Flatex: BaFin und Eigenmittelanforderung, erste Vorständin und Änderung auf Dividendenstrategie

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BaFin Eigenmittelanforderungen bleiben gleich Vor rund einem Jahr veröffentliche flatexDEGIRO, dass die BaFin auch bei flatexDEGIRO eine Sonderprüfung durchführte und ein Ergebnis war, dass das Unternehmen seine Eigenmittel erhöhen muss. Mehr Eigenmittel bedeutet mehr Sicherheitspuffer. Nun nach einem Jahr wurde evaluiert, ob die Eigenkapitalanforderungen ausreichend sind, gesenkt werden können oder sogar erhöht werden müssen. Jetzt …

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N26: Start Aktienhandel geplant Herbst 2023 & BaFin beobachtet N26 weiterhin mit strengen Augen

N26 plant den Einstieg in den Aktienhandel mit Herbst 2023, das gemeinsam mit einem Partner, so berichtet das Branchenmagazin FinanceFWD darüber.. Wer der Partner ist, das ist noch unbekannt. Neben diesen guten News, gibt es aber weiterhin ein Problem mit der BaFin. N26 ist und bleibt unter Beobachtung der BaFin. Die Finanzaufsicht will weiterhin eine …

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flatexDEGIRO: BaFin bestellt Sonderbeauftragten und verhängt 1 Million € Bußgeld

Anfang Dezember gab es eine Aussendung von flatexDEGIRO. In der erfuhren wir, dass die BaFin, die deutsche Aufsicht, Probleme bei flatexDEGIRO sieht. Mehr Eigenkapital für die Bank und eine neue, verbesserte Organisation sei notwendig. Heute, am 24.2.2023, also fast 3 Monate später, gab es nun auch die korrespondierende Aussendung der BaFin. Video Auswirkungen auf die …

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Baader Bank: BaFin sagt zusätzliche Eigenmittel und Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation

Das kennen wir doch! Mehr Eigenmittel und die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation. Genau das hat die deutsche BaFin auch zu Flatex gesagt, wie das Unternehmen in einer Aussendung bekannt gab. Nun ist es also auch bei der Baader Bank der Fall, wie die BaFin auf ihrer Website darüber berichtet. Die Baader Bank? Das ist die …

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BaFin: Dark Patterns in Trading Apps unzulässig!

Manche treiben es zu bunt, dann kommt eben die BaFin ins Spiel. Diese sagt nun in einer Aussendung, dass Dark Patterns im Wertpapiergeschäft nicht zulässig sind! Der Originalwortlaut dazu: „Wertpapierfirmen, die Dark Patterns verwenden, die also Schaltflächen in Apps oder auf Webseiten so gestalten, dass sie gegenüber anderen Schaltflächen schlechter wahrnehmbar sind, verhalten sich unredlich. …

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