Steuerfreibetrag Kapitalertragsteuer
8. April 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- In Österreich gibt es keinen Steuerfreibetrag von 801 Euro! Ab dem ersten Euro wird Kapitalertragsteuer fällig
- Regierung denkt darüber nach, ob es für Langfristinvestoren eine KESt-Befreiung geben soll
- Ist man in Österreich steuerlich ansäßig und Geringverdiener, so kann die Regelbesteuerungsoption interessant sein. Statt Kapitalertragsteuer werden Kapitalgewinne mit dem Einkommensteuertarif versteuert
In diesem Ratgeber
In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 1000 Euro bei der Abgeltungssteuer und für Ehepaare sogar 2000 Euro Freibetrag, Stand April 2024. Das Pendant in Österreich zur Abgeltungssteuer ist der besondere Steuersatz in der Höhe von 27,50 % (ausgenommen Sparzinsen, diese sind mit 25 % besteuert). Dieser wird von inländischen Brokern in Form der Kapitalertragsteuer (kurz KESt) abgeführt. Gibt es denn nun in Österreich auch einen Freibetrag auf die KESt so wie in Deutschland? Kurz, knackig die Antwort:
Nein, es gibt keinen Steuerfreibetrag bei der Kapitalertragsteuer!
Daher gibt es auch keine Möglichkeit eines Freistellungsauftrags bei der Bank. Die Nationalstaaten der EU sind leider sehr darauf erpicht, dass sie eine nationale Gesetzgebung haben und so sich jedes Land voneinander unterscheidet. Neben der gemeinsamen Sprache unterscheidet uns mit Deutschland auch die anderen Steuergesetze und so gibt es eben keinen Steuerfreibetrag und auch keine Abgeltungssteuer. Diese heißt bei uns in Österreich Kapitalertragsteuer.
Dennoch gibt es auch in Österreich eine Möglichkeit die Steuer bei Kapitalerträgen niedrig(er) zu halten.
Tarifbesteuerung / Regelbesteuerung
Gibt es Einkünfte aus Kapitalvermögen so unterliegen diese in der Regel dem Sondersteuersatz von 27,50 % bzw 25 % und nicht der Tarifbesteuerung (persönliche Steuerprogression). Die angefallene Steuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen wird so in der Regel im Wege der Kapitalertragsteuer (KESt-Abzug) abgeführt.
Es gibt jedoch keine Verpflichtung in Österreich die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Sondersteuersatz zu unterwerfen und der Steuerpflichtige kann so auch in die Regelbesteuerung optieren. Damit werden die Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz der Progressionsstufe besteuert. Das ergibt natürlich nur dann Sinn, wenn der Steuersatz der Regelbesteuerung niedriger ist als jener der Kapitalertragsteuer. Optiert man in die Regelbesteuerung, so ist man so natürlich veranlagungspflichtig und hat so jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Regelbesteuerungsoption beantragen
Im Zuge der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit die Regelbesteuerungsoption zu beantragen. Diese Option ist natürlich nur für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen möglich.
Wie funktioniert es mit der Rückerstattung der KESt? Dazu sagt die Website des Finanzministeriums:
„Kommt es bei Ausübung einer Regelbesteuerungsoption zu einer geringeren Besteuerung als bei der Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25 Prozent bzw. 27,5 Prozent, wird auf Antrag die bereits in Abzug gebrachte KESt auf die gemäß der Veranlagung zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet und ein allfälliger darüber hinausgehender KESt-Betrag wird rückerstattet.“
Über die Regelbesteuerungsoption sagt das Finanzministerium, dass die KESt rückerstattet wird bzw. auf die zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet wird. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/Besteuerung-inl-sowie-im-Inland-bez-Kapitalertraege.html
Einkommensteuertarif
Was heißt Tarifbesteuerung bzw. Regelbesteuerung? Das heißt, dass das Jahreseinkommen zu einem speziellen Steuersatz, je nach Progressionsstufe errechnet wird. Aktuell gibt es so einige Anpassungen in der Einkommensteuer, die Tarifstufen bleiben gleich, doch ändert sich der Grenzsteuersatz in den nächsten Jahren.
Tarifstufen Einkommen | Grenzsteuersatz | Grenzsteuersatz | Grenzsteuersatz | Grenzsteuersatz | Grenzsteuersatz |
in Euro1 | 2016 bis 2019 | 2020 bis 2021 | 2022 | 2023 | ab 2024 |
12.816 und darunter | 0% | 0% | 0% | 0% | 0% |
über 12.816 bis 20.818 | 25% | 20% | 20% | 20% | 20% |
über 20.818 bis 34.513 | 35% | 35% | 32,50% | 30% | 30% |
über 34.513 bis 66.612 | 42% | 42% | 42% | 41% | 40% |
über 66.612 bis 99.266 | 48% | 48% | 48% | 48% | 48% |
über 99.266 bis 1.000.000 | 50% | 50% | 50% | 50% | 50% |
über 1.000.000 | 55%2) | 55%2) | 55%2) | 55%2) | 55%2) |
1) Werte des Jahres 2024
Fazit
In Österreich gibt es im Unterschied zu Deutschland keinen Sparerfreibetrag in der Höhe von 1000 Euro, welcher über den Freistellungsauftrag in Anspruch genommen werden kann. Sämtliche Überlegungen die in Hinblick auf der Sparerfreibetrag/Freistellungsauftrag gemacht werden sind umsonst, da das österreichische Steuerrecht anders gestaltet ist.
Die Kapitalertragsteuer für Sparzinsen von 25 % und für alle andere Kapitalerträge in der Höhe von 27,5 % müssen ab dem ersten Cent bezahlt werden. Für Geringverdiener gibt es noch die Regelbesteuerungsoption. Statt der Kapitalertragsteuer werden die Kapitalerträge nach Einkommensteuer versteuert, diese kommt jedoch nur auf Antrag zur Anwendung. Der Antrag erfolgt durch das Ankreuzen des entsprechenden Feldes in der Einkommensteuererklärung.
Wenn man über die 27,5% Einkommensteuer kommt, muss man also an das FA nachzahlen!?
Diese Frage verstehe ich leider nicht.
Hallo,
Ich habe ein Margin Konto bei Lynx Broker und überlege den Bargeldbestand in USD zu wechseln.
Wie sieht es in Österreich mit der Besteuerung beim Rücktausch von einer Fremdwährung (z.B. USD) in Euro aus, wenn dadurch Währungsgewinne anfallen?
Weiß das jemand aus dem Stegreif?
Danke Euch
Hallo Stefan,
Devisengeschäfte (Forex, FX) fallen unter den progressiven Tarif:
https://www.broker-test.at/steuern/
Gruß,
Andreas
Hallo!
Gilt der Freibetrag 730,- Euro für zb Kapitalerträge auf Darlehen (zb Nachrangdarlehen, oder Crowdfunding) auch noch, wenn man nebenher Kapitalerträge aus Aktien und Dividenden lukriert hat, die bereits über der (theoretischen) Freigrenze, also zb 1000,- erzielt hat.
Ist diese Freigrenze bezüglich diesen Darlehen also unabhängig zu anderen Erträgen?
Weiß das jemand?
DANK
Danke für deinen tollen Content, Andi!
Wie holt man sich die von bspw Flatex eingezogene KEST zurück, im Falle einer Regelbesteuererungsoptierung?
Kann man Flatex davon abbringen, die KEST automatisch abzuziehen? Oder kann das erst bei der Steuererklärung vom Finanzamt zurückgeholt werden?
Danke!
Bobo
am einfachsten über die Einkommensteuererklärung, ansonsten bei Flatex direkt fragen, ob sie einen freistellen.
VIELEN DANK, Andi!
Denkst du, rein philosophisch gesehen, ohne hier Empfehlungen auszusprechen, es lohnt sich für Geringverdiener, diese Optierung in die Regelbesteuerung, bezogen auf den Aufwand?
Ich stell mir das mit den Brokern dann sehr kompliziert vor?
Bewirkt das nicht, dass bspw eine steuereinfache Flatex, dann mehr oder minder zum steuerhässlichen Broker wird? Oder kann man, als Optierter, bei der Steuererklärung, die Daten problemlos übertragen/eintragen?
Danke!
Bobo
Rechne dir ganz einfach deinen persönlichen Steuersatz aus den du im Moment hast, dann weißt du auch deine Kapitalerträge und rechne diese hinzu – bist du unter 27,5 %, dann lohnt es sich. Aufwand? Alles zusammensuchen. Wie viel Aufwand das ist, kann ich dir nicht sagen, denn ich kenne deine Ordnung nicht 😉
Das ist einzig und allein ein Hackerl bei der Einkommensteuererklärung, sofern du keinen Auslandsbroker hast oä. – wichtig ist, dass du Ordnung in deinen Daten hast und weißt, wie hoch deine Kapitalerträge sind.
Hallo Martin, super beitrag. fällt bei uns die kest nur bei verkauf von etfs an oder muss ich jährlich meinen gewinn bei thesaurierenden etfs versteuern? Liebe Grüße
Hallo Andreas, bin heute auf deinen Beitrag gestoßen. Finde ihn sehr informativ. Was mich interessiert ist, wie sieht es aus wenn man beim AMS gemeldet ist. Darf man, wenn man Arbeitslose/Notstandhilfe bezieht mit Aktien handeln? Muss man es melden oder nur Gewinne? Danke dir schon mal für deine Antwort. LG
Servus Martin,
wenn man diesem Link folgt und den dort angeführten Paragraphen, so dürften Kapitaleinkünfte dazu zählen:
https://forum.jusline.at/viewtopic.php?t=16596
Praktisch, so laut dem Anruf beim AMS und AK, aber nicht relevant bisher. Liegen Auslandseinkünfte vor, so läuft das über die Einkommensteuererklärung und ist gleich anders prüfbar als bei steuereinfachen Brokern wo es über die KESt endbesteuert ist. Unterm Strich dürfte es aber anscheinend sehr wohl eine Rolle spielen bei den Gesamteinkünften.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, danke für die Aufklärung, ist wie befürchtet, wenn man einem Beruf nachgeht kann man fast immer die KeSt mit 27,5% zahlen… Was mich aber noch interessieren würde: Wie sieht es mit Gebühren aus, die zB. durch Überweisung des Ertrags auf das eigene Konto oder zB. auf Paypal(glaube bis zu 3%) bestehen? Kann man diese Absetzen? Beispiel: Ich habe 1000 Euro gewinn gemacht, der Transfer des Geldes auf mein Paypal Konto kostet aber 5 Euro, und das geld das am Ende am Konto ist, entspricht nur noch 965 Euro. Kann ich jetzt als Gewinn die 965 nehmen oder muss… Weiterlesen »
Servus Marc,
nein, das ist leider nicht möglich, dass du bei der KESt auch noch die Kosten für Depotführung, Konto, Überweisung oder was auch immer berücksichtigst. Das ist im Gesetzestext dementsprechend angesprochen und ausgeschlossen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
Weil in Österreich keinen Steuerfreibetrag gibt, macht es Sinn mit dem Broker flatex auf ein ausschüttendes oder thesaurierendes ETF zu investieren? Bei welcher Form muss ich weniger Steuern zahelnz, bzw. mehr gewinnen kann?
Danke im Voraus 🙂
LG.
Die Steuer ist die selbe, aber beim thesaurierenden werden die Ausschüttungen automatisch reinvestiert.
Manche nehmen dennoch einen ausschüttet, weil sie den Stress der Steuerbuchung der ausschüttungsgleichen Erträge nicht ertragen 😅
Hallo Andreas,
Super toller Beitrag von dir, gefällt mir sehr!
Ich hätte da noch eine Frage, ich bin Student und habe daher ein Einkommen unter 11.000/ Jahr, beziehe auch keine Beihilfen oder dergleichen.
Würde das dann bedeuten, dass ich nach Anwenden der Regelbesteuerungsoption keine Steuern zahlen müsste, für zukünftige Gewinne?
Vielen Dank und schöne Festtage noch!
Hallo Claudia,
so ist die Idee, wobei es hier nicht nur um dich geht, sondern auch um deine Eltern (Familienbeihilfe, Absetzbeträge, …). Das sind meist Dinge die von Steuerberatern abgecheckt und geklärt werden.
Die Regelbesteuerungsoption ist Jahr für Jahr neu zu stellen bzw. zu prüfen, so mein Wissensstand.
Super danke für die schnelle Antwort!!
Hallo Andreas,
vielen Dank für deine gut recherchierten Beiträge.
Ich habe eine Frage zur Regelbesteuerung:
Nachdem ich nach meinem Studium heuer im August zu arbeiten begonnen habe, komme ich heuer nicht in die Progressionsstufe der Einkommensteuer von 35%, die Regelbesteuerung meiner Kapitalerträge würde sich für heuer also durchaus auszahlen.
Also meine Frage:
Ist es möglich heuer im Jahr 2020 meine Kapitalerträge nach der Regelbesteuerung besteuern zu lassen und im Jahr 2021 dann wieder normal nach 27,5% Kapitalertragssteuer – also jedes Jahr neu zu wählen?
Danke und liebe Grüße
Servus Michael,
es gibt keine Bindefrist soweit ich weiß.
In letzter Zeit hatte ich 2 andere Studierende die selbiges vorhatten, aber auch Familienbeihilfe & Co beziehen. Generell ist diese Option nur auf den ersten Blick gar so attraktiv und ich würde unbedingt den Weg zum Steuerberater einschlagen, denn das kann auch schnell nach hinten losgehen.
Super Zusammenfassung,
ein Beispiel:
ich verkaufe Aktien und mache einen Verlust von 100€. Können diese Verluste für zukünftige Dividendenzahlungen und Gewinne gegenverrechnet werden, also dass ich für 100€ Gewinn keine Steuern zahle?
Danke und liebe Grüße!
Ja, wenn dies alles zwischen 1.1. und 31.12. passiert.
Hallo Andreas,
vielen Dank für dein Artikel!!
Ich hätte die Frage ob man auch ein Konto für das Kind anlegen kann und da es keine Einkünfte hat und somit unter 11.000 Euro /Jahr die Kapitalerträge sein würden beim Optieren in die Regelbesteuerung keine Steuern anfallen würden?
Geht so etwas?
Lg, Betti
Es gibt natürlich die Besonderheiten bei Geldanlage von Kindern (https://www.broker-test.at/vergleich/depot-kinder/) – davon unabhängig ist natürlich das Steuerthema.
Die Antwort zu deiner Frage: Ja, das geht, besonders ist hier nur, dass die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gegengerechnet werden bei Minderjährigen. Ohne Steuerberater*In würde ich hier nichts machen.
DANKE!
Hallo Andreas,
danke für deine interessanten Artikel.
Bitte beachte den neuen/ nachträglich gesenkten Eingangssteuersatz (von 25% auf 20%) gültig ab 1.1.2020.
Somit dürfte die Optierung in die Regelbesteuerung für eine größere Personengruppe interessant werden.
Beste Grüße,
Nicola
Korrektur/Nachtrag: Durch die niedrigeren Einsatzsteuersatz sind zwar nicht mehr Personen betroffen, allerdings ist die beschriebene Option für Geringverdiener umso spannender. Zudem bin ich nicht sicher wie untenstehender steuerrechtlicher Hinweis lt. meiner Etragsübersicht bei einer Crowdfunding Plattform zu interpretieren ist: „Der Erhalt der Erträge ist vom Darlehensgeberim Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Wurde bis jetzt noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis),so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte in einem Jahr den Betrag von EUR 730,00 übersteigen (Freibetrag).“ Dieser Freibetrag betrifft offenbar die in untenstehendem Link angesprochenen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Arbeitsverhaeltnis_und_Werkvertrag.html Wenn ich richtig interpretiere wären… Weiterlesen »
Du bist am falschen Dampfer. Es gilt für all jene die ausschließlich ein unselbstständiges Einkommen beziehen. Also genau umgekehrt.
Hier findest du es z. B. aus dem Bereich P2P in anderen Worten:
https://www.broker-test.at/alternativen/p2p-kredite-investments/#:~:text=sind%20oder%20z.-,B.,730%20Euro%20%C3%BCbersteigen%20im%20Jahr.
Servus Nicola,
das habe ich mir für das News Update im September aufgehoben 😉
Jetzt aber bereits hier aktualisiert. Betroffen sind all jene die Mehr als 11.000 Euro im Jahr verdienen. Das Maximum ist für all jene erreicht, die mehr als 18.000 Euro im Jahr verdienen.
Hallo Andreas, danke für die Informationen! Und ich hab mich schon dauernd gefragt, warum flatex.at einfach kein Freistellungsformular für Ö hat! ;D LG Claudia
Woher kommen die Fixbeträge? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Gesetzliche Grundlage? Jein. Es ist allgemein gültige Mathematik die hier in der vereinfachten Berechnung angewendet wird ??♂️
Kannst dir ja gut selbst ausrechnen, wie die Fixbeträge aus der Progressionsstufe entstehen. ?
Ich glaube du hast einen kleinen Fehler in der Berechnung des Fixbetrages bei einem Einkommen bis 18.000€ liegt ja der Grenzsteuersatz 20% ab 2020, d.h. der Fixbetrag würde hier 2.200€ betragen, oder?
Schöne Grüße
Salih
Dankeschön Salih, da hast du Recht!