KESt Verlustausgleich: Kursverluste den Kursgewinnen, Dividenden, Ausschüttungen gegenrechnen
9. November 2024
Das Wichtigste zusammengefasst
- Steuerersparnis/Steuerstundung: Verluste aus dem Verkauf von Kapitalvermögen können mit realisierten Gewinnen, Dividenden usw. verrechnet werden.
- Am 32.12 ist es zu spät: Verlustausgleich ist nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich. Der Verlusttopf wird am 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres auf 0,00 Euro zurückgesetzt.
- Verrechnung realisierter Verluste: Realisierte Kursverluste können innerhalb eines Kalenderjahres mit realisierten Substanzgewinnen und Erträgen (wie Ausschüttungen, Dividenden etc.) gegengerechnet werden.
- Automatische Verrechnung: Automatisch beim steuereinfachen Broker für Privatanleger mit Einzeldepots.
- Manuelle Verrechnung: Bei mehreren Depots, Gemeinschaftsdepots oder ausländischen Depots erfolgt die Verrechnung manuell über die Beilage E1kv der Einkommensteuererklärung.
- Verluste ausgleichen: Bereits realisierte Verluste sollten mit Gewinnen ausgeglichen werden, da diese Verluste sonst nicht mehr steuerlich anrechenbar sind.
- Achtung bei Verkauf und Wiederkauf: Das Finanzamt und die Finanzmarktaufsicht wachen darüber, dass nicht kurzfristig verkauft und wieder gekauft wird.
- Solche Transaktionen werden nicht als eigenständige Rechtsgeschäfte anerkannt.
- Gefahr des „Crossings“ (Marktmanipulation).
In diesem Ratgeber
Video
In diesem Video wird der Verlustausgleich für Kapitalerträge erklärt. Es wird gezeigt, wie Verluste aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz von 27,50 % bzw. der Tarifbesteuerung unterliegen, genutzt werden können. Außerdem wird erläutert, wie man feststellen kann, wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) bereits in diesem Jahr gezahlt wurde – bei steuereinfachen Brokern wie Flatex, DADAT Bank, easybank, Raiffeisen / Bank Direkt sowie Erste Bank und Sparkassen / George.
Lohnt es sich?
Das aktive Gestalten des Verlustausgleichs kann sich lohnen. Je größer das finanzielle Volumen, das bewegt wird, desto stärker lohnt es sich. Die Kraft des Zinseszinses entfaltet hier ihre volle Wirkung: Je länger investiert wird und je höher die Rendite ist, desto mehr zahlt sich der Verlustausgleich aus.
In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wie lukrativ das aktive Nutzen des Verlustausgleich ist. Prämisse ist, dass Verluste mit Erträgen gegengerechnet werden können. Je höher, desto besser.
Vorteile
- “Steuerspar” Möglichkeit jedes Jahr
- Dadurch freigewordenes Kapital kann sofort reinvestiert werden
- Möglichkeit sich von Verlustpositionen zu trennen und Depot neu zu strukturieren
Nachteile
- Steuer wird nur gestundet und wird zu einem späteren Zeitpunkt fällig
- Nimmt Zeit in Anspruch
- Ordergebühren sind fix, zukünftige Gewinne nicht
Neutral
- Steuersystem wird geändert –
- Steuer auf Kapitalerträge wird erhöht nachteilig
- Steuer auf Kapitalerträge wird gesenkt, vorteilhaft
Lohnt es sich? Diese Tabelle auf Basis dieses Beitrags zeigt auf, wie durch die Nutzung des Zinseszins-Effekts aus der Nutzung des Verlustausgleichs in der Höhe von 100, 250, 500, … Euro nach 10 Jahren ein Mehrertrag von x Euro möglich ist, wenn eine Rendite von 5 % angenommen wird.
Was wird im Verlustausgleich berücksichtigt?
Für den Verlustausgleich beim besonderen Steuersatz in der Höhe von 27,5 % können die folgende Wertpapierpositionen herangezogen werden:
- Substanzgewinne und Gewinne – realisierte Kursgewinne bzw. Kursverluste aus Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs
- Dividenden
- Fondsausschüttungen
- Anleihezinsen
- Ausschüttungsgleiche Erträge
- Kryptowährung Gewinne/Verluste und Erträge (seit 1.3.2022)
Während bei Kursgewinnen und Kursverlusten nur der Neubestand (d. h. Wertpapiere, die nach dem 1.1.2011 erworben wurden) herangezogen werden darf, können bei Dividenden, Fondsausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen auch Altbestände für die Berechnung des Verlusts berücksichtigt werden.
Realisierte Kursgewinne bzw. -verluste bedeuten, dass der Gewinn oder Verlust nur dann als realisiert gilt, wenn das Wertpapier tatsächlich verkauft wurde.
Ausgeschlossen vom Verlustausgleich sind:
- Einkünfte aus Einkünften anderer Einkunftsarten wie z. B. Einkommen aus Gehalt/Lohn/Pension, Mieteinkünfte, Unternehmensgewinne, etc.
- Andere Kapitalerträge
- 25 %: Sparbuchzinsen, Girokontozinsen, …
- Altbestand vor 1.1.2011: Kuponzinsen aus Anleihen Altbestand, Kursgewinne- und -verluste aus Altbestand
- Tarif bzw. Einkommensteuer: Nicht endbesteuerte Kapitalerträge wie z. B. Zinsen aus Privatdarlehen, nicht verbriefte Derivate (CFDs, Optionen) – mehr dazu hier.
Beispiel
Erträge aus Wertpapiergeschäften werden mit dem besonderen Steuersatz von 27,50 % besteuert. Diese Erträge können mit 27,50 % der entstandenen und realisierten Verluste aus Wertpapiergeschäften gegengerechnet werden. Wichtig ist, dass die Verluste im selben Kalenderjahr entstanden sind. Der maximale Anrechnungsbetrag entspricht der Kapitalertragsteuer (KESt) der Wertpapiererträge.
Hier ein Beispiel:
Gewinn | KESt-Belastung | KESt-Gutschrift | ||
8.3.2024 | Fondsausschüttung | 750,00 | 206,25 | |
14.5.2024 | Dividende | 50,00 | 13,75 | |
10.9.2024 | Verkauf Aktie m. Gewinn | 2.000,00 | 550,00 | |
12.12.2024 | Verkauf Aktie m. Verlust | -1.500,00 | -412,50 | |
357,50 |
Dieses Beispiel in der Tabelle zeigt 3 Erträge mit einer 27,5 %igen KESt-Belastung über insgesamt 770,00 Euro, weil es 2.800,00 Euro an Kapitalerträgen in diesem Kalenderjahr bereits gab. Zum 12.12.2024 passiert ein Verkauf einer Aktie mit Verlust. Daraus ergibt sich eine KESt-Gutschrift über 412,50 Euro. Am Ende des Jahres gibt es sodann eine Gesamt-KESt-Belastung von 357,50 Euro. Mit dem Verlust-Verkauf der Aktie am 12.12.2024 konnte die KESt-Belastung des Kalenderjahres effektiv gedrückt werden.
Was ist mit der KESt-Gutschrift gemeint? Wohin wird sie gutgeschrieben? Am Ende des Jahres – und wie funktioniert das? Keine Sorge, es geschieht ganz einfach: Es erfolgt eine KESt-Gutschrift in Höhe von 412,50 Euro auf das jeweilige Verrechnungskonto, das der Kunde beim Broker hat (bei Flatex jedoch auf der Abrechnung des verkauften Wertpapiers).
Hier ein Beispiel von der DADAT: Es gab ein KESt-Guthaben, und es wurden Wertpapiere mit Verlust realisiert. Infolgedessen kam es zu einer Gutschrift am Verrechnungskonto.
Bedingungen automatischer KESt-Verlustausgleich
Damit ein automatischer Verlustausgleich stattfinden kann und sich die Investoren um nichts kümmern müssen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Steuereinfacher Broker
- Privatvermögen
- Einzeldepot (kein Gemeinschaftsdepot)
- Nur eine Bank bzw. Broker in Verwendung
Führt der Broker die Kapitalertragsteuer (KESt) nicht freiwillig selbst ab, müssen die Anleger den Verlustausgleich manuell über die Einkommensteuererklärung und den entsprechenden Anhang E1kv vornehmen. Auch wenn der Verlustausgleich über zwei verschiedene steuereinfache Broker macht werden möchte oder ein Gemeinschaftsdepot vorliegt, so ist der Weg über die E1kv zu machen, sofern ein Verlustausgleich gemacht werden soll. Wie das praktischerweise funktioniert, zeigt dieses Kapitel.
Wie viel bereits an KESt für Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge oder realisierte Kursgewinne abgeführt wurde, können die steuereinfachen Broker im Online-Banking anzeigen. Der jeweilige KESt-Statusbericht des Brokers zeigt diese Informationen. Die Bezeichnung dieses Berichts kann je nach Online-Broker variieren. Der Aufbau des KESt-Status-Berichts unterscheidet sich ebenso je nach Broker, doch soll es ab dem Kalenderjahr dank einer Verordnung des BMF vereinheitlicht werden (mehr über die Steuerreporting-Verordnung).
KESt Status Bericht
Wie viel Verluste habe ich in diesem Kalenderjahr bereits realisiert? Und wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) hat mein steuereinfacher Broker in diesem Jahr bereits abgeführt? Der steuereinfache Broker führt darüber genau Buch, und ein aktueller Blick in den jeweiligen KESt-Status hilft, den Überblick zu behalten.
Bei einem nicht steuereinfachen Broker muss diese Buchführung leider manuell erfolgen. Nur selbst hat man einen Überblick darüber, welche Gewinne oder Verluste realisiert wurden und welche Dividenden, Ausschüttungen oder ausschüttungsgleiche Erträge einem zugegangen sind.
Hier sind einige Beispiele von steuereinfachen Brokern, bei denen der aktuelle KESt-Status abgerufen werden kann:
Flatex
Um bei Flatex Zugang zu den Steuerbuchungen zu erhalten, ist es notwendig in der Menüzeile ganz rechts auf „Depot“ beim Dropdown zu klicken. Das Menü klappt auf und der letzte Punkt sind die „Steuerbuchungen“. Die dort vorhandene Übersicht zeigt tagesaktuell wie viel Kapitalertragsteuer bereits abgeführt wurde bzw. wie hoch die Dotation des Verlustverrechnungstopfs ist. Die Screenshots unterhalb zeigen das nochmals.
Verlustverrechnungstopf: Wie hoch sind die in diesem Kalenderjahr realisierten Kursverluste? Um diese auszugleichen, müssen Gewinne usw. in genau dieser Höhe noch im laufenden Jahr realisiert werden.
Vermögenszuwachssteuer: Wie viel Kapitalertragsteuer (KESt) wurde im laufenden Jahr bereits abgeführt? Der Guthabenstand an Kapitalertragsteuer zeigt, dass Kursverluste im Ausmaß von mindestens x/27,5 % realisiert werden müssen um wieder auf 0 zu kommen.
DADAT
Bei der DADAT findet sich der Bericht unter „Service“ dann rechts mittig auf „Kontobericht“. Bei der Art des Berichts wird dann „KESt-Status-Bericht“. ausgewählt. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
Steuer bezahlt: Der Betrag der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im Kalenderjahr bezahlten (von der Bank einbehaltenen) Kapitalertragsteuer (KESt) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
easybank
Ähnlich bzw. genau so wie bei der DADAT geht es bei der easybank (ex Hello Bank) an den KESt-Status Bericht zu kommen. Unter „Berichte“ geht es weiter zu „KESt-Status-Bericht“ und danach folgt der bekannte Bericht wie bei der DADAT im PDF Format. Im PDF Bericht findet sich auf 4 Seiten eine genaue Erklärung darüber, welche Depots hier zugeordnet sind und wie viel Steuer denn bislang bezahlt wurde, bzw. falls bisher die realisierten Verluste höher waren, wie hoch der Überhang im Verlusttopf ist.
Steuer bezahlt: Der Betrag, der bis zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im Kalenderjahr an Kapitalertragsteuer (KESt) bezahlt wurde (von der Bank einbehalten) abzüglich der im Rahmen des Verlustausgleichs bereits gutgeschriebenen KESt. Bei künftig realisierten Kursverlusten wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Verlusttopf Überhang: Der Betrag, der zum Stichtag der Erstellung des KESt-Statusberichts im aktuellen Kalenderjahr künftig noch im Rahmen des Verlustausgleichs ausgleichsfähig ist. Bei künftig realisierten Kursgewinnen und zugeflossenen Erträgen wird die KESt maximal in diesem Gegenwert wieder gutgeschrieben.
Bank Direkt / Raiffeisen
Um den aktuellen KESt-Status bei der Bank Direkt oder allgemein im Raiffeisen Online Banking „Mein ELBA“ abzurufen, muss im Bereich des Wertpapierdepots unter „Mehr“ der Punkt „Steuerinfo“ aufgerufen werden. Danach werden die aktuellen Positionen und der aktuelle Gewinn bzw. Verlust angeführt. Mit einem Klick auf „Verlusttopf“ können die aktuellen Verluste bzw. Gewinne angezeigt werden. Ganz unten zeigt sich „Periode KESt-Verrechnung“ und hier wie viel KESt bereits bezahlt wurde.
- Steuer bezahlt Saldo: 27,5% der realisierten Gewinne zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Gewinne als Verluste realisiert).
- Verlusttopf Saldo: 27,5% der realisierten Verluste zum Abfragezeitpunkt (es wurden mehr Verluste als Gewinne realisiert).
Erste Bank / George
Natürlich findet sich auch im George der Erste Bank und Sparkassen der aktuelle KESt-Verlustausgleich. Leider aktuell nur in der Browser Anwendung von George. Hierzu ist es notwendig auf das Depot zu gehen und dort findet sich neben der Darstellung der gehaltenen Wertpapiere als Tortendiagramm auch ein sehr auffälliger Link mit der Bezeichnung „KESt-Verlustausgleich“.
- Einzelsummen: Hier zeigen sich die Einkünfte und auch die Verluste aus den einzelnen Positionen. George listet dabei die Zinsen & Dividenden, Einkünfte aus Investmentfonds und auch die Kursgewinne & Kursverluste aus Wertpapieren extra aus.
- Abgeführte KESt: Darunter zeigt sich dann, wie viel KESt bereits abgeführt wurde und wie viel noch gegenrechenbare KESt im Fall von Verlusten hier noch verrechnet werden könnten im Depot der Erste Bank, einzusehen im George Online Banking.
KESt Bescheinigung
Um eine doppelte Verlustverwertung zu vermeiden, ist eine Bescheinigung über die Durchführung des Verlustausgleichs vom steuereinfachen Broker erforderlich. In dieser jährlichen Bescheinigung werden gesondert für jedes Depot sowohl die positiven als auch die negativen Einkünfte aufgeführt. Dort finden sich unter anderem die Erträge wie Dividenden, Ausschüttungen, ausschüttungsgleiche Erträge und Substanzgewinne. Auch die Summe der beim Verlustausgleich berücksichtigten Verluste sowie der Gutschriften sind in dieser Bescheinigung aufgeführt. Diese Bescheinigungen sind dem Finanzamt vorzulegen, wenn man dazu aufgefordert wird im Rahmen der Verwertung in der Einkommensteuererklärung. So sieht die Steuerbescheinigung bei Flatex aus:
Bei der DADAT Bank findet sich die Bescheinigung im Online Banking im Bereich Konto. Dort findet sich in der Menüleiste der Punkt „Service“ und dort gibt es das „Schließfach“ auszuwählen. Im Reiter „Depot“ finden sich dann alle Kostenausweise, Depotauszüge und der von uns gesuchte Steuerreport. Die Bezeichnung der DADAT Bank ist „Steuerreporting obligatorisch“. Hier der Weg zur Jahresbescheinigung zum Verlustausgleich und wie beispielhaft dieser Report bei der DADAT Bank aussieht.
Verlustausgleich bei zwei oder mehr Depots
Was ist, wenn ich zwei oder mehr Depots bei unterschiedlichen Banken bzw. Broker besitze? In diesem Fall funktioniert der automatische Verlustausgleich nicht mehr. Bei Depots bei steuereinfachen Brokern erfolgt der Verlustausgleich je depotführender Stelle. Möchte der Kunde jedoch die Gewinne von Depotbank A mit den Verlusten von Depotbank B gegenrechnen, muss die Verlustausgleichsoption in Anspruch genommen werden (siehe nächstes Kapitel).
Ebenso ist die manuelle Verlustausgleichsoption über die Einkommensteuererklärung zu wählen, wenn sich das Depot im Ausland befindet (z. B. bei Trade Republic, Interactive Brokers, Scalable Capital, eToro).
Auch ist der Gang über die E1kv zu wählen, wenn ein Verlustausgleich gemacht werden soll und es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt.
Verlustausgleich E1kv - manueller Verlustausgleich über Einkommensteuererklärung E1 bzw. E1kv
Noch in der Arbeitnehmerveranlagung? Dann besteht keine Möglichkeit, Kapitalerträge in die Steuererklärung aufzunehmen. Dazu ist zunächst ein Wechsel zur Einkommensteuererklärung notwendig. Diese ist im Grunde eine erweiterte Arbeitnehmerveranlagung, die zusätzlich die Möglichkeit bietet, Kapitalerträge im Formular E1kv, der „Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte“, zu erklären. Mehr zum Erklärungswechsel von Arbeitnehmerveranlagung in die Einkommensteuererklärung.
Die bereits gezahlte Kapitalertragsteuer kann in der E1kv, der Beilage zur Einkommensteuererklärung für Kapitaleinkünfte, unter dem Punkt 899 eingetragen werden. Ebenso müssen die dazugehörigen inländischen Erträge in der linken Spalte des E1kv eingetragen werden, zum Beispiel die ausschüttungsgleichen Erträge des inländischen Brokers unter der Kennzahl 936.
Achtung bei der Höhe der Kapitalertragsteuer im Punkt 899:
In der Erklärung findet sich in der Beilage der wichtige Hinweis: „Wahrnehmung der Verlustausgleichsoption nur für einen Teil der Kapitalerträge: Hier darf nur die Kapitalertragsteuer erfasst werden, die auf Kapitalerträge entfällt, die tatsächlich in den Verlustausgleich einbezogen werden.“
Das bedeutet, dass nicht mehr Verluste gegengerechnet werden können, als tatsächlich Steuer entstanden ist.
Beispiel: Bei Flatex wurde ein Gewinn aus dem Aktienverkauf in Höhe von 1.000 Euro erzielt, wofür 275 Euro an Kapitalertragsteuer anfielen. Bei der DADAT Bank wurden im selben Jahr Verluste in Höhe von 2.000 Euro realisiert, was eine maximal gegenverrechenbare Kapitalertragsteuer in Höhe von 550 Euro ergibt.
Im Formular E1kv des Finanzamts werden in die Kennzahl 981 die 1.000 Euro Gewinn aus dem erfolgreichen Verkauf bei Flatex eingetragen. In die Kennzahl 891 werden die Verluste der DADAT Bank eingetragen, die jedoch auf maximal 1.000 Euro begrenzt sind, sodass hier ebenfalls nur 1.000 Euro eingetragen werden. Abschließend wird in die Kennzahl 899 die bezahlte Kapitalertragsteuer in Höhe von 275 Euro eingetragen.
Das Vorgehen bleibt dasselbe, auch wenn einer der Broker im Ausland ansässig ist.
Verlustausgleich: P2P, Optionen und nicht verbriefte Derivate (CFDs)
Zinsen aus P2P (sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen), Optionsgeschäften und nicht verbrieften Derivaten wie CFDs unterliegen nicht dem besonderen Steuersatz von 27,5 % sondern dem normalen Einkommensteuertarif (grundsätzlich, Ausnahmen sieht der Gesetzgeber vor).
Nun schreibt das BMF, dass die Verluste aus der Veräußerung von Kapitalvermögen die dem besonderen Steuersatz unterliegen nicht mit den Überschüssen ausgeglichen werden dürfen, die dem normalen Einkommensteuertarif unterliegen.
Damit sollte es möglich sein die Substanzgewinne und -verluste bzw. Erträge aus diesen Geschäften gegenzurechnen.
Hier ein ein Beispiel:
- P2P Zinsen sofern sie der Tarifbesteuerung unterliegen
- Zinserträge aus Crowdinvesting-Projekte wie z. B. DagobertInvest, Rentably oder Rockets
- mit Verlusten aus Bitpanda Stocks Geschäften
gegenrechnen. Alle drei Beispiele unterliegen der Regelbesteuerung.
Wash Trade - Achtung beim Verkauf und Kauf!
Wer plant, Wertpapiere zum Verlustausgleich zu verkaufen und anschließend direkt wieder zu kaufen bzw. umgekehrt, sollte darauf achten, den Markt nicht zu manipulieren und sicherzustellen, dass das Geschäft steuerlich anerkannt wird. Dies könnte als Wash Trade eingestuft werden, wenn der Investor das gleiche Finanzinstrument gleichzeitig oder kurz nacheinander verkauft und kauft.
Es gibt beim zu schnellen Wiederkauf bzw. -verkauf nämlich zwei Probleme.
Steuer-Problem
Die Einkommensteuerrichtlinien geben bei Rz6231 wieder, dass die Veräußerungs- und Wiederbeschaffungsgeschäfte nicht als selbständige Rechtsgeschäfte anerkannt werden dürfen, wenn sie unter Einbindung der depotführenden Stelle
- zeitnah
- miteinander verknüpft
- und ohne Kurs- bzw. Wiederbeschaffungsrisiko
vorgenommen werden. In eine sehr ähnliche Kerbe, aber aus einem anderen Grund schlägt die FMA bzw. das Börsen-Gesetz mit dem folgenden Problem das auftreten kann:
Marktmissbrauchs-Problem
Darunter fällt jede Praktik die falsche oder irreführende Signale gibt oder geben könnte bzw. durch die ein anormales bzw. künstliches Kursniveau erzielt wird bzw. erzielen könnte. Das Finanzinstrument könnte so als begehrter gelten, als es tatsächlich der Fall ist.
In diesem Zusammenhang macht die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) gerne auf den folgenden Umstand aufmerksam:
Die Beauftragung und/oder Exekutierung von gegenläufigen Kauf- und Verkaufsorders im selben Titel ist bei börslichen Wertpapiergeschäften (auch In-sich-Geschäft, Wash Trade oder Crossing genannt) verboten.
Fazit
Der Verlustausgleich ist nur innerhalb eines Kalenderjahres möglich. In diesem Zeitraum können realisierte Kursverluste aus Wertpapiergeschäften mit realisierten Kursgewinnen verrechnet werden. Bei einem steuereinfachen Broker, der ein Einzeldepot führt, erfolgt der Verlustausgleich vollautomatisch. Werden mehrere Einzeldepots bei einem Broker geführt, führt der steuereinfache Broker den Verlustausgleich über alle Depots hinweg durch.
Die verschiedenen Broker stellen in ihrem Online-Banking die notwendigen Berichte bereit, um diese Berechnungen nachvollziehen zu können. Bei einem nicht steuereinfachen Broker muss der Verlustausgleich über die E1kv in der persönlichen Steuererklärung vorgenommen werden; dies kann auch erforderlich sein, wenn ein Gemeinschaftsdepot oder mehrere Depotbanken genutzt werden.
Der Verlustausgleich ist freiwillig, und der Staat „belohnt“ Anleger, die diese Option nicht in Anspruch nehmen.