DEGIRO muss AGB ändern: 48 Klauseln unzulässig!
Manchmal hat man kein Glück und manchmal hat man ein Pech. DEGIRO war sehr hartnäckig in den Runden vor Gericht und wollte es anscheinend nicht so ganz wahrhaben, dass die AGB die sie für die österreichischen Privatkunden vorbereitet haben, so gar nicht für den österreichischen Markt sind. Das österreichische Recht hat DEGIRO hier ein ordentliches …