B. auf finance.yahoo.com?
Noch eine Frage – wenn ich in Österreich eine Aktie eines kanadischen(oder Indischen etc) Unternehmens an der USA-Börse kaufe, zahle ich Quellensteuer aus Kanada=25%(oder Indie etc), oder?
Dort wo das Unternehmen seinen Sitz hat fällt die Quellensteuer an. Ich würde das beim IR des Unternehmens erfragen.
Gruß,
Andreas
vielen Dank!
Die Anrechnung der Quellensteuer von ausschüttenden Fonds beschäftigt mich grade etwas … Konkret habe ich bei flatex.at den ETF Vanguard FTSE All-World Distributing (IE00B3RBWM25) – der schüttet 4 Mal im Jahr aus. Der Fonds hat ca. 12% Quellensteueranteil, d.h. man müsste eigentlich nur mehr 15,5% KESt auf die Ausschüttungen zahlen. Das wird aber scheinbar nicht berücksichtigt – flatex zieht die vollen 27,5% KESt von der Ausschüttung ab. Ist das ein Fehler von flatex, oder ist das ein „Feature“ von ausschüttenden Fonds, dass die Quellensteuer nicht angerechnet wird? (die Frage ist ja auch – bei welcher Ausschüttung sollte das berücksichtigt werden?… Weiterlesen »
Hallo Christoph,
das Thema geistert schon ein bisschen länger herum und es gibt dazu keine Antwort für mich zu diesem Thema.
Ich habe dazu einen Langzeit Test bei 5 verschiedenen steuereinfachen Brokern laufen, wie die denn das alle machen.
Ansonsten eben über die Einkommensteuererklärung versuchen zurückzuholen.
Hi Andreas, hab damals bei flatex angefragt, noch keine Antwort, mal sehen ob da noch was kommt. Wenn ich das selbst machen würde, wüsste ich auch nicht wie das funktionieren könnte, weil unterschiedliche Dinge zusammenkommen. Für die Finanz ist das Kalendarjahr relevant (z.b. für die ausschüttenden Vanguard-Fonds 4 Ausschüttungen im Jahr 2020), der Fonds liefert die Daten für das Fondsgeschäftsjahr (z.b. Juli 2019 bis Juni 2020), und die Jahresdatenmeldung erfolgt dann sowieso nochmal später (z.B. Anfang 2021). Wird vermutlich der Grund sein warum die Broker hier auch ihre Probleme haben. Hab auch mal bei der dadat zum Testen was gekauft,… Weiterlesen »
Hallo, ich habe jetzt 2 Ausschüttungen über die DADAT aus Portugal bekommen, auf denen die Gesamtsteuerbelastung bei 47,5% liegt. Abzüglich der 12,5% KEST bleiben 35% Quellensteuer über. Portugal hat aber an sich 25%, außer für Steueroasen, dort sind es 35%. Ich hab mal der DADAT und der Finanz eine Anfrage gestellt.
Danke Markus für deinen Erfahrungsbericht! Bist du bitte so lieb und erzählst uns, was hier herausgekommen ist. Österreich als Steueroase aus den Augen Portugals?
Gerne. Die Dadat hat folgendes geantwortet: Alle Steuern werden von uns unter Berücksichtigung des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen an die jeweiligen Finanzbehörden direkt abgeliefert. QUSt. Portugal 35% zzgl. Kest 12,5% = 47,5% Jetzt bin ich etwas irritiert woher die 35% Quellensteuer kommen. Dass PT die Steuer erhöht hat, das ist mir nicht untergekommen auch nicht bei der verlinkten Seite von PWC. Dort heißt es bei PT nur: 25% es sei denn: – WHT rate is increased to 35% when the income is paid or due to entities resident in black-listed jurisdictions. – WHT rate is increased to 35% when the income is… Weiterlesen »
Das ist jetzt eine Mutmaßung von mir:
Ähnlich wie in Frankreich ist es auch hier. Nachdem Portugal dich nicht kennt, bist du für diese non-identified. Dazu ist es nötig ein bestimmtes Formular für die französischen Steuerbehörden auszufüllen und von den österreichischen Finanzbehörden und dem Broker bestätigen bzw. einreichen zu lassen. Dadurch wird dann die franz. Quellensteuer von 30 % auf 12,8 % reduziert. Da spielt aber kein Broker mit außer die DKB und Comdirect afaik.
Wirklich „voal super“!
Interessant war, dass Du es per Mail gesendet hast. Lt. dem zusätzlichen Dokument „Hinweise zur Verwendung des Erstattungsformulars“ ist nämlich nur ein postalische Übermittlung möglich.
Es wird ausdrücklich erwähnt, dass die Einreichung in elektronischer Form derzeit noch nicht möglich ist. (Dokumentendstand 01.10.2020).
Grüße
Frenc
Hallo, Shell A oder B als Österreicher wegen der Steuer? Danke. lg
Jetzt gib es nur noch die GB00BP6MXD84
Danke für das tolle Video – wie berechnet sich die „Beantragte Erstattung KapESt und SolZ“ im Punkt g bzw. woher kommt dieser Wert? Danke und MFG
Da fehlt mir jetzt ein wenig die Referenz auf was du dich denn beziehst, ich vermute auf das deutsche Formular zum Zurückholen der zu viel bezahlten Steuer. Falls ich ins Blaue richtig rate: Du musst hier die passenden Angaben machen, so wie du sie eben auf deinen Abrechnungen hast.
Der o.a. link des BMF zur aktuelle Liste von Quellensteuerformularen hat sich offenbar geändert auf:
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/internationales-steuerrecht/rueckerstattung/quellensteuerformulare-von-dba-partnerstaaten/formulare-dba-partner.html
Update zu den FAQ – Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?
„Trotz der beschlossenen teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags wird dieser auch künftig weiterhin in Höhe von 5,5 % auf die Kapitalertragsteuer erhoben werden. Dies wird seitens des Gesetzgebers damit begründet, dass Kapitalerträge bereits dem reduzierten Abgeltungsteuersatz in Höhe von 25 % unterliegen, so dass keine zusätzliche Entlastung der Kapitalanleger durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags gerechtfertigt sei.“
Quelle: Deutsche Bank – Merkblatt für den inländischen Steuerzahler / Stand: Januar 2021
Ist es so, dass man, wenn man einen Broker im Ausland hat, die Steuer von 25 % dem in Vorkasse senden muss, bevor man sein Geld ausgezahlt bekommt? Ich habe Geld bei MC Gregor Trade fest sitzen
Ich verstehe die Frage nicht ganz und kannte bislang MC Gregor Trade nicht. Nachdem ich ein wenig gesucht habe, so vermute ich, dass du Geld nicht wieder siehst. Man liest nichts Gutes über diesen Anbieter!
Vielen Dank für die Informationen!
Wären vielleicht ADR (american deposit receipt) für einen Österreichischen Anleger eine Möglichkeit die ein oder andere Aktie günstiger zu halten?!
Es gibt ja zum Beispiel Nestle oder ABB als ADR. Wie sieht hier die Belastung mit Quellensteuer und ADR-Verwalter-Gebühren aus?
Kommt bei mir insgesamt in diesem Fall mehr Dividende an am Konto?
Danke im Voraus!!!
Denke ich nicht, dass hier eine andere Quellensteuer anfällt, weiß es aber nicht. Mitunter kann es passieren, dass der Broker sogar eigene ADR-Gebühren verlangt.
hi! also wenn ab sofort die quellensteuer in deutschland 25% beträgt, dann liefer ich 25% der dividende in deutschland ab und österreich verrechnet nochmals 2,5% nach, damit ich dann insgesamt auf die 27,5% steuer bin, oder? bin bei flatex, einem steuereinfachen broker. danke!
Nein, Österreich verrechnet nochmals 12,5 % KESt, denn es sind maximal 15 % anrechenbar. Die „zuviel“ bezahlte Quellensteuer von 10 % musst du dir beim deutschen Staat über Antrag zurückholen. Wenn dir das nicht zuviel Arbeit & Lauferei ist.
Wie das gehen kann habe ich hier erklärt: https://www.broker-test.at/steuern/quellensteuer/#Antrag_auf_Rueckerstattung_der_auslaendischen_Quellensteuer
danke! dann bleibe ich bei deutschen dividenden weiterhin fern, schade. überall wird man geschröpft.
Da die Quellensteuer bei realisierten Kursgewinnen ja bei 27,5% bleibt kann ich mir ja Aktien aus allen Ländern (auch Schweiz) ins Depot holen.
Ich würde (falls ich richtig liege) dann ja nur auf die Dividendenzahlungen den erhöhten Prozentsatz zahlen. Diese sind bei geringerem Kapital ja nicht so ausschlaggebend. Da finde ich die Kursgewinne viel interessanter.
Oder habe ich etwas falsch verstanden?
Tolle Seite übrigens 👍👌
Genau, Quellensteuer fällt nur bei Zinsen, Dividenden an.
Thema Japan, ich möchte eine Japanische Aktie/Unternehmen kaufen und habe mich mit der Quellensteuer beschäftigt. Was ich gelesen habe, sollte Japan 10% Quellensteuer von Dividenden behalten. Habe ich dort was übersehen/fasch verstanden? (da in deine Tabelle 15% steht)
Danke für deine Arbeit, einmalig in Österreich.
Quellen:
DBA Artikel 10/2
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2018_III_167/COO_2026_100_2_1564793.html
oder
https://www.hr-tax.at/2018/07/neues-dba-mit-japan/
Gruß
Daniel, das scheint auch so zu sein. Du hast Recht 👍
Jetzt wäre noch die Probe aufs Exempel natürlich spannend.
Unterm Strich bleibt es sich für uns Investoren gleich, aber unser Staat bekommt so um 5 Prozent bzw. insgesamt 17,5 Prozent KESt mehr 😍
Ich bin bei Degiro, befürchte es wird 15% einbehalten. wenn ich damit eine Erfahrung gemacht habe, teile ich es hier mit.
Wenn mir mal eine japanische Dividendenaktie vor die Füße fällt, werde ich die mal bei einem österreichischen und einem ausländischen Broker kaufen und schauen, obs hier einen Unterschied gibt.
Also, ich habe mehrere japanische Dividenenaktien im Portfolio. Die zahlen übrigens 2x im Jahr Dividenende, im Juni und im Dezember. Laut meiner letzten Abrechnung vom Dezember 2020 sieht es so aus.
Quellensteuer in Japan aktuell: 15,315%
AT Kest. 27,5%-15% Anrechnung = 12,5%
Gesamtdividenden Abzug daher: 27,815%
Vielen Dank Robert für den Praxisbericht! Das ist nahezu steueroptimal!
Danke für die Tabelle, vor allem mit PWC-Link.
FLATEX verrechnet übrigens wiederholt den falschen Satz für Niederländische Aktien (25%) – verlangt aber trotzdem 5,90.- Gebühr. Ärgerlich, da ich seit 3 Jahren darauf hinweise. Unbrauchbar der Kundenservice bei Flatex, ich werde die NL-Aktie demnächst zu einem anderen Broker verschieben.
dir werden 5,90 in Rechnung gestellt, da es keine DE/AT Aktie ist und wohl die Dividendenauszahlung >15 EUR ist. Das steht im Konditionsblatt ganz klar drinnen. Bei Auszahlung >15 EUR werden 5,90 in Rechnung gestellt. Also würde ich vorallem über Flatex niemals auf Dividendenwerte aus sein. Einfach Wachstum und stabile Werte ins Depot legen. Grüße
Danke für den hilfreichen Artikel! Hier hat sich jedoch der Fehlerteufel eingeschlichen.. die Quellensteuer in der Schweiz beträgt 35%, nicht 30%.
Leider muss ich gerade auch schmerzlich feststellen, dass meine Bank (Dornbirner Sparkasse) 40 Euro je tax voucher verrechnen will…
Schönen Tag!
Vielen Dank Anni für den Hinweis! In der Tabelle war sie noch richtig, in den Fragen darunter leider dann falsch. Natürlich (leider) 35 % Quellensteuer.
Wow, 40 Euro für den Tax Voucher? Das zahlt sich dann meistens nicht aus 🙁