Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Quellensteuer

Quellensteuer

Das Wichtigste in Kürze

  • Quellensteuer fällt an der Quelle an. Eine Steuer die im Land der Aktie zu zahlen ist.
  • Unbedingt VOR dem Erwerb von Aktien sich über die Quellensteuer im jeweiligen Land informieren! Deutschland, Schweiz und andere Länder kommen uns hier in Österreich sehr teuer oder kompliziert (Rückerstattung)
  • Quellensteuer fällt bei Dividendenzahlungen an – selten bei Zinsen oder bei realisierten Kursgewinnen
  • Quellensteuer erhebt der Staat in dem das Aktienunternehmen seinen Sitz hat
  • Rückholung zu viel bezahlter Quellensteuer ist stets ein Fall für den österreichischen Investor, das macht kein österreichischer Broker, außer Aufstellung von Tax-Voucher/Erträgnisaufstellung
  • Dank Doppelbesteuerungsabkommen zwischen dem Staat im Ausland und Österreich, kann es zu einer Reduktion bzw. zu einer (teilweisen) Anrechnung der Quellensteuer auf die Kapitalertragsteuer kommen
  • Liste mit der Quellensteuer nach Land – von 0 bis 35 % Quellensteuer
  • In einem Fonds (und ETF) kümmert sich der steuerliche Vertreter (sofern Meldefonds) um die Anrechnung und Optimierung der Quellensteuer

In diesem Ratgeber

Hinweis: Alle hier bereitgestellten Informationen wurden ausführlich und nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Eine Haftung auf Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Fragen Sie für Ihren Detailfall Ihre Steuerberaterin bzw. Ihren Steuerberater.

Was ist die Quellensteuer?

Hat ein Unternehmen seinen Sitz im Ausland, so ist auch der Quellstaat berechtigt, an der Quelle zu besteuern. Diese Steuern werden Quellensteuern genannt. Zusätzlich hat natürlich auch auch noch der österreichische Staat sein Recht darauf Kapitalerträge zu besteuern, in Österreich in Form von der Kapitalertragsteuer.

Der Anleger mit seinen Sitz  oder seinem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich unterliegt mit seinem gesamten Einkommen aus dem Inland und Ausland der Besteuerung in Österreich.

Investiert ein österreichischer Anleger in die deutsche Siemens Aktie, so würde auf die Dividendenzahlung der Siemens AG zuerst der deutsche Staat mit der Quellensteuer zugreifen und danach der österreichische Staat mit der Kapitalertragsteuer. Im konkreten Fall gehen an 26,375 % Quellsteuer (25 % deutscher Abgeltungssteuer plus davon 5,5 % Solidaritätszuschlag) an den deutschen Staat und der österreichische Staat rechnet hier maximal 15 % an für die Kapitalertragsteuer. Damit kommen auf die Dividendenzahlung der Siemens AG nochmals 12,50 % restliche Kapitalertragsteuer auf 27,50 % weg. Damit ergibt sich folgende Gesamtbelastung bei einer Dividendenzahlung einer deutschen Aktie:

  • 26,375 % deutsche Quellensteuer
  • 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
  • = 38,875 % steuerliche Gesamtbelastung

Bei einer Dividendenzahlung einer US-Aktie fällt im Regelfall die von 30 auf 15 % reduzierte Quellensteuer an. Hier ist es dann genauso, dass maximal 15 % ausländische Quellensteuer auf die österreichische KESt von 27,50 % angerechnet werden. Somit kommen nochmals weitere 12,50 % an KESt hinzu. Gesamt bleibt hier jedoch die Gesamtbelastung bei 27,50 % bei der Dividendenzahlung einer US-Aktie

  • 15,00 % reduzierte US Quellensteuer
  • 12,50 % österreichische Kapitalertragsteuer
  • = 27,50 % steuerliche Gesamtbelastung

Video

Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten in dem die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten verteilt werden. Wenn eine Person in einem Staat Einkünfte erwirtschaftet, diese Person jedoch in einem anderen Staat ansässig ist, wäre in beiden Ländern Steuer zu zahlen. Genau diese doppelte Besteuerung soll das DBA verhindern bzw. zumindest einschränken. Der Staat Österreich hat diese DBA mit vielen Ländern der Welt geschlossen, mitnichten jedoch mit allen Ländern. Eine vollständige und aktuelle Liste gibt es auf der Website des Ministeriums für Finanzen.

Quellensteuer in Fonds? Quellensteuer auch auf realisierte Gewinne?

Fällt die Quellensteuer auch bei Fonds (und ETFs) an? Ja, auch dort fallen Quellensteuern an, doch das ist bei einem Meldefonds nicht die Sorge des Investors aus Österreich, sondern das Thema Quellensteuern erledigt der steuerliche Vertreter des Fonds bzw. die Fondsgesellschaft selbst. Somit gibt es in diesem ein professionelles Service. 

Quellensteuer auch auf realisierte Kursgewinne?

Nein, es gibt im Regelfall auf realisierte Kursgewinne keine Quellensteuer. In der Regel fällt die Quellensteuer wirklich nur auf Dividendenzahlungen an und teilweise auch auf Zinserträge.

Antrag auf Rückerstattung der ausländischen Quellensteuer

Vor dem Erwerb von ausländischen Finanzprodukten sollte sich der Investor bereits ausführlich über die Quellensteuer im jeweiligen Land und die etwaige Rückhol-Modalitäten informieren. Der Aufwand zur Rückholung von zu viel bezahlter Quellensteuer kann teuer (kostenpflichtiger Nachweis), aufwendig (Lauferei zum Finanzamt, …) und langwierig (mehrere Jahre bis eine Rückerstattung geschieht – wenn überhaupt etwas refundiert wird). 

Das Finanzministerium hat eine aktuelle Liste von Quellensteuerformularen auf dieser Website veröffentlicht:

Lohnt sich eine Rückerstattung der Quellensteuer?

Es gibt Länder wie die Schweiz aber auch Deutschland mit höheren Quellensteuersätzen. Der Investor kann sich von den Finanzbehörden dort die zu viel bezahlen Quellensteuer auf Antrag wieder zurückholen bzw. -fordern. Dies ist jedoch ein Aufwand der nicht zu unterschätzen ist. In manchen Ländern müssen auch kostenpflichtige Bestätigungen von der depotführenden Bank angefordert werden. Ebenso gibt es Länder wie beispielsweise Italien, bei denen eine Rückerstattung bestenfalls viele Jahre dauert – oder der Antrag wird gar nicht bearbeitet. 

Je höher die Quellensteuer ist im jeweiligen Land und je höher die Dividendenzahlung, desto eher könnte sich eine Rückerstattung bezahlt machen. Für Kleinanleger mit einer Bruttodividende einer deutschen Aktiengesellschaft von z. B. 100 Euro ist es der Aufwand wohl nicht wert. Denn es geht hier um die Rückersattung von 12,375 % von 100 % – 12,375 Euro. Dieses Video zeigt, wie aufwendig die Rückholung der deutschen Quellsteuer ist – man könnte natürlich bis zu 3 Jahre hier zusammenkommen lassen, damit Arbeit/Rückerstattung in einem besseren Verhältnis ist.

Hinweis 2021: Aufgrund der CUM-Ex Affären dürften die deutschen Finanzbehörden nun strikter gegen Quellsteuer Forderungen vorgehen. Berichten zur Folge ist es nun unbedingt notwendig eine (kostenpflichtige) Bestätigung vom Broker einzuholen, um eine Rückerstattung erst möglich zu machen. Da je Wertpapier eine Bestätigung notwendig ist, werden die Kosten für diese Bestätigung sogleich höher und eine Antragsstellung unattraktiver.

So funktioniert die Rückerstattung

Schritt 1 – ausländisches Quellensteuer Formular ausfüllen

Gibt es Länder in denen mehr als 15 % Quellensteuer abgeführt wurden, so ist es dort möglich über die Formulare des Finanzministeriums möglich, die restliche Quellensteuer dort zurückzufordern. Der österreichische Investor muss hier selbst tätig werden, der Broker macht hier nichts.

Das jeweilige Formular muss vom lokalen Finanzamt noch bestätigt werden. Es wird bestätigt, dass eine uneingeschränkte Steuerpflicht hier in Österreich besteht. Das Finanzamt wird sich von Ihrem Antrag auch noch eine Kopie machen und im Akt ablegen.

Schritt 2 – Bestätigungen der Dividendenzahlungen

Es müssen gegebenenfalls Unterlagen bzw. Bestätigungen zu den Dividendenzahlungen und der Quellensteuer nachgewiesen werden. Diese Bestätigungen sind kostenpflichtig und kosten je nach Broker gerne einmal bis zu ca. 45 Euro je Bestätigung (je Wertpapier).

Hier ein paar Beispiele:

  • Flatex 5,90 Euro bzw. 15,90 Euro (je Tax Voucher bzw. Erträgnisaufstellung)
  • easybank 18,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 Euro je Tax Voucher/Steuerbescheinigung
  • DADAT Bank 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und 42,00 je Euro Tax Voucher/Steuerbescheinigung plus fremde Spesen
  • Bank Direkt 12,00 Euro Erträgnisaufstellung und sonstige Bestätigungen für das Wertpapierdepot
Schritt 3: Anträge bei der nationalen Finanzbehörde einbringen

Der Dividendeninvestor kann einen Antrag auf Rückerstattung der Quellensteuer selbst einbringen in der Regel. Für manche Länder sind Bestätigungen notwendig, die Kosten hierfür sind beispielsweise im vorigen Punkt angeführt. Es kann sich durchaus lohnen, die Rückerstattung für mehrere Jahre zugleich zu machen. 

Rückforderung zu viel bezahlter Quellensteuer aus Deutschland - Tutorial

Dankenswerterweise stellt Klaus sein Wissen und seine praktischen Erfahrungen aus der aktuellen Rückforderung seiner zu viel bezahlten Quellensteuer zur Verfügung. Er holte sich von den deutschen Steuerbehörden die zu viel bezahlte Quellensteuer zurück und beschrieb die nötigen Schritte wie folgt. Klaus ist auf X (vormals Twitter) zu finden. Vielen Dank an dieser Stelle an Klaus, der sich die Mühe machte seine Dokumentation mit allen Interessierten zu teilen. Danke dir!

Das ist die Dokumentation bzw. das Tutorial:

Seit dem Jahr 2024 ist für die Kapitalertragssteuerentlastung keine postalische Übermittlung der Dokumente mehr vorgesehen, dafür gibt es nun ein elektronisches Antragsverfahren. Diese Umstellung bedingt für die erstmalige Antragsstellung einen deutlich erhöhten Aufwand. Bei einem Antrag können Dividendenerträge von bis zu drei Jahren zusammengefasst werden. Im Jahr 2024 sind Rückforderungen für die Jahre 2023, 2022 und 2021 möglich. Um ein Onlinekonto beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu erhalten gibt es unterschiedliche Varianten. Ich musste mich für einen Weg entscheiden, den ich unten stehend beschrieben habe. Im Folgenden sind eine Vielzahl an Links angegeben. Diese waren im Frühjahr 2024, als das Konto von mir erstellt und die Daten eingegeben wurden, gültig. Allgemeine Informationen zum elektronischen Antragsverfahren sind auf folgender Internetseite verfügbar:

1.             Benötigte Unterlagen/Voraussetzungen

Die hier angeführten Unterlagen bzw. Voraussetzungen müssen gegeben sein, um die Antragsstellung durchführen zu können.

1.1 Depotführende Bank/Broker

Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht für die Rückforderungs-Jahre

Bescheinigungen über die erhaltenen Dividendenerträge

1.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich

Ansässigkeitsbestätigung/-bescheinigung gemäß Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Ö und D

1.3 Bundeszentralamt für Steuern, Deutschland

Kopie des Passes

BOP-Konto (BOP: BZSt Online Portal), dafür benötigt man eine BZSt-Nummer und eine Zertifikatsdatei

 

 

2. Vorbereitungen für die Antragstellung 

2.1 Einholung der Unterlagen bei der depotführenden Bank/Broker

Die Rückforderungsanträge stelle ich schon seit einigen Jahren für das jeweilige vorangegangene Jahr. Im Februar/März starte ich mit der Kontaktaufnahme mit meinem „steuereinfachen“ Broker und ersuche um Übermittlung der Einzelsteuerbescheinigung nach deutschem Recht. Dabei liste ich alle Unternehmen auf, für die ich Dividendenerträge erhalten habe mit der ISIN, dem

Unternehmensnamen, dem Tag des Zuflusses, dem Bruttozufluss, der gesamten, abgeführten Quellensteuer (Kapitalertragssteuer) und der rückforderbaren Dividende. Diese Informationen benötigt man danach bei der Eingabe des Formulars. Parallel dazu speichere ich mir alle Dividendenbescheinigungen meines Brokers als PDF ab.

2.2 Zuständiges Finanzamt in Österreich

Vom österreichischen Finanzamt wird eine Ansässigkeitsbescheinigung benötigt. Dieses Dokument kann vom Bundesministerium für Finanzen heruntergeladen werden, wobei ich diesmal das Dokument zum Ausdruck genommen habe. Es gibt hier aber auch ein Onlineformular.  

Im Feld „Formularsuche“ beim unten stehenden Link ZS-A eingeben:

Das Formular habe ich an mein zuständiges Finanzamt übermittelt und unterschrieben retourniert erhalten. Anschließend habe ich dieses als PDF gespeichert. Die

Verwendung des Onlineformulars wäre hier wahrscheinlich sinnvoller gewesen.

2.3 BOP-Konto

Um ein BOP-Konto zu erhalten benötigt man einige Zeit. Allgemeine Informationen zum BZSt Online Portal (BOP) sind zu finden unter:

https://www.bzst.de/DE/Service/Portalinformation/portalinformation_node.html

2.3.1 Beantragung der BZSt-Nummer

Zunächst benötigt man eine BZSt-Nummer, die über das unten stehende OnlineFormular beantragt werden muss. https://www.bzst.de/SiteGlobals/Kontaktformulare/DE/Kapitalertraege/BELEK_Registri erung/kontakt_node.html

Hier gab es mehrere Male das Problem, dass nach dem Absenden des Formulars die

Antwortzeit des BZSt-Rechners lange dauerte und ich statt der Meldung, dass das

Formular gesendet wurde, eine Timeout-Meldung erhielt. Damit war nicht klar, ob das Formular überhaupt angekommen war. Ich habe es einfach sooft gemacht, bis es geklappt hat.  

Parallel dazu ist eine Pass- /Ausweiskopie sowie ggf. einen Handelsregisterauszug zusätzlich zum abgesendeten Onlineformular an kapitalertragsteuer@bzst.bund.de zu senden. Im Mail soll jedenfalls angeführt sein, an welchem Tag das Online-Formular ausgefüllt wurde.  

Via Mail erhält man einen Geheimniswert.

Per Post wird die BZSt-Nummer übermittelt.

2.3.2 Registrierung zum Erhalt einer Zertifikatsdatei

Es gibt unterschiedliche Varianten, um in das BZSt-Portal zu gelangen. Empfohlen wird

der Einstieg mittels Zertifikatsdatei. Hier der Link zur Registrierung mit den Auswahlmöglichkeiten:

Als Registrierungsoption wählte ich die Zertifikatsdatei. Im Online-Formular sind neben den eigenen Daten die per Post erhaltene BZSt-Nummer und der BZSt-Geheimniswert des BZSt-Geheimnisses einzutragen. Nach dem Absenden des Online-Formulars ist die eingegebene Mailadresse zu bestätigen.

Via Mail erhält man dann eine Aktivierungs-ID für die Aktivierung des Benutzerkontos.  Per Post wird später der Aktivierungscode übermittelt.  

2.3.3 Aktivierung des BOP-Kontos und laden der Zertifikatsdatei

Ist der Brief mit dem Aktivierungs-Code eingelangt, dann einfach dem im Mail angeführten Link folgen:

Aktivierungs-ID und Aktivierungscode eingeben, Passwort wählen und die

Zertifikatsdatei herunterladen. Diese Zertifikatsdatei an einem Ort speichern, wo man diese wiederfindet, man benötigt sie bei jedem erneuten Einstieg.

2.3.4 Erstmaliger Login – BOP-Konto

Mit unten stehendem Link erfolgt der Ersteinstieg:  

Die Zertifikatsdatei ist auszuwählen und das Passwort ist einzugeben. Danach sind persönliche  Daten einzugeben.

Nun verfügt man über ein BOP-Konto, mit dem die Daten für die Rückforderung eingegeben werden können. Der Einstieg ins BOP-Konto erfolgt über:

Auf der Einstiegsseite sieht man auch andere Einstiegsvarianten wie jene mit einen NFCfähigen Personalausweis oder der ElsterSecure App.

3.             Antragstellung

Der Antrag für die Rückforderung von Dividendenerträgen ist auf den Internetseiten des

Bundeszentralamts zu finden. Mit dem Webbrowser den angeführten Link anklicken und den Antrag auf Erstattung oder Freistellung von der deutsche Steuer auf Kapitalerträge auswählen:

Nach der Eingabe von Zertifikatsdatei und des Passwortes gelangt man direkt zur Eingabeseite. Nun erfolgt die Eingabe von persönlichen Daten und der in Punkt 2.1 angesprochenen Informationen zu Unternehmen und abgeführten Steuern.

Hochzuladen sind:

  • Ansässigkeitsbescheinigung
  • Einzelsteuernachweis nach deutschem Recht
  • Bescheinigungen des Broker/Bank über die Dividendeneinkünfte mit den dazugehörigen Steuerdaten

Danke an dieser Stelle nochmals an Klaus: Klaus ist auf X (vormals Twitter) zu finden.

Quellensteuer Frankreich und Italien - Probleme

Schon einmal probiert aus Frankreich oder Italien die Quellensteuer zurückzuholen? Das ist ein Unterfangen welches nicht oder nur kaum möglich ist. 

Beide Länder lassen eine Rückerstattung anscheinend nur über einen Intermediär wie der Depotbank oder einem Steuerberater zu. Das wird dann noch teurer und komplexer. Lohnt sich das?

Bislang ist nur das Depot der DKB bekannt, welche eine Vorab-Reduktion der französischen Quellensteuer ermöglichen. Statt 30 % Quellensteuer sind es dann nur noch 12,80 %. In diesem Video wird gezeigt, was hier bei der DKB nötig ist.

USA Quellensteuer von 30 auf 15 % - W8-BEN

Die US-Quellensteuer liegt normalerweise bei 30 %. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sofern die Dividende ins Ausland bezahlt wird, dass die Quellensteuer auf 15 % reduziert wird. Dafür ist das Formular W8-BEN nötig. Mittels des US-Steuerformulars W-8BEN (Certificate of Foreign Status of Beneficial Owner for United States Tax Withholding) kann ein Österreicher  die Vorteile des Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch nehmen. So wird die Quellensteuer auf 15 % reduziert.

Aber es geht noch besser, denn oftmals ist dieses Ausfüllen des W8-BEN Formulars gar nicht notwendig beim steuereinfachen Broker. Steuereinfache Broker wie Flatex, DADAT, Hello Bank, easybank, bankdirekt, etc. sind dazu ermächtigt, dass sie die reduzierte Quellensteuer für in Österreich ausschließlich steuerpflichtige Investoren berücksichtigen. Auch viele deutsche Broker machen das automatisch. Ist man jedoch bei einem Broker wie DEGIRO oder Interactive Brokers, so ist dort dieses Formular sehr wohl auszufüllen. 

Länder ohne Quellensteuer

Es gibt Länder in denen für Ausländer wie uns Österreicher keine Quellensteuer anfallen. Doch Achtung, nicht jedes Land in dem die Quellensteuer 0 % sein soll, verlangt auch keine Quellensteuer. Oftmals verbinden die Nationalstaaten hohe Hürden wie zum Beispiel in Irland, wo eine Namensoffenlegung der Depotbanken passieren müsste gegenüber dem irischen Staaten. Dies passiert jedoch in der Regel nicht und so verrechnet Irland weiterhin die Quellensteuer.

Hier nun eine Liste mit Ländern die 0 % Quellensteuer verrechnen:

  • Brasilien
  • Großbritannien
  • Hong Kong
  • Liechtenstein
  • Singapur

Länder mit höchstens 15 % Quellensteuer

Neben den oben genannten Ländern mit 0 % Quellensteuer kommen noch folgende Länder hinzu die einen maximalen Quellensteuer Satz von bis zu 15 % haben – und somit bei der Berechnung der österreichische Kapitalertragsteuer das Maximum von 15 % Quellsteuer berücksichtigt werden kann. 

  • Slowakei 7 %
  • Argentinien 10 %
  • Ungarn 10 %
  • Thailand 10 %
  • Mexiko 10 %
  • Japan 15 %
  • Russland 15 %
  • Niederlande 15 %
  • Luxemburg 15 %
  • Tschechien 15 %
Dann gibt es noch einige Länder mit einer höheren Quellensteuer als 15 %. Der österreichische Gesetzgeber rechnet jedoch nur maximal 15 % Quellensteuer an besteuert noch mit den bereits erwähnten 12,50 % Kapitalertragsteuer – somit kommt es in den anderen Ländern zu einer höheren Steuerbelastung aus Quellensteuer + Kapitalertragsteuer von insgesamt 27,50 %.

Quellensteuer Liste

Hier eine Liste mit ausgewählten Ländern mit dem jeweiligen Prozentsatz der Quellensteuer laut Angaben von PWC

FAQ

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Die Quellensteuer beträgt in Deutschland 26,375 % für uns Österreicher. Sie setzt sich aus 25,00 % Abgeltungssteuer und davon 5,5 % Solidaritätszuschlag zusammen. Das sind dann insgesamt die erwähnten 26,375 %. Mit 2021 soll der Solidaritätszuschlag wegfallen und damit müsste die Quellensteuer für Deutschland bei 25 % liegen.

Die Quellensteuer ist in der Schweiz 35 %.

Mit einem Antrag bei den Finanzbehörden im jeweiligen Land. Dazu finden Sie auf der Website des österreichischen Finanzministeriums die passenden Unterlagen.

Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).

Rechnen Sie mit mindestens 6 Monaten. Es kann jedoch auch länger dauern (und manchmal auch kürzer).

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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199 Kommentare
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Servus Andreas, ich möchte dich um Hilfe bitten. Ich bin ein Börsenanfänger (habe noch gar nichts gemacht, kein Brokerkonto, kein Aktienkauf). Ich bin dabei mir Basiswissen anzueignen. Es interessieren mich hauptsächlich US-Aktien und die Dividendenstrategie. Meine Fragen: Kannst du mir bitte Schritt für Schritt erklären, wie das mit der US-Quellensteuer ist (bezüglich Broker tendiere ich zum Captrader) bzw. was genau zu tun ist? Die US Quellensteuer ist 30% hoch und 15% davon sind auf die KeSt. (27,5%) anrechenbar. Wie viel Prozent werden von dem US FA abgezogen? Die volle Quellensteuer von 30% oder nur 15%? Laut dem DSA kann man… Weiterlesen »

Das W8-BEN muss du über deinen Broker abgeben, es gilt dann dauerhaft. Aber, die meisten Broker/Banken erledigen das automatisch, das heißt eigentlich sollte die Abgabe dieses Dokuments nicht nötig sein – es gibt aber ausnahmen. Frag mal bei deinen Broker/ deiner Bank nach.

Oder aber, wie Andreas schon sagte, könnte es auch daran liegen das du in einen REIT, BDC, etc. investiert hast – da gibts steuerlich in Österreich einiges zu beachten.

Hallo,

Es steht nicht auf der Webseite, ist dir das bekannt?

Deutschland: Erstattungsanträge der Kapitalertragsteuer sind seit 01.01.2023 elektronisch zu stellen. Anträge, die noch bis zum 30.6.2023 in Papierform eingehen, werden von der Verwaltung nicht beanstandet.

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Kapitalertraege/Kapitalertragsteuerentlastung/Elektronisches_Antragsverfahren/elektronisches_antragsverfahren_node.html

Hallo zur Info dt. Quellensteuer
Habe heute den neg. Bescheid bekommen wegen fehlender Steuerbescheinigung (letztes Jahr hat es noch funktioniert)

Hallo,

hat jemand Erfahrung mit ETF´s mit Domizil Niederlande. Hatte einen ETF von VanEck und bei der easybank würden mir Ausschüttungen mit 42,5% besteuert. 27,5 Kest und 15% Quellensteuer, jedoch sollte doch aufgrund des DBA nur 12,5% Kest und 15% Quellensteuer anfallen wenn ich das richtig verstehe.
Vielleicht könnte mich jemand aufgeklären 🙂

Danke

Danke für die schnelle Rückmeldung.
Bin seit einiger Zeit bei Flatex, hab immer ETF mit NL gemieden seitdem. Dachte ich verstehe das mit dem DBA falsch, aber sollte doch so sein das max 27,5% anfallen oder?

Laut oekb wäre es ein Meldefonds, es geht um NL0011683594. Es war eine Quartalsausschüttung damals, als ich sie bekommen hab, hab ich direkt den ETF wieder verkauft aufgrund der hohen Besteuerung.
Werd einfach mal den ETF bei Flatex kaufen und schauen welche Abzüge dort durchgeführt werden.

Hallo Luke und hast du schon den ETF aus den NL gekauft? Wie schauts mit den Steuern bei Flatex aus? LG Marinko

Hallo Marinko die erste Dividende bekomme ich nächsten Monat, melde mich dann wie es aussieht.

Hallo, wurden die 15% Quellensteuer und unsere 27,5% verrechnet somit für mich leider zu umständlich und habe ihm verkauft.

Kleine Korrektur:

Bei Flatex wurde es mit max 27,5% verrechnet, bei der EB hab ich die Divi mit den erwähnten 27,5% + 15% Abzug bekommen. Werde somit den ETF nur bei Flatex halten.

Das Problem wird bei solchen Fällen wie so oft die Wertpapierlagerstelle sein. Dein Broker (aber auch so manche Online-Bank) „vergisst“ schon mal deinen Wohnsitz/Steuersitz weiterzugeben und somit kann dir kein DBA zugeordnet werden.

Es gibt Broker/Banken die bieten (oftmals aber nur gegen Gebühr) Dienste/Formulare an, bei denen zu zustimmen kannst diesen Wertpapierlagerstellen deine Daten zu geben – damit wirst du dann in der Regel korrekt nach DBA besteuert (gilt dann für alle Länder).

Gleich vorweg, die typischen „Amateur“ Neo-Broker wie Flatex bieten das nicht an (jedenfalls wüsste ich nichts davon). Aber kannst ja mal nachfragen… viel Glück.

Hallo Andreas,

Weißt du, dass die Easybank teurer geworden ist (als in deiner Beschreibung oben) beim Voucher/Steuerbescheinigung für eine Zurückforderung aus D?

Für mich so teuer, dass es sich für mich nicht mehr auszahlen würde.

Grüße Emmanuelle

Zuletzt bearbeitet 1 Jahr her von Emmanuelle

Hallo Andreas,

Hast du irgendwie in Erfahrung bringen können, wie teuer die Steuerbescheinigung/Voucher bei der Easybank ist? Das ist dort total unübersichtlich. Mir wurde eine bis zu(!) dreistellige Summe pro Fall genannt.

Grüße Emmanuelle

Hallo Andreas!

Danke für das Video.

Ich einige Fragen:

Wie viele Jahre kann ich in Österreich die Quellensteuer zurück fordern?
Macht es Sinn die Quellensteuer Rückforderung von einem Steuerberater für mehrere Jahre machen zu lassen?
Kann ich hier unter Umständen Geld und Zeit sparen?

Vielen Dank für eine Rückantwort.

LG
Hermann

Hallo Andreas!

Danke für dieses Video!

Habe jetzt schon einige Jahre darüber nachgedacht mir deutsche Quellensteuer zurückzuholen.

Bin bis jetzt aber an den aufwendigen Wegen gescheitert.

Wenn es wirklich so funktionieren kann, bin isch sehr, sehr glücklich! Speziell die Info das es auch ohne der Bestätigung des Brokers, in meinem Fall Flatex, funktionieren kann.

Nochmals Dankeschön!

Werde berichten wie es mir ergangen ist;-)

Beste Grüße

Manfred

Hallo!

Ist ein Antrag auf Rückforderung der zu viel bezahlten Steuern jedes Mal aufs Neue zu stellen? Oder wird dies dann „vorgemerkt“?

LG Hans-Joachim

Servus Andreas,
Ich bin erst seit ein paar Monaten in Wertpapieren investiert, und mach alles über die DKB, weil ich dort halt scho ewig mein Girokonto hab (aber in AT steuerpflichtig).
Nun gabs die erste Dividende, und die von Dir erwähnten Steuern in DE, welche ich zurückfordern möchte.
-> Hast Du eine Info ob die dortigen „Ertragsnachweise“ für den Antrag genügen?
Auf den Nachweisen der DKB ist die Dividende, Kest, Solidaritätszuschlag schön aufgeschlüsselt, und würde meinen Antrag sehr vereinfachen.
Danke!

Guten Morgen Andreas,
Danke für die Antwort! Ich warte jetzt den Mai mit den Dividenden ab & sag Bescheid; vielleicht kannst Du die Info dann hier irgendwo einbauen (wenns positive Infos sind :o)).
LG

Hallo Andreas,

vielen Dank für dein informativen Beiträge!

Soweit ich das verstanden habe, fällt die Quellensteuer nur bei Dividenden an, aber nicht beim Verkauf von Aktien.

Wie ist denn das bei Anleihen? Fällt da Quellensteuer an wenn ein Zins ausbezahlt wird (im Falle eines „Nicht-Zerobond“), aber keine Quellensteuer sobald das Nominale zurück gezahlt wird (also quasi ein Verkauf der Anleihe)?

Vielen Dank und liebe Grüße,
Matt

Hallo Andreas,
da ich bei Trade Republic bin und die Steuern als Österreicher in Österreich selbst erledigen darf hätte ich eine Frage.
Wie genau kann ich mir die Quellensteuer von z.B Dividenden von deutschen Firmen wieder zurückholen?

Grüss dich Andreas,
bitte zwei Fragen: Als Pensionist möchte ich gerne traden, bin aber sehr konservativ und möchte mein Erspartes bei der Raika lassen. Gibt es bitte eine Tradingplattform die sowas macht ? Traden dort, deren Spesen usw. werden dort verrechnet. Der Wert selber: Kest Verrechnung, bzw. Depot bei der Raika?
Weiters bitte: Der ETF LU0838782315 auf deutsche Aktien, fallen hier 15% Quellensteuer an, die angerechnet werden?

merci !

Hi Ich hab vor 16 Monaten einen Antrag zur Rückerstattung deutscher Quellensteuer gestellt.
Laut Email-Anfrage bei dem dt. Bundeszentralamt für Steuern liegt dieser auch vor.
Bis heute habe ich weder Anmerkungen zum Antrag noch einen Bescheid erhalten.
In den letzten 10 Jahren gab es nie Probleme und die Erstattung hat viellecht mal max. 6-9 Monate gedauert. Ist das derzeit normal? Was kann man da machen?
Gruss Nico

Ich würde, demnächst einen thesaur. ETF auf MSCI world per “Ansparplan ansparen. Der Grossteil der Aktien im MSCI sind US Amerikanische. Es gibt unzählige Fonds, die angeboten werden. Macht es “quellensteuerlich” einen Unterschied, ob der ETF eine irische oder luxemburgische ISIN hat?
Geht es um die Herkunft der Aktien oder darum, wo der ETF aufgelegt ist?
Ich würde einen Meldefonds erwerben über den österr. Broker Flatex.

Im Internet geistert eine Behauptung herum, dass Irland steuerlich zu bevorzugen wäre. Lt deinen Ausführungen wäre es aber egal, solange der Quellensteuersatz 15% nicht übersteigt.

Danke für deine schnelle Antwort. Klingt einleuchtend.
Wo wird aber die Quellensteuer abgeführt? In den USA weil amerik. Aktien oder dort wo der ETF aufgelegt wird, Luxemburg bzw. Irland?

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Quellensteuer in Irland
Ist es möglich vom Broker (bei mir Dadat) eine Namensoffenlegung gegenüber dem irischen Staat anzufordern? Ist dies mit den selben Kosten verbunden, wie bei Bestätigungen der Quellensteuer? Muss man dies dann nur einmal machen und dann zahlt man mehrere Jahre keine Quest?

Lg und Danke für deine äußerst hilfreiche Arbeit

Hallo,

habe eine Frage. Habe VW Aktien bei flatex.at und habe natürlich mehrmals einen gewissen Beitrag mit rückforderbare Quellensteuer stehen.

Kann ich das sammeln, und gleich für mehre Jahre rückholen?
Weil man ja diese Bestätigung zahlen muss bei flatex für das Finanzamt.

NaNa

Hallo ich habe da noch eine Frage zur quellensteuer bei etfs, gibt es da eine quellensteuer fur die dividenten bei der Ausschüttung bzw. Thesaurierend?
Insbesondere frage ich mich wie das bei einem Welt etf geht? Zahl ich da jeden Land seine quellensteuer vorerst ab? Das ist ja dann ziemlich teuer so ein Welt etf weil es ja Staaten gibt die eine hohe quellen steuer haben, so das das schon auf die Rendite einen Einfluss hat? Ist die Rendite inkl. Quellen steuer? Und warum ist Irland besser dran bzw. Warum sollte man eine etf aus Irland suchen ?

Hallo,
ich habe heute von der easybank eine Abzugssteuer verrechnet bekommen die höher ist als die Dividende, die ich ausgezahlt bekommen habe. Wie kann denn das sein? 42€ Dividende, 49€ Steuer.

Ah das wird das erste Jahr des ETFs sein, wo ich Steuer für vorangegangene Dividenen zahle, die ich nie bekommen habe. Grade auf deiner Seite ETF-Steuern gelesen, Danke!
Trotzdem arg.

Hallo, ich habe heute meine erste Dividendenabrechnung für eine schwedische Aktie bekommen. Quellensteuer ist hier ja 30%. Auf der Abrechnung ist vermerkt anrechenbare Quellensteuer 10%. Hat jemand eine Erklärung dazu?

Anrechenbare Quellensteuer** 10,00 %
Rückforderbare Quellensteuer** 20,00 %

hallo danke und super erklärt.. aber du hast vietnam vergessen 😄😄😄

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