Beachte: Veranlagungen in Finanzinstrumenten sind mit Risiken verbunden und können neben den Erträgen auch zum Verlust des eingesetzten Kapitals führen.

Steuerfreibetrag Kapitalertragsteuer

Steuerfreibetrag Kapitalertragsteuer

Das Wichtigste zusammengefasst

  • In Österreich gibt es keinen Steuerfreibetrag von 801 Euro! Ab dem ersten Euro wird Kapitalertragsteuer fällig
  • Regierung denkt darüber nach, ob es für Langfristinvestoren eine KESt-Befreiung geben soll
  • Ist man in Österreich steuerlich ansäßig und Geringverdiener, so kann die Regelbesteuerungsoption interessant sein. Statt Kapitalertragsteuer werden Kapitalgewinne mit dem Einkommensteuertarif versteuert

In diesem Ratgeber

In Deutschland gibt es einen Freibetrag von 1000 Euro bei der Abgeltungssteuer und für Ehepaare sogar 2000 Euro Freibetrag, Stand April 2024. Das Pendant in Österreich zur Abgeltungssteuer ist der besondere Steuersatz in der Höhe von 27,50 % (ausgenommen Sparzinsen, diese sind mit 25 % besteuert). Dieser wird von inländischen Brokern in Form der Kapitalertragsteuer (kurz KESt) abgeführt. Gibt es denn nun in Österreich auch einen Freibetrag auf die KESt so wie in Deutschland? Kurz, knackig die Antwort:

Nein, es gibt keinen Steuerfreibetrag bei der Kapitalertragsteuer!

Daher gibt es auch keine Möglichkeit eines Freistellungsauftrags bei der Bank. Die Nationalstaaten der EU sind leider sehr darauf erpicht, dass sie eine nationale Gesetzgebung haben und so sich jedes Land voneinander unterscheidet. Neben der gemeinsamen Sprache unterscheidet uns mit Deutschland auch die anderen Steuergesetze und so gibt es eben keinen Steuerfreibetrag und auch keine Abgeltungssteuer. Diese heißt bei uns in Österreich Kapitalertragsteuer.

Dennoch gibt es auch in Österreich eine Möglichkeit die Steuer bei Kapitalerträgen niedrig(er) zu halten.

Tarifbesteuerung / Regelbesteuerung

Gibt es Einkünfte aus Kapitalvermögen so unterliegen diese in der Regel dem Sondersteuersatz von 27,50 % bzw 25 % und nicht der Tarifbesteuerung (persönliche Steuerprogression). Die angefallene Steuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen wird so in der Regel im Wege der Kapitalertragsteuer (KESt-Abzug) abgeführt.

Es gibt jedoch keine Verpflichtung in Österreich die Einkünfte aus Kapitalvermögen dem Sondersteuersatz zu unterwerfen und der Steuerpflichtige kann so auch in die Regelbesteuerung optieren. Damit werden die Kapitaleinkünfte nach dem persönlichen Steuersatz der Progressionsstufe besteuert. Das ergibt natürlich nur dann Sinn, wenn der Steuersatz der Regelbesteuerung niedriger ist als jener der Kapitalertragsteuer. Optiert man in die Regelbesteuerung, so ist man so natürlich veranlagungspflichtig und hat so jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Regelbesteuerungsoption beantragen

Im Zuge der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit die Regelbesteuerungsoption zu beantragen. Diese Option ist natürlich nur für sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen möglich.

Wie funktioniert es mit der Rückerstattung der KESt? Dazu sagt die Website des Finanzministeriums:

„Kommt es bei Ausübung einer Regelbesteuerungsoption zu einer geringeren Besteuerung als bei der Anwendung des besonderen Steuersatzes von 25 Prozent bzw. 27,5 Prozent, wird auf Antrag die bereits in Abzug gebrachte KESt auf die gemäß der Veranlagung zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet und ein allfälliger darüber hinausgehender KESt-Betrag wird rückerstattet.“

Über die Regelbesteuerungsoption sagt das Finanzministerium, dass die KESt rückerstattet wird bzw. auf die zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet wird. Quelle: https://www.bmf.gv.at/steuern/Besteuerung-inl-sowie-im-Inland-bez-Kapitalertraege.html

Einkommensteuertarif

Was heißt Tarifbesteuerung bzw. Regelbesteuerung? Das heißt, dass das Jahreseinkommen zu einem speziellen Steuersatz, je nach Progressionsstufe errechnet wird. Aktuell gibt es so einige Anpassungen in der Einkommensteuer, die Tarifstufen bleiben gleich, doch ändert sich der Grenzsteuersatz in den nächsten Jahren. 

 

Tarifstufen
Einkommen
GrenzsteuersatzGrenzsteuersatzGrenzsteuersatzGrenzsteuersatzGrenzsteuersatz
in Euro12016 bis 20192020 bis 202120222023ab 2024
12.816
und darunter
0%0%0%0%0%
über
12.816 bis 20.818
25%20%20%20%20%
über
20.818 bis 34.513
35%35%32,50%30%30%
über
34.513 bis 66.612
42%42%42%41%40%
über
66.612 bis 99.266
48%48%48%48%48%
über
99.266 bis 1.000.000
50%50%50%50%50%
über
1.000.000
55%2)55%2)55%2)55%2)55%2)

1) Werte des Jahres 2024

2) Befristet bis 2025, danach 50 %

Fazit

In Österreich gibt es im Unterschied zu Deutschland keinen Sparerfreibetrag in der Höhe von 1000 Euro, welcher über den Freistellungsauftrag in Anspruch genommen werden kann. Sämtliche Überlegungen die in Hinblick auf der Sparerfreibetrag/Freistellungsauftrag gemacht werden sind umsonst, da das österreichische Steuerrecht anders gestaltet ist. 

Die Kapitalertragsteuer für Sparzinsen von 25 % und für alle andere Kapitalerträge in der Höhe von 27,5 % müssen ab dem ersten Cent bezahlt werden. Für Geringverdiener gibt es noch die Regelbesteuerungsoption. Statt der Kapitalertragsteuer werden die Kapitalerträge nach Einkommensteuer versteuert, diese kommt jedoch nur auf Antrag zur Anwendung. Der Antrag erfolgt durch das Ankreuzen des entsprechenden Feldes in der Einkommensteuererklärung.

Andreas von Broker-Test.at
Andreas ist Gründer und der Kopf hinter Broker-Test.at – er ist begeisterter Privatanleger, 1998 begann alles mit einem 20.000 Schilling Investment in die damalige Aktie des ehemals staatlichen Konzerns, der VA Tech (heute Primetals). Seit 2014 wird mit dieser Seite versucht mehr Transparenz für Interessierte und Anleger zu schaffen. 👉🏽 Mehr über mich und die Geschichte zu Broker-Test.at gibt es hier zum Nachlesen. 👉🏽 Zum Newsletter von Broker-Test.at kann hier die E-Mail Adresse eingetragen werden.
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35 Kommentare
Alle Kommentare anzeigen

Wenn man über die 27,5% Einkommensteuer kommt, muss man also an das FA nachzahlen!?

Hallo,
Ich habe ein Margin Konto bei Lynx Broker und überlege den Bargeldbestand in USD zu wechseln.
Wie sieht es in Österreich mit der Besteuerung beim Rücktausch von einer Fremdwährung (z.B. USD) in Euro aus, wenn dadurch Währungsgewinne anfallen?
Weiß das jemand aus dem Stegreif?
Danke Euch

Hallo!

Gilt der Freibetrag 730,- Euro für zb Kapitalerträge auf Darlehen (zb Nachrangdarlehen, oder Crowdfunding) auch noch, wenn man nebenher Kapitalerträge aus Aktien und Dividenden lukriert hat, die bereits über der (theoretischen) Freigrenze, also zb 1000,- erzielt hat.
Ist diese Freigrenze bezüglich diesen Darlehen also unabhängig zu anderen Erträgen?
Weiß das jemand?
DANK

Danke für deinen tollen Content, Andi!

Wie holt man sich die von bspw Flatex eingezogene KEST zurück, im Falle einer Regelbesteuererungsoptierung?

Kann man Flatex davon abbringen, die KEST automatisch abzuziehen? Oder kann das erst bei der Steuererklärung vom Finanzamt zurückgeholt werden?

Danke!

Bobo

VIELEN DANK, Andi!
Denkst du, rein philosophisch gesehen, ohne hier Empfehlungen auszusprechen, es lohnt sich für Geringverdiener, diese Optierung in die Regelbesteuerung, bezogen auf den Aufwand?

Ich stell mir das mit den Brokern dann sehr kompliziert vor?
Bewirkt das nicht, dass bspw eine steuereinfache Flatex, dann mehr oder minder zum steuerhässlichen Broker wird? Oder kann man, als Optierter, bei der Steuererklärung, die Daten problemlos übertragen/eintragen?

Danke!
Bobo

Hallo Martin, super beitrag. fällt bei uns die kest nur bei verkauf von etfs an oder muss ich jährlich meinen gewinn bei thesaurierenden etfs versteuern? Liebe Grüße

Hallo Andreas, bin heute auf deinen Beitrag gestoßen. Finde ihn sehr informativ. Was mich interessiert ist, wie sieht es aus wenn man beim AMS gemeldet ist. Darf man, wenn man Arbeitslose/Notstandhilfe bezieht mit Aktien handeln? Muss man es melden oder nur Gewinne? Danke dir schon mal für deine Antwort. LG

Hallo Andreas, danke für die Aufklärung, ist wie befürchtet, wenn man einem Beruf nachgeht kann man fast immer die KeSt mit 27,5% zahlen… Was mich aber noch interessieren würde: Wie sieht es mit Gebühren aus, die zB. durch Überweisung des Ertrags auf das eigene Konto oder zB. auf Paypal(glaube bis zu 3%) bestehen? Kann man diese Absetzen? Beispiel: Ich habe 1000 Euro gewinn gemacht, der Transfer des Geldes auf mein Paypal Konto kostet aber 5 Euro, und das geld das am Ende am Konto ist, entspricht nur noch 965 Euro. Kann ich jetzt als Gewinn die 965 nehmen oder muss… Weiterlesen »

Hallo Andreas,
Weil in Österreich keinen Steuerfreibetrag gibt, macht es Sinn mit dem Broker flatex auf ein ausschüttendes oder thesaurierendes ETF zu investieren? Bei welcher Form muss ich weniger Steuern zahelnz, bzw. mehr gewinnen kann?
Danke im Voraus 🙂
LG.

Zuletzt bearbeitet 3 Jahre her von Andi

Hallo Andreas,
Super toller Beitrag von dir, gefällt mir sehr!

Ich hätte da noch eine Frage, ich bin Student und habe daher ein Einkommen unter 11.000/ Jahr, beziehe auch keine Beihilfen oder dergleichen.
Würde das dann bedeuten, dass ich nach Anwenden der Regelbesteuerungsoption keine Steuern zahlen müsste, für zukünftige Gewinne?

Vielen Dank und schöne Festtage noch!

Super danke für die schnelle Antwort!!

Hallo Andreas,
vielen Dank für deine gut recherchierten Beiträge.

Ich habe eine Frage zur Regelbesteuerung:

Nachdem ich nach meinem Studium heuer im August zu arbeiten begonnen habe, komme ich heuer nicht in die Progressionsstufe der Einkommensteuer von 35%, die Regelbesteuerung meiner Kapitalerträge würde sich für heuer also durchaus auszahlen.
Also meine Frage:
Ist es möglich heuer im Jahr 2020 meine Kapitalerträge nach der Regelbesteuerung besteuern zu lassen und im Jahr 2021 dann wieder normal nach 27,5% Kapitalertragssteuer – also jedes Jahr neu zu wählen?

Danke und liebe Grüße

Super Zusammenfassung,

ein Beispiel:

ich verkaufe Aktien und mache einen Verlust von 100€. Können diese Verluste für zukünftige Dividendenzahlungen und Gewinne gegenverrechnet werden, also dass ich für 100€ Gewinn keine Steuern zahle?

Danke und liebe Grüße!

Hallo Andreas,
vielen Dank für dein Artikel!!
Ich hätte die Frage ob man auch ein Konto für das Kind anlegen kann und da es keine Einkünfte hat und somit unter 11.000 Euro /Jahr die Kapitalerträge sein würden beim Optieren in die Regelbesteuerung keine Steuern anfallen würden?
Geht so etwas?
Lg, Betti

DANKE!

Hallo Andreas,
danke für deine interessanten Artikel.
Bitte beachte den neuen/ nachträglich gesenkten Eingangssteuersatz (von 25% auf 20%) gültig ab 1.1.2020.
Somit dürfte die Optierung in die Regelbesteuerung für eine größere Personengruppe interessant werden.
Beste Grüße,
Nicola

Korrektur/Nachtrag: Durch die niedrigeren Einsatzsteuersatz sind zwar nicht mehr Personen betroffen, allerdings ist die beschriebene Option für Geringverdiener umso spannender. Zudem bin ich nicht sicher wie untenstehender steuerrechtlicher Hinweis lt. meiner Etragsübersicht bei einer Crowdfunding Plattform zu interpretieren ist: „Der Erhalt der Erträge ist vom Darlehensgeberim Rahmen der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Wurde bis jetzt noch keine Einkommenssteuererklärung abgegeben (nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis),so muss dann eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, wenn weitere Einkünfte in einem Jahr den Betrag von EUR 730,00 übersteigen (Freibetrag).“ Dieser Freibetrag betrifft offenbar die in untenstehendem Link angesprochenen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/dazuverdienen/Arbeitsverhaeltnis_und_Werkvertrag.html Wenn ich richtig interpretiere wären… Weiterlesen »

Hallo Andreas, danke für die Informationen! Und ich hab mich schon dauernd gefragt, warum flatex.at einfach kein Freistellungsformular für Ö hat! ;D LG Claudia

Woher kommen die Fixbeträge? Gibt es eine gesetzliche Grundlage?

Ich glaube du hast einen kleinen Fehler in der Berechnung des Fixbetrages bei einem Einkommen bis 18.000€ liegt ja der Grenzsteuersatz 20% ab 2020, d.h. der Fixbetrag würde hier 2.200€ betragen, oder?
Schöne Grüße
Salih

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