KESt Verlustausgleich: Kursverluste den Kursgewinnen, Dividenden, Ausschüttungen gegenrechnen
9. November 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Steuerersparnis/Steuerstundung: Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen können mit realisierten Gewinnen, Dividenden usw. verrechnet werden.
- Am 32.12 ist es zu spät: Verlustausgleich ist nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich. Der Verlusttopf wird am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres auf 0,00 Euro zurückgesetzt.
- Verrechnung realisierter Verluste: Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit realisierten Substanzgewinnen und Erträgen (wie Ausschüttungen, Dividenden etc.) gegengerechnet werden.
- Automatische Verrechnung: Automatisch beim steuereinfachen Broker für Privatanleger mit Einzeldepots.
- Manuelle Verrechnung: Bei mehreren Depots, Gemeinschaftsdepots oder ausländischen Depots erfolgt die Verrechnung manuell über die Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung.
- Verluste ausgleichen: Bereits realisierte Verluste sollten mit Gewinnen ausgeglichen werden, da diese Verluste sonst nicht mehr steuerlich anrechenbar sind.
- Achtung bei Verkauf und Wiederkauf: Das Finanzamt und die Finanzmarktaufsicht wachen darüber, dass nicht kurzfristig verkauft und wieder gekauft wird.
- Solche Transaktionen werden nicht als eigenständige Rechtsgeschäfte anerkannt.
- Gefahr des „Crossings“ (Marktmanipulation).
In diesem Ratgeber
Video
In diesem Video wird der Verlustausgleich für Kapitalerträge erklärt. Es wird gezeigt, wie Verluste aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz von 27,50 % bzw. der Tarifbesteuerung unterliegen, genutzt werden können. Außerdem wird erläutert, wie man feststellen kann, wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) bereits in diesem Jahr gezahlt wurde – bei steuereinfachen Brokern wie Flatex, DADAT Bank, easybank, Raiffeisen / Bank Direkt sowie Erste Bank und Sparkassen / George.
Lohnt es sich?
Das aktive Gestalten des Verlustausgleichs kann sich lohnen. Je größer das finanzielle Volumen, das bewegt wird, desto stärker lohnt es sich. Die Kraft des Zinseszinses entfaltet hier ihre volle Wirkung: Je länger investiert wird und je höher die Rendite ist, desto mehr zahlt sich der Verlustausgleich aus.
In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie lukrativ das aktive Nutzen des Verlustausgleich ist. Prämisse ist, dass Verluste mit Erträgen gegengerechnet werden können. Je höher, desto besser.
Vorteile
- “Steuerspar” Möglichkeit jedes Jahr
- Dadurch freigewordenes Kapital kann sofort reinvestiert werden
- Möglichkeit sich von Verlustpositionen zu trennen und Depot neu zu strukturieren
Nachteile
- Steuer wird nur gestundet und wird zu einem späteren Zeitpunkt fällig
- Nimmt Zeit in Anspruch
- Ordergebühren sind fix, zukünftige Gewinne nicht
Neutral
- Steuersystem wird geändert –
- Steuer auf Kapitalerträge wird erhöht nachteilig
- Steuer auf Kapitalerträge wird gesenkt, vorteilhaft
Lohnt es sich? Diese Tabelle auf Basis dieses Beitrags zeigt auf, wie durch die Nutzung des Zinseszins-Effekts aus der Nutzung des Verlustausgleichs in der Höhe von 100, 250, 500, … Euro nach 10 Jahren ein Mehrertrag von x Euro möglich ist, wenn eine Rendite von 5 % angenommen wird.
Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?
Für den Verlustausgleich beim besonderen Steuersatz in der Höhe von 27,5 % können die folgende Wertpapierpositionen herangezogen werden:
- Substanzgewinne und Gewinne – realisierte Kursgewinne bzw. Kursverluste aus Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Anleihezinsen
- Ausschüttungsgleiche Erträge
- Kryptowährung Gewinne/Verluste und Erträge (seit 1.3.2022)
Während bei Kursgewinnen und Kursverlusten nur der Neubestand (d. h. Wertpapiere, die nach dem 1.1.2011 erworben wurden) herangezogen werden darf, können bei Dividenden, Fondsausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen auch Altbestände für die Berechnung des Verlusts berücksichtigt werden.
Realisierte Kursgewinne bzw. -verluste bedeuten, dass der Gewinn oder Verlust nur dann als realisiert gilt, wenn das Wertpapier tatsächlich verkauft wurde.
Ausgeschlossen vom Verlustausgleich sind:
- Einkünfte aus Einkünften anderer Einkunftsarten wie z. B. Einkommen aus Gehalt/Lohn/Pension, Mieteinkünfte, Unternehmensgewinne, etc.
- Andere Kapitalerträge
- 25 %: Sparbuchzinsen, Girokontozinsen, …
- Altbestand vor 1.1.2011: Kuponzinsen aus Anleihen Altbestand, Kursgewinne- und -verluste aus Altbestand
- Tarif bzw. Einkommensteuer: Nicht endbesteuerte Kapitalerträge wie z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, nicht verbriefte Derivate (CFDs, Optionen) – mehr dazu hier.
Beispiel
Erträge aus Wertpapiergeschäften werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,50 % besteuert. Diese Erträge können mit 27,50 % der entstandenen und realisierten Verluste aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden. Wichtig ist, dass die Verluste im selben Kalenderjahr entstanden sind. Der maximale Anrechnungsbetrag entspricht der Kapitalertragsteuer (KESt) der Wertpapiererträge.
Hier ein Beispiel:
Gewinn | KESt-Belastung | KESt-Gutschrift | ||
8.3.2024 | Fondsausschüttung | 750,00 | 206,25 | |
14.5.2024 | Dividende | 50,00 | 13,75 | |
10.9.2024 | Verkauf Aktie m. Gewinn | 2.000,00 | 550,00 | |
12.12.2024 | Verkauf Aktie m. Verlust | -1.500,00 | -412,50 | |
357,50 |
Dieses Beispiel in der Tabelle zeigt 3 Erträge mit einer 27,5 %igen KESt-Belastung über insgesamt 770,00 Euro, weil es 2.800,00 Euro an Kapitalerträgen in diesem Kalenderjahr bereits gab. Zum 12.12.2024 passiert ein Verkauf einer Aktie mit Verlust. Daraus ergibt sich eine KESt-Gutschrift über 412,50 Euro. Am Ende des Jahres gibt es sodann eine Gesamt-KESt-Belastung von 357,50 Euro. Mit dem Verlust-Verkauf der Aktie am 12.12.2024 konnte die KESt-Belastung des Kalenderjahres effektiv gedrückt werden.
Was ist mit der KESt-Gutschrift gemeint? Wohin wird sie gutgeschrieben? Am Ende des Jahres – und wie funktioniert das? Keine Sorge, es geschieht ganz einfach: Es erfolgt eine KESt-Gutschrift in Höhe von 412,50 Euro auf das jeweilige Verrechnungskonto, das der Kunde beim Broker hat (bei Flatex jedoch auf der Abrechnung des verkauften Wertpapiers).
Hier ein Beispiel von der DADAT: Es gab ein KESt-Guthaben, und es wurden Wertpapiere mit Verlust realisiert. Infolgedessen kam es zu einer Gutschrift am Verrechnungskonto.
Bedingungen automatischer KESt-Verlustausgleich
Damit ein automatischer Verlustausgleich stattfinden kann und sich die Investoren um nichts kümmern müssen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Steuereinfacher Broker
- Privatvermögen
- Einzeldepot (kein Gemeinschaftsdepot)
- Nur eine Bank bzw. Broker in Verwendung
Führt der Broker die Kapitalertragsteuer (KESt) nicht freiwillig selbst ab, müssen die Anleger den Verlustausgleich manuell über die Einkommensteuererklärung und den entsprechenden Anhang E1kv vornehmen. Auch wenn der Verlustausgleich über zwei verschiedene steuereinfache Broker macht werden möchte oder ein Gemeinschaftsdepot vorliegt, so ist der Weg über die E1kv zu machen, sofern ein Verlustausgleich gemacht werden soll. Wie das praktischerweise funktioniert, zeigt dieses Kapitel.
Wie viel bereits an KESt für Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge oder realisierte Kursgewinne abgeführt wurde, können die steuereinfachen Broker im Online-Banking anzeigen. Der jeweilige KESt-Statusbericht des Brokers zeigt diese Informationen. Die Bezeichnung dieses Berichts kann je nach Online-Broker variieren. Der Aufbau des KESt-Status-Berichts unterscheidet sich ebenso je nach Broker, doch soll es ab dem Kalenderjahr dank einer Verordnung des BMF vereinheitlicht werden (mehr über die Steuerreporting-Verordnung).
KESt Status Bericht
Wie viel Verluste habe ich in diesem Kalenderjahr bereits realisiert? Und wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) hat mein steuereinfacher Broker in diesem Jahr bereits abgeführt? Der steuereinfache Broker führt darüber genau Buch, und ein aktueller Blick in den jeweiligen KESt-Status hilft, den Überblick zu behalten.
Bei einem nicht steuereinfachen Broker muss diese Buchführung leider manuell erfolgen. Nur selbst hat man einen Überblick darüber, welche Gewinne oder Verluste realisiert wurden und welche Dividenden, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge einem zugegangen sind.
Hier sind einige Beispiele von steuereinfachen Brokern, bei denen der aktuelle KESt-Status abgerufen werden kann:
Flatex
Um bei Flatex Zugang zu den Steuerbuchungen zu erhalten, ist es notwendig in der Menüzeile ganz rechts auf „Depot“ beim Dropdown zu klicken. Das Menü klappt auf und der letzte Punkt sind die „Steuerbuchungen“. Die dort vorhandene Übersicht zeigt tagesaktuell wie viel Kapitalertragsteuer bereits abgeführt wurde bzw. wie hoch die Dotation des Verlustverrechnungstopfs ist. Die Screenshots unterhalb zeigen das nochmals.
Verlustverrechnungstopf: Wie hoch sind die in diesem Kalenderjahr realisierten Kursverluste? Um diese auszugleichen, müssen Gewinne usw. in genau dieser Höhe noch im laufenden Jahr realisiert werden.
Vermögenszuwachssteuer: Wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) wurde im laufenden Jahr bereits abgeführt? Der Guthabenstand an Kapitalertragsteuer zeigt, dass Kursverluste im Ausmaß von mindestens x/27,5 % realisiert werden müssen um wieder auf 0 zu kommen.
DADAT
Bei der DADAT findet sich der Bericht unter „Service“ dann rechts mittig auf „Kontobericht“. Bei der Art des Berichts wird dann „KESt-Status-Bericht“. ausgewählt. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
easybank
Ähnlich bzw. genau so wie bei der DADAT geht es bei der easybank (ex Hello Bank) an den KESt-Status Bericht zu kommen. Unter „Berichte“ geht es weiter zu „KESt-Status-Bericht“ und danach folgt der bekannte Bericht wie bei der DADAT im PDF Format. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
Steuer bezahlt: Der Betrag, der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im Kalenderjahr an Kapitalertragsteuer (KESt) bezahlt wurde (von der Bank einbehalten) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Bank Direkt / Raiffeisen
Um den aktuellen KESt-Status bei der Bank Direkt oder allgemein im Raiffeisen Online Banking „Mein ELBA“ abzurufen, muss im Bereich des Wertpapierdepots unter „Mehr“ der Punkt „Steuerinfo“ aufgerufen werden. Danach werden die aktuellen Positionen und der aktuelle Gewinn bzw. Verlust angeführt. Mit einem Klick auf „Verlusttopf“ können die aktuellen Verluste bzw. Gewinne angezeigt werden. Ganz unten zeigt sich „Periode KESt-Verrechnung“ und hier wie viel KESt bereits bezahlt wurde.
- Steuer bezahlt Saldo: 27,5% der realisierten Gewinne zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Gewinne als Verluste realisiert).
- Verlusttopf Saldo: 27,5% der realisierten Verluste zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Verluste als Gewinne realisiert).
Erste Bank / George
Natürlich findet sich auch im George der Erste Bank und Sparkassen der aktuelle KESt-Verlustausgleich. Leider aktuell nur in der Browser Anwendung von George. Hierzu ist es notwendig auf das Depot zu gehen und dort findet sich neben der Darstellung der gehaltenen Wertpapiere als Tortendiagramm auch ein sehr auffälliger Link mit der Bezeichnung „KESt-Verlustausgleich“.
- Einzelsummen: Hier zeigen sich die Einkünfte und auch die Verluste aus den einzelnen Positionen. George listet dabei die Zinsen & Dividenden, Einkünfte aus Investmentfonds und auch die Kursgewinne & Kursverluste aus Wertpapieren extra aus.
- Abgeführte KESt: Darunter zeigt sich dann, wie viel KESt bereits abgeführt wurde und wie viel noch gegenrechenbare KESt im Fall von Verlusten hier noch verrechnet werden könnten im Depot der Erste Bank, einzusehen im George Online Banking.
KESt Bescheinigung
Um eine doppelte Verlustverwertung zu vermeiden, ist eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleichs vom steuereinfachen Broker erforderlich. In dieser jährlichen Bescheinigung werden gesondert für jedes Depot sowohl die positiven als auch die negativen Einkünfte aufgeführt. Dort finden sich unter anderem die Erträge wie Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinne. Auch die Summe der beim Verlustausgleich berücksichtigten Verluste sowie der Gutschriften sind in dieser Bescheinigung aufgeführt. Diese Bescheinigungen sind dem Finanzamt vorzulegen, wenn man dazu aufgefordert wird im Rahmen der Verwertung in der Einkommensteuererklärung. So sieht die Steuerbescheinigung bei Flatex aus:
Bei der DADAT Bank findet sich die Bescheinigung im Online Banking im Bereich Konto. Dort findet sich in der Menüleiste der Punkt „Service“ und dort gibt es das „Schließfach“ auszuwählen. Im Reiter „Depot“ finden sich dann alle Kostenausweise, Depotauszüge und der von uns gesuchte Steuerreport. Die Bezeichnung der DADAT Bank ist „Steuerreporting obligatorisch“. Hier der Weg zur Jahresbescheinigung zum Verlustausgleich und wie beispielhaft dieser Report bei der DADAT Bank aussieht.
Verlustausgleich bei zwei oder mehr Depots
Was ist, wenn ich zwei oder mehr Depots bei unterschiedlichen Banken bzw. Broker besitze? In diesem Fall funktioniert der automatische Verlustausgleich nicht mehr. Bei Depots bei steuereinfachen Brokern erfolgt der Verlustausgleich je depotführender Stelle. Möchte der Kunde jedoch die Gewinne von Depotbank A mit den Verlusten von Depotbank B gegenrechnen, muss die Verlustausgleichsoption in Anspruch genommen werden (siehe nächstes Kapitel).
Ebenso ist die manuelle Verlustausgleichsoption über die Einkommensteuererklärung zu wählen, wenn sich das Depot im Ausland befindet (z. B. bei Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, eToro).
Auch ist der Gang über die E1kv zu wählen, wenn ein Verlustausgleich gemacht werden soll und es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt.
Verlustausgleich E1kv - manueller Verlustausgleich über Einkommensteuererklärung E1 bzw. E1kv
Noch in der Arbeitnehmerveranlagung? Dann besteht keine Möglichkeit, Kapitalerträge in die Steuererklärung aufzunehmen. Dazu ist zunächst ein Wechsel zur Einkommensteuererklärung notwendig. Diese ist im Grunde eine erweiterte Arbeitnehmerveranlagung, die zusätzlich die Möglichkeit bietet, Kapitalerträge im Formular E1kv, der „Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte“, zu erklären. Mehr zum Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung.
Die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer kann in der E1kv, der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte, unter dem Punkt 899 eingetragen werden. Ebenso müssen die dazugehörigen inländischen Erträge in der linken Spalte des E1kv eingetragen werden, zum Beispiel die ausschüttungsgleichen Erträge des inländischen Brokers unter der Kennzahl 936.
Achtung bei der Höhe der Kapitalertragsteuer im Punkt 899:
In der Erklärung findet sich in der Beilage der wichtige Hinweis: „Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge: Hier darf nur die Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden.“
Das bedeutet, dass nicht mehr Verluste gegengerechnet werden können, als tatsächlich Steuer entstanden ist.
Beispiel: Bei Flatex wurde ein Gewinn aus dem Aktienverkauf in Höhe von 1.000 Euro erzielt, wofür 275 Euro an Kapitalertragsteuer anfielen. Bei der DADAT Bank wurden im selben Jahr Verluste in Höhe von 2.000 Euro realisiert, was eine maximal gegenverrechenbare Kapitalertragsteuer in Höhe von 550 Euro ergibt.
Im Formular E1kv des Finanzamts werden in die Kennzahl 981 die 1.000 Euro Gewinn aus dem erfolgreichen Verkauf bei Flatex eingetragen. In die Kennzahl 891 werden die Verluste der DADAT Bank eingetragen, die jedoch auf maximal 1.000 Euro begrenzt sind, sodass hier ebenfalls nur 1.000 Euro eingetragen werden. Abschließend wird in die Kennzahl 899 die bezahlte Kapitalertragsteuer in Höhe von 275 Euro eingetragen.
Das Vorgehen bleibt dasselbe, auch wenn einer der Broker im Ausland ansässig ist.
Verlustausgleich: P2P, Optionen und nicht verbriefte Derivate (CFDs)
Zinsen aus P2P (sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen), Optionsgeschäften und nicht verbrieften Derivaten wie CFDs unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5 % sondern dem normalen Einkommensteuertarif (grundsätzlich, Ausnahmen sieht der Gesetzgeber vor).
Nun schreibt das BMF, dass die Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz unterliegen nicht mit den Überschüssen ausgeglichen werden dürfen, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen.
Damit sollte es möglich sein die Substanzgewinne und -verluste bzw. Erträge aus diesen Geschäften gegenzurechnen.
Hier ein ein Beispiel:
- P2P Zinsen sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen
- Zinserträge aus Crowdinvesting-Projekte wie z. B. DagobertInvest, Rentably oder Rockets
- mit Verlusten aus Bitpanda Stocks Geschäften
gegenrechnen. Alle drei Beispiele unterliegen der Regelbesteuerung.
Wash Trade - Achtung beim Verkauf und Kauf!
Wer plant, Wertpapiere zum Verlustausgleich zu verkaufen und anschließend direkt wieder zu kaufen bzw. umgekehrt, sollte darauf achten, den Markt nicht zu manipulieren und sicherzustellen, dass das Geschäft steuerlich anerkannt wird. Dies könnte als Wash Trade eingestuft werden, wenn der Investor das gleiche Finanzinstrument gleichzeitig oder kurz nacheinander verkauft und kauft.
Es gibt beim zu schnellen Wiederkauf bzw. -verkauf nämlich zwei Probleme.
Steuer-Problem
Die Einkommensteuerrichtlinien geben bei Rz6231 wieder, dass die Veräußerungs- und Wiederbeschaffungsgeschäfte nicht als selbständige Rechtsgeschäfte anerkannt werden dürfen, wenn sie unter Einbindung der depotführenden Stelle
- zeitnah
- miteinander verknüpft
- und ohne Kurs- bzw. Wiederbeschaffungsrisiko
vorgenommen werden. In eine sehr ähnliche Kerbe, aber aus einem anderen Grund schlägt die FMA bzw. das Börsen-Gesetz mit dem folgenden Problem das auftreten kann:
Marktmissbrauchs-Problem
Darunter fällt jede Praktik die falsche oder irreführende Signale gibt oder geben könnte bzw. durch die ein anormales bzw. künstliches Kursniveau erzielt wird bzw. erzielen könnte. Das Finanzinstrument könnte so als begehrter gelten, als es tatsächlich der Fall ist.
In diesem Zusammenhang macht die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gerne auf den folgenden Umstand aufmerksam:
Die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders im selben Titel ist bei börslichen Wertpapiergeschäften (auch In-sich-Geschäft, Wash Trade oder Crossing genannt) verboten.
Fazit
Der Verlustausgleich ist nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich. In diesem Zeitraum können realisierte Kursverluste aus Wertpapiergeschäften mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden. Bei einem steuereinfachen Broker, der ein Einzeldepot führt, erfolgt der Verlustausgleich vollautomatisch. Werden mehrere Einzeldepots bei einem Broker geführt, führt der steuereinfache Broker den Verlustausgleich über alle Depots hinweg durch.
Die verschiedenen Broker stellen in ihrem Online-Banking die notwendigen Berichte bereit, um diese Berechnungen nachvollziehen zu können. Bei einem nicht steuereinfachen Broker muss der Verlustausgleich über die E1kv in der persönlichen Steuererklärung vorgenommen werden; dies kann auch erforderlich sein, wenn ein Gemeinschaftsdepot oder mehrere Depotbanken genutzt werden.
Der Verlustausgleich ist freiwillig, und der Staat „belohnt“ Anleger, die diese Option nicht in Anspruch nehmen.
Hallo Andreas, ich hätte da eine Frage zu Faktor- und KO-Zertifikaten betreffend. In Deutschland kann bei einem Totalverlust bei einem Knockout-Zertifikat ja kein Verlustausgleich mehr gemacht werden. Aber wie ist die Situation hier in Österreich? Kann ich über das E1kv den Verlust hierzulande geltend machen (in meinem speziellen Fall: bin bei mehreren Brokern – darum E1kv)? Vor allem interessieren würden mich aber Faktor-Zertifikate. Diesbezüglich habe ich leider überhaupt nichts gefunden zu dem Thema „was mit den (-100%igen) Verlusten passiert wenn diese Zertifikate komplett aus dem Handel genommen werden und sich über den Broker auch nicht mehr verkaufen lassen“? Vielen lieben… Weiterlesen »
Servus Wolfgang,
mit Zertifikaten & Co habe ich nichts am Hut und wie bei jeder steuerlichen Aussage die verlässlich sein soll, benötigst du einen Steuerberater der deinen persönlichen Fall analysiert und berechnet – bzw. eben einen steuereinfachen Broker wählen, der macht das dann für dich und du kannst dich bequem zurücklehnen.
Gruß,
Andreas
Hallo
Wollte mal nachfragen wie das mit Optionsscheinen aussieht?
Wenn die unter die Knock Out Schwelle fallen hat man ja Totalverlust und die OS verschwinden aus dem Konto(flatex) werden diese auch automatisch in den Topf eingerechnet ?
Lg Chris
Servus,
Ich habe für 2020 noch verrechenbare Verluste -702€ laut der Steuerbescheinigung von Flatex, habe aber 2.321€ KESt gezahlt in 2020. Die Differenz kommt daher, dass ich Anfang 2020 Gewinne realisiert habe und in der zweiten Jahreshälfte 2020 Verluste realisiert habe. Aufgrund der zeitlichen Differenz zwischen realisierten Gewinnen (und damit gezahlter KESt) und realisierten Verlusten habe ich mehr Steuern gezahlt, als ich im Jahr 2020 hätte zahlen müssen (ich konnte den Verlusttopf nicht ausnützen). Kann ich mir die zuviel gezahlten Steuern über die Finanzonlie zurückholen?
Bitte um Hilfe
Ich kann dir nicht folgen. Da fehlt etwas 🤔 Wenn die Verluste größer als die Gewinne sind ist die Antwort nein, das hast du aber nicht verraten.
Wenn dies nicht der Fall ist, würde ich mir die Buchungen am Konto nochmals genau ansehen und gegebenfalls bei Flatex zur Klärung nachfragen.
Hallo Andreas, danke für die Antwort. Ich denke, das Problem ist folgendes, sobald ich einen Gewinn realisiere, zahle ich automatisch 27,5% Steuern. Ich habe in der ersten Hälfte des Jahres 2020 einige Gewinne realisiert und darauf Steuern gezahlt. In der zweiten Hälfte des Jahres habe ich einige Verluste realisiert, aber keine Gewinne. Das bedeutet, dass ich meine Verluste nicht nutzen konnte, um meine Steuern zu reduzieren, da sie erst in der zweiten Hälfte des Jahres 2020 entstanden sind. Ich wollte wissen, ob ich die Verluste mit den Gewinnen, die ich versteuert habe, über den Steuerausgleich oder eine andere Verrechnungsmöglichkeit gegenrechnen… Weiterlesen »
Hallo zusammen,
anscheinend kann zumindest bei Flatex von einem steuereinfachen Broker keine Rede sein.
Es würde mich interessieren, ob es irgendeinen AT Broker gibt, der wirklich den Titel „steureinfach“ verdient und die späteren (nach den zuvor eingefahrenen Gewinnen) realisierten Verluste am Ende des Jahres berücksichtigt??
Weiss jemand, ob zB Dadat und Hellobank gleich wie Flatex vorgehen?
Einfach die Abrechnungen genau ansehen und es wird sich klären. Ich kann euch nicht folgen.
Du musst dir nur die Abrechnungen genauer ansehen, denn dort sind die Gutschriften dann zu sehen. Außerdem ist in den Steuerbuchungen alles sehr fein nachvollziehbar. Auch der Flatex Kundensupport hilft dir hier aus der Patsche, wenn du die Abrechnungen nicht nachvollziehen kannst.
Hier ein Beispiel wo es nach erzielten Gewinnen zu einem realisierten Verlust kam. Eine Gutschrift der KESt gab es über die Abrechnung und so gab es eine erhöhte Gutschrift am Flatex Verrechnungskonto aus dem Verkauf:
und in der Steuerbuchung findet sich das dann ebenso:
Guten Tag,
sind Ihnen Ausnahmefälle bekannt bei welchen in Österreich der Verlustvortrag verlängert werden kann (über das eine Kalenderjahr hinaus). Ich spreche hierbei konkret den Wirecard Betrugsfall an, bei welchem man „gezwungen“ war zu verkaufen. Ich würde es nur fair finden, wenn in diesem Fall der Verlustvortrag zeitlich erweitert werden würde, gibt es solche Ausnahmereglungen? Ist Ihnen dahingehend etwas bekannt?
Freue mich über jeden Input diesbezüglich,
Beste Grüße
Georg
Servus Georg,
nein, da ist nichts möglich. Einzig man realisiert die Verluste über mehrere Jahre.
Gruß,
Andreas
Wie meinen Sie das – wie kann man Verluste über mehrere Jahre realisieren?
Ich habe die Verluste 2020 realisieren/buchen MÜSSEN durch den Betrugsskandal… Ich habe in 2021 Gewinne, welche ich gerne gegenrechnen würde. Danke für Ihre schnelle Antwort,
Grüße Georg
In dem man heuer erst die Wirecard Aktien verkauft und so realisiert. Oder eben die Gewinne von heuer bereits letztes Jahr.
Jetzt bin ich etwas verwirrt – kann ich das beliebig in die Steuererklärung einpflegen? Ich dachte es geht um das effektive Verkaufsdatum im Depot?
2020 Verkauf von Aktien – Verlust 100€
2021 Verkauf von Aktien – Gewinn 100€
Kann ich den Gewinn nun ins Jahr 2020 „schieben“ bzw. den Verlust ins Jahr 2021?
Nein, natürlich nicht 🤔
Es kommt darauf an, wann man verkauft. Du hast anscheinend alle Wirecard Aktien letztes Jahr verkauft und nichts heuer und beim Gewinn hast du erst heuer verkauft.
richtig… Bin ziemlich frustriert, da man ja in diesem „Spezialfall“ zum Verkauf „gezwungen“ wird. Betrugsfall eines DAX Unternehmens, bei welchem sich auch immer mehr die Verstrickungen in die Deutsche, wie auch Österreichische Politik herauskristallisiert…
Deutsche können aber wiederum über 2 Jahre den Verlustausgleich machen.
Somit habe ich als Österreich in dieser Konstellation die komplette A-Karte gezogen. Wäre echt bitter, wenn das Finanzamt da nicht einlenken würde…
Hallo! Wie mache ich diese einfach verständliche Rechnung mit welchen Formular beim österreichischen FA? Und noch dazu mit einem „und“ Depot mit meiner Frau. Das was ich bis jetzt vom FA gesehen habe ist für mich chinesisch.
Da bleibt dir wohl nur der Weg zum Steuerberater, die übernehmen das dann für dich.
Hallo Andreas, Ich bin schon länger bei deinem YT-Channel abonniert und wirklich beeindruckt von der Professionalität und dem Informationsgehalt deiner Videos (und der Vertrauenswürdigkeit deiner Aussagen). Sowas ist man gar nicht mehr gewöhnt, weiter so! 🙂 Ich hätte eine Frage, die meine Eltern betrifft. Sie haben bei FlatEx ein Gemeinschaftsdepot zu zweit. Leider wussten sie (und ich) vorab nicht, dass der Verlustausgleich dann nicht mehr steuereinfach ist. Angenommen sie haben dieses Jahr von Jänner bis April noch ein Gemeinschaftsdepot mit einigen realisierten Gewinnen und Verlusten. Dann werden ja die Gewinne direkt besteuert aber die Gegenrechnung der Verluste nicht (kann nur… Weiterlesen »
Das ist ein Thema welches ich mit dem Finanzamt bzw. einer Steuerberatungskanzlei besprechen würde. Das ist zu heikel und zu schnell würde man hier unbeabsichtigt in die Rue de la Gack abbiegen.
Hallo Andreas,
dass der automatische Verlustausgleich durch den (steuereinfachen) Broker nicht funktioniert, wenn
a) ein Gemeinschaftsdepot vorliegt oder
b) mehr als 1 Depot bei verschiedenen Brokern existiert, ist klar.
Nun bietet zB Flatex die Möglichkeit, mehr als 1 Depot (bis zu 5, wenn ich richtig informiert bin) – also mehrere Depots für eine Einzelperson beim selben Broker.
Wie sieht es da mit der (automatischen) Gegenrechnung aus?
In den FAQ bei Flatex habe ich dazu nichts gefunden.
Danke für deine Mühe und deine großartige und informative Seite!
LG Wolfgang
Alle Depots bei einer Bank werden für den automatischen Verlustausgleich berücksichtigt.
Bei Flatex also alle Depots die du dort führst, ebenso bei der DADAT etc.
Danke für die rasche und kompetente Antwort! Echt super!
LG Wolfgang
Hallo Andreas,
toller Beitrag. Es hat mich interessiert wie die Steuerbuchungen in meinem Depot (Flatex) aussehen. Bisher habe ich nur Verlust gemacht (Aktien gekauft und mit Verlust verkauft) und das reflektiert sich auch in den Angaben bei Flatex (Konto & Depot -> Steuerbuchungen)
Verlustverrechnungstopf: 2.655,80 EUR
Angerechnete ausl. Quellensteuer: 0,00 EUR
Kapitalertragsteuer (Altfälle): 0,00 EUR
Vermögenszuwachssteuer: 0,00 EUR
Frage: ist der Betrag im Verlustverrechnungstopf (2.655,80 EUR) der reale Nettoverlust oder sind das bloß die 27,5% des Verlustes (KEst)?
Ich hoffe die Frage war verständlich. Danke für deine Arbeit!
LG
Hallo,
bitte um Hilfe, ich bin Österreicher und ein Steuerausländer (Flatex de). Ich habe den Steuerausgleich zu erledigen. Die Frage ist, ob ich für die 27,5% kest Abgabe die Transaktionskosten abziehen darf (Gewinn- OrderGebühr)? In der Erträgnisaufstellung ist das mit Bruttoerträge benannt, oder ob rein Kauf und Verkaufkurs verwendet werden.? Vielen Dank für eine Rückmeldung und Hilfe
Nein, darfst du nicht.
KESt Verlustausgleich bei Wechsel auf Gemeinschaftsdepot unter dem Jahr
Hallo Andreas! Ich habe bei Flatex ein Einzel-Depot mit steuerlichen Gewinnen. Leider habe ich auch eine Aktie mit Totalverlust im Depot liegen (Konkurs in Österreich). Ich kann sie nicht mehr verkaufen, weil sie nicht mehr an der Börse gelistet ist. Auf Anfrage bei Flatex, ob sie die Aktie ausbuchen und den Verlustausgleich durchführen, bekam ich die Rückantwort, dass sie das erst dann machen können, wenn eine Wertloserklärung vom Masseverwalter vorliegt. Der Masseverwalter stellt aber keine solche Erklärung aus. Kann ich die Aktie von Flatex ausbuchen lassen und die Kest im Rahmen des Verlustausgleiches zurückholen, obwohl bei diesem Depot normalerweise immer… Weiterlesen »
Hallo Chris,
das ist eine spannende Frage! Das Ausbuchen der Aktie wird wohl funktionieren, ob diese dann auch in der steuerlichen Verlustrechnung aufscheint, ist eine andere Frage.
Falls Flatex das steuerlich bei dir berücksichtigt, ist für dich alles geklärt. Wenn nicht, dann bleibt noch die Option über die Einkommensteuererklärung – hier ist zu prüfen, ob das Finanzamt diesen realisierten Verlust durch Ausbuchung anerkennt. Ich vermute einmal ja. Frag dazu aber zurück, was das Finanzamt meint.
Falls du das über die Einkommensteuererklärung machen musst, wird es sicherlich so sein, dass das Finanzamt Unterlagen anfordern wird. Also unbedingt dokumentieren!
Gruß,
Andreas
https://www.youtube.com/watch?v=8B4HNtZhRps
Habe zwar dein Video angeguckt, finde das aber bei der Dadat unter Services -> Berichte nicht. 🙁
Könntest du mir das nochmal aufzeigen?
LG
Hallo Luk,
Service -> Berichte -> KESt-Status Bericht
🙂
asoo, unter „Berichte drucken hab ichs jetzt!
„WOW“ und Danke für die schnelle Antwort!
LG
Hallo Andreas, eine Frage: ich habe bei Flatex (Steuereinfach) KEST bezahlt für Kursgewinne, da wurde die KEST ja auch im Jahr 2020 abgezogen von Flatex = bezahlt. Ich habe bei Degiro (NICHT Steuereinfach) jedoch einen Verlust. Kann ich mir jetzt so die KEST von Flatex zurückholen in dem ich bei E1kv bei Punkt: „Kapitalertragsteuer, soweit sie auf die inländischen Kapitaleinkünfte entfällt (Feld 899)“ die bezahlte Steuer reinschreibe? müsste richtig sein oder? Wenn ich auf Vorberechnung gehe, kommt genau der Betrag als EST-Erklärungsguthaben raus den ich dort reinschreibe – DANKE, du hast mir schon oft geholfen mit deinen Videos auch 🙂… Weiterlesen »
Hallo Franz, also das kann dir nur ein Steuerberater machen bzw. empfehlen, dass man irgendwo was einträgt. Ansonsten obliegt es immer einem einzelnen. Mich darfst du nicht fragen, was du tun sollst. Was ich dir sagen kann ist das, was im Formular steht beim Feld 899: „16 In Kennzahl 899 ist die Kapitalertragsteuer einzutragen, die auf inländische Kapitaleinkünfte entfällt. In der Veranlagung erfasste Kapitalertragsteuer, die auf betriebliche Kapitalerträge entfällt ist nicht hier, sondern im Formular E 1 einzutragen. Bei Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die… Weiterlesen »
DANKE für die RASCHE Antwort. Ja der Satz: „Bei Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge darf hier nur diejenige Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden.“ sagt mir, dass ich die Steuer nur so eintragen darf, nur soweit ich die Kapitalerträge mit Verluste ausgleiche. Wenn ich BSP. 1000€ KEST bezahlt habe (BSP. bei Flatex) und Verlust bei DEGIRO wäre -500€, dann dürfte ich hier eben nicht die 1000€ bezahlte KEST eintragen sondern nur für die -500€ also: 137,5€ (27,5%) (weil diese nicht gegengerechnet wurden, da DEGIRO SteuerSCHLECHT 😉 ist, WÄRE… Weiterlesen »
Eine Verständnisfrage: Das Jahr ist gut gelaufen, man hat hohe realisierte Gewinne aber keine Aktien die man mit Verlust verkaufen könnte. Machts dann Sinn -jetzt am Jahresende- spekulative Hop oder Trop Optionsscheine zu kaufen? Der Verlust liegt ja dann bei max. 72,5% vom Einsatz – Und falls es gut läuft behalt ich den Optionsschein bis Anfang Jänner. – Zusammengefasst: Machts Sinn am Jahresende riskanter zu traden wenn man keine Verluste für den KESt Ausgleich hat? Vielen Dank
Das ergibt für mich keinen Sinn. Du tust auf einmal Dinge, die du sonst nicht machst.
Wenn du keine Verluste hast ist das doch perfekt, heißt super gelaufen das Jahr. 🤷🏼♂️ absichtlich sich Arbeit machen und zu zocken, meins ist das nicht.
Du berücksichtigst hoffentlich eh, dass du von deinen Verlusten eh auch nur 27,5 Prozent berücksichtigen kannst?
Heißt ich kann maximal 27,5% des Verlustes wiederholen? Oder ist da irgendwie mehr möglich?
Wiederholen oder wieder holen? Ich verstehe die Frage nicht.
Kann ich maximal 27,5% meiner Verluste gegenrechenen oder kann ich meinen gesamten Verlust den bezahlten Steuern gegenrechnen?
Nur 27,5 % der Verluste können geltend gemacht werden.
Hallo Andreas,
eine Frage hätte ich noch.
Macht es nicht mehr Sinn am Anfang des Jahres verlustbehaftete Aktien zu verkaufen als am Jahresende?
Dann hätte man das ganze Jahr Zeit diesen Verlusttopf auszuschöpfen(durch Gewinnaktien und Dividenden).
Oder versteh ich das komplett falsch?
Ja, da hast du einen Knopf im Kopf 😉 Verkaufst du jetzt, so ist der Verlust garantiert. Der Rest ist nicht garantiert. Du hast keine Garantie auf Dividenden (die es aber wohl geben wird, aber nur wohl, siehe letztes Jahr) und Gewinne sind dir auch nicht garantiert. Du könntest daher auf deinen Verlusten sitzen bleiben und am Ende einen Verlusttopf haben. Wenn du jetzt aber meinst, mah, ich will umswitchen auf ein anderes Wertpapier, tu es. Der Verlustausgleich ist meiner Meinung nach eine Option und soll dich nicht leiten in deinen Entscheidungen. Generell ist es meiner Meinung nach keine kluge… Weiterlesen »
aber sicher besser als ich verkaufe das ganze Jahr über keine einzige Aktie(weder mit Gewinn noch mit Verlust) und mache dann diesen Verkauf mit Verlust – dann ist der Verlustausgleichstopf gar nicht ausgeschöpft und mit 31.12 wird dieser ja wieder auf 0 gesetzt. Sprich ich verkaufe im Jänner mit 100€ Verlust – hab dann 27,5 im Verlustausgleichstopf. Bekomm dann 100€ an Bruttodividende – wären es ohne Verlusttopf 72,5 € – mal angenommen es ist eine österreichische Aktie – dann würd ich mit dem Verlustausgleichtopf dann eben 100€ an Dividenden bekommen oder 🙂 Wenn diese Annahme jetzt stimmt dann kenn ich… Weiterlesen »
Genau so ist es wie du es beschreibst. Du könntest natürlich auch zum Jahresende erst mit Verlust verkaufen und schauen, was sich tut.
Hallo,
Wo finde ich bei flatex diese saldoinformation?
Danke 🙂
Hallo Patrick,
unter Konto & Depot dann auf Steuerbuchungen.
Hallo Andreas,
Danke für die rasche Antwort 🙂
Schon gefunden – dieses Jahr wird nichts mehr verschenkt 😂
Hallo! Ich hätte eine kurze Frage, nur um sicherzugehen dass ich alles richtig verstanden habe: Ich habe nur ein Depot (bei FlatEx) und im Jahr 2020 größere Verluste realisiert, also viel im Verlusttopf gehabt. Wenn ich jetzt im Jahr 2021 aber wieder Gewinne mache, muss ich darauf die volle KESt zahlen und die Verluste aus dem Vorjahr werden nicht mehr berücksichtigt oder vom Finanzamt vorgeschrieben, wenn ich sie bei der Steuererklärung eintrage? Die Verlustbescheinigung, die mir FlatEx demnächst ausstellen wird ist somit in Österreich für meinen Fall nicht relevant? (Die Dame am FlatEx-Telefon hat mir erklärt, dass Verlusttöpfe nicht verfallen… Weiterlesen »
Da hat dir die Dame am Flatex Telefon einen Blödsinn erzählt. Sie hat dir tatsächlich die deutsche Situation erklärt. In Österreich gibt es nur EINEN Verlusttopf wo alles reinfällt und der erlischt mit 31.12. – ein Übertrag ins neue Jahr ist nicht möglich.
Es ist leider genau so, wie du es geschrieben hast.
Alles klar, vielen Dank für die schnell und klare Antwort. Sehr schade weil eine 5-stellige Summe im Verlusttopf war aber meine bestehenden Positionen mit Jahresende zum Teil bei +30% waren… Naja jetzt weiß ich zumindest Bescheid, ich bleib mal positiv und sehe es als „Lehrgeld“ 😉 Hab gleich mal deinen YT-Channel abonniert um am Ball zu bleiben.
Hallo ich habe eine Frage:
Ich besitze zwei Depots: ein Depot bei der Raika und eines bei flatex.
Beim Raika Depot habe ich 2020 einige Aktien mit Verlust verkauft und beim flatex Depot habe ich 2020 einige Aktien (+Dividende) mit Gewinn verkauft und deshalb „zuviel“ KESt bezahlt.
Nun möchte ich quasi die KESt der beiden Depots gegenrechnen, damit ich die zuviel bezahlte KESt bei flatex wieder zurück bekomme.
Das muss ich über dieses Formular machen oder?
E1kv 2020
https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/2020/E1kv.pdf
Aber was muss ich da wo reinschreiben? Habe das noch nie gemacht.
Vielen Dank für deine Hilfe!
Liebe Grüße
b0nex
Servus Bonex,
ja, dieses Formular ist schon richtig, du musst natürlich auch noch einen Erklärungswechsel auf E1 machen, sofern du noch keine Einkommensteuererklärung machst: https://www.broker-test.at/steuern/erklaerungswechsel/
Was du wo reinschreiben musst? Nun, deine realisierten Gewinne und Verluste dementsprechend bei den inländischen Einkünften, Dividenden ebenso und gegebenenfalls auch noch Fondserträge. Das sind alles inländische Einkünfte, so wie du es aktuell schilderst. Es steht ja eigentlich alles da und es sind auch Erklärungen vorhanden am Ende des Formulars.
Für dich ausfüllen kann und darf nur die Steuerberatungskanzlei. Das heißt entweder selbst durchquälen oder auf die Hilfe von Profis zurückgreifen.
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas, danke für deine Antwort. Leider ist das Thema bei mir aus privaten Gründen etwas liegen geblieben. Ich habe heuer auch schon meine Arbeitnehmerveranlagung erledigt. Ich bin prinzipiell Angestellter und habe somit natürlich Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit. Frage: 1) Ist es jetzt überhaupt noch möglich einen Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung zur Einkommensteuererklärung durchzuführen UND für das vergangene Jahr (2020) das E1kv Formular abzugeben? Oder hätte ich das E1kv Formular Ende 2020 schon machen müssen respektive bevor ich heuer die ANV gemacht habe? 2) Gibt es einen Nachteil, wenn ich nun zur Einkommensteuererklärung wechsle und dann in Zukunft statt der… Weiterlesen »
Alles muss ich nicht verstehen warum du es schleifen hast lassen und jetzt eine Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt hast? Ich würde sagen, du hättest eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Sprich Einspruch der Arbeitnehmerveranlagung etc. – würde mich mit dem Finanzamt kurzschließen, ob meine Vermutung richtig ist. Du kannst natürlich auch weiterhin Pendlerpauschale etc. in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Ad 3) Ich erkläre, dass Einkommensteuer fällig ist, wenn man in der Anmeldung einen höheren Betrag angibt der fällig sein wird. Der Staat will dann ganz einfach jedes Quartal vorab bereits etwas sehen und nicht erst im darauffolgenden Jahr. Für kleinere Beträge machen sie sich… Weiterlesen »
Hallo, ich hätte auch eine Frage.
Ich habe am Ende des Jahres Verluste eingefahren. Verlustverrechnungstopf ausgeschöpft und trotzdem noch Verluste. Nun muss ich über die Arbeitnehmerveranlagung versuchen noch was zu reduzieren. Bringt mir das überhaupt was wenn ich eine niedrige Pension beziehe bei der keine Steuer angerechnet wird, weil sie eben so niedrig ist. Bekomme ich da noch was vom Finanzamt retour.
Für Aufklärung wäre ich dankbar
Mit freundlichen Grüßen
Reiselust
Hallo Reiselust,
nein, das war es – du kannst nur mit passenden Gewinnen die dem besonderen Steuersatz von 27,5 % unterliegen, gegenverrechnen. Am 32. Dezember ist es zu spät. Ein Übertrag ins neue Kalenderjahr ist auch nicht möglich.
Puh….die Antwort kam aber schnell. Danke Andreas
Bin bei Flatex. Das heißt , der Verrechnungstopf Gewinn/Verlust ist endgültig. Da ich oft lese, dass man sich über das Finanzamt Steuern retour holen kann, dachte ich , ich sollte das noch machen.
Das betrifft also nur die Trader die nicht bei einem Steuer abführenden Broker sind?
Ist nicht mit der Steuer die abgeführt wird aus einem nichtselbständigen Einkommen gegenzurechnen/reduzieren.
Hallo Reiselust,
meine Aussage ist allgemein gültig, es gibt hier keine Ungleichbehandlung der heimischen oder ausländischen Kapitalerträge. Für alle gelten die selben Regeln/Gesetze.
Du kannst Kapitalerträge nur mit Kapitalerträgen gegenrechnen.
Verstanden. Danke nochmals.
Schönen Abend
Darf ich eine Frage stellen? ja, ich weiß, dass Sie kein Steuerberater sind 🙂
Nehmen wir an, ich habe sowohl einen steuereinfacher Broker als auch einen nicht-steuereinfacher Broker.
Steuereinfacher Broker:
Ich habe 1000€ Kapitalgewinne gehabt und 275€ wurden bereits automatisch abgezogen.
Nicht-steuereinfacher Broker:
Ich habe zufällig auch 1000€ Kapitalgewinne hier gehabt.
Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, müsste ich dann nur die Kapitalgewinne des nicht-steuereinfaches Brokers erklären, oder alle?
Also, 1000€ oder 2000€ deklarieren?
Die inländischen Erträge wurden schon endbesteuert, es gibt in diesem Fall keine Notwendigkeit diese nochmals anzugeben.