Quellensteuer
20. Juli 2024
Das Wichtigste in Kürze
- Quellensteuer fällt an der Quelle an. Eine Steuer die im Land der Aktie zu zahlen ist.
- Unbedingt VOR dem Erwerb von Aktien sich über die Quellensteuer im jeweiligen Land informieren! Deutschland, Schweiz und andere Länder kommen uns hier in Österreich sehr teuer oder kompliziert (Rückerstattung)
- Quellensteuer fällt bei Dividendenzahlungen an – selten bei Zinsen oder bei realisierten Kursgewinnen
- Quellensteuer erhebt der Staat in dem das Aktienunternehmen seinen Sitz hat
- Rückholung zu viel bezahlter Quellensteuer ist stets ein Fall für den österreichischen Investor, das macht kein österreichischer Broker, außer Aufstellung von Tax-Voucher/Erträgnisaufstellung
- Dank Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Staat im Ausland und Österreich, kann es zu einer Reduktion bzw. zu einer (teilweisen) Anrechnung der Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer kommen
- Liste mit der Quellensteuer nach Land – von 0 bis 35 % Quellensteuer
- In einem Fonds (und ETF) kümmert sich der steuerliche Vertreter (sofern Meldefonds) um die Anrechnung und Optimierung der Quellensteuer
In diesem Ratgeber
Hinweis: Alle hier bereitgestellten Informationen wurden ausführlich und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Eine Haftung auf Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Fragen Sie für Ihren Detailfall Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.
Was ist die Quellensteuer?
Hat ein Unternehmen seinen Sitz im Ausland, so ist auch der Quellstaat berechtigt, an der Quelle zu besteuern. Diese Steuern werden Quellensteuern genannt. Zusätzlich hat natürlich auch auch noch der österreichische Staat sein Recht darauf Kapitalerträge zu besteuern, in Österreich in Form von der Kapitalertragsteuer.
Der Anleger mit seinen Sitz oder seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich unterliegt mit seinem gesamten Einkommen aus dem Inland und Ausland der Besteuerung in Österreich.
Investiert ein österreichischer Anleger in die deutsche Siemens Aktie, so würde auf die Dividendenzahlung der Siemens AG zuerst der deutsche Staat mit der Quellensteuer zugreifen und danach der österreichische Staat mit der Kapitalertragsteuer. Im konkreten Fall gehen an 26,375 % Quellsteuer (25 % deutscher Abgeltungssteuer plus davon 5,5 % Solidaritätszuschlag) an den deutschen Staat und der österreichische Staat rechnet hier maximal 15 % an für die Kapitalertragsteuer. Damit kommen auf die Dividendenzahlung der Siemens AG nochmals 12,50 % restliche Kapitalertragsteuer auf 27,50 % weg. Damit ergibt sich folgende Gesamtbelastung bei einer Dividendenzahlung einer deutschen Aktie:
- 26,375 % deutsche Quellensteuer
- 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
- = 38,875 % steuerliche Gesamtbelastung
Bei einer Dividendenzahlung einer US-Aktie fällt im Regelfall die von 30 auf 15 % reduzierte Quellensteuer an. Hier ist es dann genauso, dass maximal 15 % ausländische Quellensteuer auf die österreichische KESt von 27,50 % angerechnet werden. Somit kommen nochmals weitere 12,50 % an KESt hinzu. Gesamt bleibt hier jedoch die Gesamtbelastung bei 27,50 % bei der Dividendenzahlung einer US-Aktie
- 15,00 % reduzierte US Quellensteuer
- 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
- = 27,50 % steuerliche Gesamtbelastung
Video
Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten in dem die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten verteilt werden. Wenn eine Person in einem Staat Einkünfte erwirtschaftet, diese Person jedoch in einem anderen Staat ansässig ist, wäre in beiden Ländern Steuer zu zahlen. Genau diese doppelte Besteuerung soll das DBA verhindern bzw. zumindest einschränken. Der Staat Österreich hat diese DBA mit vielen Ländern der Welt geschlossen, mitnichten jedoch mit allen Ländern. Eine vollständige und aktuelle Liste gibt es auf der Website des Ministeriums für Finanzen.
Quellensteuer in Fonds? Quellensteuer auch auf realisierte Gewinne?
Fällt die Quellensteuer auch bei Fonds (und ETFs) an? Ja, auch dort fallen Quellensteuern an, doch das ist bei einem Meldefonds nicht die Sorge des Investors aus Österreich, sondern das Thema Quellensteuern erledigt der steuerliche Vertreter des Fonds bzw. die Fondsgesellschaft selbst. Somit gibt es in diesem ein professionelles Service.
Quellensteuer auch auf realisierte Kursgewinne?
Nein, es gibt im Regelfall auf realisierte Kursgewinne keine Quellensteuer. In der Regel fällt die Quellensteuer wirklich nur auf Dividendenzahlungen an und teilweise auch auf Zinserträge.
Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer
Vor dem Erwerb von ausländischen Finanzprodukten sollte sich der Investor bereits ausführlich über die Quellensteuer im jeweiligen Land und die etwaige Rückhol-Modalitäten informieren. Der Aufwand zur Rückholung von zu viel bezahlter Quellensteuer kann teuer (kostenpflichtiger Nachweis), aufwendig (Lauferei zum Finanzamt, …) und langwierig (mehrere Jahre bis eine Rückerstattung geschieht – wenn überhaupt etwas refundiert wird).
Das Finanzministerium hat eine aktuelle Liste von Quellensteuerformularen auf dieser Website veröffentlicht:
Lohnt sich eine Rückerstattung der Quellensteuer?
Es gibt Länder wie die Schweiz aber auch Deutschland mit höheren Quellensteuersätzen. Der Investor kann sich von den Finanzbehörden dort die zu viel bezahlen Quellensteuer auf Antrag wieder zurückholen bzw. -fordern. Dies ist jedoch ein Aufwand der nicht zu unterschätzen ist. In manchen Ländern müssen auch kostenpflichtige Bestätigungen von der depotführenden Bank angefordert werden. Ebenso gibt es Länder wie beispielsweise Italien, bei denen eine Rückerstattung bestenfalls viele Jahre dauert – oder der Antrag wird gar nicht bearbeitet.
Je höher die Quellensteuer ist im jeweiligen Land und je höher die Dividendenzahlung, desto eher könnte sich eine Rückerstattung bezahlt machen. Für Kleinanleger mit einer Bruttodividende einer deutschen Aktiengesellschaft von z. B. 100 Euro ist es der Aufwand wohl nicht wert. Denn es geht hier um die Rückersattung von 12,375 % von 100 % – 12,375 Euro. Dieses Video zeigt, wie aufwendig die Rückholung der deutschen Quellsteuer ist – man könnte natürlich bis zu 3 Jahre hier zusammenkommen lassen, damit Arbeit/Rückerstattung in einem besseren Verhältnis ist.
Hinweis 2021: Aufgrund der CUM-Ex Affären dürften die deutschen Finanzbehörden nun strikter gegen Quellsteuer Forderungen vorgehen. Berichten zur Folge ist es nun unbedingt notwendig eine (kostenpflichtige) Bestätigung vom Broker einzuholen, um eine Rückerstattung erst möglich zu machen. Da je Wertpapier eine Bestätigung notwendig ist, werden die Kosten für diese Bestätigung sogleich höher und eine Antragsstellung unattraktiver.
So funktioniert die Rückerstattung
Schritt 1 – ausländisches Quellensteuer Formular ausfüllen
Gibt es Länder in denen mehr als 15 % Quellensteuer abgeführt wurden, so ist es dort möglich über die Formulare des Finanzministeriums möglich, die restliche Quellensteuer dort zurückzufordern. Der österreichische Investor muss hier selbst tätig werden, der Broker macht hier nichts.
Das jeweilige Formular muss vom lokalen Finanzamt noch bestätigt werden. Es wird bestätigt, dass eine uneingeschränkte Steuerpflicht hier in Österreich besteht. Das Finanzamt wird sich von Ihrem Antrag auch noch eine Kopie machen und im Akt ablegen.
Schritt 2 – Bestätigungen der Dividendenzahlungen
Es müssen gegebenenfalls Unterlagen bzw. Bestätigungen zu den Dividendenzahlungen und der Quellensteuer nachgewiesen werden. Diese Bestätigungen sind kostenpflichtig und kosten je nach Broker gerne einmal bis zu ca. 45 Euro je Bestätigung (je Wertpapier).
Hier ein paar Beispiele:
- Flatex 5,90 Euro bzw. 15,90 Euro (je Tax Voucher bzw. Erträgnisaufstellung)
- easybank 18,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 Euro je Tax Voucher/Steuerbescheinigung
- DADAT Bank 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 je Euro Tax Voucher/Steuerbescheinigung plus fremde Spesen
- Bank Direkt 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und sonstige Bestätigungen für das Wertpapierdepot
Schritt 3: Anträge bei der nationalen Finanzbehörde einbringen
Der Dividendeninvestor kann einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer selbst einbringen in der Regel. Für manche Länder sind Bestätigungen notwendig, die Kosten hierfür sind beispielsweise im vorigen Punkt angeführt. Es kann sich durchaus lohnen, die Rückerstattung für mehrere Jahre zugleich zu machen.
Rückforderung zu viel bezahlter Quellensteuer aus Deutschland - Tutorial
Dankenswerterweise stellt Klaus sein Wissen und seine praktischen Erfahrungen aus der aktuellen Rückforderung seiner zu viel bezahlten Quellensteuer zur Verfügung. Er holte sich von den deutschen Steuerbehörden die zu viel bezahlte Quellensteuer zurück und beschrieb die nötigen Schritte wie folgt. Klaus ist auf X (vormals Twitter) zu finden. Vielen Dank an dieser Stelle an Klaus, der sich die Mühe machte seine Dokumentation mit allen Interessierten zu teilen. Danke dir!
Das ist die Dokumentation bzw. das Tutorial:
Seit dem Jahr 2024 ist für die Kapitalertragssteuerentlastung keine postalische Übermittlung der Dokumente mehr vorgesehen, dafür gibt es nun ein elektronisches Antragsverfahren. Diese Umstellung bedingt für die erstmalige Antragsstellung einen deutlich erhöhten Aufwand. Bei einem Antrag können Dividendenerträge von bis zu drei Jahren zusammengefasst werden. Im Jahr 2024 sind Rückforderungen für die Jahre 2023, 2022 und 2021 möglich. Um ein Onlinekonto beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erhalten gibt es unterschiedliche Varianten. Ich musste mich für einen Weg entscheiden, den ich unten stehend beschrieben habe. Im Folgenden sind eine Vielzahl an Links angegeben. Diese waren im Frühjahr 2024, als das Konto von mir erstellt und die Daten eingegeben wurden, gültig. Allgemeine Informationen zum elektronischen Antragsverfahren sind auf folgender Internetseite verfügbar:
1. Benötigte Unterlagen/Voraussetzungen
Die hier angeführten Unterlagen bzw. Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Antragsstellung durchführen zu können.
1.1 Depotführende Bank/Broker
Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht für die Rückforderungs-Jahre
Bescheinigungen über die erhaltenen Dividendenerträge
1.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich
Ansässigkeitsbestätigung/-bescheinigung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und D
1.3 Bundeszentralamt für Steuern, Deutschland
Kopie des Passes
BOP-Konto (BOP: BZSt Online Portal), dafür benötigt man eine BZSt-Nummer und eine Zertifikatsdatei
2. Vorbereitungen für die Antragstellung
2.1 Einholung der Unterlagen bei der depotführenden Bank/Broker
Die Rückforderungsanträge stelle ich schon seit einigen Jahren für das jeweilige vorangegangene Jahr. Im Februar/März starte ich mit der Kontaktaufnahme mit meinem „steuereinfachen“ Broker und ersuche um Übermittlung der Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht. Dabei liste ich alle Unternehmen auf, für die ich Dividendenerträge erhalten habe mit der ISIN, dem
Unternehmensnamen, dem Tag des Zuflusses, dem Bruttozufluss, der gesamten, abgeführten Quellensteuer (Kapitalertragssteuer) und der rückforderbaren Dividende. Diese Informationen benötigt man danach bei der Eingabe des Formulars. Parallel dazu speichere ich mir alle Dividendenbescheinigungen meines Brokers als PDF ab.
2.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich
Vom österreichischen Finanzamt wird eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigt. Dieses Dokument kann vom Bundesministerium für Finanzen heruntergeladen werden, wobei ich diesmal das Dokument zum Ausdruck genommen habe. Es gibt hier aber auch ein Onlineformular.
Im Feld „Formularsuche“ beim unten stehenden Link ZS-A eingeben:
Das Formular habe ich an mein zuständiges Finanzamt übermittelt und unterschrieben retourniert erhalten. Anschließend habe ich dieses als PDF gespeichert. Die
Verwendung des Onlineformulars wäre hier wahrscheinlich sinnvoller gewesen.
2.3 BOP-Konto
Um ein BOP-Konto zu erhalten benötigt man einige Zeit. Allgemeine Informationen zum BZSt Online Portal (BOP) sind zu finden unter:
https://www.bzst.de/DE/Service/Portalinformation/portalinformation_node.html
2.3.1 Beantragung der BZSt-Nummer
Zunächst benötigt man eine BZSt-Nummer, die über das unten stehende OnlineFormular beantragt werden muss. https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Kapitalertraege/BELEK_Registri erung/kontakt_node.html
Hier gab es mehrere Male das Problem, dass nach dem Absenden des Formulars die
Antwortzeit des BZSt-Rechners lange dauerte und ich statt der Meldung, dass das
Formular gesendet wurde, eine Timeout-Meldung erhielt. Damit war nicht klar, ob das Formular überhaupt angekommen war. Ich habe es einfach sooft gemacht, bis es geklappt hat.
Parallel dazu ist eine Pass- /Ausweiskopie sowie ggf. einen Handelsregisterauszug zusätzlich zum abgesendeten Onlineformular an kapitalertragsteuer@bzst.bund.de zu senden. Im Mail soll jedenfalls angeführt sein, an welchem Tag das Online-Formular ausgefüllt wurde.
Via Mail erhält man einen Geheimniswert.
Per Post wird die BZSt-Nummer übermittelt.
2.3.2 Registrierung zum Erhalt einer Zertifikatsdatei
Es gibt unterschiedliche Varianten, um in das BZSt-Portal zu gelangen. Empfohlen wird
der Einstieg mittels Zertifikatsdatei. Hier der Link zur Registrierung mit den Auswahlmöglichkeiten:
Als Registrierungsoption wählte ich die Zertifikatsdatei. Im Online-Formular sind neben den eigenen Daten die per Post erhaltene BZSt-Nummer und der BZSt-Geheimniswert des BZSt-Geheimnisses einzutragen. Nach dem Absenden des Online-Formulars ist die eingegebene Mailadresse zu bestätigen.
Via Mail erhält man dann eine Aktivierungs-ID für die Aktivierung des Benutzerkontos. Per Post wird später der Aktivierungscode übermittelt.
2.3.3 Aktivierung des BOP-Kontos und laden der Zertifikatsdatei
Ist der Brief mit dem Aktivierungs-Code eingelangt, dann einfach dem im Mail angeführten Link folgen:
Aktivierungs-ID und Aktivierungscode eingeben, Passwort wählen und die
Zertifikatsdatei herunterladen. Diese Zertifikatsdatei an einem Ort speichern, wo man diese wiederfindet, man benötigt sie bei jedem erneuten Einstieg.
2.3.4 Erstmaliger Login – BOP-Konto
Mit unten stehendem Link erfolgt der Ersteinstieg:
Die Zertifikatsdatei ist auszuwählen und das Passwort ist einzugeben. Danach sind persönliche Daten einzugeben.
Nun verfügt man über ein BOP-Konto, mit dem die Daten für die Rückforderung eingegeben werden können. Der Einstieg ins BOP-Konto erfolgt über:
Auf der Einstiegsseite sieht man auch andere Einstiegsvarianten wie jene mit einen NFCfähigen Personalausweis oder der ElsterSecure App.
3. Antragstellung
Der Antrag für die Rückforderung von Dividendenerträgen ist auf den Internetseiten des
Bundeszentralamts zu finden. Mit dem Webbrowser den angeführten Link anklicken und den Antrag auf Erstattung oder Freistellung von der deutsche Steuer auf Kapitalerträge auswählen:
- https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/Sonderkonstellation/Erstattungsverfahren_50c/erstattungsverfahren_50c_node.html#js–toc–entry4
Nach der Eingabe von Zertifikatsdatei und des Passwortes gelangt man direkt zur Eingabeseite. Nun erfolgt die Eingabe von persönlichen Daten und der in Punkt 2.1 angesprochenen Informationen zu Unternehmen und abgeführten Steuern.
Hochzuladen sind:
- Ansässigkeitsbescheinigung
- Einzelsteuernachweis nach deutschem Recht
- Bescheinigungen des Broker/Bank über die Dividendeneinkünfte mit den dazugehörigen Steuerdaten
Danke an dieser Stelle nochmals an Klaus: Klaus ist auf X (vormals Twitter) zu finden.
Quellensteuer Frankreich und Italien - Probleme
Schon einmal probiert aus Frankreich oder Italien die Quellensteuer zurückzuholen? Das ist ein Unterfangen welches nicht oder nur kaum möglich ist.
Beide Länder lassen eine Rückerstattung anscheinend nur über einen Intermediär wie der Depotbank oder einem Steuerberater zu. Das wird dann noch teurer und komplexer. Lohnt sich das?
Bislang ist nur das Depot der DKB bekannt, welche eine Vorab-Reduktion der französischen Quellensteuer ermöglichen. Statt 30 % Quellensteuer sind es dann nur noch 12,80 %. In diesem Video wird gezeigt, was hier bei der DKB nötig ist.
USA Quellensteuer von 30 auf 15 % - W8-BEN
Die US-Quellensteuer liegt normalerweise bei 30 %. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sofern die Dividende ins Ausland bezahlt wird, dass die Quellensteuer auf 15 % reduziert wird. Dafür ist das Formular W8-BEN nötig. Mittels des US-Steuerformulars W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding) kann ein Österreicher die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen. So wird die Quellensteuer auf 15 % reduziert.
Aber es geht noch besser, denn oftmals ist dieses Ausfüllen des W8-BEN Formulars gar nicht notwendig beim steuereinfachen Broker. Steuereinfache Broker wie Flatex, DADAT, Hello Bank, easybank, bankdirekt, etc. sind dazu ermächtigt, dass sie die reduzierte Quellensteuer für in Österreich ausschließlich steuerpflichtige Investoren berücksichtigen. Auch viele deutsche Broker machen das automatisch. Ist man jedoch bei einem Broker wie DEGIRO oder Interactive Brokers, so ist dort dieses Formular sehr wohl auszufüllen.
Länder ohne Quellensteuer
Es gibt Länder in denen für Ausländer wie uns Österreicher keine Quellensteuer anfallen. Doch Achtung, nicht jedes Land in dem die Quellensteuer 0 % sein soll, verlangt auch keine Quellensteuer. Oftmals verbinden die Nationalstaaten hohe Hürden wie zum Beispiel in Irland, wo eine Namensoffenlegung der Depotbanken passieren müsste gegenüber dem irischen Staaten. Dies passiert jedoch in der Regel nicht und so verrechnet Irland weiterhin die Quellensteuer.
Hier nun eine Liste mit Ländern die 0 % Quellensteuer verrechnen:
- Brasilien
- Großbritannien
- Hong Kong
- Liechtenstein
- Singapur
Länder mit höchstens 15 % Quellensteuer
Neben den oben genannten Ländern mit 0 % Quellensteuer kommen noch folgende Länder hinzu die einen maximalen Quellensteuer Satz von bis zu 15 % haben – und somit bei der Berechnung der österreichische Kapitalertragsteuer das Maximum von 15 % Quellsteuer berücksichtigt werden kann.
- Slowakei 7 %
- Argentinien 10 %
- Ungarn 10 %
- Thailand 10 %
- Mexiko 10 %
- Japan 15 %
- Russland 15 %
- Niederlande 15 %
- Luxemburg 15 %
- Tschechien 15 %
Quellensteuer Liste
Quellenstaat | Steuersatz (in Prozent) |
---|---|
Brasilien | 0 |
Vereinigtes Königreich | 0 |
Hong Kong | 0 |
Slowakei | 7 |
Argentinien | 7 |
Ungarn | 10 |
China | 10 |
Thailand | 10 |
Mexiko | 10 |
Japan | 15 |
Russland | 15 |
Niederlande | 15 |
Luxemburg | 15 |
Tschechien | 15 |
Spanien | 19 |
Polen | 19 |
Irland | 20 |
Südafrika | 20 |
Indien | 20 |
Südkorea | 20 |
Taiwan | 21 |
Kanada | 25 |
Portugal | 25 |
Norwegen | 25 |
Italien | 26 |
Dänemark | 27 |
Australien | 30 |
Belgien | 30 |
Frankreich | bis 30 |
Schweden | 30 |
USA | bis 30 |
Philipinnen | bis 30 |
Schweiz | 35 |
Hier eine Liste mit ausgewählten Ländern mit dem jeweiligen Prozentsatz der Quellensteuer laut Angaben von PWC.
FAQ
Wie lange kann Quellensteuer zurückgefordert werden?
Das hängt vom jeweiligen Land ab. So sind es in Frankreich nur 2 Jahre, in der Schweiz 3 Jahre und in Deutschland sogar 4 Jahre. Seien Sie daher sorgfältig und erkundigen Sie sich wie es beim jeweiligen Land aussieht.
Wie hoch ist die Quellensteuer in Deutschland?
Die Quellensteuer beträgt in Deutschland 26,375 % für uns Österreicher. Sie setzt sich aus 25,00 % Abgeltungssteuer und davon 5,5 % Solidaritätszuschlag zusammen. Das sind dann insgesamt die erwähnten 26,375 %. Mit 2021 soll der Solidaritätszuschlag wegfallen und damit müsste die Quellensteuer für Deutschland bei 25 % liegen.
Wie hoch ist die Quellensteuer in der Schweiz?
Die Quellensteuer ist in der Schweiz 35 %.
Wie holt man sich ausländische Quellensteuer zurück?
Mit einem Antrag bei den Finanzbehörden im jeweiligen Land. Dazu finden Sie auf der Website des österreichischen Finanzministeriums die passenden Unterlagen.
Wie lange dauert die Rückerstattung der Quellensteuer aus der Schweiz?
Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).
Wie lange dauert die Rückerstattung der Quellensteuer aus Deutschland?
Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).
Servus Andreas, ich möchte dich um Hilfe bitten. Ich bin ein Börsenanfänger (habe noch gar nichts gemacht, kein Brokerkonto, kein Aktienkauf). Ich bin dabei mir Basiswissen anzueignen. Es interessieren mich hauptsächlich US-Aktien und die Dividendenstrategie. Meine Fragen: Kannst du mir bitte Schritt für Schritt erklären, wie das mit der US-Quellensteuer ist (bezüglich Broker tendiere ich zum Captrader) bzw. was genau zu tun ist? Die US Quellensteuer ist 30% hoch und 15% davon sind auf die KeSt. (27,5%) anrechenbar. Wie viel Prozent werden von dem US FA abgezogen? Die volle Quellensteuer von 30% oder nur 15%? Laut dem DSA kann man… Weiterlesen »
Servus Thomas, Anfänger? Dann Finger weg von einem ausländischen Broker, das Steuerthema wird dich sowas von stressen und wird dich unter Umständen viel kosten. Nerven und vielleicht sogar weitere Probleme durch das liebe Finanzamt und der Steuererklärung (und einer etwaigen Prüfung). Daher nimm die paar Euros in die Hand und nimm dir einen steuereinfachen Broker. Die DADAT Bank hat keine Dividendengebühren und verlangt 0,09 % Depotgebühr. Bis Ende 2025 sogar gar keine Depotgebühren für Neukunden. Wenn du einen Broker wie IB/Captrader nimmst, dann hast du das Formular einmalig beim Broker abzugeben (bei der DADAT z. B. kein Formular notwendig). Gehe… Weiterlesen »
Das W8-BEN muss du über deinen Broker abgeben, es gilt dann dauerhaft. Aber, die meisten Broker/Banken erledigen das automatisch, das heißt eigentlich sollte die Abgabe dieses Dokuments nicht nötig sein – es gibt aber ausnahmen. Frag mal bei deinen Broker/ deiner Bank nach.
Oder aber, wie Andreas schon sagte, könnte es auch daran liegen das du in einen REIT, BDC, etc. investiert hast – da gibts steuerlich in Österreich einiges zu beachten.
Hallo,
Es steht nicht auf der Webseite, ist dir das bekannt?
Deutschland: Erstattungsanträge der Kapitalertragsteuer sind seit 01.01.2023 elektronisch zu stellen. Anträge, die noch bis zum 30.6.2023 in Papierform eingehen, werden von der Verwaltung nicht beanstandet.
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/Elektronisches_Antragsverfahren/elektronisches_antragsverfahren_node.html
Hallo Miha,
war mir so nicht bekannt, diese Schritte kommen aber nun vermehrt. Die Ämter möchten sparen, daher immer mehr digitale Anträge. Ist in Österreich nicht viel anders, wie z. B. Pflicht zur digitalen Abgabe bei Unternehmerinnen und Unternehmer.
Hallo zur Info dt. Quellensteuer
Habe heute den neg. Bescheid bekommen wegen fehlender Steuerbescheinigung (letztes Jahr hat es noch funktioniert)
ja, das ist seit geraumer Zeit bereits so, denke du hattest im Vorjahr eine Bearbeiterin bzw. Bearbeiter die noch ein Auge zugedrückt hat.
Hallo,
hat jemand Erfahrung mit ETF´s mit Domizil Niederlande. Hatte einen ETF von VanEck und bei der easybank würden mir Ausschüttungen mit 42,5% besteuert. 27,5 Kest und 15% Quellensteuer, jedoch sollte doch aufgrund des DBA nur 12,5% Kest und 15% Quellensteuer anfallen wenn ich das richtig verstehe.
Vielleicht könnte mich jemand aufgeklären 🙂
Danke
Servus Luke,
frag einmal bei der easybank dazu nach, die können dir das sicherlich sehr gut erklären, warum die das genau so machen.
Gruß,
Andreas
Danke für die schnelle Rückmeldung.
Bin seit einiger Zeit bei Flatex, hab immer ETF mit NL gemieden seitdem. Dachte ich verstehe das mit dem DBA falsch, aber sollte doch so sein das max 27,5% anfallen oder?
Ich kenne das DBA mit den Niederlanden nicht auswendig.
Könnte es vielleicht auch sein, dass du das gerade verwechselt mit der Besteuerung eines Nichtmeldefonds zum Jahreswechsel in Form von ausschüttungsgleichen Erträgen und nicht mit Ausschüttungen? Es liest sich für mich nämlich genau so und war leicht irritiert.
Laut oekb wäre es ein Meldefonds, es geht um NL0011683594. Es war eine Quartalsausschüttung damals, als ich sie bekommen hab, hab ich direkt den ETF wieder verkauft aufgrund der hohen Besteuerung.
Werd einfach mal den ETF bei Flatex kaufen und schauen welche Abzüge dort durchgeführt werden.
Hallo Luke und hast du schon den ETF aus den NL gekauft? Wie schauts mit den Steuern bei Flatex aus? LG Marinko
Hallo Marinko die erste Dividende bekomme ich nächsten Monat, melde mich dann wie es aussieht.
Hallo, wurden die 15% Quellensteuer und unsere 27,5% verrechnet somit für mich leider zu umständlich und habe ihm verkauft.
Kleine Korrektur:
Bei Flatex wurde es mit max 27,5% verrechnet, bei der EB hab ich die Divi mit den erwähnten 27,5% + 15% Abzug bekommen. Werde somit den ETF nur bei Flatex halten.
Das Problem wird bei solchen Fällen wie so oft die Wertpapierlagerstelle sein. Dein Broker (aber auch so manche Online-Bank) „vergisst“ schon mal deinen Wohnsitz/Steuersitz weiterzugeben und somit kann dir kein DBA zugeordnet werden.
Es gibt Broker/Banken die bieten (oftmals aber nur gegen Gebühr) Dienste/Formulare an, bei denen zu zustimmen kannst diesen Wertpapierlagerstellen deine Daten zu geben – damit wirst du dann in der Regel korrekt nach DBA besteuert (gilt dann für alle Länder).
Gleich vorweg, die typischen „Amateur“ Neo-Broker wie Flatex bieten das nicht an (jedenfalls wüsste ich nichts davon). Aber kannst ja mal nachfragen… viel Glück.
Hallo Andreas,
Weißt du, dass die Easybank teurer geworden ist (als in deiner Beschreibung oben) beim Voucher/Steuerbescheinigung für eine Zurückforderung aus D?
Für mich so teuer, dass es sich für mich nicht mehr auszahlen würde.
Grüße Emmanuelle
Servus Emmanuelle,
ja, da dürfte sich etwas getan haben. Ich bin gerade am Erfragen der neuen Konditionen, denn sie lassen sich auch nicht im Konditionenblatt finden. :/
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
Hast du irgendwie in Erfahrung bringen können, wie teuer die Steuerbescheinigung/Voucher bei der Easybank ist? Das ist dort total unübersichtlich. Mir wurde eine bis zu(!) dreistellige Summe pro Fall genannt.
Grüße Emmanuelle
Hallo Andreas!
Danke für das Video.
Ich einige Fragen:
Wie viele Jahre kann ich in Österreich die Quellensteuer zurück fordern?
Macht es Sinn die Quellensteuer Rückforderung von einem Steuerberater für mehrere Jahre machen zu lassen?
Kann ich hier unter Umständen Geld und Zeit sparen?
Vielen Dank für eine Rückantwort.
LG
Hermann
Servus Hermann,
wie viel Jahre man die Quellensteuer zurückfordern kann hängt nicht von Österreich ab sondern vom jeweiligen Land die die Quellensteuer verlangt hat.
Ad Steuerberatung: Wenn es um sehr hohe Beträge geht, natürlich, dann hast nicht du die Arbeit. Aber für Normalsterbliche lohnt es sich wohl kaum.
Zeit & Geld sparen: Zeit ja, Geld? Nein, du musst ja die Steuerberatung bezahlen.
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas!
Danke für dieses Video!
Habe jetzt schon einige Jahre darüber nachgedacht mir deutsche Quellensteuer zurückzuholen.
Bin bis jetzt aber an den aufwendigen Wegen gescheitert.
Wenn es wirklich so funktionieren kann, bin isch sehr, sehr glücklich! Speziell die Info das es auch ohne der Bestätigung des Brokers, in meinem Fall Flatex, funktionieren kann.
Nochmals Dankeschön!
Werde berichten wie es mir ergangen ist;-)
Beste Grüße
Manfred
Hallo Manfred,
wie im Video in den Kommentaren zu finden und auch hier im Beitrag, ist es nun anders. Du benötigst eine Bestätigung vom Broker, sonst akzeptiert das der deutsche Bund nicht. So mein Kenntnisstand.
Gruß,
Andreas
Hallo!
Ist ein Antrag auf Rückforderung der zu viel bezahlten Steuern jedes Mal aufs Neue zu stellen? Oder wird dies dann „vorgemerkt“?
LG Hans-Joachim
Hallo Hans-Joachim,
ja, der ist leider immer wieder zu stellen.
Gruß,
Andreas
Servus Andreas,
Ich bin erst seit ein paar Monaten in Wertpapieren investiert, und mach alles über die DKB, weil ich dort halt scho ewig mein Girokonto hab (aber in AT steuerpflichtig).
Nun gabs die erste Dividende, und die von Dir erwähnten Steuern in DE, welche ich zurückfordern möchte.
-> Hast Du eine Info ob die dortigen „Ertragsnachweise“ für den Antrag genügen?
Auf den Nachweisen der DKB ist die Dividende, Kest, Solidaritätszuschlag schön aufgeschlüsselt, und würde meinen Antrag sehr vereinfachen.
Danke!
Servus Slobo,
das kann ich dir leider nicht sagen, vermute aber jedoch nicht. Du kannst es ja mal probieren, alles was dir passieren kann ist, dass du Zeit verlierst und dann doch extra eine Bestägigung bei der DKB anfordern musst.
Grüße,
Andreas
Guten Morgen Andreas,
Danke für die Antwort! Ich warte jetzt den Mai mit den Dividenden ab & sag Bescheid; vielleicht kannst Du die Info dann hier irgendwo einbauen (wenns positive Infos sind :o)).
LG
Hallo Andreas,
vielen Dank für dein informativen Beiträge!
Soweit ich das verstanden habe, fällt die Quellensteuer nur bei Dividenden an, aber nicht beim Verkauf von Aktien.
Wie ist denn das bei Anleihen? Fällt da Quellensteuer an wenn ein Zins ausbezahlt wird (im Falle eines „Nicht-Zerobond“), aber keine Quellensteuer sobald das Nominale zurück gezahlt wird (also quasi ein Verkauf der Anleihe)?
Vielen Dank und liebe Grüße,
Matt
Servus Matt,
Für Zinsen wird seltener Quellensteuer eingehoben, kann aber auch passieren.
Auf Kurserträge jedoch fallen keine Quellensteuern an.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
da ich bei Trade Republic bin und die Steuern als Österreicher in Österreich selbst erledigen darf hätte ich eine Frage.
Wie genau kann ich mir die Quellensteuer von z.B Dividenden von deutschen Firmen wieder zurückholen?
Servus Gregor,
das findet sich genau in diesem Beitrag, inkl. Video 😉 einfach diesen nochmals ansehen, es ist schwer zu übersehen.
Grüße,
Andreas
Grüss dich Andreas,
bitte zwei Fragen: Als Pensionist möchte ich gerne traden, bin aber sehr konservativ und möchte mein Erspartes bei der Raika lassen. Gibt es bitte eine Tradingplattform die sowas macht ? Traden dort, deren Spesen usw. werden dort verrechnet. Der Wert selber: Kest Verrechnung, bzw. Depot bei der Raika?
Weiters bitte: Der ETF LU0838782315 auf deutsche Aktien, fallen hier 15% Quellensteuer an, die angerechnet werden?
Servus Peter
Zuerst die schlechte Nachricht: Das ist wie Einkaufen beim BILLA aber die Rechnung vom SPAR. 😉 Nein, geht nicht.
Jetzt die gute Nachricht: es gibt nicht DIE RAIKA, sondern viele Angebote von vielen unterschiedlichen Raiffeisenbanken. Eines davon ist sehr kostengünstig: https://www.broker-test.at/depot/bankdirekt/ Viel Spaß.
Bei einem Fonds kümmert sich der steuerliche Vertreter um die Quellensteuer, also alles erledigt.
Gruß,
Andreas
merci !
Hi Ich hab vor 16 Monaten einen Antrag zur Rückerstattung deutscher Quellensteuer gestellt.
Laut Email-Anfrage bei dem dt. Bundeszentralamt für Steuern liegt dieser auch vor.
Bis heute habe ich weder Anmerkungen zum Antrag noch einen Bescheid erhalten.
In den letzten 10 Jahren gab es nie Probleme und die Erstattung hat viellecht mal max. 6-9 Monate gedauert. Ist das derzeit normal? Was kann man da machen?
Gruss Nico
Machen kannst du gar nichts, außer warten.
Ich würde, demnächst einen thesaur. ETF auf MSCI world per “Ansparplan ansparen. Der Grossteil der Aktien im MSCI sind US Amerikanische. Es gibt unzählige Fonds, die angeboten werden. Macht es “quellensteuerlich” einen Unterschied, ob der ETF eine irische oder luxemburgische ISIN hat?
Geht es um die Herkunft der Aktien oder darum, wo der ETF aufgelegt ist?
Ich würde einen Meldefonds erwerben über den österr. Broker Flatex.
Im Internet geistert eine Behauptung herum, dass Irland steuerlich zu bevorzugen wäre. Lt deinen Ausführungen wäre es aber egal, solange der Quellensteuersatz 15% nicht übersteigt.
Servus Erwin,
ich kenne diese Behauptung auch und habe leider seit Jahren keine belastbaren Quellen gefunden, die diese These stützen. Ich denke, dies ist ein vernachlässigbarer Punkt, wer es glaubt, der soll einfach einen irischen ETF wählen.
Ich denke mir: Gäbs tatsächlich so einen großen Nachteil, wären doch alle Fonds mit Sitz in Irland zuhause.
Gruß,
Andreas
Danke für deine schnelle Antwort. Klingt einleuchtend.
Wo wird aber die Quellensteuer abgeführt? In den USA weil amerik. Aktien oder dort wo der ETF aufgelegt wird, Luxemburg bzw. Irland?
Quellensteuer wird immer an der Quelle abgeführt. Je nach Aktie und deren Heimatland.
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Quellensteuer in Irland
Ist es möglich vom Broker (bei mir Dadat) eine Namensoffenlegung gegenüber dem irischen Staat anzufordern? Ist dies mit den selben Kosten verbunden, wie bei Bestätigungen der Quellensteuer? Muss man dies dann nur einmal machen und dann zahlt man mehrere Jahre keine Quest?
Lg und Danke für deine äußerst hilfreiche Arbeit
Servus Andreas,
mit diesem Anliegen wendest du dich am besten direkt an die DADAT. Die können dir hier besser & schneller helfen.
Gruß,
Andreas
Hallo,
habe eine Frage. Habe VW Aktien bei flatex.at und habe natürlich mehrmals einen gewissen Beitrag mit rückforderbare Quellensteuer stehen.
Kann ich das sammeln, und gleich für mehre Jahre rückholen?
Weil man ja diese Bestätigung zahlen muss bei flatex für das Finanzamt.
NaNa
kannst du natürlich sammeln, dennoch wirst du pro Jahr an Flatex diese Gebühr für die Bestätigung bezahlen dürfen.
Hallo ich habe da noch eine Frage zur quellensteuer bei etfs, gibt es da eine quellensteuer fur die dividenten bei der Ausschüttung bzw. Thesaurierend?
Insbesondere frage ich mich wie das bei einem Welt etf geht? Zahl ich da jeden Land seine quellensteuer vorerst ab? Das ist ja dann ziemlich teuer so ein Welt etf weil es ja Staaten gibt die eine hohe quellen steuer haben, so das das schon auf die Rendite einen Einfluss hat? Ist die Rendite inkl. Quellen steuer? Und warum ist Irland besser dran bzw. Warum sollte man eine etf aus Irland suchen ?
Das macht der steuerliche Vertreter des Fonds, dass er die Quellensteuer berechnet und abführt.
Dass Irland angeblich so super sein soll, ja, das Gerücht gibt es. Bislang konnte mir aber noch keiner eine Quelle auf die bzw. das DBA liefern. Ich halte es für eine Urban Legend daher, bis ich eine Quelle dafür habe die tragend ist.
Renditen sind immer vor Steuern und Kosten.
Hallo,
ich habe heute von der easybank eine Abzugssteuer verrechnet bekommen die höher ist als die Dividende, die ich ausgezahlt bekommen habe. Wie kann denn das sein? 42€ Dividende, 49€ Steuer.
Ah das wird das erste Jahr des ETFs sein, wo ich Steuer für vorangegangene Dividenen zahle, die ich nie bekommen habe. Grade auf deiner Seite ETF-Steuern gelesen, Danke!
Trotzdem arg.
Nur du kennst die Abrechnung und was oben steht. Sinds Dividenden, sind es Ausschüttungen, etc., je nachdem wird die Steuer berechnet.
Die Abrechnungen der easybank sind ganz gut.
Hallo, ich habe heute meine erste Dividendenabrechnung für eine schwedische Aktie bekommen. Quellensteuer ist hier ja 30%. Auf der Abrechnung ist vermerkt anrechenbare Quellensteuer 10%. Hat jemand eine Erklärung dazu?
Nö, keine Erklärung. Was steht bei rückforderbare Quellensteuer?
Anrechenbare Quellensteuer** 10,00 %
Rückforderbare Quellensteuer** 20,00 %
hallo danke und super erklärt.. aber du hast vietnam vergessen 😄😄😄