KESt Verlustausgleich: Kursverluste den Kursgewinnen, Dividenden, Ausschüttungen gegenrechnen
9. November 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Steuerersparnis/Steuerstundung: Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen können mit realisierten Gewinnen, Dividenden usw. verrechnet werden.
- Am 32.12 ist es zu spät: Verlustausgleich ist nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich. Der Verlusttopf wird am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres auf 0,00 Euro zurückgesetzt.
- Verrechnung realisierter Verluste: Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit realisierten Substanzgewinnen und Erträgen (wie Ausschüttungen, Dividenden etc.) gegengerechnet werden.
- Automatische Verrechnung: Automatisch beim steuereinfachen Broker für Privatanleger mit Einzeldepots.
- Manuelle Verrechnung: Bei mehreren Depots, Gemeinschaftsdepots oder ausländischen Depots erfolgt die Verrechnung manuell über die Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung.
- Verluste ausgleichen: Bereits realisierte Verluste sollten mit Gewinnen ausgeglichen werden, da diese Verluste sonst nicht mehr steuerlich anrechenbar sind.
- Achtung bei Verkauf und Wiederkauf: Das Finanzamt und die Finanzmarktaufsicht wachen darüber, dass nicht kurzfristig verkauft und wieder gekauft wird.
- Solche Transaktionen werden nicht als eigenständige Rechtsgeschäfte anerkannt.
- Gefahr des „Crossings“ (Marktmanipulation).
In diesem Ratgeber
Video
In diesem Video wird der Verlustausgleich für Kapitalerträge erklärt. Es wird gezeigt, wie Verluste aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz von 27,50 % bzw. der Tarifbesteuerung unterliegen, genutzt werden können. Außerdem wird erläutert, wie man feststellen kann, wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) bereits in diesem Jahr gezahlt wurde – bei steuereinfachen Brokern wie Flatex, DADAT Bank, easybank, Raiffeisen / Bank Direkt sowie Erste Bank und Sparkassen / George.
Lohnt es sich?
Das aktive Gestalten des Verlustausgleichs kann sich lohnen. Je größer das finanzielle Volumen, das bewegt wird, desto stärker lohnt es sich. Die Kraft des Zinseszinses entfaltet hier ihre volle Wirkung: Je länger investiert wird und je höher die Rendite ist, desto mehr zahlt sich der Verlustausgleich aus.
In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie lukrativ das aktive Nutzen des Verlustausgleich ist. Prämisse ist, dass Verluste mit Erträgen gegengerechnet werden können. Je höher, desto besser.
Vorteile
- “Steuerspar” Möglichkeit jedes Jahr
- Dadurch freigewordenes Kapital kann sofort reinvestiert werden
- Möglichkeit sich von Verlustpositionen zu trennen und Depot neu zu strukturieren
Nachteile
- Steuer wird nur gestundet und wird zu einem späteren Zeitpunkt fällig
- Nimmt Zeit in Anspruch
- Ordergebühren sind fix, zukünftige Gewinne nicht
Neutral
- Steuersystem wird geändert –
- Steuer auf Kapitalerträge wird erhöht nachteilig
- Steuer auf Kapitalerträge wird gesenkt, vorteilhaft
Lohnt es sich? Diese Tabelle auf Basis dieses Beitrags zeigt auf, wie durch die Nutzung des Zinseszins-Effekts aus der Nutzung des Verlustausgleichs in der Höhe von 100, 250, 500, … Euro nach 10 Jahren ein Mehrertrag von x Euro möglich ist, wenn eine Rendite von 5 % angenommen wird.
Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?
Für den Verlustausgleich beim besonderen Steuersatz in der Höhe von 27,5 % können die folgende Wertpapierpositionen herangezogen werden:
- Substanzgewinne und Gewinne – realisierte Kursgewinne bzw. Kursverluste aus Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Anleihezinsen
- Ausschüttungsgleiche Erträge
- Kryptowährung Gewinne/Verluste und Erträge (seit 1.3.2022)
Während bei Kursgewinnen und Kursverlusten nur der Neubestand (d. h. Wertpapiere, die nach dem 1.1.2011 erworben wurden) herangezogen werden darf, können bei Dividenden, Fondsausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen auch Altbestände für die Berechnung des Verlusts berücksichtigt werden.
Realisierte Kursgewinne bzw. -verluste bedeuten, dass der Gewinn oder Verlust nur dann als realisiert gilt, wenn das Wertpapier tatsächlich verkauft wurde.
Ausgeschlossen vom Verlustausgleich sind:
- Einkünfte aus Einkünften anderer Einkunftsarten wie z. B. Einkommen aus Gehalt/Lohn/Pension, Mieteinkünfte, Unternehmensgewinne, etc.
- Andere Kapitalerträge
- 25 %: Sparbuchzinsen, Girokontozinsen, …
- Altbestand vor 1.1.2011: Kuponzinsen aus Anleihen Altbestand, Kursgewinne- und -verluste aus Altbestand
- Tarif bzw. Einkommensteuer: Nicht endbesteuerte Kapitalerträge wie z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, nicht verbriefte Derivate (CFDs, Optionen) – mehr dazu hier.
Beispiel
Erträge aus Wertpapiergeschäften werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,50 % besteuert. Diese Erträge können mit 27,50 % der entstandenen und realisierten Verluste aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden. Wichtig ist, dass die Verluste im selben Kalenderjahr entstanden sind. Der maximale Anrechnungsbetrag entspricht der Kapitalertragsteuer (KESt) der Wertpapiererträge.
Hier ein Beispiel:
Gewinn | KESt-Belastung | KESt-Gutschrift | ||
8.3.2024 | Fondsausschüttung | 750,00 | 206,25 | |
14.5.2024 | Dividende | 50,00 | 13,75 | |
10.9.2024 | Verkauf Aktie m. Gewinn | 2.000,00 | 550,00 | |
12.12.2024 | Verkauf Aktie m. Verlust | -1.500,00 | -412,50 | |
357,50 |
Dieses Beispiel in der Tabelle zeigt 3 Erträge mit einer 27,5 %igen KESt-Belastung über insgesamt 770,00 Euro, weil es 2.800,00 Euro an Kapitalerträgen in diesem Kalenderjahr bereits gab. Zum 12.12.2024 passiert ein Verkauf einer Aktie mit Verlust. Daraus ergibt sich eine KESt-Gutschrift über 412,50 Euro. Am Ende des Jahres gibt es sodann eine Gesamt-KESt-Belastung von 357,50 Euro. Mit dem Verlust-Verkauf der Aktie am 12.12.2024 konnte die KESt-Belastung des Kalenderjahres effektiv gedrückt werden.
Was ist mit der KESt-Gutschrift gemeint? Wohin wird sie gutgeschrieben? Am Ende des Jahres – und wie funktioniert das? Keine Sorge, es geschieht ganz einfach: Es erfolgt eine KESt-Gutschrift in Höhe von 412,50 Euro auf das jeweilige Verrechnungskonto, das der Kunde beim Broker hat (bei Flatex jedoch auf der Abrechnung des verkauften Wertpapiers).
Hier ein Beispiel von der DADAT: Es gab ein KESt-Guthaben, und es wurden Wertpapiere mit Verlust realisiert. Infolgedessen kam es zu einer Gutschrift am Verrechnungskonto.
Bedingungen automatischer KESt-Verlustausgleich
Damit ein automatischer Verlustausgleich stattfinden kann und sich die Investoren um nichts kümmern müssen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Steuereinfacher Broker
- Privatvermögen
- Einzeldepot (kein Gemeinschaftsdepot)
- Nur eine Bank bzw. Broker in Verwendung
Führt der Broker die Kapitalertragsteuer (KESt) nicht freiwillig selbst ab, müssen die Anleger den Verlustausgleich manuell über die Einkommensteuererklärung und den entsprechenden Anhang E1kv vornehmen. Auch wenn der Verlustausgleich über zwei verschiedene steuereinfache Broker macht werden möchte oder ein Gemeinschaftsdepot vorliegt, so ist der Weg über die E1kv zu machen, sofern ein Verlustausgleich gemacht werden soll. Wie das praktischerweise funktioniert, zeigt dieses Kapitel.
Wie viel bereits an KESt für Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge oder realisierte Kursgewinne abgeführt wurde, können die steuereinfachen Broker im Online-Banking anzeigen. Der jeweilige KESt-Statusbericht des Brokers zeigt diese Informationen. Die Bezeichnung dieses Berichts kann je nach Online-Broker variieren. Der Aufbau des KESt-Status-Berichts unterscheidet sich ebenso je nach Broker, doch soll es ab dem Kalenderjahr dank einer Verordnung des BMF vereinheitlicht werden (mehr über die Steuerreporting-Verordnung).
KESt Status Bericht
Wie viel Verluste habe ich in diesem Kalenderjahr bereits realisiert? Und wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) hat mein steuereinfacher Broker in diesem Jahr bereits abgeführt? Der steuereinfache Broker führt darüber genau Buch, und ein aktueller Blick in den jeweiligen KESt-Status hilft, den Überblick zu behalten.
Bei einem nicht steuereinfachen Broker muss diese Buchführung leider manuell erfolgen. Nur selbst hat man einen Überblick darüber, welche Gewinne oder Verluste realisiert wurden und welche Dividenden, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge einem zugegangen sind.
Hier sind einige Beispiele von steuereinfachen Brokern, bei denen der aktuelle KESt-Status abgerufen werden kann:
Flatex
Um bei Flatex Zugang zu den Steuerbuchungen zu erhalten, ist es notwendig in der Menüzeile ganz rechts auf „Depot“ beim Dropdown zu klicken. Das Menü klappt auf und der letzte Punkt sind die „Steuerbuchungen“. Die dort vorhandene Übersicht zeigt tagesaktuell wie viel Kapitalertragsteuer bereits abgeführt wurde bzw. wie hoch die Dotation des Verlustverrechnungstopfs ist. Die Screenshots unterhalb zeigen das nochmals.
Verlustverrechnungstopf: Wie hoch sind die in diesem Kalenderjahr realisierten Kursverluste? Um diese auszugleichen, müssen Gewinne usw. in genau dieser Höhe noch im laufenden Jahr realisiert werden.
Vermögenszuwachssteuer: Wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) wurde im laufenden Jahr bereits abgeführt? Der Guthabenstand an Kapitalertragsteuer zeigt, dass Kursverluste im Ausmaß von mindestens x/27,5 % realisiert werden müssen um wieder auf 0 zu kommen.
DADAT
Bei der DADAT findet sich der Bericht unter „Service“ dann rechts mittig auf „Kontobericht“. Bei der Art des Berichts wird dann „KESt-Status-Bericht“. ausgewählt. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
easybank
Ähnlich bzw. genau so wie bei der DADAT geht es bei der easybank (ex Hello Bank) an den KESt-Status Bericht zu kommen. Unter „Berichte“ geht es weiter zu „KESt-Status-Bericht“ und danach folgt der bekannte Bericht wie bei der DADAT im PDF Format. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
Steuer bezahlt: Der Betrag, der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im Kalenderjahr an Kapitalertragsteuer (KESt) bezahlt wurde (von der Bank einbehalten) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Bank Direkt / Raiffeisen
Um den aktuellen KESt-Status bei der Bank Direkt oder allgemein im Raiffeisen Online Banking „Mein ELBA“ abzurufen, muss im Bereich des Wertpapierdepots unter „Mehr“ der Punkt „Steuerinfo“ aufgerufen werden. Danach werden die aktuellen Positionen und der aktuelle Gewinn bzw. Verlust angeführt. Mit einem Klick auf „Verlusttopf“ können die aktuellen Verluste bzw. Gewinne angezeigt werden. Ganz unten zeigt sich „Periode KESt-Verrechnung“ und hier wie viel KESt bereits bezahlt wurde.
- Steuer bezahlt Saldo: 27,5% der realisierten Gewinne zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Gewinne als Verluste realisiert).
- Verlusttopf Saldo: 27,5% der realisierten Verluste zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Verluste als Gewinne realisiert).
Erste Bank / George
Natürlich findet sich auch im George der Erste Bank und Sparkassen der aktuelle KESt-Verlustausgleich. Leider aktuell nur in der Browser Anwendung von George. Hierzu ist es notwendig auf das Depot zu gehen und dort findet sich neben der Darstellung der gehaltenen Wertpapiere als Tortendiagramm auch ein sehr auffälliger Link mit der Bezeichnung „KESt-Verlustausgleich“.
- Einzelsummen: Hier zeigen sich die Einkünfte und auch die Verluste aus den einzelnen Positionen. George listet dabei die Zinsen & Dividenden, Einkünfte aus Investmentfonds und auch die Kursgewinne & Kursverluste aus Wertpapieren extra aus.
- Abgeführte KESt: Darunter zeigt sich dann, wie viel KESt bereits abgeführt wurde und wie viel noch gegenrechenbare KESt im Fall von Verlusten hier noch verrechnet werden könnten im Depot der Erste Bank, einzusehen im George Online Banking.
KESt Bescheinigung
Um eine doppelte Verlustverwertung zu vermeiden, ist eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleichs vom steuereinfachen Broker erforderlich. In dieser jährlichen Bescheinigung werden gesondert für jedes Depot sowohl die positiven als auch die negativen Einkünfte aufgeführt. Dort finden sich unter anderem die Erträge wie Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinne. Auch die Summe der beim Verlustausgleich berücksichtigten Verluste sowie der Gutschriften sind in dieser Bescheinigung aufgeführt. Diese Bescheinigungen sind dem Finanzamt vorzulegen, wenn man dazu aufgefordert wird im Rahmen der Verwertung in der Einkommensteuererklärung. So sieht die Steuerbescheinigung bei Flatex aus:
Bei der DADAT Bank findet sich die Bescheinigung im Online Banking im Bereich Konto. Dort findet sich in der Menüleiste der Punkt „Service“ und dort gibt es das „Schließfach“ auszuwählen. Im Reiter „Depot“ finden sich dann alle Kostenausweise, Depotauszüge und der von uns gesuchte Steuerreport. Die Bezeichnung der DADAT Bank ist „Steuerreporting obligatorisch“. Hier der Weg zur Jahresbescheinigung zum Verlustausgleich und wie beispielhaft dieser Report bei der DADAT Bank aussieht.
Verlustausgleich bei zwei oder mehr Depots
Was ist, wenn ich zwei oder mehr Depots bei unterschiedlichen Banken bzw. Broker besitze? In diesem Fall funktioniert der automatische Verlustausgleich nicht mehr. Bei Depots bei steuereinfachen Brokern erfolgt der Verlustausgleich je depotführender Stelle. Möchte der Kunde jedoch die Gewinne von Depotbank A mit den Verlusten von Depotbank B gegenrechnen, muss die Verlustausgleichsoption in Anspruch genommen werden (siehe nächstes Kapitel).
Ebenso ist die manuelle Verlustausgleichsoption über die Einkommensteuererklärung zu wählen, wenn sich das Depot im Ausland befindet (z. B. bei Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, eToro).
Auch ist der Gang über die E1kv zu wählen, wenn ein Verlustausgleich gemacht werden soll und es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt.
Verlustausgleich E1kv - manueller Verlustausgleich über Einkommensteuererklärung E1 bzw. E1kv
Noch in der Arbeitnehmerveranlagung? Dann besteht keine Möglichkeit, Kapitalerträge in die Steuererklärung aufzunehmen. Dazu ist zunächst ein Wechsel zur Einkommensteuererklärung notwendig. Diese ist im Grunde eine erweiterte Arbeitnehmerveranlagung, die zusätzlich die Möglichkeit bietet, Kapitalerträge im Formular E1kv, der „Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte“, zu erklären. Mehr zum Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung.
Die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer kann in der E1kv, der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte, unter dem Punkt 899 eingetragen werden. Ebenso müssen die dazugehörigen inländischen Erträge in der linken Spalte des E1kv eingetragen werden, zum Beispiel die ausschüttungsgleichen Erträge des inländischen Brokers unter der Kennzahl 936.
Achtung bei der Höhe der Kapitalertragsteuer im Punkt 899:
In der Erklärung findet sich in der Beilage der wichtige Hinweis: „Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge: Hier darf nur die Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden.“
Das bedeutet, dass nicht mehr Verluste gegengerechnet werden können, als tatsächlich Steuer entstanden ist.
Beispiel: Bei Flatex wurde ein Gewinn aus dem Aktienverkauf in Höhe von 1.000 Euro erzielt, wofür 275 Euro an Kapitalertragsteuer anfielen. Bei der DADAT Bank wurden im selben Jahr Verluste in Höhe von 2.000 Euro realisiert, was eine maximal gegenverrechenbare Kapitalertragsteuer in Höhe von 550 Euro ergibt.
Im Formular E1kv des Finanzamts werden in die Kennzahl 981 die 1.000 Euro Gewinn aus dem erfolgreichen Verkauf bei Flatex eingetragen. In die Kennzahl 891 werden die Verluste der DADAT Bank eingetragen, die jedoch auf maximal 1.000 Euro begrenzt sind, sodass hier ebenfalls nur 1.000 Euro eingetragen werden. Abschließend wird in die Kennzahl 899 die bezahlte Kapitalertragsteuer in Höhe von 275 Euro eingetragen.
Das Vorgehen bleibt dasselbe, auch wenn einer der Broker im Ausland ansässig ist.
Verlustausgleich: P2P, Optionen und nicht verbriefte Derivate (CFDs)
Zinsen aus P2P (sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen), Optionsgeschäften und nicht verbrieften Derivaten wie CFDs unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5 % sondern dem normalen Einkommensteuertarif (grundsätzlich, Ausnahmen sieht der Gesetzgeber vor).
Nun schreibt das BMF, dass die Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz unterliegen nicht mit den Überschüssen ausgeglichen werden dürfen, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen.
Damit sollte es möglich sein die Substanzgewinne und -verluste bzw. Erträge aus diesen Geschäften gegenzurechnen.
Hier ein ein Beispiel:
- P2P Zinsen sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen
- Zinserträge aus Crowdinvesting-Projekte wie z. B. DagobertInvest, Rentably oder Rockets
- mit Verlusten aus Bitpanda Stocks Geschäften
gegenrechnen. Alle drei Beispiele unterliegen der Regelbesteuerung.
Wash Trade - Achtung beim Verkauf und Kauf!
Wer plant, Wertpapiere zum Verlustausgleich zu verkaufen und anschließend direkt wieder zu kaufen bzw. umgekehrt, sollte darauf achten, den Markt nicht zu manipulieren und sicherzustellen, dass das Geschäft steuerlich anerkannt wird. Dies könnte als Wash Trade eingestuft werden, wenn der Investor das gleiche Finanzinstrument gleichzeitig oder kurz nacheinander verkauft und kauft.
Es gibt beim zu schnellen Wiederkauf bzw. -verkauf nämlich zwei Probleme.
Steuer-Problem
Die Einkommensteuerrichtlinien geben bei Rz6231 wieder, dass die Veräußerungs- und Wiederbeschaffungsgeschäfte nicht als selbständige Rechtsgeschäfte anerkannt werden dürfen, wenn sie unter Einbindung der depotführenden Stelle
- zeitnah
- miteinander verknüpft
- und ohne Kurs- bzw. Wiederbeschaffungsrisiko
vorgenommen werden. In eine sehr ähnliche Kerbe, aber aus einem anderen Grund schlägt die FMA bzw. das Börsen-Gesetz mit dem folgenden Problem das auftreten kann:
Marktmissbrauchs-Problem
Darunter fällt jede Praktik die falsche oder irreführende Signale gibt oder geben könnte bzw. durch die ein anormales bzw. künstliches Kursniveau erzielt wird bzw. erzielen könnte. Das Finanzinstrument könnte so als begehrter gelten, als es tatsächlich der Fall ist.
In diesem Zusammenhang macht die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gerne auf den folgenden Umstand aufmerksam:
Die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders im selben Titel ist bei börslichen Wertpapiergeschäften (auch In-sich-Geschäft, Wash Trade oder Crossing genannt) verboten.
Fazit
Der Verlustausgleich ist nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich. In diesem Zeitraum können realisierte Kursverluste aus Wertpapiergeschäften mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden. Bei einem steuereinfachen Broker, der ein Einzeldepot führt, erfolgt der Verlustausgleich vollautomatisch. Werden mehrere Einzeldepots bei einem Broker geführt, führt der steuereinfache Broker den Verlustausgleich über alle Depots hinweg durch.
Die verschiedenen Broker stellen in ihrem Online-Banking die notwendigen Berichte bereit, um diese Berechnungen nachvollziehen zu können. Bei einem nicht steuereinfachen Broker muss der Verlustausgleich über die E1kv in der persönlichen Steuererklärung vorgenommen werden; dies kann auch erforderlich sein, wenn ein Gemeinschaftsdepot oder mehrere Depotbanken genutzt werden.
Der Verlustausgleich ist freiwillig, und der Staat „belohnt“ Anleger, die diese Option nicht in Anspruch nehmen.
Hallo Andreas, Flatex hat mir beim Erhalt der VW Dividende zuviel Quellensteuer abgeführt, kann ich das auch über das Formular E1kv zurückholen?
Guten Morgen Mario,
nein, das geht nicht über das österreichische Finanzamt, weil die Quellensteuer an der Quelle abgezogen wird, das ist der deutsche Staat. Du kannst einen Teil der zuviel bezahlten Quellensteuer daher nur vom deutschen Staat zurückholen. Dies ist aber durchaus mit mehr Aufwand verbunden.
Hier findest du dazu mehr:
https://www.broker-test.at/steuern/quellensteuer/
Liebe Grüße,
Andreas
Hallo,
ich besitze ADRs, die vermutlich wertlos sind und bleiben, und würde gerne einen Teil ausbuchen lassen, um sie (als Totalverlust) der KESt gegenzurechnen.
Gibt es hier Erfahrungen – funktioniert das etwa bei Flatex? Dann würden mir zumindest 27.5% des Einkaufspreises indirekt rückerstattet werden. Soviel ich weiß machen hier manche Broker Probleme, da bei einer Ausbuchung kein Verkauf vorliegt. Aber verkaufen kann ich die Papiere leider nicht mehr, da es dafür keinen Markt mehr gibt.
lg HP
Servus hapef,
das ist mE heikel, denn in 6231a findet sich der Hinweis, dass für eine Realistion ein angemessenes Entgelt geleistet werden muss, ansonsten ist es kein Realisationsvorgang.
Quelle: https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext(suche:Standardsuche)?segmentId=1c6886f8-ef3b-4d58-8da2-0126a43c4f46
Daher würde ich bei Flatex nachfragen, was das kostet (im PLV fand ich dazu nichts) und wie Flatex das sieht. Das dazugehörige Formular ist hier zu finden für die Wertlosausbuchung vom Depot:
https://www.flatex.at/fileadmin/dateien_flatex/pdf_at/handel/auftrag_wertlosausbuchung_at.pdf
Viele Grüße,
Andreas
Hallo Andreas, ich versuche mich an der Steuererklärung mit Verlustausgleich zwischen easybank, flatex und bank99. Jetzt habe ich von allen 3en die Steuer Bescheinigung 2023 . Reichen diese Zahlen , oder brauche ich auch noch alle Einzelabrechnungen, weil dann wirds wohl sehr mühsam? Weil es wird ja anscheinend ein Unterschied gemacht zwischen Ziffer 981 (Veräußerungsgewinne aus Aktien, Forderungswertpapieren und Fondsanteilen) und Ziffer 897 (Investmentfonds und Immobilieninvestmentfonds). Wobei mir auch nicht klar ist, wo denn ETFs und Fonds hingehören, weil „Fonds“ kommen ja in beiden Ziffern vor, oder muss man einen ETF sogar 2 mal eintragen wenn man einen ausschüttungsgleichen Ertrag… Weiterlesen »
Guten Morgen Franz, leider sind die Steuerbescheinigungen der Banken noch nicht so, dass man sie wirklich gut für die E1kv verwenden kann. Der Gesetzgeber fährt jetzt aber endlich ab damit und drückt den Banken das genaue Layout aufs Auge. Ab 2025 gilt diese Verordnung und ab 2026 werden wir diese dann endlich benutzen können. Bis dahin heißt es noch selbst innovativ zu sein mit Abrechnungen und den semi-optimalen Steuerbescheinigungen. Heißt, du wirst vermutlich nicht alles ausfüllen können mit den Steuerbescheinigungen und so bedarf es wieder deiner eigenen Aufzeichnungen und Abrechnungen. Zu deinen Fragen – wie immer alles ohne Gewähr, das… Weiterlesen »
Hallo! Ich möchte Gewinne bei Flatex durch Verluste bei Bitpanda ausgleichen. Soweit ich weiss ist Bitpanda ein österreichischer Broker. Muss ich daher die Krypto-Verluste in der E1Kv unter „inländische Kapitaleinkünfte“ (Feld 175) eintragen? Laut Blockpit zählt Bitpanda-Verlust aber als „ausländische Kapitaleinkunft“ (Feld 176). Bin verwirrt. Außerdem wollte ich fragen, welches Zeitfenster unter „zeitnah“ zu verstehen ist. Ist es legal Gewinnfreibetrags-Wertpapiere nach Ablauf von 4 Jahren mit Gewinn z.B. am 2.1. zu verkaufen und wenige Tage später z.B am 10.1. den erhaltenen Betrag in das gleiche Wertpapier erneut zu investieren – wieder für den Gewinnfreibetrag? Welche Strategie schlägst du hier vor… Weiterlesen »
Guten Morgen Dominik, das ist interessant, dass Blockpit die Verluste von Bitpanda als ausländische Kapitaleinkunft sieht. Du kannst hierzu sicherlich auch direkt bei Blockpit nachfragen, warum das so ist nach deren Glauben. Ich würde es genau so sehen wie du, als inländische Kapitaleinkunft. Wie immer: Alles ohne Gewähr, nur meine Meinung – keine Steuerberatung, weil auch kein Steuerberater. Besprich das am besten nochmals mit deiner vertrauen Steuerberatung, die sind hier sicherlich besser drauf und können dir wirklich helfen! Ad Gewinnfreibetrag: Hier heißt es, dass mindestens 4 Jahre gehalten werden muss. Wenn diese 4 Jahre verstrichen sind, dann passt das schon.… Weiterlesen »
Hallo Andreas, die Arbeit die du leistest, ist hervorragend und hat mir schon viel geholfen, allerdings hat sich bei mir eine Frage in Bezug auf den Verlustausgleich gestellt. Nämlich wenn ich mich für die Regelbesteuerung entscheide, bedeutet das, dass ich diese Kapitalerträge/verluste nun mit Kapitalerträgen/verlusten auf welche die Tarifbesteuerung entfällt, ausgleichen kann? In § 27 Abs. 8 EStG 1988 steht folgendes unter Punkt 3 : „Einkünfte aus Kapitalvermögen, auf die ein besonderer Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 anwendbar ist, können nicht mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden, für die diese besonderen Steuersätze gemäß § 27a Abs. 2 nicht gelten.“… Weiterlesen »
Hallo Benjamin,
damit ist gemeint, dass du Kapitalerträge die mit 27,5 % besteuert werden du nicht mit Verlusten die der Tarifbesteuerung unterliegen, gegenrechnen darfst (oder vice versa). Ein Verlustausgleich ist immer nur beim selben Steuersatz möglich.
Selbst wenn du jetzt in die Regelbesteuerung optieren würdest, würde sich an diesen Bestimmungen nichts ändern. Du musst beim Verlustausgleich sozusagen „sortenrein“ bleiben.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas! Mir ist folgendes beim Verlustausgleich Flatex aufgefallen: Durch notwendige Verlustverkäufe kam ich in den Bereich, dass ich ein KEST-Guthaben hatte, dies wird durch Flatex aber nicht durch den Guthaben-Steuerbetrag angezeigt sondern durch die auf 27,5% basierende Basis, d.h. Verlust/0,275 = Verlusttopf. Nun bekam ich eine ausländische Dividende und Flatex tut nun so, als ob ich 27,5% KEST in Ö zu zahlen hätte, dabei macht der offene Betrag an das österreichische Finanzamt nur mehr 12,5% aus. Abziehen tun sie aber den vollen!! Bruttobetrag (15,32), somit wird der Verlusttopf um 15% „zu viel“ reduziert! Richtig wäre wenn sie nur 6,96€… Weiterlesen »
Ja, dieses Problem ist bekannt, unter anderem kümmert sich die kommende Steuerreporting VO auch um die klare(re) Darstellung: https://www.broker-test.at/news/die-steuerreporting-verordnung-kommt-mehr-klarheit-fuer-uns-beim-depotuebergreifenden-verlustausgleich-ab-2026/
Wenn man anderer Rechtsmeinung ist als der Abzugsverpflichtete, so kann ein unrichtiger KESt-Abzug über die Einkommensteuererklärung korrigiert werden. Das BMF hat dazu diesen Beitrag geschrieben: https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/sparen-veranlagen/korrektur-kest-abzug.html
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
habe im August einen Teil einer Aktienposition mit Verlust verkauft, um die heuer bezahlte KEST über den Verlusttopf zurückzubekommen. Das hat soweit funktioniert. Nun würde ich gerne die gleiche Stückzahl zu einem günstigeren Preis wieder zurückkaufen (zwecks Diversifizierung über anderen Broker) . Laut Punkt 20.4 der Einkommensteuerrichtlinien 2000 (https://findok.bmf.gv.at/findok/volltext?execution=e100000s1&segmentId=c63f4361-2ebf-4ba3-a4d4-26531de1d151) sollte das ja kein Problem sein, da die Geschäfte nicht zeitnah sind und der Wiederkauf nur mit Kurs- und Wiederbeschaffungsrisiko erfolgen kann. Könnte die Wiederbeschaffung deiner Meinung nach steuerrechtlich dennoch problematisch werden? Habe diesbezüglich jedenfalls nichts relevantes gefunden.
LG Günther
Servus Günther,
also wenn die Geschäfte „soweit“ schon auseinander liegen, wird das kein Problem darstellen. Ich habe hier im Beitrag unter Wash Trade die möglicherweise problematischen Szenarien dargestellt:
https://www.broker-test.at/steuern/verlustausgleich/#elementor-toc__heading-anchor-14
Gruß,
Andreas
Servus Andreas,
zuallererst vielen Dank für deine tollen Informationen, die ich immer wieder bei aufkommenden Fragen heranziehe.
Zu Verlustausgleich zwischen einem steuereinfachen (Flatex) Broker und einem ausländischen nicht steuereinfachen habe ich eine Frage. In der „Bescheinigung gemäß § 96 Abs 4 Z 1/2 EStG 1988“ steht als letzte Zeile unter Saldo Gewinne / Verluste „noch verbleibende verrechenbare Verluste“.
Reicht, es diesen Betrag einfach als inländischen Verlust (KZ 895) anzugeben oder müssen dafür alle Werte aus der Bescheinigung angeführt werden.
Hallo Alfred,
also wenn es tatsächlich korrekt sein soll, musst du alle Positionen angeben. So ist mein Wissensstand.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas!
In Österreich ist eine Verlustanrechnung über das Kalenderjahr leider nicht möglich, was ich sehr ungerecht finde. ☹ Ich habe im Jahr 2023 10.000 Euro (Aktien) Verlust gehabt und in diesem Jahr bis jetzt 15.000 Euro (Aktien) Gewinn. Trotzdem kann ich es nicht gegenrechnen. Gibt es hier in Österreich wirklich keine Möglichkeit wie in Deutschland, einen Verlustausgleich zu machen? Danke für deine Hilfe! LG Mario
Hallo Mario,
nein, denn am 32.12. ist es in Österreich immer zu spät. Daher immer zum Jahresende schauen, dass wenn ein Verlust bereits realisiert ist, dass dieser unbedingt mit gleichartigen Erträgen gegengerechnet wird, sonst ist dieser für immer fix.
Gruß,
Andreas
Lieber Andreas, danke für diesen fantastischen Artikel. Ich habe Geld in DBX0AN geparkt und dabei natürlich nicht an die Ausschüttungsgleichen Erträge gedacht, welche mir mit der Meldung vor zwei Tagen (https://my.oekb.at/kapitalmarkt-services/kms-output/fonds-info/sd/af/f?isin=LU0290358497) eine ungute Überraschung beschert haben. Ich benötige das Geld dieses Jahr aber ohnehin vollständig, daher wollte ich fragen, ob ich korrekt aus diesem und deinen anderen Artikeln verstanden habe: – Beim Verkauf meiner gesamten Position von DBX0AN werden die Steuern korrekt abgerechnet – Ich habe jetzt bei der Meldung ca. 1.200,- an Steuern bezahlt, mein Gewinn beträgt aber bisher nur € 750,- – Um das Geld nicht zu verlieren,… Weiterlesen »
Hallo Clemens, zuerst einmal: Ein Blick in deinen aktuellen Steuerstatus bei deinem Broker zeigt dir den tatsächlich aktuellen Stand, vielleicht hat sich 2024 schon mehr in deinem Depot getan. ad 1) Müsste so sein, aber ich kann dir doch nicht garantieren, was dein Broker tatsächlich macht. Wüsste nicht, was gegen eine korrekte Abrechnung spricht0 ad 2) wenn dein Buchgewinn der dir beim Broker steuerlich angezeigt wird, tatsächlich 750 Euro ist, dann sind 27,5 % davon ca. eben die 200 Euro. Die restlichen Überlegungen sind soweit korrekt. Prüfen würde ich wie gesagt unbedingt den aktuellen Stand der Verlustverrechnung und ob dein… Weiterlesen »
Lieber Andreas, vielen herzlichen Dank, dass du dir hier die Zeit nimmst, so eine super Seite zu machen und noch dazu so ausführlich zu antworten! lg Clemens
Lieber Andreas,
In 5 Tagen, am 29.7. soll Varta delisted werden.
Ich frag mich, ob ich sie davor veräussern soll, mit 98% Verlust oder lässt sich der Verlustausgleich auch danach machen, wenn sie nicht mehr an der Börse handelbar ist.
Wenn sie sozusagen auf 0 ist, ohne sie verkaufen zu müssen?
in kurz:
Lässt sich ein Verlustausgleich der Kest mit einer delisteten Aktie machen?
Setzt der Verlustausgleichsprozess immer einen Verkauf voraus?
Vielen Dank
LG
mici
Guten Morgen Michi,
grundsätzlich sollte es beiden Optionen zum selben Resultat kommen, Anrechnung auf den Verlustausgleich.
Wenn du es selbst verkaufst, hast du es selbst im Griff. Bei der anderen Option könnte es länger dauern und mit Pech, warum auch immer, könnte es dazu kommen, dass du den Verlustausgleich selbst über die Einkommensteuererklärung machen musst, weil der Broker es nicht automatisch berücksichtigte. Achtung: Unsere Alex aus der Community verwies darauf, dass es keine automatische Berücksichtigung beim Broker geben darf und bei Liquidation du immer in die Veranlagung musst. Vielleicht ist der Beitrag hilfreich? https://t.me/broker_test/13365/66523
Grüße,
Andreas
Das Feld 899 beim E1kv (2023) verstehe ich nicht ganz. Warum nur inländische Kapitaleinkünfte? Sind damit nur AT-Wertpapiere gemeint? Was ist mit den ausländischen wie eine US-Nvidia? Warum gibt es nicht einfach ein Feld und nehme die bezahlte KESt von Bank A und mögliche KESt-Rückvergütung von Bank B und die Differenz bekomme ich zurück (da mein Verlust kleiner als der Gewinn ist). Weder bei Erste Bank noch bei flatex gibt es bei der Finanzamtsbescheinigung einen Unterschied in inländische und ausländische Erträge bzw. Gewinne/Verluste. Die sollten so aufgebaut sein, dass die einzelnen Nummern des E1kv mit den Beträgen eingetragen wird, aber… Weiterlesen »
Servus Robert, diese Bescheinigungen wie sie von unseren lieben Banken, Brokern & Co ausgestellt werden, sind tatsächlich ein Graus und wenig hilfreich in der Praxis. Genau das denkt sich übrigens auch unsere Finanzverwaltung im BMF und sagt: Aus, Ende, Schluss. Jetzt sagen wir euch, wie das auszusehen hat und daher kommt die Steuerreporting Verordnung, die ab 2025 Pflicht ist und wir Kundinnen und Kunden diese dann ab 2026 verwenden können. Ich habe hier darüber berichtet: https://www.broker-test.at/news/neues-steuerreporting-kommt-mehr-klarheit-fuer-den-depotuebergreifenden-verlustausgleich-in-der-einkommensteuererklaerung/ In diesem Beitrag findest du dann auch Beispiele, wie das in Zukunft aussehen muss bei den lieben Brokern. Das wird super einfach werden, denn… Weiterlesen »
Hallo Andreas Vielen Dank für die ausführlichen Erklärungen habe 2 steuereinfache Depots – auf depot A unter anderem einen Titel mit hohem Gewinn bei dem ich nun überlege zumindest einen Teil davon zu realisieren – im anderen Depot ein paar „Depotleichen“ die ich dann gerne gegenrechnen würde deine Ausführung mit Verlustausgleichsoption in der Steuererklärung habe ich soweit verstanden – erscheint mir allerdings doch umständlich bzw. ist dies ja erst wieder mit dem nächsten Steuerausgleich 2025 möglich ?! Ich denke die vernünftigste Lösung wäre wohl gegen Gebühr die eine Aktie vom Depot A ins Depot B zu übertragen und von dort… Weiterlesen »
Hallo Gerald, deine Idee hat natürlich auch etwas für sich, weil du hier nicht über die Einkommensteuererklärung gehen musst und den Verlustausgleich sofort realisieren kannst und nicht ein paar Monate warten musst bis 2025, wenn du das Kalenderjahr 2024 steuerlich abhandelst. Definitiv eine Idee. Wichtig ist natürlich, dass du deine Depotleichen realisierst, sprichst verkaufst. Was ich hier unbedingt beachten würde sind die Kosten für eine Depotübertragung. Hier können je Positionen gerne auch 40+ Euro entstehen und kann auch ein paar Wochen dauern. Ist auch Aufwand. Unterm Strich ist es eine Entscheidung von dir, was sich für dich besser & klüger… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
danke für den sehr hilfreichen Beitrag! Ich hätte eine spezifische Fragestellung:
Mein Wertpapierdepot befindet sich bei einem Broker in Deutschland. In diesem Depot befinden sich auch Aktien einer österr. Aktiengesellschaft. Es wurde eine Dividende von EUR 1000,- ausbezahlt, wobei Österreich im Sinne der Quellensteuer 27,5% KESt – also EUR 275,- einbehalten hat. Nun möchte ich diese einbehaltene KESt im Zuge des Verlustausgleichs gegenrechnen, bin mir aber nicht sicher, unter welchen Steuer-Kennzahlen ich die Beträge eintragen muss (inländische oder ausländische Kapitaleinkünfte, die bereits einbehaltene Quellensteuer). Hättest du evtl. einen Tipp für mich? Vielen lieben Dank! LG Doris
Hallo Doris,
ich würde mir hier die Kennzahl 862 für inländische Kapitaleinkünfte genauer ansehen. „Einkünfte aus der Überlassung
von Kapital (§ 27 Abs. 2; insbesondere Dividenden, Zinserträge aus Wertpapieren 27,5%)“.
Um ganz sicher zu gehen, kannst du hier beim Finanzamt anrufen. Die sind genau für solche Fragen für uns da und helfen gerne weiter. Das sind Profis und Wissende.
Lieben Gruß,
Andreas
Vorweg: Danke für Ihre tolle Informationsarbeit, die Sie uns österreichischen Anlegern bieten! Meine Problemstellung: Ich habe DADAT als steuereinfachen Broker und würde meine Verluste mit den Gewinnen eines nicht-steuereinfachen Brokers gegenrechnen. Die angeführten Beträge aus dem Dokument „Jahresbescheinigung über den Verlustausgleich“ kann man direkt für die E1Kv Kennzahlen 862, 981, 891, 982, 895, 984 übernehmen und aus dem Dokument „Steuerbestandsauszug“ welches man auf Nachfrage geschickt bekommt, kann man die letztjährige Bilanz seines Verlusttopfs einsehen. In der „Jahresbescheinigung über den Verlustausgleich“ werden zwar auch die Einkünfte aus Investmentfonds und Immobilienfonds angeführt, diese aber nicht in Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge aufgeteilt. Auf… Weiterlesen »
Hallo Aaron, ja, das ist sehr ärgerlich, dass die bisherigen Ausweise der lieben Banken keine Rücksicht darauf nehmen, wie das E1kv Formular aussieht. Die Finanzverwaltung arbeitet aber gerade an einer Verordnung, damit die Banken & Broker ab 2025 einen einheitlichen Ausweis erstellen müssen und der Wildwuchs endlich ein Ende hat. Das wird es wohl aber erst ab 2026 dann geben, das hilft aktuell noch nicht. Was du tun kannst? – Selbst ausrechnen aufgrund der Abrechnungen/Kontoauszüge (so wäre es korrekt) – in eine der beiden Kennzahlen für Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge eintragen und bei Nachfrage vom Finanzamt erklären (das ist die… Weiterlesen »
Hallo Andreas,
danke für deine informativen Beiträge.
Mir ist nicht ganz klar ob ich die Kest der Wertsteigerung von thesaurierenden Aktien (kein Verkauf!) auch in den Verlustausgleich hineinrechnen darf!?
Vielen Dank im Voraus,
LG Johannes
Servus Johannes,
meinst du die bezahlten Steuern auf „ausschüttungsgleiche Erträge“? Wenn ja, dann ist dies natürlich auch möglich, dass diese beim Verlustausgleich berücksichtigt werden.
Gruß,
Andreas
Hallo, ich habe vor dieses Jahr(2024) einige Positionen auf Trade Republic zu verkaufen (mit Gewinn). Kann ich diese dann Ende 2024 mit Verlusten die ich auf der Platform eToro realisieren werde ausgleichen?
Wenn es gleich besteuert wird, dann ist das möglich. Was nicht möglich ist, Aktiengewinne mit z. B. CFD-Verluste zu verrechnen. Besonderer Steuersatz mit 27,5 % vs. persönlicher Einkommensteuertarif.